17. September 1891
Die Brücke über den Aisterbach bei Ortsdiener Oesterles Haus über die
Ortsstraße ist schadhaft und muß repariert werden. Das Holz soll im
Gemeindewald geschlagen und beigeführt werden. Den Auftrag erhält der
Ortsdiener Oesterle für 6 Mark. Er muß hierfür noch den Zimmermann beim
Sägen helfen und den Morast entfernen.
Der Schuster Johannes Finkbeiner von Untermusbach neuer Bürger hier
beabsichtigt auf seinem erworbenen Grundstük N. 267 & 268 zusammen 1 h
3 ar 26 qm an der Straße von hier nach Untermusbach in Thalwiesen
ein Wohnhaus zu erstellen.
Die betheiligten nächsten Anlieger sind Friedrich Hofer
Ziegeleibesitzer und der Gemeindepfleger Wörner hier.Die bei der
Baubesichtigung intressirten nächsten Anlieger erklären gegen diese
Beabsichtigung nach vorangegangener reichlicher Überlegung keine
Einwendungen zu machen.
Unterschriften bezeugen
Unterschrift des Hofers ist wegen der großen Entfernung
des Bauplatzes nicht nöthig.
Unterschrift Wörner
Die bürgerlichen Collegien beschließen die Zustimmung bei Einhaltung
der Baugrenzen.
Gemeinderath Schanz Wörner Bohnet Braun Kappler
Bürgerausschuß Seeger Schneider Braun Bohnet Oesterle
3. Oktober 1892
Lt. Oberamtlich. Erlaß im Grenzer No 153 wird heute von den
sämtlichen bürgerlichen Collegien der streng aufgetrettenen Maul &
Klauenseuche des Rindviehs beschlossen indem in der Nachbargemeinde
Untermusbach die Maul & Klauenseuche in mehreren Stallungen
sehr gefährlich aufgetretten ist, das Weiden auf hiesiger Markung sowie
das Durchtreiben von Rindvieh Schafen Ziegen & Schweinen gänzlich
untersagt werden soll von fraglicher Gemeinde bei Strafvermeidung
vorzugehen sein soll.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Schneider
20. April 1893
Infolge Ablebens des Christian Friedrich Hofer hier sodann erfolgten
Hofverkaufs an Joh. Hofer wurde wurde die Einschätzung der
Feuerversicherung erforderlich.
Der Aufschlag hierin beträgt 9900 Mark, 800 Mark für Geräte der
Ziegelhütte sind enthalten.
Außerdem wird die Feuerversicherung der Wittwe des Hofer neu
eingeschätzt mit 3500 Mark, hierin sind 500 Mark für Fahrniß in der
Ziegelhütte No 4 enthalten.
In der heutiugen Sitzung wurde weiter beschloßen daß der Mäusefänger
Gottlieb Witzenman wieder soll als Mäusefänger angestellt sein und soll
per Stük erhalten von der Gemeindepflege hier sechzehn Pfennig nach der
Abzählung welche durch den Gemeindepfleger zu geschehen hat auf das Jahr
1893.
Zur Bedingung wird auferlegt daß die betreffende Mäuse sind auf der
hiesigen Felder-Markung gefangen werden dürfen & nicht im
Wald.
Unterschrift Gottlieb Wizemann
z.Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner
25. April 1893
Infolge deß hier am 24. d. Monats stattgefundenen Waldbrandes im
Gewand Brand Parz N. 341, 342 & 343 also wird beschlossen daß
sämtliche Kosten welche der Brand verursacht hat, nammentlich von der
Wachmannschaft 20 Mann stark Feuerwehrleute von Abenmds 6 Uhr bis 12 und
bis 6 Uhr Morgens sollen aus der hiesigen Gemeindekasse bezahlt
werden.
vorstehendes Anerkannt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Hofer
12. Juni 1893
Infolge der großen Dürre wird von den sämtlichen bürgerlichen
Collegien beschlossen daß das früher bestehende Weiden im Wald wieder soll
ausgeführt werden und zwar in sämtlichen auf hiesiger Markung befindlichen
Streuplätz & Waldungen beschloßen um der großpen Futternoth Abhilfe zu
beschaffen und es solle bald als möglich noch einem tüchtigen Viehhirten
umgesehen werden.
vorstehender Beschluß wird für ganz richtig anerkannt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Hofer
14. Juni 1893
Lt. Antragebogen N. 47 von der württenbergischen Feuerversicherungs
Anstalt Stuttgart so wird heute dem Johannes Finkbeiner Schuster hier
seine Fahrniß zu dem Preis von 3130 Mark taxiert & Angeschlagen und
für richtig gehalten worden.
Unterschiften bekräftigen
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
25. August 1893
Von der Wittwe Bohnet hier wird in Folge ihres Hofverkaufs verlangt,
daß die Wohnung hier im Gemeindehaus "Schulhaus" Ihr möchte
überlassen werden und zwar jährlich für 50 Mark.
Dem Vorbringen gemäß wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien
dahier beschlossen daß dem Wunsch entsprechend insofern zugesagt wird, daß
die Wittwe Bohnet soll einen jährlichen Pacht von sämtlichen
Räumlichkeiten, 4 Zimmer & Bühne, Flur & Keller und was
für die Gemeinde nicht im Gebrauch stehend ist für jährlich zu 60 Mark und
zwar vom 1. September 1893 an geltende Pacht und auf stetts wiederrufliche
Weise und vierteljährliche Kündigung und wie die Wohnungen angetretten
werden von der Mieterin so müssen sie in gleichem Zustand wieder
hergestellt werden beim verlassen der Wohnung.
vorstehendes Anerkannt
die Mieterin Barbara Bohnet
vorstehender Pachvertrag wird von den bürgerlichen Collegien
genehmigt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Hofer
4. September 1893
Infolge des kleinen Wasserstandes der hiesigen Brunnen wurde von
den bürgerlichen Kollegien beschlossen vorläufig durch den Herrn
Oberamtsbaumeister einen Kostenüberschlag zur hiesigen
Quellen-Wasserleitung fertigen zu lassen um erwägen zu können wie hoch
sich die Kosten derstellen belaufen & damit sich der Gemeinde-Etat
nicht zu sehr steigert indem die Kosten des betreff Überschlags soll aus
der Gemeindekasse solle bezahlt werden.
Vorstehenden Beschluß genehmigt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Hofer
5. Mai 1894
Ferner
wird beschlossen da die Fahrbahn der Etterstrasse von den
Teicheln der hiesigen Brunnen infolge Ausgraben von den alten und
Einlegung von den neuen sehr schlecht besteht daß sollen cirka 36 Cubm
Kalksteinschutt von Hallwangen hierherbeigeführt werden in die fragl.
Etterstrassenbahn und für den qbm soll 3 Mark als Fuhrlohn bezahlt werden.
Die Beifuhr hat erhalten Andreas Bauer hier für drei Mark.
dieses Anerkennt Unterschrift Bauer
Vorstehende Beschlußfassung für durchaus richtig erachtet , daß
die Genehmigung keinen Zweifel unterliegt.
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Braun
29. Juni 1894
Die Jagdpachtzeit ist abgelaufen und wird neu verpachtet.
Der bisherige Pachtzins betrug 265 Mark/Jahr. Es liegt ein Angebot
für 600 Mark/Jahr vor.
Die Jagd wird aufgeteilt.
Die Pacht für die Jagd auf Hirsch, Reh, Füchse, Hasen erhält für 300
Mark/Jahr
Emil Hamma aus Stutgart als Pächter
und als Theilhaber Friedrich Schmenk Fabrikant aus Reutlingen,
als Stellvertreter Firedrich Kappler von hier,
als Selbstzähler und Selbstschuldner Bürger Max Lutz Fabrikant aus
Stuttgart.
An Stelle von Herrn Schmenk tritt Herr Lehmann Fabrikant aus
Stuttgart.
Die Jagd auf Auerwild wird extra verpachtet zu 300 Mark/Jahr und
erhält
Herr Privatier A. Schierenberg aus Frankfurt am Main als
Pächter,
als Theilhaber Herr Otto Goeringer Badbesitzer in Rippoldsau.
