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Im Jahr 1835 fand am 10. Dezember in Obermusbach eine Ruggerichtssitzung statt auf der über die Selbstständigkeit von Obermusbach verhandelt wurde. Anwesend waren der Gemeinderath und der Bürgerausschuß von
Obermusbach, der Oberamtmann von Freudenstadt und sein Schreiber.
Es wurde auf dieser Sitzung durch den Oberamtmann festgestellt, dass
es in Obermusbach 14 Aktive-Bürger gibt.
Eine selbstständige Gemeinde in Württemberg muß jedoch aus
mindestens:
7 Gemeinderäten,
7 Mitgliedern eines Bürgerausschußes und
4 Ersatzmitgliedern für den Bürgerausschuß - also in Summe
18 aktiven Bürger bestehen.
Es wurde somit festgestellt, dass die Zahl der aktiven
Bürger zu gering ist und der Gemeinde die gesetzliche
Einrichtung einer ordentlichen Gemeinde-Verfassung nicht zu teil werden
kann.
Es wird eröffnet, dass die Gemeinde sich einer anderen
Gemeinde (Untermusbach, das geht aus dem weiteren Schriftverkehr hervor)
anzuschließen hat.
Die Obermusbach haben dagegen Einspruch erhoben, mit dem Argument,
dass man eine uralte Gemeinde sei und man auch so weiter bestehen
könne. Und im Notfall könnte auch die Bürgerschaft den Bürgerausschuß
ergänzen.
Die Aktiven-Bürger sind wie folgt aufgelistet:
1. Johann Friedrich Hofer
2. Johann Georg Bauer
3. JohannMichael Frei
4. Peter Bauer
5. Johannes Wurster
6. Michael Wurster
7. Martin Seeger
8. Friedrich Klumpp
9. Adam Hofer
10. Jacob Bauer
11. Johannes Frei
12. Jacob Friedrich Hofer
13. Georg Friedrich Umhofer
14. Matheus Ziflen
Das Protokoll wurde unterschrieben von:
Oberamtmann Friz
Aktner Koplin
Gemeinderat: Seeger, Hofer, Bauer, Wurster, Hofer, Ziefle.
Bürgerausschuß: Michael Wurster, Fritz Umhofer, Hofer, Bauer, Michael
Frey, Frey, Bauer
Es folgte in den folgenden Jahren ein reger Schriftverkehr mit der Regierung in Stuttgart, in dem die Obermusbacher immer wieder die Bitte vortrugen, doch selbständig bleiben zu dürfen. Das letzte Schreiben erfolgte am 3. April 1837 an die Königliche
Majestät.
In einem Schreiben des Königs vom 5. April 1838 steht dann
folgendes:
"Der Bitte der Gemeinde Obermusbach, Oberamt Freudenstadt, um
Belassung ihrer Selbstständigkeit als Gemeinde will ich in der
angetragenen Weise jetzt entsprochen haben."
Damit war die Selbstständigkeit von Obermusbach für genau 100 weitere
Jahre gegeben.
Im Jahre 1938 wurde Obermusbach dann nach Untermusbach
zwangseingegliedert. Auslöser hierfür war der altersbedingte Rücktritt von
Bürgermeister Kappler von Obermusbach nach 30 Dienstjahren und die
notwendig gewordene Neubesetzung der Bürgermeisterstelle.
Die Gemeinderäte von Ober- und Untermusbach sprachen sich gegen eine
Verschmelzung aus, die dann aber vom Landkreis 1936 verfügt wurde. Der
Namensvorschlag für die neue Gemeinde sollte "Musbach" mit dem Zusatz
"Schwarzwald" sein. Dies hatten alle zuständigen Behörden in Württemberg
und im Deutschen Reich abgesegnet. Weshalb dann "Untermusbach" gewählt
wurde ist nicht bekannt. Die 1936 beschlossene Zusammenführung wurde erst
1938 vollzogen, da der Untermusbacher Bürgermeister Bohnet die Zeit bis
1938 noch zur Erreichung seiner Rentenansprüche benötigte.
![]() Einem Antrag der Obermusbacher auf die Rückkehr in die
Selbstständigkeit nach dem Ende der Regierungsmacht von 1938
wurde nicht entsprochen.
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