Verhandelt am 7. November 1864 vor dem Gemeinderath
Christian Friedrich Hofer Ziegeleibesitzer hier, Bürger und
Schmiedmeister in Untermusbach erscheint vor dem Gemeinderath und trägt
vor, daß er beabsichtige oberhalb der Ziegelhütte in seine eigenthümliche
Wiese ein Bauernhaus zu erbauen, und da solches auf die hiesiger Markung
kommt, so bitte er hierzu um die Gemeinderäthliche Genehmigung.
Die Gemeinderäthe Schultheiß Braun, Adam Bohnet,Johannes Mast,
Martin Ziefle, auch der Gemeindepfleger Schneider gibt seine Zustimmung,
letzterer mit der ausdrücklichen Bestimmung daß seine nahe liegenden
Felder niemals auf irgend eine Art dürfen beschädigt werden, auch der
Gemeinderath Joh. Adam Seeger gibt seine Zustimmung unter obigen
Bedingungen, nahmentlich macht aber der Gemeinderath Seeger noch die
ausdrückliche Bedingung, daß seine Wässerung an dem oberen Graben niemals
dürfe verletzt oder geschmälert werden, und im Fall dieser
Wässerungsgraben sollte überbaut werden, so ist derselbe so zu überwölben,
daß derselbe so oft als nöthig ausgeputzt werden kann.
Es wird nun von dem Gemeindrath dem Wunsch des Hofer unter den
besagten Bedingungen entsprochen mit dem Beisatz, daß derselbe niemals
durch dieses Bauwesen irgend eine Nutzung der Gemeinde eingeräumt werde,
sondern man sich dagegen ausdrücklich verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeindrath
Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Den 30. Januar 1865
Auf Ansuchen der Eva Ziefle, Tochter des verstorbenen Matheis
Ziefle, welche die Absicht erklärt hat, sich in Grünthal häußlich
niederzulaßen wird von dem Gemeinderath bezeugt, daß sie an elterlichen
Vermögen besitzt, welches durch Georg Dölker bauer von Wittlensweiler
Pflegschaft verwaltet wird baar Geld und Ausstände 9800 f, an sonstigen
Fahrniß und Kleider Weißzeug 200 f, zusammen zehntausend Gulden. Daß
unßeres Wißens hinsichtlich eines Prädikats an keinem der in dem
revidierten Bürgerschaftsgesetzt vom 4. Dezember 1833 Art. 19 bezeichneten
Mängel leidet, daß daß ihrem Austritt aus dem dißeitigen Staats und
Gemeindeverband unßeres Wißens kein Hinderniß im Weege steht.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Mast Schneider Seeger
Bohnet
Den 13. April 1865
Auf Ansuchen der Chatarina Frey welche den 16. Juni 1829 gebohren
ist, und welche die Absicht erklärt hat sich in Edelweiler gänzlich
niederzulaßen wird bezeugt, daß sie an elterlichen Vermögen besitzt 300 f,
Eigenanspartes 100 f, Kleider und Weißzeug Fahrniß 200 f, zusammen 600 f.
Daß unseres Wißens hinsichtlich ihres Prädikats an keinem der in dem
revidierten Bürgergesetzt vom 4 Decber 1833 Art 19 bezeichneten Mängel
leidet, daß ihrem Austritt aus dem dießeitigen Staats und Gemeindeverband
unßeres Wißens kein Hinderniß im Weege steht.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Mast Schneider Seeger
Bohnet
Verhandelt den 17 April 1865
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung den Mäußefänger
Binz auf das Jahr 1865 mit dem Fang der Maulwürfe und Streudelmäuße
Ferner, da die Bachfassung von dem Haiße des Martin Ziefle an bis
unter das Ochsenwirthshauß mit Morast wieder ganz angefüllt ist, so wird
beschloßen, dießelbe wieder durch 2 oder 3 Arbeiter ausputzen zu laßen,
deren Taggelder aus der Gemeindecaße bewilligt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger
Schneider
Verhandelt den 1 Juni 1865
Der ledigen Christina Bohnet, Tochter des Gutsbesitzer und
Gemeinderath Bohnet, welche vor 6 Wochen ein uneheliches Kind geboren hat
wird von dem Unterzeichneten Gemeinderath bezeugt, daß dießes ihr erstes
Unzuchtsvergehen ist, und an Vermögen 10.000 f besitzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider
Ziefle
Verhandelt den 5 Juni 1865
Bei dem Ausheben und Ausputzen der Bachfaßung durch den Ort hat
sich ergeben, daß ein großer Theil des Holzes total faul ist, und wieder
mit neu Holz bedeckt werden muß.
Da der Gemeinderath der Ansicht ist, daß das Holz aus dem
Gemeindewald, welches im bestens Wuchs und auch mit Schaaden gehauen
werden müßte, und somit dorten nicht gehauen werden soll, so wird heute
beschloßen den Holz Bedarf zu dießem Zweck anderwärts zu kaufen, und
hirfür pro Kubikfuß 12 Kr aus der Gemeindecaße zu bewilligen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle
Mast
Verhandelt den 5 Juli 1865
Da den Pacht der hießigen GemeindeJagd auf den 1 Juli d.J.
wieder abläuft, so wird beschloßen solche wieder auf die nächsten 3 Jahre
vom 1 Juli 1865/68 zu verpachten.
Bei deißer Verhandlung bringt der Ortsvorsteher zur Sprache, daß
nach dem Gesetz vom Jahr 1855 RegBlt. Seite 225 Art. 5, und auch zu Folge
K. Oberamtl. Rezesses Bl.10 die Verpachtung der Jagd nach vorhergehender
Bekanntmachung im Amtsblatt zu geschehen hat.
Der Gemeinderath und bürgerausschuß bringt aber einstimmig den
Wunsch vor, es möchte doch von dießen Vorschriften Umgang genommen werden,
es möchte vielmehr die Jagd an hießige Bürger wie seither verpachtet
werden, überdieß sind sieben Grundbesitzer an der Ortsmarkung beteiligt,
welche mehr als 50 Morgen Waldungen an einem Stük also zusammenhängend
besitzen und nach Art 3 des vorerwähnten Gesetzes zur Ausübung der Jagd
berechtigt sind. Überdieß wird es auch nicht gerne gesehen, wenn von
Auswärtigen die Ortmarkung durch Jagdliebhaber durch streift wird, da
hirdurch nicht nur bedeutender Schaaden entstehen könnte, sondern
sonstenauch zu unerträglichkeiten und Wiederwärtigkeiten führen
könnte.
Nachdem nun dem Gesuch der bürgerlichen Colegien entsprochen
wurde aber mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß das K. Oberamt hirzu die
Genehmigung zu dießer Verpachtung ertheile, wird, nach dem Jagdgesetz vom
2. Novber 1855 Regblt Seite 223 den erschienen Liebhaber deutlich
vorgelesen wurde, und ebenfalls die Königl. Verordnung Regblt v. Jahr 1862
Seite 155 betreffend die Hegezeit des Wildes wird die Jagd ausgebotten vom
1 Juli 1865 bis 1 Juli 1868 und erhielt dießelbe im Aufstreich um jährlich
2 f zwei Giulden dem Johann Adam Bohnet hier.
Unterschrift Bohnet, Bürg und Selbstzähler Unterschrift
fehlt
Vorstehende Verhandlung wird von dem unterzeichneten Gemeinderath
genehmigt
Braun Seeger Schneider Ziefle Bohnet
Randbemerkung: ungiltig laut K.Oberamtl. Erlaßes vom 6 Juli
1865
Verhandelt den 7. Juli 1865
Der Ortsvorstand theilt dem Gemeinderath mit, daß durch Erlaß des
K.Oberamt nebenstehende Jagdverpachtung da solche im Amtsblatt nicht
bekanntgemacht wurde, ungiltig seie.
Es wird daher beschloßen die Jagd im öffentlichen Blatt auf
nächsten Freytag wieder zu verpachten.
Gemeinderath Braun Bohnet Ziefle Mast
7. Juli 1865
Auf eine Anfrage des hl. Pfarrer Dasselberger in Grünthal was für
die Armen abgebrannten in Besenfeld geschehen seie wurde hier eine
Hauscoleckte veranstaltet, welche 8 Gulden eintrug.
Da aber die Noth der Abgebrannten groß ist, so wird von dem
Gemeinderath und Bürgerausschuß beschlossen 8 Gulden für dieselben noch
aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun Mast Schneider Bohnet
Ziefle
& Bürgerausschuß Kappler
Döttling Mast
24. August 1865
Da man bei dem Schäfereiwesen welches seit einigen Jahren hier
besteht die Feststellung gemacht hat, daß selbige nichts taugt, an dem
Rind-Vieh welches auf die Weide getrieben wird großen Nachtheil bringt,
auch die Pfärchnutzungen beinahe wertlos, ja sogar oft schadhaft sind, so
wird in heutiger Sitzung beschloßen mit dem heurigen Jahresschluß die
Schäferei ganz aufzugeben, und die Pfärchgerätschaften zu verkaufen,
welche ohne dies beinahe wertlos sind.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Ziefle
11.November 1865 Christian Fried. Hofer, welcher von seinem Vatter Fried. Hofer
von Untermusbach ein Wohnhaus und Ziegelhütte nebst einem ordentlichen
Garten an obigen Datum kaufte und überdies ein Vermögen von 4600 Gulden
beibringt, hat um die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht
nachgefragt.
Es wird deshalb in heutiger Sitzung beschlossen dem Gesuch des
Christian Fried. Hofer zu entsprechen, und denselben hier als Bürger
aufzunehmen gegen die Entrichtung von 12 Gulden Bürgergeld, 1 Gulden
Beitrag zu den Feuerlöschgerätschaften, 3 Gulden Spartel für den
Gemeindrath.
Regblt. v.J. 1833 Seite 521
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Mast
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
Verhandelt den 18 Decber 1865
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die
Ergänzungswahlen der gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath Decber
vorzunehmen. Durch Beschluß beeder Colegien wurde der 18 Decber zur
Ergänzungswahl der Gemeinderäthe festgesetzt.
Nach vorangegangener Anfertigung der Wählerliste hat man auf den
heute den 18 Decber die Gemeinderathswahl festgesetzt, und beschlossen,
daß da wegen der noch bestehenden geringen Bürgerzahl blos 5 Gemeinderäthe
ohner den Schultheißen bestehen, blos ein Mitglied des Gemeinderaths
auszutreten hat mit der Bemerkung, daß derßelbe gesetzlich wieder gewählt
werden darf. Auszutreten hat Johann Adam Seger Gemeinderath, welcher am 24
August 1858 erstmals gewählt und am 6 Sept 1858 beeidigt wurde.
Nach dem nun sämtliche wahlfähige Bürger abgestimmt hatten, fiel
das Ergebniß dahin aus, daß Johann Adam Seeger mit allen mit Ausnahme
seiner eigenen Stimme wieder gewählt wurde. Seeger hat sich zu der auf ihn
gefallenen Wahl zur Annahme bereit erklärt, und wurde auf seinen früheren
Diensteid ausdrücklich hingewiesen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneideer Bohnet Ziefle Mast
Seeger
Obmann des Bürgerausschuß Kappler Mast
Verhandelt den 21 December 1865
Da durch einen K. Obermats.Rezeß und Weißung des Oberfeuerschauer
Pfeifer die Besorgung der Ortsfeuerschau in Zukunft nicht mehr durch einen
Zimmermann besorgt werden darf, sondern durch einen Maurermeister, so wird
in heutiger Sitzung des Gemeinderath beschlossen, die Besorgung der
Lokalfeuerschau neben dem Schultheißen dem Maurermeister Gruber v.
Wittlensweiler zu übertragen, und demßelben per Umgang welches Herbst und
Frühjahr zu geschehen hat 1 f, ein Gulden Belohnung aus der Gemeindecaße
zu verwilligen.
Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet
Verhandelt den 6 März 1866
Dem Mäusefänger Gottlieb Binz, welcher seit einigen Jahren die
Maulwürf und Streudelmäuße der Ortsmarkung gefangen hat, und für deren
Bemühung jährlich 40 f aus der Gemeindecaße erhalten hat, wird dießer
Vertrag auf das Jahr 1866 verlängert.
Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet
17. Mai 1866
Heute wurde der Ablösungsvertrag über die Armenkostenbeiträge der
Staatsfinanzverwaltung zur ehemaligen Almosenpflege des früheren
Klosteramtes Reichenbach nach voraus gegangener Beratung unterzeichnet,
wobei zur Sprache kam, daß die Gemeinde Reichenbach an dem erwähnten
Ablösungsvertrag nicht fest halte, vielmehr den Prozeß von neuen aufnehmen
will.
Mit der Ansicht der Reichenbacher ist auch Obermusbach
nicht einverstanden, daher die Bürgerlichen Colegien
beschliesen
an die königl. Staatsfinanzverwaltung die Bitte zu stellen, auf
den Grund der mehr erwähnten Vertrages vom 13. April 1866 die
Gemeinde Obermusbach um ihre Ansprüche abzufertigen, auch wenn Reichenbach
den seit 13 Jahren abschwebenden Prozeß aufs neue beginnen
wolle.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
Verhandelt den 29 Juni 1866
Nachdem die 3jährige Dienstzeit des Gemeindepflegers Schneider am
morgen Tag abläuft, so wurde heute zu einer Neuwahl
geschritten.
Es wird beschloßen, da sich die Geschäften des Gemeindepflegers
weder vermindert noch vermehrt haben, die Besoldung des Rechners beim
Alten also jährlich 30 f zu belaßen.
Die Wahl geschieht zu Folge K. Oberamts-Rezesses vom 15 Merz d.J.
auf unbestimmte Zeit.
Bei der heutigen Abstimmung fiel das Ergebniß dahin aus, daß der
seitherige Gemeindepfleger Michael Schneider wieder mit Ausnahme seiner
eigenen sonst mit allen Stimmen zum Gemeindepfleger erwählt wurde.
Schneider hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt.
Derselbe wurde sogleich auf seinen früheren Diensteid ausdrüklich
hingewießen.
Ferner wurde beschloßen dem Gemeindepfleger Schneider die
Stellung einer Realcaution zu erlaßen und sich mit der Intercession seiner
Ehefrau Chatarina zu begnügen da Schneider ein sehr vermöglicher Mann und
guter Haushälter ist.
Hirnach verbindet sich die Ehefrau des Schneider Chatarina eine
geb. Kühnle für alle Fordrungen welche die Gemeindepflege seit Übernehmen
des Amts an denßelben etwa zu machen hat, als Selbstschuldner und
Selbstzählerin.
Die Annahme der Wahl und den Hinweiß auf seinen früheren
Diensteid. Unterschrift Schneider
Die Ehefrau als Selbstschuldner und Selbstzähler. Unterschrift
Katharina Schneider
Die Echtheit der Unterschrift beglaubigt Schulth.
Braun
Vorstehende ganzs Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Mast
Ziefle Seeger Bohnet
Bürgerausschuß Kappler Döttling Mast
Verhandelt den 29 Juni 1866
Es wird heute zur Ergänzungswahl des Bürgerausschußes
geschritten, da das Bürgerausschußmitglied Fried. Schwemmle fortwährend
abwesend ist, auch der den Austritt aus den Bürgerausschuß gewünscht und
angemeldet hat.
Ein förmlicher Wechsel der Bürgerausschuß-Mitglieder kann wegen
der geringen Bürgerzahl nicht stattfinden. Bei der heutigen Abstimmung
erhielt der Bauer Johann Adam Bohnet 8 Stimmen, und ist somit mit großer
Mehrheit in den Bürgeraussschuß gewählt, so daß jetzt der Bürgerausschuß
besteht aus:
1. Georg Kappler als Obmann
2. Fried. Mast
3. Joh. Martin Dettling
4. Joh. Adam Bohnet.
Die Annahme der Wahl und die Beeidigung. Unterschrift
Bohnet
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Ziefle Seeger Bohnet
Schneider
& Bürgerausschuß Kappler Döttling Mast
24. Juli 1866
Zufolge Kl. Oberamts Erlaßes in Por. 84 d. Gränzer welcher die
Hinweisung auf das Einquatierungsgesetzt vom 18. Juni 1864 Art. 39 bis 42
Regblt. S. 91 enthält, wurden auch hier die Quatiercomision bestellt, und
da es gegenwärtig nur 12 Bürger hier sind, wird beschlossen daß neben dem
Schultheißen nur noch 1 Quatiermacher bestehen soll, welcher in heutiger
Sitzung des Gemeinderaths gewählt wurde in der Person des Gemeindepfleger
Schneider, denselbe wurde sofort die unverweilte Fertigung der
Quartierlisten aufgegeben.
Die Einquatierungscomision besteht sonach aus Schultheiß
Braun und Gemeindpfleger Schneider, welches als genügend
erscheint.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider Ziefle
Randbemerkung: Nachträglich wurde zu Folge K. Oberamts Anordnung
noch weiter gewählt Joh. Georg Kappler.
19. November 1866
Aus Veranlassung der Testaments-Eröffnung der am 5. d. Monats
gestorbenen Fried. Klumpp Witwe Eva geb. Mast wurde heute für die zwei
abwesenden Erben Johannes und Jakob Friedrich Mast beide in Amerika ein
AbwesenheitsPfleger bestellt in der Person des Gemeinderath Joh. Adam
Seeger
und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Adam Seeger
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Mast Bohnet
Verhandelt den 27 Decber 1866
Dem Johann Martin Braun, Sohn des Schultheißen Jo. Fried. Braun
hier welcher sich nach Besenfeld verheurathen will wird
bezeugt.
Daß derßelbe ein ganz gutes Prädikat besitzt, und an Vermögen von
seinen Eltern 4000f viertausend Gulden erhält.
Zur Beurkundung Gemeinderath Mast Schneider Bohnet
Ziefle
Verhandelt den 17April 1867
Auf Ansuchen des Gottlieb Binz welcher schon seit vielen Jahren
die Ortsmarkung zum fangen der Streudelmäuße und Maulwürfe gepachtet hat,
wird dießer Vertrag wie seither zu 40 f auf das Jahr 1867
verlängert.
Ferner, da die Auflage der Bachfaßung mitten im Dorf beim Hauße
des Ochsenwirth Seeger wieder total verfault ist, so wurde im
Einverständniß des Gemeinderaths beschloßen:
1. Daß nur so weit die Überfahrt über betreff. Bachfaßung nöthig
ist dießelbe solle bedeckt werden, der nicht bedeckte Theil aber zur
Sicherheit mit einem Geländer versehen sein muß;
2. Soll das hirzu nöthige Holz auf 64 bis 66 Fuß Länge und 6 Fuß
Lichtweite wozu 24 Stük Flöggen aif 3 neue Zoll geschnitten 16 Fuß lang
nicht dem Gemeindewald entnommen werden, sondern da es in unßerem
Gemeindewald kein Forchen Holz gibt dießen Bedarf im Weege des
öffentlichen Abstreichs an den wenigstnehmenden accondiert
werden.
Dießes nöthige Bauholz hat jung Joh. Adam Bohnet per
Cubikfuß zu 8 Kr akkondiert welches aus der Gemeindecaße zu bezahlen ist.
Der Gemeindepfleger wird aufgestellt das Betreff. Holz
abzumeßen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Ziefle
Schneider
Randbemerkung: nach der Aufnahme des Gemeindepfleger
Schneider und Waldschütz Schneider sind es 440
Cubikfuß.
Verhandelt den10 Juni 1867
Da mit dem 1 Juli der Pacht des Farrenhaltens wieder zu Ende
geht, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderaths & Bürgerausschuß
beschloßen, denßelben wieder auf eine Reihe von Jahren wieder zu
verpachten. Auf den Wunsch des seitherigen Farrenhalter Georg Kappler
bringt der Schultheiß zur Sprache, ob esnicht zweckmäßiger wäre, wenn dem
Pächter des Farren überlaßen würde, den Ein & Verkauf des Farren
selbst besorgen zu laßen, so daß sich die Gemeindepflege um den Ein &
Verkauf des Farren nichts zu bekümmern hätte, sondern lediglich nur das
Pachtgeld zu bezahlen hätte. Der Gemeinderath & Bürgerausschuß
beschließt die Anschaffung des Farren dem künftigen Pächter zu überlaßen,
doch in der Art, daß jederzeit ein tüchtiger Farren vorhanden sein muß.
Georg Kappler erbietet sich den Farren unter obigen Umständen wieder auf 3
Jahren per Jahr um Einhundet Gulden nehmlich vom 1 Juli 1867 bis 1 Juli
1870 zu pachten, der vorhandene Farren wird unter den vorgetragenen
Umständen den Pächter Georg Kappler um 115 f käuflich
überlaßen.
Unterschrift Pächter Kappler
Ferner, da die Holländerbrüke wieder total verfault ist, so wurde
beschloßen dießelbe wieder neu herzustellen, zu dießem Zweck wurde dem
Johannes Mast hier 3 Clafter 8 Schuh langes starkes Rollenholz abgekauft
per Clafter zu 6 f, zusammen 18 f, welche zur Ausbezahlung der
Gemeindecaße angewiesen werden.
Ferner, das unter dem 17 April d.J. akkondierte Holz, welches
zur Bachfaßung bestimmt ist, wurde heute zur Beifuhr auf die hießige
Sägmühle akkondiert, und dieße Beifuhr von 39 Stük Sägklötzen dem j Johann
Adam Bohnet um den Steigerungspreiß von fünf Gulden überlaßen.
Unterschrift Bohnet
Vorstehende Verhandlungen beurkundet Gemeinderath Braun Mast
Seeger Bohnet Schneider & Bürgerausschuß Kappler Bohnet
Döttling Mast
Obermusbach verhandelt den 18 Decber 1867
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die
Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath Decber
vorzunehmen. Durch Beschlzß beeder Colegien wurde der 18 Decber
festgelegt. Nach Anfertigung der Wählerliste, welche von dem Schultheißen,
Gemeindepfleger und ältesten Milglied des Gemeinderaths stattgefunden hat
und 8 Tage lang zur Einsicht auf dem Rathhauß ausgelegt geweßen, wird
beschloßen, daß Bei der noch bestehenden geringen Bürgerzahl die Zahl der
Gemeinderäthe ohne den Schultheißen bei 5 Mitgliedern zu
belaßen.
Es hätten dießmal aus dem Gemeinderath auszutreten Michael
Schneider, welcher im Jahr 1860 als Gemeinderath gewählt wurde, und alt
Johannes Mast, welcher am 18 Decber 1861 wieder gewählt wurde. Letzterer
erklärt sich, daß er eine auf ihn fallende Wahl durchaus nicht mehr
annehme. Im Gemeinderath verbleiben und können nicht gewählt werden: Alt
Adam Bohnet, Adam Seeger, Martin Ziefle.
Bei der nun vorgenommenen Abstimmung an welcher alle Bürger, mit
Ausnahme des ungehorsam abwesenden Martin Ziefle beteiligt haben 9 Bürger
fiel das Ergebniß dahin aus, daß der seitherige Gemeindepfleger Michael
Schneider von 9 mit 7 Stimmen und Joh. Georg Kappler ebenfalls von 9
Stimmen mit 7 Stimmen gewählt wurde. Vorstehende Verhandlung beurkundet
mit dem Anfügen, daß sich die gewählten zur Annahme der auf sie gefallenen
Wahl bereit erklärt haben, und daß nach Art. 12 des vornen gedachten
Gesetzes Beschwerden gegen die Gültigkeit vorstehender Wahl bei dem
Ortsvorstand innerhalb 8 Tagen vorgebracht werden müßen.
Daß die Wahl in Anweßenheit des Ortsvorsteher, ältesten
Gemeinderaths und Obmann des Bürgerausschußes vorgenommen
wurde.
Beurkundet Wahlcomißion Schultheiß Braun, ältester Gemeinderath
Mast, Bürgerausomann Kappler
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl, Unterschrift Schneider
Kappler
Wegen naher Verwandtschaft des neu gewählten Gemeinderath G.
Kappler mit dem Ortsvorstand hat der Gemeinderath & Bürgerausschuß um
Dispersacion dießes Hindernißes beim K. Oberamt nachgesucht. Worauf das
K.Oberamt laut Erlaß vom 21 Decber 1867 folgendes ertheilte:
"An den Gemeinderath Obermusbach
Dem Joh. g. Kappler will man unter den in Obermusbach
vorwaltenden eigenthümlichen Verhältnißen die Dispersacion von dem Verbot
der Verwandtschaft als Hinderniß der Annahme einer Gemeinderathsstelle
unter der Voraussetzung, daß er das Gesuch selbst auch gestellt habe gegen
einer von ihm zu erlegenden Sportel von 8 f ertheilt haben. Regblt. 1828
Seite 534."
K. Oberamt Sandberger
Verhandelt den 18 Decber 1867
Nachdem heute bei der Gemeinderathswahl der Bürgerausschußobmann
G.Kappler in den Gemeinderath erwählt wurde, so wird heute eine Neuwahl
des Bürgerausschuß-Obmanns vorgenommen unter Zugrundlegung der nehmlichen
Wählerliste und Wahlcomißion wie bei der Gemeinderaths-Wahl.
Bei der Abstimmung betheiligten sich wie vornen 9 wahlfähige
Bürger, und es sind mit Ausnahme des ungehorsam abwesenden Martin Ziefle
sonsten alle Bürger betheiliogt.
Bei der erfolgten Abstimmung erhielten
jung Adam Bohnet 4 Stimmen
jung Joh. Mast 4 Stimmen
Martin Döttling 1 Stimme.
Wegen Gleichheit der Simmen ersterer wird
Die Annahme der Wahl, Unterschrift Bohnet
Als weiteres Mitglied in den Bürgerausschuß wird mit allen
Stimmen gewählt: Joh. Johannes Mast geb. den 17 April 1840 welcher die auf
ihn gefallene Wahl angenommen. Unterschrift Mast
Es besteht somit der Gemeinderath außer dem Schultheißen aus Joh.
Adam Bohnet, Joh. Adam Seeger, Michael Schneider, Martin Ziefle, Joh.
Georg Kappler;
Bürgerausschuß Obmann j Adam Bohnet, Martin Döttling, Fried.
Mast, jung Joh.Mast.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Schneider Ziefle
Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Heute als den 27 Decber 1867 wurde der seitherige Gemeindepfleger
und Gemeinderath Michael Schneider, welcher, welcher am 18 Decber wieder
auf seinen früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen, und der nun als
Gemeinderath gewählte Bauer Joh. Georg Kappler feierlich in der Sitzung
des Gemeinderath beeidigt.
Unterschriften Schneider Kappler
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Ziefle
Eingetragen den 18 Janer 1868
In Folge Wegzugs des Schultheißen Jak. Fried. Braun, Bauer &
Schultheißen hier aus seinem Wohnhaus Nr. 1 in Nr. 16 Gebct. Blt. 23,
erklärt der Schultheiß Braun der Würth.-Feuerversicherungsgesellschaft
sein Mobilia unter kleiner Abänderung in Gemeinderathsprokl. v. 1848 unter
Blt. 110 folgendes zur Versicherung:
1. Gold und Silber mit Inbegriff von Taschenuhren u.s.w. und
Ausschluß von Geld - 50 f,
2. Bücher - 20 f,
3. Gemälde, Kupferstich u.s.w. - 10 f,
4. Betten & Bettgewand - 600 f,
5. Kleider und Leibweißzeug - 400 f,
6. Leinwand und Tischzeug - 300 f,
7. Schreinwerk - 400 f,
8. Küchengeschirr - 100 f,
9. Faß und Bandgeschirr . 30 f,
10. Gemeinder Hausrath mit ?griff v. Spiegel & Uhren - 100
f,
11. Gaisen, Wägen, Pflüge, Egen, Schlitten, Sattel und Reitzeug,
Ochsengeschirr - 300 f,
12. Baumansfahrniß, nehmlich Scheunen und Handgeschirr - 100
f,
Getränke - 0 f,
Mundvorrath - 300 f,
Brennmaterial Holz - 100 f,
19, Schweine . 40 f,
20. Früchte - 400 f,
21. Stroh - 200 f,
22. Futter - 400 f,
23. Saamen - 10 f,
24. Flachs und Hanf - 50 f,
Summe 3910 f.
Beglaubigt mit 3910 f.
Den 18 Janer 1868 Gemeinderath Seeger Schneider Kappler
Ziefle
Verhandelt den 10 Febru 1868
Der seitherige Mäußefänger Gottlieb Binz ist gestorben, und da
die Felder der Amtsmarkung fürchterlich ,it Mäuße und Maulwürfe
heimgesucht werden, so wird beschloßen auf das Jahr 1868 wieder einen
gemeinschaftlichen Mäusefänger aufzustellen, deßen Belohnung mit 40 f aus
der Gemeindecaße bezahlt wird. Hirzu hat sich gemeldet Johannes Seeger aus
Untermusbach, und Gottlieb Schöttle, es wird beschloßen dem Johannes
Seeger dieße Verrichtung auf das Jahr 1868 zu überlaßen, wobei noch
angefügt wird, daß bei einem gehörigen Fleiß eine Aufbeßerung in Aussicht
gestellt wird.
Ferner bringt der Ortsvorstand den Aufruf des K. Gemeinschaftl.
Oberamts vom 29 v.M. die Bitte für die Heildorfer Abgaben unten zur
Sprache, ob nicht aus der Gemeinde oder Stiftungscaße ein Beitrag für
dießelben bewilligt werde. Es wird hirbei beschloßen daß zu oben genannten
Zweck fünf Gulden aus der Stiftungscaße verwilligt werden.
Zur Beurkundung Gemeinde & Stiftungsrath Braun Seeger
Schneider Bohnet Kappler & Bürgerausschuß Bohnet Mast
Döttling
Verhandelt den 20 März 1868
Bei der heutigen Sitzung des Gemeinderaths theilt der Schultheiß
den Waißenrichtern zuerst mit, daß durch Erlaß des K. Oberamtsgericht
Freudenstadt in Folge höherer Anordnung bei vorkommenden Theilungsfällen
die Erben zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten die Daionacionen von den
gestorbenen Inhaber an den betreff. Ordensschatz zurück zu
geben.
Ferner trägt der Schultheiß vor, daß in Folge unvorhergesehener
Ausgaben bei der Gemeindepflege, worunter nahmentlich der mit Blech
beschlage Thurm auf dem Rathhauß mit ca. 70 f und der Anschaffung von
Beulion? der ganzen Ortsmarkung mit 50 f gehört ein Deficit vorhanden ist
ob man nicht in dem Gemeindewald etwa 20 bis 30 Stamm Holz verkaufen
könnte und nicht nur diese unvorhergesehene Kosten zu deken, sondern auch
noch etwas auf die Gütetrweege, welche sehr schlecht sind etwas zu
verwenden, der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt, etwa für 200 f
Holz fällen zu laßen, und hirzu den königl. Revierförster um deßen
Auszeichnung zu ersuchen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Seeger
Kappler
& Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling
Verhandelt den 8 Juni 1868
Zufolge des Gesetzes vom 26 März d.J. betreff. die Wahlen
der Städte und Oberamts-Bezirke für den Landtag und der
Vollziehungsverfügung hirzu vom 20 April d.J. Regblt. Par. 14 & 17
wurde gemäß Art 1 des Gesetzes die Ortswahlkommision bestellt.
Gesetzlich besteht dießelbe
a. aus dem Ortsvorsteher Schultheiß Braun und Gemeindepfleger
Schneider.
b. von dem vereinigten Gemeinderath und Bürgerausschuß wurden
auch folgende 3 Mitgliedr bestellt:
1. Georg Kappler Gemeinderath
2. Joh. Adam Bohnet Gemeinderath
3. Joh. Martin Ziefle Gemeinderath.
Vorstehende Verhandlung ?kundet
Gemeinderath Braun Schneider Ziefle Bohnet Kappler &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Verhandelt den 8 Juni 1868
Da mit dem 1 Juli der Accord der Straße über die Ortsmarkung von
der Markungsgrenze Untermusbach bis zu der Gränze Reichenbach wieder
abläuft, so wird in heutiger Sitzung beeder Colegien über die fernere
Unterhaltung betreffender Straße Berathung gepflogen.
Nach reichlicher Überlegung kam man zu der Entschließung, daß die
Aufstellung von 2 Weegknechten gar zu kostbillig wäre, es solle vielmehr
die Straße, welche seither gut unterhalten wurde wieder auf eine Reihe von
Jahren in Stüker wie bisher im öffentlichen Aufstreich verpachtet
werden.
Die Verpachtung geschieht auf sechs Jahre vom 1 Juli 1868 bis 1
Juli 1874 und es soll dieße Accordverhandlung im Amtsblatt bekannt gemacht
werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet
Ziefle
Verhandelt den 10 Juni die Verpachtung der Jagd abläuft, so wird
in heutiger Sitzung des Gemeindraths & Bürgerausschuß beschloßen,
solche wieder auf die nächsten 6 Jahre nehmlich vom 1 Juli 1868/74 im
Weege des öffentlichen Aufstreichs, welches Vorhaben im Gränzer bekannt
gemacht werden solle am 24 Juni verpachtet werden soll, jedoch unter
ausdrücklichem Genehmigungs-Vorbehalt des Gemeinderaths.
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß das Sträßchen gegen
dem Rathhauß schlecht seie, und zu deren Herstellung wieder 6 Roßlasten
Kalksteine erforderlich seien.
Es wird beschloßen dieße Steine im Weege des Abstreichs am 24
Juni zur Beifuhr und Schlagen & Einwerfen zu vergeben.
Zur Beurkundung Gemeindrath Braun Bohnet Schneider Kappler &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Verhandelt den 24 Juni 1868
Nachdem unter dem 8 Juni d.J. beschloßen wurde die
Straße über die Ortsmarkung in Accord zu geben, so wurde heute nachdem
solches im Ort bekannt gemacht wurde zur Abschreichs-Verhandlung
geschritten und folgende Bedingungen zu Grunde gelegt:
1. Betreffender Accord fängt den 1 Juli 1868 an und dauert bis 30
Juni 1874 also auf sechs Jahre.
2. Jeder Steigerer, welcher Straßentheile steigert und erhält hat
für des erforderliche Material bestehend in Kalk oder Granitsteinen
selbst zu sorgen auf seine Kosten, dießelben müßen jedes Jahr
vorschriftmäßig nach Vorschrift des Kl. Oberamtsweegmeister oder auch
des Schultheißen ausgeführt und auf die äußerste Gränze auf Haufen mit 7
Ct gesetzt werden, jedesmal so verkleinert werden, daß solche durch den
Controllring fallen und bei geeigneter Witterung, jedesmal im Herbst etwa
im Oktiober oder Anfand Novber jedes Jahr eingeworfen werden
müßen.
Ferner das Morastabziehen und wegschaffen deßelben,
Gaubenausschlags, Nebenweege gehörig nach Vorschrift ganzustellen auch der
Baumsatz ist in den Accord mit begriffen.
3. Jeder Übernehmer hat einen tüchtigen Bürgen als
Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen welcher für die Pacht
Verbindlichkeit eben so gut wie der Pächter zu haften hat.
4. Wenn ein Übernehmer eines Weegcomplex seine Schuldigkeit nicht
thut, oder die vorgeschriebene Defegte nicht rechtzeitig erledigt daß daß
Execucion angeordnet wurde, so hat der Bürge wie der Accorddant alle
Kosten zu tragen.
5. Die Ausbezahlung des Steigerungspreißes geschieht wenn
alle Defegte erledigt sind und die Straße in Ordnung ist jedes Jahr auf
den 1. Juli und zwar am 1 Juli 1869 das erste mal.
6. Jeder Steigerer bleibt an sein Angebott gebunden, dagegen
behält sich der Gemeinderath die Entschließung über die zu oder
Nichtzusage noch unbedingt 4 Tage bevor, welche Entschließung auch dahin
ausgedehnt wird, ob man den Wenigstnehmenden oder einen Vorgehenden
als Accorddanten annehmen will.
Unter dießen Bedingungen, welche den erschienenen Liebhaber
deutlich vorgelesen wurde, wird ausgebotten:
Anmerkung Redaktion: In der Regel gibt es drei Bieter, wobei die
ersten zwei mit Bleistift am Rand geschrieben sind. Ist dies nachträglich
geschehen, um die Versteigerung nachvollziehbar zu machen?
Von par 0 bis Par 4 nebst der Zweigstraße gegen Untermusbach mit
92 Ruth
Joh. Georg Kappler 17 f
Adam Seeger v. Untermusbach 17 f
Kappler 16 f
Unterschrift Kappler Bürg Mast
Von Par 4 bis 8 sind es 83 Ruth
jung Fried Hofer v. Untermusbach 15 f
Daniel Haist 18 f
20 f erhalten Fried Hofer hier
Unterschrift Haist Bürg Hofer
Von Par 12 bis zur oberen Brüke durch den Ort sind es 78
Ruth
j Adam Bohnet 20 f
Braun 19 f 30
jung Adam Bohnet 16 f 30
Unterschrift j Bohnet Bürg Bohnet
Von der Brüke bis zu Par 14 sind es 59 Ruth 5 Schuh
20 f 30 Fried Hornberger
alt Adam Bohnet 21 f
Unterschrift A. Bohnet Bürg Bohnet
Von Par 14 bis par 19 sind es 109 1/2 Ruth
33 f Cheistian Seeger
Ad Seeger 30 f
Franziska Seeger Wittwe
Unterschrift Kappler
Mast
Von Par 19 bis 24 sind es 108 Ruth
Fried Kübler 28 f 30
Braun 29 f 30
Johannes Frey hier um 29 f 30
Unterschrift Frey Bürg Schulth. Braun
Von Par 24 bis Par 31 sind es 150 Rzth
30 f Georg Kappler
Döttling 29 f 30
Georg Kappler um 28 f
Unterschrift Kappler Mast
Von Par 31 bis 37 sind es 133 Ruth
32 f 30 K Joh Mast
alt Mast 34 f
jung Johannes Mast 34 f
Unterschrift Mast Kappler
Von Par 37 bis Par 43 sind es 112 Ruth
Die Sutterdohle muß der Accordant auf seine Kosten welche im
Accord mit begriffen ist herstellen laßen.
Schwemmle 44 f
Fried Kappler 30 f
Rentschler 29 f
Pächter Rentschler 30 f
Unterschrift Rentschler Kappler
Von Par 43 bis Par 48 sind es 130 Ruth
Fried Kübler 30 f
Schulth. Braun 28 f
Johannes Frey 28 f
Unterschrift Frey Bürg Schultheiß Braun
Von Par 48 bis Par 54 sind es 135 Ruth
Braun 30 f
Johannes Frey um 30 f
Unterschrift Frey Bürg Schultheiß Braun
Von Par 54 an bis Par 60 sind es 132 Ruth
30 f Schwemmle hier
Ziefle 28 f
Mathäus Rentschler 27 f 30
Unterschrift Rentschler Kappler
Von Par 60 an bis Par 65 sind es 111 Ruth
35 f Fried Hofer hier
Kappler 37 f 30
Adam Schittenhelm v. Untermusbach 40 f
Unterschrift Schittenhelm Hornberger
Von Par 65 an bis Par 70 sind es 100 Ruth
33 f Adam Schittenhelm
Schneider 35 f
Anderens Schneider v. Reichenbach um 35 f
Unterschrift A Schneider
Bürg Schulth. Braun
Vorstehende Verhandlung wird hirmit Genehmigt,
den 24 Juni 1868
Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Kappler Ziefle &
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling
Verhandelt den 29 Juni 1868
In Folge des am 30 Mai d.J. erfolgten Ableben des Joh. Adam
Seeger Ochsenw & Gemeinderath hier ist deßen Stelle als Gemeinderath,
da es ohne den Schultheißen nur 4 Milglieder wären wieder zu
besetzen.
Hirzu hat man den heutigen Tag bestimmt, und sämtliche wahlfähige
Bürger hirzu eingeladen. Es wird beschloßen, daß ob es gleich eine eine
Auserordentliche Wahl ist dießelbe doch auf die ordentliche Zeit auf 6
Jahre nehmlich bis zum 18 Decber 1873 gelten soll.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung unter 9 Bürger war das
Resultat, daß jung Joh Mast geb. 17 April 1840 mit 8 stimmen von 9
abgegebenen Stimmen gewhlt wurde.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl. Unterschrift
Mast
Vorstehende Verhandlung und richtige Abzählung der Stimmen
beurkundet
Gemeindepfleger Schneider Bürgerausschußobmann Bohnet
Verhandelt am gleichen Tage
Durch die Beförderung des Bürgerausschußmitglied Joh. Mast wird
die telle eines Bürgerausschuß erledigt, deren Wahl sogleich vorgenommen
wird.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung erhielten Friedrich Hofer
Bauer hier 8 Stimmen, alt Joh. Mast 1 Stim von 9 abgegebenen Stimmen, es
ist somit Hofer in den Bürgerausschuß gewählt. Die Annahme des auf ihn
gefallenen wahl. Unterschrift Hofer
Es besteht somit jetzt folgende Gemeinderäthe ohne den
Schultheißen: Joh. Adam Bohnet, Joh. Martin Ziefle, Gemeindepf. Schneider,
Georg Kappler, Johannes Mast.
Der Bürgerausschuß: Obmann Joh. Adam Bohnet, Fried. Mast, Martin
Döttling, Firedrich Hofer.
Vorstehende Verhandlung beurkunden Gemeinderath Braun Schneider
Bohnet Ziefle Kappler & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Nachdem gegen die Gültigkeit dießer Wahl keine Einwendungen
gemacht wurde, wurde Joh. Mast in heutiger Sitzung des Gemeinderaths
feierlich beeidigt. Unterschrift Mast
Die Wahl ist gültig bis 18 Decber 1873
Zur Beurkundung den 25. Juli 1868
Gemeinderrath Braun Bohnet Kappler Schneider
2 Juli 1 Ausg K.Obe.
Verhandelt den 13 August 1868
Aus Veranlaßung der heute stattfindenen Inventualtheilung des +
Ochsenwirth Johann Adam Seeger, wird für die sechs minderjährigen Kinder,
nehmlich
Friederike Barbara geb. den 15 Juni 1854,
Johann Martin geb. 15 Mai 1856,
Maria geb. 2 August 1859,
Joh. Adam geb. 20 Mai 1862
Carolina geb. 5 Juni 1865
heute Christ. Fried. Hole, Kaufmann in Grünthal als Pfleger
bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift C.F.Hole
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Kappler
Verhandelt den 19 Oktber 1868
Der Ortsvorstand verliest der versammelten Bürgerschaft den Erlaß
des Königl. Ministerium Abth. für Straßen und Wasserbau die Erbauung einer
Straße von Freudenstadt über Igelsberg nach Besenfeld Betreffs.
