Wappen von Musbach Obermusbach

Gemeinderats-Protokoll von 1864 bis 1891



Im Gemeinderaths-Protokoll sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir wollen hier auszugsweise mit Datum die Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1864 bis 1891 darzustellen. Das Original ist Kursiv geschrieben.

Verhandelt am 7. November 1864 vor dem Gemeinderath
Christian Friedrich Hofer Ziegeleibesitzer hier, Bürger und Schmiedmeister in Untermusbach erscheint vor dem Gemeinderath und trägt vor, daß er beabsichtige oberhalb der Ziegelhütte in seine eigenthümliche Wiese ein Bauernhaus zu erbauen, und da solches auf die hiesiger Markung kommt, so bitte er hierzu um die Gemeinderäthliche Genehmigung.
Die Gemeinderäthe Schultheiß Braun, Adam Bohnet,Johannes Mast, Martin Ziefle, auch der Gemeindepfleger Schneider gibt seine Zustimmung, letzterer mit der ausdrücklichen Bestimmung daß seine nahe liegenden Felder niemals auf irgend eine Art dürfen beschädigt werden, auch der Gemeinderath Joh. Adam Seeger gibt seine Zustimmung unter obigen Bedingungen, nahmentlich macht aber der Gemeinderath Seeger noch die ausdrückliche Bedingung, daß seine Wässerung an dem oberen Graben niemals dürfe verletzt oder geschmälert werden, und im Fall dieser Wässerungsgraben sollte überbaut werden, so ist derselbe so zu überwölben, daß derselbe so oft als nöthig ausgeputzt werden kann.
Es wird nun von dem Gemeindrath dem Wunsch des Hofer unter den besagten Bedingungen entsprochen mit dem Beisatz, daß derselbe niemals durch dieses Bauwesen irgend eine Nutzung der Gemeinde eingeräumt werde, sondern man sich dagegen ausdrücklich verwahrt wissen will.
Zur Beurkundung
Gemeindrath  
Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
 
7. Juli 1865
 
Auf eine Anfrage des hl. Pfarrer Dasselberger in Grünthal was für die Armen abgebrannten in Besenfeld geschehen seie wurde hier eine Hauscoleckte veranstaltet, welche 8 Gulden eintrug.
Da aber die Noth der Abgebrannten groß ist, so wird von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß beschlossen 8 Gulden für dieselben noch aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß
Braun                  Kappler
Mast                    Döttling
Schneider            Mast
Bohnet
Ziefle
 
  
24. August 1865
 
Da man bei dem Schäfereiwesen welches seit einigen Jahren hier besteht die Feststellung gemacht hat, daß selbige nichts taugt, an dem Rind-Vieh welches auf die Weide getrieben wird großen Nachtheil bringt, auch die Pfärchnutzungen beinahe wertlos, ja sogar oft schadhaft sind, so wird in heutiger Sitzung beschloßen mit dem heurigen Jahresschluß die Schäferei ganz aufzugeben, und die Pfärchgerätschaften zu verkaufen, welche ohne dies beinahe wertlos sind.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Ziefle

11.November 1865

 
Christian Fried. Hofer, welcher von seinem Vatter Fried. Hofer von Untermusbach ein Wohnhaus und Ziegelhütte nebst einem ordentlichen Garten an obigen Datum kaufte und überdies ein Vermögen von 4600 Gulden beibringt, hat um die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht nachgefragt.
Es wird deshalb in heutiger Sitzung beschlossen dem Gesuch des Christian Fried. Hofer zu entsprechen, und denselben hier als Bürger aufzunehmen gegen die Entrichtung von 12 Gulden Bürgergeld, 1 Gulden Beitrag zu den Feuerlöschgerätschaften, 3 Gulden Spartel für den Gemeindrath.
Regblt. v.J. 1833 Seite 521
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Ziefle Mast
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
 
17. Mai 1866
 
Heute wurde der Ablösungsvertrag über die Armenkostenbeiträge der Staatsfinanzverwaltung zur ehemaligen Almosenpflege des früheren Klosteramtes Reichenbach nach voraus gegangener Beratung unterzeichnet, wobei zur Sprache kam, daß die Gemeinde Reichenbach an dem erwähnten Ablösungsvertrag nicht fest halte, vielmehr den Prozeß von neuen aufnehmen will.
 Mit der Ansicht der Reichenbacher ist auch Obermusbach nicht einverstanden, daher die Bürgerlichen Colegien beschliesen
an die königl. Staatsfinanzverwaltung die Bitte zu stellen, auf den Grund der mehr erwähnten Vertrages vom 13. April 1866  die Gemeinde Obermusbach um ihre Ansprüche abzufertigen, auch wenn Reichenbach den seit 13 Jahren abschwebenden Prozeß aufs neue beginnen wolle.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Seeger Schneider Mast Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Kappler Mast Döttling
 
24. Juli 1866
 
Zufolge Kl. Oberamts Erlaßes in Por. 84 d. Gränzer welcher die Hinweisung auf das Einquatierungsgesetzt vom 18. Juni 1864 Art. 39 bis 42 Regblt. S. 91 enthält, wurden auch hier die Quatiercomision bestellt, und da es gegenwärtig nur 12 Bürger hier sind, wird beschlossen daß neben dem Schultheißen nur noch 1 Quatiermacher bestehen soll, welcher in heutiger Sitzung des Gemeinderaths gewählt wurde in der Person des Gemeindepfleger Schneider
denselbe wurde sofort die unverweilte Fertigung der Quartierlisten aufgegeben.
Die Einquatierungscomision besteht  sonach aus Schultheiß Braun und Gemeindpfleger Schneider, welches als genügend erscheint.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider Ziefle
 
Randbemerkung: Nachträglich wurde zu Folge K. Oberamts Anordnung noch weiter gewählt Joh. Georg Kappler.
 
19. November 1866
 
Aus Veranlassung der Testaments-Eröffnung der am 5. d. Monats gestorbenen Fried. Klumpp Witwe Eva geb. Mast wurde heute für die zwei abwesenden Erben Johannes und Jakob Friedrich Mast beide in Amerika ein AbwesenheitsPfleger bestellt in der Person des Gemeinderath Joh. Adam Seeger
und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Adam Seeger
Zur Beurkundung Waisengericht Braun Mast Bohnet
 
13. November 1868
 
In der heutigen Sitzung beider Colegien verlies der Ortvorstand verschiedene Aufruf der Cannstatter zur Errichtung eines Standbildes für den höchstseeligen König Wilhelm.
Im Hinblich auf die Motive wie den edlen Zweck den die Cannstatter im Auge haben beschließt der Gemeinderathim Einverständnis des Bürgerausschusse zu gedachten Zweck fünf Gulden aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling
 
2. Februar 1869
 
Durch das Ableben der Adam Hofer Witwe ist den Kindern des Joh. Adam Hofer auf dem Frutenhof hier bürgerlich eine bedeutende Erbschaft angefallen. Die Kinder sind aber beinahe noch alle minderjährig und es muß deshalb für diesselben ein Pfleger bestellt werden, dem die Gelder zur Verwaltung übergeben werden können.
In heutiger Sitzung wurde nun als Pfleger gewählt
Michael Schneider, Gemeindepfleger welcher sogleich verpflichtet wurde.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Waisenausschuß Braun Bohnet Kappler
 
24. Februar 1869
 
Der Güterweg bei dem Hause des Joh. Adam Bohnet, welcher auch zugleich zur Sägmühle führt ist gänzlich unfahrbar. Es wurde beschlossen 12 Roßlasten Kalkstein beizuführen zu lassen, welche heute im öffentlichen Abstreich verakkondiert wurden, wobei die Hälfte die Sägmühlgesellschaft die Hälfte die Gemeindecasse bezahlt.
Dieselbe hat zur Beifuhr erhalten Joh. Adam Bohnet, den Haufen zu 7 lt um 29 Kreuzer.
Unterschrift Bohnet
Zugleich wird das schlagen und einwerfen im Accord gegeben, und erhällt solche den Roßlast zu 10 Kreuzer Jakob Schneider hier.
Unterschrift Schneider
Weiter wurde beschlossen, den Accord des Mäusefängers Johannes Seeger von Untermusbach zum fangen der Maulwürfe und Steudelmäuse auf das Jahr 1869 mit 40 Gulden zu verlängern.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Ziefle Mast
 
22. Juni 1869
 
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner  oder jüngerer Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll, jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie. Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen Farren wieder auf einen anderen übergeht.
 
