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Das Obermusbacher-Erneuerungsbuch von 1667 legt die Nutzung der
Sägmühle, die Steuer und Abgaben sowie das Eigentum von einigen Grundstück
fest.
Das Schriftstück wurde erst zum Teil übersetzt. Nachfolgend der schon
übersetzte Teil.
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Obermusbach
Erneuerung
Des Closters Reichenbach daselbst zu Obermusbach habender
Jurisdiction, Hegalien, Rennt, Zinns, und Gültter, auf der Geistlichen
Verwaltung zu Dornstetten gehöriger Pfarrlichen Rechten und Zehenden, wie
nit weniger des Fleckhens Obermusbach aigenthümblichen Zwingen, und
Bännen, Bannwälden, alten Gebräuchen und anderem.
?gerichtet im Anno 1667
Seite 1
Obermusbach
Jährliche Steuern
Vorgedachte Herbst oder Martins |
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Text im Landesarchiv Stuttgart entdeckt von Heinz Bauer,
Untermusbach.
Übersetzt von Hans
Rehberg. |