Da nach einem K. Oberamth. Ausschreiben am Freitag den 30 d.
durch den He. Oberbeamten eine Verhandlung deßwegen auf dem Rathhauß in
freudenstadt gepflogen wird, wozu von hier aus 3-4 Bevollmächtigte
abgesendet werden sollen, so wurde in heutiger Sitzung dieße Personen
gewählt, nehmlich Schultheiß Braun, Gemeindepfleger Schneider, alt Adam
Bohnet, dießelben erhalten die Vollmacht, in dießer Angelegenheit zu
handlen nach ihrem Gutdünken, deßen Ergebniß von den sämtlichen Colegien
hirmit zum Voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun
Bohnet Bohnet Schneider Kappler Mast Mast Döttling
13. November 1868
In der heutigen Sitzung beider Colegien verlies der Ortvorstand
verschiedene Aufruf der Cannstatter zur Errichtung eines Standbildes für
den höchstseeligen König Wilhelm.
Im Hinblick auf die Motive wie den edlen Zweck den die
Cannstatter im Auge haben beschließt der Gemeinderathim Einverständnis des
Bürgerausschusse zu gedachten Zweck fünf Gulden aus der Gemeindecasse zu
bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling
Verhandelt den 13 Novber 1868
Nach einem Ausschreiben des K. Amtsnotariat Dornstetten vom 10.
d.M. soll für den in Amerika wohnenden Jakob Fried. Mast von hier ein
Pfleger aufgestellt werden, nachdem der frühere Pfleger Ochsenwirth Joh.
Adam Seeger schon vor einem halben Jahr gestorben ist.
Bei der heute erfolgten Abstimmung erhielt Gemeinderath Johannes
Mast die meisten Stimmen, und ist somit als Pfleger gewählt, derßelbe
wurde sogleich verpflichtet. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Kappller
Schneider
2. Februar 1869
Durch das Ableben der Adam Hofer Witwe ist den Kindern des Joh.
Adam Hofer auf dem Frutenhof hier bürgerlich eine bedeutende Erbschaft
angefallen. Die Kinder sind aber beinahe noch alle minderjährig und es muß
deshalb für diesselben ein Pfleger bestellt werden, dem die Gelder zur
Verwaltung übergeben werden können.
In heutiger Sitzung wurde nun als Pfleger gewählt
Michael Schneider, Gemeindepfleger welcher sogleich verpflichtet
wurde.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath & Waisenausschuß Braun
Bohnet Kappler
24. Februar 1869
Der Güterweg bei dem Hause des Joh. Adam Bohnet, welcher auch
zugleich zur Sägmühle führt ist gänzlich unfahrbar. Es wurde beschlossen
12 Roßlasten Kalkstein beizuführen zu lassen, welche heute im öffentlichen
Abstreich verakkondiert wurden, wobei die Hälfte die Sägmühlgesellschaft
die Hälfte die Gemeindecasse bezahlt.
Dieselbe hat zur Beifuhr erhalten Joh. Adam Bohnet, den Haufen zu
7 lt um 29 Kreuzer.
Unterschrift Bohnet
Zugleich wird das schlagen und einwerfen im Accord gegeben, und
erhällt solche den Roßlast zu 10 Kreuzer Jakob Schneider hier.
Unterschrift Schneider
Weiter wurde beschlossen, den Accord des Mäusefängers Johannes
Seeger von Untermusbach zum fangen der Maulwürfe und Steudelmäuse auf das
Jahr 1869 mit 40 Gulden zu verlängern.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Ziefle
Mast
Den 20 Mai 1869
Aus Veranlaßung der heute stattfindenden Inventualtheilung des am
22 April 1869 gestorbenen Friedrich Mast geweßener Bauer hier wird für das
noch minderjährige Kind
Catarina geboh. den 8 August 1868
der Gemeinderath j Johannes Mast als Pfleger bestellt und
sogleich verpflichtet. Unterschrift Johannes Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Schneider
den 21 Mai 1869
Der Christina Bohnet, welche sich nach Hallwangen verheurathen
will, wird bezeugt daß dießelbe ein freies Vermögen von10.000 f
besitzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Mast
Kappler
22. Juni 1869
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch
der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner oder jüngerer
Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen
wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll,
jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier
soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches
Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den
Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie.
Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen
Farren wieder auf einen anderen übergeht.
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule
in Untermusbach zur Spache, daß unßere Kinder nicht nur nichts lernen,
sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den
Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die
Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde
eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach
besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen,
daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit
einem tüchtigen Lehrer versehen werden.Die Regelung der
Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarer Eyth
geschehen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey
Verhandelt den 24 Juni 1869
Nach Anfertigung der Wählerliste, welche seit den 15 Juni auf dem
Rathhauß somit 8 Tage öffentlich ausgelegt geweßen wurde unter dem Vorsitz
des Ortsvorstehers, des Obmann des Bürgerausschußes, und zwey weiterer
Mitglieder die Ergänzungswahl des Bürgerausscußes vorgenommen.
Da es aber gegenwärtig nur 12 Activbürger sind, so ist ein
Wechsel des Bürgerausschußes hier gar nicht möglich, spondern die Wahl
erstreckt sich nur, daß für den am 22 April d.J. gestorbenen
Bürgerausschuß-Mitglied Friedrich Mast, ein anderer gewählt
wurde.
Bei der sofort erfolgten Abstimmung, bei welcher sich 10
wahlfähige Bürger beteiligt haben war daß Ergebniß, daß
Joahnnes Frey, Taglöhner hier mit 10 Stimmen gewählt wurde. Die
Annahme der Wahl und die Beeidigung. Unterschrift Frey
Es besteht somit der Bürgerausschuß:
1. Joh. Adam Bohnet, als Obmann
2. Joh. Martin Döttling
3. Crist. Fried. Hofer
4. Joh. Frey
Zur Beurkundung Schulrheiß Braun, ObM. des Bürgerausschuß Bohnet,
Döttling
5. Oktober 1869
Für die durch Brand verunglückten im September d. Jahres in
Dornstetten wurde in Folge mehrerer Aufrufs wonach 13 arme Familien
obdachlos geworden sind und deren Noth notorisch groß ist, eine
Unterstützung mit 7 Gulden aus der Gemeindecasse verwilligt.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Ziefle
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
30. November 1869
Zufolge K. Oberamts Anschreiben vom 20. November wonach zur
Erledigung der Diferenzen mit der Hirschkkopfstraße neben dem Schultheißen
noch 2 weitere Mitglieder aus den bürgerlichen Colegien als
Bevollmächtigte am Samstag, den 4. Dezember auf dem Rathhaus in
Freudenstadt zu erscheinen haben wurde gewählt
Gemeindepfleger Schneider, Gemeinderath Kappler.
Diesselben erhalten die Vollmacht in dieser Angelegenheit nach
ihrem Gutdünken zu handeln, deren Ergebnis von den bürgerlichen Colegien
zum voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung
die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun Mast Ziefle Bohnet
Hofer Döttling
Verhandelt den 18 Decber 1869
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die
Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahr im Monath Decber
vorzunehmen.
Nach Anfertigung der Wählerliste, welche von dem Schultheißen,
Gemeindepfleger, ältesten Mitglied des Gemeinderaths Bohnet stattgefundenn
hat undn 8 Tage lang zur Einsicht auf dem Rathhauß öffentlich ausgelegt
geweßen wird beschloßen, daß bei der noch bestehenden geringen Bürgerzahl
die Zahl der Gemeinderäthe ohne den Schultheißen bei 5 Mitgliedern zu
belaßen.
Nach abgelaufener 6 jährigen Dienstzeit haben dißmal
auszutretten:
Johann Adam Bohnet und
Johann Martin Ziefle.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger alle abgestimmt haben
fiel das Ergebniß dahin aus, daß alt Adam Bohnet mit 6 Stimmen,
Martin Ziefle mit 7 Stimmen wieder gewählt werden.
Weitere Stimmen erhielten Fried. Hofer 2 Stimmen,
jung Adam Bohnet Obmann des Bürgerausschußes 1 Stim.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb 8 Tagen Einspruch
erhoben werden, nach deren Ablauf die Gewählten beeidigt und in ihr Amt
eingewiesen werden.
Wahlcomißion Schultheiß Braun, Oman Schneider OM
Bürgerausschuß Bohnet
Dem 27 Decber 1869 wurden die 2 neu gewählten Gemeinderäthe
Bohnet & Ziefle wieder auf ihren früheren Diensteid ausdrüklich
hingewießen, da gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einwendung gemacht
wurde. z.B. Schulth. Braun
21. Dezember 1869
Nachdem daß K. Oberamt angeordnet hat, daß für die Gemeinde hier
wie in den überigen Gemeinden ein neuer Feuerfahne angeschafft werden
mußte so wurde heute ein Fahnenträger welcher die Funktion als Rottmeister
hat der Schreiner Johannes Mast gewählt und demselben den neuen Fahnen zur
sorgfältigen Aufbewahrung übergeben.
bei einem etwaigen Brand hat der Fahnenträger die Mannschaft in
Ordnung zu bringen und alles Nöthige anzuordnen.
Unterschrift Joh. Mast Schreinermeister
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast Ziefle
3. Februar 1870
Bei der im vorigen Monath erfolgten Übergabe der 300 Rathen (1
Rath = 2,9 km) langen Hirschkopfstraße von der Stadtgemeinde Freudenstadt
an die Gemeinde Obermusbach hat betreff. Stadtgemeinde noch 300 Roßlast
Kalkstein zum ausführen auf ihre Kosten verabstreichenlassen, welche der
Bauer Georg Kappler hier der Roßlast zu 7 Zentner um 42,5 Kreuzer zur
Beifuhr erhalten hat.
Da die Stadtgemeinde nicht mehr bezahlt als betreff 300 Haufen
die Steine aber bei weitem nicht zur Ausbesserung der Fahrleiße
ausreichen, so stellt der Ortvorstand an den versammelten Gemeinderath das
Ansinnen, den Fuhrleuten welche betreff. Kalksteine auführen das
Mehrgewicht über 7 Zentner aus der hiesigen Gemeindecasse ebenfalls den
Haufen zu 42,5 Kreuzer zu bezahlen.
Der Gemeinderath ist aus Billigkeits einsichten nicht
verstehenem Wartung einverstanden und bewilligt für das Mehrgewicht
gleichfalls 42,5 Kreuzer.
Nach einem Bericht des Proffers Dr. Nagel in Tübingen vom 8 Febr.
d. J. leidet der Fried. Bohnet von Frutenhof hier bürgerlich an
eronischer Krankheit beider Augen und soll in die
Staatskrankenanstalt in Wennenthal aufgenommen werden an deren Kosten die
Staatscasse die Hälfte der auf täglich 42 Kreuzer sich belaufenden Kosten
leidet,
die andere Hälfte soll der Mittellosigkeit des Kranken auf die
Gemeindecasse übernommen werden, wobei bemerkt wird, daß die Kur 4 Wochen
gauert.
Dem Fried. Bohnet ist kürzlich eine Erbschaft angefallen, daß er
seine Kurkosten selbst bestreiten kann, deswegen die Gemeinde sich für
jetzt auch nicht verpflichtet hällt für die Kurkosten einzustehen außer
derselbe seie nicht im Stande solche zu bezahlen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Ziefle
Verhandelt den 4 März 1870
Gemeindepfleger Gemeindrath Schneider wurde bei seiner Wiederwahl
am 29. Juni 1866 auf unbestimmte Zeit gewählt. Dieß wird nun heute einer
Anordnung des K. Oberamts gemäß dahin erläutert daß die Wahl des
Gemeindepfleger Schneider auf lebensdauer gelten solle.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Mast Ziefle &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
19.April 1870
Der hiesige Taglöhner Johannes Frey erscheint vor dem
Gemeinderath und trägt vor, daß er fest entschloßen seie mit seiner
Familie bestehend aus Frau und 3 Kinder von 6 bis 11 Jahre alt nach
Amerika auszuwandern, und bei desen Mittelloßigkeit seie er genötigt um
eine Reise-Unterstützung aus der Gemeindecasse nachzusuchen, wogegen er
für sich und seine ganze Familie auf das hiesige Bürgerrecht
verzichte.
Dem Frey wurde vor etwa 6 Jahren vergantet, wobei allerdings
durch den überaus günstigen Erlös seiner Liegenschaft noch für die
Freysche Familie noch etwas übrig blieb. Überigens hat sich bei dessen
Vermögensuntersuchung ergeben, daß derselbe so lange er verheuratet und
sein Gut betrieben 700 Gulden eingebüßt hat, und deswegen wird desen
Auswanderung hier recht gerne gesehen und thunlichstt
befördert.
Da die hiesige Gemeinde vor etwa 2 Jahren 1260 Gulden als
Armengelder oder zur Unterstützung der Armen als Ablößungssumme von
demKlosterverband von Reichenbach herrührend erhalten hat, so
beschließt der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes der
Freyschen Familie zum Zweck der Auswanderung nach Amerika und unter
der Bedingung des ausdrücklichen Verzicht auf das Bürgerrecht für sich und
seine Familie aus oben genannter Kasse eine Unterstützung von 200
Gulden zu bewilligen.
Vorstehende Verhandlung soll einem Köngl. Oberamt zur gütigen
Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Kappler Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
Den 21 April 1 Ausz an das K. Oberamt eingesandt.
28. April 1870
Da nach einem K. Oberamts-Erlaß vom 22.d. M. obenstehende 200
Gulden als Reiseunterstützung dem Taglöhner Johannes Frey welcher nach
Amerika mit Familie auswandern will nicht genehmigt wurde sondern nur der
verfallene Zins aus dem Capital von 1260 Gulden 45 Kreutzer welcher 107
Gulden 28 Kreuzer beträgt zu diesem Zweck verwilligt werden
konnte, es beschließt der Gemeinderath die noch fehlenden 92 Gulden
32 Kreuzer aus der Gemeindecasse zu entnehmen, bis der Zinsgenuß aus
betreff. Kapital obige 92 Gulden 32 Kreuzer wieder deckt, damit der
Auswanderung der Freyschen Familie kein Hinderniß bereitet
wird.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Mast Kappler
Verhandelt den 30 Juni 1870
Da mit dem heutigen Tag der unter dem 10ten Juli 1867 auf 3 Jahre
abgeschloßene Vertrag mit dem FarrenhalternGeorg Kappler abläuft so wird
das Farrenhalten zufolge Beschlußes der bürgerlichen Colegien wieder auf
eine Reihe von Jahren im Abstreich unter folgenden Bedingungen
verakkondiert.
1. Der Pächter hat den Einkauf des Farren selbst zu besorgen, so
daß derßelbe blos den Steigerungspreiß erhält sonsten aber nichts
anzusprechen hat.
2. Muß immer ein tüchtiger Farren vorhanden sein, und wenn
derßelbe nicht mehr als tauglich erfunden wird, muß der Pächter auf seine
Kosten einen anderen tauglichen anschaffen.
3. Bei der heutigen Abstreichverhandlung erbietet sich Georg
Kappler den Farren jährlich um 100 f mit Worten Ein Hundert Gulden
jährlich zu unterhalten und anzuschaffen. Der Akkord gilt vom 1 Juli 1870
bis 30 Juni 1873.
Der Pächter Unterschrift Kappler
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Ziefle Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling
Verhandelt den 1 Juli 1870
Da das Bürgerausschuß-Mitglied Fried. Mast hier gestorben ist, so
wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wieder die Wahl eines
Bürgerausschußes vorgenommen, bei der sofortigen Abstimmung wurde mit
großer Stimmenmehrheit gewählt:
Johannes Mast, Schreiner 26 Jahre alt, welcher sich zur Annahme
der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt, und sogleich in Pflichten
genomen wurde.
Dei Annahme der Wahl. Unterschrift Johannes Mast
Zur Beurkundung Wahlcommision Schultheiß Braun Gemeindepfleger
Schneider Obmann des Bürgerausschuß Bohnet
Verhandelt den 25 Juli 1870
Zufolge Königl. Oberamts-Erlaßes in Par. 84 des Amtsblatt welcher
die Hinweißung auf das Einquatierungsgesetzt vom 18
Juni 1864 Art 39-42 Regblt Seite 91 enthält, wurde auf hier
die Einquatierungs-Commision bestellt.
Bei der geringen Bürgerzahl erscheint es genügend, daß neben dem
Schultheißen noch 2 Quatiermacher bestehen.
Gewählt wurden in heutiger Sitzung neben dem Schultheißen noch
Gemeindepfleger Schneider & Gutsbesitzer Schwemmle hier. Denßelben
wurde sofort die unverweilte Fertigung der Quartierlisten
aufgegeben.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Ziefle
Schneider
Verhandelt den 25 Juli 1870
vor dem Gemeinde & Stiftungsrath
Durch die Beförderung des He. Verwaltungsakteur Bukenberger in
Freudenstadt zum Oberamtspfleger und Sparkaßier daßelbst hat derßelbe
unter dem 13. d.M. das Verwaltungsgeschäft für hier niedergelegt und
bringt an seiner Stelle den He. Verwaltungsakteur Bauer in Freudenstadt
als seinen Nachfolger in Vorschlag.
Nachdem nun heute dem Gemeinde & Stiftungsrath betreff.
Vorschlag mitgeteilt wurde, wurde einstimmig beschloßen, daß es ausdrüklch
unßer Wunsch ist, daß He. Verwaltungsakteur Bukenberger das hiesige
Verwaltungsgeschäft beibehalten möchte, im Fall aber solches ganz
unthunlich wäre, würde man das Verwaltungsgeschäft dem Verwaltungsakteur
Bauer daßelbst übertragen.
Zur Beurkundung Geiende & Stiftungsrath Braun Ziefle Kappler
Schneider
25 Juni 1 Ausz.
3. August 1870
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Realabtheilung der am 7.
Mai 1870 gestorbenen Witwe des Johannes Frey von hier wird für den nach
Amerika ausgewanderten Sohn Johannes Frey von hier Johann Martin Döttling,
Schuster hier als Abwesensheitspfleger bestellt und sogleich
verpflichtet.
Unterschrift Döttling
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Schneider
Mast
30 August 1870
Nach einem Ausschreiben des Kl. Oberamt Freudenstadt vom 28. d.
Monats befinden sich unsere verwundeten Krieger in der gräßlichsten Noth
und richtet an den Gemeinde und Stiftungsrath die dringende Bitte um
rasche Bewilligung einee Beitrags aus der Gemeinde &
Stiftungscasse.
Der Gemeinde & Stiftungsrath beschließt
aus der Gemeindecasse 8 Gulden
aus der Stiftungscasse 7 Gulde, zusammen 15 Gulden zu
verwilligen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Mast Kappler
Schneider
15. Sebt. 1870
Die Bachfaßung beim Ochsenwirths Hause und die Dohle hinter
demselben ist total mit Morast angefüllt, es wird daher beschloßen diese
Ausputzarbeiten gegen ein Tagegeld von 48 Kreuzer dem Joh. Martin Döttling
von hier zu übertragen.
Unterschrift Döttling
Zur Beurk.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
19. November 1870
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath &
Bürgerausschuß vor, daß in allen Gemeinden für die im Felde befindlichen
Krieger Unterstützungen nahmentlich an Flanelhemden gemacht werden, und
beantragt dem einzigen Soldaten Fried. Mast von hier beim I.ten
Reiterregiment gegenwärtig von Paris auch eines der feinsten Flanel-Hemden
mit 6 Ehlen Zeug die Ehle zu 168 Kreuzer zusammen 4 Gulden 48 Kreuzer
aus der Gemeindecasse zu bewilligen, was von dem Gemeinderath &
Bürgerausschuß gut geheißen wurde.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schnieder Masr Kappler
& Bürgerauschuß Bohnet Döttling Hofer Mast
Verhandelt den 27 Decber 1870
Zufolge Erledigung des Ruggerichtsrezeßes vom 4 Marz d.J. nach §
4 wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien als Untergänger
gewählt:
Schultheiß Braun, gemeindpfleger Schneider, Jak. Fried.
Schwemmle, welche sogleich verpflichtet wurden.
Unterschrift Braun Schneider Schwemmle
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Mast
Verhandelt den 25 März 1871
Auf das am 8 Febr d.J. erfolgte Ableben des Gemeinderath Joh.
Martin Ziefle hier ist deßen Stelle erledigt und wieder neu zu besetzen
hauptsächlich auch deßwegen weil das älteste Gemeinderathsmitglied Adam
Bohnet wegen eines kranken Fußes nicht mehr ausgehen kann und in keinem
Jahr das Rathhauß betretten hat, und zu den vorkommenden Verhandlungen 3
Gemeinderräthe ohne den Schultheißen als ungenügend erscheint.
Nach Anfertigung der Wählerliste hat man heute zur Wahl eines
Gemeinderathsmitglied anberaumt und nach dem die Wahlberechtigten alle
abgestimmt hatten fiel das Ergebniß dahin aus, daß Fried. Schwemmle, Bauer
von 50 Jahr alt mit 7 Stimmen gewählt wurde, dagegen j Adam Bohnet 1
Stimme und Fried. Hofer 1 Stimme erhielt.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl und die Hinweißung auf
seinen früheren abgelegten Diensteid. Unterschrift J.F.
Schwemmle
Zur Beurkundung Wahlcomißion Schultheiß Braun Gemeidepfleger
Schneider Büegerausschuß Obmann Bohnet
gewählt auf 6 Jahr
Den 25. März 1871
Dem Mäußefänger Johannes Seeger v. Untermusbach welchem die
Ortsmarkung zum fangen der Maulwürfe und Streudelmäuße auf des Jahr 1871
wieder übertragen wurde derßelbe erhällt von dem Maulwurf per Stük 6 K u.
der Streudelmauß 4 K p Stük, derßelbe hat solche jedesmal Abends dem
Gemeindepfleger zum abzählen zu überbringen, welcher von Zeit zu Zeit
Zahlung für das gefangene Ungeziefer leistet.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Schneider Kappler
Mast
18. April 1871
Veranlaßung der heutigen Intentualabtheilung des am 8. Febr. d.
J. verstorbenen Joh. Martin Ziefle Bauer hier wurde für die 3
minderjährigen Kinder des Ziefle
Johannes geb. den 15. März 1863
Maria geb. 18. Augst. 1864
Christian Ziefle geb. 6. May 1866
Johannes Eberhardt Gutsbesitzer von Unter-Ellenbogen als Pfleger
bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Johannes Eberhardt
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Kappler
Schneider
Verhandelt den 5 Juni 1871
In heutiger Sitzung des versammelten Gemeinderaths und
Bürgerausschußes kommt die Berathung zur Sprache auf welche Art das
Bedürfniß an Schulholz, welches in früheren Jahren 8 Claft gemischtes
Scheiter und Prügelholz betrug, und in dießem Jahr aus dem Gemeindeald
nichts ausgenutzt werden darf.
Der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes
beschließt, fragliches Holz im Weege des Aufstreichs zur Anschaffung und
Beifuhr an den Wenigstnehmenden zu akkondieren unter folgenden
Bedingungen:
1. Darf nur gesundes Holz, welches zur Hälfte Scheiter zur Hälfte
in Prügel bestehen muß.
2. Die Beifuhr muß in 14 Tagen beendigt sein.
Unter dießen Bedigungen wird zur Abstreichsverhandlung
geschritten. Es fordert Christian Seeger 70 f, jung Adam Bohnet 60
f.
Schultheiß Braun erhält solches zu 50 f fünzig Gulden.
Ferner wurde das Spalten fraglichen Holzes im Abstreich
verliehen. Es erbietet sich Jakob Schneider hier das Clafter Holz zu 48 Kr
aufzubereiten. Verbleibt demßelben um 48 Kr.
Vorstehende Verhandlung x
Gemeinderath Braun Schwemmle Schneider Kappler Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling
23. Juni 1871
Nach einem K. Oberamts-Ausschreiben vom 17. d. wird am Mittwoch
den 28. d. Vormittags 9 Uhr eine Verhandlung aud dem Rathhaus in
Freudenstadt stattfinden wegen Erbauung der Hirschkopfstraße von
Igelsberg nach Besenfeld und insbesondere wegen Unterhaltung derselben und
es solle aus der hiesigen Gemeinde auch 2 Abgeordneten zu betreff.
Verhandlung gewählt werden welche mit Vollmacht von den bürgerlichen
Colegien versehen sind.
Bei der sofort erfolgten Wahl wurde zur betrff. Verhandlung
gewählt.
Gemeindepfleger Schneider
Gemeinderath Schwemmle
dieselben erhalten die unbedingte Vollmacht in dieser
Angelegenheit zu handeln nach ihrem Gutdünken, deßen Ergebniß von den
bürgerlichen Colegien zum voraus genehmigt wird.
Dieselben erhalten 1 Tagegeld von je 2 Gulden 30 Kreuzer aus der
Gemeindecasse.
Zur Beurkundung
Bürgerliche Colegien Braun Schneider Schwemmle Kappler Mast
Seeger Bohnet Döttling Hofer
Verhandelt den 21 Juli 1871
Gemeindepfleger Schneider trägt der versammelten Bürgerschaft in
heutiger Sitzung vor, daß er bei seiner geringen Besoldung nicht mehr
bestehen könne, durch die gesteigerten Anforderungen, nahmentlich durch
den Geldeinzug der so vielen Auswärtigen Steuerpflichtigen seie die
seitherige Besoldung von nur 30 f in keinem Verhältniß zu der vielen
Mühe.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat dießen Vorschlag geprüft
und die Beschwerde des Gemeindepflegers als begründet erfunden. Es wird
deßhalb beschloßen die Besoldung des Gemeindepfleger Schneider vom 1 Juli
1871 an folgender Maßen zu regulieren derßelbe erfällt fixum jährlich 8 f.
Schreibmaterial-Entschädigung 2 f, sowie von jedem baar eingezogenen
Gulden Staatssteuer Amts Gemeinde und Körperschaftsanlagen Einzugsgebühr 1
Kreutzer welche sich auf cirka 35 f belaufen womit sich der
Gemeindepfleger Schneider zufrieden erklärt. Unterschrift
Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Kappler Schwemmle &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast Hofer
Verhandelt den 7 August 1871
In der heutigen Sitzung bringt der Ortsvorstand die Defegten des
He. Oberamtsbaumeister Pfeifer zur Sprache wonach auf das neue
Hirschkopfsträßchen 300 Roßlasten Steine binnen Kurzen sollen
ausgeführt werden und auf 50 Meter 1 Nummerstein zusammen 20 Nummersteine
sollen beigeschafft werden.
Der Gemeinderath beschließt,
1. die Straße in 6 Abtheilungen mit je 50 Ruth auf die Dauer von
3 Jahren also vom 1 Juli 1871/74 in Akkord zu vergeben.
2. die Nummersteine im Weege des Abstreichs an den
Wenigstnehmenden mit Einschluß der Beifuhr und Setzen zu
verabstreichen.
Die Akkordverhandlung solle am nächsten Samstag Abend
stattfinden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
Schwemmle
Verhandelt den 7 August 1871
Wald und Feldschütz Schneider hat in einer Reihe von Jahren
jährlich 1 Kronenthaler 2 f 42 K aus der Gemeindecaße bezogen wogegen
derßelbe die Verpflichtung hatte das Wasser aus den Güterweegen so oft als
nöthig besonders aber beim Schneeabgang abzukehren.
Dieße Verrichtung nebst der Belohnung von 2 f 42 k will man
nun dem Frohnmeister Martin Döttling vom 1 Juli 1871 an übertragen haben,
wogegen derßelbe aber für Frohndienste keine besondere Belohnung mehr
erhällt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Mast
11. August 1871
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des
Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines
Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach
bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend
vom 1. Juli an.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
Verhandelt den 16 Okt 1871
Der Ortsvorstand bringt in heutiger Sitzung beeder Colegien zur
Sprache, daß das neue Hirschkopfsträßchen hießiger Markung wieder schlecht
aussieht, daß nahmentlich auf einigen Stellen die Seitengräben ganz
zugeworfen sind und das Wasser über die Straße fließt.
Es wird nun beschlossen, den Johann Martin Döttling von
hier als Weegknecht dießer Straße zu bestellen, und da eine Übersicht der
Arbeiten nicht vorhanden ist, so erhällt derßelbe vom Tag Arbeit eine
Belohnung von 48 K aus der Gemeindecaße. Derßelbe wird beauftragt die
Gruben heuher auszuputzen, die Geleiße zu ebnen, die Steine einzulegen und
überhaupt alle vorkommende Arbeiten Sommer wie Winterszeit zu
verrichten.
Unterschrift Döttling
Ferner, da auf genanntes Hirschkopfsträßchen 300 Roßlasten
Kalksteine zur Beifuhr vorgeschrieben sind, wovon aber Albert Beuklacher
v. Freudenstadt schon eine Partie aufgeführt hat und auch cirka 60 Gulden
aufführen wird, so wird der Rest mit
Vorstehende Verhandlung beurkundet Geminderath Braun Schneider
Mast Kappler Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Döttling
Mast
Verhandelt den 18 Decber 1871
Anwesend die Wahlcomißion, Ortsvorsteher Braun, erster
Gemeinderath Schneider, Obmann des Bürgerausschußes Bohnet
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6 Juli 1849 hat in dießem
Jahr 1/3tel des Gemeinderaths bestehend aus Gemeinderath Schneider und
Martin Ziefle welch letzterer aber verfloßenen Frühling gestorben ist, und
für denßelben unter dem 25 März d.J. Fried. Schwemmle Ökonom als
Gemeinderath gewählt wurde, es hatte deßwegen, da bei der geringen
Bürgerzahl das Gemeinderaths-Colegeum ohne den Schultheißen nur aus 5
Mitglieder besteht nun 1 Mitglied nehmlich Gemeinderath Schneider welcher
am 18 Decber 1865 gewählt wurde auszutretten und durch eine Neuwahl zu
ersetzen. Für dieße Wahl ist durch Beschluß des Gemeinderaths und
Bürgerausschußes der heutige Tag bleibend bestimmt.
Die Vornahme der Wahl wurde 8 Tage vor derßelben, nehmlich am 10
decber bekannt gemacht, die Wählerliste lag sether auf dem Rathhauß
ausgelegt.
Nach den Wahlzettel haben Stimmen abgegeben und erhielt der
seitherige Gemeinderath Schneider wieder mit Ausnahme seiner eigenen
sonsten mit allen 8 Stimmen wieder gewählt wurde.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl und die Hinweißung auf
seinen früher abgelegten Diensteid Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Wahlcomißion Braun Mast & Obmann des
Bürgerausschußes Bohnet
24. Febr. 1872
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein
der Gemeindräte Schulth.Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der
Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen
und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des
Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als
Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing
Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten
des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der
Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit
Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit
begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst
Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren
bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu
stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft
und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt
Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100
Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der
Gemeindecasse bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll
durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr
fertig und Gangbar herzustellen.
Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen
Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende
Bemerkung)
Randbemekung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande.
Schultheiß Braun
Verhandelt den 22 März 1872
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Ortvorstand den schlechten Zustand der Feld und Nachbarsweege zur Sprache
besonders seie die Eichholzgaße der Weeg gegen Erzgrube, welcher beinahe
nicht mehr mit dem Fuhrwerk zu pazieren ist.
Da in der Nähe Steine gewonnen werden können, so wird beantragt
auf Kosten der Gemeinde nach Bedürfnis graben zu laßen, die Steine aber
nach Bedürfniß in der Gemeinde in der sogenannten Fenhe? an Ort und Stelle
zu schaffen und ebenfalls in der Fenhe? verkleinern und einlegen laßen.
Der Betrag für 2 Maurer je 2 Tag a 1 f 12 K mit 4 f 48 K auf die
Gemeindecaße zu übernehmen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
Schwemmle & Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast Hofer
20. Mai 1872
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8
Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im
Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach
ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwar trifft
es
Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter
Wittwe Ziefle 1 Clafter
Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter
Georg Kappler 3/4 Clafter
Gemeindepf. Schneider 1 Clafter
jung Bohnet 3/4 Clafter
alt Bohnet 3/4 Clafter
Johannes Mast 1 Clafter
Schwemmle 1/2 Clafter
Zusammen 8 Clafter
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier zum
aufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord
gegeben.
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen
100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und
zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog.
Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im
sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7
Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer
Ferner
Wird beschlossen dem Mäußefänger Johannes Seeger v. Untermusbach
die Ortsmarkung zum säubern der Maulwürfe und Streudelmäuße zu übertragen,
derselbe erhällt für dieß Jahr von jedem Stub das er fängt 8 Kreuzer pro
Stük derselbe hat aber von heute an dem Gemeindpfleger die Mäuse zum
abzählen zu übergeben, welcher nach dem Abzählen den Lohn
ausbezahlt.
Vorstehenden Verhandlung beurkundet
Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
Verhandelt den 23 August 1871
Der Ortsvorsteher bringt bei der heutigen Sitzung beeder Colegien
zur Sprache, daß eine neue Regulierung für das Führen der Feuerspritze bei
Ausbruch eines Brandes nöthig seie.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt, daß der erste
welcher 2 Pferde an die Spritze bringt 5 f erhalten und sollten 2 weitere
Pferde nöthig sein soll derßelbe für die 2 letzten Pferde 3 f
erhalten.
Zur Beurkungung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Verhandelt den 11 Okt 1872
Gemeindepfleger Schneider trägt vor daß das Betriebscapital bei
der Gemeindepflege bei den bisherigen 250 f den damaligen Anforderungen an
die Casse nach dem seit 2 Jahren wieder eine eigene Schule hier besteht
der Aufwand auf Straßen sich bedeutend gesteigert haben, während die
Steuern, ins besondere von den vielen Auswärtigen größtentheils erst nach
dem Januar zum Einzug gebracht werden können, Gemeindeeinkünfte fast keine
vorhanden sind, bei weitem nicht mehr genügen, indem zur Bestreitung des
laufenden Aufwands bis 1 Januar und Lieferung der Steuern an die
Oberamtspflege immerhin eine Summe von 6 bis 800 f nöthig seien, es
sollten deshalb solches auf die Summe mit 600 f erhöt
werden.
Die bürgerlichen Colegien beschließen das Betriebscapital auf 600
f zu erhöhen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneuder Kappler Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
27. Dezember 1872
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 16. Dezember und hohen Erlaßes
des Ministeriums des Inneren betreffend den Gehalt der Ortsvorsteher wurde
in heutiger Sitzung Beratung gepflogen. Zuerst bringt der Ortsvorsteher
die bei seiner am 28. März 1849 stattgefundenen Wahl als Ortsvorsteher zur
Sprache, worauf die Besoldung folgender Maßen reguliert wurde.
Als Ortsvorsteher 30 Gulden, als Rathschreiber 10 Gulden, für
Schreibmaterial 6 Gulden zusammen 46 Gulden jährlich.
Nach dem Regblt. Seite 396 ist nun die Besoldung der
Ortsvorsteher neu zu regulieren und beträgt bei Gemeinden unter 300
Ortsanweßenden Einwohner 50,10 Gulden a.s.f.
Auf erstatteten Vertrag wird nun beschlossen die Besoldung des
Schultheißen folgender Maßen zu regulieren, zumalen da die oben
aufgeführte Besoldung bei den vielen Anforderungen der Neuzeit in keinem
Verhältniß zu den vielen Leistungen steht.
Als Schultheiß 50 Gulden
Als Rathschreiber 15 Gulden
für Schreibmaterial 10 Gulden
zusammen 75 Gulden vom 1. Januar 1873 an (gestrichen und neu vom
1. Juli 1872 an).
Zur Beurkundung Gemeindrath
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
Randbemerkung zum 1. Eintrag vom 27 Decber 1872, schlecht
lesbar
Den 11, Janr. 1873
Aus Anlaß der heutigen Rechnungsabhör hat der Oberamtrat gemäs
Ministerial Vorschrift v. 19. Decb. 1872 nebigen Beschluß der
beiden bürgerlichen Collegien mit welcher der Schultheiß und
Rathsschreiber Braun in Rüksicht auf die geringe Einwohnerzahl der
hiesigen Gemeinde vollents? einverstanden ist, x vorgetragen mit der Ab?,
daß die Besoldung Erhöhung vom 1. Juli 1872 be? fortgehalten
werde.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schneider Mast Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling Mast
27. Dezember 1872
Bei der heutigen Verhandlung bringt der Ortvorsteher den K.
Oberamts-Erlaß vom 16. Dezember und die K. Verordnung Regblt. v. Jahr 1872
Seite 392 betreffend die Belohnung der Verwaltungsaktuere zur Sprache,
nach welchem derselbe bei Verrichtung am Wohnort ein Tagegeld von 3 Gulden
, bei Geschäften außerhalb des Wohnorts für Arbeit, Zehrungs und
Reiseaufwand bei mindestens 8 Stunden 5 Gulden, bei kürzerem Zeitaufwand 4
Gulden berechnet werden darf.
Da deßen Besoldungsverhältniße aber erst vor einigen Jahren neu
reguliert wurde, auch ein Antrag auf Aufbesserung bis jetzt nicht
reingekommen ist, so wird beschloßen deßen Belohnung bis ein weiterer
Antrag gestellt ist beim alten zu belaßen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler
Mast
27. Dezember 1872
Der Ortsvorsteher verliest in heutiger Sitzung den K.
Oberamts-Aufruf in Kar 151 d. Gränzer betreff eine Beisteuer für die
Bewohner der Ostseeküste welche den Sturm vom 12./13. v. Monats auf
schreckliche Weise heimgesucht hat.
Der Gemeinderath & Stiftungsrath beschließt betreffenden
Verunglückten einen Beitrag von 5 Gulden und zwar zur Hälftig aus der
Stiftung Hälftig aus der Gemeindecaße zu entnehmen.
Zur Beurkundung
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler
Mast
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
Verhandelt den 14 Janur 1873
Königl. Oberamth-Erlaß zu Folge im Gränzer Par 4 v. 1873 wird
nach der Bauordnung Art 83 Instruktion § 57 und 58 folgende Personen zur
Bauschau gewählt
Friedrich Bäuchen Zimmermeister v. Untermusbach, Gemeinderath
Fried. Schwemmle von hier und wurden sogleich beeidigt.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun
Randbemerkung: und 3tens Joh. Georg Kappler Unterschrift
Schwemmle Kappler, als Ersatzmann Maurermeister Geißer hier Unterschrift
fehlt
24 Febr. 1873
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen
die sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu
herzustellen, zu dießem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine
nöthig, welche im Feld des Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen
werden.
Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutretten und
fordert für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem
Gemeinderath und Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling
Randbemerkung: 20 f auf den 1 Juli 1873 zur Ausbezahlung der
Gemeindecaße angewiesen
Betreff der Steine sollen zum Brechen der Maurer Michael Geißer
von hier gegen ein Taggeld von 1 Gulden übertragen werden, deßen Kosten,
sowie der Ankauf des Feldes, von der Gemeindecaße getragen werden, alles
Übrige aber die Steineabfuhr, schlagen und einlegen solle durch die
Bürgerschaft unendgeltlich besorgt werden.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Verhandelt den 25 März 1873
Da seit dem 30 Juni d. Jahres wieder der Pacht in Betreff der
Farrenhaltung abläuft, so wurde in heutiger Sitzung der bürgerlichen
Colegie beschloßen denßelben jetzt schon auf eine Reihe von Jahren zu
verpachten, damit dem Pächter Gelegenheit gegeben wird den Einkauf
deßelben rechtzeitig zu besorgen. Bedingungen sind folgende:
Der Pächter hat den Einkauf des Farren selbst zu besorgen, so daß
derßelbe jährlich den Steigerungspreiß erhällt, sonsten aber lediglich
nichts anzusprechen hat.
2. Muß immer ein tüchtiger Farren vorhanden sein, und wenn
derßelbe nicht mehr tauglich erfunden wird, muß derßelbe auf seine Kosten
einen anderen tauglichen anschaffen. Bei heutiger Abstreichverhandlung
erhällt denßelben auf 3 Jahre vom 30 Juni 1873 bis 30 Juni 1876 Johann
Georg Kappler Bauer hier um jährlich 125 f. Unterschrift
Kappler
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Mast Schwemmle &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
Verhandelt den 1 Mai 1873
Der Ortsvorstand trägt in heutiger Sitzung der bürgerlichen
Colegien vor daß die Straße von Untermusbach bis zur Markungsgrenze
Reichenbach auf den 30 Juni d.J. wieder zur Unterhaltung fällig
wird.
Der Gemeinderath beschließt Betreffende Straße mit Einschlüße der
neuen Hirschkopfstraße in Bälde wieder auf die Dauer von 6 Jahren vom 1
Juli 1873 bis dorthin 1879 im öffentlichen Abstreich an tüchtige
Unternehmer in Akkord zu geben.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast
Verhandelt den 14 Mai 1873
Nachdem unter dem 1 Mai d.J. beschloßen wurde die Straße über die
Ortsmarkung von Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach wieder auf
die Dauer von 6 Jahren zur gehörigen Unterhaltung in Accord zu geben, so
wurde heute, nach dem dießes Vorhaben im Gränzer Par: zweimal
und im hiesigen ort gehörig bekannt gemacht wurde zur
Abstreichsverhandlung geschritten, und folgende Bedingungen zu Grunde
gelegt:
1. Betrreffender Accord fängt an den 1 Juli 1873 und endet am 30
Juni 1879 ist also gültig auf 6 Jahre.
2. Jeder Steigerer welcher Straßentheile erhällt hat für das
erforderliche Material bestehend in guten Kalksteinen auf seine Kosten
selbst zu sorgen, dießelben müßen jeden Jahr nach Vorschrift des He.
Amtsbaumeister oder auch des Schultheißen ausgeführt und auf die äußerste
Seite der Straße auf Haufen mit je 7 Ct gesetzt werden, jedes mal so
verkleinert daß selbige durch den Controllering fallen, und bei günstiger
Witterung jeden Jahres aber im Herbst Oktober oder anfangs November
eingelegt werden müßen.
Ferner das Morast abziehen, wegschaffen deßelben, Nebenweege
gehörig herzustellen, sowie den Baumsatz an der Straße ist mit in den
Accord begriffen.
3. Jeder Steigerer hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner
und Selbstzähler zu stellen, welcher für die Pachtverbindlichkeit so gut
als der Pächter zu haften hat.