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule in Untermusbach zur Spache, daß unssere Kinder nicht nur nichts lernen, sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen, daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit einem tüchtigen Lehrer versehen werden.Die Regelung der Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarer Eyth geschehen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey
 
5. Oktober 1869
 
Für die durch Brand verunglückten im September d. Jahres in Dornstetten wurde in Folge mehrerer Aufrufs wonach 13 arme Familien obdachlos geworden sind und deren Noth notorisch groß ist, eine Unterstützung mit 7 Gulden aus der Gemeindecasse ver willigt.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Ziefle
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
 
30. November 1869
 
Zufolge K. Oberamts Anschreiben vom 20. November wonach zur  Erledigung der Diferenzen mit der Hirschkkopfstraße neben dem Schultheißen noch 2 weitere Mitglieder aus den bürgerlichen Colegien als Bevollmachtigte am Samstag, den 4. Dezember auf dem Rathhaus in Freudenstadt zu erscheinen haben wurde gewählt
Gemeindepfleger Schneider, Gemeinderath Kappler.
Diesselben erhalten die Vollmacht in dieser Angelegenheit nach ihrem Gutgünken zu handeln, deren Ergebnis vonj den bürgerlichen Colegien zum voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung
die bürgerlichen Colegien, Schultheiß Braun Mast Ziefle Bohnet Hofer Döttling
 
21. Dezember 1869
 
Nachdem daß K. Oberamt angeordnet hat, daß für die Gemeinde hier wie in den überigen Gemeinden ein neuer Feuerfahne angeschafft werden mußte so wurde heute ein Fahnenträger welcher die Funktion als Rottmeister hat der Schreiner Johannes Mast gewählt und demselben den neuen Fahnen zur sorgfältigen Aufbewahrung übergeben.
bei einem etwaigen Brand hat der Fahnenträger die Mannschaft in Ordnung zu bringen und alles Nöthige anzuordnen.
Unterschrift Joh. Mast Schreinermeister
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast Ziefle
 
3. Februar 1870
 
Bei der im vorigen Monath erfolgten Übergabe der 300 Rathen (1 Rath = 2,9 km) langen Hirschkopfstraße von der Stadtgemeinde Freudenstadt an die Gemeinde Obermusbach hat betreff. Stadtgemeinde noch 300 Roßlast Kalkstein zum ausführen auf ihre Kosten verabstreichenlassen, welche der Bauer Georg Kappler hier der Roßlast zu 7 Zentner um 42,5 Kreuzer zur Beifuhr erhalten hat.
Da die Stadtgemeinde nicht mehr bezahlt als betreff 300 Haufen die Steine aber bei weitem nicht zur Ausbesserung der Fahrleisse ausreichen, so stellt der Ortvorstand an den versammelten Gemeinderath das Ansinnen, den Fuhrleuten welche betreff. Kalksteine auführen das Mehrgewicht über 7 Zentner aus der hiesigen Gemeindecasse ebenfalls den Haufen zu 42,5 Kreuzer zu bezahlen.
 Der Gemeinderath ist aus Billigkeits einsichten nicht verstehenem Wartung einverstanden und bewilligt für das Mehrgewicht gleichfalls 42,5 Kreuzer.
Nach einem Bericht des Proffeors Dr. Nagel in Tübingen vom 8 Febr. d. J. leidet der Fried. Bohnet von Frutenhof hier bürgerlich an eronischer  Krankheit beider Augen und soll in die Staatskrankenanstalt in Wennenthal aufgenommen werden an deren Kosten die Staatscasse die Hälfte der auf täglich 42 Kreuzer sich belaufenden Kosten leidet,
die andere Hälfte soll der Mittellosigkeit des Kranken auf die Gemeindecasse übernommen werden, wobei bemerkt wird, daß die Kur 4 Wochen gauert.
 
Dem Fried. Bohnet ist kürzlich eine Erbschaft angefallen, daß er seine Kurkosten selbst bestreiten kann, deswegen die Gemeinde sich für jetzt auch nicht verpflichtet hällt für die Kurkosten einzustehen außer derselbe seie nicht im Stande solche zu bezahlen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Ziefle
 
19.April 1870
 
Der hiesige Taglöhner Johannes Frey erscheint vor dem Gemeinderath und trägt vor, daß er fest entschloßen seie mit seiner Familie bestehend aus Frau und 3 Kinder von 6 bis 11 Jahre alt nach Amerika auszuwandern, und bei desen Mittelloßigkeit seie er genötigt um eine Reise-Unterstützung aus der Gemeindecasse nachzusuchen, wogegen er für sich und seine ganze Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte.
Dem Frey wurde vor etwa 6 Jahren vergantet, wobei allerdings durch den überaus günstigen Erlös seiner Liegenschaft noch für die Freysche Familie noch etwas übrig blieb. Überigens hat sich bei dessen Vermögensuntersuchung ergeben, daß derselbe so lange er verheuratet und sein Gut betrieben 700 Gulden eingebüßt hat, und deswegen wird desen Auswanderung hier recht gerne gesehen und thunlichstt befördert.
Da die hiesige Gemeinde vor etwa 2 Jahren 1260 Gulden als Armengelder oder zur Unterstützung der Armen als Ablößungssumme von demKlosterverband von Reichenbach herrührend erhalten hat, so beschließt der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes der Freyschen Familie zum Zweck der Auswanderung nach Amerika und unter der Bedingung des ausdrücklichen Verzicht auf das Bürgerrecht für sich und seine Familie aus oben genannter Kasse eine Unterstützung von 200 Gulden zu bewilligen.
Vorstehende Verhandlung soll einem Köngl. Oberamt zur gütigen Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Kappler Mast &
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
 
28. April 1870
 
Da nach einem K. Oberamts-Erlaß vom 22.d. M. obenstehende 200 Gulden als Reiseunterstützung dem Taglöhner Johannes Frey welcher nach Amerika mit Familie auswandern will nicht genehmigt wurde sondern nur der verfallene Zins aus dem Capital von 1260 Gulden 45 Kreutzer welcher 107 Gulden 28 Kreuzer beträgt zu diesem Zweck verwilligt werden konnte, si beschließt der Gemeinderath die noch fehlenden 92 Gulden 32 Kreuzer aus der Gemeindecasse zu entnehmen, bis der Zinsgenuß aus betreff. Kapital obige 92 Gulden 32 Kreuzer wieder deckt, damit der Auswanderung der Freyschen Familie kein Hinderniß bereitet wird.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Ziefle Mast Kappler
 
3. August 1870
 
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Realabtheilung der am 7. Mai 1870 gestorbenen Witwe des Johannes Frey von hier wird für den nach Amerika ausgewanderten Sohn Johannes Frey von hier Johann Martin Döttling, Schuster hier als Abwesensheitspfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Döttling
Zur Beurkundung
Waisengericht Braun Schneider Mast
 
30 August 1870
 
Nach einem Ausschreiben des Kl. Oberamt Freudenstadt vom 28. d. Monats befinden sich unsere verwundeten Krieger in der gräßlichsten Noth und richtet an den Gemeinde und Stiftungsrath die dringende Bitte um rasche Bewilligung einee Beitrags aus der Gemeinde & Stiftungscasse.
Der Gemeinde & Stiftungsrath beschließt
aus der Gemeindecasse 8 Gulden
aus der Stiftungscasse 7 Gulde, zusammen 15 Gulden zu verwilligen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Mast Kappler Schneider
 
 
15. Oktober 1870
 
Die Bachfaßung beim Ochsenwirths Hause und die Dohle hinter demselben ist total mit Morast angefüllt, es wird daher beschloßen diese Ausputzarbeiten gegen ein Tagegeld von 48 Kreuzer dem Joh. Martin Döttling von hier zu übertragen.
Unterschrift Döttling
Zur Beurk.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
 
19. November 1870
 
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath & Bürgerausschuß vor, daß in allen Gemeinden für die im Felde befindlichen Krieger Unterstützungen nahmentlich an Flanelhemden gemacht werden, und beantragt dem einzigen Soldaten Fried. Mast von hier beim I.ten Reiterregiment gegenwärtig von Paris auch eines der feinsten Flanel-Hemden mit 6 Ehlen Zeug die Ehle zu 168 Kreuzer zusammen 4 Gulden 48 Kreuzer aus der Gemeindecasse zu bewilligen, was von dem Gemeinderath & Bürgerausschuß gut geheißen wurde.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schnieder Masr Kappler
& Bürgerauschuß Bohnet Döttling Hofer Mast
 
18. April 1871
Veranlaßung der heutigen Intentualabtheilung des am 8. Febr. d. J. verstorbenen Joh. Martin Ziefle Bauer hier wurde für die 3 minderjährigen Kinder des Ziefle
Johannes geb. den 15. März 1863
Maria geb. 18. Augst. 1864
Christian Ziefle geb. 6. May 1866
Johannes Eberhardt Gutsbesitzer von Unter-Ellenbogen als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Johannes Eberhardt
Zur Beurkundung
Waisengericht Braun Kappler Schneider
 
 
23. Juni 1871
 
Nach einem K. Oberamts-Ausschreiben vom 17. d. wird am Mittwoch den 28. d. Vormittags 9 Uhr eine Verhandlung aud dem Rathhaus in Freudenstadt stattfinden wegen Erbauung der Hirschkopfstraße von Igelsberg bach Besenfeld und insbesondere wegen Unterhaltung derselben und es solle aus der hieseigen Gemeinde auch 2 Abgeordneten zu betreff. Verhandlung gewählt werden welche mit Vollmacht von den bürgerlichen Colegien versehen sind.
Bei der sofort erfolgten Wahl wurde zur betrff. Verhandlung gawählr.
Gemeindpfleger Schneider
Gemeinderath Schwemmle
dieselben erhalten die unbedingte Vollmacht in dieser Angelegenheit zu handeln nach ihrem Gutdünken, deßen Ergebniß von den bürgerlichen Colegien zum voraus genehmigt wird.
Dieselben erhalten 1 Tagegeld von je 2 Gulden 30 Kreuzer aus der Gemeindecasse.
Zur Beurkundung
Bürgerliche Colegien Braun Schneider Schwemmle Kappler Mast Seeger Bohnet Döttling Hofer
 
 
11. August 1871
 
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend vom 1. Juli an.
Zur Brurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
 
 
24. Febr. 1872
 
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein der Gemeindräte Schulth.Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100 Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der Gemeindecasse  bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr fertig und Gangbar herzustellen.
Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende Bemerkung)
 
Randbemekung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande. Schultheiß Braun
 
 
20. Mai 1872
 
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8 Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwear trifft es
Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter
Wittwe Ziefle 1 Clafter
Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter
Georg Kappler 3/4 Clafter
Gemeindepf. Schneider 1 Clafter
jung Bohnet 3/4 Clafter
alt Bohnet 3/4 Clafter
Jahonnes Mast 1 Clafter
Schwemmle 1/2 Clafter
Zusammen 8 Clafter
 
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier zumaufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord gegeben.
 
