Wappen von Musbach Obermusbach

Gemeinderats-Protokoll von 1848 bis 1864



Im Gemeinderaths-Protokoll sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir wollen hier auszugsweise mit Datum die Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1848 bis 1864 darzustellen. Das Original ist Kursiv geschrieben.

15. May 1848

Da gemäß königlicher Verordnung vom 23. April 1848 Regierungsblatt Seite 173. Betreffend die Ertheilung einer Amnestie für Faust und Jagdvergehen, hat der Gemeinderath dahier beschlossen, sämtliche vor den 15. May 1848 geschehenen Vergehen in den Privatwaldungen nicht abzurichten, sondern dieselbe nachzulassen.

Beurkundet

Gemeinderath
Braun
Bohnet
Hofer
Ziefle
Mast

20.May.1849

 
In Betreff des Jagdwesens auf hießiger Markung hat die unterzeichnete Stelle die Anfrage an den kl. Revierförster Greuling (welcher bisher die fragliche Jagd ausübte) in Reichenbach gemacht, ob da die Grundrechte in Kraft getreten sind, die Ausübung der Jagd der Gemeinde Obermusbach nicht zukomme.
Schultheiss Braun
 
Hierauf gibt derselbe folgende Erklärung:
 
Nachdem die Grundrechte bereits in Kraft erklärt sind, steht der dortigen Gemeinde allerdings dass Recht zu, die Jagd auf ihrem eigenthümlichen Grundbesitz in Selbstausübung zu nehmen, und ich bin weit entfernt dagegen eine Einsprache zu machen.
Sollte überigens die Gemeinde die Selbstadministration ihrer Jagd nicht beizubehalten gesonnen sein, und solche am Fremde oder Auswärtige zu verpachten beabsichtigen, so bitte ich mich auch zuvor in Kenntniss zu setzen zu wollen, denn wenn die Jagd nicht zu hoch käme, so würde vielleicht auch ich als Liebhaber auftreten, allein nicht aus Intresse, sondern bloss deshalb dass ich Gelegenheit hätte mit den Obermusbacher ehrenwerthen Bürgern hie und da zusammen treffen zu können.
Reichenbach, den 14. März 1848
die getreue Abschrift beurkundet
Obermusbach den 20. May 1849
Schultheiß Braun
 
28. May 1849
 
Nachdem Revierförster Greuling in Reichenbach auf die Ausübung der Jagd auf hiesiger Markung verzichtet hat, so hat der Gemeinderath dahier beschlossen, dieselbe auf die dauer von 3 Jahren zu verpachten, nehmlich vom 28. May 1849 bis den 28. May 1852.
Diesen Zweck hat man in der Gemeinde bekannt gemacht, und hat zum Aufstreich den 28.May 1849 bestimmt, wo beide bürgerlichen Colegien anwesend waren, und es hat die Jagd im Aufstreich (Aufstreich altdeutscher Begriff für Versteigerung) erhalten Adam Bohnet, Gemeindepfleger dahier jährlich um 7 Gulden auf die Dauer von 3 Jahren. In Beziehung des Verhaltens in Ausübung der Jagd hat man dass Jagdgesetz so weit es erforderlich ist bekannt gemacht.
Vorstehendes anerkannt
Pächter J. Bohnet
Vorstehenden genehmigt
Gemeindrath
Braun
Hofer
Ziefle
Mast
 
19. April 1850
 
Die ledige Christina Bauer, Tochter des + Jakob Bauer, Zimmermanns von hier erscheint vor dem Gemeinderath und bittet zum Behuf vorhabender Verheurathund und bürgerlicher Niederlassung in Wittlensweiler und Ausstellung eines Geburtsbriefes.
Willfahrend wird gedachter Christina Bauer mit Stimmeneinheit beschlossen zu bezeugen, dass:
1. dieselbe die eheliche Tochter abgedachten + Jakob Bauer und seiner Ehefrau Dorothea geb. Mast und laut vorgelegtem Taufschein am 24. März 1824 zu Obermusbach geboren ist.
2. das sie sich zur evang. Lutherischen Confession bekennt.
3. das sie Würtembergische Staatsbürgerin und Gemeindebürgerin in Obermusbach ist.
4. das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keiner der in dem Gesetze vom 15. April 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet.
5. das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaften Ausweißen von ihrer noch lebenden Mutter, die wir nach ihrem eigenen Vermögen zu Abreichung eines solchen Heirathsgut für befähigt machten, einschließlich des väterlichen Erbgutes zum Heirathgut erhällt.
Zu Liegenschaft - 0
Von ihrer noch lebenden Mutter als Heurathgut an barem Geld - 300 Gulden
 an sonstigen Fahenis mit Einschluss der Kleider und Laibwäsche etwa - 100 Gulden
eigen anspartes - nichts
im Ganzen also - 400 Gulden besitzt.
6. das ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniss im Weege steht.
diese Verhandlung bekräftigt an obigen Tage
Schultheiß & Gemeinderath
Braun
Hofer
Ziefle
Mast
 