4. Wenn ein Acordant de Straße seine Schuldigkeit nicht gut, oder
die vorgeschriebenen Defegte nicht erledigt, da0 Execution angeordnet
würde so hat der Bürge so gut als der Acordant dafür
einzustehen.
5. Die Ausbezahlung des Steigerungspreißes geschieht wenn alle
Defegte erledigt und die Straße in gutem Zustand ist jedes Jahr auf den 1
Juli und zwar am 1 Juli 1874 das 1te mal. Unter dießen Bedingungen welche
den erschienenen Liebhaber deutlich vorgelesen wurde, wurde
ausgebotten:
von Par 0 bis Par 4 nebst der Zweigstraße gegen Untermusbach mit
92 Ruth dießelbe hat erhalten zu 17 f Adam Seeger v
Untermusbach,
v. Par 4 bis Par 8 sind es 83 Ruth hat erhalten Fried. Hofer hier
um j 20 f,
von Par 8 bis 12 sind es 83 Ruth hat erhalten Ochsenwirth
Schittenhelm in Untermusbach um jährlich 20 f,
von Par 12 durch den Ort bis zur oberen Brüke sind es 78 Ruth hat
erhalten j Adam Bohnet um jährlich 20 f,
von der oberen Brüke bis zu Par 14 sind es 59 Ruth, hat erhalten
Fried. Hornberger v. Untermusbach um 20 f 30 K,
von Par 14 - 19 sind es 109 1/2 Ruth hat erhalten Christian
Seeger hier um 33 f,
von Par 19 bis 24 sind es 108 Ruth hat erhalten Joh. Bäuerle
v.Untermusbach 28 f 30 K,
von Par 24 - 31 sind es 150 Ruth, hat erhalten Franz Ziefle v.
Untermusbach 30 f,
von Par 31 bis 37 sind es 133 Ruth hat erhalten Joh. Mast hier um
32 f 30 K,
von Par 37 bis 43 sind es 112 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle
hier um 34 f,
von Par 43 bis 48 sind es 130 Ruth hat erhalten Johannes Bäuerle
v. Untermusbach 30 f,
von Par 48 bis 54 sind es 135 Ruth hat erhalten Johannes Bäuerle
v. Untermusbach 30 f,
von Par 54 bis 60 sind es 132 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle
hier um 30 f,
von Par 60 - 65 sind es 111 Ruth hat erhalten Fried. Hofer hier
um 35 f,
von Par 65 bis 70 sind es 100 Ruth hat erhalten Agam schittenhelm
in Untermusbach um j 33 f,
vom neuen Hirschkopfsträßchen vom Staatswald aufwärts hat
erhalten 100 Ruth Franz Ziefle v. Untermusbach 50 f,
den mittleren Theil mit 100 Ruth hat erhalten Fried. Schwemmle
hier um 50 f,
den 3ten Theil mit 100 Ruth hat erhalten Anderens Schneider v
Reichenbach um j 40 f.
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Mast
Anmerkung der Redaktion: in Summe jährlich 495 Gulden 30 Kreuzer
Straßenbaukosten.
Den 2 Juni 1873
erklärt die Ochsenwirth Seegers Wittwe hier Franziska geb. Frey
der Würtembergischen Feuerversicherungsgesellschft folgende Versicherung
ihres Mobilars:
Gold Silber Schmuksachen 60 f,
Bücher 25,
Gemälde, Kupferstich 20,
Betten und Zubehör 400,
Kleider und Leibweißzeug 300,
Leinwand Tischzeug Teppiche 300,
Schreinwerk 200,
Musikalische Instrumente 200,
Küchengeschirr 250,
Faß & Bandgeschirr 300,
Gemeiner Hausrath mit inbegriff v. Spiegeln & Standuhren
300,
Mundvorrath 200,
Brenmaterial 100,
Halmfrüchte an Stroh 900,
Stroh ausgedroschen und ungedroschener Frucht 400,
Futter 1000,
Flachs & Hanf 100,
Gaisen Wagen Schlitten Sattel Reitzeug Pferd & Ochsengeschirr
400 f,
Summe 5455 f (9351 M 43 Pf).
Welcher Antrag genehmigt wird Gemeinderath Braun Schneider
Kappler Mast Schwemmle
25. Juli 1873
Verhandelt vor dem Gemeinderath.
Demselben wird in heutiger Sitzung der Königl.
Oberamtsgerichtliche Erlaß im Gränzer 81 die Güterbuchsführung betreff
vorgelesen, worauf die Wahl eines Güterbuch-Akteurs hier vorzunehmen wäre,
da ein Pfandhulfsbeamter hier nicht vorhanden ist.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschloßen die Führung der
Güterbücher dem He. Verwaltungsakteur Bukenberger in Freudenstadt in
Zukunft zu übertragen.
Ferner nach einem Erlaß des Königl. Oberamtgericht und K. Oberamt
vom 21. Juli d.J. Gränzer 85 ist angeordnet, daß in den Gützerbuch von der
Gemeinde künftig das Metermaß anzuwenden ist, und daß die
bisherigen Maßangaben in das neue Maas nach der in der Ministerilverfügung
des Inneren und der Justitz vom 8. Juli 1873 näher angegebenen
Vorschriften umgerechnet werden soll.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschlossen, den He.
Oberamtsgeometer Reinweiler von Böblingen welcher ohnedieß in Geschäften
hierher kommt dieße Arbeit zu übertragen.
Randbemerkung: mit 2 Auszug, 18. August 1 an das K. Oberamt, 1 K.
Oberamtgericht,
wurde nicht genehmigt sondern dem He. Amtspfleger Bukenberger in
Freudenstadt übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle
Verhandelt den 15 August 1873
In der heutigen Sitzung bringt der Schultheiß zur Sprache, daß
der Schulmeister seinen Bedarf an Brennholz noch nicht hat und dringt auf
Beischaffung deßelben.
Es wird nun verabredet daß wieder wie fernd?
Schultheiß Braun 1 1/4 Claft, Wittwe Ziefle 1, Ochsenw Seeger 1
1/4, Georg Kappler 3/4, Gemeinepf Schneider 1, jung Bohnet 3/4, alt Bohnet
3/4, Joh. Mast 1 Claft, Schwemmle 3/4 Clafter sogleich
beiführet.
Ferner den Bedarf an Rathhaußholz kam man dahin überein daß der
Ortsdiener & Waldschütz welcher das Rathszimmer bewohnt für Heitzung
mit Einschluß der Beischaffung von dem nüthigen Brennholz auf dfas Jahr
1873/74 4 f aus der Gemeindecaße erhält.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Mast
Verhandelt den 2 Oktober 1873
Nach einem Königl. Oberamts-Erlaß vom 17 Sebt Gränzer 110
soll in Gemäßheit des Artikel 7 des gesetzes vom 28 April d.J. betreff.
die Grund und Gewerbesteuer und Gebäudesteuer behufs der Berufung in die
Bezirksschätzungskomißion für Betreff Gemeinde einen sachverständigen
Ortsschätzer zur Grund Gebäude und Gewerbesteuer gewählt
werden.
In heutiger Sitzung des Gemeinderaths wurde fpr alle 3 Quellen
der Gutsbesitzer & Gemeinderath Fried. Schwemmle für hier
gewählt.
Die Annahme der Wahl Unterschrift Schwemmle
als Ersatzmann Gemeinderath Georg Kappler Grenzer Par 124
Unterschrift Kappler
Z B Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast
Verhandelt den 12 Novber 1873
Dem ledigen hießigen Bürger Johannes Mast, welcher sich demnächst
mit Christina Blocher v. Beuren O/a Nagold verehlichen will wird
bezeugt:
1. daß derßelbe ein gutes Prädikat besitzt
2. an Vermögen 1000 f
3. noch nie gestraft wurde.
ZB Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mast
29. November 1873
Die Wittwe des am 8. Febr. 1871 gestorbenen Martin Ziefle, Anna Maria geb. Schillinger welche sich im Laufe der
nächsten Woche wieder zu verehlichen gedenkt wird Behufs ihrer
dispensation in geschloßener Zeit sich mit Johannes Schanz, lediger
Bauerssohn v. Thumlingen trauen zu laßen bezeugt.
1. daß dieselbe ein gutes Prädikat besitzt, daß
dieselbe
2. an einem Vermögen 10.000 Gulden besitzt
3. daß der beabsichtigten Verehlichung mit genannten Johannes
Schanz lediglich kein Himderniß im Weege steht, da derselbe hier als
Bürger aufgenommen ist und der Nahrungsstand gesichert ist.
Z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider
Mast
9. Dezember 1873
Auf Grund vorgelegten Zeugnißes des Johannes Schanz welcher ein Vermögen von 6000
Gulden bezeugt ist vom Gemeinderath Thumlingen wird dieser heute als
Bürger, nachdem er sich mit der Witwe des Joh. Martin Ziefle hier
verehlicht hat angenommen gegen Entrichtung der Spartalgebühr für den
Gemeinderath mit 3 Gulden Regblt. v. Jahr 1833 Seite 521.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider
Kappler Schwemmle
Verhandelt den 18 Decber 1873
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6 Juli 1849 wurde heute
die Gemeinderathswahl vorgenommen.
Die Wahlcomißion bestand aus dem Gemeindevorsteher, dem nach der
Sitzordnung 1ter Gemeinderath Schneider und dem Bürgerausschuß-Obmann
Bohnet.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger mit Ausnahme eine
einzigen Wähler nicht erschienen ist alle abgestimmt hatten fiel das
Ergebniß dahin aus, daß der Gemeinderath Johannes Mast welcher austretten
mußte mit 8 Stimmen wiedergewählt wurde.
Für den am 30 April d.J. gestorbenen Johann Adam Bohnet,
Gemeinderath wurde Christian Fried. Hofer mit 5 Stimmen erwählt, weitere
Stimmen erhielten Adam Bohnet 4, Johannes Schanz 1 Stimme.
Zur Beurkundung Ortsvorstand Braun Gemeindepfleger Schneider
Obmann des Bürgerausschuß Bohnet
Randbemerkungen: Der Gemeinderath besteht nun aus Schultheiß
Braun, Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Mast Hofer.
Betreffende haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl
bereit erklärt. Unterschriften Mast Hofer
Die Beeidigung des Hofer am 13 Janur 1874 Unterschrift
Hofer
Mast wurde auf seinen früheren Diensteid ausdrücklich
hingewiesen.
Verhandelt den 18 Decber 1873
Nach dem Ruggerichts-Rezeßbuch Seite 7b soll der Bürgerausschuß
wieder ergänzt werde, und nachdem Fried. Hofer seitheriges
Bürgerausschuß-Mitglied in Gemeinderath gewählt wurde, wurde eine Neuwahl
des Bürgerausschußes unter Wahlcomision Rathschreiber Braun vom
Bürgerausschuß aus der austzretenden Hälfte vorgenommen.
Neu in Bürgerausschuß wurde gewählt Johannes Schanz 31 Jahre alt,
Christian Seeger Säger hier 42 Jahre alt. Es besteht sonach der
Bürgerausschuß Adam Bohnet Obmann, Johannes Mast Schreiner, Martin
Döttling Schuster, Johannes Schanz Bauer, Christian Seeger Säger
hier.
Zur Beurkundung Wahlcomision Ortvorsteher Braun
Austretenden Bürgerausschuß Unterschrift Hofer Mast
Verhandelt den 18 Decber 1873
Wie aus vorheriger Seite ersichtlich ist wurde Fried. Hofer in
den Gemeinderath gewwählt.
Zur Annahme der auf Hofer gefallenen Wahl unterliegt keinem
Anstand. Bei meiner Erwählung in den Gemeinderath ist gesetzlich das
Hinderniß, daß ich mit dem Gemeinderath Johannes Mast verschwägert bin, da
meine Frau deßen Schwester ist.
Ich bitte daher ein Königl. Oberamt mich von dießem Hinderniß zu
dispenzieren. Unterschrift Hofer
Der Gemeinderath hier stellt ebenfalls an das Königl. Oberamt die
gehorsamste Bitte, dem Wunsch des Hofer zu entsprechen da bei der geringen
Bürgerzahl eine weitere Wahl sehr schwer wäre, und da Hofer ein ganz gutes
Prädikat besitzt, mit dem Haushalt der hießigen Gemeinde als
Bürgerausschuß schon längst belannt ist, und derßelbe unser bestes
Zutrauen genießt, so bitten wier selbst auch um Gewährung der
nachgesuchten Dispersacion des Hofer.
zB Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider
Randbemerkung: Erlaß des Königl. Oberamt
Hirnach wird die nachgesuchte Dispensacion auf Grund des Art 8
Abs 5 d. Gesetzes vom 6 Juli 1848 erteilt.
Freudenstadt den 5 Januar 1874 Unterschrift K Oberamt
Bames
Verhandelt den 16 Feber 1874
Johannes Schanz Ehenachfolger des Bauern Joh. Martin Ziefle
erklärt der Würtemb-Privat Feuer-Versicherungsgesellschaft zum Behufe
seiner Versicherung gegen Feuerschaden folgendes:
Gold & Silbergeräte 40 f,
Bücher 25,
Gemälde Kupferstich 12,
Betten und Zubehör 500,
Kleider und Leibweißzeug 290,
Leinwand Tischzeug Teppich 250,
Schreinwerk 260,
Küchengeschirr 80,
Faß & Bandgeschirr 50,
Gemeiner Hausrath Spiegel & Uhren 100,
Mundvorrath 300,
Brennmaterial 100,
Schweine 50,
Halmfrüchte ohne Stroh 700,
Stroh aus gedroschener & ungedroschener Frucht
500,
Futter 600,
Flachs & Hanf 50,
Gaisen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd &
Ochsengeschirr Baumans Fahrniß aller Art 400 f.
Summe 4307 f.
Mit 4307 f zur Versicherung genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer
Verhandelt den 28 Mai 1874
der Weeg gegen Igelsberg bei dem Hauße des Johannes Schanz ist so
verdorben daß derßelbe nicht mehr zu paßieren ist, es werden deßhalb zu
deren Ausbeßerung 40 Roßlasten Kalksteine heute zur Beifuhr im Abstreich
verliehen. hat erhalten derRoßlast mit 7 Centner zu 45 Kr, Johannes Schanz
Bauer hier.
Unterschrift Schanz
Ferner in den Weeg gegen Hallwangen Rank genant sind ebenfalls 40
Roßlasten erforderlich dießelbe hat zur Beifuhr erhalten Johannes Schanz
Bauer hier zun 45 Kr pro Roßlast mit 7 Centner. Unterschrift
Schanz
Vorstehenden Accord genehmigt Gemeinderath Braun Schneider
Schwemmle Kappler Hofer
Verhandelt den 2 Juni 1874
Da der Schulmeister Bach hier auf Aufbereitung seines Schulholzes
dringt so wird solches dem Jakob Schneider hier um zusammen 8 f
übertragen.
Ferner wurde mit Jakob Schneider wiederholt ein Accord
abgeschloßen daß derßelbe für Heitzung des Rathhaußen auf das Jahr vom 1
Juli 1874 bis 1 Juli 1875 4 f aus der Gemeindecaße erhält. Derßelbe hat
für das Holz selbst zu sorgen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler
Schwemmle
Randbemerkung: Vorstehender Vertrag wird auf den 1 Juli 1875/76
verlängert unter Blt 63b.
Gemeinderath Braun
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des HE. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar
1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe
verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens
der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur
viele Kosten gehabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete
nachgesucht.
In heutiger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und
Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli
1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu
verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von
10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die
Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der
Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau
Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium
des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom
20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut
werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es
solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen
Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu
unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein
da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige
kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu
unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800
Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch
aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in
Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast
Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
29. Juli 1874
Der Ortsvorstand bringt in heutiger Sitzung den Erlaß des Köngil.
Oberamtspfisikat in Par 71 d. Gränzer zur Sprache, wonach derselbe
beantragt denjenigen Hebammen des Bezirks welche nur einige Gulden
Belohnung aus öffentlichen Kassen beziehen in lieberaler Weiße eine
Entschädigung ihres Lohns zu gewären.
Die für hier und Untermusbach bestellte Hebamme Anna Maria Mast
v. Untermusbach hat sich schon öfters wegen ihrem geringen Lohn beschwerd,
sie beziehe von Untermusbach 1/2 Clafter Holz und 2 Gulden aus der
Gemeindecasse, von Obermusbach jährlich 5 Gulden.
In Anbetracht der Anforderungen in dem aufopfernden Berufe
beschließt der Gemeinderath der Hebamme Mast von Untermusbach vom Juli
1874 an jährlich 8 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen.
Bürgerausschuß Schanz Döttling Bohnet Mast
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schwemmle
15. August 1874
Dem Gemeindepfleger Schneider soll ein Gemeinderäths-Prädikat
Vermögen und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
Dem Schneider zu bezeugen, daß derselbe ein ganz gutes Prädikat
besitzt,
am Vermögen 50.000 Gulden. Hinsichtlich der Vorstrafen
auf das Verzeichnis verwiesen wird.
Z B Gemeinderath Braun Kappler Mast Schwemmle
25. November 1874
Köngl. Oberamtsgerichts-Auftrag zu Folge soll dem Schreiner
Johannes Mast hier ein gemeinderäthliches Prädikat Vorstrafen und
Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Es wird beschloßen dem Mast zu bezeugen daß derselbe ein
gutes Prädikat besitzt und einen ordentlichen Wandel führt.
Hinsichtlich der Vorstrafen wird sich auf die Übersicht des
Strafprotokoll verwiesen.
Was das Vermögen der Mastschen Eheleute betrifft so wird solche
auf 2400 Gulden angeschlagen.
Z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider
Mast
Verhandelt den 24 Feber 1875
Nach einer Anzeige des HE. Schulmeister Bach hier ist das von der
Bauerschaft beigeführte Holz vom Sommer 1874 bei weitem nicht hinreichend,
da man bei dießem strengen Winter außerordentlich viel Holz
brauche.
Es wird deßhalb von dem gemeinderath beschlossen noch 3 Clafter
Holz im Abstreich und zur Beifuhr zum Schulhauß zu
veraccondieren.
Bei der heutigen Abstreichverhandlung erhielt solches das Clafter
zu 7 f zusammen 21 f Johannes Schanz hier. Das Aufspalten erhällt Jakob
Schneider hier das Clafter um 1 f 20 zusammen 4 f. Unterschriften Schanz
Schneider
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler
Mast
20. März 1875
In dem hiesigen Güterbuch I. Band von Blt. 262 an hat die
Lehensbauernschaft seither die im Kaufbuch Blt. 205 bis 205b beschriebene
Liegenschaft besesen und nach dem die Gemeinschaft aufgehört hat, den
größten Theil der Waldungen unter sich verteilt haben, so wurden die im
Kaufbuch von Blt. 205 an bis 205b beschriebenen Grundstücke als wahres
Eigenthum der Gemeinde einverleibt wofür dieselbe neben den Kosten des
gerichtl. Erkentnißes welche sich auf 2 Gulden 21 Kreuzer belaufen noch an
die Bauerschaft baar bezahlt 100 Gulden.
Obgleich für das große Stük in der Sebasteansmaad mit 3 h 36 a 58
qm von Privatpersonen 400 Gulden gehalten wurde, so hat man doch
vorgezogen auch dießes der Gemeinde einzuverleiben, es wird aber hier
ausdrücklich bemerkt bei diesem Stük das solches jederzeit wie es
gegenwärtig besteht auch fernerhin bestehen soll, nahmentlich darf im
Betreff der Holzabfuhr niemals jemand gehindert werden, vielweniger
darf dießes Grundstück jemals als Viehweide verhalten werden, das sich
ergebende Holz aber wird selbstverständlich zu Gunsten der Gemeindecasse
verkauft.
Auf erstatten Vertrag wird nun von dem Gemeindrath und
Bürgerausschuß beschloßen vorstehende Verträge für gut zu heißen die
Kaufsumme mit 100 Gulden nebst Kosten mit 2 Gulden 21 Kreuzer zusammen mit
102 Gulden 21 Kreuzer aud die Gemeindecasse hier zu genehmigen und zu
decartieren.
Geneinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mast
und Bürgerasuschuß Bohnet Döttling Mast Schanz
Obermusbach den 5t April 1875
Verhandelt vor der Ortsbauschau Schultheiß Braun hier
beabsichtigt sein älteres Ökonomiegebäude nach vorliegender Zeichnung
abzuändern. Die Ortbauschau hat hirvon an Ort und Stelle Eunsicht
genommen.
Da nun weder ein Privatliches noch Baupolizeiliches Hinderniß
nicht vorliegt, so hat auch die hiesige Ortbauschau gegen dießen Gesuch
nichts einzuwenden, es wird daher dißes Gesuch dem Wohlög. Gemeinderathzur
Genehmigung empfohlen und vorgelegt.
Die Bedingungen sind folgende:
1. Sämtl. Feuerungen sind auf Feuersichere Weiße
herzustellen.
2. Das Kamin ist, wo solches mit Balkenwechsel pp in Berührung
kommt doppelt zu verkleiden, 45 cm über den First aufzuführen und nach
allen Seiten hirauf 90 cm mit Ziegel einzudecken.
3. Der ganze Wohnstock ist solied zu vergipsen
4. Die Streifböden sind mit einem 5 cm hohen Estrich zu
tragen.
5. Die Rauchabzugröhren sind von strakem Eißenblech anzufertigen
und bis ins Kamin zu führen,
6. Alles Holzwerk ist von den Feuerungs-Einrichtungen mindestens
45 cm entfernt zu halten.
Zur Beurkundung die Ortsbauschau Kappler Schwemmle
Eingetragen den 1. Mai 1875
Zum Zweck der Säuberung der Felder von den Maulwürfen und
Streudelmäußen wird Gottlieb Schättle von Untermusbach als Mäußefänger auf
das Jahr 1875 bestellt, wenn derßelbe seine Schuldigkeit gethan hat, daher
sämtliches Ungeziefer gefangen hat erhällt derßelbe 50 f fünfzig Gulden
Belohnung aus der Gemeindecaße.
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler
Randbemerkung: auf das Jaht 1876 verlängert Gemeinderatrh Braun
Schneider Kappler Schwemmle Hofer
Verhandelt den 3 Mai 1875
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Inventualtheilung der
+Ehefrau des HE. Schulmeister Bach hier wird für die 2 minderjährigen
Kinder Fried. Jakob Bach geb. 18 Janer 173, Maria Katharina Bach geb. 9
Feber 1875 der Gemeinderath Johannes Mast als Pfleger bestellt und
sogleich verpflichtet. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Schwemmle Kappler
Randnotiz Unterschrift Amtsnotar Mayeren
Verhandelt den 17 Mai 1875
HE. Schulmeister trägt den Wunsch vor, daß er dießem Monath noch
sein Bedürfniß an Holz zur Schule wünsche damit daßelbe noch gut
austroknen und ins trokene gebracht werden könne. Es wird beschoßen
den Bedarf mit 8 Clafter wieder folgender Maßen und zwar unentgeltlich
beizuführen:
Schulth Braun 1 1/4 Claft, Joh Schanz 1 Claft, Ochsenw Seeger
Wittwe 1 1/4 Claft, G. Kappler 3/4 , Gemeindepf Schneider 1 Claft, jung
Bohnet 3/4, Alt Bohnet Wittwe 3/4, Joh. Mast 1 C, Schwemmle 1/2
Clafter.
Die Übereinkunft Bauerschaft Braun Schneider Kappler Mast
Schanz
Das aufspalten Betreffenden Holzes wird dem Jakob Schneider hier
um 9 f 36 Kr übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer
Kappler
Verhandelt den 3 Juni 1875 vor der Unterpfandsbehörde
Durch den Wegzug des He. Amtsnotar Maier von Dornstetten, und
wegen fast gänzlicher Erblindung und Kränklichkeit des HE. Schultheißen
Walther in Aach welcher früher die Pfandgeschäfte hier besorgte, nun aber
voraussichtlich dießem Geschäft nicht mehr vorstehen kann wird in heutiger
Sitzung von der Unterpfnadsbehörde beschloßen:
Dem HE. Verwaltungsakteur & Oberamtspfleger Bukenberger in
Freudenstadt, welchem ohne dieß die Güterbuchführung übertragen ist als
Pfandhülfsbeamten in vorsorglicher Weiße zu bestellen. Nach
genommener Rüksprache mit demßelbeb durch den Schultheißen hat derßelbe
das Geschäft angenommen.
Vorstehender Beschluß soll dem Königl. Hochlöb. Oberamtsgericht
zur Genehmigung vorgelegt werden.
Unterpfandsbehörde Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer
Kappler
Verhandelt den 7 Juli 1875
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wird die neu
Regulierung der Gebühr von des Gemeindediener Jakob Schneider
reguliert.
Derßelbe erhält für amtliche Verrichtungen z.B. Vorladungen und
dergleichen 0. Als Taggeld für sonstige Verrichtungen welche nicht zu
seiner Funktion gehören per Tag 2 Mark.
Ferner beim gerichtl. Erkenntniß von Gebäuden und Ligenschaften
vom 1ten hundert Gulden und weniger 6 Kr. ferner von jedem weiteren
Hundert also von 101 f bis 1000 f von hundert vom 100 f 3 Kr.
Von 1001 f bis 10000 f vom 1000 f 15 Kr.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schwemmle Schneider
Kappler
Verhandelt den 19 August 1875
Dem Königl. Oberamts-Erlaß zu Folge Gränzer Nr. 101 vom Jahr 1870
wird der Gemeindepfleger Michael Schneider hier als Armenrechner bestellt,
die Einlegung einer Caution wird demßelben erlaßen, da derßelbe in sehr
guten Vermögensverhältnißen steht.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle
Hofer
21. Sebt 1875
Zufolge eines K. Oberamts-Erlaßes in Par 102 des Amtsblt soll
unter Hinweisung auf § 7 der Verfügung der Ministerien des Inneren
und der Finanzen Regblt S. 417 betreff, die Volkszählung am 1. Dezember
1875 und die mit der Volkszählung am 1. Dezember 1875 zu verbindende
Gewerbeaufnahme die Zählungscommision so zeitig
bestellt werden daß dieselbe mit dem 1. November in Tätigkeit
treten kann.
Nach disseitigen Protokoll Blt 47 vom 2. Oktober 1873 wurde zur
Gewerbeaufnahme schon damals bestellt Fried. Schwemmle,
Georg Kappler
Zur Volkszählung Schulheiß Braun
z B Gemeinderath Braun Schneider Mast
1. November 1875
Zufolge Königl. Oberamtsgericht & K. Oberamtlichen Erlaßes
vom 26. v.M. Gränzer Par 126 betreffend die Bildung der Standesamtbezirke
und der Bestellung der Standesbeamten wurden heute durch den versammelten
Gemeinderath folgender Beschluß gefaßt:
1. In der hießigen Gemeinde welche keine Parzellen enthält soll
einen eigenen Standesbeamtsbezirk bilden und soll mit keiner anderen
Gemeinde zusammen gelegt werden.
2. Als Standesbeamter soll der Ortvorsteher jederzeit gewählt
sein, als Stellvertreter Michael Schneider, Gemeindepfleger.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer
Kappler
17. November 1875
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsteher dem Gemeinderath den
Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet.
1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten
übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl.
Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M.
sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine
Stelle hier anzutreten hat.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer
Kappler
17. November 1875 Köngl. Oberamts-Auftrag im Gränzer Par. 132 betreffend die in den
zu bildenden Standesamtsbezirken während der letzten 3 Jahre vorkommenen
Geburten Verehlichungen und Todesfälle unter Zugrundelegung der
Durchschnittszahl wird berichtet, daß nach einem eingelaufenen Bericht vom
Königl. Pfarramt Grünthal vom 15. d. M., daß nach den letzten 3 jährigen
Durchschnitt in Obermusbach
jährlich 4 Geburten,1 Ehe und 2 Todesfälle
vorkommen.
Ferner was die jährliche Zeitversäumniß des Standesbeamten
betrifft so wird selbiger zu 2 Tag angeschlagen.
Was endlich die Entschädigung des Standesbeamten betrifft so
wird dieselbe abzüglich des Ertrages der zuläßigen Gebühren dem
Standesbeamten täglich auf 4 Mark festgesetzt. Jährlich auf 8
Mark.
Z. B. Gemeinderath (nicht beteiligt
Der Bürgerausschuß ertheilt zu betreffenden Beschluß seine
Zustimmung.
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling Schanz
Verhandelt den 18 Decber 1875
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6 Juli 1849 wurde heute die
Ergänzungswahl des Gemeinderaths vorgenommen.
Die Wahlkomision bestehend aus dem Gemeindevorsteher dem nach der
Sitzungsordnung 1 Gemeinderath Schneider und dem Bürgerausschuß-Obmann
Bohnet.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähigen Bürger alle abgestimmt hatten fiel
das Ergebniß dahin aus, daß nach Ablauf der 6 jährigrn Dienstzeit des
Gemeinderath Georg Kappler und Jakob Fried. Schwemmle.
Georg Kappler mit 9 Stimmen
Fried Schwemmle mit 7 Stimmen
wieder gewählt wurden und zwar auf die Dauer von 6 Jahren.
Dießelbe haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit
erklärt und wurden auf ihren früheren Diensteid ausdrücklich
hingewiesen.
Unterschrift Kappler Schwemmle
Zur Beurkundung Gemeinderath Ortvorsteher Braun Gemeinderath
Schneider Bürgerausschuß-Obmann Bohnet
Verhandelt den 31 Decber 1875
Der ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung des Gemeinderath vor, daß
der seit einigen Jahren gewählt geweßene Maurer Gruber von
Wittlensweiler als Lokalfeuerschauer wegen Altersschwäche seinen Beruf
hier nicht mehr vorstehen kann.
Es wird deßhalb in heutiger Sitzung beschlossen, den Maurermeister
Michael Geißer wohnhaft hier als Lokalfeuerschauer zu bestellen, demßelben
wird per Umgang welches 1/2 Tag in Anspruch nimmt eine Belohnung von
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Hofer
Verhandelt den 29 Januar 1876
In heutiger Sitzung des Gemeinderath verliest der Ortsvorsteher ein
Schreiben des Vorstandes des Veteranen-Verein Grünthal wonach derßelbe um
einen Beitrag zu einem Fahnen des Grünthaler Kirchspiels bei dem
Gemeinderath hier aus der Gemeindecaße nachsucht.
Es wird beschloßen demßelben 6 Mark aus der Gemeindecaße zu
verwilligen.
z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kapler Schneider &
Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling
Randbemerkung: wurde nicht erhoben
Verhandelt den 8 Feber 1876
Im Auftrag des F. Oberamts-Gericht Nagold soll über den Gemeinderath
Jak Fried Schwemmle hier ein Prädikat Vermögen und Vorstrafenzeugniß
ausgestellt werden. Beschluß zu bezeugen.
1. daß gedachter Schwemmle ein ganz gutes Prädikat besitzt
2. An Vermögen nach 4000 f
3. daß derßelbe hier noch nie gestraft wurde und nichts in der
Strafliste aufgeführt ist, wobei aber zu bemerken ist, daß gedachter
Schwemmle vor wenigen Jahren vo Wath c/o Nagold hirher gezogen ist und von
etwaigen früheren Strafen hier nichts bekannt ist.
zB Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Hofer 7. März 1876
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien kommt zur
Sprache daß in Folge des außerordentlichen Hochwasser die Güterweege so
verdorben wurden, daß selbige gar nicht mehr befahrbar sind, es wurde
deßhalb einstimmig beschloßen betreffende Güterweege in stets
wiederruflicher Weiße an dem wenigstnehmenden zu verpachten mit der
ausdrücklichen Bedingung, daß die Weege in guten Zustand müßen unterhalten
werden, und sich sämtl. Bürger dabei beteiligen dürfen welche Geld dazu
geben.
Zuerst kommt vor die Eichholzgasse welche an der Straße bei dem
Hause des Johannes Schanz anfängt bis zum Eichholz-Aker des Schultheiß
Braun daß sogenante Grumenaker-Gäßle und daß sogenannte Hirtengäßle bis
zum Feld ges Johannes Mast bauen. Diese Streke übernimmt jährlich um 200
Mark Schwemmle Kappler Schanz.
Unterschrift Schwemmle Kappler Schanz
Ferner den sogenannten Rank von der Straße an bis zum Feld des
Fried. Hofer, Hofer Maad genannt und wieder den Büglweeg bis zum Feld des
Schultheißen Braun und den sogenannten Merkelaker Weeg der untere
Maurenweeg den Weeg bei der Spritzenwieße zwischen dem Feld des
Gemeindepfleger Schneider alle zusammen um jährlich 200 Mark zahlbar aus
der Gemeindecasse.
Unterschrift Unternehmer Fried Braun Hofer Schneider
Bohnet
Nachtrag
als weiter Accordanten Ochsenwirth Seeger Wörner , j.Fried.
Braun, alt Bohnet Wittwer.
Randbemerkung: Dießer Vertrag wird vom 7. May 1879 aufgehoben und
zwar im Einverständniß der Accordanten
Schultheiß Braun Seeger Schneider Kappler Wörner Bohnet
Braun Schanz
Vorstehende Verhandlung genehmigt Bürgerausschuß Bohnet Mast
Döttling Braun
29.Mai 1876
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den
Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt
beigeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz
aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum
Schulhaus an den wenigstnehmenden akondiert dieses Holz muß bis zum
15 Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier. Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Schwemmle Schanz
24. Juni 1876
Der Ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung den bürgerlichen
Colegien vor, daß seit mehreren Jahren keine Bürgerausschuß.Wahl mehr
stattgefand und da der Bürgerausschuß-Obmann Bohnet gegenwärtig im Prozeß
mit den sämtlichen Waldbesitzern befindet, und sich somit feindselig gegen
sämtliche Bürger besonders gegen den Schultheißen benimmt, und deßwegen
wird von dem Ortsvorstand eine Neuwahl des Bürgerausschußes besonders des
Obmann beantragt.
Bei der am 14. Juni d.J. stattgefundenen Rechnungsabhör durch das
K.Oberamt war derselbe nicht anwesend und hat dadurch beurkundet, daß er
sich in keine Ordnung füge.
Bei der heutigen Abstimmung war das Resultat, daß
Johannes Schanz Bauer hier mit allen mit Ausnahme seiner eigenen
Stimme zum Bürgerausschuß-Obmann gewählt wurde als weiteres
Mitglied wurde gewählt Christian Seeger volljährig
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus
Johannes Schanz als Obmann
Christian Seeger Bauer
Martin Döttling
Schreiner Johannes Mast
Christian Seeger Säger hier
z B. Wahlcommision Schneider Braun
den 4 Juli 1876
Königl. Oberamtsgerichtl. Auftrags Folge soll von dem Fried Hofer
Gemeinderath ein gemeinderäthl. Prädikat Vermögen & Vorstrafen Zeugniß
ausgestellt werden.
Beschlu?
1. Zu bezeugen, daß derßelbe ein ordentliches Prädikat
besitzt
2. An Vermögen 4000 f.
3. Vorstrafen vom Jahr 1871 eine v. K. Oberamt Freudenstadt um 5
f.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler
25. Juli 1876
Nach einem Auftrag des K. Amtsnotariat Dornstetten soll für das
am 2. Febr. 1875 geb. Michael Mast, Sohn des Johannes Mast Schreiner hier
und deßen geschiedener Ehefrau Christina geb. Plocher ein Pfleger bestellt
werden.
Hierzu wurde gewählt Fried. Hofer Gemeinderath, welcher sogleich
in Pflichten genommen wurde
Unterschrift Hofer
zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schwemmle
Schneider
7. Oktober 1876
Der am 12. Dezember 1876 verstorbene Johannes Mast Gemeinderath
hier hat für den Jakob Friedrich Mast in Amerika ein Pflegevermögen
verwaltet mit c. 377 Gulden.
Es wird beschloßen dieße Pflegschaft dem Johannes Schanz zu
übertragen derselbe wurde sogleich in Pflichten genommen.
Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
7. Oktober 1876
Aus Veranlaßung der Inventualtheilung des am 12. Oktober 1876
verstorbenen Johannes Mast Bauer und Gemeinderath hier wurde für die 4
minderjährigen Kinder
Cristina Maria geb. den 25. febr 1868
Friederika geb den 26 April 1869
Anna Maria geb den 1. März 1871
David Mathäus geb den 15 Okt 1876
David Müller Hirschwirth in Grünthal als Pfleger bestellt und
sogleich verpflichtet.
Unterschrift David Müller
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
Verhandelt den 11 Oktober 1876
Nachdem schon unter dem 19 August 1875 meinem Ehemann Michael
Schneider Gemeindepfleger hier auch die Stelle eines Armenrechners
übertragen wurde, so verbinde ich deßen Ehefrau Catharina geb. Kühnle vor
dem versammelten Gemeinderath mich für alle aus der Amts und
Cassenverwaltung meines Mannes von deren Übernahme an her nährende
Forderungen der Armenpflege als Hauptschuldnerin mit der Wirkung zu
haften, daß es in der Wahl in der Armenpflege Obermusbach stehen soll,
welches von uns dießelbe um die ganze Forderung belangen will.
Unterschrift Chatharina Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Hofer
Verhandelt den 21 December 1876
Der Gemeinderath Johannes Mast Bauer ist am 12 Sebtember 1876
gestorben und man hat sich bewogen befunden eine außerordentliche Wahl des
Gemeinderath vorzunehmen. Hirzu wurde der heutige Tag bestimmt und nach
Anfertigung der Wählerliste zur Abstimmung geschritten. Hirzu wurde
gewählt
Johannes Schanz 31 Jahre alt,
mit Ausnahme seiner eigenen sonsten mit allen abgegebenen 8
Stimmen. Derßelbe hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit
erklärt. Unterschrift Joh Schnaz
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Die Beeidigung am 26 Decber 1876 Unterschrift Schanz
zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Verhandelt den 21 Decber 1876
Nachdem heute der Bürgerausschu0obmann Johannes Schanz als
Gemeinderath gewählt wurde, wurde als Bürgerausschußobmann erwählt Johann
Martin Döttling, 52 Jahre alt und sogleich verpflichtet. Unterschrift
Döttling
zur Beurkundung Schultheiß Braun Gemeindepfleger
Schneider
30. Dezember 1876
In Folge Wegzugs des Schultheißen Fried. Braun aus dem Wohnhaus
16 mit seiner Familie in das neu erbaute Haus Par 1 hat die seitherige
Mobiliar Versicherung bei der Würtemb. Feuerversicherung aufgehört und
wurde heute neu wie folgt beantragt:
1. Gold und Silbergeräte Taschenuhren 200 Mark,
2. Bücher 160,
3. Gemälde Kupferstiche u.s.w. 100,
4. Betten nebst Zubehör 2000,
5. Kleider und Leibweißzeug 1000,
6. Leinwand Tischzeug und Tepiche 800,
7. Schreinwerk 800,
9. Küchengeschirr 400,
10. Faß und Bandgeschirr 200,
11. gemeiner Hausrath und Spiegel & Uhren 100,
12. Getränke 50,
13. Mundvorrath 600,
14. Brennmaterial 200,
15. Fahrniß der Dienstbotten 100
Zwischensumme 6710 Mark
17. Hornvieh 1000 Mark,
19. Schweine 200,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 1000,
21. Stroh aus gedroschener und ungedroschener Frucht
800,
22. Futter 800,
23. Raps Klee und anderen Saamen 50,
24. Flachs und Hanf 200,
29. Gaißen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd und
Ochsengeschirr Baumansfahrniß aller Art 600,
31. Handwerkzeug 100
Der Antragsteller Schultheiß Braun Vorstehende beantragte Versicherung im Betrag von eilftaußend
Vier Hundert und sechzig Mark Genehmigt
Gemeinderath Schwemmle Schneider Schanz Kappler
Ferner den 30. Decber 1876
beantragt Jakob Friedrich Braun Ökonom seine hirnach beschriebene
Fahrniß bei der Würtembergische Feuderversicherungsgesellschaft zu
versichern.
1. Gold und Silbergeräte Taschenuhren 100 Mark,
2. Bücher 80,
3. Gemälde Kupferstiche u.s.w. 80,
4. Betten nebst Zubehör 1000,
5. Kleider und Leibweißzeug 600,
7. Leinwand Tischzeug und Tepiche 600,
8. -,
9. Küchengeschirr 200,
10. Faß und Bandgeschirr 100,
11. gemeiner Hausrath 50,
12. Getränke 30,
13. Mundvorrath 300,
14. Brennmaterial 100,
15. Fahrniß der Dienstbotten 60
17. Hornvieh 500,
19. Schweine 120,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 500,
21. Stroh aus gedroschener und ungedroschener Frucht
400,
23. Saamen 20,
24. Flachs und Hanf 100,
29. Gaißen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd und
Ochsengeschirr Baumansfahrniß aller Art 300,
31. Handwerkzeug 100,
Summe 6420 Mark
Vorstehende beantragte Versicherung im Betrag von sechtaußend
Vierhundert und zwanzig Mark Genehmigt
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Verhandelt den 2 April 1877
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Ortsvorsteher zur Sprache, daß He. Schulmeister Blikle hier wünscht, daß
sein jährlicher Bedarf an Schulholz schon im Frühjahr möchte begeführt
werden damit selbiges auch gehörig austroknen köne, er habe solches
vorigem Jahr zu spät erhalten.
Deßen Wunsch entsprechend wird nunder Bedarf an Schulholz welches in
8 Claft gemischtes Scheiter und Prügelholz enthalten muß im Weeger des
öffentlichen Abstreichs unter folgenden Bedingungen verakkondiert.
1. Betreff Holz mußdurchaus gesund aus hölftigen Scheiter hälftig
Prügel bestehen.
2. Die Reisachbüchele müßen von trokenen Reiß gebunden und sogleich
zum Schulhaus geführt werden.
3. Die Hälfte des Holzes muß noch im Monath April die andere Hälftee
bis Mitte Mai d.J. beigeführt werden, und nach Verlangen in das Maß
gesetzt werden.
4. Nach vollständiger Ablieferung geschieht nach deren Aufnahme die
Ausbezahlung der Acordssume aus der Gemeindecaße.
Unter dießen Bedingungen hat solches im Abstreich erhalten jung Fried
Braun um 100 Mark,Einhundert Mark. Unterschrift Friedrich Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Verhandelt den 16 April 1877 vor dem Gemeinderath
Zufolge K. Oberamts-Erlaß vom 12 d.M. Gränzer Nor 58 Betreff ein
Gemeindebeschluß über die Grundsätze nach welcher die Vertheilung der
Quartierleistungen geschehen soll.