Die Pacht gilt von 1895 bis 1901.
19. November 1894
Es wird heute bei vollständiger Versammlung des Gemeinderaths und
Bürgerausschußes daß hier jeder Bürger verpflichtet sein soll soweit den
Weg und Etterstrasse an sein Eigenthum angrenzt durch den Ort der
Reinigung der Strasse in Ordnung zu halten und zwar jeder unentgeltlich
namentlich die Entfernung des Morastabzugs der Strasse.
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet
28. Merz 1895
Infolge der Abtheilung beziehungsweise Verkaufs des Johs Schanz
an seinen Sohn Johs Ziefle wurde eine neue Einschätzungs Aufnahme
erforderlich und was heute vor dem versammelten Gemeinderath zur
Verhandlung anberaunt wurde und wurde die Einschätz von der sämtlichen
Fahrniß des Johs Ziefle für Durchaus richtig beurteilt nach Antrag Bogen
N. 52 für 11.820 Mark.
Desgleichen wurde der Einschätzungs-Anschlag von Johs Schanz mit
dem Betrag der sämtlichen Fahrniß von 11.620 Mark lt. Antrags-Bogen N. 54
für Durchaus richtig angenommen und woraus sichtlich der Werth vollkommen
vorgefunden ist.
z B.
Gemeinderath Wörner Kappler Bohnet Braun
30. Merz 1895
Es soll für die hiesige Gemeinde eine Viehwaage angeschaft werden
mit cirka 25 Centner Tragkraft und soll dieselbe auf die hiesige
Gemeindekosten angeschaft werden.
Zur Besorgung der Anschaffung wird Hr. Gemeindepfleger Wörner
hierzu beauftragt.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet
30. August 1895
In heutiger Sitzung des Gemeinderaths wurde nachstehendes
beschlossen.
Das den Hagelgeschädigten des Oberamtsbezirkes Nagold und Calw
vom Juli 1895 soll aus der Armenkasse hiern jedem von den genannten Bezirk
je ein Betrag von 20 Mark wo sofort aus der Armenkasse übergeben werden
soll.
Ferner wurde beschlossen daß dem hiesigen Veteran vom Feldzug
1870/71
Andreas Wörner hier soll aus der Gemeindekasse 10 Mark ausbezahlt
werden anläßlich der Erinnerung des 25jährigen Jubiläums-Feier. Obiger
Betrag mit 10 Mark soll sogleich zur Ausbezahlung übergeben
werden.
vorstehendes genehmigt.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun
Ferner soll anläßlich dieser vorgebrachten Feier des Geburtstags
der Schlacht bei Sedan also Sedansfestfeier 1870 der hiesigen Schuljugend
ein Geschenk aus der Schulfondkasse je 50 Pfennig ausbezahlt werden, würde
bei 7 Kinder a. 50 P zusammen 3,50 Mark.
vorstehendes genehmigt
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
20. September 1895
Lt. Grenzer 182 von 1895 betreffend das überhandnehmen der
Feldmäuse usw. soll hier nach Bedürfniß Mäusekörnergift auf Rechnung der
Gemeindekasse angekauft werden.
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
4. Dezember 1895
Der hiesige Ansäszige Bürger & Schuhmacher Johannes
Finkbeiner trägt vor daß er sich möchte als Aktivbürger einkaufen und sei
bereit den hier bestehen Betrag-Bürgergeld von 10 Mark an die hiesige
Gemeindekasse sofort zu bezahlen.
Diesem Vertrag wurde sofort entsprochen und sind sich
der Gemeinderat & Bürgerausschuß die Annahme des Hr. Finkbeiner
veranlaßt sofort zu genehmigen Zumal der fragliche als ein strebsammer-
fleißiger & sparsamer Haushälter geschildert werden kann.
vorstehenden Beschluß genehmigt z. B.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet Hofer
Randbemerkung: d. 22. Dezember 1896 nach Erzgrub Mitteilung
geben.
z.B.
Schulheiß Schanz
29. Mai 1896
Auf Antrag von den Güterbesitzer im Hilperswiesen und Weilersteig
so verlangen dieselben daß der Feldweg N. 9 hinter dem Ochsen entlang soll
wegen der steilen Steigung etwa um 1 1/2 Meter abgegraben werden Diesem
Verlangen wurde zugesagt und sofort in Angriff genommen worden. Zu diesem
Abgraben sollen zwei tüchtige Arbeiter aufgestellt werden, und soll am 1.
Juni 1896 angefangen. Zur Aufsicht dieser Arbeiter wird aufgestellt Joh.
Gg. Kappler, Gemeindrat als Belohnung hierfür erhällt derselbe 7 Mark.
Ferner muß die Mauer auf der linken Seite des gemeinden Weg neu aufgeführt
werden. Diese Arbeit soll der Jakob Seele Maurer von Grünthal voll
übergeben werden im Taglohn.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß Seeger Braun Oesterle Bohnet Hofer
1. Oktober 1896
Adam Seeger z. Ochsen hier trägt vor daß er ein neues Piano für
600 Mark angeschaft habe und es in seinem Haus -Gebäude N. 6 erstellt und
daß fragl. Gegenstand wie oben erwähnt gestellt sowie auch der Wert
hiervon vorhanden, so daß die Zulässigkeit zur Feuerversicherung mit dem
Betrag v. 600 M unterliegt.
z.B.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
18. November 1896
Infolge Neuanschaffung von vorschriftsmäßig vorgeschriebenen
Markungssteinen, so daß der frühere Tax pro Stein von 20 Pf, auf 60 Pf für
das setzen soll erhöht werden weil der Stein die Gemeinde 40 Pf Ankauf
kostet und soll ein alter Stein wieder frisch gesetzt werden, soll der
frühere Tax v. 20 Pf sein verbleiben haben.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Bohnet Hofer
Randbemerkung: Auszug übergeben ans Kgl. Oberamt
War aber nicht erforderlich
Randbemerkung: mit Wirkung zum 1. April 1896
30. November 1896
Die hölzerne Brüke bei der Ziegelhütte soll neu gemacht werden
und zwar soll eine gewölbte Steinen-Brüke angelegt werden.
Der Anschlag hiervon beträgt 70 Mark.
Es bietet ab Jakob Seele Maurer und Steinhauer bis auf 60 Mark
und wird demselben für 60 Mark überlassen.
Anerkannt Unterschrift Jakob Säle v. Grünthal
Randbemerkung: von fragl. Brücke ist die Garantiezeit bis
30. November 1899
Zu der vorgenannten Brüke sind cirka 6 Cbm Steine erforderlich
welche im Reichenbacher Berg geholt werden müssen und wird für die Beifuhr
per Cbm 4 Mark Taxirt & hat erhalten Johannes Bohnet zur
Beifuhr.
Die Annahme anerkannt Unterschrift Bohnet
vorstehende Accordverträge genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Hofer
20. Januar 1897
Lt. Oberamtlichen Erlaß Grenzer N. 6.1897 betreffend die
Festsetzung der Ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbeiter so wird
hier beschlossen daß der veröffentlichte Tagelohntarif von dem Bezirk
Freudenstadt Minist. Amtsbl. 1892 S. 471 N. 15 soll sein verbleiben haben,
nehmlich:
Männlich Erwachsen 1 Mark 70 Pfennig
Weiblich Erwachsen 1 Mark 10 Pfennig
Männlich Jugendlich 1 Mark
Weiblich Jugendlich 80 Pfennig.
vorstehenden Beschluß anerkannt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
10. Merz 1897
Der ortsansäßige Michael Dölker Strassenwärter hier seit 1880
Wohnhaft hier trägt vor, daß er sich wolle als Aktiv-Bürger hier
Einkaufen, gegen die Entrichtung des hier zu zahlenden Bürgergeld von 10
Mark.