24. Juni 1850
 
Es erscheint Johannes Frey, Taglöhner von hier und bittet um eine gemeinderäthlichen Beschluß bezüglich seiner Holzgerechtigkeit.
Demselben willfahrend wurde der Gemeinderath heute versammelt, derselbe hat sich in dieser Beziehung dahin auf unserem Vertrag vom 15. Dezember 1842 und 17. März 1843 uns berufen wonach die hießigen Waldbesitzer die Abfindungssumme mit 2500 Gulden bezahlt haben, und es haben die Aktivbürger von Obermusbach durch diese Abfindungssumme, welche als Grundstock bei der hießigen Gemeindepflege angelegt sind, und die Gemeinde davon ihre Nutznießung zieht auf alle und jede Ansprüche in dieser Beziehung verzichtet.
Und da dem königl. Oberamt dieser Vertrag vielleicht noch unbekannt ist, so folgt derselbe zur gefälligen Einsicht.
Beurkundet den 24. Juni 1850
Gemeinderath
Braun
Bohnet
Mast
Ziefle
 
1. Juli 1850
 
Da bei der hießigen geringen Bürgerzahl eine förmliche Wahl des Bürgerausschusse nicht heute vorgenommen wurden, so verbleiben die früheren Mitglieder des Bürgerausschusses.
Nur Johann Martin Seeger, Bauer dahier welcher den 26. März 1823 geboren ist, und das 27 Lebesjahr zurück gelegt hat, und die Hälfte Besitztum seines kürzlich verstorbenen Vaters käuflich übernommen hat wurde an obigen Datum als Mitglied des Bürgerausschusse aufgenommen und verpflichtet.
Unterschrift Johann Martin Seeger
Beurkundet den 2. Juli 1850
Schultheiß Braun
 
Nachdem Johann Martin Wurster bei der abgehaltenen Gemeinderatswahl durchgefallen ist, und somit deßen Stelle entlaßen wurde, so ist auch mit demselben die Stelle als Ortsfeuerschau erledigt worden.
Der Gemeinderat hat nun unter dem heutigen Datum den Schultheiß Braun mit dieser Stelle beauftragt.
Zur Beurkundung Vorstehendes anerkannt Schultheiß Braun
Gemeinderath
Mast
Bohnet
Ziefle
 
 
16. November 1850
 
Königlichem Oberamtsgerichtlichen Auftrage zufolge wird dem Taglöhner Johannes Frey dahier von dem Gemeinderath beschloßen zu bezeugen:
1. deß derselbe unseres Wissens nach nie gestraft worden
2. Ein gutes Prädikat besitzt
3. Was die Vermögensverhältnisse des Frey betreffen ist sämtliches Liegenschaft verpfändet, und besitzt somit ausser etwas Farniß und Vieh wenig Vermögen. Es kann somit noch ein Vermögen von etwa 200 bis 300 Gulden angenommen werden.
Beurkundet
Gemeinderath
Braun
Mast
Bohnet
Ziefle
Zöfner
 
13. Dezember 1850
 
In Folge des gegen Johann Adam Bohnet, Bierbrauer dahier eingeleiteten Gantverfahren wird demselben von dem Gemeinderath beschloßen zu bezeugen
1. das gedachter Bohnet eines theils wegen ganzlicher Arbeitsscheue und auch wegen theilweise öfters vorkommenden verschwenderischen Lebenswandel in Vermögensverfall gerathen ist und
2. das die Überschuldung auch größtentheils von der gegenwärtigen Wertlosigkeit alles Eigenthums herrührt.
3. Wird als Güterpfleger Johann Adam Bohnet, Gemeinderath bestimmt.
Beurkundet Gemeinderath
Braun
Ziefle
Hofer
Mast
 
7. Januar 1851
 
Zufolge der Kameralamtzuschrift vom 30. Dezember v. J. im Betreff der Beschlagnahme und ex. Verwaltung des gehauenen Holzes in des Joh. Martin Wursters Waldungen stellt der Gemeinderath den Antrag; Wenn das königl. Kameralamt den den Versprechungen des gedachten Wursters nicht mehr länger nachgeben will, sondern nunmehr auf Bezahlung dringt, das Kameralamt die ex. Verwaltung des Holzes unter Zuziehung der königl. Forstbehörde wie bei anderen herrschaftlichen Holzverkäufen selbst übernehmen möchte, wobei der Gemeinderath die Unterstützung gerne gewährt. Als Grund hierfür, warum der Gemeinderath die Exakution nicht vollziehen will ist der, weil gedachten Wurster fortwährend alle Schuld in dieser Sache auf den Gemeinderath wirft und sich dabei äußert man wolle ihn nur um sein Eigenthum bringen, und deswegen mag der Gemeinderath diesen bösartigen Launen nicht länger ausgesetzt sein.
Ferner der Antrag der Forstbehörde daß dieß Frühjahr ein Quantum Holz in den verpfändeten Waldungen auf Rechnung des königl. Kameralamt solle erhauen werden hält der Gemeinderath für ganz zweckmäßig.
Ob die Verwerthung dann dem Wurster überlaßen bleibt, darüber hat das Kameralamt zu entscheiden.
Endlich noch hat man beizufügen, daß das betreffende Landholz noch alles in den betreffenden Waldungen liegt, aber von den Sägklötzen fast täglich abgeführt werden.
Beurkundet Gemeinderath
Braun
Ziefle
Hofer
Hofer
Bohnet
 
17. März 1851
 
Obermusbach Gerichtsbezirks Freudenstadt
verhandelt vom Gemeinderath
Königl. Oberamtsgerichtlicher Auftrag vom 15. d. Monats soll dem Joh. Adam Hofer ein Prädikat & Vermögenszeugnis ausgestellt werden.
Dem zu Folge wird nun von dem Gemeinderath beschlossen zu bezeugen
1. daß Adam Hofer, Gemeinderath ein gutes Prädikat besitzt, und
2. Ein Vermögen von ungefähr 4000 Gulden.
Beurkundet
Obermusbach den 17. März 1851
Gemeinderath
Braun
Ziefle
Bohnet
Hofer
Mast
 