Der Gemeinderathh beschließt in heutiger Sitzung daß die für
Einführung von Gemeindesteuern vorgeschriebenen Formen auch hier maßgebend
sein sollen.
Betreffende Bestimmungen wurden in hießiger Gemeinde durch
Gemeinde-beschluß zur Ausführung gebracht, Anstände haben sich hirbei
nicht ergaben.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Verhandelt den 21 Mai 1877
Da mit dem 30 Juni 1876 der Pacht des Farren Haltens abgelaufen ist
und am 30 Juni 1876 wieder um 1 Jahr also bis 30 Juni 1877 verlängert
wurde Protokoll d Blt. 43 so wird heute das Halten eines tüchtigen
Farren wieder auf eine Reihe von Jahren unter nachfolgenden Bedingungen
verpachtet.
1. Der Pacht fängt an dem 1 Juli 1877 und endet am 30 Juni 1880 also
3 Jahre.
2. Der Pachtschilling wird alle Jahr am 1 Juli aus der Gemeindecaße
bezahlt und zwar am 1 Juli 1878 das erste mal eine Abschlagzahlung bis zur
Hälfte des Pachtgeldes kann auch gestattet werden.
3. Der Pächter hat auf seine Kosten einen tüchtigen Farren
anzuschaffen und zu unterhalten.
4. Wenn der Pächter einen Farren vom Landwirtschaftl.-Verein kaufen
will, so wird demßelben ein Beitrag aus der Gemeindecaße in Aussicht
gestellt.
Johann Georg Kappler hat selbigen Pacht erhalten um 240 Mark
zweihundert vierzig M. Unterschrift Kappler
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle
Schanz
Zustimmung ertheilt Bürgerausschuß Döttling Braun
Oesterle
29. Juni 1877
Aus Veranlaßung des Rattgehabten Benndes in Hallwangen sieht man
sich veranlaßt die Belohnung für Pferde welche die Feuerspritze führen
folgender Maßen auf immer festzusetzen:
1. Es soll das erste Pferd welches an die Spritze kommt und über
die Markung führt erhalten 4 Mark das 2te Pferd auch 4 Mark wenn ein 3tes
Pferd notwendig ist 3 Mark.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Schwemmle
13. Juli 1877
In Folge der Einführung der Mark-Rechnung sind die ständigen
Einnahmen u. Ausgaben nach der Revisons-Aussteller? §7x13? zur
Gemeindepfleg-Rechnung 1875/6 entsprechend abzurunden.
Hirnach wird beschloßen:
1. das Schulgeld von jährlich 48 kr = 1 M 37 Pf für 1. Kind
auf 1 M 40.
2. das Marksteinsezgeld von 6 kr = 17 Pf auf 21
Pf.
3. der Beitrag zur Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften von
jedem jungen Bürger von 1 f auf 2 M, vom 1. Juli 1876 an.
4. die Besoldung des Schultheißen von 50 f = 85 M 71 Pf auf 86
M.
Rathsschreibers 15 f = 25 M 70 Pf auf 26 M
für Schreibmat. 10 f = 17 M 14 Pf auf 18 M.
5. die Belohnung des Gemeindepflegers von ca. 8 f = 13 M 14 Pf
auf 18 M.
für Schreibmaterialien 2 f = 3 M 43 Pf auf 4 M,
die Einzugsgebühr von Steuern statt seither nicht
lesbar vom 1. Juli 1876 an.
6. Orts u. Polizeidiener statt 188 m 57 Pf jetzt 189
M.
7. Sprizenmeister Hofer in Untermusbach statt 4 M 62 Pf Besoldung
jetzt 4 M 65 Pf.
8. Hebamme Mast in Untermusbach statt 13 M 71 Pf Besoldung jetzt
13 M 75,
9. die Belohnungen des Verwaltungs-Akteurs
a. für die Steuer-Abrechnung von 6 M 86 Pf auf 7 M,
b. für Nebenverrichtungen von 3 M 43 Pf auf 3 M 40.
c. der Rechnungsstell von 29 M 15 Pf auf 30 M,
d. der Steuersaz von 5 M 57 Pf auf 5 M 50,
e. Anlegen des Steuer-Empfangsbuch von 5 M 14 Pf auf 5 M 15
Pf,
f. Anlegung des Regiats von 2 M 57 Pf auf 2 M 60 Pf,
g. Fertigung des Etats von 6 M 57 Pf auf 7 M,
h. Fertigung der Steuerzettel von 5 M xPf auf 5 M 15,
i. Steuer-Verlage? mit 12 M 85 Pf soll hier verbleiben haben vom
1. Juli 1876 an abzureden?.
Sodann wird
10. das Betriebs-Capital bei der Gemeindepflege von 600 f = 1028
M 57 Pf bei der für diesselbe gesteigerten Ausgaben auf 1200 M
erhöht.
Bemerkung der Redaktion: Es werden die einzelnen Gehälter und
Gebühren von Gulden in Mark umgerechnet und aufgerundet. Der
Umrechnungkurs ist: für 1 Gulden gibt es 1,714
Mark.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Hofer Schneider
Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Oesterle Braun
Seeger
Randbemerkung: den 19 März 1888 ein Auszug dem Verwaltunsakteur
Berger zugesandt.
13. Juli 1877
Nachdem das Bürgerausschußmitglied Christian Seeger Säger hier
seinen Austritt aus dem Bürgerausschuß angemeldet hat und somit entlaßen
wurde, wurde heute den 13. Juli eine Neuwahl von 2
Bürgerausschußmitglieder angeordnet.
Bei der sofortigen Abstimmung wurden in den Bürgerausschuß
gewählt Joh.Georg Österle Schreiner, Fried. Braun
Bauer
Dieselben haben die auf sie gefallene Wahl angenommen und wurden
sogleich beeidigt
Unterschrift Österle Braun
Hiernach besteht nun der Bürgerausschuß aus
Martin Döttling Schuster Obmann
Joh. Mast Schreiner
Christian Seeger Wirth
J. Georg Österle
Fried. Braun
z B. Wahlcomision Schulth Braun Gemeindepfleger
Schneider
Verhandelt den 31 Juli 1877
Heute wurde mit dem Ortsdiener Jakob Schneider wieder ein Akkord
abgesdchloßen wonach derßelbe sich verbindlich macht das Rathhauß durch
selbst angeschaftes Holz vom 1 Juli 1877 bis 1 Juli 1878 jederzeit gehörig
einzuheitzen wofür demßelben eine Entschädigung von 9 Mark aus der
Gemeindecasse gewährt wird. Unterschrift Schneider
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Verhandelt den 9. August 1877
Das K.-Kameralamt Freudenstadt hat vom 6 d. das
Grundsteuer-Einschätzungsprotokoll dem Gemeinderath zugesandt, welches
viele Fehler hat, und deswegen durch den Gemeinderath eine nun
durchgreifende Einschätzung stattfinden solle.
Hirzu wurde gewählt Gemeinderath Schwemmle, Schultheiß Braun,
Gemeindepfleger Schneider.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler
Schanz
13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein
Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt
Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für
die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus
erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein
seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff
Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht
sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf
die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit
einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an
sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus
ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder
verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister
wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der
Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung
vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch
ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule
als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Verhandelt den 25 Sebter 1877
Joh. Martin Döttling Schuster hier erscheint vor dem Gemeinderath
und bittet um eine Unterstützung für seinen Sohn Joh. Martin welcher zum
Militär angehoben wurde und am 1 Okt d.J. in Stuttgart sein
müße.
Bei der fast gänzlichen Mittellosogkeit des Bittsteller und in
Betracht der nicht unbedeutenden Opfer welches eine Ausrüstung veranlaßt
wird beschloßen dem Döttling 20 Mark aus der Gemeindecaße zu
bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer
Schanz
& Bürgerausschuß Seeger Oesterle Braun
Verhandelt den 26. Septb. 1877
1. Derjenigen Jünglingen welche aus Anlaß des heutigen
Ruggerichts den Erbhuldigungs-Eid abgelegt haben, wird zum Andenken an
diesen Tag ein Geschenk aus der Gemeindepflege von je 50 f
verwilligt.
2Schultheiß & Rathsschreiber Braun hat bei den heutigen
Ruggericht vorgebracht, daß bei der in den letzten Jahren gesteigerten
vielfachen Ansprüchen an einen Ortsvorsteher, wie überhaupt der hohen
Lebensmittelpreißen u. Löhne der Dienstboten seine Belohnung als
Schultheiß von jährlich 86 M & Rathsschreiber von jährl. 26 M wenn
gleich die Gemeinde nicht groß (120 Einw.) zu nieder bemeßen seie, sofern
er im Allgemeinen die eenlichen Geschäfte wie in einen größeren Orte zu
besorgen habe.
Die bürgerlichen Collegien welche das Vorbringen des Schultheißen
Braun anerkannt beschließen:
Denselben vom 1. Juli 1877 an die Belohnung
a. als Schultheiß von 86 M auf jährlich 135 M,
b. als Rathsschreiber von 26 M auf 45 M
zu erhöhen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schwemmle Schneider Kappler Hofer
Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Braun Oesterle Seeger
Verhandelt den 31 Oktober 1877
An der dißeitigen Straße fehlen viele Bäume welche dießen
Herbst noch gesetzt werden sollen.
Auf den Antrag des Schultheißen wird von dem Gemeindrath
beschloßen, daß die Güterbesitzer an der Straße die fallenden Bäume
jederzeit zu erstzen haben, blos auf dem Gemeindeeigenthum solche auf
Kosten der Gemeindecasse zu unterhalten sind.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer
Schanz
Verhandelt den 11 Decembr 1877
Königl. Oberamth. Auftrag zu Folge soll die Belohnung des
Standesbeamten gemäß der K-Verordnung vom 4 Oktober 1876 Regblt Seite 381
neu reguliert werden und zugleich in dem Beschluß ausgedrükt werden, wem
die in Terg. 6 der citirten Verordnung bezeichneten Gebühren zukommen
sollen.
Der Gemeinderath beschließt in der heutigen Sitzung, daß dem
Standesbeamten die bisherige Belohnung von jährlich 8 Mark künftig als
eine Art Wartgeld und Entschädigung für sonstige Standesamtlichen
geschäften angesehen werden soll. Von jeder Personenstands-Beurkundung bei
Eheschließungen Geburten und Sterbefälle soll die Entschädigung des
Standesbeamten nach der K. Verordnung Regblt. Seite 382 § 3 bemessen
werden.
Die Gebühren belangend die für außerordentliche Geschäften als
Schreiben von Auszügen § 6 der oben cit Verordnung wird beschloßen, daß
dießelben der Gemeindecasse zufallen sollen.
z B. Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Hofer
Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Oesterle Seeger Braun
Randbemerkung 2 Januar 1878
Abschrift
Die K. Würtemb Regierung des Schwarzwaldkreißes des Königl
Oberamt Freudenstadt
Auf den Bericht vom 21 Decber 1877 will man den Beschluß der
Bürgerlichen Colegien in Obermusbach vom 17 Decber 1877 wo durch dem
ortsvorsteher daßelbst für die Wahrnehmung der Standesamt-Geschäfte eine
jährliche Aversalbelohnung? von zehn Mark ausgesetzt worden ist, mit
Wirkung vom Janer 1876 an, in wiederruflicher Weiße und mit dem in §2 der
Königl. Verordnung vom 4 Okt 1876 Regblt Seite 381 gemachten Vorbehalt
hirdurch genehmigt haben.
Reutlingen den 2 Janner 1878 Schwender Majer
Randbemerkung: Dem Gemeinderath Obermusbach läß man
vorstehenden ERlaß zur Kentnißnahme und zum Rewchnungsbeleg zugehen.
Freudenstadt denn 5 Janner 1878 K Oberamt Bames
Verhandelt den 17 Decber 1877 vor dem Gemeinderath &
Bürgerausschuß
Königl. Oberamts-Auftrags zu Folge vom 12. d.J. soll die
Belohnung des Standesbeamten nach der Vorschrift des Regblt v. Jahr 1876
Seite 381-82 neu reguliert werden.
Da im Jahr 1877 1 Ehe 3 Geburten und 1 Todtesfall vorkam und
auch ferner als Maßstab dienen wird, so wird in heutiger Sitzung
beschlossen die Belohnung des Standesbeamten für alle Verrichtungen auf
jährlich zehn Mark festzusetzen. Betreffende Belohnung soll vom 1 Januar
1876 an festgesetzt werden womit sich der gegenwärtige Standesbeamte
einverstanden erklärt.
Unterschrift Braun
zB Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Hofer &
Bürgerausschuß Döttling Österle Seeger Braun
Verhandelt den 18 Decber 1877
Die Gemeinderaths-Wahl ist auf den heutigen Tag festgesetzt und
nach dem die Wählerliste angelegt wurde wurde zur Wahl
geschritten.
Heuer hat auszutretten Gemeindepfleger Schneider welcher am 18
Decber 1871 auf 6 Jahre gewählt, uns Friedrich Hofer welcher am 13 Janner
1874 bis zum 18 Decber 1876 gewählt wurde.
Das Ergebniß der Abstimmung ist, daß Gemeindepfleger Schneider
mit 9 Stimmen und Fried Hofer wieder mit 7 Stimmen in den Gemeinderath
gewählt wurden, weitere Stimmen erhielt Christian Seeger 4, Bohnet 1 und
Österle 1 Stimm. Die älteren Gemeinderäthe haben sich zur Annahme der auf
sie gefallenen Wahl bereit erklärt und wurden auf ihren früheren Diensteid
ausdrüklich hingewießen. Unterschrift Schneider Hofer
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb 8 Tagen beim
Schultheiß Einspruch erhoben werden.
Die Verhandlung beurkundet Wahlcomision Braun ältester
Gemeinderath Schneider Bürgerausschußobmann Döttling
Verhandelt den 25 März 1878
Schulmeister Blickle hier trägt vor, daß bei dem gestrengen
Winter welcher bis heute noch fortdauert sein Holzvorrath zu Ende seie und
beantragt, daß ihm jetzt schon wieder Holz beigeführt werde. Deßen Wunsch
entsprechend wird heute 9 Clafter gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst
100 St Reisachbüschle im Weege des Abstreichs an den Wenigstnehmenden
unter folgenden Bedingungen verakondiert.
1. 2 Claft müßen bis 1 April die weiteren 7 Clafter nebst den
Reisbüschle bis 1 Juni d.J. beigeführt sein.
2. Das Holz muß von guter gesunder Beschaffenheit sein, daher
nicht verdorben.
3. Nach geschehener Beifuhr geschieht die
Ausbezahlung der Akordssumme aus der Gemeindcaße.
Dieße Holzlieferung hat erhalten um 100 Mark Eunhundert Mark jung
Fried Braun. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Schwemmle
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben
Ferner 25 März 1878
Wird das aufspalten Betreffenden 9 Claft Holz dem Ortsdiener
Jakob Schneider um 32 Mark übertragen. Unterschrift Schneider
zB Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben
Verhandelt den 18 April 1878
Nach einem K. Oberamtlichen Erlaß im Gränzer Nor. 54 vom 3 d.M.
steht in dießem Frühjahr wieder eine große Menge Maikäfer zu befängen und
es soll bis den 20 d. dorthin berichtet werden.
1. Ob und welche Einleitung zum sammeln der Maikäfer getroffen
worden ist und
2. Ob ein Aufseher bestellt und mit der Ziffer 4
dießes Erlaßes obliegender Verpflichtung er bekannt gemacht worden
ist.
Es wird nun in heutiger Sitzung beschloßen dieße Aufsicht und
sammeln der Maikäfer dem Schreiner Joh. Mast zu übertragen.
Ferner da die hießige Ortsmarkung wieder sehr mit Streudelmäuße
und Maulwürfe heimgesucht ist, so ist wieder ein Mäusrfänger
aufzustellen.
Hirzu hat sich gemeldet der Schreiner Johannes Mast und man
kam mit demßelben dahin überein daß derßelbe dießes Jahr 85 Mark aus der
Gemeindecaße erhält notobine bei Fleiß. Unterschrift Mast
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
2.August 1878
Im Auftrag des Oberamtsgericht Reutlingen soll über den wegen
Körperverletzung in Untersuchung stehende Bierbrauer Fried. Schmele ledig
von hier ein gemeinderäthliches Vermögens Prädikat und Vorstrafenzeugniß
ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen, daß
1. derselbe an Vermögen zu hoffen hat von 1000 Mark
2. so viel bekannt ein gutes Prädikat besitzt
3. Noch nie gestraft wurde.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Verhandelt den 2 August 1878
Heute wurde mit dem Ortsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord
abgeschloßen dahin gehend, daß derßelbe für das Einheitzen des Rathhaußes
von seinem eigenen Holz vom 1 Juli 1878 bis 1
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Verhandelt den 21 Sebtember 1878
Der am 22 August 1878 verstorbene Johannes Mast war für die
hießige Gemeinde als Fleischschauer und Sachverständiger bei
Krankheitfällen von Vieh, überhaupt bei vorkommenden Sactionen
bestellt.
An deßen Statt wurde heute als Sachverständiger Gemeinderath
Kappler welcher zugleich auch Metzger ist, mit allen Stimmen gewählt und
verpflichtet.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
20. November 1878
Nachdem sich die Wittwe des Joh. Mast mit Andreas Wörner wieder
verehlichte, so wird derselbe, nachdem ihn ein freies Vermögen von 15000 M
bezeugt ist hiermit in das Bürgerrecht aufgenommen gegen Bezahlung der
gesetzlichen Gebühren.
Ferner da nach einem Bürgerausschuß-Rezeß vom 26. Oktober 1877
§26 der Bürgerausschuß nicht vollständig ist, so wird Andreas Wörner
welcher ein gutes Prädikat besitzt in den Bürgerausschuß aufgenommen und
sogleich verpflichtet.
Unterschrift Andreas Wörner
zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schanz Schneider Schwemmle
Randbemerkung: Regblt 1833 Seite 527 gebührt dem Gemeinderath
eine Bürgerannahme-Gebühr von 3 f.
Verhandelt den 27 Decber 1878
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Ortsvorsteher zur Sprache, daß der Acord über die Straßenerhaltung mit dem
30 Juni 1879 abläuft.
Da aber alle Rechnungen der öffentlichen Cassen künftig auf den
letzten Merz im Jahr abgeschloßen werden, so sollen auch die
Ausbezahlungen der Acordsummen bei der Straßenunterhaltung auf
den letzten Merz abgeschloßen werden.
Hinsichtlich der uns allergnädigst zugetheileten
Hirschkopf-Straße zwischen Freudenstadt und Igelsberg mit 300 Ruth soll
auf die Dauer von 3 Jahren vom 1 April 1879 an an einen tüchtigen
Weegknecht abgegeben werden um eine jährliche Akorsumme, wobei die
gemeinde das nöthige Material aufführen läßt. Cirka jährlich 100 Roßlasten
Kalk oder Granit-Steine oder 700 Ct. Die andere Unterhaltung aber wie das
Steine schlagen Gräben öffnen, Morast abziehen, Nebenweege ebnen,
wegschaffen des Grabenausschlags und dess Morastes gehört in die Funktion
des Weegknechts, kurz gesagt es muß eben dießes Sträßchen in gutem Zustand
erhalten bleiben.
Hinsichtlich der Straße zwischen Untermusbach nach Reichenbach
welche verfloßenen Herbst zu vielen Ausstellungen Veranlaßung gab, und
auch Stellenweiße schlecht und verwahrlost außieht beantragt der
Schultheiß, daß jetzt schon Beaschluß gefaßt werde, ob die Straße wieder
auf eine Reihe von Jahren verpachtet werden soll, oder ob ebenfalls auch
Weegknecht aufgestellt werden sollen und das nöthige Material im Weege des
Abstreichs beigeführt werden solle.
Bei gegenwärtigen günstiger Schlittenbahn könnte das
Material viel beßer und wohlfeiler beigeführt werden als zur Sommers und
Herbstzeit.
Der versammelte Gemeinderath & Bürgerausschuß
beschließt:
Die betreff Straßenstrecken an Tüchtige Weegknechte auf die Dauer
von vorerst auf 3 Jahre zu übertragen.
Ein Weegknecht soll die Streke vom Schanfbach? an bis Par 54 die
andere Streke von Par 54 bis bis Par 70 nebst der Hirschkopfstraße mit 300
Ruth.
Die Kalksteine sollen im Weege des Abstreichs verakondiert
werden, und zwar auf das Hirschkopfsträßchen 100 Roßlasten auf die übrigen
Streken 500 Roßlasten zu 7 Ct.
Die Verakkondierung soll am 2 Janner 1879 stattfinden.
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz & Bürgerausschuß Döttling Seeger Wörner Oesterle Braun
Mast
Verhandelt den 27 Decber 1878
Der Ortsvorsteher bringt auf der heutigen Sitzung zur Sprache,
daß der Weeg von der Straße an gegen Igelsberg der sogen.
Brunnentrager-Weeg gar nicht mehr fahrbar ist, daß man auch mit 2-3
Pferden bei einer geringen Wagenlast steken bleibt, oder ganz
versinkt.
Dießen Weeg benutzt ganztäglich Schultheiß Braun, Fried. Braun,
georg Kappler und Andreas Wörner, welche den Weeg aus ihren nahe liegenden
Waldungen paßieren müßen, und es muß hier Abhülfe getroffen werden zumalen
es auch der nächste Verbindungsweeg mit Igelsberg ist.
Da in der Sitzung vom 7 Merz 1876 Gemeinderathprot. Seite 61,b:
zur Unterhaltung der Feld Wald und Nachbarschaftsweege 400 M zu dießem
Zweck aus der Gemeindecaße verwilligt und vom K.Oberamt genehmigt wurden,
so beantragt der Schultheiß, es solle ein entsprechender Theil etwa
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz &
Bürgerausschuß Döttling Seeger Wörner Oesterle Braun Mast
4. Januar 1879
Der Bauer jung. Fried. Braun hier besitzt auf hiesiger Markung
Waldungen im Weilersteig 3 h 10 a 18 qm und beantragt solche auf Rechnung
der Ortsarmenkasse anzukaufen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat gestern betreff Waldungen
in Augenschein genommen, deßen Resultat durch Sachverständige
folgender Maßen eingeschätzt wurde. Holzbestand 1000 M Grund und
Boden nebst Anflug 800 Mark zusammen 1800 Mark.
Verkäufer Fried. Braun ist erbötig betreff Wald um dießen Preiß
an die Ortsarmenkasse abzutretten.
Der Verkäufer soll aber alle auf den Kauf gehende Kosten bezahlen
auch die Steuer bis zum letzten März 1879.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt da betreff Wald
zu diesem Zweck ganz geeignet gelegen ist und ein gutes Wachstum hat, da
ferner wir noch keine Armen Leute haben, auch nicht in Bälde in Aussicht
stehen aus Grundstücksmitte betreff Wald für die Ortsarmenkasse zu
erwerben und den Kauf mit 1800 M zu genehmigen und hierzu K. Oberamtliche
Genehmigung als die gesetzliche Aufsichtsbehörde einzuholen.
Unterschrift Verkäufer Friedrich Braun
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Seeger Wörner
30. Januar 1879
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu folge soll über
den Schuhmacher Johann Adam Döttling hier ein Vermögens und
Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300
Mark und später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft
wurde.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler
Schanz
Verhandelt den 26 Feber 1879
Schulmeister Blicklen hier trägt vor, daß bei dießem gestrengen
Winter sein Holzvorrath bald wieder zu Ende seie, und bringt die Bitte
vor, daß sein Bedarf an Holz wieder im nächsten Monath und April d.J.
beigeführt werde, damit selbiges auch gehörig austrokne.
Deßen Wunsch entsprechend wird heute wie früher 9 Klafter
gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst 100 Stük Reißachbüscheln im Weege
des Abstreichs an den wenigstnehmenden verakondiert mit der Bedingung, daß
der Holzvorrath bis zum 30 Merz 1880 ausreichen muß, das heißt wenn das
bedungene Holz nicht hinreicht, so muß der Acordant eben mehr
beiführen.
Nach geschehener Beifuhr geschieht die Ausbezahlung aus der
Gemeindecaße. Unter dießen Bedingungen hat erhalten jung Fried. Braun um
100 Mark, Ein Hundert Mark. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Schwemmle
Randnotiz: Verhandelt den 1 Mai 1879
Heute wurde das aufspalten betreff Schulholzes demm Jakob
Schneider hier wieder übertragen um den Lohn 30 M. Unterschrift
Schneider
zB. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Kappler
Schneider
Verhandelt den 10 April 1879
1. Die aufgestellten Weegknechte Keck und Finkbeiner v.
Untermusbach haben Beschwerde erhoben, daß noch 80 Haufen ungeschlagener
Steine an der Straße liegen, sie haben nur eine Verbindlichkeit die
akkondierten 600 Roßl. Steine zu schlagen und einzuwerfen, seien aber
obige Haufen nicht schuldig dieß gehe der Acord nichts an.
Der versammelte Gemeinderath hat dieß Vorbringen geprüft und
beschloßen Betreff Acordanten für ihre außerordentliche Bemühung noch 20 M
aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
2. Trägt der Ortsvorstand den schlechten Zustand der Feldeer vor,
wie solche von den Maulwürfen und Streudelmäußen fast wie umgeakert
erscheinen, der Faang im Acord war nicht hinreichend.
Es wurde nun in heutiger Sitzung beschloßen freie Concuranz in
dießer Sache zu veranstalten so daß von der Streudelmauß 10 Pf. vom
Maulwurf 12 Pf. aus der Gemeindecaße dem Überbringer bezahlt
wird.
He. Gemeindepfleger Schneider wurde ersucht über das abgelieferte
Ungeziefer ein Register zu führen und selbiges aus der Gemeindecaße zu
bezahlen.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler schanz
Schwemmle
Verhandelt den 28 April 1879
Nach einer Anzeige der Weegknechte sind in die Straßenstreken
von Par 18-19 erforderlich 10 Roßl; von Par 31-34 - 30 Roßl; v.
Par 61-63 - 30 Roßl- Kalkstein-Schutt erforderlich, da in den tiefen
ausgefahrenen Leißen die akkondierten Steine durchaus unzureichend
sind.
Die Beifuhr der Steinbrüchen v. Hallwangen wird nun heute in
Acord gegeben und zwar dem Roßlast nach, unter den gleichen Bedingungen
wie auf die Steine akkondiert wurden also den Roßlast zu 7 Ct. und muß auf
Nebenwege abgeladen werden bis selbige übernommen sind, Termin zur Beifuhr
14 Tage. Dieße Steine hat zur Beifuhr übernommen jung Fried. Braun hier
den Roßlast zu 7 Ct um 1 Mark mit Worten Eine Mark.Unterschrift
Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle
Hofer
Verhandelt den 28 Juni 1879
Vom K. Kreisgerichtshof Rottweil Beziehungsweiße K.
Oberamt-Gericht Freudenstadt vom 17/22 Juni 1879 werden im Hinblik auf die
Bestimmung in Art 29 Abs 1 Art 30-32 des Ausführungsgesetzes zur
Reichs-Gerichtsverfassung vom 24 Janner d.J. Regblt vom Jahr 1879 Seite 10
und das auf den 1 Oktober d.J. bevorstehende ins Leben tretender
Reichsjustizgesetze sollen die Ortsvorsteher und die bürgerlichen Colegien
in den einzelnen Gemeindendes Landes sich nunmehr schlüßig machen
bezüglich der Übernahme des Gerichtsvollzieherdienstes, so daß zur Wahl
der Gerichtsvollzieher und eines Stellvertreter geschritten
werde.
Mit Zustimmung des Gemeinderaths wurde heute der jeweilige
Ortsvorsteher Braun in stets widerruflicher Weße gewählt, als deßen
Stellvertreter Johannes Schanz. Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle
Schanz
Verhandelt den 22 Juli 1879
Heute wurde mit dem Amtsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord
abgeschloßen worauf derßelbe für das Einheitzen des Rathhaußes von seinem
eigenen Holz auf das Jahr 1 April 1879 bis letzten März 1880 aus der
Gemeindecaße 9 M erhält.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Verhandelt den 23 Juli 1879
Gemeindepfleger Schneider trägt vor in heutiger Sitzung vor, daß
die Gemindecaße leer seie, die Beifuhr der Kalksteine auf die Straßen
haben die Casse geleert, aus dem Gemeindewald dürften
Zur Bestreitung der laifenden Ausgaben sind wenigsten 600 M
erforderlich welche durch ein Anlehen aufgenommen werden solle zu
möglichst niedrigen Zinßsatz und zwar auf 1 Jahr.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt Betreff Summe
wie aber gesagt auf 1 Jahr aufzunehmen, und hirzu K. Oberamth Genehmigung
einzuholen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz &
Bürgerausschuß Döttling Braun Seeger Oesterle Wörner
23. Juli 1879
He. Schulmeister Bliklen trägt der Vatterländischen
Feuerversicherung in Elberfeld folgende Mobiliar zur Versicherung
an.
1. laut beiliegenden Antrag fürn 3096 M Dreitausend Neunzig Sechs
M. Welche Summe nicht beanstandet und daher genehmigt mit 3096
M.
Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler Schwemmle
Randbemerkung:
Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese
Versicherung erloschen.
Verhandelt den 15 August 1879
Nachstehende Mobilar-Versicherungen der Würtembergischen
Privatfeuerversicherungsgesellschaft werden nach genauer Prüfung hiermit
von dem Gemeinderath genehmigt.
Bei Andreas Wörner Gutsbesitzer hier die in dem Antragbogen Nor
1743 enthaltenen Fahrniß in Anschlag von 7500 M Sieben Tausend fünf
Hundert M.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Bei Georg Kappler Gutsbesitzer hier die in dem Antragbogen
Nor 1741 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 6720 M Sechstausend
Sieben Hundert Zwanzig M.
zB. Gemeinderath Braun Schneidewr Schwemmle Schanz
Bei Michael Schneider Gitsbesitzer die in dem Antragbogen Nor
1742 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 7800 M, Sieben Tausend
Achthundert Mark.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Ferner bei j. Adam Bohnet Bauer hier die in dem Antragbogen Nor
1740 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 6100 M, Sechs Tausend Einhundert
Mark.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Ferner bei Christian Friedrich Hofer Ziegler hier & Bauer die
in dem Antragbogeb vom 12 Oktober 1879 Nor 1758 enthaltene Fahrniß im
Anschlag von 4700 M.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Schneider
20. August 1879
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878
zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis
erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen
soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers
Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner
Verhandelt den 2 Oktober 1879
Da der Gemeinderath Johannes Schanz am 1 Oktober 1879 als
Stellvertreter als Gerichtsvollzieher zur Beeidigung an das Königl.
Oberamtsgericht Freudenstadt beschieden wurde, wird demßelben ein
reißeentschädigung von 3 M aus der Gemeindecaße decertiert.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle
Verhandelt den 29 Novber 1879
Nach einem Ausschreiben des K. Oberamt Freudenstadt vom 27. d.M.
soll über die Herstellung einer Straße von Igelsberg nach Besenfeld mit
den betheiligten Gemeinden eine Verhandlung vorgenommen werden, wozu der 1
Decber d.J. Vormittags 10 Uhr in Freudenstadt bestimmt ist wozu 2
Bevollmächtigte von hier zu erscheinen haben.
Zu dieser Verhandlung wurde gewählt Schultheiß Braun,
Gemeinderath Schwemmle.
Dießelben erhalten die Vollmacht nach ihrem Gutdünken in dießer
Sache zu verhandeln nahmentlich dahin zu wirken, daß die in mehr als 300
Ruth bestehende Hirschkopfstraße vom Staat zur ferneren Unterhaltung
übernommen werde, denen Verhandlung von den bürgerlichen Colegien zum
Voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung Bürgerliche Colegien Kappler Schneider Schanz
Wörner Braun
Verhandelt den 18 Decber 1879
Nach vorheriger Bekanntmachung und Anlegung der Wählerliste wurde
heute die Gemeinderathswahl vorgenommen.
Die Wahlcomißion besteht aus dem Ortsvorsteher, dem
Bürgerausschu0 Obmann, dem 1ten Gemeinderath nach der
Sitzordnung.
Nach dem Turnus hat Johannes Schanz deßen Wahl bis zum 18 Decber
1879 gültig ist aus dem Gemeinderath auszuteten, darf aber wieder gewählt
werden.
In Folge Ausstellungen bei der Visidacion des Pfanfweßens durch
den HE. Amthsrichter fand derßelbe es auffallend daß bei sämtlichen
Pfandsitzungen immer nur 3 Gemeinderäthe ohne den Schultheißen anwesend
seien, dabei nimmt man Veranlaßung die Zahl der Gemeinderäthe wie
gesetzlich auf 6 Mitglieder zu erhöhen.
Randbemerkung: Der zum Gemeinderath in Aussicht genommene Bauer
Ad. Bohnet hat die Wahl abgelehnt.
Es ist jedoch wegen Mangel an Bürger beschloßen worden die Zahl
der Gemeinderäthe noch einmal bei 5 Mitglieder zu belaßen es darf deßhalb
nur ein Gemeinderathsmitglied gewählt werden.
Bei der erfolgten Abstimmung erhielt Johannes Schanz mit 10
Stimmen derßelbe hat sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt, derßelbe
wird sofort auf seinen früheren abgelegten Diensteid ausdrüklich
hingewießen. Unterschrift Schanz
zB. Wahlkomißion Schultheiß Braun Gemeinderath Schneider
Bürgerausschuß Obmann Döttling
Verhandelt den 6 Feber 1880
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung des Gemeinderaths zur
Sprache, daß da die Pfärchgerätschaften Hunden, Karren noch auf dem Felde
stehen, ob aufs Frühjahr wieder eine Schäferei gewünscht wird oder ob die
Pfärchgerätschaften einstweilen sollen aufbewahrt werden, es wurde
beschloßen die Schäferei bis auf weiteres einzustellen, HE Schwemmle will
die Pfärchgerätschaften abholen und selbuge einstweilen
aufbewahren.
19. März 1880
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint vor
dem Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie
bestehend aus Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei
seiner Mittelosigkeit bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus
Mittel der Ortsarmen und Gemeindcasse mit 500 - 600 Mark, wogegen er mit
seiner ganzen Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige
Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus
verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und
Faheniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug
11152 Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden.
Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die
Frau noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika
erhalten. Deßen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit
gebracht 5400 Mark Schulden zu contrahieren, so daß desen ganzes
BesitzThum am 2. d.M. im Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit
60 % abgefertigt werden mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene
Waldungen und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark.
Es ist unter besagten Umständenmehr als zur Genüge
nachgewießen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und
Arbeitsscheu, auch deßen Kinder sind auch nicht lobenswerth, unter dießen
Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von
Amerika mit dießer Familie beglükt wird.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in
heutiger Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach
Amerika aus Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer
Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger
15. April 1880
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d.M. erhängte so hat
deßen Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte
vorgebracht mit ihren Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und
bittet um die hierzu nöthigen Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise
aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt
Adam Döttling 18 Jahr alt
Maria Döttling 15 Jahr alt
Katharina Döttling 13 Jahr alt
Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von
500 Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst
den Kosten der Reise von hier nach Stutgart nebst dem Geleitsmann zu
übernehmen, wozu Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem
Gemeindewald geholt werden. z B. Gemeinderath Braun Schneider
Schanz Schwemmle
& Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Die folgenden zwei Einträge wurde vorgezogen um den Bezug zu oben
herzustellen.
23. April 1880
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder
mit 600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie
etwaige Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige
Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider
18. Februar 1881
Der dießen Herbst aus dem Militärdienst entlaßene Ökonomi
Handwerker Schneider Johann Martin Döttling gebürtig hier erscheint heute
vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung zur Reise nach
Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister mit einer Unterstützung
von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert sind.
Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als
blödsinig, doch aus gewißen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen
werden darf, und voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge
der Gemeinde zur Last fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens
einen Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als
Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug
erhaltener 5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der
Ortsarmencasse hier zu verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf
das Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige
Nachkommen auf ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Verhandelt den 19 März 1880
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung daß auf das Jahr
1880 der Fang der Streudelmäuße und Maulwürfe (Werren?) freie Concurens in
dieser Sache zu veranstalten.
2. Randbemerkung: 7 Mai 1 Auszug überg.
Verhandelt den 25 März 1881
Vorstehender Vertrag wird auf das Jahr 1881
verlängert.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Schneider Kappler
Ferner nach einem Ruggericht Rezeß §19 sind dieß Frühjahr an der
Straße sämtliche fehlende Bäume zu setzen, und zwar hat zu
setzen
Gemeindepfleger Schneider 4 Stük,
Schultheiß Braun 7 St,
Gemeinde 5 St,
Bohnet Wittwe 1,
Joh. Schanz 1,
Ochsenw Seeger 6,
Seeger Säger 6 St,
Zus. 26 Stük.
Betreff Bäume müßen von den Feldeigenthümer dieß Frühjahr auf
ihre Kosten gesetzt werden, und bleiben demßelben als
Eigenthum.
Weiter bringt der Ortsvorstand zur Sprache, daß einige Güterweege
in Folge des Hochgewäßer dießen Winter und Frühjahr wieder arg beschädigt
wurden, da man aber die Gemeindecaße nicht zu arg zu belästigen braucht
wird beschloßen daß jeder der hießigen Bürger einige Wagen Steine beiführe
und überhaupt das Frohnen d.J. unentgeltlich geschehen solle.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer
Schwemmle Schanz
Verhandelt den 5 April 1880
Heute wurde mit dem Amtsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord
abgeschloßen wonach derßelbe sich verbindlich macht das Rathszimmer vom 1
April 1880 bis letzten Merz 1881 um 10 M einzuheitzen.
Ferner verhandelt den 5 April 1880
Da der Bedarf des Holzes zur Schule aufgebraucht ist, so wird
heute der Bedarf daßelben bestehend in 8 bis 10 Claft Mischholz und 200
Stük Reisbüschel im Weege des Abstreichs verakondiert auf das Kalenderjahr
vom 1 April 1880 bis letzten März 1881 mit der ausdrüklichen Bedingung,
daß der Lieferant auch das aufspalten um die Acordssumme zu übernehmen
hat. Das Holz muß auf 1 Jahr ausreichen, wenn der Bedarf größer sein
würde, darf keine Nachrechnung eingereicht werden, sondern hat sein
Verbleiben bei dem Steigerungspreiß.
Verbleibt dem jung Adam Bohnet um 117 M, Ein Hundert Siebenzehn
M. Unterschrift Bohnet
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
Verhandelt den 13 April
Da der BürgerausschußObmann Döttling sich am 11 April mittels
Erhängen sich das Leben selbst genommen hat, so wird nach §50 des
Verwaltungsedikt durch den Ortsvorsteher und unter Zuziehung von 2
Urkundspersonen die außerordentliche Wahl eines Bürgerausschußobmann heute
vorgenommen. Mit großer Stimmenmehrheit wurde gewählt Andreas Wörner Bauer
hier und wurde sogleich verpflichtet. Die Annahme der Wahl Unterschrift
Wörner
zB. Urkundspersonen Schultheiß Braun Schneider
Schwemmle
Verhandelt den 23 April 1880
Siehe oben, da vorgezogen.
Verhandelt den 1 Mai 1880
Da auf den 1 Juli d.J. der Pacht der Farrenhaltung wieder
abläuft, so wird dem Antrag der bürgerlichen Colegen gemäß die
Farrenhaltung wie seither wieder verpachtet mit der ausdrüklichen
Bedingung daß jederzeit ein tüchtiger Farren vorhanden sein muß und daß
der Pächter den Einkauf deßelben selbst zu betreiten hat und nur das
jährliche Pachtgeldn von der Gemeinde anzusprechen hat.
Bei dem Ankauf eines Farren vom Landwirtschaftl. Verein wird dem
Pächter eine Entschädigung bis zu einem 1/3tel des Ankaufspreiß aus der
Gemeindecaße in Aussicht gestellt, und bewilligt.
Da sämtliche Rechnungen auf den 1 April abgeschloßen werden, so
wird die Pachtdauer vom 1 Jahr vom 1 Juli 1880 bis letzten Merz 1881 also
3/4 Jahr abgerundet, ferner noch auf 2 Jahre vom 1 April 1881 bis letzten
Merz 1883, so daß der Pacht 2 3/4 Jahr dauert.
Das Pachtgeld wird alle Jahr aus der Gemeindecaße ausbezahlt. Das
seit 3 Jahren bestehende Pachtgeld beträgt 240 M.
Unter dießen Bedingungen wird betreff Pacht dem Georg Kappler um
jährlich 240 M zugeschlagen. Unterschrift Pächter Kappler
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger
1. Mai 1880
Nachdem der Pacht der Gemeinde zustehende Jagdpacht auf dem 1.
Juli d.J. abläuft so wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien
beschloßen selbige wieder an den meistbietenden zu verpachten und da
sämtliche Rechungen auf den 1. April jeden Jahrs abgeschloßen werden so
soll der Pacht das 1 Jahrs vom 1. Juli bis letzten März 1881 also auf 3/4
Jahr geleten, ferner nach 5 Jahr vom 1. April 1881 bis letzten März
1886.
Es erhielt solche aif obige Zeit im Aufstreich Georg Kappler hier
um jährlich 6 Mark.
Unterschrift Pächter Kappler
Vorstehender Vertrag genehmigt
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Randnotiz: Da die Frau Fetzer v. Palzgrafenweiler welche 90
Morgen Waldung hier besitzt die Jagd ín ihrem Wald selbst ausüben läßt, da
ferner hier 7 Bürger sind, welche je mehr als 50 Morgen zusammenhängende
Waldungen haben und somit zu Ausübung der Jagd in ihrem Wald berechtigt
sind wird beschloßen den Pacht an Kappler wie geschehen um 6 Mark jährlich
zu genehmigen.
29. Juli 1880
Der Kriegerverein des Kirchenspiels Grünthal beabsichtigt einen
Fahnen anzuschaffen, die Fahnenweihe solle am 2. Oktober d.J. in Grünthal
abgehalten werden.