Anerkannt Unterschrift Dölker
Aiuf vorstehenden Antrag wird von Seiten des Gemeinderats kein
Hinderniß entgegen gehalten da der fragliche ein sehr strebsammer Mann und
guter & richtiger Haushälter angesehen ist.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
Randbemerkung: Dem 12. Merz 1897 nach Untermusbach Anzeige
erstattet
z.B. Schultheißenamt Schanz
18. April 1897
Der gestorbene Amtsdiener Johann Oesterle war vom 5. Jan. - 19.
Febr. 1897 im ganzen 45 Tage, im Diakonissnhaus in Stutgart, wofür dessen
Witwe, bei einem Taggeld von 1,50 Mark, 67 M 50 Pfg auszulegen
hatte.
Es wird beschlossen,
der Witwe des + Johann Oesterle im Anbetracht ihrer Kinderzahl
& ihrer bedrängten Verhältnisse diese Summe zu ersetzen, indem ihr aus
der Ortsarmenkasse die runde Summe von 70 Mark zugewiesen wird.
z.B. Ortsarmenbehörde Schanz Bohnet Wörner Braun Kappler, Zeller
Ar.
30. April 1897
Zufolge des Ableben des hiesigen Leichenschauer & Totengräber
Johann Georg Oesterle Schreiner hier wurden diese beiden Stellen erledigt
und sollen wieder bestellt werden u. zu dieser Stelle wurde der Schreiner
Bernhardt Klumpp von Untermusbach berufen und bestellt, und sofort in
Pflichten genommen und in sein Amt eingesetzt.
Anerkannt Unterschrift Bernh. Klumpp
z.B. vorstehendes genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet
Wörner Braun
16. November 1897
Es ist die Ausscheidung der Gemeinde Aach aus der Kirchengemeinde
Grünthal erfolgt und da die Gemeinde Aach eine eigene Kirche erbaut hat
und zu diesem Anlaß soll ein Gedenk von der Gemeinden in die neue Kirche
gewidmet werden im Betrag von cirka 10 Mark und zu diesem sollen die
fragl. 10 Mark aus der Kirchenpflege genommen werden für welches die
Kirchengemeinderäte einverstanden sind.
Anerkannt Kirchenrat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun,
Zeller Ar.
21. April 1898
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig
beziehungsweise an den Herrn Chr. Anseln, Hotelier von Stuttgart
abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in
Freudenstadt, sodenn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen
Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht
oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in
Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898
bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung,
wiederruflichen Weise , woraussichtlich bis 1. April 1901.
Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche,
Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das
Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die
Miethewohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie
ihm Übergeben wurde am Aufzug 1898.
Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschaft wurde,
soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters.
Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen
der Küche mit dem Kamienschacht sowie die Rohreinrichtungen zur
sämtlichen Feuerungen werden gleichfalls
sämtliche entstehende Kosten von dem Hausmieter
bestitten.
vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel
Hotel Texto
vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf
die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemerkung:
Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni
1899 mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910
jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg
Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Bohnet
Braun Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Schneider Bohnet
30. Mai 1898
Auf den Antrag des Herrn J. Autenrieth Kunsthandlung in
Stuttgart, betreffende Feuerversicherungs Gegenstände welche in dem von
ihm gemietheten Haus Gebäude N. 2 hier untergebracht sind, sollen nach der
Angabe der Agentur der Feuerversicherungs-Bank für Deutschland zu Gotha im
Werthbetrag von zusammen 2325 Mark versichert aufgenommen werden. Diesem
Antrag steht kein HInderniß entgegen indem nach der Besichtigung der
Mobilien sich der Werth derselben nach dem erachten des Gemeinderats
vollständig bewiesen hat.
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Braun Wörner
30. Mai 1898
Durch die Anschaffung einer neuen Viehwaage für die Gemeinde hier
sodenn ist zuderselben ein Waagmeister erforderlich, und dieser wurde
heute aufgestellt und zwar inder Person des Johs Finkbeiner Schuhmacher
hier und derselbe erklärt sich darüber daß er das Waagmeister-Amt für ein
jährliches Warte-Geld (Gehalth) von 0 Mark und verpflichtet sich über die
Waag und Häusigen zu wachen oder sonstige etwaige unvorhergesehenen
Unanehmlichkeiten unentgeltlich zu besorgen wo der fraglichen Waage
schaden. Der Waagmeister wird auf die Zeit von 5 Jahre in stets
wiederruflicher Weise angestellt, wird sogleich in Pflichten genommen und
in seine Stelle eingesetzt.
Anerkannt Johs Finkbeiner
Gemeinderat genehmigt Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemwrkung: Der Waagmeister erhält von jeden was
abgezogen wird.
16. Juni 1898
Das Wiegegeld (Tax) soll in nachfolgender Weise erhoben werden
und zwar:
von
1 Stück Rindvieh u.s.w. per x 50 Pfg
1 Stück Kalb bis zu 1/2 Jahr alt x 20 Pfg
1 Stück Schwein "
" "
30 Pfg
wird
auf vorstehenden Betrag festgesetzt.
genehmigt Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Seeger Braun Ziefle
Randbemerkung: Dem Waagmeister wurde nebenstehendes eröffnet, das
Stück Schwein soll für 30 Pfg nicht mehr sondern blos noch für 20 Pfg
Waaggeld vom 1. April 1899.
24. Juni 1898
Durch Uebergabe eines Anfragebogen des hier wohnenden Toff.
Löwinger Kaufmann aus Stuttgart betreff für diesen seine
Mobilarfeuerversicherungs-Gegenstände (Bewegliche) von detr Aachner
Münchener Feuerversicherungs Gesellschaft mit Betrag von zusammen zu 3.160
Mark angeschlagen von Stutgart übergeben worden sind, wird von dem
Gemeinderat nach vorher genommener Einsicht von den fragl. Gegenständen
welche in dem Gebäude N. 2 hier untergebracht worden sind, nicht im
geringsten beanstandet, da der volle Werth des Anschlagewert vorhanden zu
betrachten ist.
z.B. Gemeinderat Schanz Braun Bohnet Wörner
29. Juni 1898
Lt. R..ßbuch vom 22. April 1898 wurde vom Kgl. Oberamt den
bürgerlichen Collegien nach Wunsch aufgegeben, daß an den hiesigen
Friedhof soll ein Stück dazu gekauft werden von dem daran angrenzenden
Anlieger Johannes Bohnet und zwar 1 Ar lt. Meßurkunde.
Derselbe soll pro 1 Ar 30 Mark erhalten, die Kosten zahlt die
Gemeinde.
Anerkannt Unterschrift Bohnet
Ferner wurde beschlossen daß wenn sich in der Gemeinde irgend
jemand sollte veren lassen ein oder zwei Gräber für eigen kaufen will so
muß desjenige für jedes einzelne Grab ohne Ausnahme von einem Kind oder
Erwachsenen 15 Mark der Gemeindekasse ersetzen oder bezahlen.
vorstehende Beschlüsse genehmigt z.B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Seeger Braun Hofer Ziefle
29. Juni 1898
Der Amtsdiener Oesterle zugleich auch noch Feld & Waldschütz
sowie auch Nachtwächter ist gestorben und ist an dessen Stelle ein anderer
zu wählen oder aufzustellen. Zu dieser Stelle xx wurde des
verstorbenen Sohn Johannes Oesterle auf eine unbestimmte Zeit
vorgeschlagen und auch gewählt.
Derselbe soll nun als fixium baar erhalten aus der Gemeindekasse
wie folgt pro 1 Jahr vom 1. April 1898 an
1. als Amtsdiener 50 Mark
2. als Nachtwächter 20 Mark
3. als Feld & Waldschütz 100 Mark
zusammen 170 Mark.
R
Ferner was die regulierung betrifft bei den Gerichtlichen
Ernennungskosten sodenn erhält er vom je 100 Mark Kaufpreis 90
Pfg. von jeden weiteren 100 Mark nur 5 Pfg.. Es werden aber über 100 M die
ungerade für volle 100 M berechnet.
Nachtrag: vom weiteren von 1000 M die Hälfte.
Es wäre nun das erste 1000 M 55 Pfg., die weitere 100 M 28 Pfg.
je xx.