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen 100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog. Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7 Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer 
 
Ferner
Wird beschlossen dem Mäußefänger Johannes Seeger v. Untermusbach die Ortsmarkung zum säubern der Maulwürfe und Streudelmäuße zu übertragen, derselbe erhällt für dieß Jahr von jedem Stub das er fängt 8 Kreuzer pro Stüb derselbe hat aber von heute an dem Gemeindpfleger die Mäuse zum abzählen zu übergeben, welcher nach dem Abzählen den Lohn ausbezahlt.
Vorstehenden Verhandlung beurkundet
Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
 
 
27. Dezember 1872
 
Zufolge K. Oberamts-Erlaßes vom 16. Dezember und hohen Erlaßes des Ministeriums des Inneren betreffend den Gehalt der ortsvorsteher wurde in heutiger Sitzung Beratung gepflogen. Zuerst bringt der Ortsvorsteher die bei seiner am 28. März 1849 stattgefundenen Wahl als Ortsvorsteher zur Sprache, worauf die Besoldung folgender Maßen reguliert wurde.
Als Ortsvorsteher 30 Gulden, als Rathschreiber 10 Gulden, für Schreibmaterial 6 Gulden zusammen 46 Gulden jährlich.
Nach dem Regblt. Seite 396 ist nun die Besoldung der Ortsvorsteher neu zu regulieren und beträgt bei Gemeinden unter 300 Ortsanweßenden Einwohner 50,10 Gulden a.s.f.
Auf erstatteten Vertrag wird nun beschlossen die Besoldung des Schultheißen folgender Maßen zu regulieren, zumalen da die oben aufgeführte Besoldung bei den vielen Anforderungen der Neuzeit in keinem Verhältniß zu den vielen Leistungen steht.
Als Schultheiß 50 Gulden
Als Rathschreiber 15 Gulden
für Schreibmaterial 10 Gulden
zusammen 75 Gulden vom 1. Januar 1873 an (gestrichen und neu vom 1. Juli 1872 an).
Zur beurkundung
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Hofer
 
 
27. Dezember 1872
 
Bei der heutigen Verhandlung bringt der Ortvorsteher den K. Oberamts-Erlaß vom 16. Dezember und die K. Verordnung Regblt. v. Jahr 1872 Seite 392 betreffend die Belohnung der Verwaltungsaktuere zur Sprache, nach welchem derselbe bei Verrichtung am Wohnort ein Tagegeld von 3 Gulden , bei Geschäften außerhalb des Wohnorts für Arbeit, Zehrungs und Reiseaufwand bei mindestens 8 Stunden 5 Gulden, bei kürzerem Zeitaufwand 4 Gulden berechnet werden darf.
Da deßen Besoldungsverhältniße aber erst vor einigen Jahren neu reguliert wurde, auch ein Antrag auf Aufbesserung bis jetzt nicht reingekommen ist, so wird beschloßen deßen Belohnung bis ein weiterer Antrag gestellt ist beim alten zu belaßen.
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler Mast
 
 
27. Dezember 1872
 
Der Ortsvorsteher verliest in heutiger Sitzung den K. Oberamts-Aufrauf in Kar 151 d. Gränzer betreff eine Beisteuer für die Bewohner der Ostseeküste welche den Sturm vom 12./13. v. Monats auf schreckliche Weise heimgesucht hat.
Der Gemeinderath & Stiftungsrath beschließt betreffenden Verunglückten einen Beitrag von 5 Gulden und zwar zur Hälftig aus der Stiftung Hälftig aus der Gemeindecasse zu entnehmen.
Zur Beurkundung
Gemeinde & Stiftungsrath Braun Schneider Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Döttling
 
 
24 Febr. 1873
 
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen die sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu herzustellen, zu dießem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine nöthig, welche im Feld des Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen werden.
Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutretten und fordert für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling
 
Betreff der Steine sollen zum Brechen der Maurer Michael Grißen von hier gegen ein Taggeld von 1 Gulden übertragen werden, deßen Kosten, sowie der Ankauf des Feldes, von der Gemeindecaße getragen werden, alles Übrige aber die Steineabfuhr, schlagen und einlegen solle durch die Bürgerschaft unendgeltlich besorgt werden.
Zur Beurkundung
Gemeinderath  Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast
& Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast
 
 
25. Juli 1873
 
Verhandelt vor dem Gemeinderath.
 Demselben wird in heutiger Sitzung der Königl. Oberamtsgerichtliche Erlaß im Gränzer 81 die Güterbuchsführung betreff vorgelesen, worauf die Wahl eines Güterbuch-Akteurs hier vorzunehmen wäre, da ein Pfandhulfsbeamter hier nicht vorhanden ist.
Es wird nun von dem Gemeinderath beschloßen die Führung der Güterbücher dem Hf. Verwaltungsakteur Bukenberger in Freudenstadt in Zukunft zu übertragen.
 
Ferner nach einem Erlaß des Königl. Oberamtgericht und K. Oberamt vom 21. Juli d.J. Gränzer 85 ist angeordnet, daß in den Gützerbuch von der Gemeinde künftig das Metermaß anzuwenden ist, und daß die bisherigen Maßangaben in das neue Maas nach der in der Ministerilverfügung des Inneren und der Justitz vom 8. Juli 1873 näher angegebenen Vorschriften umgerechnet werden soll.
 
Es wird nun von dem Gemeinderath beschlossen, den Hf. Oberamtsgeometer Reinweiler von Böblingen welcher ohnedieß in Geschäften hierher kommt dieße Arbeit zu übertragen.
Randbemerkung: mit 2 Auszug, 18. August 1 an das K. Oberamt, 1 K. Oberamtgericht,
wurde nicht genehmigt sondern dem Hf. Amtspfleger Bukenberger in Freudenstadt übertragen.
 
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast Schwemmle
 
 
29. November 1873
 
Die Witwe des am 8. febr. 1871 gestorbenen Martin Ziefle, Anna Maria geb. Schillinger welche sich im Laufe der nächsten Woche wieder zu verehlichen gedenkt wird Behufs ihrer dispensation in geschloßener Zeit sich mit Johannes Schanz, lediger Bauerssohn v. Thumlingen trauen zu laßen bezeugt.
1. daß dieselbe ein gutes Prädikat besitzt, daß dieselbe
2. an einem Vermögen 10.000 Gulden besitzt
3. daß der beabsichtigten Verehlichung mit genannten Johannes Schanz lediglich kein Himderniß im Weege steht, da derselbe hier als Bürger aufgenommen ist und der Nahrungsstand gesichert ist.
Z B
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast
 
 
9. Dezember 1873
 
Auf Grund vorgelegten Zeugnißes des Johannes Schanz welcher ein Vermögen von 6000 Gulden bezeugt ist vom Gemeinderath Thumlingen wird dieser heute als Bürger, nachdem er sich mit der Witwe des Joh. Martin Ziefle hier verehlicht hat angenommen gegen Entrichtung der Spartalgebühr für den Gemeinderath mit 3 Gulden Regblt. v. Jahr 1833 Seite 521.
Zur  Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
 
 
29. Juli 1874
 
Der Ortsvorstand bringt in heutoger Sitzung den Erlaß des Köngil. Oberamtspfisikat in Par 71 d. Gränzer zur Sprache, wonach derselbe beantragt denjenigen Hebammen des Bezirks welche nur einige Gulden Belohnung aus öffentlichen Kassen beziehen in lieberaler Weiße eine Entschädigung ihres Lohns zu gewären.
Die für hier und Untermusbach bestellte Hebamme Anna Maria Mast v. Untermusbach hat sich schon öfters wegen ihrem geringen Lohn beschwerd, sie beziehe von Untermusbach 1/2 Clafter Holz und 2 Gulden aus der Gemeindecasse, von Obermusbach jährlich 5 Gulden.
In Anbetracht der Anforderungen in dem aufopfernden Berufe beschließt der Gemeinderath der Hebamme Mast von Untermusbach vom Juli 1874 an jährlich 8 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen.
Bürgerausschuß Schanz Döttling Bohnet Mast
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schwemmle
 
 
11. Juli 1874
 
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar 1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur viele Kosten gahabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete nachgesucht.
In heutuger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli 1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
 
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom 20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800 Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
 
15. August 1874
 
Dem Gemeindepfleger Schneider soll ein Gemeinderäths-Prädikat Vermögen und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
Dem Schneider zu bezeugen, daß derselbe ein gabz gutes Prädikat besitzt,
am Vermögen 50.000 Gulden
Hinsichtlich der Vorstrafen auf das Verzeichnis verwiesen wird.
Z B
Gemeinderath Braun Kappler Mast Schwemmle
 