27. März 1851
 
Da schon vor einigen Jahren Johannes Hofer, Schmiedmeister von Untermusbach als Spritzenmeister dahier angestellt wurde, und demselben damals von unserer Feuerspritze zu probieren und einschmieren a.f.w. ein jährliches Gehalt von 3 Gulden gemacht gewesen sein, welcher Vertrag aber verloren gegangen ist.
So wird von dem Gemeinderath beschloßen,
daß von jetzt an dem Johannes Hofer für die jährliche Behandlung und probieren dießer unserer Spritze eine jährliche fixe Belohnung von 2 Gulden ausgesetzt worden sein.
Beurkundet
J. Hofer
Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Hofer
Bohnet
Ziefle
 
Verhandelt vor dem Gemeinderath an obigen Datum.
Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt wird und alle Verhandlungen derGemeinde da geschehen sollen so ist jährlich auch Holz zum einheitzen zum besagten Rathhaus nöthig geworden.
Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschloßen das fragliche Holzbedürfniß auf folgendem Weege anzuschaffen.
Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich beigeführt, und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Ziefle
Hofer
Bohnet
 
15. März 1851
 
Königl. Oberamth Anordnung vom 10. März soll über Ochsenwirth Frey dahier ein Vorstrafen & Vermögenszeugnis ausgestellt werden.
Der Gemeinderath beschließt nun dem selben zu bezeugen
1. daß gedachten Frey zwar wegen Verfehlungen bezüglich seines Wirthschaftsbetriebs vom Königl. Oberámt Freudenstadt schon 3 mal gestraft wurde, von sonstigen Vorstrafen aber ist dahier nichts bekannt.
2. daß Ochsenwirth Frey an Vermögen besitzt ------0.
Beurkundet Gemeinderath
Schultheiß Braun
Ziefle
Bohnet
Mast
Hofer
Hofer
 
9. Juli 1851
 
Da bei der am 6. Juli 1851 stattgefundenen Rechnungsabhör durch das königl. Oberamt die persönliche Theilnahme an Verpachtungen über Gemeindvermögen dem Gemeindepfleger untersagt ist, so wird von dem Gemeinderath dahier beschlossen.
daß die unter dem 28. März 1849 auf 6 Jahre verpachtet Jagd wovon jetzt erst 2 Jahre verflossen sind wieder auf die Dauer von 6 Jahren frisch verpachtet werden soll, und zwar vom 9. Juli 1851 bis den 9. Juli 1857
diesen Zweck hat der hiesigen Bürgerschaft und in Untermusbach bekannt gemacht und es wurde somit heute zur Aufstreichsverhandlung geschritten, und es hat selbige erhalten
Friedrich Müller, Bauer von Untermusbach
jährlich um 2 Gulden
Bedingungen sind:
1. der Pächter hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen.
2. das Pachtgeld muß allejahr, und zwar auf den 9. Juli 1852 das erstemal bezahlt werden an die Gemeindepflege Obermusbach.
der Pächter Fried. Müller
der Bürg J. Bohnet
 
Vorstehende Verhandlung wird von dem Gemeinderath genehmigt
Obermusbach den 9. Juli 1851
Gemeinderath
Schultheiß Braun
Bohnet
Mast
Ziefle
Hofer
Hofer
 
Zehentenablösungssache
Abschrift vom Anmeldeprotokoll
Obermusbach Oberamt freudenstadt
Verhandelt den 14. August 1849
 
Das königl. Kameralamt Dornstetten bezieht nach dem Zehentpacht-Contragt den Großen Zehenten von allen im Bau befindlichen Aekern auf der ganzen Markung.
Den kleinen Zehenten in derselben Ausdehnung wie ihn die Stadtpfarrei Dornstetten, in deren Besitz derselben früher war bezogen.
Und den Stovalzehenten.
Zu Vollziehung des Art. 58 des Zehentablösungsgesetzes Reg.Blt. von 1849 Pos. 28 hat nun die Pflichtigen zur Verhandlung eingeladen, alle melden die Ablößung an.
Die Einwilligung desen bekräftigt mit ihren Unterschriften
Es folgen die Unterschriften, 14 an der Zahl.
die getreue Abschrift beurkundet Schultheiß Braun
 
Das die in diesem Protokoll unterzeichneten den größten Theil der Zehentenmarkung besitzen
beurkundet  Gemeinderath
 
Nachtrag Zehentablösungssache
Abschrift
Beschluß wegen der Übername der Ablösung auf die Gemeinde und den Geschäftsführer
 
Verhandelt den 14. Juli 1849
 
Sämtliche Mitglieder des Gemeinderaths und Bürgerausschusses beschließen einstimmig: es soll die Ablösung sämtlicher zehenten, welche von den Pflichtigen angemeldet worden auf die Gemeinde übernommen werden, die sich nach art. 7 des Gesetzes wieder an die Pflichtigen hält.
Zu Folge des Art. 42 werden 3 Geschäftsführer bestellt und dazu gewählt
1. Schultheiß Braun
2. Matheus Zuefle
3. Joh. Adam Bohnet, Bauer
Zur Beurkundung
Gemeinderath                              Bürgerausschuß
7 haben unterzeichnet                  haben 4 unterzeichnet
 