Vorstehende Wahl oder Amtsanstellung nimmt an und wird sogleich
in Pflichten genmommen sowie mit einer Dienszvorschrift betraut und in
sein Amt eingesetzt.
vorstehendes anerkennt Unterschrift Oesterle
vorstehenden Beschluß genehmigt z.B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Braun Hofer Seeger
25. Juli 1898
Da die Gemeinde eine neue Viehwaage angeschaft hat, so ist zur
Bedachung derselben ein Häuschen darüber zu erstellen
erforderlich.
Auf dem Gemeindeplatz und zwar an der Strasse entlang von hier
nach Untermusbach führend.
Und wurde zu der Erbauung dieses Häuschen der Schultheiß Schanz
hierzu beauftragt.
Dieses anerkannt Unterschrift Schanz
genehmigt
Gemeinderat Bohnet Wörner Braun
30. November 1898
Dem Johannes Ziefle Bauer hier soll der Plaz von der Gemeinde 51
qm für 65 Mark überlassen werden, welcher von ihm als sein Eigenthum im
guten Glauben 1897 überbaut worden ist und wird hiermit von den
bürgerlichen Collegien in sofern genehmigt, und soll der Beschluß dem Kgl.
Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
vorstehenden Beschluß anerkannt Johannes Ziefle
genehmigt
Gemeinderat Schanz Bohnet Braun
Bürgerausschuß Bohnet Braun Hofer Seeger
23. Januar 1899
Dem Ortsdiener Feld & Waldschütz soll ein neuer Anzug
angeschaft werden, was bereits schon geschehen ist.
Dieser hat gekostet zusammen sammt Mütze 44 M 25 Pfg.
Genehmigt z.B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
20. Februar 1899
Es soll für die hiesige Gemeindepfleger-Akten und Bücher und auch
etwa für das zeitweilige Baumgeld vom Holz sich in der Kasse befindet ein
neuer Kassenschrank hierzu angeschaft werden, und zwar nach der Vorlage
eines Cadalog von Herrn M. Frank, Nr. 12 v. Söhlingen. Derselbe soll für
220 M bestellt und angeschaft werden und zwar bis 1. Augaust 1899 soll er
geliefert werden.
Genehmigt
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Braun Hofer Seeger
1. April 1899
Der Waagmeister Johs Finkbeiner hier soll als Gehalt jährlich
erhalten die Hälfte des im Jahr angefallenen Wieggeldsbetrags und zwar muß
die Abrechnung jedes Jahr auf den 1. April geschehen nach der
eingetragenen Buchführung. Ferner das Wiegegeld soll festgesetzt sein
für
1 Stück Großvieh per 1 St. 50 Pfg.
1 Stück Kleinvieh Kalb 1/2 Jahr 20 Pfg.
1 Stück Schwein alt 20 Pfg.
vorstehendes anerkannt Unterschrift Johs
Finkbeiner Genehmigt
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Ziefle Kappler Schneider Bohnet
20. November 1899
Der Ferdinand Christian Friedrich Schwenk aus Stuttgart
evangelischer Confesion geb. d. 16. Jun 1857 zu Stuttgart hiesiger
Jagdpächter trägt vor er möchte als Bürger hier aufgenommen werden gegen
die Entrichtung der hier zu zahlende Bürgerannahme Sportel von 10
Mark.
Diesem Wunsch wurde entsprochen und weil er als sehr vermöglicher
Mann hier bekannt ist, hält sich der Gemeinderat es geeignet und wird
hierdurch genehmigt.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun 18. Oktober 1901
Nach der Genehmigung des Kgl. evangelischen Konfisterium der
Zusammenlegung der Vereinigung der Schule mit Untermusbach - Obermusbach
so soll der Schulfonds auch einheitlich verwaltet werden nach der
Genehmigung vom 9. Oktober 1883 diesem zufolge wurde unterm 12ten
September 1901 des oberamtlichen Erlaßes so belauft sich das
Schulfonds-Vermögen von
Obermusbach zum 1. April 1899 auf 426 M 43 Pfg
Untermusbach 1. April 1898 auf 851 M 39 pfg
zusammen 1277 M 82 Pfg.
Nachdem hat der Schulfond von Untermusbach 2/3 Theil und
Obermusbach 1/3 Theil.
So wird beschlossen, daß Vereinigung soll ausgeführt werden zuvor
aber soll die Rechnung beiderseits vom Verwaltungsakteur festgestellt
werden und dann in Untermusbach zur einheitlichen Verwaltung übergeben
werden.
Ferner soll das Resultat von der Rechnungsabhör zu den hiesigen
Gemeindepflegerakten gebracht werden.
Zum Fall einer Auflößung von der einheitlichen Schule so hat der
Schulfond wieder in 2/3 und 1/3 sich zu vertheilen, er mag ärmer oder
reicher werden.
Dieser Beschluß soll auch zu der Genehmigung der bürgerlichen
Collegien nach Untermusbach vorgelegt werden.
7. Oktober 1902
Der Amtsdiener Georg Oesterle, Feld & Waldschütz, Polizei
& Amtsdiener erhält derselbe 150 Mark,
für Mehendienst 20 Mark, für Nachtwächterdienst 20 Mark, zusammen
190 Mark.
Die Gehaltssumme von 190 Mark mit Rückwirkung auf den 1. April
1902 zurück.
Anerkannt Unterschrift Georg Oesterle
Genehmigt Gemeinderath Schanz Wörner Braun Bohnet
7. Juni 1904
Auf Antrag der Jagdpächter von der hiesigen Jagd, daß sie von der
Gemeinde begehren die Jagdzeit oder Pachtzeit um 3 Jahre zu verlängern vom
31. Merz 1907 bis 1. April 1910. Dieser Antrag wurde entsprochen und
sollen die gleichen Pächter wo die Jagd hier gepachtet haben und
zwar die
Herren
A. Schierenberg aus Frankfurt und
Herr Baron von Upwich aus Lobberich bei Anfeld aus
Westfahlen
haben die Auerhahnjagd verlängert vom 1. April 1907 bis 31. Merz
1910 erhalten.
Anerkannt Unterschrift Meton van der Upwich
Randbemerkung: gegen je 400 M Pachtgeld jährlich.
Dersgleichen wird die Rehe und Hasen, überhaupt die nieder Jagd
den früheren Pächter Herrn
Emil Hamma & H. Lehmann aus Stuttgart.
Anerkannt Unterschrift Emil Hamma H. Lehmann
Randbemerkung: gegen jährlich zu 400 M Pachtgeld.
Vorstehende Verlängerung wird hiermit genehmigt
Gemeinderat Schanz Bohnet Seeger Braun
Bürgerausschuß Ziefle Kappler Bohnet Schneider
Dölker Seeger
Zur Begründung der vorstehenden Jagdpachtverlängerung ist
1. die Auerhanenjagdpächter wollen zur Verbesserung des Auerwilds
größere Sorten einsetzen welchen kein Hinderniß im Weg steht.
gesehen gei Pächter, Unterschriften fehlen
2. Was die Rehejagdverlängerung betrift, so wird der Pächter
derselben anbedungen daß Sie das Wild besser abschießen als
bisher.
Gesehen die Pächter Unterschrift Emil Hamma H.
Lehmann
Die Richtigkeit von vorstehendem beurkundet
Gemeinderat Schanz
Bürgerausschuß
6. Dezember 1904
Der hier verheuratete Schreiner Johann Georg Lörcher trägt vor,
daß er sich hier wolle als Aktiv-Bürger hier einkaufen.
Dem Vorhaben wird von den bürgerlichen Kollegien kein Hinderniß
erblickt und wird hiermit gegen die Bezahlung von 10 mark
Bürgerannahme-Gebühr genehmigt.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun Seeger
Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Schneider Kappler 27. Dezember 1904
Bei der am 19. Dezember 1904 vorgenommenen Bürgerausschußwahl
haben nachfolgende Stimmen erhalten:
Adam Bohnet 10 Stimmen
Fritz Kappler 8 Stimmen
Johs Finkbeiner 5 Stimmen
und sind hiermit gewählt. Dieselbe erkölären das Sie die auf Sie
gefallene Wahl annehmen
Anerkannt Unterschriften Bohnet Kappler Finkbeiner
Weitere Stimmen erhielten:
Johs Hofer 5 St.
