|
Verhandelt am 7. November 1864 vor dem Gemeinderath
Christian Friedrich Hofer Ziegeleibesitzer hier, Bürger und
Schmiedmeister in Untermusbach erscheint vor dem Gemeinderath und trägt
vor, daß er beabsichtige oberhalb der Ziegelhütte in seine eigenthümliche
Wiese ein Bauernhaus zu erbauen, und da solches auf die hiesiger Markung
kommt, so bitte er hierzu um die Gemeinderäthliche Genehmigung.
Die Gemeinderäthe Schultheiß Braun, Adam Bohnet,Johannes Mast,
Martin Ziefle, auch der Gemeindepfleger Schneider gibt seine Zustimmung,
letzterer mit der ausdrücklichen Bestimmung daß seine nahe liegenden
Felder niemals auf irgend eine Art dürfen beschädigt werden, auch der
Gemeinderath Joh. Adam Seeger gibt seine Zustimmung unter obigen
Bedingungen, nahmentlich macht aber der Gemeinderath Seeger noch die
ausdrückliche Bedingung, daß seine Wässerung an dem oberen Graben niemals
dürfe verletzt oder geschmälert werden, und im Fall dieser
Wässerungsgraben sollte überbaut werden, so ist derselbe so zu überwölben,
daß derselbe so oft als nöthig ausgeputzt werden kann.
Es wird nun von dem Gemeindrath dem Wunsch des Hofer unter den
besagten Bedingungen entsprochen mit dem Beisatz, daß derselbe niemals
durch dieses Bauwesen irgend eine Nutzung der Gemeinde eingeräumt werde,
sondern man sich dagegen ausdrücklich verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeindrath
Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
7. Juli 1865
Auf eine Anfrage des hl. Pfarrer Dasselberger in Grünthal was für
die Armen abgebrannten in Besenfeld geschehen seie wurde hier eine
Hauscoleckte veranstaltet, welche 8 Gulden eintrug.
Da aber die Noth der Abgebrannten groß ist, so wird von dem
Gemeinderath und Bürgerausschuß beschlossen 8 Gulden für dieselben noch
aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun
Kappler
Mast
Döttling
Schneider
Mast
Bohnet
Ziefle
24. August 1865
Da man bei dem Schäfereiwesen welches seit einigen Jahren hier
besteht die Feststellung gemacht hat, daß selbige nichts taugt, an dem
Rind-Vieh welches auf die Weide getrieben wird großen Nachtheil bringt,
auch die Pfärchnutzungen beinahe wertlos, ja sogar oft schadhaft sind, so
wird in heutiger Sitzung beschloßen mit dem heurigen Jahresschluß die
Schäferei ganz aufzugeben, und die Pfärchgerätschaften zu verkaufen,
welche ohne dies beinahe wertlos sind.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Ziefle
11.November 1865 Christian Fried. Hofer, welcher von seinem Vatter Fried. Hofer
von Untermusbach ein Wohnhaus und Ziegelhütte nebst einem ordentlichen
Garten an obigen Datum kaufte und überdies ein Vermögen von 4600 Gulden
beibringt, hat um die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht
nachgefragt.
Es wird deshalb in heutiger Sitzung beschlossen dem Gesuch des
Christian Fried. Hofer zu entsprechen, und denselben hier als Bürger
aufzunehmen gegen die Entrichtung von 12 Gulden Bürgergeld, 1 Gulden
Beitrag zu den Feuerlöschgerätschaften, 3 Gulden Spartel für den
Gemeindrath.
Regblt. v.J. 1833 Seite 521
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Mast
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
17. Mai 1866
Heute wurde der Ablösungsvertrag über die Armenkostenbeiträge der
Staatsfinanzverwaltung zur ehemaligen Almosenpflege des früheren
Klosteramtes Reichenbach nach voraus gegangener Beratung unterzeichnet,
wobei zur Sprache kam, daß die Gemeinde Reichenbach an dem erwähnten
Ablösungsvertrag nicht fest halte, vielmehr den Prozeß von neuen aufnehmen
will.
Mit der Ansicht der Reichenbacher ist auch Obermusbach
nicht einverstanden, daher die Bürgerlichen Colegien
beschliesen
an die königl. Staatsfinanzverwaltung die Bitte zu stellen, auf
den Grund der mehr erwähnten Vertrages vom 13. April 1866 die
Gemeinde Obermusbach um ihre Ansprüche abzufertigen, auch wenn Reichenbach
den seit 13 Jahren abschwebenden Prozeß aufs neue beginnen
wolle.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
24. Juli 1866
Zufolge Kl. Oberamts Erlaßes in Por. 84 d. Gränzer welcher die
Hinweisung auf das Einquatierungsgesetzt vom 18. Juni 1864 Art. 39 bis 42
Regblt. S. 91 enthält, wurden auch hier die Quatiercomision bestellt, und
da es gegenwärtig nur 12 Bürger hier sind, wird beschlossen daß neben dem
Schultheißen nur noch 1 Quatiermacher bestehen soll, welcher in heutiger
Sitzung des Gemeinderaths gewählt wurde in der Person des Gemeindepfleger
Schneider
denselbe wurde sofort die unverweilte Fertigung der
Quartierlisten aufgegeben.
Die Einquatierungscomision besteht sonach aus Schultheiß
Braun und Gemeindpfleger Schneider, welches als genügend
erscheint.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider Ziefle
Randbemerkung: Nachträglich wurde zu Folge K. Oberamts Anordnung
noch weiter gewählt Joh. Georg Kappler.
19. November 1866
Aus Veranlassung der Testaments-Eröffnung der am 5. d. Monats
gestorbenen Fried. Klumpp Witwe Eva geb. Mast wurde heute für die zwei
abwesenden Erben Johannes und Jakob Friedrich Mast beide in Amerika ein
AbwesenheitsPfleger bestellt in der Person des Gemeinderath Joh. Adam
Seeger
und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Adam Seeger
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Mast Bohnet
13. November 1868
In der heutigen Sitzung beider Colegien verlies der Ortvorstand
verschiedene Aufruf der Cannstatter zur Errichtung eines Standbildes für
den höchstseeligen König Wilhelm.
Im Hinblich auf die Motive wie den edlen Zweck den die
Cannstatter im Auge haben beschließt der Gemeinderathim Einverständnis des
Bürgerausschusse zu gedachten Zweck fünf Gulden aus der Gemeindecasse zu
bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling
2. Februar 1869
Durch das Ableben der Adam Hofer Witwe ist den Kindern des Joh.
Adam Hofer auf dem Frutenhof hier bürgerlich eine bedeutende Erbschaft
angefallen. Die Kinder sind aber beinahe noch alle minderjährig und es muß
deshalb für diesselben ein Pfleger bestellt werden, dem die Gelder zur
Verwaltung übergeben werden können.
In heutiger Sitzung wurde nun als Pfleger gewählt
Michael Schneider, Gemeindepfleger welcher sogleich verpflichtet
wurde.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Waisenausschuß Braun Bohnet Kappler
24. Februar 1869
Der Güterweg bei dem Hause des Joh. Adam Bohnet, welcher auch
zugleich zur Sägmühle führt ist gänzlich unfahrbar. Es wurde beschlossen
12 Roßlasten Kalkstein beizuführen zu lassen, welche heute im öffentlichen
Abstreich verakkondiert wurden, wobei die Hälfte die Sägmühlgesellschaft
die Hälfte die Gemeindecasse bezahlt.
Dieselbe hat zur Beifuhr erhalten Joh. Adam Bohnet, den Haufen zu
7 lt um 29 Kreuzer.
Unterschrift Bohnet
Zugleich wird das schlagen und einwerfen im Accord gegeben, und
erhällt solche den Roßlast zu 10 Kreuzer Jakob Schneider hier.
Unterschrift Schneider
Weiter wurde beschlossen, den Accord des Mäusefängers Johannes
Seeger von Untermusbach zum fangen der Maulwürfe und Steudelmäuse auf das
Jahr 1869 mit 40 Gulden zu verlängern.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Ziefle Mast
22. Juni 1869
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch
der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner oder jüngerer
Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen
wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll,
jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier
soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches
Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den
Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie.
Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen
Farren wieder auf einen anderen übergeht.
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule
in Untermusbach zur Spache, daß unssere Kinder nicht nur nichts lernen,
sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den
Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die
Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde
eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach
besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen,
daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit
einem tüchtigen Lehrer versehen werden.Die Regelung der
Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarer Eyth
geschehen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey
5. Oktober 1869
Für die durch Brand verunglückten im September d. Jahres in
Dornstetten wurde in Folge mehrerer Aufrufs wonach 13 arme Familien
obdachlos geworden sind und deren Noth notorisch groß ist, eine
Unterstützung mit 7 Gulden aus der Gemeindecasse ver willigt.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Ziefle
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
30. November 1869
Zufolge K. Oberamts Anschreiben vom 20. November wonach zur
Erledigung der Diferenzen mit der Hirschkkopfstraße neben dem Schultheißen
noch 2 weitere Mitglieder aus den bürgerlichen Colegien als
Bevollmachtigte am Samstag, den 4. Dezember auf dem Rathhaus in
Freudenstadt zu erscheinen haben wurde gewählt
Gemeindepfleger Schneider, Gemeinderath Kappler.