 
25. November 1874
 
Köngl. Oberamtsgerichts-Auftrag zu Folge soll dem Schreiner Johannes Mast hier ein gemeinderäthliches Prädikat Vorstrafen und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Es wird beschloßen dem Mast zu bezeugen da0 derselbe
ein gutes Prädikat besitzt und einen ordentlichen Wandel führt.
Hinsichtlich der Vorstrafen wird sich auf die Übersicht des Strafprotokoll verwiesen.
Was das Vermögen der Mastschen Eheleute betrifft so wird solche auf 2400 Gulden angeschlagen.
Z B
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schneider Mast
 
 
20. März 1875
 
In dem hiesigen Güterbuch I. Band von Blt. 262 an hat die Lehensbauernschaft seither die im Kaufbuch Blt. 205 bis 205b beschriebene Liegenschaft besesen und nach dem die Gemeinschaft aufgehört hat, den größten Theil der Waldungen unter sich verteilt haben, so wurden die im Kaufbauch von Blt. 205 an bis 205b beschriebenen Grundstücke als wehnes Eigenthum der Gemeinde einverleibt wofür dieselbe neben den Kosten des gerichtl. Erkentnißes welche sich auf 2 Gulden 21 Kreuzer belaufen noch an die Bauerschaft baar bezahlt 100 ulden.
Obgleich für das große Stük in der Sebasteansmaad mit 3 h 36 a 58 qm von Privatpersonen 400 Gulden gehalten wurde, so hat man doch vorgezogen auch dießes der Gemeinde einzuverleiben, es wird aber hier ausdrücklich bemerkt bei diesem Stük das solches jederzeit wie es gegenwärtig besteht auch fernerhin bestehen soll, nahmentlich darf im Betreff der Holzabfuhr niemals jemand gehindert werden, vielweniger darf dießes Grundstück jemals als Viehweide verhalten werden, das sich ergebende Holz aber wird selbstverständlich zu Gunsten der Gemeindecasse verkauft.
Auf erstatten Vertrag wird nun von dem Gemeindrath und Bürgerausschuß beschloßen vorstehende Verträge für gut zu heißen die Kaufsumme mit 100 Gulden nebst Kosten mit 2 Gulden 21 Kreuzer zusammen mit 102 Gulden 21 Kreuzer aud die Gemeindecasse hier zu gegehmigen und zu decartieren.
Geneinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mast
und Bürgerasuschuß Bohnet Döttling Mast Schanz
 
21. Oktober 1875
 
Zufolge eines K. Oberamts-Erlaßes in Par 102 des Amtsblt soll unter Hinweisung auf § 7 der Verfügung der Ministerien des Inneren und der Finanzen Regblt S. 417 betreff, die Volkszählung am 1. Dezember 1875 und die mit der Volkszählung am 1. Dezember 1875 zu verbindende Gewerbeaufnahme die Zählungscommision so zeitig
bestellt werden daß dieselbe mit dem 1. November in Tätigkeit treten kann.
Nach disseitigen Protokoll Blt 47 vom 2. Oktober 1873 wurde zur Gewerbeaufnahme schon damals bestellt
Fried. Schwemmle
Georg Kappler
Zur Volkszählung Schulheiß Braun
z B
Gemeinderath Braun Schneider Mast
 
 
1. November 1875
 
Zufolge Königl. Oberamtsgericht & K. Oberamtlichen Erlaßes vom 26. v.M. Gränzer Par 126 betreffend die Bildung der Standesamtbezirke und der Bestellung der Standesbeamten wurden heute durch den versammelten Gemeinderath folgender Beschluß gefaßt:
1. In der hießigen Gemeinde welche keine Parzellen enthält soll einen eigenen Standesbeamtsbezirk bilden und soll mit keiner anderen Gemeinde zusammen gelegt werden. 
2. Als Standesbeamter soll der Ortvorsteher jederzeit gewählt sein, als Stellvertreter Michael Schneider, Gemeindepfleger.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer Kappler
 
 
11. Juli 1874
 
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar 1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur viele Kosten gahabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete nachgesucht.
In heutuger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli 1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
 
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom 20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800 Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
 
 
 
 
7. November 1875
 
Köngl. Oberamts-Auftrag im Gränzer Par. 132 betreffend die in den zu bildenden Standesamtsbezirken während der letzten 3 Jahre vorkommenen Geburten Verehlichungen und Todesfälle unter Zugrundelegung der Durchschnittszahl wird berichtet, daß nach einem eingelaufenen Bericht vom Königl. Pfarramt Grünthal vom 15. d. M., daß nach den letzten 3 jährigen Durchschnitt in Obermusbach
jährlich 4 Geburten
              1 Ehe und
              2 Todesfälle vorkommen.
Ferner was die jährliche Zeitversäumniß des Standesbeamten betrifft so wird selbiger zu 2 Tag angeschlagen.
Was endlich die Entschädigung des Standesbeamten betrifft so wird dieselbe abzüglich des Ertrages der zuläßigen Gebühren dem Standesbeamten täglich auf 4 Mark festgesetzt. Jährlich auf 8 Mark.
z B.
Gemeinderath (nicht beteiligt Braun) Schneider Schwemmle Kappler Mast Hofer
Der Bürgerausschuß ertheilt zu betreffenden Beschluß seine Zustimmung.
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling Schanz
 
 
 
17. November 1875
 
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsther dem Gemeinderath den Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet. 1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl. Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M. sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine Stelle hier anzutreten hat.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer Kappler
 
 
  
 
7. März 1876
 
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien kommt zur Sprache daß in Folge des außerordentlichen Hochwasser die Güterweege so verorben wurden, daß selbige gar nicht mehr befahrbar sind, es wurde deßhalb einstimmig beschloßen betreffende Güterweege in stets wiederruflicher Weiße an dem wenigstnehmenden zu verpachten mit der ausdrücklichen Bedingung, daß die Weege in guten Zustand müßen unterhalten werden, und sich sämtl. Bürger dabei beteiligen dürfen welche Geld dazu geben.
Zuerst kommt vor die Eichholzgasse welche an der Straße bei dem Hause des Johannes Schanz anfängt bis zum Eichholz-Aker des Schultheiß Braun daß sogenante Grumenaker-Gäßle und daß sogenannte Hirtengäßle bis zum Feld ges Johannes Mast bauen. Diese Streke übernimmt jährlich um 200 Mark Schwemmle Kappler Schanz.
Unterschrift Schwemmle Kappler Schanz
 
Ferner den sogenannten Rank von der Straße an bis zum Feld des Fried. Hofer, Hofer Maad genannt und wieder den Büglweeg bis zum Feld des Schultheißen Braun und den sogenannten Merkelaker Weeg der untere Maurenweeg den Weeg bei der Spritzenwieße zwischen dem Feld des Gemeindepfleger Schneider alle zusammen um jährlich 200 Mark zahlbat aus der Gemeindecasse.
Unterschrift Unternehmer Fried Braun Hofer Schneider Bohnet
Nachtrag
als weiter Accordanten Ochsenwirth Seeger Wörner , j.Fried. Braun, alt Bohnet Wittwer.
Randbemerkung: Dießer Vertrag wird vom 7. May 1879 aufgehoben und zwar im Einverständniß der Accordanten
Schultheiß Braun Seeger Schneider Kappler Wörner Bohnet Braun Schanz
 
 
 
29.Mai 1876
 
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt begeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum Schulhaus an den wenigstach werden akondiert dieses Holz muß bis zum 15 Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier. Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
 
 
20. Juni 1876
 
Der Ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung den bürgerlichen Colegien vor, daß seit mehreren Jahren keine Bürgerausschuß.Wahl mehr stattgefand und da der Bürgerausschuß-Obmann Bohnet gegenwärtig im Prozeß mit den sämtlichen Waldbesitzern befindet, und sich somit feindselig gegen sämtliche Bürger besonders gegen den Schultheißen benimmt, und deßwegen wird von dem Ortsvorstand eine Neuwahl des Bürgerausschußes besonders des Obmann beantragt.
Bei der am 14. Juni d.J. stattgefundenen Rechnungsabhör durch das K.Oberamt war derselbe nicht anwesend und hat dadurch beurkundet, daß er sich in keine Ordnung füge.
Bei der heutogen Abstimmung war das Resultat, daß
Johannes Schanz Bauer hier mit allen mit Ausnahme seiner eigenen Stimme zum Bürgerausschuß-Obmann gewählt wurde
als weiteres Mitglied wurde gewählt
Christian Seeger volljährig
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus
Johannes Schanz als Obmann
Christian Seeger Bauer
Martin Döttling
Schreiner Johannes Mast
Christian Seeger Säger hier
z B.
Wahlcommision Schneider Braun
 
 
25. Juli 1876
 
Nach einem Auftrag des K. Amtsnotariat Dornstetten soll für das am 2. febr. 1875 geb. Michael Mast, Sohn des Johannes Mast Schreiner hier und deßen geschiedener Ehefrau Christina geb. Plocher ein Pfleger bestellt werden.
Hierzu wurde gewählt Fried. Hofer Gemeinderath, welcher sogleich in Pflichten genommen wurde
Unterschrift Hofer
zur Beurkundung Waißengericht
Braun Kappler Schwemmle Schneider
 
 
 
7. Oktober 1876
 
Der am 12. Dezember 1876 verstorbene Johannes Mast Gemeinderath hier hat für den Jakob Friedrich Mast in Amerika ein Pflegevermögen verwaltet mit c. 377 Gulden.
Es wird beschloßen dieße Pflegschaft dem Johannes Schanz zu übertragen derselbe wurde sogleich in Pflichten genommen.
Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
 
 
7. Oktober 1876
 
Aus Veranlaßung der Inventualtheilung des am 12. Oktober 1876 verstorbenen Johannes Mast Bauer und Gemeinderath hier wurde für die 4 minderjährigen Kinder
Cristina Maria geb. den 25. febr 1868
Friederika geb den 26 April 1869
Anna Maria geb den 1. März 1871
David Mathäus geb den 15 Okt 1876
David Müller Hirschwirth in Grünthal als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift David Müller
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider
 
 
30. Dezember 1876
 
In Folge Wegzugs des Schultheißen Fried. Braun aus dem Wohnhaus 16 mit seiner Familie in das neu erbaute Haus Par 1 hat die seitherige Mobiliar Versicherung bei der Würtemb. Feuerversicherung aufgehört und wurde heute neu wie folgt beantragt:
Die folgende Aufstellung wurde nicht übertragen.
 