 
5. November 1852
 
In Folge der Mergentung des Jak. Friedrich Hofer am 3. November 1852 bei welcher ein großer Theil der Gläubiger nicht befriedigt wurden wird beschlossen den Waisenrichter Jak. Fried. Hofer von seiner Stelle zu entlassen.
Gemeinderath
Braun
Ziefle
Mast
Bohnet
Hofer
Seeger
 
11. November 1851
 
Das schon seit meheren Jahren das Waisengerichtspersonal nicht mehr vollständig besetzt ist, so wird in Folge königl. Oberamtsgerichtlichen Erlaßes vom 30. Oktober d.J. die Wahl dreier Waisenrichter vorgenommen auf die Dauer von 3 Jahren. Regblt. 1843 S.377 rt 4.
Hierzu wurden gewählt:
1. Gemeinderath Ziefle mit 4 Stimmen
2. Johannes Mast, Gemeinderath mit 5 Stimmen
3. Jak. Fried. Hofer, Gemeinderath mit 5 Stimmen
sämtliche Gewählten erklären sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl mit ihren Unterschriften
Ziefle
Mast
Hofer
 
Vorstehende Verhandlung beurkundet
Gemeinderath
Braun
Bohnet
Mast
Ziefle
Hofer
Hofer
 
12. Feebruar 1852
 
Johann Martin Wurster, Bauer von hier trägt vor, daß er bei gnädigster Herrschaft und Nachlaß derjenigen Bürgschaftsschuld welche er für seinen Schwiegervatter Sebastian Frey Ochsenwirth hier, und für den früheren Hofgerichtsadvokaten Rindeschwender von Rastatt bezahlen soll und die ursprünglich mehr als 7300 Gulden betragen habe, bitten wolle, und daß er zu diesen Behuf um ein gemeinderäthliches Zeugniss bitte.
Der Gemeinderath hat einstimmig beschloßen, zu bezeugen, das
1. Johann Martin Wurster früher in geordneten Vermögensverhältnissen gewesen ist.
das
2. derselbe fast einzig und allein durch die genannte Bürgschaft geschäftlich und moralisch zu Grunde gerichtet wurde indem er durch dieselbe wie ausser sich gekommen ist, und sein ganze´s Wesen sich zu seinem Nachtheil gewendet hat
das ferner
3. Wurster mit Frey und Rindeschwender für die er Bürgschaft geleistet nie in irgend einem Geschäftsverkehr gestanden ist, das er nie und nirgens Nachtheil von denselben gehabt hat und die Bürgschaft einzig und allein aus übel angebrachter Gefälligkeit eingegangen hat.
das endlich
4. Wurster und seine Familie zeitlebens ruiniert ist wenn ihm die Bürgschaftsschuld nicht erlassen wird.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Ziefle
Mast
Hofer
Bohnet
Hofer
 
1. März 1852
 
Nachdem dem königl. Forstamt Freudenstadt die Anzeige über die Anstellung eines gemeinschaftslichen Viehhirten dahier erstattet wurde, erhielt man die Weisung, das der nun aufgestellte Hirte Lobegott Schwaigert von Freudenstadt durch den Gemeinderath zu beeidigen sein zu diesem Zweck wurde heute der Gemeinderath versammelt, und es wurde dem neu aufgestellten Hirten Schweikert folgende Bedingungen aufgegeben.
Der Hirte hat das ihm zur Weide anvertraute Vieh mit der möglichsten Sorgfalt und Schonung zu behandlen die größte Obacht zu tragen, daß kein Vieh in die angrenzenden Herrschaftswaldungen, nahmentlich in die angelegten Kulturen kommt, wenn sich der Hirte etwas derart zu Schulden kommen läßt, so hat derselbe die etwaige Strafe und alle daraus entspringende Nachtheile selbst zu leisten, da endlich Schweikert angiebt, daß er von 2 Jahren bei dem Forstamt Altensteig beeidigt worden sein, so wird demselben ein förmlicher Eid nicht abgenommen, sondern auf seiner früheren Diensteid verwiesen, und die Einhaltung der gegebenen Vorschriften durch Handschlag versprochen.
L.Schweikart
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Ziefle
Bohnet
Mast
 
24. August 1853
 
Das königl. Oberamt Freudenstadt wird auf den Erlaß vom 17. August d.J. Amtsblatt Pos. 66 geh ansonst berichtet, daß heute nach Anhörung des Gemeinderaths das Postamt hiermit ermächtigt wird dem Amtsbotten auf Risiko des Gemeindraths Geld und Werthsendungen bis zu dem Betrag auf 100 Gulden aufzugeben.
Gemeinderath
Braun
Mast
Ziefle
Bohnet
Seeger
 
19. Oktober 1854
 
Zufolge Erlaßes des k. Oberamtes Freudenstadt vom 11. d. Monats betreffend die Unterstützung der Hagelgeschädigten der Gemeinden Glatten, Loßburg, Rodt, Lombach, Dieterweiler beschließt der Gemeinderath & Bürgerausschuss daß neben einer zu veranstaltenden Hauscoleckte 8 Gulden aus der Gemeindecasse hier zu verwilligen seien.
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuss
Braun                  Seeger
Seeger                 Frey
Bohnet
Ziefle
Mast
 