Diesselben erhalten die Vollmacht in dieser Angelegenheit nach
ihrem Gutgünken zu handeln, deren Ergebnis vonj den bürgerlichen Colegien
zum voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung
die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun Mast Ziefle Bohnet
Hofer Döttling
21. Dezember 1869
Nachdem daß K. Oberamt angeordnet hat, daß für die Gemeinde hier
wie in den überigen Gemeinden ein neuer Feuerfahne angeschafft werden
mußte so wurde heute ein Fahnenträger welcher die Funktion als Rottmeister
hat der Schreiner Johannes Mast gewählt und demselben den neuen Fahnen zur
sorgfältigen Aufbewahrung übergeben.
bei einem etwaigen Brand hat der Fahnenträger die Mannschaft in
Ordnung zu bringen und alles Nöthige anzuordnen.
Unterschrift Joh. Mast Schreinermeister
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast Ziefle
3. Februar 1870
Bei der im vorigen Monath erfolgten Übergabe der 300 Rathen (1
Rath = 2,9 km) langen Hirschkopfstraße von der Stadtgemeinde Freudenstadt
an die Gemeinde Obermusbach hat betreff. Stadtgemeinde noch 300 Roßlast
Kalkstein zum ausführen auf ihre Kosten verabstreichenlassen, welche der
Bauer Georg Kappler hier der Roßlast zu 7 Zentner um 42,5 Kreuzer zur
Beifuhr erhalten hat.
Da die Stadtgemeinde nicht mehr bezahlt als betreff 300 Haufen
die Steine aber bei weitem nicht zur Ausbesserung der Fahrleisse
ausreichen, so stellt der Ortvorstand an den versammelten Gemeinderath das
Ansinnen, den Fuhrleuten welche betreff. Kalksteine auführen das
Mehrgewicht über 7 Zentner aus der hiesigen Gemeindecasse ebenfalls den
Haufen zu 42,5 Kreuzer zu bezahlen.
Der Gemeinderath ist aus Billigkeits einsichten nicht
verstehenem Wartung einverstanden und bewilligt für das Mehrgewicht
gleichfalls 42,5 Kreuzer.
Nach einem Bericht des Proffeors Dr. Nagel in Tübingen vom 8
Febr. d. J. leidet der Fried. Bohnet von Frutenhof hier bürgerlich an
eronischer Krankheit beider Augen und soll in die
Staatskrankenanstalt in Wennenthal aufgenommen werden an deren Kosten die
Staatscasse die Hälfte der auf täglich 42 Kreuzer sich belaufenden Kosten
leidet,
die andere Hälfte soll der Mittellosigkeit des Kranken auf die
Gemeindecasse übernommen werden, wobei bemerkt wird, daß die Kur 4 Wochen
gauert.
Dem Fried. Bohnet ist kürzlich eine Erbschaft angefallen, daß er
seine Kurkosten selbst bestreiten kann, deswegen die Gemeinde sich für
jetzt auch nicht verpflichtet hällt für die Kurkosten einzustehen außer
derselbe seie nicht im Stande solche zu bezahlen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Ziefle
19.April 1870
Der hiesige Taglöhner Johannes Frey erscheint vor dem
Gemeinderath und trägt vor, daß er fest entschloßen seie mit seiner
Familie bestehend aus Frau und 3 Kinder von 6 bis 11 Jahre alt nach
Amerika auszuwandern, und bei desen Mittelloßigkeit seie er genötigt um
eine Reise-Unterstützung aus der Gemeindecasse nachzusuchen, wogegen er
für sich und seine ganze Familie auf das hiesige Bürgerrecht
verzichte.
Dem Frey wurde vor etwa 6 Jahren vergantet, wobei allerdings
durch den überaus günstigen Erlös seiner Liegenschaft noch für die
Freysche Familie noch etwas übrig blieb. Überigens hat sich bei dessen
Vermögensuntersuchung ergeben, daß derselbe so lange er verheuratet und
sein Gut betrieben 700 Gulden eingebüßt hat, und deswegen wird desen
Auswanderung hier recht gerne gesehen und thunlichstt
befördert.
Da die hiesige Gemeinde vor etwa 2 Jahren 1260 Gulden als
Armengelder oder zur Unterstützung der Armen als Ablößungssumme von
demKlosterverband von Reichenbach herrührend erhalten hat, so
beschließt der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes der
Freyschen Familie zum Zweck der Auswanderung nach Amerika und unter
der Bedingung des ausdrücklichen Verzicht auf das Bürgerrecht für sich und
seine Familie aus oben genannter Kasse eine Unterstützung von 200
Gulden zu bewilligen.
Vorstehende Verhandlung soll einem Köngl. Oberamt zur gütigen
Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Kappler Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
28. April 1870
Da nach einem K. Oberamts-Erlaß vom 22.d. M. obenstehende 200
Gulden als Reiseunterstützung dem Taglöhner Johannes Frey welcher nach
Amerika mit Familie auswandern will nicht genehmigt wurde sondern nur der
verfallene Zins aus dem Capital von 1260 Gulden 45 Kreutzer welcher 107
Gulden 28 Kreuzer beträgt zu diesem Zweck verwilligt werden konnte, si
beschließt der Gemeinderath die noch fehlenden 92 Gulden 32 Kreuzer aus
der Gemeindecasse zu entnehmen, bis der Zinsgenuß aus betreff. Kapital
obige 92 Gulden 32 Kreuzer wieder deckt, damit der Auswanderung der
Freyschen Familie kein Hinderniß bereitet wird.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Mast Kappler
3. August 1870
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Realabtheilung der am 7.
Mai 1870 gestorbenen Witwe des Johannes Frey von hier wird für den nach
Amerika ausgewanderten Sohn Johannes Frey von hier Johann Martin Döttling,
Schuster hier als Abwesensheitspfleger bestellt und sogleich
verpflichtet.
Unterschrift Döttling
Zur Beurkundung
Waisengericht Braun Schneider Mast
30 August 1870
Nach einem Ausschreiben des Kl. Oberamt Freudenstadt vom 28. d.
Monats befinden sich unsere verwundeten Krieger in der gräßlichsten Noth
und richtet an den Gemeinde und Stiftungsrath die dringende Bitte um
rasche Bewilligung einee Beitrags aus der Gemeinde &
Stiftungscasse.
Der Gemeinde & Stiftungsrath beschließt
aus der Gemeindecasse 8 Gulden
aus der Stiftungscasse 7 Gulde, zusammen 15 Gulden zu
verwilligen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Mast Kappler
Schneider
15. Oktober 1870
Die Bachfaßung beim Ochsenwirths Hause und die Dohle hinter
demselben ist total mit Morast angefüllt, es wird daher beschloßen diese
Ausputzarbeiten gegen ein Tagegeld von 48 Kreuzer dem Joh. Martin Döttling
von hier zu übertragen.
Unterschrift Döttling
Zur Beurk.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
19. November 1870
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath &
Bürgerausschuß vor, daß in allen Gemeinden für die im Felde befindlichen
Krieger Unterstützungen nahmentlich an Flanelhemden gemacht werden, und
beantragt dem einzigen Soldaten Fried. Mast von hier beim I.ten
Reiterregiment gegenwärtig von Paris auch eines der feinsten Flanel-Hemden
mit 6 Ehlen Zeug die Ehle zu 168 Kreuzer zusammen 4 Gulden 48 Kreuzer
aus der Gemeindecasse zu bewilligen, was von dem Gemeinderath &
Bürgerausschuß gut geheißen wurde.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schnieder Masr Kappler
& Bürgerauschuß Bohnet Döttling Hofer Mast
18. April 1871
Veranlaßung der heutigen Intentualabtheilung des am 8. Febr. d.
J. verstorbenen Joh. Martin Ziefle Bauer hier wurde für die 3
minderjährigen Kinder des Ziefle
Johannes geb. den 15. März 1863
Maria geb. 18. Augst. 1864
Christian Ziefle geb. 6. May 1866
Johannes Eberhardt Gutsbesitzer von Unter-Ellenbogen als Pfleger
bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Johannes Eberhardt
Zur Beurkundung
Waisengericht Braun Kappler Schneider
23. Juni 1871
Nach einem K. Oberamts-Ausschreiben vom 17. d. wird am Mittwoch
den 28. d. Vormittags 9 Uhr eine Verhandlung aud dem Rathhaus in
Freudenstadt stattfinden wegen Erbauung der Hirschkopfstraße von
Igelsberg bach Besenfeld und insbesondere wegen Unterhaltung derselben und
es solle aus der hieseigen Gemeinde auch 2 Abgeordneten zu betreff.
Verhandlung gewählt werden welche mit Vollmacht von den bürgerlichen
Colegien versehen sind.
Bei der sofort erfolgten Wahl wurde zur betrff. Verhandlung
gawählr.
Gemeindpfleger Schneider
Gemeinderath Schwemmle
dieselben erhalten die unbedingte Vollmacht in dieser
Angelegenheit zu handeln nach ihrem Gutdünken, deßen Ergebniß von den
bürgerlichen Colegien zum voraus genehmigt wird.
Dieselben erhalten 1 Tagegeld von je 2 Gulden 30 Kreuzer aus der
Gemeindecasse.
Zur Beurkundung
Bürgerliche Colegien Braun Schneider Schwemmle Kappler Mast
Seeger Bohnet Döttling Hofer
11. August 1871
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des
Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines
Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach
bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend
vom 1. Juli an.
Zur Brurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
24. Febr. 1872
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein
der Gemeindräte Schulth.Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der
Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen
und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des
Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als
Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing
Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten
des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der
Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit
Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit
begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst
Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren
bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu
stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft
und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt
Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100
Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der
Gemeindecasse bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll
durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr
fertig und Gangbar herzustellen.
Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen
Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende
Bemerkung)
Randbemekung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande.
Schultheiß Braun
20. Mai 1872
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8
Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im
Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach
ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwear trifft
es
Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter
Wittwe Ziefle 1 Clafter
Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter
Georg Kappler 3/4 Clafter
Gemeindepf. Schneider 1 Clafter
jung Bohnet 3/4 Clafter
alt Bohnet 3/4 Clafter
Jahonnes Mast 1 Clafter
Schwemmle 1/2 Clafter
Zusammen 8 Clafter
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier
zumaufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord
gegeben.
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen
100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und
zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog.
Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im
sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7
Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer
Ferner
Wird beschlossen dem Mäußefänger Johannes Seeger v. Untermusbach
die Ortsmarkung zum säubern der Maulwürfe und Streudelmäuße zu übertragen,
derselbe erhällt für dieß Jahr von jedem Stub das er fängt 8 Kreuzer pro
Stüb derselbe hat aber von heute an dem Gemeindpfleger die Mäuse zum
abzählen zu übergeben, welcher nach dem Abzählen den Lohn
ausbezahlt.
Vorstehenden Verhandlung beurkundet
Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
27. Dezember 1872
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 16. Dezember und hohen Erlaßes
des Ministeriums des Inneren betreffend den Gehalt der ortsvorsteher wurde
in heutiger Sitzung Beratung gepflogen. Zuerst bringt der Ortsvorsteher
die bei seiner am 28. März 1849 stattgefundenen Wahl als Ortsvorsteher zur
Sprache, worauf die Besoldung folgender Maßen reguliert wurde.
Als Ortsvorsteher 30 Gulden, als Rathschreiber 10 Gulden, für
Schreibmaterial 6 Gulden zusammen 46 Gulden jährlich.
Nach dem Regblt. Seite 396 ist nun die Besoldung der
Ortsvorsteher neu zu regulieren und beträgt bei Gemeinden unter 300
Ortsanweßenden Einwohner 50,10 Gulden a.s.f.
Auf erstatteten Vertrag wird nun beschlossen die Besoldung des
Schultheißen folgender Maßen zu regulieren, zumalen da die oben
aufgeführte Besoldung bei den vielen Anforderungen der Neuzeit in keinem
Verhältniß zu den vielen Leistungen steht.
Als Schultheiß 50 Gulden
Als Rathschreiber 15 Gulden
für Schreibmaterial 10 Gulden
zusammen 75 Gulden vom 1. Januar 1873 an (gestrichen und neu vom
1. Juli 1872 an).
Zur beurkundung
Gemeindrath
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
27. Dezember 1872
Bei der heutigen Verhandlung bringt der Ortvorsteher den K.
Oberamts-Erlaß vom 16. Dezember und die K. Verordnung Regblt. v. Jahr 1872
Seite 392 betreffend die Belohnung der Verwaltungsaktuere zur Sprache,
nach welchem derselbe bei Verrichtung am Wohnort ein Tagegeld von 3 Gulden
, bei Geschäften außerhalb des Wohnorts für Arbeit, Zehrungs und
Reiseaufwand bei mindestens 8 Stunden 5 Gulden, bei kürzerem Zeitaufwand 4
Gulden berechnet werden darf.
Da deßen Besoldungsverhältniße aber erst vor einigen Jahren neu
reguliert wurde, auch ein Antrag auf Aufbesserung bis jetzt nicht
reingekommen ist, so wird beschloßen deßen Belohnung bis ein weiterer
Antrag gestellt ist beim alten zu belaßen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler
Mast
27. Dezember 1872
Der Ortsvorsteher verliest in heutiger Sitzung den K.
Oberamts-Aufrauf in Kar 151 d. Gränzer betreff eine Beisteuer für die
Bewohner der Ostseeküste welche den Sturm vom 12./13. v. Monats auf
schreckliche Weise heimgesucht hat.
Der Gemeinderath & Stiftungsrath beschließt betreffenden
Verunglückten einen Beitrag von 5 Gulden und zwar zur Hälftig aus der
Stiftung Hälftig aus der Gemeindecasse zu entnehmen.
Zur Beurkundung
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler
Mast
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
24 Febr. 1873
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen
die sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu
herzustellen, zu dießem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine
nöthig, welche im Feld des Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen
werden.
Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutretten und
fordert für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem
Gemeinderath und Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling
Betreff der Steine sollen zum Brechen der Maurer Michael Grißen
von hier gegen ein Taggeld von 1 Gulden übertragen werden, deßen Kosten,
sowie der Ankauf des Feldes, von der Gemeindecaße getragen werden, alles
Übrige aber die Steineabfuhr, schlagen und einlegen solle durch die
Bürgerschaft unendgeltlich besorgt werden.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
25. Juli 1873
Verhandelt vor dem Gemeinderath.
Demselben wird in heutiger Sitzung der Königl.
Oberamtsgerichtliche Erlaß im Gränzer 81 die Güterbuchsführung betreff
vorgelesen, worauf die Wahl eines Güterbuch-Akteurs hier vorzunehmen wäre,
da ein Pfandhulfsbeamter hier nicht vorhanden ist.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschloßen die Führung der
Güterbücher dem Hf. Verwaltungsakteur Bukenberger in Freudenstadt in
Zukunft zu übertragen.
Ferner nach einem Erlaß des Königl. Oberamtgericht und K. Oberamt
vom 21. Juli d.J. Gränzer 85 ist angeordnet, daß in den Gützerbuch von der
Gemeinde künftig das Metermaß anzuwenden ist, und daß die
bisherigen Maßangaben in das neue Maas nach der in der Ministerilverfügung
des Inneren und der Justitz vom 8. Juli 1873 näher angegebenen
Vorschriften umgerechnet werden soll.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschlossen, den Hf.
Oberamtsgeometer Reinweiler von Böblingen welcher ohnedieß in Geschäften
hierher kommt dieße Arbeit zu übertragen.
Randbemerkung: mit 2 Auszug, 18. August 1 an das K. Oberamt, 1 K.
Oberamtgericht,
wurde nicht genehmigt sondern dem Hf. Amtspfleger Bukenberger in
Freudenstadt übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle
29. November 1873
Die Witwe des am 8. febr. 1871 gestorbenen Martin Ziefle, Anna Maria geb. Schillinger welche sich im Laufe der
nächsten Woche wieder zu verehlichen gedenkt wird Behufs ihrer
dispensation in geschloßener Zeit sich mit Johannes Schanz, lediger
Bauerssohn v. Thumlingen trauen zu laßen bezeugt.
1. daß dieselbe ein gutes Prädikat besitzt, daß
dieselbe
2. an einem Vermögen 10.000 Gulden besitzt
3. daß der beabsichtigten Verehlichung mit genannten Johannes
Schanz lediglich kein Himderniß im Weege steht, da derselbe hier als
Bürger aufgenommen ist und der Nahrungsstand gesichert ist.
Z B
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast
9. Dezember 1873
Auf Grund vorgelegten Zeugnißes des Johannes Schanz welcher ein Vermögen von 6000
Gulden bezeugt ist vom Gemeinderath Thumlingen wird dieser heute als
Bürger, nachdem er sich mit der Witwe des Joh. Martin Ziefle hier
verehlicht hat angenommen gegen Entrichtung der Spartalgebühr für den
Gemeinderath mit 3 Gulden Regblt. v. Jahr 1833 Seite 521.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
29. Juli 1874
Der Ortsvorstand bringt in heutoger Sitzung den Erlaß des Köngil.
Oberamtspfisikat in Par 71 d. Gränzer zur Sprache, wonach derselbe
beantragt denjenigen Hebammen des Bezirks welche nur einige Gulden
Belohnung aus öffentlichen Kassen beziehen in lieberaler Weiße eine
Entschädigung ihres Lohns zu gewären.
Die für hier und Untermusbach bestellte Hebamme Anna Maria Mast
v. Untermusbach hat sich schon öfters wegen ihrem geringen Lohn beschwerd,
sie beziehe von Untermusbach 1/2 Clafter Holz und 2 Gulden aus der
Gemeindecasse, von Obermusbach jährlich 5 Gulden.
In Anbetracht der Anforderungen in dem aufopfernden Berufe
beschließt der Gemeinderath der Hebamme Mast von Untermusbach vom Juli
1874 an jährlich 8 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen.
Bürgerausschuß Schanz Döttling Bohnet Mast
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schwemmle
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar
1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe
verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens
der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur
viele Kosten gahabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete
nachgesucht.
In heutuger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und
Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli
1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu
verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von
10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die
Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der
Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau
Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium
des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom
20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut
werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es
solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen
Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu
unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein
da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige
kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu
unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800
Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch
aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in
Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast
Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
15. August 1874
Dem Gemeindepfleger Schneider soll ein Gemeinderäths-Prädikat
Vermögen und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
Dem Schneider zu bezeugen, daß derselbe ein gabz gutes Prädikat
besitzt,
am Vermögen 50.000 Gulden
Hinsichtlich der Vorstrafen auf das Verzeichnis verwiesen
wird.
Z B
Gemeinderath Braun Kappler Mast Schwemmle
25. November 1874
Köngl. Oberamtsgerichts-Auftrag zu Folge soll dem Schreiner
Johannes Mast hier ein gemeinderäthliches Prädikat Vorstrafen und
Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Es wird beschloßen dem Mast zu bezeugen da0 derselbe
ein gutes Prädikat besitzt und einen ordentlichen Wandel
führt.
Hinsichtlich der Vorstrafen wird sich auf die Übersicht des
Strafprotokoll verwiesen.