 
29. Juni 1877
 
Aus Veranlaßung des Rattgehabten Benndes in Hallwangen sieht man sich veranlaßt die Belohnung für Pferde welche die Feuerspritze führen folgender Maßen auf immer festzusetzen:
1. Es soll das erste Pferd welches an die Spritze kommt und über die Markung führt erhalten 4 Mark das 2te Pferd auch 4 Mark wenn ein 3tes Pferd notwendig ist 3 Mark.
z B.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
 
 
13. Juli 1877
 
Es werden die einzelnen Gehälter und Gebühren von Gulden in Mark umgerechnet. Auf die detalierte Übertragung wird verzichtet. Der Umrechnungkurs ist:
für 1 Gulden gibt es 1,70 Mark.
 
 
13. Juli 1877
 
Nachdem das Bürgerausschußmitglied Christian Seeger Säger hier seinen Austritt aus dem Bürgerausschuß angemeldet hat und somit entlaßen wurde, wurde heute den 13. Juli eine Neuwahl von 2 Bürgerausschußmitglieder angeordnet.
Bei der sofortigen Abstimmung wurden in den Bürgerausschuß gewählt
Joh.Georg Österle Schreiner
Fried. Braun Bauer
Dieselben haben die auf sie gefallene Wahl angenommen und wurden sogleich beeidigt
Unterschrift Österle Braun
 
Hiernach besteht nun der Bürgerausschuß aus
Martin Döttling Schuster Obmann
Joh. Mast Schreiner
Christian Seeger Wirth
J. Georg Österle
Fried. Braun
z B.
Wahlcomision Schulth Braun Gemeindepfleger Schneider 
 
 
13. September 1877
 
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz
 
 
 
 
2.August 1878
 
Im Auftrag des Oberamtsgericht Reutlingen soll über den wegen Körperverletzung in Untersuchung stehende Bierbrauer Fried. Schmele ledig von hier ein gemeinderäthliches Vermögens Prädikat und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen, daß
1. derselbe an Vermögen zu hoffen hat von 1000 Mark
2. so viwl bwkannt ein gutes Prädikat besitzt
3. Noch nie gestraft wurde.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
 
 
20. November 1878
 
Nachdem sich die Wittwe des Joh. Mast mit Andreas Wörner wieder verehlichte, so wird derselbe, nachdem ihn ein freies Vermögen von 15000 M bezeugt ist hiermit in das Bürgerrecht aufgenommen gegen Bezahlung der gesetzlichen Gebühren.
Ferner da nach einem Bürgerausschuß-Rezeß vom 26. Oktober 1877 §26 der Bürgerausschuß nicht vollständig ist, so wird Andreas Wörner welcher ein gutes Prädikat besitzt in den Bürgerausschuß aufgenommen und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Andreas Wörner
zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schanz Schneider Schwemmle
 
 
4. Januar 1879
 
Der Bauer jung. Fried. Braun hier besitzt auf hiesiger Markung Waldungen im Weilersteig 3 h 10 a 18 qm und beantragt solche auf Rechnung der Ortsarmenkasse anzukaufen.
Der Gemeindeerath und Bürgerausschuß hat gestern betreff Waldungen in Augenschein genommen, deßen Resultat durch Sachverständige folgender Maßen eingeschätzt wurde. Holzbestand 1000 M Grund und Boden nebst Anflug 800 Mark zusammen 1800 Mark.
 Verkäufer Fried. Braun ist erbötig betreff Wald um dießen Preiß an die Ortsarmenkasse abzutretten.
Der Verkäufer soll aber alle auf den Kauf gehende Kosten bezahlen auch die Steuer bis zum letzten März 1879.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschleßt da betreff Wald zu diesem Zweck ganz geeignet gelegen ist und ein gutes Wachstum hat, da ferner wir noch keine Armen Leute haben, auch nicht in Bälde in Aussicht stehen aus Grundstücksmitte betreff Wald für die Ortsarmenkasse zu erwerben und den Kauf mit 1800 M zu genehmigen und hierzu K. Oberamtliche Genehmigung als die gesetzliche Aufsichtsbehörde einzuholen.
Unterschrift Verkäufer Friedrich Braun
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Seeger Wörner
 
 
30. Januar 1879
 
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu folge soll über den Schuhmacher Johann Adam Döttling hier ein Vermögens und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß
zu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300 Mark und später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft wurde.
zB.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz
 
 
23. Juli 1879
 
Hl. Schulmeister Blicklen beantragt eine Mobilarversicherung.
Randbemerkung:
Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese Versicherung erloschen.
 
 
 
20. August 1879
 
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878 zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner
 
 
 
19. März 1880
 
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint  vor dem Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie bestehend aus Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei seiner Mittelosigkeit bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus Mittel der Ortsarmen und Gemeindcasse mit 500 - 600 Mark, wogegen er mit seiner ganzen Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und Faheniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug 11152 Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden.
Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die Frau noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika erhalten. Deßen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit gebracht 5400 Mark Schulden zu contrahieren, so daß desen ganzes BesitzThum am 2. d.M. im Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit 60 % abgefertigt werden mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene Waldungen und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark.
Es ist unter besagten Umständenmehr als zur Genüge nachgewießen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und Arbeitsscheu, auch deßen Kinder sind auch nicht lobenswerth, unter dießen Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von Amerika mit dießer Familie beglükt wird.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in heutiger Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach Amerika aus Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger
 
 
 
15. April 1880
 
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d.M. erhängte so hat deßen Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte vorgebracht mit ihren Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und bittet um die hierzu nöthigen Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt
Adam Döttling 18 Jahr alt
Maria Döttling 15 Jahr alt
Katharina Döttling 13 Jahr alt
Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von 500 Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst den Kosten der Reise von hier nach Stutgart nebst dem Geleitsmann zu übernehmen, wozu Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem Gemeindewald geholt werden. z B.
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Schwemmle
& Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
 
 
23. April 1880
 
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder mit 600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie etwaige Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider
 
 
Der folgende Eintrag wurde vorgezogen um den Bezug zu oben herzustellen.
 
18. Februar 1881
 
Der dießen Herbst aus dem Militärdienst entlaßene Ökonomi Handwerker Schneider Johann Martin Döttling gebürtig hier erscheint heute vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung zur Reise nach Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister mit einer Unterstützung von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert sind.
Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als blödsinig, doch aus gewißen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen werden darf, und voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge der Gemeinde zur Last fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens einen Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug erhaltener 5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der Ortsarmencasse hier zu verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf das Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige Nachkommen auf ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
 
 
1. Mai 1880
 
Nachdem der Pacht der Gemeinde zustehende Jagdpacht auf dem 1. Juli d.J. abläuft so wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien beschloßen selbige wieder an den meistbietenden zu verpachten und da sämtliche Rechungen auf den 1. April jeden Jahrs abgeschloßen werden so soll der Pacht das 1 Jahrs vom 1. Juli bis letzten März 1881 also auf 3/4 Jahr geleten, ferner nach 5 Jahr vom 1. April 1881 bis letzten März 1886.
Es erhielt solche aif obige Zeit im Aufstreich Georg Kappler hier um jährlich 6 Mark.
Unterschrift Pächter Kappler
Vorstehender Vertrag genehmigt
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
 
Randnotiz: Da die Frau Fetzer v. Palzgrafenweiler welche 90 Morgen Waldung hier besitzt die Jagd ín ihrem Wald selbst ausüben läßt, da ferner hier 7 Bürger sind, welche je mehr als 50 Morgen zusammenhängende Waldungen haben und somit zu Ausübung der Jagd in ihrem Wald berechtigt sind wird beschloßen den Pacht an Kappler wie geschehen um 6 Mark jährlich zu genehmigen.
 