A. Seeger 5 St.
David Mast 5 St.
Ferner fand heute die Beeidigung des nun gewählten Mitglied Johs
Finkbeiner bei der vollständigen Versammlung der bürgerlichen Collegien
statt. Bohnet & Kappler wurden auf ihren früheren geleisteten Eid
hingewiesen.
Anerkannt Unterschrift Bohnet Kappler Finkbeiner
Zugleich wurde heute die Wahl eines Bürgerausschuß-Obmann aus
ihrer Mitte gewählt.
Fritz Kappler mit 5 Stimmen Obmann
Johs Ziefle mit 4 Stimmen Stellvertreter
und sind hiermit gewählt und diese erklären das sie die Wahl
annehmen.
Anerkannt Unterschrift Kappler Ziefle
zur Beurkundung
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun Seeger
Schneider
Bürgerausschuß Dölker Schneider Finkbeiner Bohnet
28. Merz 1905
Zu der Schillerfeier welche im April 1905 zur hundertjährigen
Wiederkehr gefeiert, wohl in ganz Deutschland, zu dieser Feier soll aus
der hiesigen Gemeindekasse mit der Gemeinde Untermusbach für die
Schuljugend der dritte Theil der anwachsenden Kosten verausgabt
werden.
z. B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker
Schneider 24. Juni 1905
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt von wegen der neu
anzulegenden Wasserleitung ins hiesigen Ort.
Es wurde beschlossen daß soll vorerst in dem Finstergässle bei
Johannes Ziefle Feld ein Nachgraben soll geschehen und zwar bis zu den
Ausgaben von cirka 100 Mark welche von der Gemeinde getragen werden, und
sollten sich etweigige Entschädigung für den Grundbesitzer ergeben, sodenn
soll der Betrag von der Gemeinde auch getragen werden.
z. Beurkundung
Gemeinderat Schanz Wörner Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Schneider Kappler Bohnet Finkbeiner
26. Juni 1905
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt und wird nach der
Abmachnung vom 11. Juli 1904 betreffend Anbringung eines Blitzableiter auf
das Schul & Rathaus welches der Gemeinde gehört, so soll mit der
Besprechung mit Herrn Oberamtmann Schwarderer und einigen Gemeinderät, daß
derselbe soll womöglich alsbald angebracht werden. Demselben wurde
entsprochen und wurde die Anfrage gestellt an Herrn Chr. Ansel von
Stutgart gestellt, ob er geneigt wäre als Hausmieter unserer Wohnungen im
Schulhaus jedenfalls die Hälfte an den Ausgaben zu bezahlen.
Und was Herr Ansel fühlte sich nicht veranlaßt etwas zu bezahlen
indem er erklärt, er habe schon große Opfer gegeben namentlich zur
Herstellung des Aborts somit verbleibt nun nichts anderes übrig als die
Gemeinde muß den gabnzen Betrag bezahlen.
zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Seeger
21. Dezember 1905
Der nun hier ansässige Sägewerk und Gutsbesitzer Georg Frey geb.
zu Schwarzenberg seit 27ten Juli 1905 hier trägt vor daß er möchte als
Aktiver Bürger in der hiesigen Gemeinde aufgenommen werden gegen die hier
zu bezahlenden Bürgerannahmsgebühr von 10 Mark zu entrichten bereit
erklärt. Es wurde nun von den bürgerlichen Collegien beschlosen, daß dem
Antragsteller kein Hinderniß im Weg steht.
zur Beurkundung
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Schneider Kappler
Finkbeiner
13. Januar 1906
+Schulth. Schanz ist am 22. Dezember 1905 gestorben. Ein neuer
Ortsvorsteher ist noch nicht gewählt. Stellvertretender Ortvorsteher ist
Wörner.
7. Februar 1906
Die am 15. Januar 1906 vollzogene Wahl des Bauern und
Bürgerausschuß-Obmann Friedrich Kappler in Obermusbach zum Ortvorsteher
dieser Gemeinde ist durch Erlaß der Kgl. Regierung des Schwarzwaldkreises,
vom 30. Januar 1906 bestätigt worden.
Zum Zwecke der Amtseinsetzung und beeidigung des Schultheißen
Kappler hat sich der Oberamtmann heute auf dem hiesigen Rathaus
eingefunden.
Schultheiß Kappler übernimmt vom Schultheißenamtsverweser Wörner,
Registratur und Inventar. Die Registratur befindet sich in
Ordnung.
Nachdem der neue Ortsvorsteher das Schultheißenamt überhaupt, und
die mit demselben verbundenen Ämter übernommen, und die Stelle des
Bürgerausschuß-Obmann nioiedergelegt hatte, wird er noch vorausgegangener
Ansprache des Oberamtmanns vorschriftsmäßig beeidigt.
z.B.
Schultheiß Kappler
Schultheißenamtsverweser Wörner
Oberamtmann Kxx
Gemeinderat Seeger Schneider Bohnet Braun
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Finkbeiner
21. Mai 1906
Vom Gemeinderat und Bürgerausschuß wird heute beschlossen,
einen Antrag des Adam Seeger, Säger hier zufolge, betr. Abtretung eines
Theils eines der Gemeinde gehörigen Platzes an der Strasse nach
Untermusbach, bei Parzelle No. 264 u. 263, behufs Benützung als Bauplatz
oder Hofraum um die Summe von 2000 Mark pro württembergischen Morgen zu
überlassen. Der Käufer hat dahier alle hierbei entstehenden Kosten, wie
Meßurkunde und Umsatzsteuer u. dergl. zu bezahlen.
Die Bezahlung erfolgt nach eingebrachter Meßurkunde. Ein Auszug
hiervon wird dem Kgl. Oberamt zur Genmehmigung übergeben, worauf dann der
eigentliche Kaufvertrag erfolgen kann.
zur Beurkundung
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Bohnet Schneider
12. Mai 1906
Durch den Gemeinderat u. Bürgerausschuß wurde heute mittelst
geheime Abstimmung mit 6 gegen 2 Stimmen beschlossen, zu einer event
zuerbauenden Wasserleitung gemeinsam mit der Gemeinde Untermusbach, ein
Projekt u. Kostenvoranschlag, durch das staatliche Bauamt für das
Wasserversorgungswesen, ausarbeiten zu lassen.
Die Kosten hiervon zahlt die hiesige Gemeinde zu
1/3.
zur Beurkundung
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Bohnet
4. August 1906
Durch den Gemeinderat wurde heut beschlossen, das Sammeln von
Preiselbeeeren für die Zeit vor dem 10. Sept. für Auswärtige ganz zu
verbieten. Von dieser Zeit an soll es gestattet werden, gegen
Einlösung eines Erlaubnisscheins für welchen pro St. 1 Mark zu bezahlen
ist.
Die Ausgabe der Scheine soll Waldschütz Oesterle besorgen,
welcher hierüber eine Liste zu führen hat und dafür die Belohnung von 1/4
des Ertrags erhalten soll.
zur Beurkundung
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Schneider
16. September 1906
Bezugnehmend auf den oberamtlichen Erlaß im Grenzer No. 214
betreffend den Abschuß schädlicher Vögel wird von den bürgerlichen
Kollegien beschlossen, den Waldschützen Österle hier, zu ermächtigen gegen
die von der Amtsversammlung vom 9. Juli 1906 in §17 beschlossenen
Vergütung, schädliche Raubvögel abzuschießen und für denselben
oberamtliche Erlaubniß einzuholen.
z.B.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun Schneider
Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Finkbeiner Schneider
26. September 1906
Beratung über die neue Wasserleitung mit drei Seiten
Ausführung.
Mit 7 zu 2 Stimmen wird der Bau der Wasserleitung beschlossen.
10. Oktober 1906
Zufolge Erlass des Kgl. Amtsgerichts vom 29. Sept. d. J. soll für
den verstorbenen Schultheißen und
Gerichtsvollzieherstellvertreter Schanz ein neuer
Gerichtsvollzieherstellvertreter gewählt werden.