Was das Vermögen der Mastschen Eheleute betrifft so wird solche
auf 2400 Gulden angeschlagen.
Z B
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast
20. März 1875
In dem hiesigen Güterbuch I. Band von Blt. 262 an hat die
Lehensbauernschaft seither die im Kaufbuch Blt. 205 bis 205b beschriebene
Liegenschaft besesen und nach dem die Gemeinschaft aufgehört hat, den
größten Theil der Waldungen unter sich verteilt haben, so wurden die im
Kaufbauch von Blt. 205 an bis 205b beschriebenen Grundstücke als wehnes
Eigenthum der Gemeinde einverleibt wofür dieselbe neben den Kosten des
gerichtl. Erkentnißes welche sich auf 2 Gulden 21 Kreuzer belaufen noch an
die Bauerschaft baar bezahlt 100 ulden.
Obgleich für das große Stük in der Sebasteansmaad mit 3 h 36 a 58
qm von Privatpersonen 400 Gulden gehalten wurde, so hat man doch
vorgezogen auch dießes der Gemeinde einzuverleiben, es wird aber hier
ausdrücklich bemerkt bei diesem Stük das solches jederzeit wie es
gegenwärtig besteht auch fernerhin bestehen soll, nahmentlich darf im
Betreff der Holzabfuhr niemals jemand gehindert werden, vielweniger
darf dießes Grundstück jemals als Viehweide verhalten werden, das sich
ergebende Holz aber wird selbstverständlich zu Gunsten der Gemeindecasse
verkauft.
Auf erstatten Vertrag wird nun von dem Gemeindrath und
Bürgerausschuß beschloßen vorstehende Verträge für gut zu heißen die
Kaufsumme mit 100 Gulden nebst Kosten mit 2 Gulden 21 Kreuzer zusammen mit
102 Gulden 21 Kreuzer aud die Gemeindecasse hier zu gegehmigen und zu
decartieren.
Geneinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mast
und Bürgerasuschuß Bohnet Döttling Mast Schanz
21. Oktober 1875
Zufolge eines K. Oberamts-Erlaßes in Par 102 des Amtsblt soll
unter Hinweisung auf § 7 der Verfügung der Ministerien des Inneren
und der Finanzen Regblt S. 417 betreff, die Volkszählung am 1. Dezember
1875 und die mit der Volkszählung am 1. Dezember 1875 zu verbindende
Gewerbeaufnahme die Zählungscommision so zeitig
bestellt werden daß dieselbe mit dem 1. November in Tätigkeit
treten kann.
Nach disseitigen Protokoll Blt 47 vom 2. Oktober 1873 wurde zur
Gewerbeaufnahme schon damals bestellt
Fried. Schwemmle
Georg Kappler
Zur Volkszählung Schulheiß Braun
z B
Gemeinderath Braun Schneider Mast
1. November 1875
Zufolge Königl. Oberamtsgericht & K. Oberamtlichen Erlaßes
vom 26. v.M. Gränzer Par 126 betreffend die Bildung der Standesamtbezirke
und der Bestellung der Standesbeamten wurden heute durch den versammelten
Gemeinderath folgender Beschluß gefaßt:
1. In der hießigen Gemeinde welche keine Parzellen enthält soll
einen eigenen Standesbeamtsbezirk bilden und soll mit keiner anderen
Gemeinde zusammen gelegt werden.
2. Als Standesbeamter soll der Ortvorsteher jederzeit gewählt
sein, als Stellvertreter Michael Schneider, Gemeindepfleger.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer
Kappler
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar
1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe
verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens
der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur
viele Kosten gahabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete
nachgesucht.
In heutuger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und
Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli
1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu
verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von
10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die
Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der
Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau
Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium
des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom
20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut
werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es
solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen
Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu
unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein
da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige
kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu
unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800
Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch
aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in
Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast
Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
7. November 1875
Köngl. Oberamts-Auftrag im Gränzer Par. 132 betreffend die in den
zu bildenden Standesamtsbezirken während der letzten 3 Jahre vorkommenen
Geburten Verehlichungen und Todesfälle unter Zugrundelegung der
Durchschnittszahl wird berichtet, daß nach einem eingelaufenen Bericht vom
Königl. Pfarramt Grünthal vom 15. d. M., daß nach den letzten 3 jährigen
Durchschnitt in Obermusbach
jährlich 4 Geburten
1 Ehe und
2 Todesfälle vorkommen.
Ferner was die jährliche Zeitversäumniß des Standesbeamten
betrifft so wird selbiger zu 2 Tag angeschlagen.
Was endlich die Entschädigung des Standesbeamten betrifft so
wird dieselbe abzüglich des Ertrages der zuläßigen Gebühren dem
Standesbeamten täglich auf 4 Mark festgesetzt. Jährlich auf 8
Mark.
z B.
Gemeinderath (nicht beteiligt
Der Bürgerausschuß ertheilt zu betreffenden Beschluß seine
Zustimmung.
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling Schanz
17. November 1875
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsther dem Gemeinderath den
Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet.
1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten
übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl.
Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M.
sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine
Stelle hier anzutreten hat.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer
Kappler
7. März 1876
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien kommt zur
Sprache daß in Folge des außerordentlichen Hochwasser die Güterweege so
verorben wurden, daß selbige gar nicht mehr befahrbar sind, es wurde
deßhalb einstimmig beschloßen betreffende Güterweege in stets
wiederruflicher Weiße an dem wenigstnehmenden zu verpachten mit der
ausdrücklichen Bedingung, daß die Weege in guten Zustand müßen unterhalten
werden, und sich sämtl. Bürger dabei beteiligen dürfen welche Geld dazu
geben.
Zuerst kommt vor die Eichholzgasse welche an der Straße bei dem
Hause des Johannes Schanz anfängt bis zum Eichholz-Aker des Schultheiß
Braun daß sogenante Grumenaker-Gäßle und daß sogenannte Hirtengäßle bis
zum Feld ges Johannes Mast bauen. Diese Streke übernimmt jährlich um 200
Mark Schwemmle Kappler Schanz.
Unterschrift Schwemmle Kappler Schanz
Ferner den sogenannten Rank von der Straße an bis zum Feld des
Fried. Hofer, Hofer Maad genannt und wieder den Büglweeg bis zum Feld des
Schultheißen Braun und den sogenannten Merkelaker Weeg der untere
Maurenweeg den Weeg bei der Spritzenwieße zwischen dem Feld des
Gemeindepfleger Schneider alle zusammen um jährlich 200 Mark zahlbat aus
der Gemeindecasse.
Unterschrift Unternehmer Fried Braun Hofer Schneider
Bohnet
Nachtrag
als weiter Accordanten Ochsenwirth Seeger Wörner , j.Fried.
Braun, alt Bohnet Wittwer.
Randbemerkung: Dießer Vertrag wird vom 7. May 1879 aufgehoben und
zwar im Einverständniß der Accordanten
Schultheiß Braun Seeger Schneider Kappler Wörner Bohnet Braun
Schanz
29.Mai 1876
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den
Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt
begeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz
aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum
Schulhaus an den wenigstach werden akondiert dieses Holz muß bis zum 15
Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier. Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Schwemmle Schanz
20. Juni 1876
Der Ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung den bürgerlichen
Colegien vor, daß seit mehreren Jahren keine Bürgerausschuß.Wahl mehr
stattgefand und da der Bürgerausschuß-Obmann Bohnet gegenwärtig im Prozeß
mit den sämtlichen Waldbesitzern befindet, und sich somit feindselig gegen
sämtliche Bürger besonders gegen den Schultheißen benimmt, und deßwegen
wird von dem Ortsvorstand eine Neuwahl des Bürgerausschußes besonders des
Obmann beantragt.
Bei der am 14. Juni d.J. stattgefundenen Rechnungsabhör durch das
K.Oberamt war derselbe nicht anwesend und hat dadurch beurkundet, daß er
sich in keine Ordnung füge.
Bei der heutogen Abstimmung war das Resultat, daß
Johannes Schanz Bauer hier mit allen mit Ausnahme seiner eigenen
Stimme zum Bürgerausschuß-Obmann gewählt wurde
als weiteres Mitglied wurde gewählt
Christian Seeger volljährig
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus
Johannes Schanz als Obmann
Christian Seeger Bauer
Martin Döttling
Schreiner Johannes Mast
Christian Seeger Säger hier
z B.
Wahlcommision Schneider Braun
25. Juli 1876
Nach einem Auftrag des K. Amtsnotariat Dornstetten soll für das
am 2. febr. 1875 geb. Michael Mast, Sohn des Johannes Mast Schreiner hier
und deßen geschiedener Ehefrau Christina geb. Plocher ein Pfleger bestellt
werden.
Hierzu wurde gewählt Fried. Hofer Gemeinderath, welcher sogleich
in Pflichten genommen wurde
Unterschrift Hofer
zur Beurkundung Waißengericht
Braun Kappler Schwemmle Schneider
7. Oktober 1876
Der am 12. Dezember 1876 verstorbene Johannes Mast Gemeinderath
hier hat für den Jakob Friedrich Mast in Amerika ein Pflegevermögen
verwaltet mit c. 377 Gulden.
Es wird beschloßen dieße Pflegschaft dem Johannes Schanz zu
übertragen derselbe wurde sogleich in Pflichten genommen.
Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
7. Oktober 1876
Aus Veranlaßung der Inventualtheilung des am 12. Oktober 1876
verstorbenen Johannes Mast Bauer und Gemeinderath hier wurde für die 4
minderjährigen Kinder
Cristina Maria geb. den 25. febr 1868
Friederika geb den 26 April 1869
Anna Maria geb den 1. März 1871
David Mathäus geb den 15 Okt 1876
David Müller Hirschwirth in Grünthal als Pfleger bestellt und
sogleich verpflichtet.
Unterschrift David Müller
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
30. Dezember 1876
In Folge Wegzugs des Schultheißen Fried. Braun aus dem Wohnhaus
16 mit seiner Familie in das neu erbaute Haus Par 1 hat die seitherige
Mobiliar Versicherung bei der Würtemb. Feuerversicherung aufgehört und
wurde heute neu wie folgt beantragt:
Die folgende Aufstellung wurde nicht übertragen.
29. Juni 1877
Aus Veranlaßung des Rattgehabten Benndes in Hallwangen sieht man
sich veranlaßt die Belohnung für Pferde welche die Feuerspritze führen
folgender Maßen auf immer festzusetzen:
1. Es soll das erste Pferd welches an die Spritze kommt und über
die Markung führt erhalten 4 Mark das 2te Pferd auch 4 Mark wenn ein 3tes
Pferd notwendig ist 3 Mark.
z B.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
13. Juli 1877
Es werden die einzelnen Gehälter und Gebühren von Gulden in Mark
umgerechnet. Auf die detalierte Übertragung wird verzichtet. Der
Umrechnungkurs ist:
für 1 Gulden gibt es 1,70 Mark.
13. Juli 1877
Nachdem das Bürgerausschußmitglied Christian Seeger Säger hier
seinen Austritt aus dem Bürgerausschuß angemeldet hat und somit entlaßen
wurde, wurde heute den 13. Juli eine Neuwahl von 2
Bürgerausschußmitglieder angeordnet.
Bei der sofortigen Abstimmung wurden in den Bürgerausschuß
gewählt
Joh.Georg Österle Schreiner
Fried. Braun Bauer
Dieselben haben die auf sie gefallene Wahl angenommen und wurden
sogleich beeidigt
Unterschrift Österle Braun
Hiernach besteht nun der Bürgerausschuß aus
Martin Döttling Schuster Obmann
Joh. Mast Schreiner
Christian Seeger Wirth
J. Georg Österle
Fried. Braun
z B.
Wahlcomision Schulth Braun Gemeindepfleger
Schneider
13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein
Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt
Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für
die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus
erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein
seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff
Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht
sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf
die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit
einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an
sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus
ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder
verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister
wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der
Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung
vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch
ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule
als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz
2.August 1878
Im Auftrag des Oberamtsgericht Reutlingen soll über den wegen
Körperverletzung in Untersuchung stehende Bierbrauer Fried. Schmele ledig
von hier ein gemeinderäthliches Vermögens Prädikat und Vorstrafenzeugniß
ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen, daß
1. derselbe an Vermögen zu hoffen hat von 1000 Mark
2. so viwl bwkannt ein gutes Prädikat besitzt
3. Noch nie gestraft wurde.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
20. November 1878
Nachdem sich die Wittwe des Joh. Mast mit Andreas Wörner wieder
verehlichte, so wird derselbe, nachdem ihn ein freies Vermögen von 15000 M
bezeugt ist hiermit in das Bürgerrecht aufgenommen gegen Bezahlung der
gesetzlichen Gebühren.
Ferner da nach einem Bürgerausschuß-Rezeß vom 26. Oktober 1877
§26 der Bürgerausschuß nicht vollständig ist, so wird Andreas Wörner
welcher ein gutes Prädikat besitzt in den Bürgerausschuß aufgenommen und
sogleich verpflichtet.
Unterschrift Andreas Wörner
zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schanz Schneider Schwemmle
4. Januar 1879
Der Bauer jung. Fried. Braun hier besitzt auf hiesiger Markung
Waldungen im Weilersteig 3 h 10 a 18 qm und beantragt solche auf Rechnung
der Ortsarmenkasse anzukaufen.
Der Gemeindeerath und Bürgerausschuß hat gestern betreff
Waldungen in Augenschein genommen, deßen Resultat durch
Sachverständige folgender Maßen eingeschätzt wurde. Holzbestand
1000 M Grund und Boden nebst Anflug 800 Mark zusammen 1800
Mark.
Verkäufer Fried. Braun ist erbötig betreff Wald um dießen
Preiß an die Ortsarmenkasse abzutretten.
Der Verkäufer soll aber alle auf den Kauf gehende Kosten bezahlen
auch die Steuer bis zum letzten März 1879.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschleßt da betreff Wald
zu diesem Zweck ganz geeignet gelegen ist und ein gutes Wachstum hat, da
ferner wir noch keine Armen Leute haben, auch nicht in Bälde in Aussicht
stehen aus Grundstücksmitte betreff Wald für die Ortsarmenkasse zu
erwerben und den Kauf mit 1800 M zu genehmigen und hierzu K. Oberamtliche
Genehmigung als die gesetzliche Aufsichtsbehörde einzuholen.
Unterschrift Verkäufer Friedrich Braun
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Seeger Wörner
30. Januar 1879
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu folge soll über
den Schuhmacher Johann Adam Döttling hier ein Vermögens und
Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300
Mark und später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft
wurde.
zB.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz
23. Juli 1879
Hl. Schulmeister Blicklen beantragt eine Mobilarversicherung.
Randbemerkung:
Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese
Versicherung erloschen.
20. August 1879
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878
zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis
erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen
soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers
Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner
19. März 1880
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint vor
dem Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie
bestehend aus Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei
seiner Mittelosigkeit bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus
Mittel der Ortsarmen und Gemeindcasse mit 500 - 600 Mark, wogegen er mit
seiner ganzen Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige
Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus
verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und
Faheniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug
11152 Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden.
Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die
Frau noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika
erhalten. Deßen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit
gebracht 5400 Mark Schulden zu contrahieren, so daß desen ganzes
BesitzThum am 2. d.M. im Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit
60 % abgefertigt werden mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene
Waldungen und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark.
Es ist unter besagten Umständenmehr als zur Genüge
nachgewießen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und
Arbeitsscheu, auch deßen Kinder sind auch nicht lobenswerth, unter dießen
Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von
Amerika mit dießer Familie beglükt wird.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in
heutiger Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach
Amerika aus Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer
Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger
15. April 1880
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d.M. erhängte so hat
deßen Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte
vorgebracht mit ihren Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und
bittet um die hierzu nöthigen Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise
aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt
Adam Döttling 18 Jahr alt
Maria Döttling 15 Jahr alt
Katharina Döttling 13 Jahr alt
Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von
500 Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst
den Kosten der Reise von hier nach Stutgart nebst dem Geleitsmann zu
übernehmen, wozu Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem
Gemeindewald geholt werden. z B.
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Schwemmle
& Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
23. April 1880
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder
mit 600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie
etwaige Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige
Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider
Der folgende Eintrag wurde vorgezogen um den Bezug zu oben
herzustellen.
18. Februar 1881
Der dießen Herbst aus dem Militärdienst entlaßene Ökonomi
Handwerker Schneider Johann Martin Döttling gebürtig hier erscheint heute
vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung zur Reise nach
Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister mit einer Unterstützung
von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert sind.
Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als
blödsinig, doch aus gewißen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen
werden darf, und voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge
der Gemeinde zur Last fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens
einen Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als
Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug
erhaltener 5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der
Ortsarmencasse hier zu verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf
das Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige
Nachkommen auf ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
1. Mai 1880
Nachdem der Pacht der Gemeinde zustehende Jagdpacht auf dem 1.
Juli d.J. abläuft so wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien
beschloßen selbige wieder an den meistbietenden zu verpachten und da
sämtliche Rechungen auf den 1. April jeden Jahrs abgeschloßen werden so
soll der Pacht das 1 Jahrs vom 1. Juli bis letzten März 1881 also auf 3/4
Jahr geleten, ferner nach 5 Jahr vom 1. April 1881 bis letzten März
1886.
Es erhielt solche aif obige Zeit im Aufstreich Georg Kappler hier
um jährlich 6 Mark.
Unterschrift Pächter Kappler
Vorstehender Vertrag genehmigt
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Randnotiz: Da die Frau Fetzer v. Palzgrafenweiler welche 90
Morgen Waldung hier besitzt die Jagd ín ihrem Wald selbst ausüben läßt, da
ferner hier 7 Bürger sind, welche je mehr als 50 Morgen zusammenhängende
Waldungen haben und somit zu Ausübung der Jagd in ihrem Wald berechtigt
sind wird beschloßen den Pacht an Kappler wie geschehen um 6 Mark jährlich
zu genehmigen.
29. Juli 1880
Der Kriegerverein des Kirchenspiels Grünthal beabsichtigt einen
Fahnen anzuschaffen, die Fahnenweihe solle am 2. Oktober d.J. in Grünthal
abgehalten werden.
Zur Bestreitung dieser Kosten bitten dieselben um Beiträge, denn
es gelte ja seinen Kriegern und dem verehel. Publicum ein schönes
Erinnerungsfest zu bereiten.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatteten Vortrag oben
genannten Verein einen Beitrag von 20 Mark aus der Gemeindecasse zu
bewilligen.
z B.