 
29. Juli 1880
 
Der Kriegerverein des Kirchenspiels Grünthal beabsichtigt einen Fahnen anzuschaffen, die Fahnenweihe solle am 2. Oktober d.J. in Grünthal abgehalten werden.
Zur Bestreitung dieser Kosten bitten dieselben um Beiträge, denn es gelte ja seinen Kriegern und dem verehel. Publicum ein schönes Erinnerungsfest zu bereiten.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatteten Vortrag oben genannten Verein einen Beitrag von 20 Mark aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
z B.
Gemeinderath Braun Hofer Schneider Kappler Schanz
 
 
6. August 1880
 
Heute wurde die Prüfung der dahier bestehenden Mobilar Versicherungen vorgenommen und zwar bei
Fried. Braun Schultheiß im Anschlag 11460 Mark
jung Fried Braun -- 6420 M
Seeger Wittwe -- 9351 M 43 S
Joh. Schanz -- 7383 M 43 S
Fried. Schwemmle -- 1575 Gulden
Schulmeister Blikle -- 3096 M
Georg Kappler -- 6720 M
Michael Schneider -- 7800 M
jung Adam Bohnet -- 6100 M
alt Adam Bohnet Wittwe -- 6394 M 29 S
Andreas Wörner -- 8310 M.
Der Gemeinderath findet keinen Grundn irgend welchen Posten zu beanstanden und wurden genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
 
 
1. Dezember 1880
 
Johannes Schanz Gutsbesitzer hier versichert seine Mobilar der Würtemb. Privatfeuer Versicherungsgesellschaft im Anschlag von 9605 Mark.
Dergleichen Joh. Adam Bohnet Wittwe ebenfalls im Anschlag von 9605 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehende Versicherunge, da der Werth welcher  beantragt ist vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schneider
 
 
5. November 1880
 
Johannes Bohnet Privat v. Frutenhof hier Bürgerlich welcher Morgen den 6. d. M. zum Militär einberufen wird, bittet um eine Unterstützung aus der Gemeindecasse hier, da er keine Mittel zu den nöthigen Kleider habe.
Bei der notorischen Armuth der Bohnetschen Familie wird beschlossen demselben eine Unterstützung von 0 Mark aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
 
Ferner beantragt der Ortsvorstand,daß da am 28. Oktober d.J. in Folge der großen Überschwemmung die Güterwege so zerrißen wurden, daß selbige gar nicht mehr fahrbar sind auf Rechnung der Gemeindecasse 50 Wägen voll Kalkstein-Schutt mit je 5 Roßlasten in die Güterweege zu führen wobei für den Wagen voll 2 Mark bewilligt wird aus der Gemeindecasse.
z B.
Geneiderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun Oesterle 
 
 
24. August 1881
 
Schultheiß Braunn schlägt den Bau von steinernen Brücken vor, da die Holzbrücken immer wieder erneuert werden müßen.
 
8. Oktober 1881
 
Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung abgerechnet.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
 
 
 
26. November 1881
 
Zufolge K. Oberamtlichen Auftrages vom 24. d.M. soll dem Gemeinderath & Ziegeleibesitzer Fried. Hofer ein Vorstafen Prädikat und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Beschluß zu bezeugen, daß
1. Derselbe am 17. Sept. 1871 wegen Schlachten eines Schweines und Verkauf des Fleisches ohne Beiziehung der Fleischschau um 5 Gulden bestraft wurde
2. daß derselbe ein ordentliches Prädikat besitzt
3. an Vermögen 10.000 Mark besitzt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
 
 
14. Dezember 1881
 
Michael Dölker Weber hier trägt der Würtembergischen Privat Feuerversicherungsgesellschaft Haustor 8. Verzeichniß über die hier bestehende Mobiliar-Versicherungen Par 22 denin den Antragebogen enthaltenen Faheniß im Betrag von 2800 Mark, der Gemeinderath beschließt vorstehende Versicherung zu genehmigen, da nach Ansicht des Gemeinderaths vorstehende Mobilen vorhanden sind.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
 
 
19. Dezember 1881
 
Ferner
die Prüfung der Mobiliar Versicherung wurden heute durch den Gemeinderath geprüft, und da neulich in Untermusbach an einem Hause absichtlich Brand gelegt wurde, wurden Betreff Versicherungsanschläge von Parz zu Parz mit den Beteilgten durchgegangen, ob nicht etwa einer oder mehrere zu nieder versichert seie.
Die Betheilgten erklärensich mit den Versicherungen einverstanden, ebenso hat der Gemeinderath keine Einwendungen dagegen zu erheben.
 
 
27. Dezember 1881
 
Ferner
wird verhandelt daß da die Schäferei und Viehweide vorigen Jahrs also im Jahr 1880 aufgehört  hat, wurde der Ertrag des Futters auf den öden Plätzen Boschesmaad und Weilersteig welche der Gemeinde einverleibt wurden aud das Jahr 1881 verpachtet.
Georg Oesterle Schreiner hier um 24 Mark und wird dießen Betrag der Gemeindecasse zur Einahme überwießen zahlbar auf den 1. Januar 1882.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
 
 
8. Februar 1882
 
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt erhällt die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
 
 
31. Mai 1882
 
Bei dem gestern Abend um 6 Uhr ausgebrochenen furchtbaren Gewitter wo der Hagel in der Größe von Hühner-Eier fiel wurden an der Gemeinderath-Stube im Ochsen 7 Scheiben eingeschlagen. der Gemeinderath beschließt dieselben auf Kosten der Gemeindecasse wieder herzustellen zu laßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
 
 
24. August 1882
 
In heutiger Sitzung trägt der Schultheiß den Staatsanzeiger vom 19. August d.J. betreff Bitte um Beiträge zur Unterstützung von Hagelbeschädigten vor. Nach welchem der Oberamtsbezirk Schorndorf seit dem Jahr 1870 13 mal verhagelt wurde und deßen Bewohner sehen der bittersten Noth entgegen, es seie deshalb eine Hülfe von auswärts dringend nothwändig.
Der Gemeinderath beschließt deshalb neben einer Hauskolekte aus der Gemeindecasse für die oben genannten Hagelbeschädigten einen Beitrag von 12 Mark zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
 
 
 
12. Juli 1886
 
Da der seitherige Farrenhalter Fried. Schwemmle seine gesammt Ligenschaft unter d.em 10. d. M. verkauft hat, hat derselbe den Pacht des Farrenhaltens auf den letzten d. Monats gekündigt.
 
 
22. März 1883
 
Ferne den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf Anordnung des Hl. pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß Schulzimmer eigeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5 Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet
 
 
28. Mai 1883
 
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d.J. gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt Büchern Ksten Tisch Stühle und allem erforderlichen wlches einen Kosten von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder vom 1. Juni 1883 in Accord gegeben. Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 S Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider
 
 
 29. Juli 1883
 
Nach dem Ruggerichts-Rezeß vom 6. Oktober 1882 §3 soll der Gras-Ertrag des Friedhofs auf Rechnung der Gemeindepflege verpachtet werden, da aber bei der am 12. d.M. stattgefundenen Verpachtung von Eigenthum der Gemeinde zugehörigen Grasplätze sich zu dem Grasvertrag des Friedhofs sich kein Liebhaber zeigte, auch der Ertrag von 5 ar Platz so gering ist, daß weiter als 1 Mark nicht würde Pachtgeld erzielt werden, und überideß der Tothengräber Österle den Betreff Grasertrag schon deswegen beansprucht weil er die Aufsicht über den Friedhof zu führen habe, so wird beschlossen dem Österle den Grasertrag für heuer unentgeltlich zu überlaßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
 
 
22. Oktober 1883
 
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden ist, so wird die Schulstube im nächsten Stok dem Ortsdiener Wald und Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die Rathstube.
 
6. November 1883
 
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29. Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stok bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt.
 Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden, daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten 2 Personen nahmlich des 72b Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz unentbehrlich ist und der c.60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
 
 
 
18. Dezember 1883
Es steht wieder die Neuwahl einiger Gemeinderathsmitglieder an.
Unter 2. findet sich:
Fried. Hofer Ziegler wurde ebenfalls am 18. Dezember 1877 auf 6 Jahre gewählt, und ist desen Wahlzeit abgelaufen.
Letzterer Hofer hat sich gelegentlich einer Abrechnung zwischen ihm und dem Schultheißen schon verfloßenes Frühjahr seines Amts als Gemeinderath bedankt, überdies muß hier noch bemerkt werden, daß Hofer mit 4 Einträgen im Protokoll des Gerichtsvollzieher in kurzer Zeit zur Schande fungiert und Überdieß alle Jahr mit Steuerzahlung heuer wieder mit 91 Mark im Rückstand ist welches für einen Gemeinderath ein große Schande ist.
 
 
21. Dezember 1883
 
In heutiger Sitzung bringt der Schultheiß zu Sprache, daß der Schreiner Joh. Mast welcher als Fahnenträger und Comerdant der hiesigen Feuerwehr nach Amerika ausgewandert ist und es ist somit diese Stelle erledigt. Es gehört nun zur Ordnung, daß diese Stelle wieder besetzt wurde, damit bei einem etwaigen Brandfall auch einige Ordnung herscht. In der heutigen Sitzung wurde zu diesem Zweck gewählt
Johann Georg Oesterle Schreinermeister und demselben als Fahnenmeister der vorhandene Fahne zur Aufbewahrung übergeben, dieselbe hat wie schon obengesagt bei einem etwaigen Brandfall das Comando zu führen und die gebührende Ordnung zu handhaben.
Unterschrift Oesterle
zur Beurkundung Bemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz
 
 
1. April 1884
 
Michael Dölker 28 Jahre alt, gedienter Soldat wird als wird als Wald und Feldschütz eingestellt.
 