Zur Bestreitung dieser Kosten bitten dieselben um Beiträge, denn
es gelte ja seinen Kriegern und dem verehel. Publicum ein schönes
Erinnerungsfest zu bereiten.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatteten Vortrag oben
genannten Verein einen Beitrag von 20 Mark aus der Gemeindecasse zu
bewilligen.
z B. Gemeinderath Braun Hofer Schneider Kappler
Schanz
Verhandelt den 2 Augst 1880
Andreas Wörner Gutsbesitzer hier, Ehenachfolger des Johannes Mast
hat der Würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft die in der
Versicherungsurkunde Nor 322303 speziell beschriebenen Fahrniß im Anschlag
von 8310 M versichert der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Vertrag mit
8310 M.
Gemeinderath Braun Hofer Schanz Schneider Kappler
6. August 1880
Heute wurde die Prüfung der dahier bestehenden Mobilar
Versicherungen vorgenommen und zwar bei
Fried. Braun Schultheiß im Anschlag 11460 Mark
jung Fried Braun -- 6420 M
Seeger Wittwe -- 9351 M 43 S
Joh. Schanz -- 7383 M 43 S
Fried. Schwemmle -- 1575 Gulden
Schulmeister Blikle -- 3096 M
Georg Kappler -- 6720 M
Michael Schneider -- 7800 M
jung Adam Bohnet -- 6100 M
alt Adam Bohnet Wittwe -- 6394 M 29 S
Andreas Wörner -- 8310 M.
Der Gemeinderath findet keinen Grund irgend welchen Posten zu
beanstanden und wurden genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
1. Sebtember 1880
Johannes Schanz Gutsbesitzer hier versichert seine Mobilar der
Würtemb. Privatfeuer Versicherungsgesellschaft im Anschlag von 9605
Mark.
Dergleichen Joh. Adam Bohnet Wittwe ebenfalls im Anschlag von
9605 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehende Versicherunge, da der
Werth welcher beantragt ist vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle
Schneider
Verhandelt den 21 Sebtber 1880
Der Gemeindepfleger Schneider trägt vor, daß kein Geld in der
Caße seie und täglich Zahlungen zu machen habe derßelbe wird ermächtigt
500 M für die Caße auf cirka 1 Jahr gegen Verzinßung
aufzunehmen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger
5. November 1880
Johannes Bohnet Privat v. Frutenhof hier Bürgerlich welcher
Morgen den 6. d. M. zum Militär einberufen wird, bittet um eine
Unterstützung aus der Gemeindecasse hier, da er keine Mittel zu den
nöthigen Kleider habe.
Bei der notorischen Armuth der Bohnetschen Familie wird
beschlossen demselben eine Unterstützung von 0 Mark aus der Gemeindecasse
zu bewilligen.
Ferner beantragt der Ortsvorstand,daß da am 28. Oktober d.J.
in Folge der großen Überschwemmung die Güterwege so zerrißen wurden, daß
selbige gar nicht mehr fahrbar sind auf Rechnung der Gemeindecasse 50
Wägen voll Kalkstein-Schutt mit je 5 Roßlasten in die Güterweege zu führen
wobei für den Wagen voll 2 Mark bewilligt wird aus der
Gemeindecasse.
z B. Geneiderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Schanz
& Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun
Oesterle
Verhandelt den 10 Novber 1880
In folge des am 3 Novber d.J. erfolgten Ablebens des HE.
O/amtspfleger Bukenberger von Freudenstadt ist die Stelle eines Güterbuch
aktuer und Pfandhülfsbeamten hier erledigt worden und soll mit einem
tüchtigen Geschäftsmann sogleich wieder besetzt werden.
Hirzu wurde in heitiger Sitzung gewählt HE. Amtsnotar Seeger von
Dornstetten. Derßelbe hat auf erstattete Anfrage durch den Schultheißen
sich zur Annahme betreffender Stellen bereit erklärt. Dießer Beschluß soll
dem K.-Amtsgericht Freudenstadt zur Genehmigung vorgelegt
werden.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Hofer Schwemmle Schanz
Randbemerkung: wurde genehmigt
Verhandelt den 10 Novber 1880
Das Königl. Amtsnotariat Altensteig hat unter dem 7 d.M. Antrag
gestellt, daß das Vermögen des Michael Mast geb. am 27 Feber 1875 Sohn der
Cristiena Blocher geschiedene Ehefrau des Johannes Mast Schreiner von hier
jetzt in Amerika welches zur Hälfte hier unter Pflegschaft des Fried.
Hofer zur x Hälfte in Beuren verwaltet wird aus Zwekmäßigkeitsgründen
unter eine Pflegschaft welche ganz in Beuren verwaltet werde. Nachdem nun
der Pfleger Hofer auf eine längere Fortführung der Pflegschaft verzichtet
hat wird auf erstelten Vertrag die gesamtverwaltung des Vermögens des vorn
genannten Mast in Beuren für gut geheißen, und x der Pfleger in Beuren
bestellt ist, folgen sämtl darauf bezügliche Documente.
zB. Gemeinderath Braun Schwemmle Schneider Schanz
Verhandelt den 12 Novber 1880
In Folge des am 3ten d.M. erfolgten Ablebens des HE.
O/amtspfleger Bukenberger von Freudenstadt ist die Stelle eines
Verwaltungsakteur hier in Erledigung gekommen und soll mit einem tüchtigen
Geschäftsmann wieder besetzt werden.
Hierzu hat sich gemeldet H. Joh. Georg Seeger
Verwaltungsakteur v. Baiersbronn und es wurde demßelben heute durch
Beschuß des Gemeinderath (Randbemerkung: in geheimer Abstimmung) dieße
Stelle zugesagt unter Vorbehalt Königl. Oberamts-Genehmigung.
Hinsichtlich der Belohniung deßelben soll es sein Verbleinen
haben wie solche in unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 69 beschrieben
und reguliert ist, und also heißt? folgt im Auszug.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schneider Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
Verhandelt den 27 Decber 1880
Joh. Georg Oesteler will der Würtemb.-Mobiliar
Versicherung seine in dem Antragsbogen vom 23 Decber 1880 angegebenen
Werth von 2160 M. Zweytausend Ein Hundert Sechzig M versichern.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Betrag, da der angegebene
Werth vollständig vorhanden ist.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler
Schanz
Verhandelt den 18 Feber 1881
Vorgezogen, siehe Oben.
Verhandelt den 18 April 1881 vor dem Gemeinderath und
Bürgerausschuß
Die Straßenknechte Keck und Finkbeiner von Untermusbach welche
die Straße zwischen Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach
hießiger Markung nebst dem aus 300 Ruth bestehenden Hirschkopfsträßchen
vom 1 April 1879 an auf 3 Jahre jährlich um 280 Mark im Akkord haben,
bitten um Verlängerung ihrer Dienstzeit jetzt schon um weitere 3 Jahre
also bis zum 1 April 1885. Als Grund geben sie an, sie haben die Straße in
einem verwahrlosten Zustand angetroffen, es seien seither alle Jahr 800
Roß´lasten Steine aufgeführt worden welche nur zu schlagen sie jährlich
allein a 20 Pf per Haufen 160 M kostete, dann das Einlegen der Steine,
Gräben ausschlagen und die sonstigen Verrichtungen so seie ersichtlich,
daß sie nicht nur nichts verdient haben, sondern sogar noch Einbuße
erlitten haben, aus dießem Grund und weil die Straße jetzt in einem
georgneten Zustand seie, beantragen sie auch solche auf weitere 3 Jahre
ihnen zukommen zu laßen, damit bei beßeren Jahren an ihrem Verlust ihnen
Ersatz geleistet werde.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß hat heute das Vorbringen
der Bittsteller geprüft, und muß denßelben das Zeugniß sehr fleißigen
Arbeiter geben und haben die betreff Straßen so viel als möglich gut
gemacht, es wird deßhalb beschloßen denßelben den betreffenden Acord auf
weitere 3 Jahre zu genehmigen.
Ferner
In Folge der verfloßenen 3 Jahr naßen Jahrgängen die vielen
Überschwemungen haben die Güterweege so verdorben, daß selbige kaum mehr
fahrbar sind. Da nach unßerem Gemeinderathspkl: Seite 88,b für Beifuhr von
Schutt, (klein Kalkstein Geschläg) eine Belohnung von 3 M für 1 Wagen voll
mit 5 Roßlasten ausgesetzt ist, so wird heute deren regelmäßige Beifuhr
wie folgt veranstaltet:
Schultheiß Braun und jung Fried Braun führen in Rank und
Mauerakerweeg jeder 5 bis 8 Wägen voll mit je 35 Ct.
Die Eichholzgaßen den Weeg gegen den Hilsenwießen führen Steine
Schwemmle Kappler Schanz Würner und Christian Seeger.
Die anderen Bürger frohnen und führen Steine in die übrigen
Güterweege.
Das Frohnen soll unentgeltlich geschehen.
Wenn die Steine begeführt sind, ist dem Ortsvorstand Anzeige zu
erstatten, welchen deren Aufnahme beziehungsweiße Abwägung durch eine
Comißion vornehmen wird, nach deßen Ergebniß die Ausbezahlung aus der
Gemeindecaße erfolgt.
Ferner wurde mit dem Wald & Feldschützen und Ortsdiener Jakob
Schneider ein Acord abgeschloßen, wonach derßelbe von seinem eigenen Holz
das Rathzimmer vom 1 April 1881 bis letzten Merz 1882 einheitzt und
erhällt hirfür aus der Gemeindecaße eine Entschädigung von 10 M Zehn
Mark.
zB Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun Schneider Kappler
Schwemmle Hofer Schanz Bürgerausschuß Wörner Oesterle
Braun
1. Randbemerkung: 12 April 1882 1 Auszug übergeben
2. Randbemerkung: Vorstehender Vertrag brteff die Holzlieferung
und einheitzen des Rathhaußes vom 1 April 1882 bis 1883 wird hirmit dem
Jakob Schneider Ortsdiener hier wieder übertragen um 10 M. zB: den 12
April 1882 Gemeinderath Braun Schneider Kappler
18 Sebt 1882 1 Auszug
Verhandelt den 23 April 1881 vor dem Gemeinde &
Stiftungsrath
In Folge Aufraufs im Amtsblt des K.-Ministerium des Ineren Nor 9
und der Bekanntmachung des Rundischen? Ausschuß vom 30 März d.J. Betreff
die Kündigung der 4 1/2 % Staatsschuld welche auf Guldenwährung laufen,
soll Beschluß darüber gefaßt werden, ob solche gegen neue 4 % Obligationen
eingetauscht werden sollen, oder deren Heimzahlung beantragt
wird.
Es wird beschloßen dießelbe gegen neue 4 % Obligationen
umzutauschen.
Gemeinderath & Stiftungsrath Pfarr Pfister Braun Schneider
Kappler Schwemmle Schanz
Randbemerkung: Lit N Nor 3349 Zinstermin 1 März 1 Sebt Zinßfuß 4
1/2 % 300 f eingeschrieben den 27 Juni 1876 auf die Ortsarmenpflege
Obermusbach,
ferner auf die Stiftung Obermusbach eingeschrieben
Lit: 0 Nor: 22241 zu 4 1/2 % Zinstermin 1 Janer1 Juli Zinßfuß 4
1/2 - 100 f,
Litre 0: 22240 Zinß wie oben - 100 f,
Litre 0: 44702 Zinß 1 Merz x 1 Sebtber - 100f,
Litre M: Nor 88427 - 5ßß f,
zu 4 1/2 % Zinstermin 1 Feber u 1 August
Verhandelt den 23 April 1881
Nach dem Grundbuch zur Gemeindepflegerechnung Seite 8 gebührt dem
Gemeindepflger durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13 Juni 1877
neben seiner fixen Besoldung Einzugsgebühr von jeder Mark 2
Pfenig.
Bei dießer Regulierung seien aber die Holzgeldeinzugsbebühren
außer acht gelaßen worden, welche bekanntlich oft am schwersten
beizutreiben seien.
Der Gemeindepfleger beantragt daher, daß die Einzugsgebühr von 2
Pf. für die Mark auch bei den Holzerlös-Gelder gestattet werde.
Der Gemeinde & Stiftungsrath und zugleich Ortsarmenbehörde
beschließt, daß dem Gemeindepfleger mit Wirkung vom 1
Zur Beurkundung Gemeinde und Stiftungsrath Braun Kappler
Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle
Seeger
1. Randbemerkung: den 13 Mai 1 Auszug übergeben an das K.
Oberamt
1. Randbemerkung: Copia - Nebiger Beschluß kann nicht genehmigt
werden da Einzugsgebühren blos aus den in §4 der Minist.-Verfügung vom 2
Feber 1875 Regblt Seite 318 aufgeführten Geldern berechnet werden
dürfen. Die Belohnung für den Einzug von Holzgeld unter der fixen
Belohnung begriffen ist. Sollte dießelbe unzureichend sein, so steht es
dem Gemeindepfleger frei, um Besoldungsaufbeßerung einzukommen.
Freudenstadt d. 13 Mai 1881 K-Oberamt Bames
Verhandelt den 25 April 1881
In Folge Erlaßes im Gränzer Nor 61 betreffend die Abwehr und
Unterdrükung von Viehseuchen vom 23 Juni 1880 Reichsgesetzblt. Seite 153
des Ausführungsges. vom 20 März 1881. Beschluß gefaßt, daß die Aufnahme
und Verzeichnung der Thierbesitzer und ihres Beitrags pflüchtigen
Bestandes von Pferden und Maulthieren u.s.w. sowie von Rindvieh ebenso die
ERhebung der Jahresumlagen dem Schultheißen Braun übertragen wurde, da der
Gemeindepfleger betreff Geschäft gänzlich ablehnte.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Schneider &
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Seeger
24. August 1881
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths trägt der Schultheiß
vor, daß bei Begehung des Gemeindewaldes einige Wulzen und sonstige
Abgängige Stämme welche entbehrlich sind zusammen 45-50 Stük mit Nutzen
ausgelobt werden können und der Gemeindecaße einen reinen Betrag von 400 M
gewähren.
Anstatt daß man imer die 2 Brücken im Ort und die große
Bachfaßung beim Ochsen mit Holz unterhält, was alle Jahre viel Holz
erfordert und sonsten kostbillig ist hat der Schultheiß den
O/amtsbaumeister ersucht zur Herstellung einer steinernen Brücke bei dem
Hauße des Schultheißen einen Bauplan und Kostenvoranschlag zu fertigen
welcher nun vorhandenist und die Baukosten sich auf 800 M belaufen welche
aber bei einer Abstreichverhandlung um 1/3tel reduzieren würde.
Anstatt nun, daß man imer die Brücken mit Holz unterhält würde es
doch gewiß zwekmäßiger sein,wenn man mit dem Neubau einer steinernen Brüke
den Anfang machen würde und so viel Holz aus dem Gemeindewald in etwa 2-3
Jahren ausnutzen würde, bis der Erlös zur Deckung betrff Kosten hinreichen
würde daß binnen 15 Jahren ebensoviel Holz zu dießer Brüke verwendet
werden muß, als ein steinerner Neubau kostet, und somit sind alle Kosten
hinausgeworfen. Der Gemeinderath ist mit vorstehenden Antrag
einverstanden, und hinsichtlich der Bewirthschaftung des sehr ehrenwerthen
K.-Revierförstner v. Reichenbach welchem die Controlle über jedes gehauene
Holz vornehmen soll, vorigen Jahres zur ganz neuen Bachfaßung, heuer im
Monath Juni mit 16 Stam zu der verfaulten Brüke bei dem Hauße des
Schreiner Oesterle, und dießen Herbst wieder zur Ausbeßerung der Brüke bei
dem Hauße des Schulheißen, ist es dem HE. Revierförstner rein unmöglich
eine Controlle über den nur c 13 Morgen haltenden Wald zu führen, es wird
deßhalb beschloßen betreff Wald der Bewirtschaftung dem Gemeinderath zu
überlaßen.
Nach einer Rüksprache gelegentlich der letzten Auszeichnung mit
dem HE. Revierförstner hat der Schultheiß dem HE. Revierförstner den
Antrag gestellt, daß der Gemeinderath hier die Bewirthschaftung betreff
Waldes selbst übernehmen wolle, worauf derßelbe erwiederte, er habe
dagegen nichts einzuwenden, er habe in den ihm anvertrauten
Staatswaldungen genug zu thun.
Randbemerkung: letzterer Satz ist unzuläßig.
Keine Unterschriften unter diesem Protokoll vorhanden, der Platz ist
frei und leer.
Verhandelt den 10 Sebtember 1881
Nach einem erhaltenen Schreiben der Bauern v. Igelsberg an den
Gemeinderath hier vom 6 d.M. tragen dießelben vor, daß der Weeg nach
Erzgrube welcher durch die Waldungen der Frau Fetzer v. Pfalzgrafenweiler
der Ochsenwirth Seggers Wittwe hier führt gänzlich unfahrbar seie, und
soll doch täglich benutzt werden, theils von Igelsberger theils von
hießigen Waldbesitzer, da betreff Weeg die gerade Linie nach Erzgrub an
die Anbindestätte daßelbst bildet.
Da Betreff Weeg den Igelsberger näher gelegen ist als den
Obermusbacher das Steinmaterial auch von dorten billiger zu bekommen ist,
beschließt der Gemeinderath den Igelsberger einen Beitrag von 0 M zur
Herstellung betreff Weeges aus der Gemeindecaße hier zu
bewilligen.
Gemeinderath Braun
Verhandelt den 14 Sebtber 1881
Nach Artikel 7 des Gesetzes vom vom 28 April 1873 betreff die
Grund und Gewerbesteuer und Gebäudesteuer Behufs der Berufung in die
Bezirksschätzungscomision für betreffende Gemeinde einen sachverständigen
Ortsschätzer zur Grund, Gebäude und Gewerbesteuer gewählt
werden.
In der heutigen Sitzung wurde für alle 3 Stellen gewählt
Schultheiß Braun, als Stellvertreter Gemeinderath Schwemmle.
zB. Gemeinderath Schneider Kappler Schanz
8. Oktober 1881
Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von
seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler
mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung
abgerechnet.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schanz
Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
Verhandelt den 1/3 November 1881
Gemeindepfleger Michael Schneider, welcher sein Amt seit 22
Jahren vorwurfsfrei und gut verwaltet hat, hat schon mehrmals, und auch
heute wieder um Entlaßung seines Amtes als Gemeindepfleger gebeten, da er
mit anderen Geschäften sonsten viel in Anspruch genomen seie. Der
Gemeindepfleger ist zwar auf Lebensdauer gewählt, allein ein Zwang zur
ferneren Verwaltung des Gemeindevermögens und als Gemeindepfleger ist
nirgens vorgeschrieben.
Dießem Wunsch entsprechend hat man nun den heutigen Tag zur
Neuwahl eines Gemeindepflegers anberaunt und nach §22 Seite 14 des
Verwaltungsedikt vollzogen.
Ehe zur Abstimmung geschritten wird, wird die Belohnung des
Rechners zur Sprache gebracht. Nach dem dießeitigen Grundbuch Seite 8 hat
der seitherige Rechner durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13
Juli 1877 an bezogen fix 14 Mark
Einzugsbebühr von der Mark 2 Pfenig Beilage Nor 2 zur Rechnung
1876/77.
Der Gemeinderath beschließt dem neuen Rechner Betreffende
Belohnung auch wieder zu bewilligen.
Nach der heutigen Abstimmung fiel das Ergebniß dahin aus, daß der
seitherige Gemeindepfleger wieder mit 6 Stimmen gewählt wurde, weiter
Stimmen erhalten Schwemmle 2, Schanz 2.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl und unter Hinweißung auf
seinen früheren abgelegten Diensteid, Unterschrift Schneider
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Kapler
Schwemmle Hofer Schanz
Randbemerkung: Einwendungen wegen Gültigkeit der Wahl wurden
keine gemacht. Den 21 Novber 1881 dem K.-Oberamt Auszug
übergeben.
26. November 1881
Zufolge K. Oberamtlichen Auftrages vom 24. d.M. soll dem
Gemeinderath & Ziegeleibesitzer Fried. Hofer ein Vorstafen Prädikat
und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Beschluß zu bezeugen, daß
1. Derselbe am 17. Sept. 1871 wegen Schlachten eines Schweines
und Verkauf des Fleisches ohne Beiziehung der Fleischschau um 5 Gulden
bestraft wurde
2. daß derselbe ein ordentliches Prädikat besitzt
3. an Vermögen 10.000 Mark besitzt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
14. Dezember 1881
Michael Dölker Weber hier trägt der Würtembergischen Privat
Feuerversicherungsgesellschaft Haustor 8. Verzeichniß über die hier
bestehende Mobiliar-Versicherungen Par 22 denin den Antragebogen
enthaltenen Faheniß im Betrag von 2800 Mark, der Gemeinderath beschließt
vorstehende Versicherung zu genehmigen, da nach Ansicht des Gemeinderaths
vorstehende Mobilen vorhanden sind.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
19. Dezember 1881
Nach der abgelaufenen 6 jährigen Dienstzeit der HE. Georg Kappler
und Friedrich Schwemmle welche am 18 Decber 1875 wieder auf die Dauer von
6 Jahren gewählt wurden haben heute gesetzlich auszutreten, dürfen aber
wieder in den Gemeinderath gewählt werden.
Nach Anfertigung der Wählerliste wurde heute die Wahl des
Gemeinderath 19 da der 18 Decber heuer ein Sonntag ist unter dem Vorsitz
des Ortsvorsteher, dem ersten Gemeinderath Schneider und des
Bürgerausschuß Obmann vorgenommen und es haben von 13 Stimmberechtigten
abgestimmt, das Ergebniß fiel dahin aus, daß Fried Schwemmle
Gemeinderath mit 10 St, Georg Kappler ebenso mit 7 St, Adam Bohnet mit 3
St, Wörner Andreas mit 2 St gewählt wurden, sogleich bleiben erstere
Randbemerkung: Unterschrift Kappler, Da Schwemmle die Wahl
gänzlich ablehnte so wurde eine wiederholte Wahl zu einem Gemeinderath
vorgenommen, wobei gewählt wurde Adam Bohnet mit Stimmenhoheit.
Unterschrift Bohnet. Beeidigung des Bohnet Seite 98.
Ferner
bringt der Schultheiß zur Sprache, daß es sehr wünschenswerth und
äußerst nothwendig wäre, wenn dießen Winter über wieder etwa 70 Wägen voll
Kalkstein-Schutt gesäuberten mit kleinen Kalksteinen auf die Güter und
Nachbarsqweege verwendet würden, wofür für den Wagen voll solcher Steine
mit je mindestens 7 Roßlasten eine kleine Entschädigung von 3 M für den
Wagen voll Steine aus der Gemeindecaße vergütet würde. Der Schultheiß
& Gemeindepfleger oder ein Gemeinderathmitglied wurden betreff Steine
aufnehmen, und die Zahlungsanweißung ausstellen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt zu diesem Zweck
aus der Gemeindecaße zu verwilligen auf das Jahr 1882 mit 250
M.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet &
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Ferner
die Prüfung der Mobiliar Versicherung wurden heute durch den
Gemeinderath geprüft, und da neulich in Untermusbach an einem Hause
absichtlich Brand gelegt wurde, wurden Betreff Versicherungsanschläge
von Par. zu Par. mit den Beteilgten durchgegangen, ob nicht etwa
einer oder mehrere zu nieder versichert seie.
Die Betheilgten erklärensich mit den Versicherungen
einverstanden, ebenso hat der Gemeinderath keine Einwendungen dagegen zu
erheben.
Es hat sich neulich ein Bürger hier geäußert, daß die Nachtwache
schlecht bestellt seie, da es selten mehr gewacht werde.
Da der hießige Ortdiener Schneider von der Nachtwache jährlich 10
f bezieht so verspricht derßelbe im Winter von 12 bis 2 Uhr Nachts zu
wachen. Zur Sommerszeit von Abends 10 Uhr bis Morgens 2 Uhr. Übrigens
trete er auch die Nachtwache auf Verlangen ohne Entschädigung genzlich ab
wenn sich ein anderer Liebhaber dazu findet. Der seitherige Nachtwächter
Schneider übernimmt die Nachtwache bis zum letzten Merz d. Jahres um die
bestehende Belohnung, vom 1 April an köne ein anderer Nachtwächter
bestellt werden.
Vorstehende Verhandlungn beurkundet Gemeinderath Braun Schneider
Schwemmle Kappler Hofer Schanz
27. Dezember 1881
Nachdem gegen die Gültigkeit der am 19 d.M. vorgenommenen
Gemeinderathswahl keine Einwendungen gemacht wurden, wurde das seitherige
Gemeinderathsmitglied Georg Kappler auf seinen früheren Diensteid
hingewießen, der neu gewählte Gemeinderath Bohnet aber feierlich beeidigt.
Bede Wahlen gelten auf 6 Jahre.
Unterschriften: Kappler Bohnet
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schanz
Randbemerkung: Verwaltungsedikt II B. Seite 925
Ferner
wird verhandelt daß da die Schäferei und Viehweide vorigen Jahrs
also im Jahr 1880 aufgehört hat, wurde der Ertrag des Futters auf
den öden Plätzen Boschesmaad und Weilersteig welche der Gemeinde
einverleibt wurden aud das Jahr 1881 verpachtet.
Georg Oesterle Schreiner hier um 24 Mark und wird dießen Betrag
der Gemeindecasse zur Einahme überwießen zahlbar auf den 1. Januar
1882.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
8. Februar 1882
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total
hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt
erhällt die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Verhandelt den 18 Feber 1882
Schullehrer Bliklen hier trägt den Wunsch vor, daß er noch 1
Clafter dürres Holz nöthig habe, das dießer Winter beigeführte Holz seie
noch nicht dürr. Übrigens reiche das vorräthige Holz bis zum letzten Merz
d.J. da aber heuer in dem Gemeindewald voraussichtlich nichts gehauen
wird, so beantragt der Schultheiß, daß der Bedarf an Schulholz pro 1 April
1882 bis letzten Merz 1883 jetzt schon an den wenigstbietenden acondiert
werde unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderaths. Der Bedarf
beträgt 30 Meter gemischten Holz nebst 100 Reisbüscheln, dem
Acordanten wird das Aufspalten mit eingebunden und erhält den
Steigerungspreiß welcher bis Juni oder Juli d.J. erst aus der
Gemeindecaße bezahlt werden darf. Es mag weniger oder mehr Holz
aufgebraucht werden, der Steigerer hat den Bedarf bis zum letzten Merz
1883 zu deken. Der Voranschlag beträgt 100 Mark. Hat erhalten um 95 Mark
Johannes Ziefle hier. Unterschrift Johannes Ziefle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
Randbemerkung: 18 April 1882 ein Auszug übergeben.
Verhandelt den 25 März 1882
Es hat sich hier ein Mäußefänger nahmens Güntner von Loßburg zum
Fangen der Maulwürfe und Streudelmäuße gemeldet. Unter Beibehaltung einer
freien Concurens in dießer Angelegenheit wird wie früher schon beschloßen
dem Überbringer von besagten Ungeziefer 16 Pf. vom Stük aus der
Gemeindecaße bezahlt. HE. Gemeindepfleger Schneider wird solche abzählen
und ein Verzeichniß darüber führen.
Ferner beantragt der Schultheiß daß da eine Schäferei und
Viehweide d.J. hier nicht stattfindet, die der Gemeinde einverleibten
Grundstüke wie solche im Güterbuch I B. blt 268 an beschrieben sind
zum Abgraßen zu Gunsten der Gemeindekaße zu verpachten.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
Verhandelt den 12 Mai 1882
Zufolge Erlaßes im Grenzer Nor 71 Betreff die Durchführung der am
5 Juni d.J. stattfinden Erhebung der Berufsverhältniße der Bevölkerung
Regblt S. 161 wird der Schultheiß Braun als Zähler für die hießige
Gemeinde aufgestellt und Schullehrer Bliklen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz
Hofer
31. Mai 1882
Bei dem gestern Abend um 6 Uhr ausgebrochenen furchtbaren
Gewitter wo der Hagel in der Größe von Hühner-Eier fiel wurden an der
Gemeinderath-Stube im Ochsen 7 Scheiben eingeschlagen. der
Gemeinderath beschließt dieselben auf Kosten der Gemeindecasse wieder
herzustellen zu laßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Randbemerkung: 7 Juni 1 Auszug übergeb.
Verhandelt den 24 Juni 1882 vor dem Gemeinderath
Christian Seeger Säger auf der hießigen Bauernsägmühle trägt der
Würtemb.-Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft vom 18 Juni 1882 die unter
Nor 23 bisherige Urkunde Nor 213508 näher beschriebene Mobiliar Behufs der
Versicherung im Anschlag von 1870 Mark vor.
Der Gemeinderath hat die Versicherungs Urkunde geprüft und dabei
nichts zu erinnern gefunden, und weil die angegebenen Sachen vollständig
vorhanden sind genehmigt.
Den 24 Juni 1882 Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
Verhandelt den 30 Juni 1882
Nachdem durch Beschluß des Stiftungsrath vom 17 Mai 1882 meinem
Mann die Verwaltung des Stiftungsvermögen übertragen wurde und auch
zugleich als Schulfondsrechner bestellt wurde verbinden ich mich deßen
Ehefrau Anna Maria geb. Schillinger für alle etwa aus dießen Kaßen
entstehenden Abmangel zu haften.
Unterschrift Maria Schanz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet
Schneider
Verhandelt den 17 Juli 1882
Da die hießige Schulstelle wieder in Erledigung kommt, so ist die
Fruchtbesoldung vom Holmaß ins Gewicht umzurechnen.
Der Schullehrer hat für 50 f gleich 85 M 71 Pf Brodfrüchten nach
Sportelpreißen anzusprechen.
Der Gemeinderath beschließt nun statt der bisher gereichten 12
1/2 Scheffel Dinkel angeschlagen zu 85 M 71 Pf jetzt 13 Ct 40 Pfund
Kernen anzuschlagen mit 85 M 76 Pf zu verwilligen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
Verhandelt den 3 August 1882
Zur Einschätzung der Ermittlung der Landwirthschaftlichen
Bodenbenützung auf das Jahr 1882 bis 85 werden heute folgende Schätzer
gewählt 0. Auf den Antrag des Gemeindepflegers soll ein jeder
Güterbesitzer seine Bodenerzeugniße dem Schultheiß schriftlich
anzeigen.
zB. Schultheiß Braun
24. August 1882
In heutiger Sitzung trägt der Schultheiß den Staatsanzeiger vom
19. August d.J. betreff Bitte um Beiträge zur Unterstützung von
Hagelbeschädigten vor. Nach welchem der Oberamtsbezirk Schorndorf seit dem
Jahr 1870 13 mal verhagelt wurde und deßen Bewohner sehen der bittersten
Noth entgegen, es seie deshalb eine Hülfe von auswärts dringend
nothwändig.
Der Gemeinderath beschließt deshalb neben einer Hauskolekte aus
der Gemeindecasse für die oben genannten Hagelbeschädigten einen Beitrag
von 12 Mark zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Randbemerkung: Vorstehender Beschluß wird dem Königl. Oberamt als
gesetzliche Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. 22 Nevber 1 Auszug
übergeben.
Verhandelt den 11 Sebtber 1882
Jakob Fried. Schwemmle Gutsbesitzer hier trägt der
Würtemb.-Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft als Erneuerung von der
Versicherung vom 21 Sebtember 1872 Nor 85065 im damaligen Werth von 3500 f
nunmehr aber laut Gemeinderathlichen Verzeichniß Nor 24 auf 5500
Mark.
Der gemeinderath beanstandet betreff Versicherung nicht, und
genehmigt solche im oben benannten Betrag mit 5500 M.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
Verhandelt den 21 Sebtember 1882
Wie aus dießeitigen Protokl Blt 97,b (19.Dezember 1881)
ersichtlich ist, hat der Nachtwächter Jakob Schneider wegen hohen Alters
(72 Jahre alt) sich erklärt, daß er die Nachtwache noch bis letzten
Sebtber versehen wolle, vom 1 Oktber 1882 an könne er nicht mehr die
Nachtwache versehen.
In Anbetracht der schlechten Zeiten, und besonders des
bevorstehenden Winters wo alle Geschäfte stoken, die Hauptnahrungsquelle
der ärmeren Volksklaße die Erdbirnen fast gänzlich fehlenwünschen
sämtliche Bürger, daß die Nachtwache fort bestehen solle.
Zur Vornahme der Wahl eines Nachtwächter hat man den heutigen Tag
bestimt und folgende Bedingungen zu Grund gelegt:
1. Der Dienst als Nachtwächter fängt am 1 Oktober 1882 an und
endet mit dem letzten Merz k. Jahres ist also vorerst gültig auf 1/2
Jahr Ein Halbes Jahr.
2. Der bestellt Nachtwächter hat von Nacht 11 Uhr bis Morgens 3
Uhr jede Stunde zu rufen, auch hat derßelbe die Polizeistunde Nachts 11
Uhr in hießiger Wirtschaft zu überwachen.
3. Bei Dienstnachläßigkeit kann deßen Dienst vom Gemeinderath
gekündigt werden jederzeit.
4. Unter den Bewerber wird sich freie Auswahl durch den
Gemeinderath vorbehalten.
Unter dießen Bedingungen erhielt betreffende Stelle auf das 1te
Halbjahr 1 Okt bis letzten Merz 20 M 1883. Und weitere 2 Jahre 1 April
1883 bis letzten Merz 1885 jährlich 36 Mark Joh. Georg Oesterle Michael
Dölker. Unterschrift Oesterle Dölker
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bihnet
& Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun
Randbemerkung: Den 25 Sebt 1 Auszug übergeben mit dem Bemerken,
daß die Belohnung des seitherigen Nachtwächter mit dem letzten
Verhandelt den 21 Sebtber 1882
Sämtliche Güterweege mit Einschluß der Eichholz-Gaße werden heute
dem Gutsbesitzer Adam Bohnet zur Herstellung und Unterhaltung wie folgt
übergeben:
1. Derßelbe erhällt vom 1 Oktber 1882 an bis letzten Merz 1883
fünfzig Mark vom 1 April 1883 bis 1 April 1886 jährlich 200 M zweyhundert
Mark. Bohnet verpflichtet sich sämtliche fahrbare Güterweege in geordneten
Zustand herzustellen und zu unterhalten während dießer bedungenen
Zeit.
Die Ausbezahlung geschieht aus der Gemeindecaße jährlich.
Unterschrift Acordant Bohnet
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Seeger Oesterle Braun
Randbemerkung: den 25 Sebtber 1882 1 Auszug übergeben
2. Randbemerkung (Schrift Schanz): nebenstehender Acort
wurde am 30ten Oktber 1889 wieder verlängert und zwar vom 1 April 1890 bis
1 April 1896 per? auf 1 April zahlbar. Die Summe von 200 M zweihundert
Mark auf 6 Jahre verlängert an Joh. Adam Bohnet hier.
Acortdant Unterschrift Bohnet
Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Braun &
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Schneider
Verhandelt den 8 Novber 1882
Nach einem Erlaß des K. Oberamt Freudenstadt vom 3. d.M. Gränzer
Nor 172 Betreff eine Anleitung zur Fertigung & der Liqüdacion des
Flächengehaltes der Culturarten und Claßen Gesetz vom 28 April 1873
Artikel
Da dieße Fläche Liqüdation die Grundlage für die künftige
Berechnung des Catasters der Grungsteuer zu bilden hat, so ist auf deren
richtige Anfertigung die größte Sorgfalt und Püngtlichkeit zu verwenden,
weßhalb das Oberamt die Erwartung ausspricht, daß die Ausführung dießes
Geschäfts tüchtigen und zuverläßigen Männern übertragen werde. Zu dießem
Geschäft wurde heute gewählt Verwaltungsakteur Berger v.
Baiersbronn.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
Verhandelt den 17 Novber 1882
Aus Veranlaßung der bevorstehenden Landtagswahlen werden nach dem
Gesetz vom 26 Merz 1868 Regblt Seite 179 Art 2, Absatz2, werden folgende
Wahlcomisionen gewählt: Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider
Gemeinderath Kappler Bürgerausschuß-Obmann Wörner und Georg Oesterle
Bürgerausschuß.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun Schneider kappler Wörner
Oesterle
Randbemerkung: 17 ein Ausz dem K. Oberamt
2. Randbemerkung: Wegen Ablebens des seitherigen Abgeordneten
Staatsrath Bitzer eine neue Wahl angeordnet wird wird die Wahlcomision
folgend ergänzt. Für den nesig? Gemeindepfleger Schneider der jetzige
Gemeindepf Wörner für den Bürgerausschußobmann Wörner der
Bürgerausschußobmann Österle und Christian Seeger
Bürgerausschuß.
zB. Schultheiß Braun
Obermußbach O/a Freudenstadt
Verhandelt den 30 Decber 1882
Unter Beziehung auf die K. Oberamtliche Bekanntmachungen im
Gränzer betreffend die Fertigung der Liqüdacion des Flächengehalts der
Culturarten und Klassen nach der gedrukten Anleitung der Königl.
Katasterkomißion vom 16 Nivber 1880 wurde heute von den bürgerlichen
Kolegien nach erfolgter Berathung beschloßen:
Dießes Geschäft dem Verwaltungsakteur Berger in Baiersbronn zu
übertragen, und an Belohnung hirfür auszusetzen
a. Fpr Revision des Klassificationsverzeichnißes an der Hand des
Prämier-Cataster und der Meßurkunden-Hefte Anlegung der Register,
Fertigung der Reinschrift auf 2 Tage und Wohnart a 5 M 20 Pf -- 10 M 40
Pf.
b. Für herausschreiben des Flächengehalts aus den Güterbücher,
Fertigung der Liqüdacionen und ERledigung von Anständen bei c 700
Positionen auf 4 1/2 Tag Auswärts a 8 M 60 und 1/2 Tag noch Exter mit 7
Mark. Zusammen 51 Mark 80 Pf. In Runden Sume fünfzig
Mark.
Randbemerkung:Hierbei wird bemerkt, daß neben der Reißezeit
von Stunden nicht weiter als 150 Positionen auf 1 Tag angenommen werden
können. Den 29 Janner 1883 abgeändert und neu an das K.Oberamt
eingesandt.
Fortsetzung Protokoll: Die Drukformilarien soweit solche nicht
von der Catastercomision geliefert werden bezahlt die Gemeinde.
Zur beurkundung Gemeinderath Braun SchneiderKappler Schanz Bohnet
und Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun
Verhandelt den 30 Decber 1882
Nach einer Anzeige der Straßenknechte hat das furchtbare
Hochgewäßer am 26/27 Decber d.J. einen Theil der Straße bei Nor 33 Anfangs
des Waldes total weggerißen so daß die Fahrt gehemt ist, Zur
nothürftigsten Ausbeßerung sind wenigstens 8 Wägen voll Steine nöthig
welche heute an den Wenigstnehmenden acondiert werden mit der
ausdrüklichen Bedingung, daß selbige wo nicht heute, doch am 2 Janner k.J.
beigeführt werden müßen und auf dießer Stelle einzulegen sind. Voranschlag
16 M.
Hat im Abstreich erhalten um 12 M, Johannes Schneider hier.
Unterschrift Schneider.
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
Randbemerkung: 30 Decber 1 Auszug
Verhandelt den 24 Feber 1883
Da die Pacht des Farrenhaltens auf den letzten Merz d.J. abläuft
und nach einer Verfügung des Ministerium des Inern vom 16 Juni 1882
überdieß die bestehende Pachtverträge auf den 1 Mai d.J. den neuen
gesetzlichen Bestimmungen angepaßt werden müßen, so wird in heutiger
Sitzung der bürgerlichen Colegien beschloßen die Verpachtung des
Farrenhaltens auf die nächsten 6 Jahre jetzt schon vorzunehmen, damit dem
Pächter Gelegenheit gebotten ist, sich um einen tüchtigen Farren
umzusehen.
Nachdem man das Gesetz vom 16 Juni 1882 vorgeleßen wird die
Verpachtung unter folgenden Bedingungen vorgenommen:
1. Der Pacht fangt den 1 April 1883 an und endet am letzten Merz
1889 ist also giltig auf 6 Jahre.
2. Der Pächter des Farrenhaltens hat den Farren selbst
anzuschaffen und muß der im Ort befindlichen Viehraße entsprechend sein,
und bleibt Eigenthum des Pächters.
3. Die Farrenhaltung darf nach Art 5 des Gesetzes nur an
solche Person übertragen werden, welcher nicht nur die genügende Stallung
besitzt und mit hinreichendem Futter von guter Beschaffenheit versehen
ist, sondern auch den geeigneten Sprungplatz besitzt.
4. Nach obigem Gesetz ist der Abstreich des Farrenhaltens zu
vermeiden, sondern soll an solche Person übertragen werden, von dem die
tadelloße Besorgung des Farrenhaltens bestimt zu erwarten ist.
5. Unter besagten Umständen wird der Pacht der Farrenhaltung nur
demjenigen übertragen, welcher die bürgerlichen Colegien das beste
ZUtrauen schenken wie unter Pungt 4.
6. Ein Sprunggeld soll von den bürgerlichen Viehbesitzer nicht
erhoben werden.
7. Wegen Anschaffung eines Farren vom Landwirthschaftl.-Verein,
wonach bei den früheren Verpachtungen bis zu 1/3tel des Ankaufspreiß aus
der Gemeindecaße verwilligt wurde wird sich spätere Entschließung
vorbehalten.
8. Das pachtgeld wird alle Jahr aus der Gemeindecaße hier
bezahlt.
9. Die Gemeinde behällt sich vor wegen etwaiger
Nichterfüllung der bedungenen Verpflichtungen gegenüber dem Pächter den
Pacht vor Ablauf der Dienstzeit zu künden.
Kappler seitheriger Farrenhalter fordert 240 M,
Fried. Schwemmle hier 230 M.
Eine Entschließung wird sich noch einige Tage
vorbehalten.
10. Dem Pächter wird Bedungen den vom Landwirthschaftlichen
Verein angekauften Farren noch bis zum nächsten Landwirthschaftlichen Fest
1884 für die Gemeinde als Faaren zu halten, im Fall solcher Farren
vor dießer Zeit veräußert würde, hätte der Farrenhalter die von der
Gemeinde bezahlten 130 Mark derßelben wieder zu ersetzen, Unglüksfälle
sind von dießer Bestimmung ausgeschloßen.
Friedrich Schwemmle fordert 220 m jährlich.
Da von Schwemmle die geeignete gute Fütterung und Behandlung zu
erwarten ist auch den geeigneten Sprungplatz besitzt wird beschloßen dem
Schwemmle den Pacht zuzusagen. Pächter Unterschrift F.