Dabei wurde gewählt mit sämmtlichen Simmen Waldschütz Oesterle
von hier, derselbe erklärt die Wahl anzunehmen. Unterschrift
Oesterle
Die Richtigkeit dieser Wahl beurkundet
Gemeinderath Kappler Wörner Schneider Braun Bohnet
27. November 1906
Zur Bestreitung der Kosten für die Wasserleitung beschließen die
bürgerlichen Kollegien ein Kapital von 8 - 10.000 Mark aufzunehmen und
hierzu das Kgl. Oberamt um Genehmigung zu ersuchen. Die planmäßige Tilgung
der Schuld, daß das aufzunehmende Kapital zu der noch bestehenden Schuld
von 2800 Mark zu schlagen wäre und dann anstatt bis jetzt 400 Mark pro
Jahr neu 500 Mark abzuzahlen, so daß die Schuld in 20 - 26 Jahren getilgt
ist.
z.B.
Gemeinderat Kappler Wörner Schneider Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Bohnet Schneider
Finkbeiner
1. Februar 1907
Zufolge oberamtlichen Erlasses vom 21. Januar 1907 betreffend
einer Telephonleitung nebst Unfallmeldestelle wird unter Beziehung auf den
Ministl. Erlaß vom 2. Januar 1887 Amtsbl. S.19 vom Gemeinderat
beschlossen:
Den Kgl. Verwaltungsrat der Gebäudebrandversicherungsanstalt in
Stuttgart, um Verwilligung eines Drittelsbeitrags, zu den Kosten der
Einrichtung der Unfallmeldestelle zu bitten.
Gemeinderat Kappler Wörner Braun Seeger
Schneider
8. Februar 1907
Beschluß über 10.000 Mark Kreditaufnahme zu 4% für die
Wasserleitung. 19. Juli 1907
Die Brücke über den Aisterbach im Ort ist zu verbessern und durch
neue Stangen wieder herzustellen. Von den bürgerlichen Kollegien wirde
beschlossen:
Die schadhafte Brücke soll durch eine neue aus Beton bestehende
Brücke ersetzt werden und Offerte von den benachbarten Maurern
welche hiervon in Kenntniß gesetzt werden schriftlich verschlossen bis 27.
Juli Abends 6 Uhr einverlangt.
z.B.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Bohnet Finkbeiner 20. November 1907
Zufolge Erlasses des Kgl. Oberamt im Grenzer Nr. 271, soll für
die am 2. Dezember d.J. stattfindene Viehzählung durch den Gemeinderath
eine Zählungskommision gewählt werden.
Gewählt wurde: Waldschütz Oesterle, welcher erklärt die Wahl
anzunehmen. Unterschrift Oesterle
z.B. Gemeinderath Kappler Wörner Schneider Braun
Bohnet
25. November 1907
Gemeindepfleger Wörner teilt mit daß der in Schwarzenberg
wohnende hier bürgerliche Säger Christian Seeger welcher durch Abstammung
das hiesige Bürgerrecht besitzt, seine Rekognitionsgebühr , trotz
erfolgter Mahnung im Jahr 1905/06 nicht mehr bezahlt hat, weshalb vom
Gemeinderat beschlossen wird, nach Art. 38 des
Gemeindeangehörigkeitsgesetzes denselben das Bürgerrecht hier für
verlustig zu erklären, die Streichung in der Bürgerliste hier anzuordnen
und demselben Mitteilung hiervon zu machen.
z.B.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Seeger
17. Dezember 1907
Nachdem der Gemeinderat Adam Seeger am 13. September 1907
gestorben ist, wird seitens der bürgerlichen Kolegien der
Antrag gestellt, die offene Stelle des Gemeinderats wieder zu
besetzen, da die Gemeinderatswahl am 21. Dezember stattfindet ist die
Ersatzwahl gemäß Art. 15 der Gemeindeordnung an dieser Wahl nicht mehr
statthaft. Die bürgerlichen Kollegien beschließen:
Analog den Vorschriften des Artr. 37 der Gemeindeordnung am
Montag den 30. Dezember d. J. eine Ersatzwahl für das verstorbene
Gemeinderatsmitglied Seeger vorzunehmen. Die Bekannmachung dieser Wahl
wird den Vorschriften des Art. 15 gemäß 1 Woche vorher
stattfinden.
z.B.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Braun
Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Bohnet
21. August 1908
Nach einem Erlaß des Kgl. gemeinsch. Oberamts in Schulsachen soll am
6. April d. J. und in Bezugnahme auf den Beschluß der bürgerlichen
Kollegien von Ober- u. Untermusbach, vom 17. März d.J., soll zu dem
innerhalb 4 bis 5 Jahren zu erbauenden gemeinschaftlichen Schulhaus, jetzt
schon von beiden Gemeinden zustimmen, ein Betrag von 1000 Mark in Etat
eingestellt werden.
Nach eingehender Beratung wurde von den bürgerlichen
beschlosssen:
Im Etat pro 1908/09 200 Mark xx für den Schulhausneubau
einzustellen. Ferner soll der zu erwartente Staatsbeitrag und der von der
Brandversicherungsanstalt anläßlich der neu erbauten Wasserleitung zu
hoffenen Beitrag zu diesem Zweck zurückgelegt werden.
Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Braun Ziefle
A.Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Frey Mast Schanz
7. Juli 1908
Der Pächter des hiesigen Fischwassers, Adam Seeger, z. Ochsen ist
gestorben. Der Nachfolger desselben, Eugen Breuning stellt den Antrag, ihn
das Fischwasser für die Restzeit bis 31. März 1910 zu überlassen.
Beschluß:
Diesem Antrag zu entsprechen und dem Eugen Breuning das Fischwasser
bis zum 31. März 1910, um den Preis von 20 Mark zu überlassen.
Anerkannt Unterschrift Breuning
z.B.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Schneider Ziefle
Bohnet
Bürgerausschuß Mast Schanz Frey
Finkbeiner 7. Juli 1908
Da die Belohnung des Brunnenmeister Müller gemeinschaftlich mit
Untermusbach noch nicht festgestellt ist, wird von den bürgerlichen
Kollegien beschlossen:
Dem Brunnenmeister Müller für die Besorgung dieses Geschäfts, von
Seiten der hiesigen Gemeinde, den Anteil von 15 Mark pro Tag
mit Wirkung vom 1. April 1907 an zu verwilligen.
Anerkannt Unterschrift Müller
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Schneider Ziefle
Bohnet
Bürgerausschuß Mast Schanz Frey Finkbeiner
23. August 1908
Nach Entscheidung der Versicherungsanstalt Württember, steht die
Schwester des Farrenwärters Oesterle, die Marie Oesterle wegen Mithilfe
bei der Farrenhaltung, bei der Gemeinde in einem mittelbaren
Dienstverhältnis und sollen die Beitragsmarken für die letzten 2 Jahre 106
a 20 Pf. von der Gemeind nachbezahlt werden und dieselbe ständig weiter
versichert werden.
Beschlossen wird:
Diese Entrichtung zu genehmigen, den Betrag von 21 Mark den
Gemeindepfleger zur Zahlung anzuweisen und die
Marie Oesterle, bei derBezirkskrankenkasse weiter zu
versichern.
Gemeinderath Kappler Schneider Braun Bohnet Ziefle
17. Februar 1909
Bezüglich der Anschaffung von Salz zum Auftauen der
Hydrantenschächte, wird beschlossen dem Brunnenmeister Müller pro Jahr 5
Mark Entschädigung zu gewähren, damit er das Salz aus eigenen Mitteln
anschaffen soll.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Ziefle Bohnet
Bürgerausschuß Mast Dölker
Wörner Finkbeiner
19. März 1909
Georg Friedrich Wurster geb. den 5. Febr. 1883 zu Igelsberg,
nunmehrigen Ehmann der Friedrika geb. Schanz, stellt den Antrag, als
Bürger in die hiesige Gemeinde aufgenommen zu werden.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
diesem Antrag zu entsprechen gegen die festgesetzte
Gebühr von 10 Mark, und den Betrag der Gemeindepflege zum Einzug zu
übergeben.
z.B.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Schneider Ziefle
Bohnet
24. April 1909
Der Jagdpachtvertrag mit Herrn Emil Hamma und H. Lehmann wird bis
1916 bei einen Pachtzins von 1000 Mark jährlich verläöngert.