 
 
1. Mai 1884
 
Der neu am 1. April 1884 angestellte Wald und Feldschütz Michael Dölker bittet um eine Amtsinstruktion, wie es solle gehalten werden im Betreff des Graßens im Wald und Felder, da es häufig vorkommt daß sogar sensen zu diesem Zweck verwendet werden.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deshalb den aufgestellten Wald und Feldschützen dahin die Weisung zu ertheilen, daß das Graßen in den Waldungen mit Sensen und Sicheln ganz verbotten ist, eine Ausnahme hiervon könne in so fern gemacht werden, daß es einem jeden Gutsbesitzer frei steht diejenigen Personen welche das Graßen erlaubt wird einen Graßzettel Erlaubnisschein auszustellen, diejenigen aber welche sich nicht mit einem Erlaubnisschein ausweißen sind zur Anzeige zu bringen.
Zur Beurkundung die Gutsbesitzer Braun Kappler Oesterle Bohnet Wörner Schwemmle Schanz
 
 
24. Juni 1884
 
Der Gemeindepfleger Michael Schneider hört nach 24 Jahren auf.
Andreas Wörner wird der neue Gemeindepfleger, seine Ehefrau Anna Maria geb. Müller erklärt sich zur gemeinsamen Hatftung bereit.
 
 
 
22. September 1884
 
Nach dem Oberfeuerschauprotokoll durch Hl. Oberamtsbaumeister Kien ist eine neue Feuerleiter von c. 10 Meter Länge anzuschaffen deren Kosten sich auf 4 Mark belaufen. Zimmermann Nußkern v. Untermusbach übernimmt solche um 4 Mark was vom Gemeinderath genehmigt wird.
Ferner ist die Dohle zu Anfang des Waldes in Par. 34  gänzlich zugeschüttet und muß ausgeputzt werden und zwar wenigsten 3 Meter unter und ober daß das Wasser wieder abfließen kann.
Voranschlag 15 Mark
Hat erhalten um 12 Mark
Joh. Keck und Andreas Finkbeiner v. Untermusbach
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle Wörner
 
 
 
13. Oktober 1884
 
Unter 2. Schmidmeister Scherne von Hallwangen stellt den Antrag an der neu gebauten Brüke bei dem Hause des Schultheißen ein eißernes Geländer auf beeden Seiten herzustellen und fordert für diese Arbeiten fix und fertig 60 Mark.
Soll noch mehr aufgeschoben werden nach Übereinkunft um 56 M hergestellt.
3. Oberamtsbaumeister Kien v. Freudenstadt übergibt einen Kostenzettel für Arbeiten und ausmeßen an der neuen steinernen Brücke vom 22. September 1884 im specivierten Betrag von 44 Marl 45 S.
 
 
8. Dezember 1884
 
Zur Ausführung des Krankenkasengesetzes wird als Kassier und Schriftführer bestellt
Schreinermeister Georg Oesterle
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle Wörner
 
 
1. April 1885
 
Nach unserem Gemeindrathsprot. Seite 102 wurden am 21. Oktober 1882 Georg Oestele und Michael Dölker hier als Nachtwächter bestellt, und unter der Bedingung Pungt 3. ist bedungen, daß bei dienstnachläßigkeit deren Dienst jederzeit kann gekündigt werden. Wie schon öfters der Wunsch von den bürgerlichen Colegien besonders vom Gemeinderath der Wunsch ausgedrükt wurde, daß diese zwecklose Anstalt aufhöre, wird hiermit der Dienst der betreff  Nachtwächter auf den 1. April 1885 aufgehoben und hört mit diesem Tage deren Belohnung auf.
2. Die Gemeinde besitzt an Grundeigenthum von der im Jahr 1822 abgebrannten Kirche 1/8 Morge 4,4 Rth oder 3 a 93 qm und 9,0 Ruth 1 a 4 qm Garten dabei welche seit dem 8. April 1872 an Joh. Adam Bohnet und Johannes Mast, jetzt Gutsnachfolger Andreas Wörner um jährliche Pacht 8 M 5 S in stets wiederruflicher Weise verpachtet war.
Nun hat aber Wörner jetzt Gemeindepfleger den Pacht gekündigt und es wird dem Colegien anheim gegeben, on betreff Platz soll wieder aufs neue verpachtet, oder verkauft weden soll.
Die bürgerlichen Colegien beschließen betreff Platz an Gemeindepfleger Wörner und Johannes Bohnet um jährliche 8 M wieder in Pacht zu geben auf stets wiederrufliche Weise.
Unterschrift Pächter Wörner Bohnet
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun Dölker
 
 
4. Juli 1885
 
Ferner
der nach unserem Gemeindeprotokoll Seite 114 angestellte Amtsdiener
Michael Dölker
ist zur Versehung des Dienstes nicht mehr tauglich, indem derselbe die Befehle des Schultheißen nicht befolgt, man könnte viele Fälle auführen welche nciht befolgt wurden, so hat zum Beispiel bei der Steine Aufnahme den Liefreranten der Tag und Stunde der Aufnahme bekannt gemacht werden solle, was nicht geschehen ist, am 17. Juli d.J. die Bekantmachung der Abgeordneten Wahl vom 25. Juni hat durch eine vom Schultheißen geschriebene Bekantmachung am Rathhaus angeheftet werden sollen was nicht geschehen ist.
Dagegen bei der am 25. Juni erfolgten Wahl eines Abgeordneten in den Landtag entfaltete der Schütz ganz gegen den Befehl des Schultheißen eine der größten Energie, indem derselbe den Wählern Adrionische Stimzettel aufdrängte. Aus diesen Gründen und wegen sonstiger Verfehlungen wurde demselben der Dienst als Amtsdiener gekündigt.
Die Kündigung des Dienstes hat nach unserem Gemeinderathsprots. Seite 111 4 Wochen bis zur Entlaßung zu geschehen. Da aber derselbe keine Dienste mehr leistet hört deßen Belohnung am 1. Juli diß Jahr auf.
Desgleichen schlecht steht es mit der versehung der Waldschützen und Feldschützenstelle da derselbe im Wald ganz selten gesehen wird, so sagte mir neulich Schultheiß Zukschwerdt von Herzogsweiler, daß ihm verfloßenen Herbst etwa im Oktober in seiner Waldpaarzelle Eichholz welche neben dem Ziegler Hofer hier liegt von demselben Hofer 2 Stämme Klotzholz gestohlen wurden, und fragte mich was man mit einem solchen Waldschütz thue.
Der ähnliche Faall ist, da der Schultheiß mit Ziegler Hofer im Waldtheil Reichenbacher Wald eine Klötztanne gemeinschaftl. heben, hat doch Ziegler Hofer selbige ganz abgeführt daher gestohlen ohne mir eine Anzeige hiervon zu machen.
Es ist somit die dem Dölker bewilligte Besoldung gelinde gesagt hinausgeworfen, und deswegen beantragt der Schultheiß sämtliche Wald und Feldschützen zu künden, daß am 15. Juli desen Besoldung aufhört.
Der Gemeinderath beschließt dem Wunsch des Ortsvorstand zu entsprechen und die beantragte Kündigung des Dölker zu vollziehen.
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schwemmle Wörner
 
 
 
9. Oktober 1885
 
Vom K. Standesamt Grünthal wurde am 4. Oktober ein Aufgebott hierher übergeben, wonach Joh. Michael Geißer von Frutenhof sich mit der Elisabetha Pfeifle von Untermusbach miteinander die Ehe eingehen wollen.
Als Aufenthalt soll ihnen die Ziegelhütte des Zieglers Friedrich Hofer hier dienen.
D aber oben genannte Brautleute gänzlich vermögenslos sind, die Braut schon über 1 Jahr hier in Diensten steht, Geißer noch kürzlich vom Militär entlaßen wurde und sonsten sich öfters hier aufhält, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderaths beschloßen, daß wenn Ziegler Hofer den vonnen gedachten Braut oder Eheleuten einen 1 3/4 Jahr dauernden Aufenthalt giebt so daß das Unterstützungswohnsitz-Gesetz vom Jahr 1871 Regblt 391 auch auf dieselben Anwendung fünde die Gemeinde hier sich ausdrücklich gegen eine solche Last verwahrt wissen will, vielmehr soll der Aufenthalt geben einer solchen verarmten Familie verpflichtet sein für etwaigen Schadensansprüche bei deren Verarmung einzustehen, bemerkt wird auch, daß betreff Gesetz schon am 2. Febr. 1881 der Gemeinde publiciert wurde mit der Weißung, daß diejenigen welche solchen Personen von denen nur eine Unterstützung denkbar ist demjenigen zufällt, der solchen Personen Aufenthalt gibt.
Ziegler Hofer soll durch einen Protokoll-Auszug von vorstehenden Beschluß in Kentniß gesetzt werden.
z B
Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner
 
 
12. März 1886
 
Nach einem K. Oberamt-Erlaß vom 5. März 1884 wurde in derc Streitsache zwischen der Gemeinde Untermusbach und der hiesigen Gemeinde in Betreff des Unterstützungswohnsitz-Gesetzes wegen der 28 Jahr alten Roßina Pfeifle v. Untermusbach dahin entschieden, daß da die Pfeifle unbestreitbar über 2 Jahr im Dienst hier bei Johannes Schanz gewesen ist, und den Unterstützungswohnsitz erworben hat das hiesiger Gemeinde zur Last fallen möchte.
Auf Ansuchen der Roßina Pfeifle welche volljährig ist, und sich nächstens trauen laßen will, und nachdem nach Freudenstadt mit ihrem Gemahl ziehen will wo sie Arbeit und Unterkommen finden wird der Roßina Pfeifle am Tage der cupulacion eine Unterstützung für ein und alle mal aus der Ortsarmenkasse von 30 Mark bewilligt wobei die Pfeifle für sich und ihre Kinder, sowie für alle Nachkommen auf ewige Zeiten auf den Unterstützungswohnsitz in Obermusbach verzichten und sowie alle Ansprüche welche aus genannten Gesetz vorhanden sind für sich und ihre Nachkommen verzichten.
Unterschrift Rosina Pfeifle
Zur Beurkundung Ortsarmenbehörde Braun Schwemmle Kappler Bohnet Schanz
 
 
24. März 1886
 
In einem schwer zu lesenden Protokoll wird das Unterstützunggeld für Rosina Pfeifle und ihrem Ehemann Wilhelm Friedrich Schuler von Haiterbach mit Eheschließung am 28. März 1886 auf 140 Martk erhöht.
 