Gemeinderath Braun Hofer Schneider Kappler Schanz
6. August 1880
Heute wurde die Prüfung der dahier bestehenden Mobilar
Versicherungen vorgenommen und zwar bei
Fried. Braun Schultheiß im Anschlag 11460 Mark
jung Fried Braun -- 6420 M
Seeger Wittwe -- 9351 M 43 S
Joh. Schanz -- 7383 M 43 S
Fried. Schwemmle -- 1575 Gulden
Schulmeister Blikle -- 3096 M
Georg Kappler -- 6720 M
Michael Schneider -- 7800 M
jung Adam Bohnet -- 6100 M
alt Adam Bohnet Wittwe -- 6394 M 29 S
Andreas Wörner -- 8310 M.
Der Gemeinderath findet keinen Grundn irgend welchen Posten zu
beanstanden und wurden genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
1. Dezember 1880
Johannes Schanz Gutsbesitzer hier versichert seine Mobilar der
Würtemb. Privatfeuer Versicherungsgesellschaft im Anschlag von 9605
Mark.
Dergleichen Joh. Adam Bohnet Wittwe ebenfalls im Anschlag von
9605 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehende Versicherunge, da der
Werth welcher beantragt ist vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schneider
5. November 1880
Johannes Bohnet Privat v. Frutenhof hier Bürgerlich welcher
Morgen den 6. d. M. zum Militär einberufen wird, bittet um eine
Unterstützung aus der Gemeindecasse hier, da er keine Mittel zu den
nöthigen Kleider habe.
Bei der notorischen Armuth der Bohnetschen Familie wird
beschlossen demselben eine Unterstützung von 0 Mark aus der Gemeindecasse
zu bewilligen.
Ferner beantragt der Ortsvorstand,daß da am 28. Oktober d.J.
in Folge der großen Überschwemmung die Güterwege so zerrißen wurden, daß
selbige gar nicht mehr fahrbar sind auf Rechnung der Gemeindecasse 50
Wägen voll Kalkstein-Schutt mit je 5 Roßlasten in die Güterweege zu führen
wobei für den Wagen voll 2 Mark bewilligt wird aus der
Gemeindecasse.
z B.
Geneiderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun
Oesterle
24. August 1881
Schultheiß Braunn schlägt den Bau von steinernen Brücken vor, da
die Holzbrücken immer wieder erneuert werden müßen.
8. Oktober 1881
Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von
seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler
mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung
abgerechnet.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
26. November 1881
Zufolge K. Oberamtlichen Auftrages vom 24. d.M. soll dem
Gemeinderath & Ziegeleibesitzer Fried. Hofer ein Vorstafen Prädikat
und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Beschluß zu bezeugen, daß
1. Derselbe am 17. Sept. 1871 wegen Schlachten eines Schweines
und Verkauf des Fleisches ohne Beiziehung der Fleischschau um 5 Gulden
bestraft wurde
2. daß derselbe ein ordentliches Prädikat besitzt
3. an Vermögen 10.000 Mark besitzt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
14. Dezember 1881
Michael Dölker Weber hier trägt der Würtembergischen Privat
Feuerversicherungsgesellschaft Haustor 8. Verzeichniß über die hier
bestehende Mobiliar-Versicherungen Par 22 denin den Antragebogen
enthaltenen Faheniß im Betrag von 2800 Mark, der Gemeinderath beschließt
vorstehende Versicherung zu genehmigen, da nach Ansicht des Gemeinderaths
vorstehende Mobilen vorhanden sind.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Bohnet
19. Dezember 1881
Ferner
die Prüfung der Mobiliar Versicherung wurden heute durch den
Gemeinderath geprüft, und da neulich in Untermusbach an einem Hause
absichtlich Brand gelegt wurde, wurden Betreff Versicherungsanschläge von
Parz zu Parz mit den Beteilgten durchgegangen, ob nicht etwa einer oder
mehrere zu nieder versichert seie.
Die Betheilgten erklärensich mit den Versicherungen
einverstanden, ebenso hat der Gemeinderath keine Einwendungen dagegen zu
erheben.
27. Dezember 1881
Ferner
wird verhandelt daß da die Schäferei und Viehweide vorigen Jahrs
also im Jahr 1880 aufgehört hat, wurde der Ertrag des Futters auf
den öden Plätzen Boschesmaad und Weilersteig welche der Gemeinde
einverleibt wurden aud das Jahr 1881 verpachtet.
Georg Oesterle Schreiner hier um 24 Mark und wird dießen Betrag
der Gemeindecasse zur Einahme überwießen zahlbar auf den 1. Januar
1882.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
8. Februar 1882
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total
hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt
erhällt die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
31. Mai 1882
Bei dem gestern Abend um 6 Uhr ausgebrochenen furchtbaren
Gewitter wo der Hagel in der Größe von Hühner-Eier fiel wurden an der
Gemeinderath-Stube im Ochsen 7 Scheiben eingeschlagen. der
Gemeinderath beschließt dieselben auf Kosten der Gemeindecasse wieder
herzustellen zu laßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
24. August 1882
In heutiger Sitzung trägt der Schultheiß den Staatsanzeiger vom
19. August d.J. betreff Bitte um Beiträge zur Unterstützung von
Hagelbeschädigten vor. Nach welchem der Oberamtsbezirk Schorndorf seit dem
Jahr 1870 13 mal verhagelt wurde und deßen Bewohner sehen der bittersten
Noth entgegen, es seie deshalb eine Hülfe von auswärts dringend
nothwändig.
Der Gemeinderath beschließt deshalb neben einer Hauskolekte aus
der Gemeindecasse für die oben genannten Hagelbeschädigten einen Beitrag
von 12 Mark zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
12. Juli 1886
Da der seitherige Farrenhalter Fried. Schwemmle seine gesammt
Ligenschaft unter d.em 10. d. M. verkauft hat, hat derselbe den Pacht des
Farrenhaltens auf den letzten d. Monats gekündigt.
22. März 1883
Ferne den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf
Anordnung des Hl. pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß
Schulzimmer eigeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem
war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5
Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz
Bohnet
28. Mai 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in
Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird
solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte
Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d.J.
gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt
Büchern Ksten Tisch Stühle und allem erforderlichen wlches einen Kosten
von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der
ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu
geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M
übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder
vom 1. Juni 1883 in Accord gegeben. Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 S
Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider
29. Juli 1883
Nach dem Ruggerichts-Rezeß vom 6. Oktober 1882 §3 soll der
Gras-Ertrag des Friedhofs auf Rechnung der Gemeindepflege verpachtet
werden, da aber bei der am 12. d.M. stattgefundenen Verpachtung von
Eigenthum der Gemeinde zugehörigen Grasplätze sich zu dem Grasvertrag des
Friedhofs sich kein Liebhaber zeigte, auch der Ertrag von 5 ar Platz so
gering ist, daß weiter als 1 Mark nicht würde Pachtgeld erzielt werden,
und überideß der Tothengräber Österle den Betreff Grasertrag schon
deswegen beansprucht weil er die Aufsicht über den Friedhof zu führen
habe, so wird beschlossen dem Österle den Grasertrag für heuer
unentgeltlich zu überlaßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit
der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden
ist, so wird die Schulstube im nächsten Stok dem Ortsdiener Wald und
Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer
mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung
bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin
Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von
jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher
Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die
Rathstube.
6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29.
Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt
Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der
Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen
Stok bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch
Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes
verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich
besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden,
daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt
wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten
2 Personen nahmlich des 72b Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz
unentbehrlich ist und der c.60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur
vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden
einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
18. Dezember 1883
Es steht wieder die Neuwahl einiger Gemeinderathsmitglieder
an.
Unter 2. findet sich:
Fried. Hofer Ziegler wurde ebenfalls am 18. Dezember 1877 auf 6
Jahre gewählt, und ist desen Wahlzeit abgelaufen.
Letzterer Hofer hat sich gelegentlich einer Abrechnung zwischen
ihm und dem Schultheißen schon verfloßenes Frühjahr seines Amts als
Gemeinderath bedankt, überdies muß hier noch bemerkt werden, daß Hofer mit
4 Einträgen im Protokoll des Gerichtsvollzieher in kurzer Zeit zur Schande
fungiert und Überdieß alle Jahr mit Steuerzahlung heuer wieder mit 91 Mark
im Rückstand ist welches für einen Gemeinderath ein große Schande
ist.
21. Dezember 1883
In heutiger Sitzung bringt der Schultheiß zu Sprache, daß der
Schreiner Joh. Mast welcher als Fahnenträger und Comerdant der hiesigen
Feuerwehr nach Amerika ausgewandert ist und es ist somit diese Stelle
erledigt. Es gehört nun zur Ordnung, daß diese Stelle wieder besetzt
wurde, damit bei einem etwaigen Brandfall auch einige Ordnung herscht. In
der heutigen Sitzung wurde zu diesem Zweck gewählt
Johann Georg Oesterle Schreinermeister und demselben als
Fahnenmeister der vorhandene Fahne zur Aufbewahrung übergeben, dieselbe
hat wie schon obengesagt bei einem etwaigen Brandfall das Comando zu
führen und die gebührende Ordnung zu handhaben.
Unterschrift Oesterle
zur Beurkundung Bemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet
Schanz
1. April 1884
Michael Dölker 28 Jahre alt, gedienter Soldat wird als wird als
Wald und Feldschütz eingestellt.