Schwemmle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Hofer &
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Randprotokoll: 12. Juli 1886 Da der seitherige Farrenhalter Fried. Schwemmle seine gesammt
Ligenschaft unter d.em 10. d. M. verkauft hat, hat derselbe den Pacht des
Farrenhaltens auf den letzten d. Monats gekündigt, während die hier
bedungene Pachtzeit noch 2 3/4 Jahr dauert. Bei dießer Verpachtung bringt
der Schultheiß den K.Oberamtl. Rezeß vom 4 Janner zur Sprache, wernach in
Erwägung zu ziehen seie, ob der neue Pächter zur Haltung von 2 Farren sole
verpflichtet werden, durch entsprechende Aufbeßerung des
Jahresgehalts.
Bei heutiger Verhandlung wurde man dahin einig, daß der
Gutsbesitzer Johannes Schanz vom 1 Juli d. Jahr als Pächter des
Farrenhaltens eintritt unter den hier bestehenden Bedingungen. Das
Pachtgeld wird, nachdem sich das Bedürfniß zur Haltung von 2 Farren
zeitweiße erforderlich wird auf 270 M jährlich festgesetzt. Die
Festhaltung betreff Vertrags der Pächter Unterschrift Joh.
Schanz
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle
Kappler Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger
12 Juni 1886 Auszug übergeben..
22. März 1883
Nach dem dißeitigen Gemeinderathsprotokoll Seite 79b (22 Juni
1879) wurde zur Ausführung des Reichsgesetzes Regblt 1879 Seite 10 der
Schultheiß Braun in stets wiederruflicher Weiße als Gerichtsvollzieher für
die hießige Gemeinde gewählt.
Wegen vieler Unangenehmlichkeiten und leider der Gesundheit
bedankt sich der Schultheiß dießer Stelle schon deswegen, weil das
Schultheißenamt mit der Gerichtsvollzieher-Stelle nicht gemein hat, und
beantragt die Wahl eines andern Gerichtsvollzieher und wenn ein hießiger
Bürger solche Wahl nicht annimmt, einen solchen von Auswärts zu wählen,
der Faßikel des Gerichtsvollzieherakten bleiben dem neuen
Gerichtsvollzioeher auf dem Rathhaus zur Verfügung gestellt.
Unter den vorgetragenen Umständen wird der Schultheiß Braun auch
nach einem Erlaß des K. Amtsgericht Freudenstadt vom 30 Decber v.J. mit
Zustimmung der bürgerlichen Colegien als Gerichtsvollzieher
entlaßen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schneider Kappler Hofer Schanz
Bohnet & Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
Ferner den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf
Anordnung des HE. Pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß
Schulzimmer eigeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem
war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5
Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz
Bohnet
Randprotokoll: Verhandelt den 30 März 1883
Da die Stelle eines Gerichtsvollzieher hier kein Bürger annahm,
so wird von dem Gemeinderath der Gerichtsvollzieher Braun in Freudenstadt
für die hießige Gemeinde gewählt welcher dieße Stelle laut Beilage vom 29
d.M. annimt.
Ein K.Amts Gericht wird um deßen Bestätigung gebeten.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz
Der Gerichtsvollzieher Braun v. Freudenstadt wurde für die
hießige Gemeinde am 3 April 1883 vom K.-Amtsgericht bestätigt.
z B. Schulth. Braun
Staatsanzeiger Seite 571 zu lesen.
Verhandelt den 19. April 1883
Da das Bedürfniß eines Mäußefängers hiern wieder nöthig ist, wird
mit dem Mäußefänger Günther von Loßburg wieder auf das Jahr 1883 ein Acord
abgeschloßen, wonach derßelbe füre das Stük Steudelmäuße und Maulwürfe
welche derßelbe dem Gemeindepfleger zum abzählen zu überbringen hat eine
Belohnung von 15 Pf aus der Gemeindecaße erhällt. Das fangen Betreff
Ungeziefer ist auch unter besagten Bedingungen anderen Personen
gestattet.
ZB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Hofer
Randbemerkung: 22 April 1 Auszug übergeben. 18 Juni wieder 1
Auszug.
28. Mai 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in
Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird
solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte
Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d.J.
gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt
Büchern Ksten Tisch Stühle und allem erforderlichen welches einen Kosten
von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der
ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu
geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M
übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner
Da neulich 700 Haufen Steine zum aufführen auf die hießige
Vicinalstraße accondiert wurden, und der größte Theil derßelben schon
ausgeführt ist wird zu deren Aufnehmen und Abwägung derßelben folgende
Personen gewählt welche ein Taggeld von
Gemeinderath Bohnet, Gemeinderath Schanz, Unterschriften Bohnet
Schanz
Ferner
wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder vom 1.
Juni 1883 in Accord gegeben. Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 Pf bis
31 März 1884 jährlich Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider
Ferner
durch das Hochwasser über Weihnachten und Neujahr wurde die
Deieldohle? im Anfang des Waldes in Nor 34 ganz zugeschüttet und muß
wieder ausgeputzt werden. Dieße Arbeiten sollen den Weegknechten Keck und
Finkbeiner gegen ein billiges Taggeld übertragen werden.
ZB: Gemeinderath Braun Schneider Kappler ASchanz Bohnet &
Bürgerausschuß Wöener Oesterle Seeger Braun
Verhandelt den 29 Juni 1883
Johann Adam Seeger Ochsenwirth Wittwe hier har eine Erneuerung
und Erhöhung ihres Mobilar bei der
Würtemb.-Privat-Feuerversicherungsgesellschaft wie solches in der
Versicherungsurkunde Nor 228599 näher angeneben im Werth von zusammen
14080 Mark nachgesucht. Nach genauer Prüfung der angegebenen Gegenstände
wird vorstehender Vertrag genehmigt, da nach der Ansicht des Gemeinderaths
der angegebene Werth vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kaqppler Schanz
Bohnet
29. Juli 1883
Nach dem Ruggerichts-Rezeß vom 6. Oktober 1882 §3 soll der
Gras-Ertrag des Friedhofs auf Rechnung der Gemeindepflege verpachtet
werden, da aber bei der am 12. d.M. stattgefundenen Verpachtung von
Eigenthum der Gemeinde zugehörigen Grasplätze sich zu dem Grasvertrag des
Friedhofs sich kein Liebhaber zeigte, auch der Ertrag von 5 ar Platz so
gering ist, daß weiter als 1 Mark nicht würde Pachtgeld erzielt werden,
und überdieß der Tothengräber Österle den Betreff Grasertrag schon
deswegen beansprucht weil er die Aufsicht über den Friedhof zu führen
habe, so wird beschlossen dem Österle den Grasertrag für heuer
unentgeltlich zu überlaßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Randprotokoll: Verhandelt den 2 Juni 1884
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung, daß der
Graßertrag von dem GottesAker auch fernerhin dem Todtengräber
unentgeltlich überlaßen bleibe.
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz
Verhandelt den 14 Juli 1883
Der Bedarf an Brennholz das aufspalten deßelben und auf den
Bühnenraum zu schaffen zum Rathhauß bestehend in 2 - 3 Meter Scheiter
und Prügelholz auf das Winterhalbjahr vom 1 Oktober 1883 bis letzten Merz
1884 wird heute im Weege des Abstreichs vergeben, zahlbar wenn das Holz
abgeliefert und aufgespalten ist aus der Gemeindecaße. Voranschlag 12
Mark. Hat erhalten um 10 Mark Jakob Schneider hier. Unterschrift
Schneider
Randbemerkung: 1 August 1 Auszug
Ferner sind von der Straße an bis zum Rathhauß 12 Roßlasten
Kalksteine erforderlich, dießelbe werden heute zur Beifuhr schlagen und
einlegen an den wenigstforderden akkondiert. Dießelben müßen bis 14 August
beigeführt sein und alsbald geschagen und eingelegt werden, Voranschlag
für den Haufen Steine samt Ankauf 60 pf schlagen und einlegen 20 Pf somit
Ausgebott 9 M 60 Pf, nach geschenener Aufnahme geschieht die Ausbezahlung
aus der Gemeindecaße. Hat erhalten um 8 M Fried. Schwemmle hier.
Unterschrift Schwemmle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schanz Schneider Kappler
Randbemerkung: 1 August 1 Auszug
Verhandelt den 21 Sebtember 1883
Nach §2 des Rezeßes zur Gemeindepflegrechnung 1882/83 wurde
ausgestellt, daßdem Wald und Feldschütz Schneider bei seiner Anstellung am
4 Oktober 1861 Gemeinderathspkl. Seite 101b-103 ein Drittel der
einbringlichen Geldstrafen als Anbringgebühr ausgesetzt seie. Nachdem nun
durch Art 5 des Polizeistrafgesetzes vom 27 Decber 1871 Regblt Seite 392
die Anbringgebühr von polizeilich strafbaren Handlungen aufgehoben und
auch bei Waldstrafen in Folge des neueren Forststrafgesetzes keine
Anbringgebühr mehr bezahlt wird, so ist darüber Beschluß zu faßen auf
welche Weiße dem Feld und Waldschützen für den ihm bei seiner Anstellung
zugesicherten Anbringgebühr-Antheil Ersatz geschaffen werde.
Der gemeinderath beschließt dem Wald und Feldschützen statt der
Anbringgebühr eine Premie auszusetzen welche der Anbringgebühr annähernd
gleich komt, wenn etwas vorkomt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit
der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden
ist, so wird die Schulstube im ersten Stok dem Ortsdiener Wald und
Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer
mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung
bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin
Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von
jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher
Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die
Rathstube.
6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29.
Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt
Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der
Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen
Stok bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch
Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes
verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich
besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden,
daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt
wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten
2 Personen nehmlich des 72 Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz
unentbehrlich ist und der c.60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur
vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden
einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Dießes beginnt am 6 Novber 1883, dem gemeinschaftl Oberamt
eingesandt.
Randbemerkung: letzterer Beschluß kam nicht zur
Ausführung.
Verhandelt den 30 Novber 1883
Es wird von samtlichen Bürgern Klage erhoben, daß die
Farrenhaltung hier sehr schlecht bestellt seie.
Der farrenhalter Schwemmle hat den Farren mit Zulaßungsschein
verkauft, mit Genehmigung des Gemeinderaths weil derßelbe zum Ritt nicht
mehr tauglich war.
Anstatt deßen hat Schwemmle 2 junge Farren eingethan welche zum
Ritt noch nicht tauglich sind und ein Zulaßungsschein gar nicht
beigebracht wird, so daß die Besoldung des Farrenhalters fortläuft
Schwemmle verspricht bei der heutigen Verhandlung in Bälde einen
tüchtigen Farren anzuschaffen und bis den 1 Janner 1884 den
Zulaßungsschein beizubringen, wobei man sich einstweilen
begnügt.
Z B. Schulth. Braun
18. Dezember 1883
Unter dem Vorsitz des Schultheißen, des ältesten
Gemeinderathsmitglied Schneider und des Bürgerausschußobmann Wörner wurde
nach Anfertigung der Wählerliste heute die 2jährige Gemeinderathswahl
wieder vorgenommen.
Nach Ablauf der 6jährigen Dienstzeit heben
auszutreten:
1. Gemeindepfleger Schneider welcher am 18 Decber 1877 aif 6
Jahre gewählt wurde, und wieder gewählt werden darf.
2. Fried. Hofer Ziegler wurde ebenfalls am 18 Decber 1877 auf 6
Jahre gewählt, und ist deßen Wahlperiode abgelaufen.
Letzterer Hofer hat sich gelegentlich einer Abrechnung zwischen
ihm und dem Schultheißen schon verfloßenes Frühjahr seines Amts als
Gemeinderath bedankt, überdies muß hier noch bemerkt werden, daß Hofer mit
4 Einträgen im Protokoll des Gerichtsvollzieher in kurzer Zeit zur Schande
fungiert und Überdieß alle Jahr mit Steuerzahlung heuer wieder mit 91 Mark
im Rückstand ist welches für einen Gemeinderath ein große Schande
ist.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger abgestimmt haben fiel das
Ergebniß dahin aus daß Gemeindepfleger Schneider wieder mit 8 Stimmen und
Es besteht somit der Gemeinderath ihne den Schultheißen
aus
Gemeinderath Schneider abgelehnt
Gemeinderath Kappler
Gemeinderath Schanz
Gemeinderath Bohnet
und Andreas Wörner.
1. Randbemerkung: Gemeindepfleger Schneider hat die Wahl
abgelehnt. Unterschrift Schneider
Dießelben haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl auf
die Dauer von je 6 Jahr bereit erklärt Kraft der Unterschriften.
Unterschift Wörner
Vorstehende Wahlhandlung beurkundet Schultheiß Braun
Gemeindepfleger Schneider Bürgerausschußobmann Wörner
2. Randbemerkung: Ferner wurde bekanngemacht daß Einspruch gegen
die Wahl binnen 8 Tagen also bis zum 26 d.M. oder bei dem Ortsvorsteher
oder dem K.Oberamt Freudenstadt gemacht werden können, nachher findet
keine Berücksichtigung mehr statt. ZB. Schultheiß Braun
Sofort wurde die Bürgerausschuß Wahl vorgenommen, da Wörner als
Obmann in den Gemeinderath gewählt wurde.
Georg Oesterle erhielt als Obmann 6 St.
Michael Dölker 8 St. und sind somit gewählt.
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus Georg Oesterle als
Obmann, weitere Mitglieder Christian Seeger, Fried Braun, Georg Dölker.
Dießelben haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit
erklärt. Unterschriften Oesterle Dölker
3. Randbemerkung: Die Beeidigung des Bürgerausschußobmann Österle
und des nei eingetretenen Mitglied in den Bürgerausschuß Dölker.
Unterschriften Oesterle Dölker
Obermusbach den 27 Decber 1883 Schultheiß Braun
4. Randbemerkung auf der nächsten Seite: Vorstehende
Wahlverhandlung beurkundet Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider
Bürgerausschußobmann Wörner
Verhandelt den 27 Decber 1883
Da inerhalb 8 Tagen die Wahl des Gemeinsraths nicht angefochten
wurde, so wird heute da neu eingetretene Mitglied in den Gemeinderath
Andreas Wörner in Anweßenheit der Bürgerschaft feierlich beeidigt.
Unterschrift Wörner
Zur Beurlundung Schultheiß Braun Kappler
21. Dezember 1883
In heutiger Sitzung bringt der Schultheiß zu Sprache, daß der
Schreiner Joh. Mast welcher als Fahnenträger und Comerdant der hiesigen
Feuerwehr nach Amerika ausgewandert ist und es ist somit diese Stelle
erledigt. Es gehört nun zur Ordnung, daß diese Stelle wieder besetzt
wurde, damit bei einem etwaigen Brandfall auch einige Ordnung herscht. In
der heutigen Sitzung wurde zu diesem Zweck gewählt
Johann Georg Oesterle Schreinermeister und demselben als
Fahnenmeister der vorhandene Fahne zur Aufbewahrung übergeben, dieselbe
hat wie schon obengesagt bei einem etwaigen Brandfall das Comando zu
führen und die gebührende Ordnung zu handhaben.
Unterschrift Oesterle
zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet
Schanz
Verhandelt den 27 Decber 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Ortvorsteher den schlechten Zustand der Wald und Verbindungsweege zur
Sprache nahmentlich ist es der Brunnentröger Weeg welcher vorigen Jahrs
über Weihnachten durch da außerordentliche Hochwaßer so zerstört wurde,
daß 4 Bürger hier aus ihrem Beutel 48 Mark nur für die Planie bezahlen
mußten.
Dießer Weeg ist der weit nächste Verbindungsweeg zwischen hier
und Igelsberg, auch wird betreff Weeg von vielen Auswärtigen wie von
hießigen Bürgern als Holzabfuhrweeg am strengsten unter allen Waldweegen
benutzt, und muß unter allen Umständen mit einem Kalkstein-Schutt beschläg
hergestellt werden deren Aufwand sich auf mindestens
Der ähnliche Fall ist es bei dem vorderen Hartweeg durch die
Waldungen des Andreas Wörner gegen der Straße nach Reichenbach führt wo
eine Strecke noch unfahrbar ist, welche Streke jedenfalls auch einen
Aufwand von 50 Mark verursacht, deßwegen beantragt der Ortsvorstand, daß
alle Jahr etwa 100 M zur Verwendung der Waldweege in den Etat aufgenomen
werde und zwar auf den 1 April 1884 das erste mal. In allen Gemeinden
werden jährlich große Summen für Waldweege azsgegeben warum sollte man
hier eine Ausnahme machen, da annähernd 1/3tel der Waldungen hießiger
Markung nach Auswärts gehört.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt zu genannten Zweck
jährlich aus der Gemeindecaße 100 M zu verwilligen.
Die Steine müßen durch eine hirzu bestellte Comißion jedesmal
aufgenomen werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger
Verhandelt den 9 Janner 1884
Nach einem K.-Oberamtl. Erlaß vom 30 Decber v. Jahres soll eine
durchgreifende Gebäudeeinschätzung für die Brandversicherung vorgenomen
werden.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun samtliche
Gebäude einer neuen Revision behufs einer genauen Schätzung
unterworfen.
Sämtliche Gebäude wurden im Jahr 1865 bis zum 11 August 1880 neu
in die Brandversicherung eingeschätzt, auch ist das
Gebäudeeinschätzungsprotokoll von 1853 angelegt, ebenfalls das
Gebäudecataster von 1836 ist noch in der besten ordnung.
Bei dem heutigen Durchgang des Brandversicherungsbücher
wurden keine Änderungen beantragt, auch sind samtliche
Gebäude hinreichend versichert, so daß eine weitere Einschätzung samtl.
Gebäude nicht nöthig erscheint.
ZB. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner
Verhandelt den 3 März 1884
Bei der am 18 Decber v.J. abgehaltenen Gemeinderathswahl wurde
Gemeindepfleger Schneider welcher nach abgelaufener 6jährigen Dienstzeit
auszutretten hatte wieder mit großer Stimmenmehrheit wieder in den
Gemeinderath gewählt, hat aber wegen Alters die Wahl gänzlich abgelehnt,
so daß bisher seit dem 18 Decber die Zahl der Gemeinderäthe ohne den
Schultheißen nur 4 derßelben beträgt.
Nach einer Revisionsausstellung vom 5 Janner d.J. genügt es an 4
Gemeinderäthen nicht, sondern es müßen die Normalzahl auf 5 Mitglieder
erhöht werden.
Zur Vornahme dießer Wahl eines weiteren Gemeinderaths hat man den
heutigen Tag Bestimt und die Wahl unter dem Vorsitz des ältesten
Gemeinderathsmitglied Kappler und des Bürgerausschußobmann Östzerle
vorgenomen, und nachdem die Mehrheit der Stimberechtigten Bürger
abgestimmt haben fiel das Ergebniß dahin aus daß Friedrich Schwemmle
früherer Gemeinderath mit großer Stimmenmehrheit gewählt wurde in den
Gemeinderath & zugleich als Waisenrichter. Die Annahme der auf ihn
gefallenen Wahl und unter Hinweißung auf seinen früher abgelegten
Diensteid. Unterschrift J.F. Schwemmle
Vorstehende Verhandlung beurkundet altester Gemeinderath Kappler
Bürgerausschuß Obmann Oesterle
Verhandelt den 25 März 1884
Da mit dem 1 April der Vertrag mit Jakob Schneider betreff die
Holzlieferung zum Rathhauß abgelaufen ist, und gar kein Holz mehr
vorräthig ist, so wird heute der Bedarf an Holz zum Rathhauß bestehend in
4 Meter Prügel und Scheiterholz auf das Jahr vom 1 April 1884 bis letzten
Merz 1885 an den Wenigstnehmenden acondiert, der Lieferant hat 1 Meter
dünnes Holzu zu liefern das überige dürfte naß sein, auch hat Lieferant
solches ohne besondere Anrechnung in den neben der Rathsstube befindlichen
Holzlagerplatz zu verbringen.
Nach Ablieferung des Holzes geschieht die Auslieferung aus der
Gemeindecaße.
Hat erhalten um 12 M Michael Schneider von Obermusbach.
Unterschrift Acordant Michael Schneider
Genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Wörner Kappler
Schanz
Randbemerkung: 1 April 1 Auszug übergeben
1. April 1884
Der seit dem 4 Oktober 1861 angestellte Wald und Feldschütz und
zugleich Ortsdiener welcher schon längere Zeit krank ist und wegen hohen
Alters zurückgelegten 73 Jahr den Dienst nicht mehr versehen kann, und
auch deßwegen den Dienst förmlich gekündigt hat.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deßhalb dieße Stelle neu zu
besetzen. Bei der Anstellung des Wald & Feldschützen Gemeinderathspkl.
Seite 102 dem älteren (Buch? Wort fehlt) betrug deßen
Besoldung jährlich als Wald und Feldschütz 80 f, als Ortsdiener 10 f, die
Nachtwache ist ausgefallen.
Dem neu anzustellenden Diener wie oben genannt wurden folgende
Vorschriften ertheilt:
1. Der Dienst beginnt den 1 April 1884 und dauert so lange bis
Kündigung erfolgt, welches der Gemeinderath wie dem angestellten Wald und
Feldschützen auf eine Frist von 4 Wochen gestattet ist.
2. Als Feld und Waldschütz hat derßelbe alle Vergehen ohne
Ansehen der Person zur Anzeige zu bringen.
3. Als Ortsdiener hat derßelbe alle 2 Tage im Hauße des
Schultheißen zu erscheinen und deßen Anordnungen aufs püngstlichste zu
besorgen.
4. Als Polizeidiener hat derßelbe im Wirthshauß hier die
Polizeistunde zu überwachen, und deßoltige Vergehen zur Anzeige zu
bringen.
5. Weiter kommt noch zur Sprache, daß da nach dem neuesten
gesetzlichen Verordnungen dem Wald und Feldschützen keine Ausbringgebühr
wie seither üblich 1/3tel der einbringlichen Geldstrafe mehr gestattet
ist, so wird dagegen demßelben eine Prämie der einbringlichen Geldstrafen,
welche annähernd dem 1/3tel gleich komt in Aussicht gestellt.
6. Mit der Anstellung des Ortsdiener soll auch zugleich die
Funktion als Mößner verbunden werden, als solcher hat er Morgens, Mittags
und Abends zu läuten und zwar zur bisherigen üblichen Zeit und erhält
hirfür per Jahr 8 f, bei Leichen den regulativ mäßigen Gehalt.
7. Der Ortsdiener hat die Verpflichtung die Rathstube nach
Bedürfniß einzuheitzen besonders zur Winterszeit ohne Anrechnung einer
besonderen Belohnung. Die Belohnung beträgt seither 168 M.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt die Besoldung
vom 1 April 1884 auf 170 M Ein Hundert Siebzig Mark per Jahr festzusetzen
u. Gewählt wird einstimmig Michael Döker 28 Jahr alt, gedienter
Soldat.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl, Unterschrift
Michael Dölker.
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Kappler
Bohnet Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Seeger
Braun
1. Mai 1884
Der neu am 1. April 1884 angestellte Wald und Feldschütz Michael
Dölker bittet um eine Amtsinstruktion, wie es solle gehalten werden im
Betreff des Graßens im Wald und Felder, da es häufig vorkommt daß sogar
Sensen zu diesem Zweck verwendet werden.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deshalb den aufgestellten
Wald und Feldschützen dahin die Weisung zu ertheilen, daß das Graßen in
den Waldungen mit Sensen und Sicheln ganz verbotten ist, eine Ausnahme
hiervon könne in so fern gemacht werden, daß es einem jeden Gutsbesitzer
frei steht diejenigen Personen welche das Graßen erlaubt wird einen
Graßzettel Erlaubnisschein auszustellen, diejenigen aber welche sich nicht
mit einem Erlaubnisschein ausweißen sind zur Anzeige zu
bringen.
Zur Beurkundung die Gutsbesitzer Braun Kappler Oesterle Bohnet
Wörner Schwemmle Schanz
Verhandelt den 2 Juni 1884
Zum Aufnehmen und Abwägen der 500 Haufen Kalksteine welche
gegenwärtig auf die hießige Straße aufgeführt werden wurden heute
bestellt: Gemeinderath Joh. Schanz, Gemeinderath Wörner. Unterschriften
Schanz Wörner
ZB. Schultheiß Braun
Verhandelt den 5 Juni 1884
Gemeindepfleger Michael Schneider welcher sein Amt als solcher
seit 24 Jahren vorwurfsfrei und gut verwaltet hat will das Amt nunmehr
ernstlich niederlegen und hat um seine Entlaßung am 2. d. wieder gebeten,
da er mit häußlichen Geschäften viel zu thun habe.
Der Gemeindepfleger ist zwar auf Lebenszeit gewählt, allein ein
Zwang zur ferneren Verwaltung des Gemeindevermögens und als
Gemeindepfleger ist nirgens vorgeschrieben. Deßen Wunsch entsprechend hat
man nun den heutigen Tag zur Neuwahl eines Gemeindepflegers und
Ortsarmenrechners anberaumt und nacch §22 Seite 14 des Verwaltungsedikt
vollzogen.
Ehe zur Abstimmung geschritten wird, wird die Belohnung des
Rechners zur Sprache gebracht. Nach dem dießeitigen Grundbuch Seite 8 hat
der seitherige Rechner durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13
Juli 1877 an bezogen fixum 14 M für Schreibmaterial 4 M, Einzugsgebühr von
jeder Mark 2 Pf Beilege zur Rechnung 1876/77 Nor 2.
Der Gemeinderath beschließt dem neuen Rechner Betreff Besoldung
auch wieder zu bewilligen. Der Dienst des neuen Rechners begint auf den 1
Juli 1884 und ist gültig auf Lebensdauer,
Nachdem nun sämtliche Gemeinderähe abgestimt haben wurde mit
Stimmenmehrheit gewählt
Andreas Wörner, Gemeinderath & Gutsbesitzer.
Die Anahme der auf ihn gefallenen Wahl, auch zugleich als
Ortarmenrechner, Unterschrift Wörner.
Da der neu gewählte Rechner Wörner sehr vermöglich ist und ein
guter Haußhälter so wird Beschloßen denßelben von der Einlegung einer
förmlichen Caucion zu entbinden und der intercassion seiner Ehefrau Anna
Maria geb. Müller zu begnügen.
ZB. Gemeinderath & Ortsarmenbehörde Braun Kappler Schanz
Bohnet,
Der Bürgerausschuß erklärt sich mit vorstehender Wahl
einverstanden. Bürgerausschuß Oesterle Dölker Seeger Braun
Randbemerkung: 5 Juni ein Auszug an das K Oberamt
eingesandt.
24. Juni 1884
Nachdem durch Beschluß des Königl Oberamt Freudenstadt vom 14
Juni 1884 die Wahl des Andreas Wörner Gutbesitzer und Gemeinderath hier
zum Gemeindepfleger und Ortsarmenrechner bestätigt wurde auch die
Gehaltsverhältniße unverändert fortbestehen sollen, auch dem Rechner die
Einlegung einer Realcaucion erlaßen werden sein soll wogegen sich seine
Ehefrau solidarisch zu verbinden hat, hirmit genehmigr heben.
Der Gemeinderath wird mit der Beeidigung des Wörner und
Amtsübergabe an denßelben, war über je ein Protokoll aufzunehmen ist,
beauftragt, auch ist das angeschloßene Caucionsformular entsprechend
auszufüllen, und sodann hiher vorzulegen. K-Oberamt Barmes
Nach dem Verwaltungsedikt II B-Seite 927 §6 wurde heute Andreas
Wörner als Gemeindepfleger und Ortsarmenrechner durch den Ortsvorsteher in
der Sitzung des Gemeinderath feierlich beeidigt, die Caucionsurkunde
ausgefertigt, wonnach deßen Ehefrau Anna Maria geb. Müller unter dem 24
Juni 1884 für alle aus der Amts- und Cassenverwaltung ihres Ehemannes von
der Übernahme an herrührenden Forderungen der Gemeinde und Ortarmenpflege
als Hauptschuldnerin verbindlich macht. zB Schultheiß Braun für
eingefügtes.
Die Beeidigung, Unterschrift Andreas Wörner
zB. den 24 Juni 1884 Gemeinderath Braun Kappler Bohnet
Schwemmle Schanz
Verhandelt den 12 Mai und 1 Juli 1884
Wilhelm Lustnauer Holzhändler von Höfen O/A Neuenbürg besitzt auf
hießiger Markung Güterbuch I B. der Ausw. Bl. 115,b.
2 h 50 A 42 qm Wald, ParzelNor 361/4 im Reichenbacher Wald, neben
G.G. Dieterich von Lauterbad und Georg Graf von Grünthal.
Dießer Wald ist mit 2 Morgen noch mit Stangenkolz bestokt, die
überige Fläche ist seit 2 - 3 Jahren gut cultiviert, es ist eine sehr
wüchsige Lage und gur gelegen hat nur einen Weeg.
Nach genomener Einsicht durch den Schultheißen und den übrigen
bürgerlichen colegien wurde am 9 d.M. Juli 1884 beschloßen betzreffende
Waldparzelle für die Gemeinde um 1800 Mark zu kaufen gegen baare
Bezahlung, wozu sich HE. Lustnauer am 30 Juni einverstanden erklärt hat
mit der auf 28 M 50 Pf betragende Verkaufskosten wurden von Käufer und
Verkäufer gemeinschaftlich bestitten. Auch soll betreff. Wald dem
Gemeinderath hier zur Bewirthschaftung überlaßen bleiben.
Ein K- Oberamt Freudenstadt soll betreff Beschluß
als Aufsichtsbehörde zur heutigen Genehmigung vorgelegt
werden.
ZB. den 9 Juli 1884 Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Oesterle Seeger Dölker Braun
22. September 1884
Nach dem Oberfeuerschauprotokoll durch Hl. Oberamtsbaumeister
Kien ist eine neue Feuerleiter von c. 10 Meter Länge anzuschaffen deren
Kosten sich auf 4 Mark belaufen. Zimmermann Nußkern v. Untermusbach
übernimmt solche um 4 Mark was vom Gemeinderath genehmigt wird.
Ferner ist die Dohle zu Anfang des Waldes in Par. 34
gänzlich zugeschüttet und muß ausgeputzt werden und zwar wenigsten 3 Meter
unter und ober daß das Wasser wieder abfließen kann.
Voranschlag 15 Mark
Hat erhalten um 12 Mark
Joh. Keck und Andreas Finkbeiner v. Untermusbach
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Wörner
Randbemerkung: 28 Oktober ein Auszug übergeben.
Verhandelt den 13. Oktober 1884 vor dem Gemeindrath &
Bürgerausschuß
1. Fried. Schwemmle Farrenhalter trägt in heutoger Sitzung vor,
daß er unter dem 24 Feber 1883 die Haltung eines Farren auf die Dauer von
6 Jahren gepachtet habe, Gemeinderathspkl. Seite 104,b um jährlich 220 M
zweihundertzwanzig Mark.
Bei dem großen Viehstand in hießigen Ort hat sich aber ergeben,
daß ein Farren durchaus nicht genüge, und daß jederzeit 2 Farren ein
großer und ein kleinerer letzterer für Kalbeln und schwache Kühe
nothwendig sei. Nun hat Schwemmle seit einem halben Jahr 2 Farren mit
Zulaßungsschein, und da er vertragsmäßig nur zur Haltung eines Farren
verpflichtet ist, so bittet er um Aufbeßerung seines Gehaltes
von 220 M auf jährlich 300 M, wiedrigenfalls er einen seiner Farren
verkaufe.
Die bürgerlichen Colegien wurde heute obiger Wunsch vorgetragen
und beschloßen, daß so lang Farrenhalter Schwemmle 2 Farren hällt, im
jahrlich eine Entschädigung von 0, da ein Farre genüge, aus der
Gemeindecaße zu verwilligen.
2. Schmidmeister Scherne von Hallwangen stellt den Antrag an der
neu gebauten Brüke bei dem Hause des Schultheißen ein eißernes Geländer
auf beeden Seiten herzustellen und fordert für diese Arbeiten fix und
fertig 60 Mark.
Soll noch mehr aufgeschoben werden nach Übereinkunft um 56 M
hergestellt.
3. Oberamtsbaumeister Kien v. Freudenstadt übergibt einen
Kostenzettel für Arbeiten und ausmeßen an der neuen steinernen Brücke vom
22. September 1884 im specivierten Betrag von 44 Marl 45 Pf.
Beschluß Betreff Kosten zu bewilligen.
Vorstehende Verhandlungen beurkundet Gemeinderath Braun Kappler
Bohnet Schanz Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun
Dölker
Verhandelt den 3 Decber 1884 vor dem Gemeinderath
1. Schulamtsverweßer Beck welchem das Wohnrecht so lange er
Schulamtsverweßer für hier und Untermusbach bestellt ist hat das Wohnrecht
auf dem hießigen Rathhauß und vom 15 Oktober bis 15 April neben der
Besoldung 2 Raum Buchen Holz anzusprechen, welches die hießige Gemeinde
allein zu leisten hat. Nach genomener Rücksprache mit HE. Beck will
derßelbe den Holzbedarf selbst anschaffen gegen eine Entschädigung von 15
M. Der Gemeinderath beschließt demßelben die 15 Mark zu verwilligen aus
der Gemeindecaße.
2. Schulamtsverweser Beck soll nach einem Rezeß zur
Gemeindepflegerechnung 1883/4 für Ofenreinigung und weißern aus
Beilagen 17 und 18 der Gemeindecaße 4 M 37 Pf ersetzen.
Bei der heutigen Vernehmung des Beck erklärt derßelbe, daß ihn
dießer nichts angehe man seie es ihm schuldig geweßen, daß seine Wohnung
bei seinem Aufzug ordentlich hergestellt werde.
Der Gemeinderath beschließt betreff Posten in Angang zu
decurtieren, aber in Zukunft will man sich vor derartigen Ausgaben
verwahrt wißen.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Bohnet Kappler
Wörner
Randbemerkung: 6 Decber 1 Ausg
8. Dezember 1884
Zur Ausführung des Krankenkasengesetzes wird als Kassier und
Schriftführer bestellt
Schreinermeister Georg Oesterle
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Wörner
Verhandelt den 26 Decber 1884
Nach unßerem Gemeinderathsprokl. Seite 102,b hat der Gutsbesitzer
und Gemeinderath Adam Bohnet hier sämtliche fahrbare Güterweege zu
Unterhaltung bis zum 1 April 1886 um jährlich 200 Mark
übernommen.
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien beantragt
Bohnet, daß ihm vorstehender Vertrag bis letzten Merz 1890 also noch auf 4
Jahre möge verlängert werden um den gleichen Lohn von jährlich zweihundert
Mark, damit derßelbe betreffende Weege gut herstellen köne.
Die bürgerlichen Colegien beschließen dem Wunsch des Bohnet zu
entsprechen, zumalen derßelbe in Betreff der Unterhaltung der Weege den
größten Fleiß anwendet, so daß man mit deßen Leistungen sehr zufrieden
ist.
Nur bei außerordentlichen Ereignißen wie z B. über Weihnachten
und Neujahr 1882/3 bei der großen Überschwemmung, könne er für etwaige
Schaaden nicht allein um besagte Acordsumme einstehen, aber sonsten will
er betreff Weege gut machen und unterhalten, während der Acordzeit.
Unterschrift Acordant Bohnet
Ferner
Nach unßerem Gemeinderathsprotkoll Seite 111 wurde von den
Bürgerlichen Colegien beschloßen alljährlich c. 100 M aus der Gemeindecaße
zur Herstellung von Waldweegen also ohne die Güterweege zu bewilligen, und
nachdem im Jahr 1884 blos 40 M verwendet wurden, so kann aif das Jahr 1885
wieder eine Sume von etwa 100 bis 130 M zu dießem Zweck verwendet werden
welches sehr nothwendig ist, deßwegen bittet der Schultheiß die hießigen
Waldbesitzer um dießfällige Anträge.
Auf den Waldweeg Boschensmand sind erforderlich 100 Haufen mit je
10 Ct. es übernimmt selbige Beifuhr der Haufen um 1 M Eine Mark Ad. Bohnet
den anweßenden Bürger wird gestattet sich an der Beifuhr zu
betheiligen.
Acordant Unterschrift Bohnet
zB. Gemeinderath Braun Kappler Wörner Schanz Bohnet
Nach unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 91 läuft der Acord über
die Straßenunterhaltung von der Markungsgrenze Untermusbach bis auf die
Reichenbacher Steige nebst der 300 Ruth langen Hirschkopfstraße am 31.
März 1885 ab. Betreff. Straße haben Johannes Keck und Andreas Finkbeiner
v. Untermusbach schon seit 1 April 1879 um jährlich 280 M ine und
bitten um Verlängerung betreff Vertrags bis zum letzten Merz 1890 also auf
die Dauer von 5 Jahren.
Dießelben Beschweren sich aber über die geringe Belohnung und
begründen solches damit, daß jährlich 700 Roßlasten Steine nöthig seien,
welche zum schlagen 140 Mallein kosten und sonsten gebe es noch vieles zu
thun, und bitten um eine Erhöhung ihres Gehalts auf jährlich 300
Mark.
Bei der im Oktober d.J. stattgefundenen Visitation durch HE.
Oberamtsweegmeister Kien hat sich derßelbe dahin geäußert, daß er mit den
Leistungen der Weegknechte sehr zufrieden seie, die Weege seien in
Ordnung.
Die bürgerlichen Colegien beschließen den Acord bis zum Ablauf
deßelben aufzuschieben und es wird sich spätere Entschließung
vorbehalten.
Nach einer zu den Akten der Gemeindepflege einverleibten Acords
Bedingungen wurde betreff Straßenwärter der Acord bis zum letzten Merz
1890 um jährlich 280 M verlängert.
zB. Schultheiß Braun
Ferner
Da alle Jahre 700 Roßlasten Kalksteine zur Betreff
Straßenunterhaltung erforderlich sind, für die Lieferung betreff Materials
oft zu hohe Preiße gefordert werden, theilweiße auch um spaltpreiße
aufgeführt werden, wo es bei letzteren auführen heißt (billig und
schlecht) beantragt der Schultheiß, daß vom 1 April an die Beifuhr der
Steine per Haufen zu 7 Zentner gerechnet folgender Maßen reguliert
werde.
1. von Nor. 0 bis zur neuen Brüke bei dem Hauße des Schultheißen
per Roßlast - 80 Pf,
2. von derneuen Brüke bis zu Nor 30 per Roßlast - 90
Pf,
3. von Nor 30 an bis Nor 50 - 1 M,
4. von Nor 50 an bis Nor 70 . 1 M 10,
5. Hirschkopfstraße - 1 M 20,
Vorstehender Vertrag ist gültig bis zum 31 Merz 1890.
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Schwemmle
Wörner Kappler Schanz Bohnet & Bürgerausschuß Oesterle Braun
Dölker
Verhandelt den 25 März 1885 vor den bürgerlichen
Colegien
In der heutigen Sitzung bringt der Schultheiß zur Sprache, daß
unter denjenigen Parzellen welche im Jahr 1874/75 von der Bauerschaft der
Gemeinde einverleibt wurden Theils angepflanzt theils auch sonsten
cultiviert werden könnten um einen beßeren Ertrag abzugeben, wozu
sämtliche Parzellen von Par zu Par durchgegangen werden, wobei
aber nichts angemerkt wurde.
Ferner zur Aufnahme und Abwägen der Steine auf dem Boschesmand
und der ganzen Straße auf 1885 wurde gegen das gewöhnliche Taggeld
gewählt: Gemeindepfleger Wörner, Gemeinderath Schanz.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler
Bohnet
Randbemerkung: 6 Mai 1 Ausz
Verhandelt den 1. April 1885 vor dem Gemeinderath &
Bürgerausschuß
Nach unserem Gemeindrathsprot. Seite 102 wurden am 21. Oktober
1882 Georg Oestele und Michael Dölker hier als Nachtwächter bestellt, und
unter der Bedingung Pungt 3. ist bedungen, daß bei Dienstnachläßigkeit
deren Dienst jederzeit kann gekündigt werden. Wie schon öfters der Wunsch
von den bürgerlichen Colegien besonders vom Gemeinderath der Wunsch
ausgedrükt wurde, daß diese zwecklose Anstalt aufhöre, wird hiermit der
Dienst der betreff Nachtwächter auf den 1. April 1885 aufgehoben und
hört mit diesem Tage deren Belohnung auf.
Randbemerkung: 6 Mai Auszug
2. Die Gemeinde besitzt an Grundeigenthum von der im Jahr 1822
abgebrannten Kirche 1/8 Morge 4,4 Rth oder 3 a 93 qm und 9,0 Ruth 1 a 4 qm
Garten dabei welche seit dem 8. April 1872 an Joh. Adam Bohnet und
Johannes Mast, jetzt Gutsnachfolger Andreas Wörner um jährliche Pacht 8 M
5 S in stets wiederruflicher Weise verpachtet war.
Nun hat aber Wörner jetzt Gemeindepfleger den Pacht gekündigt und
es wird dem Colegien anheim gegeben, ob betreff Platz soll wieder aufs
neue verpachtet, oder verkauft weden soll.
Die bürgerlichen Colegien beschließen betreff Platz an
Gemeindepfleger Wörner und Johannes Bohnet um jährliche 8 M wieder in
Pacht zu geben auf stets wiederrufliche Weise.
Unterschrift Pächter Wörner Bohnet
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz
Schwemmle
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun Dölker
Randbemerkung: 6 Mai 1885 Auszug übergeben
Verhandelt den 6 April 1885
Nach dem Regblt. von 1852 Seite 127 Art 8. hat der Gemeinderath
alljährlich Anfangs April hinsichtlich der abgeschloßenen
Versicherungsanträge über die Mobiliar Versicherungen in Betracht zu
ziehen, ob nicht nach seiner Kentniß Umstände eingetreten seien welche
eine Verminderung der Versicherungssume begründen, dem zu Folge wurden
samtliche Mobiliar Anschläge durchgegangen, wobei keine Werth Minderungen
entdeckt wurden. Ebenso wurde bei dem Durchgang der Gebäude
Brandversicherungs Cataster keine Änderungen beantragt, auch wurden keine
Verminderung in Betreff der Brandversicherungsanschläge
entdekt.
