Von dieser Begebenheit ist nur ein Brief der Obermusbacher
Johannes Hofer,
Adam Sakmann und
Michel Schittenhelm
an den Fürsten bekannt.
In diesem Brief bitten die Obermusbacher um eine
Sondererlaubnis zur Dachdeckung.
Um 1752 war es aus Feuerschutzgründen wohl vorgeschrieben, dass die
Häuser nur mit Ziegeldächer zu bedecken sind.
Die vorher üblichen Schindel- oder Bretterbedeckungen waren wegen der
Feuergefährlichkeit verboten.
Die Obermusbacher wollten hier Kosten sparen und statt zu kaufenden
Ziegel lieber Holz aus dem eigenen Wald verbauen.
Als Argument gegen die Ziegel wurde die Undichtigkeit der
Ziegeldächer im Winter bei Schneetreiben aufgeführt.
Der durch die krummen Ziegel eindringende Schnee würde das ein
gelagerte Heu und Stroh verderben. |
Im Schriftverkehr mit den Fürsten befindet sich noch ein
Befürwortungsschreiben des Vogtes vom Kloster Reichenbach.
Das Gesuchen wurde offensichtlich stattgegeben, denn 70 Jahre später
wurden nach dem großen Brand von 1822 von der Brandversicherung die
Erstattungskosten wegen der Holzdächer reduziert.
Ironie des Schicksal, bei Einhaltung der Bauordnung 1752
wäre das Feuer 1822 vielleicht nicht auf 10 Hausdächer übergesprungen.
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