1. Mai 1884
Der neu am 1. April 1884 angestellte Wald und Feldschütz Michael
Dölker bittet um eine Amtsinstruktion, wie es solle gehalten werden im
Betreff des Graßens im Wald und Felder, da es häufig vorkommt daß sogar
sensen zu diesem Zweck verwendet werden.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deshalb den aufgestellten
Wald und Feldschützen dahin die Weisung zu ertheilen, daß das Graßen in
den Waldungen mit Sensen und Sicheln ganz verbotten ist, eine Ausnahme
hiervon könne in so fern gemacht werden, daß es einem jeden Gutsbesitzer
frei steht diejenigen Personen welche das Graßen erlaubt wird einen
Graßzettel Erlaubnisschein auszustellen, diejenigen aber welche sich nicht
mit einem Erlaubnisschein ausweißen sind zur Anzeige zu
bringen.
Zur Beurkundung die Gutsbesitzer Braun Kappler Oesterle Bohnet
Wörner Schwemmle Schanz
24. Juni 1884
Der Gemeindepfleger Michael Schneider hört nach 24 Jahren
auf.
Andreas Wörner wird der neue Gemeindepfleger, seine Ehefrau Anna
Maria geb. Müller erklärt sich zur gemeinsamen Hatftung bereit.
22. September 1884
Nach dem Oberfeuerschauprotokoll durch Hl. Oberamtsbaumeister
Kien ist eine neue Feuerleiter von c. 10 Meter Länge anzuschaffen deren
Kosten sich auf 4 Mark belaufen. Zimmermann Nußkern v. Untermusbach
übernimmt solche um 4 Mark was vom Gemeinderath genehmigt wird.
Ferner ist die Dohle zu Anfang des Waldes in Par. 34
gänzlich zugeschüttet und muß ausgeputzt werden und zwar wenigsten 3 Meter
unter und ober daß das Wasser wieder abfließen kann.
Voranschlag 15 Mark
Hat erhalten um 12 Mark
Joh. Keck und Andreas Finkbeiner v. Untermusbach
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Wörner
13. Oktober 1884
Unter 2. Schmidmeister Scherne von Hallwangen stellt den Antrag
an der neu gebauten Brüke bei dem Hause des Schultheißen ein eißernes
Geländer auf beeden Seiten herzustellen und fordert für diese Arbeiten fix
und fertig 60 Mark.
Soll noch mehr aufgeschoben werden nach Übereinkunft um 56 M
hergestellt.
3. Oberamtsbaumeister Kien v. Freudenstadt übergibt einen
Kostenzettel für Arbeiten und ausmeßen an der neuen steinernen Brücke vom
22. September 1884 im specivierten Betrag von 44 Marl 45 S.
8. Dezember 1884
Zur Ausführung des Krankenkasengesetzes wird als Kassier und
Schriftführer bestellt
Schreinermeister Georg Oesterle
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Wörner
1. April 1885
Nach unserem Gemeindrathsprot. Seite 102 wurden am 21. Oktober
1882 Georg Oestele und Michael Dölker hier als Nachtwächter bestellt, und
unter der Bedingung Pungt 3. ist bedungen, daß bei dienstnachläßigkeit
deren Dienst jederzeit kann gekündigt werden. Wie schon öfters der Wunsch
von den bürgerlichen Colegien besonders vom Gemeinderath der Wunsch
ausgedrükt wurde, daß diese zwecklose Anstalt aufhöre, wird hiermit der
Dienst der betreff Nachtwächter auf den 1. April 1885 aufgehoben und
hört mit diesem Tage deren Belohnung auf.
2. Die Gemeinde besitzt an Grundeigenthum von der im Jahr 1822
abgebrannten Kirche 1/8 Morge 4,4 Rth oder 3 a 93 qm und 9,0 Ruth 1 a 4 qm
Garten dabei welche seit dem 8. April 1872 an Joh. Adam Bohnet und
Johannes Mast, jetzt Gutsnachfolger Andreas Wörner um jährliche Pacht 8 M
5 S in stets wiederruflicher Weise verpachtet war.
Nun hat aber Wörner jetzt Gemeindepfleger den Pacht gekündigt und
es wird dem Colegien anheim gegeben, on betreff Platz soll wieder aufs
neue verpachtet, oder verkauft weden soll.
Die bürgerlichen Colegien beschließen betreff Platz an
Gemeindepfleger Wörner und Johannes Bohnet um jährliche 8 M wieder in
Pacht zu geben auf stets wiederrufliche Weise.
Unterschrift Pächter Wörner Bohnet
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz
Schwemmle
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun Dölker
4. Juli 1885
Ferner
der nach unserem Gemeindeprotokoll Seite 114 angestellte
Amtsdiener
Michael Dölker
ist zur Versehung des Dienstes nicht mehr tauglich, indem
derselbe die Befehle des Schultheißen nicht befolgt, man könnte viele
Fälle auführen welche nciht befolgt wurden, so hat zum Beispiel bei der
Steine Aufnahme den Liefreranten der Tag und Stunde der Aufnahme bekannt
gemacht werden solle, was nicht geschehen ist, am 17. Juli d.J. die
Bekantmachung der Abgeordneten Wahl vom 25. Juni hat durch eine vom
Schultheißen geschriebene Bekantmachung am Rathhaus angeheftet werden
sollen was nicht geschehen ist.
Dagegen bei der am 25. Juni erfolgten Wahl eines Abgeordneten in
den Landtag entfaltete der Schütz ganz gegen den Befehl des Schultheißen
eine der größten Energie, indem derselbe den Wählern Adrionische
Stimzettel aufdrängte. Aus diesen Gründen und wegen sonstiger Verfehlungen
wurde demselben der Dienst als Amtsdiener gekündigt.
Die Kündigung des Dienstes hat nach unserem Gemeinderathsprots.
Seite 111 4 Wochen bis zur Entlaßung zu geschehen. Da aber derselbe keine
Dienste mehr leistet hört deßen Belohnung am 1. Juli diß Jahr
auf.
Desgleichen schlecht steht es mit der versehung der Waldschützen
und Feldschützenstelle da derselbe im Wald ganz selten gesehen wird, so
sagte mir neulich Schultheiß Zukschwerdt von Herzogsweiler, daß ihm
verfloßenen Herbst etwa im Oktober in seiner Waldpaarzelle Eichholz welche
neben dem Ziegler Hofer hier liegt von demselben Hofer 2 Stämme Klotzholz
gestohlen wurden, und fragte mich was man mit einem solchen Waldschütz
thue.
Der ähnliche Faall ist, da der Schultheiß mit Ziegler Hofer im
Waldtheil Reichenbacher Wald eine Klötztanne gemeinschaftl. heben, hat
doch Ziegler Hofer selbige ganz abgeführt daher gestohlen ohne mir eine
Anzeige hiervon zu machen.
Es ist somit die dem Dölker bewilligte Besoldung gelinde gesagt
hinausgeworfen, und deswegen beantragt der Schultheiß sämtliche Wald und
Feldschützen zu künden, daß am 15. Juli desen Besoldung
aufhört.
Der Gemeinderath beschließt dem Wunsch des Ortsvorstand zu
entsprechen und die beantragte Kündigung des Dölker zu
vollziehen.
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schwemmle Wörner
9. Oktober 1885
Vom K. Standesamt Grünthal wurde am 4. Oktober ein Aufgebott
hierher übergeben, wonach Joh. Michael Geißer von Frutenhof sich mit der
Elisabetha Pfeifle von Untermusbach miteinander die Ehe eingehen
wollen.
Als Aufenthalt soll ihnen die Ziegelhütte des Zieglers Friedrich
Hofer hier dienen.
D aber oben genannte Brautleute gänzlich vermögenslos sind, die
Braut schon über 1 Jahr hier in Diensten steht, Geißer noch kürzlich vom
Militär entlaßen wurde und sonsten sich öfters hier aufhält, so wird in
heutiger Sitzung des Gemeinderaths beschloßen, daß wenn Ziegler Hofer den
vonnen gedachten Braut oder Eheleuten einen 1 3/4 Jahr dauernden
Aufenthalt giebt so daß das Unterstützungswohnsitz-Gesetz vom Jahr 1871
Regblt 391 auch auf dieselben Anwendung fünde die Gemeinde hier sich
ausdrücklich gegen eine solche Last verwahrt wissen will, vielmehr soll
der Aufenthalt geben einer solchen verarmten Familie verpflichtet sein für
etwaigen Schadensansprüche bei deren Verarmung einzustehen, bemerkt wird
auch, daß betreff Gesetz schon am 2. Febr. 1881 der Gemeinde publiciert
wurde mit der Weißung, daß diejenigen welche solchen Personen von denen
nur eine Unterstützung denkbar ist demjenigen zufällt, der solchen
Personen Aufenthalt gibt.
Ziegler Hofer soll durch einen Protokoll-Auszug von vorstehenden
Beschluß in Kentniß gesetzt werden.
z B
Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner
12. März 1886
Nach einem K. Oberamt-Erlaß vom 5. März 1884 wurde in derc
Streitsache zwischen der Gemeinde Untermusbach und der hiesigen Gemeinde
in Betreff des Unterstützungswohnsitz-Gesetzes wegen der 28 Jahr alten
Roßina Pfeifle v. Untermusbach dahin entschieden, daß da die Pfeifle
unbestreitbar über 2 Jahr im Dienst hier bei Johannes Schanz gewesen ist,
und den Unterstützungswohnsitz erworben hat das hiesiger Gemeinde zur Last
fallen möchte.
Auf Ansuchen der Roßina Pfeifle welche volljährig ist, und sich
nächstens trauen laßen will, und nachdem nach Freudenstadt mit ihrem
Gemahl ziehen will wo sie Arbeit und Unterkommen finden wird der Roßina
Pfeifle am Tage der cupulacion eine Unterstützung für ein und alle mal aus
der Ortsarmenkasse von 30 Mark bewilligt wobei die Pfeifle für sich und
ihre Kinder, sowie für alle Nachkommen auf ewige Zeiten auf den
Unterstützungswohnsitz in Obermusbach verzichten und sowie alle Ansprüche
welche aus genannten Gesetz vorhanden sind für sich und ihre Nachkommen
verzichten.