Nachtrag zum Pachtvertrag:
Das die Jagd nicht öffentlich versteigert wurde wird unter
Beziehung auf Art. 5 Ziff 2 des Jagdgesetzes, vom 27. Oktober 1855,
folgendermaßen begründet: die bisherigen Pächter haben seit Jahren den
Fremdenverkehr hier sehr gehoben, was im Intresse der Gemeinde ist, auch
ist der Preis in solcher Höhe, daß an einen Mehrerlös nicht zu denken
war.
24. April 1909
Der Militärverein Ober- und Untermusbach hat bei der Gemeinde ein
Ansuchen um einen Beitrag zu seiner am 31- Mai d.J. stattfindenden
Fahnenweihe gestellt. Von den bürgerlichen Kollegien wird
beschlossen:
Dem Militärverein Unter- u. Obermusbach einen Beitrag von 100
Mark zu der bevorstehenden Fahnenweihe zu verwilligen und der
Gemeindepflege zur Zahlung anzuweisen.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Ziefle Bohnet
Bürgerausschuß Mast Dölker Wörner Finkbeiner
24. Juni 1909
Die Gemeinde hat zu der erstellten Wasserleitung ein zur
Quellfassung erforderliches Waldgrundstück erworben um den Preis von 494
Mark.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
200 Mark auf den Grundstock zu übernehmen bezugl., von dem
Grundstock-Soll, in Anzug zu bringen.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Schneider Bohnet
Bürgerausschuß Mast Schanz Wörner
Dölker Finkbeiner
13. Juli 1909
Nachdem die ledige Anna Hayer von Untermusbach für die beiden
Gemeinden Ober- u. Untermusbach zur Hebamme gewählt ist, die ärztliche
Untersuchung keinen Anstand ergeben hat und die Anmeldung zur Ausbildung
bereits erfolgt ist, wird vom Gemeinderat beschlossen:
1. Die beiden Gemeinden bezahlen sämtliche durch die
Ausbildung in der Hebammenschule entstehenden Kosten, sowie die zum
Hebammendienst erforderlichen Utensilien, und zwar die Gemeinde
Obermusbach ein Drittel, Untermusbach zwei Drittel.
2. Daß jährliche Wartgeld wird wie bisher auf 100 Mark
festgesetzt.
3. Nach erfolgter Ausbildung hat Anna Hayer ihren ständigen
Wohnsitz in einer der beiden Gemeinden zu nehmen.
Sollte dieses nicht eintreffen, so hat Anna Hayer sämtliche
Ausbildungskosten den Gemeinden zurück zu ersetzen und mindestens 1 Jahr
vor den Wegzug zu kündigen.
Gemeinderat Kappler Bohnet Braun Schneider Ziefle
4. August 1909
Laut Benachrichtigung der Direktion der Hebammenschule, wird die
ledige Anna Hayer, von Untermusbach in den Lehrkurs vom 1. Sept.
1909 bis März 1910, aufgenommen.
Vom Gemeinderat wird beschlosssen, sämtliche vom Kgl.
Oberamtspfisikat bestimmten Gerätschaften auf Kosten der beiden
Gemeinden Ober- u. Untermusbach anzuschaffen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Züfle Bohnet
5. August 1909
Die beiden Gemeinden Ober- u. Untermusbach haben beschlossen
gemeinschaftlich ein neues Schulhaus zu bauen.
Die Kosten sollen in der Weiß verteilt werden, daß Untermusbach
2/3, Obermusbach 1/3 zu bezahlen haben.
Plan und Kostenvoranschlag, wurde von Herrn Oberamtsbaumeister
Schäfer in Freudenstadt ausgearbeitet und vom Kgl. Konsistorium
geprüft.
Der Voranschlag beträgt 45000 Mark. Abgeboten wurden bei der
Vergebung der Arbeiten cirka 4000 Mark.
Der Bauplatz und die Kosten der Bauleitung werden sich auf etwa
4000 Mark belaufen und wird demgemäß die hiesigen Gemeinde cirka 15000 zu
zahlen haben.
Zur Zur Beschaffung dieser Mittel beschließen die
bürgerlichen Kollegien:
1. Von der Oberamtssparkasse Freudenstadt ein Kapital von 15000 M
aufzunehmen, dasselbe neu zugesagt zu 4 1/4 % bis zum April 1914 zu
verzinsen, von da ab in 30 Kapitaltilgung und Verzinsung in sich
schließenden Jahresraten abzutragen, so daß die erste Anutiäte am 1. April
1915 zu zahlen wäre.
2. Um Genehmigung zu dieser Kapitalaufnahme
nachzusuchen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Frey Wörner
6. Oktober 1909
Gg. Frey hier stellt ein Ansuchen an den Gemeinderat um Erhöhung
der Straßenkandel vor seinem Hause da das Wasser nicht ablaufe.
Beschluß:
Die Straßenkandel soll entsprechend erhöht werden und die Arbeit
dem Maurer Ehmann im Taglohn übertragen werden.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Frey Wörner
26. Februar 1910
Die Herrn Eisenbeis von Grünthal und Barth von Frutenhof, suchen
um die Erlaubnis nach, ein Gestänge mit elektrischer Hochspannleitung zum
Zwecke der Abgabe von Licht und Kraft für die hiesige Gemeinde auf
hiesiger Markung zu erstellen.
Die bürgerlichen Kollegien beschliessen:
Dem Ansuchen der Herrn Eisenbeis und Barth wird entsprochen,
sofern das Unternehmen in der Zeit bis spätestens 1. Juni 1910 geschieht,
die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und für allen während des
Baues und des eventuallen Betriebs und durch etwaige Unglücksfällen
entstehenden Schaden haften.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz Wörner
12. März 1910
Dem Schmid Johannes Hofer wird als Spritzenmeister der hiesigen
Feuerspritze eine jährliche Vergütung zahlbar je auf 1. April von 5 Mark
verwilligt, wie seither.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle Frey
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Schanz Wörner
24. März 1910
Die Wittwe Karolin Bohnet sucht um den Platz im Kirchhof neben
ihrem Ehemann, für sich nach. Die bürgerlichen Kollegien
beschließen:
Diesem Ansuchen zu entsprechen und in Anbetracht, daß ihr
verstorbener Ehemann den Kirchhofplatz der Gemeinde siner Zeit um den
Selbstkostenpreis überlassen hat, eine Vergütung dafür nicht zu
erheben.
Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Ziefle Frey
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz Wörner
9. April 1910
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Obermusbach und der Familie
Ansel in Stuttgart betreffend der Wohnung im hiesigen Rathaus ist am 1.
April 1910 abgelaufen. Die Familie Ansel sucht um Verlängerung des
Vertrages bis 1. April 1911 nach.
Die bürgerlichen beschließen diesem Ansuchenzu entsprechen, und
den Mietvertrag um den seitherigen Preis von 80 M bis 1. April 1911 zu
verlängern.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Frey
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz
Eingesehen Kgl. Oberamt Wiegandt
16. Mai 1910
Die Hebamme Anna Maria Mast ist am 1. April d.J. in den Ruhestand
getreten. Dieselbe bezieht weder Alters- noch Invalidenrente. In
Anbetracht ihrer 15jährigen Dienstzeit beschließen die bürgerlichen
Kollegien:
Die Hebamme Mast eine jährliche Rente von 75 Mark mit Wirkung vom
1. April 1910 ab zu verwilligen, vorbehältlich der Zustimmung der
bürgerlichen Kollegien von Untermusbach, welche hiervon 2/3 zu zahlen
hätten.
Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Ziefle Frey
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner
5. August 1910
Auf Wunsch der Gemeinde Kälberbronn wird der Bau einer gemeinsamen
Straße zwischen Kälberbronn und Obermusbach beschlossen.