27. Dezember 1854
 
Auf den Grund ausgestellten Geburtsbriefes des Johann Michael Schneider von Reichenbach welchem neben einem guten Prädikats und Vermögen von 4000 Gulden und seiner Ehefrau Katarina eine geb. Kühnle von Egenhausen welche gleichfalls neben einem guten Prädikat ein Vermögen von 2200 Gulden bezeugt ist und welche sich hier ein Hofgut durch Kauf erworben haben, werden solche hiermit in das hiesige Bürgerecht auf und angenommen gegen die Entrichtung des Bürgeranahmegeldes, für den Mann 12 Gulden und für die Frau 6 Gulden.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Ziefle
Bohnet
Seeger
Mast
 
 
27. Dezember 1854
 
Da die Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften schon seit einigen Jahren die Gemeindecasse nicht unbedeutend in Anspruch nimmt, so wird von dem Gemeinderath beschlossen daß jeder neu eintretende Bürger 1 Gulden zu den Feuerlöschgerätschaften beizutragen habe, und der Betrag von dem Gemeindepfleger zum Einzug zu bringen seie.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Ziefle
Bohnet
Seeger
Mast
 
24. Februar 1855
 
Bei dem am 3. November 1854 abgehaltenen Ruggericht hat das königl. Oberamt unter anderem zum Regeß gelegt,
das gemeinderäthliche Erkenntniß über die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden ist auch in daß Gemeindeprotokoll aufzunehmen.
Dem zu Folge hat man schon längst die Antragebogen des Matheis Ziefle und Friedrich Braun von hier von dem Agenten der Württembergischen Mobiliarversicherungsgesellschaft H. Kaufmann Beiteman in Freudenstadt zurück erbeten.
In den Antragsbogen des Matheis Ziefle Par. 1567 hat derselbe in seinem Wohnhaus Nr. 3 folgende Gegenstände zur Versicherung angegeben:
Pätreit 7 Gulden
Bettgewand und Leimweißzeug 600 Gulden
Kleider 150 Gulden
Schreinwerk 250 Gulden
Zinngeschirr 25 Gulden
Kupfergeschirr 12 Gulden
Stubenuhr 3 Gulden
Messing 25 Gulden
Küchengeschirr 15 Gulden
Fuhr und Bauerngeschirr 200 Gulden
Gläser 15 Gulden
Bücher 24 Gulden
Scheuergeschirr 34 Gulden
sonstiger Hausrath 250 Gulden
Fass und Bandgeschirr 30 Gulden
Heu und Stroh 800 Gulden
Früchten 600 Gulden
Früchte Mundvorrat zum Gebrauch 260 Gulden
in Summe 3300 Gulden
 
Wir die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths hier beurkunden hiermit, daß Matheis Ziefle, Schultheiß hier unzweifelhaft noch im Besitz des angegeben Werthes fraglicher Gegenstände ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Bohnet
Mast
Seeger
 
9. April 1855
 
Zu den 2 Dohlen von der Straße an gegen das Rathhaus also eine Dohle mit 20 Fuß lang bei dem Hause des Gemeinderath Bohnet und mit 16 Fuß lang bei dem Hause des Gemeindepfleger Mast wurde heute die Beschaffung der Steine zu den Wiederlager im Abstreich verakkoddiert.
Es fordert Johann Adam Seeger, Ochsenwirth hier für den auf beiden Seiten meßenden Fuß laufend 15 Kreuzer, so daß beide Dohlen für das Steinebeifahren und anschaffen derselben 9 Gulden beträgt.
Unterschrift der Akkordant
Seeger
 
ferner
Wurde heute im Akkord mit dem Maurermeister Hornberger von Reichenbach über Herstellung betreffender Dohlen abgeschloßen in der Art, daß die Dohle bei dem Hause des Adam Bohnet mit Steindeckel gedeckt werden solle, dagegen die Dohle bei dem Hause des Gemeindepfleger Mast solle mit Fleggen bedeckt werde, welche der Akkordant nicht driken darf.
Ferner wird das ausgraben ebenfalls damit in Akkord vergeben.
Bei der Abstreichverhandlung wurden selbige Dohlen heute um 12 Gulden im Akkord gegeben.
J.Heintal
Genehmigt Gemeinderath & Bürgerausschuss
                   Braun                  Seeger
                   Mast                    Schneider
                   Ziefle
                   Bohnet
 
 
1. Oktober 1855
 
Auf dem Gemeindeeigenthum bei der sogenannten Bachwiesen befinden sich seit vielen Jahren 2 Kohlplatten welche alljährlich von Einheimischen und Fremden zum Kohlen benützt werden.
Da seither kein Kohlenplattenzins entrichtet wurde, so wurde unter dem heutigen Datum beschlossen:
das jeder der einen Kohlehaufen auf unserem gedachten Gemeindeeigenthum brennt, oder brennen läßt, der Eigenthümer des Holzes von jedem Kohlhaufen in die Gemeindecasse hier sogleich zu entrichten hat den Betrag mit 40 Kreuzer. Dieser Vertrag muß festgehalten werden.
Zur Beurkundung   Gemeindrath
Braun
Ziefle
Mast
Bohnet
 