ZB. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schanz Bohnet
Wörner
Verhandelt den 6 Mai 1885
Gottlieb Wizemann v Neunek hat sich als Mäußefänger gemeldet und
fordert von dem Maulwurf und Steudelmaus per Stük 18 Pf.
Da das Bedürfniß eines Mäußefängers wieder vorhanden ist, so wird
beschloßen demßelben per Stük 16 Pf aus der Gemeindecaße zu bewilligen.
HE. Gemeindepfleger Wörner wird ersucht Betreff Ziefer abzuzählen, den
Betrag dem Überbringer auszuzahlen aus der Gemeindecaße.
Z.B. Gemeinderath Braun Kappler Wörner Schanz
Randbemerkung: 1886 verl. Mai Auszug übergeben, auf 1887
verlängert um die gleiche Belohnung auf 1888 verlängert
Randnotiz: Im August 1890 wurde dem Gottlieb Winzemann das
Mäusefangen per Stük 16 Pf nach Vereinbahrung des Gemeinderaths auf das
Jahr 1890 übergeben.
z.B. Schultheiß Schanz
Verhandelt den 4 Juli 1885
Da wegen geringer Bürgerzahl hier die Bürgerausschußwahl nicht
alle 2 Jahre vorgenommen werden kann, so wird heute nun eine Ergänzung
deßelben vorgenommen, und als weiteres Mitglied gewählt Christian Seeger,
Seeger hier 53 Jahre alt, derßelbe hat sich zu deren Annahme bereit
erklärt und wurde sogleich beeidigt. Unterchrift Seeger
Hirnach besteht der Bürgerausschuß aus
Georg Oesterle Schreiner als Obmann,
Friedrich Braun,
Christian Seeger Wirth,
Christian Seeger, Säger,
Michael Döker.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Wörner
Bohnet
Ferner
der nach unserem Gemeindeprotokoll Seite 114 angestellte
Amtsdiener
Michael Dölker ist zur Versehung des Dienstes nicht mehr
tauglich, indem derselbe die Befehle des Schultheißen nicht befolgt, man
könnte viele Fälle auführen welche nicht befolgt wurden, so hat zum
Beispiel bei der Steine Aufnahme den Lieferanten der Tag und Stunde der
Aufnahme bekannt gemacht werden solle, was nicht geschehen ist, am 17.
Juli d.J. die Bekantmachung der Abgeordneten Wahl vom 25. Juni hat durch
eine vom Schultheißen geschriebene Bekantmachung am Rathhaus angeheftet
werden sollen was nicht geschehen ist.
Dagegen bei der am 25. Juni erfolgten Wahl eines Abgeordneten in
den Landtag entfaltete der Schütz ganz gegen den Befehl des Schultheißen
eine der größten Energie, indem derselbe den Wählern Adrionische
Stimzettel aufdrängte. Aus diesen Gründen und wegen sonstiger Verfehlungen
wurde demselben der Dienst als Amtsdiener gekündigt.
Die Kündigung des Dienstes hat nach unserem Gemeinderathsprots.
Seite 111 4 Wochen bis zur Entlaßung zu geschehen. Da aber derselbe keine
Dienste mehr leistet hört deßen Belohnung am 1. Juli diß Jahr
auf.
Desgleichen schlecht steht es mit der Versehung der Waldschützen
und Feldschützenstelle da derselbe im Wald ganz selten gesehen wird, so
sagte mir neulich Schultheiß Zukschwerdt von Herzogsweiler, daß ihm
verfloßenen Herbst etwa im Oktober in seiner Waldpaarzelle Eichholz welche
neben dem Ziegler Hofer hier liegt von demselben Hofer 2 Stämme Klotzholz
gestohlen wurden, und fragte mich was man mit einem solchen Waldschütz
thue.
Der ähnliche Faall ist, da der Schultheiß mit Ziegler Hofer im
Waldtheil Reichenbacher Wald eine Klötztanne gemeinschaftl. heben, hat
doch Ziegler Hofer selbige ganz abgeführt daher gestohlen ohne mir eine
Anzeige hiervon zu machen.
Es ist somit die dem Dölker bewilligte Besoldung gelinde gesagt
hinausgeworfen, und deswegen beantragt der Schultheiß sämtliche Wald und
Feldschützen zu künden, daß am 15. Juli desen Besoldung
aufhört.
Der Gemeinderath beschließt dem Wunsch des Ortsvorstand zu
entsprechen und die beantragte Kündigung des Dölker zu
vollziehen.
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schwemmle Wörner
Verhandelt den 15 Juli 1885
Aus Veranlaßung der erledigten Wald und Feldschützen-Stelle wurde
heute die Bürgerschaft berufen um über die Besetzung dießer Stelle mit
denßelben Rüksprache zu nehmen.
Ebenso muß die Stelle als Ortsdiener und Mößner welcher das
Läuten Mittags und Abends zu besorgen hat wieder besetzt werden unter den
seitherigen Bedingungen und Belohnung.
Zu dießer letzteren Stelle hat sich gemeldet Joh. Georg Österle
Schreiner und wurde demßelben von heute dem 15 Juli an übertragen.
Unterschrift Oesterle
zB. Schultheiß Braun Schwemmle Kappler
1. Randbemerkung: Mit der Besetzung der Wald und Feldschützstelle
wird eine spätere Entschließung durch den Gemeinderath
vorbehalten.
2. Randbemerkung: Verhandelt den 24 August 1885
Die Bürgerschaft hat sich heute geeinigt dem Schreiner Österle
die Wald und Feldschützenstelle vom 1 Sebtber d.J. an um die seitherige
Belohnung mit Einschluß des Mößner und Ortsdiener Gehalt um jährlich 170 M
zu übertragen und in stets wiederruflicher Weiße. Unterschrift
Oesterle
Gemeinderath Braun Schanz Bohnet Wörner & Bürgerausschuß
Seeger Braun Seeger
Verhandelt den 4 Sebtember 1885
Lehrer Bek welcher für hier und Untermusbach bestellt ist
beantragt, daß im sein unter Blt 118,b beansprechendes Besoldungsholz wie
es dorten beschrieben ist schon am 15 April d.J. wieder zu erheben
hätte.
Da derßelbe aber im Jahr 1884 als Entschädigung hirfür nur 15 M
erhalten habe so beansprucht Lehrer Bek, daß im sein beschriebenes Holz in
Naturn geliefert, oder eine Geldentschädigung hirfür mit 16 M aus der
Gemeindecaße ausbezahlt werde.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatten Vertrag dem Lehrer Bek
die geforderten 16 M aus der Gemeindecaße zu verwilligen wozu sich HE. Bek
einverstanden erklärt. Unterschrift Bek
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner Schanz
Schemmle
Verhandelt den 9. Oktber 1885
Vom K. Standesamt Grünthal wurde am 4. Oktober ein Aufgebott
hierher übergeben, wonach Joh. Michael Geißer von Frutenhof sich mit der
Elisabetha Pfeifle von Untermusbach miteinander die Ehe eingehen
wollen.
Als Aufenthalt soll ihnen die Ziegelhütte des Zieglers Friedrich
Hofer hier dienen.
Da aber oben genannte Brautleute gänzlich vermögenslos sind, die
Braut schon über 1 Jahr hier in Diensten steht, Geißer noch kürzlich vom
Militär entlaßen wurde und sonsten sich öfters hier aufhält, so wird in
heutiger Sitzung des Gemeinderaths beschloßen, daß wenn Ziegler Hofer den
vornen gedachten Braut oder Eheleuten einen 1 3/4 Jahr dauernden
Aufenthalt giebt so daß das Unterstützungswohnsitz-Gesetz vom Jahr 1871
Regblt 391 auch auf dieselben Anwendung fünde die Gemeinde hier sich
ausdrücklich gegen eine solche Last verwahrt wissen will, vielmehr soll
der Aufenthalt geben einer solchen verarmten Familie verpflichtet sein für
etwaigen Schadensansprüche bei deren Verarmung einzustehen, bemerkt wird
auch, daß betreff Gesetz schon am 2. Febr. 1881 der Gemeinde publiciert
wurde mit der Weißung, daß diejenigen welche solchen Personen von denen
nur eine Unterstützung denkbar ist demjenigen zufällt, der solchen
Personen Aufenthalt gibt.
Ziegler Hofer soll durch einen Protokoll-Auszug von vorstehenden
Beschluß in Kentniß gesetzt werden.
z B Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet
Wörner
Randbemerkung: Den 9 Okt 1885 dem Hofer 1 Auszug
übergeben.
Verhandelt den 28 Oktber 1885
In Betreff der auf den 1 Decber 1885 stattfindenden Volkszählung
gemäß §11 der Ministerial Verfügung vom 6 August d-J. Reg-blt Nor 35 ist
zunächst zur Einrichtung und Leitung des Geschäfts in jeder Gemeinde durch
den Gemeinderath in der Regel aus deßen Mitte eine Zählungscomißion zu
bestellen welche unter dem Vorsitz des Ortsvorsteher mit dem 1 Novber d.J.
in Thätigkeit zu tretten hat. Zu dießem Zweck wurde in heutiger Sitzung
gewählt: Schultheiß Braun, Gemeindepfleger Wörner, Bürgerausschußobmann
Österle.
Da die Einwohnerzahl der hießigen Gemeinde die Zahl 120 nicht
übersteigt so genügt es an obigen 3 Zähler.
z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Wörner Schanz
Verhandelt den 23 Novber 1885
Das Gesetz vom 16 Juni 1885 betreffend die Gemeindangehörigkeit
Regblt. Seite 257 hat in verschiedenen Artikeln die Aufstellung von
Ortsstatuten nach Art 61 deßelben theils zugeleßen, theils
angeordnet
In heutiuger Sitzung des Gemeinderaths ist nun über die
aufzustellenden Ortsstatute auf erstatteten Vertrag durch den
Ortsvorsteher Verhandlung gepflogen und unter Beachtung der Vorschriften
der Vollziehungsverfügung vom 7 Oktber d.J. zu dem bezeichneten Gesetz
Regblt Seite 453 beschloßen worden, aus den noch bezeichneten Gründen
folgende Ortsstatutarische Bestimmung zu treffen.
1. Die in Art 66 des Gemeindeangehörigkeitsgesetzes genannten
Personen haben, sofern bei ihnen nicht einer der in Art 14 und 57
bezeichneten Umstände vorliegt, außer den Fällen des Art 7 Ziff 1 dann
Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts, wenn wenn sie neben der
Wohnsteuer an Staats-Amtskörperschafts- und Gemeinde-Steuern aus
Grundeigenthum, Gebäuden und Gewerbe für das zuletzt vorangegangene
Rechnungsjahr in dießer Gemeinde wenigstens 30
2. Für die Ertheilung des Bürgerrechts in den Fällen des Art 7
Ziffer 1 des Gesetzes ist eine Gebühr von
3. Das Einstandsgeld welches behufs der Erlangung des Anspruchs
auf theilnahme an den persönlichen Gemeindenutzungen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Erwerbung des Bürgerechts
in so weit zu bezahlen ist, als nicht gesetzliche Bestimmung Platz geriht?
betragt -0- M.
Als Beitrag zu Feuerlöschgeräthschaften für jeden neu
eintretenden Bürger 5 M und für Allmandbäume.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Wörner Schanz
zu vorstehenden Beschluß ertheilt der Bürgerausschuß seine
Zustimmung, den 30 Novber 1885 Oesterle Seeger Braun Seeger
1. Randbemerkung: Anweßend Schultheiß Braun Gemeinderäthe
Schwemmle Kappler Bohnet Wörner Schanz, Normalzahl 5 ohne
Schultheiß.
2. Randbemerkung: 7 Decber einen Auszug übergeben
K.Obera.
3. Randbemerkung: Vorstehender Vertrag würde durch
RegierungsErlaß vom 19 Decber 1885 Ziffer 8364 genehmigt. Z.B. Schultheiß
Braun
4. Randbemerkung neben 4.: Bürgernutzugen gibt es hier
keine.
5. Randbemerkung neben 4.: Ziff 4 ist hier überflüßig.
Zusatz unten: Die Abändrung Ziff 1, 2 den 30 Novber 1885,
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner
Verhandelt den 18 Decber 1885
Randbemerkung: Anweßend Schultheiß Braun, ältester Gemeinderath
Schwemmle, BürgerausschußObmann Österle.
Nachdem auf heute die Gemeinderathswahl wieder fällig ist, wurde
nach Anfertigung der Wählerliste heute wieder die 2jährige
Gemeinderathswahl wieder vorgenommen, da das Gemeinderathscolegium ohne
den Schultheißen aus nur Mitglieder besteht, so hat heuer Johannes
Schanz, welcher am 18 Decber 1879 gewählt wurde nach vollendeter 6jähriger
Dienstzeit auszutretten, darf aber wieder gewählt werden.
Nachdem nun die meisten der Wahlberechtigten abgestimt haben fiel
das ERgebniß dahin aus daß Johannes Schanz wieder mit 8 Stimmen, Michael
Schneider resig. Gemeindepfleger 1 Stime erhielt, somit ist ersterer
Schnaz gewählt.
Die Annahme der Wahl unter Einweißung auf seiner schon früher
abgelegten Diensteid, Unterschrift Schanz.
Vorstehende Verhandlung beurkundet die Wahlcomißion, Schultheiß
Braun, Gemeinderath Schwemmle, Oesterle Obmann
Verhandelt den 16 Janner 1886
Die Ruggerichts-Rezesse vom 4 d.M. wurde in heutiger Sitzung
der bürgerlichen Colegien zubliziert, und zugleich Beschluß über §1 gefaßt
wo es heißt: die Stelle des Nachtwächters ist derzeit unbesetzt. Falls
dießelbe nicht wieder besetzt werden will hat der Gemeinderath ein
Dispensacions-Gesuch durch Vermittlung des K-Oberamts beider
K-Kreisregierung einzureichen.
Beschluß die Nachtwächter-Stelle in stets wiederruflicher
Weiße für jetzt beruhen zu laßen bis sich ein dringendes
Bedürfniß einstellt, zmalen jeder Bürger mit einem Haushund versehen
ist.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Wörner Schanz &
Bürgerausschuß Osterle Braun
Verhandelt den 2 Feber 1886
In Betreff der Nachtwächter-Stelle welche durch Beschluß vom 16
Janner 1886 aufgehoben werden soll in stets wiederruflicher Weiße wurde
von der K-Kreisregierung Reutlingen vom 27 Janner nicht
genehmigt.
Die bürgerlichen Colegien beschließen die Nachtwächterstelle
wieder zu besetzen wegen EinbruchsVersuche Diebstahl Feuergefahr, dießelbe
Stelle wird dem Joh. Georg Österle hier übertragen, daß Österle von heute
an bis letzten Merz 3 Mark erhällt vom 1 April 1886 an Jährlich 20
M.
Für die Anschaffung einer Dienst-Uniform wird demßelben für ein
und alle mal eine Oversalentschädigung? von 30 M Dreizig Mark aus der
Gemeindecaße bewilligt zahlbar bis 1 Merz d.J..
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner Bohnet
& Bürgerausschuß Osterle Seeger Braun
Verhandelt den 13 Feber 1886
Nach einem Auftrag des K-Forstamt Freudenstadt vom 4 d.M. soll
der seit dem 1 Sebtber 1885 angestellte Wald und Feldschütz auch zugleich
Ortsdiener in Pflichten genommen werden, Aus dießer Veranlaßung wurde
demßelben die Anstellungsbedingungen wie solche in dießem Protokoll
Seite 114 näher beschrieben sind zur Pflicht gemacht und sonsten nach dem
Gesetz vom 26 Oktb. 1876 Seite 307 eingeschärft.
Österle hat alle Vergehen ohne Ansehen der Person zur Anzeige zu
bringen und in seinem Dienst so zu handlen, wie er solches vor Gott und
Menschen verantworten kann.
Dießes Angelöbniß durch Handtreue bestätigt Unterschrift Johann
Georg Oesterle
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Wörner
Bohnet
Verhandelt den 12 März 1886
Da die der Gemeinde hier zustehende Jagd mit dem letzten d.
Monaths abläuft, so wurde in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien
berathung gepflogen, ob dießelbe zur Verpachtung sollen ausgeschrieben und
öffentlich an den Meistbietenden solle verpachtet, oder wieder unter der
Hand wie bisher geschehen verpachtet werden solle.
Der Verpachtung im öffentlichen Aufstreich stehen aber folgende
Hinderniße im Weege: Es sind 7 Bürgert hier, welche mehr als 50 Morgen
zusammenhängende Waldungen haben und überdieß besitzt Hermann Fetzer in
Pfalzgrafenweiler allein beinahe 90 Morg Wald an einem Stük auf hießiger
Markung, sämtl. aufgeführte sind gesetzlich berechtigt die Jagd auf ihrem
Eigenthum über 50 Morgen selbst auszuüben oder durch Dritte ausüben zu
laßen, unter besagten Umständen wird in heutiger Sitzung beschloßen, die
Jagd wieder wie seither an einen hießigen Bürger wieder zu verpachten,
zumalen die Gemeinde nur mit einer ganz kleinen Morgenzahl Waldungen
beteiligt ist und die sonstige ganze Flächen der Ortsmarkung
privateigenthum ist.Unter den vorgetragenen Umständen wird beschloßen dem
einzig erschienenen Liebhaber zu dießer Jagd
Johann Georg Kappler hier
dießelbe vom 1 April 1886 an auf die Dauer von 3 Jahren um die
jährliche Pachtsumme welche an die Gemeindecaße zu entrichten ist mit 20 M
zwanzig Mark.
Hinsichtlich der Hegezeit und Schonung des Wildes so wie wegen
Wildschaden bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Zur Beurkundung mit dem Anfügen, daß vorstehender Jagdvertrag
genehmigt wird bis letzten Merz 1889.
Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Wörner Schanz &
Bürgerausschuß Oesterle Braun
1. Randberkung: 23 Merz 1886 Auszug übergeben
2. Randbemerkung: Der Pächter Unterschrift Kappler
12. März 1886
Nach einem K. Oberamt-Erlaß vom 5. März 1884 wurde in der
Streitsache zwischen der Gemeinde Untermusbach und der hiesigen Gemeinde
in Betreff des Unterstützungswohnsitz-Gesetzes wegen der 28 Jahr alten
Roßina Pfeifle v. Untermusbach dahin entschieden, daß da die Pfeifle
unbestreitbar über 2 Jahr im Dienst hier bei Johannes Schanz gewesen ist,
und den Unterstützungswohnsitz erworben hat das hiesiger Gemeinde zur Last
fallen möchte.
Auf Ansuchen der Roßina Pfeifle welche volljährig ist, und sich
nächstens trauen laßen will, und nachdem nach Freudenstadt mit ihrem
Gemahl ziehen will wo sie Arbeit und Unterkommen finden wird der Roßina
Pfeifle am Tage der cupulacion eine Unterstützung für ein und alle mal aus
der Ortsarmenkasse von 30 Mark bewilligt wobei die Pfeifle für sich und
ihre Kinder, sowie für alle Nachkommen auf ewige Zeiten auf den
Unterstützungswohnsitz in Obermusbach verzichten und sowie alle Ansprüche
welche aus genannten Gesetz vorhanden sind für sich und ihre Nachkommen
verzichten.
Unterschrift Rosina Pfeifle
Zur Beurkundung Ortsarmenbehörde Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Schanz
Randbemerkung: 13 Merz 1 Auszug übergeben
Verh. 24. März 1886
Die Ortsarmenbehörde ist versammelt, um über die Kinder der
Rosina Pfeifle, welche samt ihrer Mutter der Gemeinde Obermusbach
zugefallen sind, zu beraten, ob die Gemeinde Untermusbach dießelbe dort
nicht länger dulden will, wenn nicht von hier Unterstützung gewährt wird.
Der W? Friedrich Schuler, Ziegler von Haiterbach sich bereit erklärt, die
Rosina Pfeifle zu heiraten, wenn ihm etwas Genügendes von der hießigen
Gemeinde wegen der Kinder verwilligt würde, so "der Rest ist schlecht
lesbar"
Es wird ein Unterstützunggeld von 140 Mark für Rosina
Pfeifle und ihrem Ehemann Wilhelm Friedrich Schuler von
Haiterbach mit Eheschließung beschloßen.
Unterschrift Wilh. Friedrich Schuler
Z.B. Ortsarmenbehörde K.Mezger? Pfa., Braun Kappler Bohnet Schanz
Bohnet
Randbemerkung: 28 Merz Auszug übergeben da dießelbe heute den 28
getraut wurden durch das Standesamt Braun.
Verhandelt den 22 April 1886
1. Nach unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 123 wurde Gottlieb
Witzemann von Neuneck als Mäußefänger auf das Jahr 1885 bestellt, dießer
Vertrag mit demßelben und unter den gleichen Bedingungen sollen auf das
Jahr 1886 verlängert werden, womit sich Witzsmann einverstanden
erklärte.
Randbemerkung: dem 23 April 1 Auszug übergeben
2. Wird von einigen Waldbesitzer vorgetragen, daß der sogen.
Brunnentrögerweeg, der nächste Igelsberg und Besenfeld zu nicht mehr
fahrbar seie, derßelbe seie ganz ausgeflößt und muß mit einem
Kalksteinbeschläg wieder hergestellt werden, wozu jedenfalls 15 Wägen
Kalksteine erforderlich sind und mit der Beifuhr schlagen und einlegen
einen Kostenaufwand von 75 M verursachen. Da die Herstellung des Weeges
dringend ist, wird beschloßen zu dießem Zweck 55 M aus der Gemeindecaße zu
verwilligen, der Weeg sogenannter Holländer Weeg welcher auch hergestellt
sein muß auf den Herbst und Winter hinaus zu schieben.
Randbemerkung: 29 August 1 Auszug übergeben
3. Durch den K-Revierförster in Reichenbach wurde
angeordnet, daß der Ortsarmenwald Weilersteig deren Anpflanzung sehr
mangelhaft ist wieder soll nachgepfanzt werden hirzu sind 2000 St Pflanzen
erforderlich, welche durch den K-Revierförster von Freudenstadt dem
Schultheißen zugesandt wurden, Waldschütz Österle hat die Pflanzen
abzuzählen und für deren Verpflanzung an dem oben bezeichneten Wald zu
sorgen. Den Pflanzensätzerinen wird ein Taggeld von 1 M
bewilligt.
Verhandelt den 18 Mai 1886
Zum abwägen und aufnehmen der aufzuführenden Steine auf die
dißeitigen Straßen wurden gewählt auf 1886 nach dem Lohn wie gesetzlich
ist: Gemeindepfleger Wörner Gemeinderath Schanz.
Vorstehende Verhandlung genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle
Kappler Bohnet
Verhandelt den 31 Juli 1886
Die kürzlich mit Hauß und Fahrniß abgebrannte Wittwe Ernestina
Müller von Untermusbach hat das Ansuchen bei dem Gemeinderath daßelbst
gestellt die Wohnung des früheren Lehrers Glük mit ihrer Familie
beziehen zu dürfen, wenn der Lehrer Beck nach längerer Zeit hier Wohnung
wie seither nimmt, da die defenetive Besetzung der Schule Untermusbach
wegen baulicher Veränderung nach wohl 1 Jahr anstehen wird.
Gegen das Gesuch der Wittwe Müller wird hier nichts eingewendet,
der Gemeinderath hier hat aber beschloßen, daß vom 1 August d.J. an für
den Lehrer Beck eine Haußmiete Entschädig von jährlich 60 Mark und die
bestehende Entschädigung mit 16 Mark jährlich für Holz zum einheitzen
seiner Wohnung zusammen 76 M wie die übrigen Kosten von der Gemeinde
Untermusbach auch zu 2/3tel zu bestreichen sind.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Wörner
Eingetragen den 11 August 1886
Gutsbesitzer und Gemeinderath Kappler erklärt der
Würtembergischen Privatfeuer Versicherungsgesellschaft Straße Hauß No 8
zum Behufe seiner Versicherung gegen Feuerschaden folgendes unter
Abänderung des Antragsbogen Nor 3958 beglaubigt im Jahr 1879.
1. Gold und Silbergeräthe Schmuksachen 200 M,
2. Bücher 30 M,
3. Gemälde Kupferstich 50 M,
4. Betten und Zubehör 1200 M,
5. Kleider Leibweißzeug 800 M,
6. Leinwand Tischzeug Tepiche 500 M,
7. Schreinwerk 1000 M,
8. Misikinstrumente 160 M,
9. Küchengeschirr 130 M,
10. Fuß und Bandgeschirr 100 M,
11. Gemeiner Haußrat Spiegel u.s.w. 200 M,
13. Mundvorrat 400 M,
14. Brennmaterial 100 M,
15. Fahrniß der Dienstbotten 200 M,
16.
19. Schweine 150 M,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 500 M,
21. Stroh 500 M,
22. Futter 2400 M,
24. Flachs & Hanf 100 M,
29. Gaisen Wägen Schlitten Sattel Reitzeug sonstiges
Pferdegeschirr 900 M,
30. Landwirtschaftl Maschinen 100 M,
31. Handwerkzeug 150 M.
Summe 11.490 Mark.
Die Zuverläßigkeit dießes Versicherungsantrags im Gesamtbetrag
von 11.490 M Elf Tausend Vier Hundert Neunzig M wird auf Grund
gemeinderäthlichen Beschlußes vom 11 August 1886 beurkundet.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner
Bohnet
Eingetragen den 15 August 1886
1. Randbemerkung: Anweßend Gemeinderäthe 6, Bürgerausschuß
4.
Anläßig des K-Oberamts-Erlaßes im Gränzer Nor 125 betreff die
Einleitung zu der Jahreseinschätzung der Gebäude schon am 4 Janner 1886
folgender Beschluß gefaßt.
Nachdem das im Jahr 1836 angelegte Feuerversicherungsbuch durch
den langjährigen Gebrauch abgenützt ist, so daß Änderungen in demßelben
fast nicht mehr möglich sind, auch der Brandversicherungsanschlag der
meisten Gebäude dem gegenwärtigen Werth derßelben nicht mehr entspricht,
wird von den bürgerlichen Colegien beschlossen, an den Königl.
Verwaltungsrath der Gebäude Brandversicherungs Anstalt die bitte zu
richten, eine durchgreifende Gebäude-Einschätzung in der hießigen Gemeinde
vorzunehmen zu laßen, und in Verbindung hirmit die Anlegung eines neuen
Versicherungsbuch anzuordnen.
Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Schanz Wörner
Kappler
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun
Heute den 17 August 1886
Wurde das Feuerversicherungsbuch durch den Gemeinderath von Nor
zu Nor durchgegangen, dabei wurden vorläufig keine Änderungen beantragt
auch hat der Oberfeuerschauer bei seiner Frühjahrsvisidacion keine
Minderwerthe der Gebäude entdekt und angezeigt.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Bohnet Wörner
Kappler
Verhandelt den 26 August 1886
Gemeindepflegr Wörner trägt in heutiger Sitzung vor, daß bei
starkem Wasser sein Hofraum, Keller u.s.w. alles unter Wasser gesetzt
werde und bittet um Abhülfe, der Fehler seie an den zu niedrigen Gewölbe
unter dem Hauße der Wittwe Bohnet, und beantragt einen Nebengraben zur
Ableitung des Wassers. Es wurde aber heute beschloßen versuchsweiße den
Bach vom Hau´ße des Fried. Braun an bis zu fraglichen Gewölb einzudämen
den Bach auszuputzen und soviel als möglich zu erweitern, auch unterhalb
der Brüke die Haken zu entfernen, damit das Wasser einen beßeren Abfluß
erhält.
Es wird beschloßen Betreff Arbeiten im Acord zu geben, oder dem
Gemeindepfleger Wörner zu überlaßen.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Wörner
Eingetragen den 21 Sebtber 1886
Gutsbesitzer jung Adam Bohnet erklärt der Würtemb
Privatfeuer-Versicherung gegen Feuerschaden folgendes:
1. Schmuksachen Taschenuhren 100 M,
Bücher 30 M.
Übertrag 130 M,
Betten und Zubehör 800 ,
Kleider & Leibweißzeug 1000 ,
Leinwand Tischzeug Tepiche 400 ,
Schreinwerk 800 ,
Küchengeschirr 100 ,
Faß & Bandgeschirr 100 ,
Gemeinder Hausrath 80,
Mundvorrath 400,
Holz 100,
Fahrniß der Dienstbotten 100 M,
Pferde 800,
Hornvieh 1000,
Schweine 100,
Früchte ohne Stro 500,
Stroh 500,
Futter 2000,
Werk 100,
Wägen Schlitten Sattelz 800,
Maschinen 100,
Handwerkzeug 100 M,
zusammen Eilftaußend Mark.
Genehmigt mit 11.000 Mark, da der angegebene Werth vollständig
vorhanden ist.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner
Kappler
Eingetragen den 23 Sebtber 1886
Adam Bohnets Wittwe hier versichert unter dem 19 Sebtber d.J. bei
der Würtembergischen Privatversicherungsgesellschaft ihre sämtliche
Fahrniß, Früchten Stroh Vieh u.s.w. wie solches die Versicherungsurkunde
Nor 338062 ausweißt im Betrag von 14050 M.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag, da die Sachen
welche angegeben sind vollständig vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner
Kappler
Eingetragen den 1 Oktber 1886
Gemeindepfleger Andreas Wörner Gutsbesitzer hier versichert unter
dem 1 Oktber bei der würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft
seine sämtliche Fahrniß, Futter, Stroh, Vieh, u.s.weiter wie solches die
Versicherungsurkunde vom 1 Oktber ausweißt im Betrag von 11810
Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag, da die
angegebenen Sachen vollständig vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Bohnet
Eingetragen den 11. Oktober 1886
Nachdem unter dem 31. Mai 1886 Beziehungsweise am 14. Juni 1886
die Gebäulichkeiten des Gemeinderats Jakob Friedrich Schwemmle durch Kauf
an den Gemeinderat & Stiftungspfleger Johannes Schanz übergangen ist,
so ist deßen nahmlich des Schwemmles Versicherungsantrag Par 216581
gegenüber der Würtemb. Privatfeuerversicherungs Gesellschaft zum Behufe
seiner Fahrniß u.s.w. gegen Feuergefahr erloschen.
Dagegen beantragt der neue Besitzer Joh. Schanz den
Versicherungsantrag mit seinem Wohnhause Par 3 eben des von Schwemmle
erkauften Gebäudes unter par 15 mit zu verbinden und beantragt die in der
Versicherungsurkunde Par 338,063 dort angegebenen Werth im Anschlag von
15.500 Mark.
Der Gemeinderath nimmt keinen Anstand vorstehende
Versicherungs-Summe zu genehmigen, da die dort angegebenen Sachen mehr als
angegeben in den Gebäuden vorhanden sind.
z B. Gemeinderat Braun Kappler Schwemmle Wörner
Eingetragen den 19 Oktober 1886
Ziegeleibesitzer Christian Fried. Hofer beantragt die in der
Versicherungsurkunde Nor 324910 im Anschlag von 9000 Mark bei der
Würtembergischen Privatversicherungsgesellschaft seine Fahrniß samt Futter
Stroh Früchten Pferden Vieh gegen Feuersgefahr zu versichern.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag da die angegebenen
Sachen vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner Bohnet
Verhandelt den 4 Novber 1886
Es wird in heutiger Sitzung beschloßen aus Veranlaßung von
Feldvermeßungen, daß ein jeder für einen zu setzenden Markstein 20 Pf an
die Gemeindecaße zu entrichten hat.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schnaz Wörner Bohnet
Eingetragen den 15 November 1886
Jakob Friedrich Braun Bauer und Schultheiß hier versichert und
erneuert seinen Versicherungsantrag Nor 155865 gegenüber der
Würtembergischen Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft wie solches die
Versicherungsurkunde vom 15 nNovber 1886 ausweißt, nehmlich Vieh, Futter,
Früchte Stroh und Schweine sowie die gesammt Fahrniß im Anschlag von 12720
Mark. Zwölf Tausend Sieben Hundert Zwanzig Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstenenden Anschlag, da die
angegebenen Gegenstände vollständig vorhanden sind.
Zur Beurkundung Gemeinderath Kappler Wörner Schanz Bohnet
Jung Fried Braun
Erklärt der Würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft
die in dem Antrage Bogen Nor 155865 vom 15 November 1886 angegebenen
Gegenstände als Vieh Fahrniß Futter Stroh im Anschlag von 8380
Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Anschlag, da die
angegebenen Sachen vollständig vorhanden sind.
Zur Beurkundung den 15 Novber 1886 Gemeinderath Braun Kappler
Wörner Schanz Bohnet
Verhandelt den 23 Novber 1886
Es wird in heutiger Sitzung beschloßen daß in Zukunft bei dem
Steinsatz jeder Gemeinderath berechtigt sein soll die Steine zu setzen,
daß also der Ortsdiener anzufangen hat, welcher am besten Zeit hat, die
Belohnung für den Gemeinderath bleibt wie seither auf 3 M festgesetzt,
wenn einer keinen Lohn beantragt wird es mit Dank angenommen.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schanz Wörner
Eingetragen den 24 Feber 1887
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien wird die Wahl
eines Ortbauschauer und Baucontroleur vorgenommen, das Ergebniß fiel dahin
aus, daß Gemeinderath Johannes Schanz einstimig gewählt wurde.
Ferner ist vom K-Oberamt beziehungsweiße vom K-Ministerium des
Inren angeordnet worden, daß Fleischschauregister geführt werden, ein
dießfaltiges Register wurde schon am 14 d M im Auftrag des Königl Oberamts
hirher gesandt.
Als Fleischschauer und Sachverständiger besonders bei erkrankten
Tieren welche geschlachtet werden müßen und überhaupt wegen Besichtigung
des Fleisches ob solches nicht gesundheitsschädlich seie wurde heute
gewählt Gemeinderath Georg Kappler.
Ferner da heuer wieder wie alle Jahr c. 600 Roßlasten Steine zur
Unterhaltung der Straßen beizuführen sind, auf dem neu angelegten Waldweeg
Boschesmaad ein groß Quantum Steine aufgeführt wurden, so werden in
heutiger Sitzung folgende Männer zur Aufnahme und Abwägen betreffenden
Materials auf das Jahr 1887 gewählt gegen die gesetzliche Belohnung oder
Taggeld. Gemeinderath Joh. Adam Bohnet,
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger
Eingetragen den 25 März 1887
Inder heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien wird folgendes
verhandelt.
Anläßig des Schneebahnen auf der Hirschkopfstraße wovon der
Gemeinde hier 300 Ruth zugeteilt wurden zur Unterhaltung hat sich aber
ergeben daß aud die Klage des Stadtschultheißenamt Freudenstadt die
Gemeinden Baiersbronn Reichenbach, Untermusbach Grünthal mit Anschluß der
hiesigen Gemeinde das Schneebahnen abgelehnt haben, weil derselbe los ein
Abfuhrweeg für Holz aus den Staatswaldungen seie und als Vicinalstraße
niemals anerkannt werde, auch ist es nicht denkbar, daß Betreff Straße mit
hiesigen Fuhrwerken befahren wird. Dessen ungeachtet wurde uns bei der
damaligen Verhandlung beim K.Oberamt Freudenstadt aufgehalst mit der
Versicherung "Randbemerkung an dieser Stelle: 1870" es seie nur
vorübergehend die Straße würde nach Besenfeld fortgesetzt und werde vom
Staat oder Cörperschaft übernommen was aber nicht geschehen ist, und auch
nicht mehr in Aussicht steht, da betreff Straßenbau gänzlich abgesaget
wurde.Die Unterhaltung Betreff Straße kostet der Gemeinde hier jährlich
150 Mark oft auch noch mehr welche wir nach unserem dafür halten bis jetzt
mißbraulich bezahlen mußten. Wir haben sonsten Straßen genug zum
Unterhalten, so daß jährlich ein Gemeindeschaden von 2300 Mark
erforderlich ist.
Aus den angegebenen Gründen protestieren wir gegen jede fernere
Unterhaltung betreffenden Weeges.
Vor etwa 30 Jahren hat der Staat den fraglichen Weeg ganz mit
Bengelholz über unsere Markung auf seine Kosten herstellen laßen. Es wird
nun beschloßen einen Protokoll-Auszug zu fertigen und betreffende
Angelegenheit dem Hl. Verwaltungsaktuer Berger in Baierbronn, welchern wir
mit Führung eines etwaigen Prozeßes beauftragen auf Kosten der
Gemeinde weiter zu verfolgen.
zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Schanz Wörner Kappler Bohnet
Bürgerausschuß Oesterle Braun
ferner den 25. März 1887
trägt der Ortsvorstand vor, daß immer viele Bäume an der Straße
fehlen, um daß He. Oberamtsweegmeister jedes Jahr die Ausstellung macht,
daß außerhalb des Waldes überall in gesetzlicher Entfernung Baumen gesetzt
werden müßen. Der Schultheiß bringt nun diesen Gegenstand zur Sprache, daß
wenn die Bäume auf Kosten der Gemeinde gesetzt werden sollen, das
Holzerträgnis und das etwaige Obst das es gibt zu Gunsten der
Gemeinde verwerthet werden solle.
Da in diesem Jahr außerordentlich viele Zahlungen aus der
Gemeindecasse zu leisten sind wegen des Schulhausesumbau in Untermusbach
will man dieße Sache bis Frühjahr 1888 beruhen laßen.
Z B. Redaktion Unterschriften fehlen
Verhandelt den 3 August 1887
Der Stellvertretende Standesbeamte Michael Schneider ist am 30
Juli d.J. gestorben und muß dieße Stelle wieder besetzt werden.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde gewählt
Gemeinderath Johannes Schanz. Unterschrift Schanz
Z B Gemeinderath Braun Wörner Bohnet Kappler
Eingetragen den 22 Sebtember 1887
Nach einer Anzeige des Königl Oberamtsgerichts Freudenstadt vom
16 d.M. hat der Gerichtsvollzieher Braun welcher am 30 Merz 1883 auch für
die hießige Gemeinde bestellt wurde aus Gesundheitsrüksichten seine
sämtliche Gerichtsvollzieher-Stellen darunter auch Obermusbach
niedergelegt, und soll durch eine Neuwahl durch den Gemeinderath wieder
besetzt werden.
Da sich hier kein Bewerber oder Liebhaber zur Betreff
Gerichtsvollzieher Stelle meldet, wird beschloßen, dieße Stelle dem
Gerichtsvollzieher Baldenhofer auch für die hießige Gemeinde zu
übertragen. Vorstehender Beschluß wird dem K-Oberamtsgericht zur
Genehmigung vorgelegt.
Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner Schanz
Randbemerkung: Gerichtsvollzieher Baldenhofer v. Freudenstadt
wurde am 22 Okt 1888 vom Königl Oberamtsgericht Freudenstadt auch für die
hießige Gemeinde bestätigt und verpflichtet. Z B. Schulth Braun
Verhandelt den 17 Decber 1887
Da die Gemeinderathswahl am 18 Decber heuer wieder fällig ist,
der 18 Decber auf den Sonntag fällt, so wurde heute die Gemeinderathswahl
vorgenommen.
Gesetzlich haben heuer auszutretten Gemeinderath Kappler und
Gemeinderath Bohnet welche am 1 Decber 1881 gewählt wurden, und somit die
6jährige Dienstzeit abgelaufen ist, dürfen aber wiedergewählt werden.
Ferner ist der Gemeinderath Schwemmle schon am 1 Oktober 1886 von hier
nach Altensteig weggezogen und es bestand unter dießer Zeit das
Gemeinderathscolegium ohne den Schultheißen nur aus 4 Mitglieder. Um nun
den Gemeinderath wieder wie seither auf 5 Mitglieder zu bestimmen, so
könen ohne die 2 austrettenden älteren Mitglieder folgende junge Bürger
gewählt werden:
1. Christian Seeger Wirth 33 Jahre alt,
2. Johannes Schneider 27 Jahre alt, welcher am 24 August d.J. das
große Hofgut von seinen Eltern käuflich erworben hat, und
3. Johannes Bohnet 27 Jahre alt, welcher seit 1 April 1886
Bürgersteuer bezahlt.
Das Ergebniß der Abstimmung fiel dahin aus. daß Georg Kappler
wieder mit 8 Stimen, Joh. Adam Bohnet mit 8 Stimen, Christian Seeger ? mit
8 Stimen gewählt wurden. Einsprachen gegen die Giltigkeit der Wahl
kann binen 8 Tagen vorgebracht werden.
Vorstehende Verhandlung beurkundet Wahlcomißion Schultheiß Braun
Gemeinderath Kappler Obmann Oesterle
zur Beurkundung Gemeinderathsmitglied Wörner Schanz
Randbemerkung: Die Anahme der auf sie gefallenen Wahl,
Unterschrift Kappler Bohnet Seeger
Verhandelt den 26 Decber 1887
Nachdem gegen die am 17 Decber vorgenommene Gemeinderathswahl bis
heute keine Einsprachen gemacht wurden, werden die seitherigen Mitglieder
des Gemeinderaths Georg Kappler und Adam Bohnet auf ihren
schon abgelegten Diensteid ausdrüklich hingewießen, der neuernannte
Gemeinderath Seeger in öffentlicher Sitzung des Gemeinderaths beeidigt.
Untzerschrift Kappler Bohnet Seeger
Zur Beurkungung Schultheiß Braun
Randbemerkung: Beeidigung der Gemeinderathe Verwaltungedikt II
Seite 925.
Durch die Beförderung des seitherigen Bürgerausschußmitglied
Christzian Seeger Wirth und Bauer zum Gemeinderath ist die
Bürgerausschuß-Wahl wieder zu ergänzen. Es werden nun folgende Bürger in
den Bürgerausschuß gewählt:
1. Johannes Schneider Gutsbesitzer 27 Jahre alt,
Johannes Bohnet Bürger hier 27 Jahre alt,
die Annahme der auf sie gefallenen Wahl und deren Beeidigung.
Unterschrift Bohnet Schneider.
Hirnach besteht
a. der Gemeinderath ohne den Schultheißen aus folgenden
Mitglieder: 1. Georg Kappler, 2. Johann Adam Bohnet, 3. Johannes Schanz
zugleich Stiftungspfleger, 4. Andreas Wörner zugleich Gemeindepfleger, 5.
Christian Seeger.
b. der Bürgerausschuß 1. Joh. Georg Österle Obmann, 2. J Fried.
Braun, 3. Christian Seeger Säger, 4. Johannes Schneider, 5. Johannes
Bohnet.