10. August 1910
Von verschiedenen Bürgern wurde angeregt den nunmehr seit 20
Jahren hier wohnenden Emil Hamma von Stuttgart als
Ehrenbürger in die hiesige Gemeinde aufzunehmen.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen:
Den Emil Hamma von Stuttgart in Anbetracht der während seines
langjährigen Aufenthalts hier freundschaftlichen Verhältnisses mit
den hiesigen Bewohnern, als Ehrenbürger in die hiesige Gemeinde
aufzunehmen und demselben eine Ehrenbürgerrechtsurkunde zu
übereichen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle Frey
12. September 1910
Die Kgl. Forstverwaltung beabsichtigt vom Staatswald Frutenhof
durch den Obermusbacher Wald einen Holzabfuhrweg bis zur Vicinalstraße
Obermusbach - Klosterreichenbach zu bauen.
11. Oktober 1910
Der seitherige Waagmeister Finkbeiner hat wegen Krankheit diese
Stelle aufgegeben, von den vereinigten Kollegien soll ein neuer
Waagmeister und ein Stellvertreter gewählt werden.
Gewählt wurde mit sämtlichen Stimmen als Waagmeister Ochsenwirth
Breuning, als Stellvertreter Amtsdiener Oesterle.
Dieselben erklären die Wahl anzunehmen. Unterschrift Eugen
Breuning Georg Oesterle
Das Waaggeld soll wie bisher weiter bezahlt werden für
1 St Rindvieh 50 Pfg
1 St Kalb oder Schwein 20 Pfg
wobei der hälftige Betrag dem Waagmeister bzw Stellvertreter
zufällt.
Die Gewählten wurden sofort vor versammelten Kollegien
verpflichtet.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle Frey
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner
5. April 1911
Ein Erlaß der Kgl. Oberamts bestimmt, daß entlang der
Ochsenwirtschaft hier, die Straße durch Beschotterung in der Weise erhöht
wird, daß das Wasser in die gegenüber liegende Straßenkandel
abfließt.
Nach eingehender Beratung wurde vom Gemeinderat
beschlossen:
Die Straße der Ochsenwirtschaft entlang mit Kalksteinschotter in
angegebener Weise zu erhöhen u. die Beifuhr in Bälde im Akord zu
vergeben.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle Frey
10. Mai 1911
Die Gemeinde hat als Beitrag zur Wasserleitung von der Kgl.
Staatsregierung 800 Mark erhalten, welcher Betrag laut Erlaß der Kgl.
Kreisregierung vom 15. Febr. 1907 zur außerordentlichen Schuldentilgung zu
verwenden sind.
Beschlossen wird:
Der Oberamtspflege Freudenstadt an der Wasserleitungsschuld 1500
M heimzuzahlen und die Gemeindepflege zur sofortigen Zahlung anzuweisen.
Die Anutiätenberechnung soll dem entsprechend geändert werden.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner Wurster
20. Mai 1911
Im hiesigen Arestlokal ist 1 neues Leintuch und 2 neue Teppich
erforderlich ferner soll die Uniformierung des Polizeidieners, der bisher
nur Waldschützuniform hat. anders erfolgen.
Beschlossen wird:
2 Teppich und ein neues Leintuch in das Arestlokal anzuschaffen,
dem Polizeidiener einen Waffenrock, eine Mütze und ein Seitengewehr zu
kaufen.
20. Mai 1911
Die Gemeindekollegien von Untermusbach haben in einer Eingabe an
das K. gem. Oberamt den Antrag gestellt, daß die Schulverbandtsatzungen in
der Weise abgeändert werden, daß die Gemeinde Untermusbach
Alleineigentümer in des alten Schulhauses sei und die von den Vertretern
von Obermusbach gestellte Bedingung, wonach der von E der dortigen
Gemeinde beschlossene Einbau eines Ratszimmer zwar gestattet, aber bei
einem eventuellen späteren Bedürfniß wieder zu Schulzwecken verwendet
werden könne, aufgehoben werden soll.
Von den anwesenden Kollegien wird erwähnt daß die Kollegien von
Untermusbach dem Beschluß vom 7. Mai 1907 wonach das Schulgebäude nicht
aber der Schulgarten zu 1/3 in das Eigentum der Gemeinde Obermusbach
übergehe, zugestimmt haben.
Beschlossen wird:
Den Antrag wonach die hiesige Gemeinde auf ihren Anteil zu 1/3 am
alten Schulgebäude verzichten soll, nicht anzunehmen. Dagegen den Einbau
eines Rathzimmers in das alte Schulhaus zu genehmigen, jedoch zu
bestimmen, daß falls für spätere Zeiten wieder eine Erweiterung der Schule
notwendig würde, diese Räume wieder zur Verfügung gestellt würden, mit der
Begründung, daß das ganze Schulhaus durch den Umbau an welcher die hiesige
Gemeinde auch viel zahlte, bedeutend an Wert gewonnen hat.
Gemeinderath Ziefle Bohnet Braun Kappler
Bemerkung: Am 2. Sept. 1911 wird diese Angelegenheit nochmals
behandelt. Die Gemeinde Obermusbach verzichtet unter Bedingungen auf ihr
Eigentumsrecht.
16. Juni 1911
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen
Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um
Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen.
Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den
jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen.
Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet
werdn.
26. August 1911
Das starke Auftreten der Feldmäuse in diesem Sommer schädigt die
Feldbesitzer sehr, es wird daher von den bürgerlichen Kollegien
beschlossen:
Zur Bekämpfung des Mäuseschadens 1/2 Zentner vergifteten
Strichninhafer auf Rechnung der Gemeindepflege kommen zu lassen und
denselben unter den Bürgern zu verteilen.
2. Februar 1912
Die Gemeinde Margrethausen bei Ebingen hat durch das Erdbeben am
16. November großen Schaden erlitten und sucht in einem vom 8. Januar 1912
datierten Schreiben um einen Beitrag nach.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Von Seiten der Gemeindepflege keinen Beitrag zu verwilligen,
dagegen den Amtsdiener zu ermächtigen eine Sammlung durch freiwillige
Beiträge zu Gunsten der Gemeinde Margrethausen vorzunehmen.
13. Juni 1912
Zur Bestreitung der Schulhausbaukosten wurden mit Genehmigung der
Kgl. Kreisregierung vom 27. August 1909 No. 6863 bei der Obeamtssparkasse
Freudenstadt 15000 Mark aufgenommen, zurückzahlbar vom Jahr 1914 an in 30
Anutiäten. Nach diesem Erlaß sind etwaige Staatsbeiträge zur
außerordentlichen Schuldentilgung zu verrechnen.
Verwilligt wurden 600 Mark.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
1. Von dieser Schuld mit 15000 M den Betrag von 1000 M abzutragen
und den Rest mit 14000 M in 30 Anutiäten, beginnend am 1. April 1915,
zurück zu zahlen.
2. Um Genehmigung heirzu nachzusuchen.
Gemeinderath Ziefle Frey Bohnet Braun
Kappler
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner Breuning
Wurster
12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im
Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens
eine Garantie für 5 Jahre leitet.
Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun
Kappler
8. Oktober 1912
Bei der heutigen Sitzung wurden oberamtlichen Auftrage zufolge
die durchschnittlichen Jahresverdienste landwirtschaftlicher Arbeiter
besprochen und dabei festgesetzt.
Für männliche Versicherte über 20 Jahre 680 Mark
Für weibliche Versicherte über 20 Jahre 480 Mark
Für männliche Versicherte von 16 - 20 Jahre 550
Mark
Für weibliche Versicherte von 16 - 20 Jahre 400
Mark
Für männliche Versicherte von 14 - 16 Jahre 250
Mark
Für weibliche Versicherte von 14 - 16 Jahre 200
Mark Für männlichen Versicherten über 20 Jahre 680 Mark
Für männliche Kinder unter 14 Jahre 150
Mark
Für weibliche Kinder unter 14 Jahre 100
Mark
Gemeinderat Kapler Schneider Ziefle Bohnet
Hiermit ist das Gemeindeprotokollbuch geschlossen.
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