Unterschrift Rosina Pfeifle
Zur Beurkundung Ortsarmenbehörde Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Schanz
24. März 1886
In einem schwer zu lesenden Protokoll wird das Unterstützunggeld für
Rosina Pfeifle und ihrem Ehemann Wilhelm Friedrich Schuler von
Haiterbach mit Eheschließung am 28. März 1886 auf 140 Martk
erhöht.
11. Oktober 1886
Nachdem unter dem 31. Mai 1886 Beziehungsweise am 14. Juni 1886
die Gebäulichkeiten des Gemeinderats Jakob Friedrich Schwemmle durch Kauf
an den Gemeinderat & Stiftungspfleger Johannes Schanz übergangen ist,
so ist deßen nahmlich des Schwemmles Versicherungsantrag Par 216581
gegenüber der Würtemb. Privatfeuerversicherungs Gesellschaft zum Behufe
seiner Faheniß u.s.w. gegen Feuergefahr erloschen.
Dagegen beantragt der neue Besitzer Joh. Schanz den
Versicherungsantrag mit seinem Wohnhause Par 3 eben des von Schwemmle
erkauften Gebäudes unter par 15 mit zu verbinden und beantragt die in der
Versicherungsurkunde Par 338,063 dort angegebenen Werth im Anschlag von
15.500 Mark.
Der Gemeinderath nimmt keinen Anstand vorstehende
Versicherungs-Summe zu genehmigen, da die dort angegebenen Sachen mehr als
angegeben in den Gebäuden vorhanden sind.
z B. Gemeinderat Braun Kappler Schwemmle Wörner
25. März 1887
Anläßig des Schneebahnen auf der Hirschkopfstraße wovon der
Gemeinde hier 300 Ruth zugeteilt wurden zur Unterhaltung hat sich aber
ergeben daß aud die Klage des Stadtschultheißenamt Freudenstadt die
Gemeinden Baiersbronn Reichenbach, Untermusbach Grünthal mit Anschluß der
hiesigen Gemeinde das Schneebahnen abgelehnt haben, weil derselbe los ein
Abfuhrweeg für Holz aus den Staatswaldungen seie und das Vicibalstraße
niemals anerkannt werde, auch ist es nicht denkbar, daß Betreff Straße mit
hiesigen Fuhrwerken befahren wird. Dessen ungeachtet wurde uns bei der
damaligen Verhandlung beim K.Oberamt Freudenstadt aufgehalst mit der
Versicherung es seie nur vorübergehend die Straße würde nach Besenfeld
fortgesetzt und werde vom Staat oder Conzerschaft übernommen was aber
nicht geschehen ist, und auch nicht mehr in Aussicht steht, da betreff
Straßenbau gänzlich abgesaget wurde.Die Unterhaltung Betreff Straße kostet
der Gemeinde hier jährlich 150 Mark oft auch noch mehr welche wier nach
unserem dafür halten bis jetzt mißbraulich bezahlen mußten. Wier haben
sonsten Straßen genug zum Unterhalten, so daß jährlich ein
Gemeindeschaden von 2300 Mark erforderlich ist.
Aus den angegebenen Gründen protestieren wier gegen jede fernere
Unterhaltung betreffenden Weeges.
Vor etwa 30 Jahren hat der Staat den fraglichen Weeg ganz mit
Bengelholz über unsere Markung auf seine Kosten herstellen laßen. Es wird
nun beschloßen einen Protokoll-Auszug zu fertigen und betreffende
Angelegenheit dem Hl. Verwaltungsaktuer Berger in Baierbronn, welchern
wier mit Führung eines etwaigen Prozeßes beauftragen auf Kosten der
Gemeinde weiter zu verfolgen.
zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Schanz Wörner Kappler Bohnet
Bürgerausschuß Oesterle Braun
ferner den 25. März 1887
trägt der Ortsvorstand vor, daß immer viele Bäume an der Straße
fehlen, um daß Hf. Oberamtsweegmeister jedes Jahr die Ausstellung macht,
daß außerhalb des Waldes überall in gesetzlicher Entfernung Baumen gesetzt
werden müßen. Der Schultheiß bringt nun diesen Gegenstand zur Sprache, daß
wenn die Bäume auf Kosten der Gemeinde gesetzt werden sollen, das
Holzerträgnis und das etwaige Obst das es gibt zu Gunsten der
Gemeinde verwerthet werden solle.
Da in diesem Jahr außerordentlich viele Zahlungen aus der
Gemeindecasse zu leisten sind wegen des Schulhausesumbau in Untermusbach
will man dieße Sache bis Frühjahr 1888 beruhen laßen.
Z B.
20. Dezember 1887
Da im Betreff des Bahnen oft Streitigkeiten entstehen, daß man
die nöthige Anzahl von Pferden an den Bahnschlitten nicht auftreiben kann,
die Bahn aber von Untermusbach bis zur Reichenbacher Staige immer muß
offen gehalten werden beantrag der Schultheiß, daß vom 1. Dezember 1887 an
für jedes Pferd das zum Bahnen nöthig ist 1 M 50 S
gültig vom 1. Dezember 1887
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Seeger Schanz Wörner
20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat
den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu
dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren
Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer
stehen, so gibt es hier für einen solchen Hl. Beamten eine ganz paßende
Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben
genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den
jährlichen Mietzuns von
zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem
Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu. Auf erstatteten Vertrag
wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit
vom
hat zu genehmigen.
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine
Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet
hat.
z.B. Schultheiß Schanz
Hier fand also nach 24 Jahren ein Schulheißwechsel statt. Schultheiß
Braun wurde abgelöst durch den neuen Schultheiß Schanz.
30.November 1888
Heute wurde der von der Königl.Kr. Reg. laut Betreffes vom 20.
Oktober 1888 P. 9,407 zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde ernannte
Bauer und Gemeinderat Johannes Schanz, hier in Gegenwart der bürgerlichen
Collegien in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und Ratsschreiber von
dem Oberamtmann feierlich beeidigt.
Zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Wörner Seeger
Neuer Schultheiß Schanz
Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet
Die nachfolgenden Übertragungen erfolgen nur noch dem Sinn nach, da
die Schrift vom neuen Schultheiß & Ratschreiber Joh. Schanz sehr
schlecht lesbar ist.
11. Februar 1889
Die Fischwasserpacht läuft am 31. März 1889 aus. Es wurde bisher eine
Pacht von 1 Mark jährlich erzielt.
Die Pacht wird im Aufstreich versteigert. Es bewerben sich gemeinsam
Chr. Seeger und der Schullehrer Sinn. Sie bieten 20 Mark jährlich und
erhalten den Zuschlag für 6 Jahre.
Die Jagdpacht läuft ebenfalls zum 31. März 1889 aus. Es wurde bisher
ein Pachtzins von 20 Mark jährlich gezahlt.
Die Pacht wird im Aufstreich versteigert. Es bewerben sich gemeinsam
Adam Seeger und Georg Bohnet von hier und Mäschling von Untermusbach.
Eingeschloßen ist auch die Hanenjagd. Als meistbietende erhalten Adam
Segger und Georg Bohnet die Jagd für 130 Mark Pacht jährlich auf 3
Jahre.
6. Mai 1889
Im Rathaus sollen die 3 Zimmer, der Hausgang die Rathausstube wieder
frisch gemacht werden. Hierzu sind Kalk, Sand, Gips erforderlich. Den
Auftrag erhält für 35 Mark Martin Kneißler aus Wittlensweiler.
25. Mai 1889
Die Jagd muß neu zur Wiederverpachtung ausgeschrieben werden. Die
Ausschreibung erfolgt öffentlich im Grenzer Nr. 78.
Es darf gejagt werden Haar & Federwild, Roth-, Dam-, und Rehwild,
sowie auch Schwarzwild und nebenbei auch das Auerwild und Fasanen.
Es bietet Adam Girrbach aus Igelsberg 260 M und Adam Seeger von hier
265 M. Den Zuschlag für 6 Jahre erhält Adam Seeger.
Unterschriften Pächter A. Seeger, Stellvertretter Otto Goeringer,
Theilhaber Buck, Stellvertretter Stokinger.
Als Bürger, Selbstschuldner & Selbstzähler Kappler
Nachtrag vom 3. Juni 1889: An Stelle des Pächters tritt
Otto Göhringer von Reichenbach als Pächter ein.
Nachtrag vom 31. März 1895: Aufdem der Theilheber Buck von
Freudenstadt ist eingetretten der Herr Emil Hama aus Stuttgart auf die
Dauer der Ablaufzeit.
24. Juni 1890
Es wurde eine Reparatur an dem Spritzenhaus erforderlich.Die
Windfanglatten und Bretter müßen neu ergänzt werden. Den Auftrag erhält
für 17 Mark Jakob Säln Maurer aus Grünthal.
12. März 1891 der Friederika Mast, ledig hier ein Zeugniß &
Bürgerrechts-Urkunde ausgefertigt.
14. März 1891 dem Adam Schneider hier Holz & Bretterhändler ein
Vermögenszeugniß ausgestellt von 25.000 Mark & ein sehr gutes Prädikat
-Zeugniß ausgestellt.
z.B. Schanz
Hiermit ist das Gemeindeprotokollbuch geschlossen.
|