Zur Beurkundung vorstehender Verhandlung Gemeinderath Braun
Kappler Bohnet Schanz Wörner Seeger
Verhandelt den 26. Dezember 1887
Da im Betreff des Bahnen oft Streitigkeiten entstehen, daß man
die nöthige Anzahl von Pferden an den Bahnschlitten nicht auftreiben kann,
die Bahn aber von Untermusbach bis zur Reichenbacher Staige immer muß
offen gehalten werden beantragt der Schultheiß, daß vom 1. Dezember 1887
an für jedes Pferd das zum Bahnen nöthig ist 1 M 50 S
gültig vom 1. Dezember 1887
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Seeger Schanz Wörner
Randbemerkung: Unleserliche Überschrift
Den 30 Januar 1889 wurde beschlossen, daß von jedem 16 jährigen
Arbeiter welcher zum Frohndienst von jedem Bürger geschikt wird, soll das
Taggeld bezahlt werden mit 80 Pf Achtzig Pfennig bis aufs weitre gilt
dießes als Beisatz. Gemeindrath Schanz Wörner
Obermusbach O/amt Freudenstadt Verhandelt den 15 Janner
1888
Unter Beziehung auf die Hohe Ministerialverfügung vom 6 Mai 1886
Regblt Nor 15 Seite 193 wird von den bürgerlichen Colegien beschloßen dem
Verwaltungsaktuar Berger in Baiersbronn für Fertigung des Verzeichnißes
der Änderungen im Ortsgrundcataster auf den 1 April 1887 und Fertigung des
Duplicats incl. Herstellung der Liquidation und Reperecion? der
Steueraufschläge auf 1/4 Tag am Wohnort mit 1 M 30 Pf.
Ferner für den Eintrag der neuen Grund und Gefällsteuer
Capitatien in das fumarische Steuervermögensregister von 101 Posten a 3
1/4 Pf mit 3 M 28 Pf, Summe 4 M 58 Pf aus der Gemeindecaße zu
verwilligen.
Gemeinderath Braun Schanz Wörner Seeger Bohnet Kappler &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet
Verhandelt den 18 Juni 1888
Aus Veranlaßung der Invenualtheilung beziehungsweiße
Aufschubsurkunde über das Vermögen des am 22 Mai d.J. verstorbenen
Johannes Stöhr Bürger von Untermusbach wird für die
minderjährigen Kinder
Johann Jakob Stöhr geb. den 8 März 1868
Maria Roßine Stöhr geb 13 Mai 1870
Johannes Stöhr geb 31 Mai 1871
Roßina Stöhr 24 Sebtber 1875
Johann Georg Stöhr 17 Juli 1878
Friedrich Stöhr geb. 10 Sebtber 1882
Für sämtliche Kinder welche hier aufgeführt sind wird heute
Michael Dölker Weber hier zum Pfleger bestellt und sogleich
verpflichtet.
Unterschrift Michael Dölker
Z B. Waißenrichter Braun Kappler Schanz
Eingetragen den 25 Oktber 1888
Die ledige Maria Ziefle Stiftochter des Gutbesitzer Johannes
Schanz beantragt der Würtembergischen Feuerversicherungsgesellschaft
nachstehende Aussteuerartikel welche in dem Wohnhauße Nor 3 und Nor 15
befinden nachgenannte Gegenstände
Betten und Überzüge nebst Zubehör 420 M,
Kleider und Leibweißzeug 150 M,
Schreinwerk 220 M,
Küchengeschirr incl. Glas & Porzelan 80 M,
Sume 870 M.
Der Gemeinderath genehmigt hirmit vorstehende Versicherung, da
die angegebenen Gegenstände mehr im Werth als angegeben vorhanden
sind.
Z B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Wörner
Randbemerkung: Gebühr 30 Pf.
Obermusbach verhandelt 19 November 1888
Die hiesige Gemeinde hat zu Bezahlung eine Teils der von Wilhehr?
Lustnauer? in Höfen erkauften Waldes im Reichenbacher Wald vom 6.
September d.J. von Gemeinderath Bonet hier gegen 4 1/2 % tige Verzinsung
ein Anlehen von 1400 Mk aufgenommen.
Beschluß:1. Dieses Anlehen in den beiden Erstjahren? 1889/1890
und 1890/1891 je zur Hälfte mit den auflaufenden? Zweifel wieder
heimzuzahlen?.
2. bei 3. ? nur Genehmigung dieses Beschlusses ?.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Seeger Bohnet
Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Schneider Braun Bohnet
20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat
den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu
dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren
Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer
stehen, so gibt es hier für einen solchen HE. Beamten eine ganz paßende
Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben
genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den
jährlichen Mietzins von
zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem
Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu. Auf erstatteten Vertrag
wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit
vom
hat zu genehmigen.
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine
Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet
hat.
z.B. Schultheiß Schanz
Hier fand also nach 24 Jahren ein Schulheißwechsel statt.
Schultheiß Braun wurde abgelöst durch den neuen Schultheiß Schanz, der
leider eine sehr schlechte Schrift hat.
30.November 1888
Heute wurde der von der Königl.Kr. Reg. laut Erlasses vom 20.
Oktober 1888 P. 9,407 zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde ernannte
Bauer und Gemeinderat Johannes Schanz, hier in Gegenwart der bürgerlichen
Collegien in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und Ratsschreiber von
dem Oberamtmann feierlich beeidigt.
Zur Beurkundung Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Wörner
Seeger
Neuer Schultheiß Schanz
Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet
Oberamtmann Berner?
Anmerkung der Redaktion: Die nachfolgenden Übertragungen erfolgen zum
Teil nur noch dem Sinn nach, da die Schrift vom neuen Schultheiß &
Ratschreiber Joh. Schanz sehr schlecht lesbar ist.
Laut Ministerial Verfügung vom 13ten Merz 1888 §20 hat die
Aufstellung des Umlegekatastes für die Land- und Forstwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft durch durch den von der Gemeinde hirzu beauftragten
Beamten zu geschehen, welcheauch aus der Gemeindekasse zu belohnen ist,
und zu dieser Sache ist Hr. Ver? Berger in Baiersbronn beauftragt worden.
Verhandelt d. 8 Decber 1888.
Schultheißenamt Schanz, Gemeinderath Kappler Wörner Bohnet
Seeger
Verhandelt d. 27 Decber 1888
Es wurde ein neuer Bahnschlitten erforderlich, welcher im
Abstreich vergeben werden solle und zu diesem ist der Anschlag von 20
M dem Zimmermann Nußkern für die Summe von 15 M fünfzehn Mark zugesagt
worden wo es der Genehmigung kein Anstand im Wege stehtn.
Z. Beurkundung Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet
Randbemerkung: Acortauszug übergeben d. 31 Dezber 1888
Eingetragen 30. Janner 1889
Der auf Absterben des alt Michael Schneider "ref" Gemeindepfleger
hier dessen vorhanden Fahrniß auf den Sohn Joh. Schneider übergegangen
laut Kaufbuch Seite Nr 55 - 64, es ist sodann wurde eine
Neueinschätzung den 20 Dezber 1888 vorgenommen laut Gemeinderäthliches
Verzeichniß N. 34 & 35.
Wo dem Sohn Joh. Schneider seine sämtliche Fahrniß zu 5.820 M
fünftausendachthundertzwanzig Mark taxiert. Sowie der Wittwe des
+Schneider laut Hofkaufvertrag ausgedungene Fahrniß zu 3.470 M Drei
tausend vierhundertsiebzug Mark.
Der Gemeinderath findet sein Gutachten hirin da der angegebene
Werth sehr vollkommen vorhanden ist.
Z. Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger
Bohnet
Randbemerkung: Der Würtembergischen Privat Feuerversicherungs
Gesellschaft Stuttgart.
Eingetragen 30 Janner 1889
d. 2 Janner 1889 Vertrag
Schreiner & Ortsdiener Oesterle hier trägt vor, Daß seine
sämtliche Fahrniß, welche bei der Württembergischen
Privatfeuerversicherungsanstalt in Suttgart versichert, zu nieder seie, so
wurde heute eine Neueinschätzung vorgenommen, laut gemeinderäthliches
Verzeichniß N. 35 zu 3,240 M, dreitausend zwei hundertvierzig Mark,
taxiert.
Der Gemeinderath findet sein Gutachten hierin, da der
Antragsteller ziemlich viel in Handwerkszeug Werth hat, und somit der der
Genehmigung kein Hinderniß im Wege steht.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger
Bohnet
D. 6 Feber 1889
Eintrag der Cautions-Urkunde der Christina Braun geb.Mast,
Ehefrau des Jakob Friedrich Braun Gutsbesitzer hier für Ihren Ehemann,
Mittelst Verbürgung als Sebstschuldnerin. Nachdem meinem EheMann, dem
Jakob Friedrich Braun Gutsbesitzer hier die Stelle eines
Stiftungs-Pflegers und Schulfondsrechner hier unter Entbindung von
Stellung einer Caution durch Unterpfänder oder Faustpfänder? übertragen
wurde, so verbinde ich, die EheFrau Christina geb. Mast mich für alle aus
der Amts und Cassenverwaltung meines Ehemanns von deren Unberechnern? an
herrührenden Forderungen der obigen Cassen als Hauptschuldnerin mit der
Wirkung zu haften daß es in der Wahl der obigen Verwaltung stehen soll,
welches von uns diesselben um die ganze Forderung belangen will. Die
geleistete Caution soll auch dann ihre fortdauernde Wirkung haben, wenn
die vorläufig auf den Zeitraum von sechs Jahren erfolgte Anstellung des
Rechners, sei es ausdrücklich oder stillschweigend auf eine weitre Reihe
von Jahren oder auf Lebensdauer erstreckt werden soll.
Kraft meiner Unterschrift: . Verl.? Christina Braun
Zur Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet
d. 6 Feber 1889
Randbemerkung: D. 8. Feber 1889 an das Ober Amt Cautions-Urkunde
abgesandt.
Eingetragen d.11. Feber 1889
Laut höheren Erlass wurde Schultheiß Schanz hier als
Standesbeamter regulirt und von demselben wurde Gemeindepfleger Wörner
hier, als Stellvertreter vorgeschlagen und wurde unter heutigem Datum
seine vom Königl. Oberamtsgericht zugestellte Bestetigung zublicirt sowie
auch auf seinen früheren Diensteid verwiesen.
A V. des Stellvertretter Unterschrift Wörner
Z B. Schultheißenamt Schanz
Randbemerkung: Eingesetzt
Fischpachtvertrag 1889
Da mit dem 31. März 1889 der Fischpacht ablauft so wird heute zur
Wiederverpachtung geschritten. Es wurden jährlich 1 Mark Pachrerlös
erziehlt & wurde im Aufstreich von
Mit Worten zwanzig Mark jährlich sodann findet der Gemeinderat
sein Gutachten hierin, da mit einem Mehrerlös von 19 Mark der Pacht auf 6
Jahr zu genehmigen.
Die Pächter Unterschriften: Ch Seeger G Sinn
Bürger & Selbstzähler Unterschriften: Sinn Schullehrer,
Kappler
1. Randbemerkung: Nebenstehender Pacht erstreckt sich blos auf
hießiger Markung, 1 April 1889 bis 31 Merz 1895.
2. Randbemerkung: Die Uebernahme vorstehenden Pacht von seinem
Bruder, Bte? Anerkannt Unterschrift Adam Seeger
Ferner leuft der Jagdpacht ebenso ab, mit dem 31 März 1889. So
wird am heutigen auch zu dieser Verpachtung geschritten.
Die Jagd wurde bisher mit nur 20 Zwanzig Mark Betrag
erziehlt.
Es fanden sich aber bessere Steigerer ein, und zwar welche:
Seeger u. Bohnet von hier und Mäschling v. U Musbach.
Wo die Jagd, mit Eingeschlossen die sämtliche wie solche der
frühere Pächter Auszuüben berechtigt war, insbesondere Die
Hanenjagd.
Es wurde nun von obigen Steigerer geboten 130 M Einhundertdreißig
Mark pro Jahr. So findet nun der Gemeinderat und Bürgerausschuß sein
Gutachten hierin, daß seiner Genehmigung kein Hinderniß im Wege steht, um
so Ehner weil von 20 M. Erlös ja die Summe von 130 M erziehlt werden
konnte. Es wird nun die Jagd auf drei Jahr zugesagt. Der Erlös ist an die
Gemeindecasse zu bezahlen.Die Pächter Unterschrift Adam Seeger,
Stellvertreter Georg Bohnet, Bürgen Unterschrift Kappler
Genehmigt d. 26 Feber 1889 Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet
Wörner Seeger & Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider
Bohnet
Randbermerkungen: Ein AfterPacht darf nicht stattfinden.
Gemeinderat. 1889 bis 31 Merz 1892 Pachtzeit. Da ein Mehrerlös von 110 M
erziehlt wurde so nehmen die sämtliche Collegien von dem Ausschreiben
Umgang.
Verhandelt d. 28 Feber 1889
Es läuft der Farrenpacht am 31 Merz 1889, auch ab wie obige
und wird zur weiteren Verpachtung geschritten, der vorherige Pacht wurde
mit 270 M von zwei Farren bezahlt und verlangt der frühere Pächter von
zwei Farrenzu halten 300 M. Dreihundert Mark. Welche in Gutem
gewährten Stand erhalten werden. Überhaupt leistet die Gemeinde keinnerle
Beitrag als wie frühere Verpachtung an Ausgeführt worden sind. Wenn der
Pächter einen vom Bezirksverein besseren Viehschlags halber
bedürftig ist, oder überhaupt einen solchen zu kaufen genemigt wäre, so
erhällt der Pächter den dritten theil des Ankaufspreises von der
Gemeindekasse.
II. Der Pächter hat die Farren selbst zu stellen und der Vieh?
hier entsprechend sein müssen und bleiben desshalb auch Eigenthum des
Pächters.
III. Der Farrenpacht soll nur an Leute vergeben werden die nach
Art 5 des Gesetzes zuläßig sind, wo an Futter sowie die vorgeschriebene
Stallung & auch Sprungstätte zuläßig ist.
IV. Es wird nun zu der Verpachtung geschritten welche im beisein
des Gemeinderats und Bürgerausschußes verhandelt wird.
Auf vorgeschriebene Bestimmungen verlangt weniger als 300 M der
Bürger und Schultheiß hier für die Summe von 280 M Achtzig und Zweihundert
Mark.
Die Pachtzeit lauft mit dem der Jagd 1892 d. 31 Merz
ab.
Vorstehendes genehmigt Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Osterle Braun Schneider Bohnet
Randbemerkung: 3 Jahr langer Pacht 1892. Der Pächter Unterschrift
Schultheiß Braun.
Der Gemeinde bleibt der Rücktritt von vorstehenden Vertrag vor
dessen Ablauf vorbehalten, wenn der Farrenhalter seine Vorsorgpflichten
nicht Ordnungsgemäß erfüllen sollte. Unterschrift Farrenhalter Schanz,
Gemeinderat Wörner Seeger. Auszug übergeben.
Verhandelt den 1ten Mai 1889
Auf Anordnung des Herrn Oberförster von Reichenbach sollen cirka
100 Meter lange Schlizgräben gemacht werden, im Weilersteig 50 Cmeter
breite 30 Cmeter Tief, von diesen wurde der Anschlag gemacht zu 12 Pf
pro laufenden Meter, von dem Gemeinderat. Es haben diese Arbeit erhalten
pro Meter um 10 Pf zehnPfennig Joh. Gg. Blöchle und Jakob Schneider von
Untermusbach.
Dießes bescheint. Blöchle Schneider, Bürgen Hofer.
Es wurden 214 Meter gemacht a 10 Pf thut
21,40 Pf.
Randbemerkung: Auszug übergeben
Verhandelt den 6 Mai 1889
Es wurde heute beschloßen daß das weisenen in den Zimmern,
Hausgang und Rathauszimmer im hießigen Gemeindehaus wieder frisch gemacht
werden soll. Es wird erforderlich dazu Kalk, Sand Gips und auch etwas
Farbeten, wo dersselbe welcher das Geschäft erhällt sämtliches
anzuschaffen hat. Der Anschlag von sämtlicher Arbeit wird auf 38 m
geschätzt. Es erhällt aber die Arbeit wie oben erwähnet, für die Summe von
35 M 46 Pf Martin Kneißler von Witlensweiler.
Genehmigt Gemeinderat Schnaz Wörner Kappler Seeger
Braun
Randbemerkung: Der Acoordnehmer, Unterschrift Martin Kneißler
Gipser
Verhandelt den 25. Mai 1889
Anwesend war sämtlicher Gemeinderat. Infolge eines Nachgebots
wurde die hießige Jagd zur Wiederverpachtung im Grenzer No. 78
öffentlich bekannt gemacht und auf Samstag d. 25 Mai 1889 Nachmittags
3 Uhr die Zeit der Verpachtung anberaumt. Die Pachtbedingungen
sind folgende:
1. Es wird die sämtliche Jagd, die der Gemeinde zustehende,
verpachtet.
2. und zwar das Haar & Federwild, Roth, Dam, Rehwild sowie
auch Schwarzwild. Nebenbei auch das Auerwild & Fasanen, so solche
zutreffen, überhaupt was Wild zu nennen ist, der Pächter hat die volle
Ausübung der Jagd, wie geschrieben ist.
3. Der Pachterlös muß an die Gemeindepflege jedes Jahr mit der
Steuerabrechnung per 1. April 1890 bezahlt werden unterfort? jedes
Jahr.
4tens. Der Pächter hat einen tüchtigen Bürgen zu
stellen, welcher Selbstschuldner und Selbstzähler verpflichtet
ist.
5tens. Sollte Wildschaden auftretten so werden die Gesetzlichen
Bestimmungen zu Maasstab genommen.
6tens. Ein Afterpacht ist insofern zuläßig, so der Pächter die
Gemeinderätliche Genehmigung erlangt hat zur WiederPachtung.
7tens. Der Gemeinderat behällt sich vor, welchen von den
Staigerer er die Jagd zusagen will, desshalb aber jeder Staigerer an sein
Angebot gebunden bleibt, bis zur völligen Zusage. Auch
8tens. behällt sich der Gemeinderat vor, auf wie viel Jahr, 3
oder mehr Jahr er die Zusage ertheilen will. Bei der Verpachtung bietet
nun
Adam Girrbach v. Igelsberg 260 M,
und Adam Seeger v. hier 265M,
Randbemerkung: Pachtpreis Zweihundert sechszig und fünf
Mark.
der Gemeinderat findet nun sein Gutachten hierin daß er die
vorstehende Jagd dem Adam Seeger hier zusagt auf volle 6 Jahr, 1 April
1889 bis 31 März 1895.
Der Pächter, Unterschrift A. Seeger
Der Stellvertreter, Unterschrift Otto Goeringer
& Theilhaber Unterschrift Buck, Stellvertretter
Unterschrift Stockinger
Als Bürger Selbstschuldner & Selbstzähler Unterschrift
Kappler
Genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Bohnet
1. Nachtrag: An die Stelle des seitherigen Pächters tritt Otto
Göhringer von Ripolsau als Pächter ein, welches Adam Seeger heute durch
Unterzeichnung bescheint. Unterschrift A. Seeger
D. 3 Juni 1889 Z. Beurkundung Schultheiß Schanz 2. Nachtrag: Otto Goeringer der neue Pächter anvertraut.
Vorstehende Untereinkünfte hats gesehen und vor richtig anerkannt.
Unterschrift Otto Goeringer
Z. Beurkundung Schultheiß Schanz
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Braun Seeger
3. Nachtrag: Auf dem der Theilhaber Bruck von Freudenstadt ist
eingetretten der Herr Emil Hamma aus aus Stuttgart auf die Dauer der
ablaufzeit 31 Merz 1895. Unterschrift Emil Hamma
Anmerkung der Redaktion: Der 3. Nachtrag ist nicht datiert, da aber
Emil Hamma 1910 unter anderem für 20 Jahre Pächter zum Ehrenbürger ernannt
wurde, kann von 1890 ausgegangen werden.
Verhandelt den 10 Juni 1889,
versammelt die sämtliche Bürgerliche Collegien.
Christian Seeger, Säger von Frutthof Gemeinde Grünthal trägt
vor, daß er jetzt 38 Jahr hier als nicht Activbürger wohne und wünscht
desshalb als solcher aufgenommen zu werden, wo die Bürgerlichen Collegien
Ihr Gutachten hierin um so eher, weil der betreffende eine sehr geordneter
Haushälter ist. Der Christian Seeger hat nun ein Bürgergeld zu zahlen, wie
es in hiesiger Gemeinde zu zahlen ist, ein Betrag von nicht 30 M, blos 10
M an die hiesige Gemeindekasse.
Dieses anerkennt, Unterschrift Seeger
Vorstehendes genehmigt Gemeinderat Schnaz Kappler Wörner Seeger
Bohnet & Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider
Frau Wangner mit Fräulein Tochter waren hier vom 1 Mai 1889 bis 2
Septb. im Schulhaus im Hauszins und haben bezahlt hirfür die Summe von 60
M sage sechszig Mark.
Z.B. Schulth. Schanz
Verhandelt den 10 Juni 1889
Der Grasertrag von der Weilersteigtrasse und Sebastiansmaad wird
heute verpachtet und zuvor durch Ausschellen, hier und Untermusbach
bekannt gemacht, es wird unter folgenden Bedingungen
verpachtet.
1. Sollte ein Schaden verursacht werden, so ist der Pächter dafür
verantwortlich.
2. Der Pachtpreis ist zu zahlen bis 1 Oktber 1889 an die
Gemeindekasse hier.
Es wird nun zu der Verpachtung geschritten:
I. von der Weilersteiggasse erhalten hat für 11 M, Untersschrift
Hofer, Bürgen Unterschrift Pfeifle
II. von dem Sebastiansmaad hat erhalten, Unterschrift Büller, 37
M. Bürgen Pfeifle.
III. das Krabenwelle hat erhalten für, Unterschrift Graf, 5 M,
Bürgen Graf.
genehmigt zusammen mit Betrag 53 M
Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Wörner Bohnet
Randbemerkung: Verkaufskommision Schultheiß Schanz
Gemeindepfleger Wörner
Verhandelt d. 25 Juli 1889
Nach der Vereinbarung des Königl-Forst-Amts soll die Parz N. 414
der Gemeinde gehöriges Eigenthum angepflanzt werden, wo die Gemeinde mit
einverstanden ist.
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Bohnet Seeger &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider
Randbemerkung: Sebastiansmaad
Verhandelt d. 25 Juli 1889
Nachdem die Wählerliste vom 18 bis 25 d. Monats zur allgemeinen
Kenntniß zur Einsichtnahme auf dem Rathaus aufgelegt und durch Ausschellen
öffentlich bekannt gemacht worden war. So wurde heute den 25ten Juli als
den Tag der Bürgerausschußwahl anberaumt vom Gemeinderat und
Bürgerausschuß. Auszutretten haben, können aber wieder gewählt werden:
Jung J.F. Braun, Obmann u. Schreine J.G. Oesterle. Es sollen nun drei
Mitglieder neu gewählt werden und zwar ein Obmann und zwei weitere
Mitglieder. Es wird nun zur Wahl geschritten und erhielten die meisten
Stimmen als Obmann mit 8 Stimmen gewählt Adam Seeger, dito mit 8 Stimmen
gewählt J.G. Oesterle, dito mit 7 Stimmen gewählt J.F. Braun.
Vorstehende 3 Mitglieder sind bereit die Wahl anzunehmen und sind
sogleich verpflichtet, und in Ihr Amt eingeführt worden.
1. Randbemerkung: Unterschriften Adam Seeger Oesterle
Braun
2. Randbemerkung: von 16 Wahlberechtigten haben 12
abgestimmt.
Es besteht nun der Bürgerausschuß aus folgenden
Mitglieder:
Obmann Adam Seeger,
J. Gg. Oesterle
J. Fr. Braun jg.,
Johs. Bohnet,
Johs. Schneider.
Vorstehende Verhandlung genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner
Bohnet Seeger Kappler & Bürgerausschuß Bohnet Oesterle Schneider
Braun
Verhandelt d. 24 August 1889
Zu der hiesigen Bachfaßung sollen cirka 20 Stück eiserne
Inerbalken? angeschaft werden, woher? O/Amtsbaumeister Kirn den Auftrag
hirvon erhalten hat, solche zweckmäßig zu bestellen sowie auch zur
richtigen Ausführung des Legens X Ortsdiener Oesterle hirzu beauftragt.
Unterschrift Oesterle
Die richtigkeit beurkundet Gemeinderat Schanz Kappler Wörner
Seeger Bohnet
Verhandelt d. 7. Dezber 1889
Die Ablaufzeit des Gemeinderats Wörner in diesem Monat &
eines neu zu wählenden Mitglied für Schultheiß Schnaz wird die Zeit des
Wahlauf d. 18 Dezbr 1889 festgesetzt, weitre Handhabungen sind in der
Wählerliste zu erfahren.
Wahlcommision Gemeinderat Schanz Wörner A. Seeger
Verhandelt den 18 Dezbr 1889
Nach vorangegangener Bekanntmachung und Auflegung der Wählerliste
auf den Rathaus wurde heute zu der Wahlhandlung geschriten. Die
Wahlkommision bestehtm aus Schultheiß Schanz Gemeindepfleger Wörner &
Bürgerausschußobmann A. Seeger. Neu gewählt wurden mit 11 Stimmen
Gemeindepfleger Wörner, mit 10 Stimmen Jung Jakob Friedrich
Braun. Es wird nun der Gemeindepfleger auf seinen früheren Eid verwiesen
1. Randbemerkung: 13 Abgegebene Stimmen hat Wörner 11 Stimmen
& Braun 10 erhalten.
2. Randbemerkung: Die Annahme auf Sie gehaltene Wahl, Beide
nehmen die Wahl an auf 6 Jahren. Unterschrift Wörner Braun
3. Randbemerkung: Den 27 Dezbr 1889. Weil jg. Frd. Braun mit dem
Gemeinderat J.Gg. Kappler hier verschwägert ist, so muß zuvor bei dem
Kgl-Oberamt um die Dispersacion gebeten werden.
Verhandelt d. 21 Dezbr 1889
Da der neugewählte jg. Fr. Braun im Gemeinderat mit 10 von 13
abgegebenen Stimmen auf 6 Jahre mit dem Gemeinderat J. Gg. Kappler
verschwägert ist, so ist er um eine Dispansation einzukommen von dem
Köngl. Ober-Amt Freudenstadt genöthigt. Lt. Gesetz von Regblt 6. Juli 1849
Art 7 u 8 § welches heute mit vorstehendem, ans das Köngl OberAmt abgeht
und wird um diesselbe wie genannter gebeten.
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet &
Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Schneider Oesterle
Vom Könl- Oberamt Freudenstadt
Dem Gemeinderat wird zur Kenntnißnahme und zur Eröffnung an den
Stiftungspfleger jg. Fr. Braun neugewählter Gemeinderat daß dem Auftrag
des Gemeinderats & Büergerausschusses auf Dispensation
Verwandschaftsverbot, mit seinem Schwager J. Gg. Kappler nach Art 7 u. 8
des Gesetzs 6 Juli 1849 gegen eine Sportelentrichtung von 20 M hiermit
entsprochen worden.
d. 3 Janner 1890 Beurkundung Schultheißenamt Schanz
Verhandelt d 7. Janner 1890
Heute wurde der Gemeinderat und Gemeindepfleger auf seinen
früheren Eid verwiesen als Gemeinderat in Öffentlicher Sitzung darauf
erinnert. Unterschrift Wörner
Ferner wurde der Neugewählte jg. Fr. Braun, Stiftungspfleger
feierlich vor der ganzen Gemeinde beeidigt und in das Amt als Gemeinderat
eingesetzt. Unterschrift Braun
Z Beurkundung Gemeinderat Schanz Kascheler Seeger Bohnet
Kappler
Die Feuerversicherung von dem Gemeinde Mobilarien wurden am 16.
Feber 1890 Auf 5 Jahr mit 17 M 10 Pf wieder voraus bezahlt bis zum Jahr
1895.
Dieses Beurkundet Schulth. Schanz Gemeindepfleger
Wörner
Verhandelt d. 25 Merz 1890
Da mit dem 1. April d.J. der Acord mit den Straßenknechten
abläuft. Finkbeiner & Knecht von Untermusbach von jährlich 280 M
früheren Gehalt soll heute wieder neu vergeben werden und zwar unter
folgenden Bedingungen:
1.stens haben die Strassenknechte die vorgeschriebebe Gesetzli.
Verordnungen genau einzuhalten, ohne Rüksicht.
2.tens ist die Strasse von der Markungsgrenze Untermusbach bis
Reichenbacher, sowie der Ortsweg vom Gottesakereingang bis zu Michael
Dölker seinen Schopf, und das Hirschkopfsträssle fällt vorläufig aus dem
Acord weg bis aufs weitere.
3.tens Es sind Inbegriffen äsmtliche Steine welche aufgeführt
werden müssen von den frgl. zerkleinert, und zur geeigneten Zeit eingelegt
werden.
4.tens Der Moraschtabzug und das Seiten-Gräben ausputzen der
Strasse, sowie auch sämtliche Dohlen offen zu halten ohne alle weitere
Entschädigung muß ausgeführt werden welche fragl. Strassenstreke
hat.
5.tens Den Strassenabzug (Compost) müssen die Acordnehmer zuerst
hier Anbieten zum Verkauf, wo Ihnen belassen ist. Hirnach können Sie Ihn
dem veräusern wohin Sie wollen. So Sie hier keinen Liebhaber
finden.
6. Es haben diesen Acord erhalten auf stets wiederrufliche Weis
auf die Dauer von fünf Jahr an:
Michael Dölker von hier
Friedrich Wurster von Untermusbach für jährlichen Gehalt von
zweihundert dreißig Mark 230 M.
Welcher Betrag von der Gemeindepflege ausbezahlt wird zum 1
April. Acordnehmer, Unterschrift Dölker Wurster
Vorstehenden Acord genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet
Braun Wörner & Bürgerausschuß A. Seeger Schneider Bohnet
Oesterle
Randbemerkung: Auszug übergeben
Randbemerkung neben 4.:
Randbemerkung neben 5.: für das Hirschkopfsträssle soll 50 Mark
angerechnet werden
Verhandelt den 3 April 1890
Es werden cirka 60 Meter Schliezgräben vergeben in dem
Gemeindewald Sebastiansmaad sowie auf cirka 200 Meter große Gräben gemacht
werden, auf Anordnung des Herrn Oberförster Steinbronn von
Reichenbach.
Es wurde nun zur Verabstreichung geschritten, es hat erhalten für
7 Pf pro 1 Meter sieben Pfennig Joh. Müller von Untermusbach. Unterschrift
Müller
Dessgleichen von obigen größeren Gräben wirde verabstreicht und
hat erhalten Joh. Matt von Untermusbach pro 1 Meter 14 Pf. Unterschrift
Matt
Vorstehender Acord wurde genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler
Bohnet Wörner Braun Seeger & Bürgerausschuß A.Seeger Bohnet Schneider
Oesterle
Randbemerkung neben 60 Meter: 50 - 30 cm
Randbemerkung neben 200 Meter: 75 - 60 cm
Ferner, infolge der Ernennung des Herrn Amtsnotar Seeger von
Dornstetten zum Gerichtsnotar nach Balingen, so ist mit diesem die hießige
Pfand & Güterbuchführungs-Stelle frei geworden, und soll wieder neu
besetzt werden.
Randbemerkung: Wahl eines Güterbuch und Pfandbeamter.
Nach einer vorgenommenen Wahl von obigem, so hathr Amts-Notar
Oberdorfer welcher Nachfolger des Herrn Seeger geworden ist, in
Dornstetten sämtliche Stimmen erhalten und ist somit als X hießiger
Güterbuch & Pfandbeamter bestellt.
d. 3 April 1890 vorstehendes gesehen
Gemeinderat Schanz Bohnet Braun Kappler Seeger &
Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider
Ferner wurde dem Ortsdiener J. Gg. Oesterle zur Anschaffung von
einer Laufmaschiene für sein Gliederkrankes 10 Jahr altes Kind Kathr. 25 M
fünfundzwanzig Mark verwilligt aus der Armenkasse welche sogleich erhoben
werden können. Der Grund hirvon ist, weil x Oesterle in nicht so günstigen
Verhälltnißen steht.
Genehmigt Ortsarmenbehörde Schanz Kappler Wörner Braun
Seeger
In der heutigen Sitzung wurde von sämtlichen Bürgerlichen
Colegien Beschloßen, daß der jährliche Betrag, welcher an die
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft von hießigen Grundbesitzer
zu entrichten ist, bis aufs weitere soll aus der Gemeindekasse bezahlt
werden und hernach der betreffenden Steuer nach, wie der Gemeindeschaden
umgelegt werden auf stets wiederrufliche Weiße.
Vorstehendes Anerkannt d. 26 Mai 1890 Gemeinderat Schanz Wörner
Kappler Bohnet Seeger Braun & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle
Schneider Bohnet
Lt. Gzer N. 44, 1890 wurde die hießige Gemeindemobilialine auf
die Summe von 3.140 M auf 4840 M erhöht, lt. Antragsbogen.
Anerkannt d. 15 Septber 1890 Gemeinderat Schanz Wörner Braun
Bohnet
D. 24 Juni 1890 wurde die Reparatur an dem Spritzenhaus im
Abstreich vergeben, das Dachumschlagen von demsselben wird die äusere
Seite von der Stockmauer u. ausweisnen und die Windfanglatten und Bretter
müssen neu ergänzt werden, und hat der Acordnehmer sämtliches anzuschaffen
von dem Material.
Der Zuschlag beträgt 20 M.
Es hat aber den Acord erhalten für 17 M siebzehn Mark Jakob Säln
Maurer von Grünthal. Unterschrift Jakob Säln Bürgen Oesterle
Nach der Fertigung wird von der Gemeindeoflege
ausbezahlt.
Vorstehenden Acordvertrag genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner
Kappler Bohnet Seeger Braun & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle
Schneider Bohnet
Verhandelt d. 30 Septber 1890
Durch die Uebernahme der Nachbahrschafts Strassen an die
Amtscorperation sind folgende Arbeiten erforderlich nach der Vorschrift
vom Hr. Oberamtsbaumeister Kirn. Es soll nun per Tag 2 Mark bezahlt werden
pro Mann von dieser Arbeit, die Aufsicht von dieser Arbeit hat, zugleich
mitarbeiten der Ortsdiener Oesterle hier. Unterschrift
Oesterle.
Randbemerkung: Nur tüchtige Arbeiter erhalten den Lohn per Tag 2
Mark.
Genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Seeger Braun Wörner
& Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider
Verhandelt den 28 Oktbr 1890
Der Farrenhalter Schanz tritt den Farrenpacht heutiger Anzeige
zufolge ab am 31 Merz 1891. So in folge dessen die Verpachtung vom 31 Merz
1891 bis 1897 neu verpachtet wird auf die Dauer von 6 Jahr, auf
beiderseitiger Kündigung, des Pächters und der Gemeinde vorbehalten
bleibt, von je 1/4 Jahr unwiederruflich.
1. Der Farrenhalter wird auf den Vollzug des Gesetzes vom 31/10,
1882 dringend, dieser Festhaltung ermacht, der Farrenhalter ist
verpflichtet, für gesunde Vorschriftsmäßige Stallung sowie auch
Sprungstätte zu sorgen und diese nach Art. 5 des Gesetzes vollständig
einzuhalten.
2. Ebenso muß der Pächter einen Farren II Kl. stets haben der
andere kann III Kl. haben aber müssen beide der Viehrasse hier
entsprechend und eben so in gutem genährtem Zustand gehalten
werden.
3. Sollte der Pächter einen Farren vom Landwirtschaftlichen
Verein zu kaufen genöthigt oder geneigt sein, so erhält er von der
Gemeindekasse 1/3 tel des Aufkaufpreis zum Einkaufen vom fgl. Farren
unwiederruflich.
4. Zwei Farren muß der Pächter fast immer halten je nach dem
Bedürfniß, so daß zu auswärtigen Farren zur zu Fahren die Bürger nicht
genöthigt sind.
5. Der Pachr wird nun ausgerufen für 280 M.
zweihundertachtzig Mark.Verlangt oder bietet ab Jahs. Ziefle auf die
vorgeschriebene Vorschriften auf die Dauer von 6 Jahr 1891, 1 April bis 31
Merz 1897. Unterschrift Joh. Ziefle
1. Randbemerkung: Pächter Johs. Ziefle 6 Jahr per 1 April 1891
bis 31 Merz 1897 per Jahr 280 M.
2. Randbemerkung: Nebenstehendes anerkannt der Pächter.
Unterschrift Joh. Ziefle
3. Randbemerkung: Dem Pächter wurde von 280 M aufgebessert auf
die zwei Jahr 1896/97 auf 400 M jährlich. d. 10 Mai 1895 Schultheißamt
Schanz
Vorstehenden Farrenpacht genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler
Wörner Bohnet Braun Seeger & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Schneider
Oesterle
Verhandelt d. 27 Dezbr 1890
Gemäß hohen Erlaßes der Königl-Kreisregierung vom 15 Janner 1889
Grzer N. 7, 1890 dem Oberamth-Erlaßes vom 20 Dezbr 1890 Grzr N. 200 ist
die Belohnung des Verwaltungs-Acteur für den Steuersatz infolge der
veränderten Steuergesetzgebung neu zu regulieren. Diese Belohnung betrug
bisher jährlich 5 M 50 Pf.
Verwaltungs-Acteur Berger legt dem Belohnungs-Acord nach dem
jetzigen Stand der Geschäfte und dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand
folgende Berechnung zu Grunde:
a. für Fertigung der Ortsgrund- &
Gefällsteuer-Aenderungs-Verzeichnisse.
Berechnung der Gewerbesteuer Aenderungen an Abgang und Zuwachs
auf der Kameralamtlichen Aenderungsverzeichnisse.
a. Mitwirkung bei der Fertigung des Kameralamth.
Gebäude-Aenderungsverzeichnißes durch die Steuergesetzbehörde, zusammen 1
Tag Auswärts 8 M 60 Pf.
b. für die Fertigung der Duplicate der Ortsgrund-Gefällsteuer
Aenderungs.Verzeichnisse sowie des Gebäudeänderungs-Verzeichnißes mit
Erledigung etwaiger Revisions-Bemerkungen desBezirks-Steueramts. Auf 1 Tag
im Wohnort 5 M 20 Pf.
c. für Berichtigung des Summerischen Steuervermögensverzeichnißes
auf Grund der Steuergesetzprotokolle und der Gewerbekatasters, Berechnung
des summerischen Steuervermögensverzeichnißes der einzelnen
Steuercapitalien in das Steuerberechnungsbuch und in die summerische
Berechnung über diesselbe sowie Herstellung der Probe? auf 1 Tag im
Wohnort 5,20 M. Zusammen 19,00 M.
Es wird nun von den Bürgerl. Colegien dahin
Beschloßen:
1. Die Belohnung d. Herrn Verwaltungs-Acteurs Berger für den
Steuersatz auf jährlich 19 M erstmals auf 1 April festzusetzen.
2. tens Um hohe Genehmigung dieses Beschlußes zu
bitten.
Genehmigt vorstehenden Beschluß (Es fehlen 2 vorgesehene
Unterschriften)
Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Braun Bohnet Wörner &
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Schneider Bohnet Seeger
Verhandelt d. 28 Janner 1891 & Beschlossen
Laut Grenzer No 12.1890 der Unfallversicherung betreffend, die
Belohnung des Ortsvorstehers für die Geschäfte, für jeden Fall wo in
dieser Beziehung vorkommen wird je 1 Mark Belohnung bewilligt, sowie auch
lt. Grenzer N. 14/1891 wurde die Belohnung des Ortsvoerstehers für die
Besorgung der Geschäfte der Bezirkskrankenpflegeversicherung eine Gebühr
von 30 Pf aus der Gemeindekasse zu erheben bewilligt worden
ist.
Vorstehende wurde lt. des Oberamtlichen Erlasses Grzr. N. 12 und
14.1891 von den Bürgerlichen Coleghien einstimmig beschlossen.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohner Braun Seeger &
Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider
Verhandelt d. 2 Merz 1891
Gemäß hohen Erlaßes des Kgl. Ministeriums des Inneren vom 26
Septbr 1890 und oberamtl. Erlasses vom 23 Janner 1891 Grenzer No. 12 ist
die Belohnung der die Geschäfte der Arbeiterversicherung besorgenden
Beamten der Gemeinde festzustellen und wurde folgendermaßen
festgesetzt:
1. für die Geschäfte der Unfallversicherung!
a. für jeden in das Unfallverzeichniß einzutragenden Unfall, über
welcher eine Untersuchung nicht zu pflegen ist, eine Gebühr von 1
M.
b. für jeden untersuchten Unfall eine Gebühr v. 4 M.
2. für die Geschäfte der Invalitäts &
Altersversicherung:
a. für jede ausgestellte Quittungskarte, wobei die führung des
Jahresverzeichnißes der Ausgestellten Quittungskarten der Berechnung zu
Grunde gelegt wird, je 40 Pf.
3. für die Örtlichen Geschäfte der
Bezirkskrankenpflegeversicherung, sofern diese Gebühr nicht die
Amtskörperschaft zu tragen hat,
a. für jeden Versicherten eine Gebühr 30 Pf nach der Jahres
Durschnittzuahl der im Gemeindebezirk wohnenden Personen und wird die
Dauer dieses Beschlußes auf 4 Jahre festgestellt, wenn nicht eine weitere
Regelung eintritt.
4. Als Stellvertretter des Ortsvorstehers bezgl. der vorstehenden
Geschäfte wird der jeweilige Schultheißenamtsverweser bestellt, dessen
Gebühren diesselben sein sollen wie die des ortsvorstehers.
Z. Beurkundung Gemeinderat Kappler Bohnet Wörner Braun Seeger
& Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider
Randbemerkung: 1895 gültig, in Bleistift 4 Jahre
1891/95
Den 12. Merz 1891, der Friederike Mast ledig hier ein eZeugniß
& Bürgerrechts-Urkunde ausgefertigt.
Z. B. Schultheiß Schanz
Den 14. Merz 1891, dem Adam Schneider hier Holz &
Bretterhändler ein Vermögenzeugniß ausgestellt von 25.000 M ein sehr gutes
Prädikat-Zeugniß ausgestellt.
Z. B. Schanz
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