22. Oktober 1855
 
Aus Veranlaßung mehrfacher Aufforderungen und nahmentlich des K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt vom 6. d. Monats. Amtsblt. No. 81 die Sparsamkeit der ärmeren Volksklassen betreffend. Wurde heute die gesammte Bürgerschaft versammelt und genannter Erlaß nicht nur publiciert, sondern auch die hiesigen Bauern dazu aufgefordert die Dienstboten zum Sparen anzuhalten.
Dabei wurde von sämtlichen Bauern welche immer 3 bis 6 Dienstboten Jahr aus und ein halten müßen die Verpflichtung aufgenommen und bewilligt, keinen Dienstboten seie er mänlichen oder weiblichen Geschlechtes mehr auf und anzunehmen, der sich nicht beim Dienstantritt verpflichte einen Theil seines Lohnes in die Sparkasse zu legen.
Der Schultheiß oder ein Gemeinderathmitglied sind recht gerne bereit dieße Ersparnisse zu übernehmen und anden Ort der Bestimmung an die Oberamtspflege einzusenden, und dem Sparer den Sparkassenschein zur Hand zu schaffen.
Zur Beurkundung
Schultheiß Braun
Ziefle
Mast
Bohnet
Wurster
 
1. Februar 1856
 
Auf den Grund ausgestellten Vermögenszeugniss wonach dem Joh. Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler, welcher hier sich ein Gut durch Kauf erworben hat und sich hier gänzlich niedergelassen hat ein Vermögen von 700 Gulden bezeugt ist, wird solcher heute als Bürger auf und angenommen gegen das gesetzliche Bürgergeld und Entrichtung von 3 Gulden Gemeinderathsspontel Regblt: vom Jahr 1835 Art 32 Seite 52.
Gemeinderath
Braun
Mast
Bohnet
Ziefle
 
 
7. April 1856
 
Durch Beschluß der Bürgerlichen Colegien soll dies Jahr wieder für die hiesige Ortmarkung ein Maulwurf und Steudelmäusfänger (Wühlmausfänger) aufgestellt werden, hierzu hat sich gemeldet Gottlieb Binz von Rodt, und da derselbe mit diesem Geschäft umzugehen weiß, so wird beschlossen demselben betreffendes Geschäft auf das Jahr 1856 unter folgenden Bedingungen zu übertragen.
Binz hat mit dem Geschäft sogleich zu beginnen, und solange damit fortzufahren, bis die Felder von besagtem Ungeziefer völlig gereinigt sind.
Die Belohnung wird folgender Maßen reguliert.
Neben dem, daß gedachter Binz, solange er hier mit besagtem Geschäft zu thun hat die Kost unentgeltlich von den hiesigen Bauern erhält, erhält derselbe aus der Gemeindcasse bis Martini 16 Gulden, wovon die Hälfte bis 1. Juli, die andere Hälfte bis Martini d. Jahres ausbezahlt wird.
Da endlich die auswärtigen Güterbesitzer keine Kost reichen, so ist der angestellte Mauser Binz befugt, von denselben eine Fanggebühr von der Steudelmaus 2 Kreuzer und vom Maulwurf 3 Kreuzer einzuziehen.
der angestellte Mauser Unterschrift G. Benz
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun                  Seeger
Ziefle                   Schneider
Mast                    Frey
Bohnet
 
Nachtrag
Vorstehender Vertrag mit dem Mäusefänger Binz wird auf 1857 hiermit verlängert
Nachtrag am 27.März 1861
Die unentgeltliche Veköstigung ist den Bauern lästig, so das der Mäusefänger Binz sich selber verköstigen soll und hierfür 20 Gulden zusätzlich erhält.
 
 
28. Oktober 1856
 
Da in dem Ruggerichtsbuch für hier unter Seite 3 die Viehschau aus 2 Sachverständige Männer zu bestellen sind, so wurden heute zu diesem Zweck aufs neue gewählt
Gemeinderath Ziefle und Jahannes Mast, Gemeinderath und sogleich verpflichtet.
Ferner für die hiesige Ziegelhütte wurde zur Ziegelschau ebenfalls Gemeinderath Ziefle und Gemeinderath Mast bestellt.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Ziefle
Bohnet
 
29. Juni 1857
 
In Betreff des projektierten Straßenbaues durch das Glattthal nach Sulz wurde heute nach Anhörung des Gemeinderaths und Bürgerausschuß einstimmig beschlossen.
Daß das vom königl. Oberamt Freudenstadt unter dem 27. d. Monats bei der Amtsversammlung gestellten Antrag, wonach die hiesige Gemeinde zum Neubau dieser Straße einen Beitrag von 150 Gulden geben soll, aus der Gemeindecasse unter der ausdrücklichen Bedingung zu bewilligen seie, daß man sich hiermit von allen weiteren Kosten, nahmentlich den Unterhaltungskosten verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun                  Seeger
Ziefle                   Schneider
Mast                    Döttling
Bohnet                 Frey
 
7. Januar 1860
 
Maurermeister Hornberger von Reichenbach hat sich wegen leidender Gesundheit entschlossen die Ortsfeuerschau hier abzugeben. Es wird nun heute beschlossen die Ortfeuerschau hier dem Jakob Doster, Zimmermann in Untermusbach gegen ein Taggeld von 48 Kreuzer zu bestellen welcher um so weniger beanstandet wird als derselbe Doster auch die Feuerschau für Untermusbach besorgt.
Zur Beurkundung
Gemeindrath & Bürgerauschuß
Braun                   Schneider
Ziefle                    Döttling
Seeger                   Frey
Bohnet
 
10. Juni 1861
 
Da bei der geringen Bürgerzahl das Fahren der vielen Feld und Güterweege die größten Schwierigkeiten verursacht, so wurde unter dem 6. Juni von dem Gemeinderath im Einverständnis des Bürgerausschusses beschlossen, die sogenannte Eichholzgasse vom Hause des J.Martin Ziefle an bis zum Ausgang der Äcker im Aichholz auf Kosten der Gemeindecasse an der wenigst bietenden zu veraccorddieren und nachdem man dieses Vorhaben hier und in den benachbarten orten durch besondere Ausschreiben bekannt gemacht hat unter nachfolgenden Bedingungen zur Abstreichsverhandlung geschritten.
Es folgenen die Bedingungen.
Unter 4. ist geschrieben:
Von der abgebrochenen Kirche wird kein Material abgegeben, und es bleibt den Pächter überlassen den Bedarf an Steinen und sonstigen Sachen sich selbst zu beschaffen.
Zur Beurkundung
 
7. Juli 1862
 
Das köngl. Oberamt Freudenstadt verlangt durch Anschreiben vom 4. d.M. über Ochsenwirth Joh. Adam Seeger ein Vorstrafen Prädikat und Vermögenszeugniss ausgestellt werde.
Beschluß zu bezeugen.
1. daß derselbe ein ganz gutes Prädikat besitzt, daß
2. derselbe ein freies Vermögen von 35000 Gulden besitzt und
3. sonsten keines zu hoffen hat.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Bohnet
Schneider
Mast
 
5. November 1862
 
Nach dem diesseitigen Regessbuch §4 hätte Oberamtsthierarzt Kober von Freudenstadt im Buch Par. 72 von vorjähriger Gemeindpflegrechnung 1 Gulden 30 Kreuzer zuviel Diäten und Reisegeld bei einer amtlichen Verrichtung erfahren.
Betreff  Ersatzzahlung wurde dem Kober schon 2 mal gefordert, derselbe hat aber mit der Bitte um Nachlaß betreffende Postens  die bestimmte Erklärung verbunden, daß solches in Zukunft nicht mehr vorkomme, sondern habe zu dieser Verrichtung den Weeg von Alpirsbach wo er noch angestellt war ziehen machen müssen, und deswegen seie die zu hohe Anrechnung entstanden, und bitte wiederholt um Nachlaß.Der Gemeinderath beschließt aus den vorgetragenen Gründen dem Oberamtsthierarzt Kober betreff Posten mit 1 Gulden 30 Kreuzer zu schenken.
Zur Beurkundung Gemeinderath
Braun
Seeger
Bohnet
Mast
 
21. Januar 1863
 
Jakob Fried. Braun, Bauer und Schultheiß hier hat unter Blt. 63 d. Protok. bei der Würtemb. Feuerversicherungsgesellschaft sein Mobilar zu 1800 Gulden versichert, da jedoch dieser dort angegebene Betrag mit dem wirklichen Besitz des Braun in keinem Verhältnis steht, so wurde unter dem 21. Januar 1863 der Würtemb. Feuerversicherungsgesellschaft folgende Gegenstände zur Versicherung übergeben:
1. Gold und Silber mit Griff von Taschenuhren u.s.w. - 50 Gulden
2. Bücher - 20 Gulden
3. Gemälde Kupferstich - 10 Gulden
4. Betten und Bettgewand - 600 Gulden
5. Kleider und Leibweißzeug - 400 Gulden
6. Leinwand und Tischzeug - 300 Gulden
7. Schreinwerk - 400 Gulden
8. Kirchengeschirr  - 100 Gulden
9. Faß und Baudgeschirr - 30 Gulden
10. Gemeine Hausrath - 100 Gulden
11. Wägen, Pflüge, Eggen, Schlitten, Sattel, und Reitzeug,
sonstiges Pferd & Ochsengeschirr - 300 Gulden
12. Baumanns Faheniß Scheunen & Handgeschirr - 100 Gulden
13. Getränke - 100 Gulden
14. Mundvorrath - 300 Gulden
15. Brennholz - 100 Gulden
16. Vieh - 0 Gulden
17.
18.
19. Schweine - 40 Gulden
20. Früchten - 400 Gulden
21. Stroh - 200 Gulden
22. Futter - 400 Gulden
23. Steps-Klee - 10 Gulden
24. Flachs und Hanf - 50 Gulden
Summe 3360 Gulden
 
Der Gemeinderath beurkundet hiermit, daß der Antragsteller J.Fried. Braun im Besitz der so oben aufgeführten Faheniß und Gegenstände ist, nd wird deshalb beglaubigt mit 3360 Gulden.
den 21. Januar 1863
Gemeinderath
Bohnet
Mast
Schneider
Seeger
 
Nachtrag
In Folge des Wegzugs aus dem Gebäude Par. 1 in Par. 16 wurde vorstehende Versicherung umgeändert und auf Par. 16 eingetragen und zugleich im Werth erhöht bis auf 3910 Gulden.
Zur Beurkundung
den 18. Januar 1868
Gemeinderath
 
17 Juli 1863
 
Nach dem Güterbuch I Band Blt. 151 besitzt die Gemeinde
22,1 Rath Kirch und Kirchturm Mauer
30,3 Rath Hof
1/8 Morgen 4,4 Rath mitten im Dorf neben dem Bach und Johannes Mast,
ferner  
9,0 Rath Gemüsegarten bei der Kirchenmauer neben Joh. Mast uns sich selbst, worauf eine Kirche gestanden, aber im Jahr 1822 bis auf die Mauer niedergebrannt ist. Im Jahr 1855 wurde die Steine der abgebrannten Kirche verkauft. Die Ruine der Kirche liegt aber unterdessen werthlos da, und trägt nichts ein.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat deshalb in heutiger Sitzung beschlossen, diesen Platz, welcher sich zu einem Garten oder Feld eignet an den Meistbietenden zu verkaufen mit der ausdrücklichen Bedingung, daß sich wegen der Genehmigung dieses Verkaufs die höhere Genehmigung vorbehalten bleibt.
Als Grund des Verkaufs wird weiter angeführt,daß bei einer so kleinen Gemeinde wie solches hier der Fall ist die Erbauung einer Kirche auch nicht im Entferntesten in Aussicht steht, und wie schon vornen gesagt betreffender Platz nichts einträgt, ja sogar noch als förmliche Ruine besteht.
Zur Beurkundung
Gemeindrath & Bürgerausschuß
Braun                Ziefle
Bohnet              Kappler
Seeger              Döttling
Mast
Schneider
 
21. September 1863
 
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß das Ergebnis des Gesuchs vom 25. Juli 1863, daß der Grund und Boden der zur Kirche Obermusbach dem Verkauf ausgesetzt werden möchte vor, daß das königl. Gemeinschafts-Oberamt Freudenstadt vom 17. August in dieser Beziehung nachstehenden Erlaß ertheilt hat:
 
Das Gemeinschaftl. Oberamt weißt das Gesuch um Genehmigung des Verkaufs des fraglichen Platzes nicht zu bevorworten.
Gegen eine Verpachtung unter Wahrung des Eigenthumsrecht ist nicht einzuwenden.
K. Gemeinschaftl. Oberamt
 
ferner
da die Gemeinde als Eigentümer in den öffentlichen Büchern eingetragen ist, so steht die Verpachtung dem Gemeinderath zu.
K. Oberamt Sandberger
 
21. September 1863
 
Wie oben ersichtlich ist, hat das königl. gemeinschaftl. Oberamt den Verkauf des Kirchenplatzes nicht genehmigt, vielmehr gegen eine Verpachtung unter Wahrung des Eigenthumsrechts nichts einzuwenden.
Es wird nun in heutiger Sitzung beschlossen betreffenden Kirchenplatz mit 1/8 Morgen 4,4 Rath und 9,0 Rath mitten im Dorf auf 10 Jahre, nehmlich vom 1. Oktober 1863 /  73 im öfentlichen Aufstreich zu verpachten und unter folgenden Bedingungen:
1. Wird das Eigenthums-Recht für die Gemeinde gewahrt, und im Fall die Gemeinde den betreffenden Platz zu irgend einem Nutzen verwenden will so hört der Pacht auf, ohne irgend einen Ersatzanspruch von Seiten des Pächter.
2. der Pachtzins muß alle Jahre auf den 1. Juli, und zwar auf den 1. Juli 1864 das erste mal bezahlt werden.
3. die Steuern und Abgaben behällt die Gemeinde zu bezahlen.
 
Unter diesen Bedingungen bietet jährlich
Johannes Mast und Johann Adam Bohnet 2 Gulden.
 
Unterschrift J.Mast Bohnet
 
Nachstehenden Pacht wird hiermit genehmigt
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun                  Ziefle
Seeger                 Döttling
Schneider            Kappler
 
24. Februar 1864
 
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß  vor, daß bei der heutigen in Grünthal abgehaltenen Sitzung des allgemeinen Kirchenconvent berathen und beschlossen wurde eine neue Orgel anzuschaffen in die Mutterkirche in Grünthal, deren Kosten sich mit dem Transport Aufstellung derselben, sowie für Veränderungen  in der Kirche sich auf etwa 2200 Gulden belaufen können, und es seie hierzu die Genehmigung durch den Gemeinderath und Bürgerausschuß, soweit derselbe nicht bei fraglicher Sitzung in Grünthal anwesend war, einzuholen
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt einstimmig, daß sie mit dem gefaßten Beschluß der Anschaffung einer neuen Orgel in der Mutterkirche in Grünthal vollkommen einverstanden seien, da die Beschaffung derselben schon längst ein anerkanntes Bedürfnis sei.
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß 
Braun                  Ziefle
Bohnet                Döttling
Mast                    Kappler
Schneider
Seeger
 
3. März 1864
 
Nach §3 des Rezesses zur Gemeindepflegrechnung von 1862/63 soll über die Anstellung und Belohnung des Impfbuchführer Beschluß gefaßt werden.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt dem Schulmeister Glük in Untermusbach die Impfbuchführung gegen jährliche fixe Belohnung von 1 Gulden zu übertragen.
z.B.
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun                  Ziefle
Mast                    Döttling
Bohnet                 Kappler
Schneider
Seeger
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein im Gemeinderaths-Protokollbuch gefundener Zettel enthält eine Preisliste. Ein Datum ist nicht enthalten, es ist jedoch der Name von Schultheiß Braun geschrieben. Das Blatt lag in den Seiten des Jahres 1855.
Zwei Pferd-Aufschlag 350 Gulden
Ein Paar Ochsen 200 Gulden
Ein Stier 44 Gulden
Eine Kuh 77 Gulden
Eine Kuh 70 Gulden
Ein Farren 55 Gulden
Ein Kalbing 25 Gulden
Ein Stier 20 Gulden
Ein Kalb 15 Gulden
Zwei Kälber 18 Gulden
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

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