 
11. Oktober 1886
 
Nachdem unter dem 31. Mai 1886 Beziehungsweise am 14. Juni 1886 die Gebäulichkeiten des Gemeinderats Jakob Friedrich Schwemmle durch Kauf an den Gemeinderat & Stiftungspfleger Johannes Schanz übergangen ist, so ist deßen nahmlich des Schwemmles Versicherungsantrag Par 216581 gegenüber der Würtemb. Privatfeuerversicherungs Gesellschaft zum Behufe seiner Faheniß u.s.w. gegen Feuergefahr erloschen.
Dagegen beantragt der neue Besitzer Joh. Schanz den Versicherungsantrag mit seinem Wohnhause Par 3 eben des von Schwemmle erkauften Gebäudes unter par 15 mit zu verbinden und beantragt die in der Versicherungsurkunde Par 338,063 dort angegebenen Werth im Anschlag von 15.500 Mark.
Der Gemeinderath nimmt keinen Anstand vorstehende Versicherungs-Summe zu genehmigen, da die dort angegebenen Sachen mehr als angegeben in den Gebäuden vorhanden sind.
z B. Gemeinderat Braun Kappler Schwemmle Wörner
 
 
25. März 1887
 
Anläßig des Schneebahnen auf der Hirschkopfstraße wovon der Gemeinde hier 300 Ruth zugeteilt wurden zur Unterhaltung hat sich aber ergeben daß aud die Klage des Stadtschultheißenamt Freudenstadt die Gemeinden Baiersbronn Reichenbach, Untermusbach Grünthal mit Anschluß der hiesigen Gemeinde das Schneebahnen abgelehnt haben, weil derselbe los ein Abfuhrweeg für Holz aus den Staatswaldungen seie und das Vicibalstraße niemals anerkannt werde, auch ist es nicht denkbar, daß Betreff Straße mit hiesigen Fuhrwerken befahren wird. Dessen ungeachtet wurde uns bei der damaligen Verhandlung beim K.Oberamt Freudenstadt aufgehalst mit der Versicherung es seie nur vorübergehend die Straße würde nach Besenfeld fortgesetzt und werde vom Staat oder Conzerschaft übernommen was aber nicht geschehen ist, und auch nicht mehr in Aussicht steht, da betreff Straßenbau gänzlich abgesaget wurde.Die Unterhaltung Betreff Straße kostet der Gemeinde hier jährlich 150 Mark oft auch noch mehr welche wier nach unserem dafür halten bis jetzt mißbraulich bezahlen mußten. Wier haben sonsten Straßen genug zum Unterhalten, so daß jährlich ein Gemeindeschaden von 2300 Mark erforderlich ist.
Aus den angegebenen Gründen protestieren wier gegen jede fernere Unterhaltung betreffenden Weeges.
Vor etwa 30 Jahren hat der Staat den fraglichen Weeg ganz mit Bengelholz über unsere Markung auf seine Kosten herstellen laßen. Es wird nun beschloßen einen Protokoll-Auszug zu fertigen und betreffende Angelegenheit dem Hl. Verwaltungsaktuer Berger in Baierbronn, welchern wier mit Führung eines etwaigen Prozeßes beauftragen  auf Kosten der Gemeinde weiter zu verfolgen.
zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Schanz Wörner Kappler Bohnet
Bürgerausschuß Oesterle Braun
 
ferner den 25. März 1887
 
trägt der Ortsvorstand vor, daß immer viele Bäume an der Straße fehlen, um daß Hf. Oberamtsweegmeister jedes Jahr die Ausstellung macht, daß außerhalb des Waldes überall in gesetzlicher Entfernung Baumen gesetzt werden müßen. Der Schultheiß bringt nun diesen Gegenstand zur Sprache, daß wenn die Bäume auf Kosten der Gemeinde gesetzt werden sollen, das Holzerträgnis und das etwaige Obst das es gibt zu Gunsten der Gemeinde verwerthet werden solle.
Da in diesem Jahr außerordentlich viele Zahlungen aus der Gemeindecasse zu leisten sind wegen des Schulhausesumbau in Untermusbach will man dieße Sache bis Frühjahr 1888 beruhen laßen.
Z B.
 
 
20. Dezember 1887
 
Da im Betreff des Bahnen oft Streitigkeiten entstehen, daß man die nöthige Anzahl von Pferden an den Bahnschlitten nicht auftreiben kann, die Bahn aber von Untermusbach bis zur Reichenbacher Staige immer muß offen gehalten werden beantrag der Schultheiß, daß vom 1. Dezember 1887 an für jedes Pferd das zum Bahnen nöthig ist 1 M 50 S
gültig vom 1. Dezember 1887
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Seeger Schanz Wörner
 
 
20. November 1888
 
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer stehen, so gibt es hier für einen solchen Hl. Beamten eine ganz paßende Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den jährlichen Mietzuns von
zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu. Auf erstatteten Vertrag wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit vom                   hat zu genehmigen. 
 
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
 
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet hat.
z.B. Schultheiß Schanz
 
Hier fand also nach 24 Jahren ein Schulheißwechsel statt. Schultheiß Braun wurde abgelöst durch den neuen Schultheiß Schanz.
 
 
30.November 1888
 
Heute wurde der von der Königl.Kr. Reg. laut Betreffes vom 20. Oktober 1888 P. 9,407 zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde ernannte Bauer und Gemeinderat Johannes Schanz, hier in Gegenwart der bürgerlichen Collegien in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und Ratsschreiber von dem Oberamtmann feierlich beeidigt.
Zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Wörner Seeger
Neuer Schultheiß Schanz
Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet
 
 
 
Die nachfolgenden Übertragungen erfolgen nur noch dem Sinn nach, da die Schrift vom neuen Schultheiß & Ratschreiber Joh. Schanz sehr schlecht lesbar ist.
 
 
 
11. Februar 1889
 
Die Fischwasserpacht läuft am 31. März 1889 aus. Es wurde bisher eine Pacht von 1 Mark jährlich erzielt.
Die Pacht wird im Aufstreich versteigert. Es bewerben sich gemeinsam Chr. Seeger und der Schullehrer Sinn. Sie bieten 20 Mark jährlich und erhalten den Zuschlag für 6 Jahre.
 
Die Jagdpacht läuft ebenfalls zum 31. März 1889 aus. Es wurde bisher ein Pachtzins von 20 Mark jährlich gezahlt.
Die Pacht wird im Aufstreich versteigert. Es bewerben sich gemeinsam Adam Seeger und Georg Bohnet von hier und Mäschling von Untermusbach. Eingeschloßen ist auch die Hanenjagd. Als meistbietende erhalten Adam Segger und Georg Bohnet die Jagd für 130 Mark Pacht jährlich auf 3 Jahre.
 
6. Mai 1889
 
Im Rathaus sollen die 3 Zimmer, der Hausgang die Rathausstube wieder frisch gemacht werden. Hierzu sind Kalk, Sand, Gips erforderlich. Den Auftrag erhält für 35 Mark Martin Kneißler aus Wittlensweiler.
 
 
25. Mai 1889
 
Die Jagd muß neu zur Wiederverpachtung ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich im Grenzer Nr. 78.
Es darf gejagt werden Haar & Federwild, Roth-, Dam-, und Rehwild, sowie auch Schwarzwild und nebenbei auch das Auerwild und Fasanen.
Es bietet Adam Girrbach aus Igelsberg 260 M und Adam Seeger von hier 265 M. Den Zuschlag für 6 Jahre erhält Adam Seeger.
Unterschriften Pächter A. Seeger, Stellvertretter Otto Goeringer, Theilhaber Buck, Stellvertretter Stokinger.
Als Bürger, Selbstschuldner & Selbstzähler Kappler
Nachtrag vom 3. Juni 1889: An Stelle des Pächters tritt Otto Göhringer von Reichenbach als Pächter ein.
Nachtrag vom 31. März 1895: Aufdem der Theilheber Buck von Freudenstadt ist eingetretten der Herr Emil Hama aus Stuttgart auf die Dauer der Ablaufzeit.
 
 
 
24. Juni 1890
 
Es wurde eine Reparatur an dem Spritzenhaus erforderlich.Die Windfanglatten und Bretter müßen neu ergänzt werden. Den Auftrag erhält für 17 Mark Jakob Säln Maurer aus Grünthal.
 
12. März 1891 der Friederika Mast, ledig hier ein Zeugniß & Bürgerrechts-Urkunde ausgefertigt.
 
 
14. März 1891 dem Adam Schneider hier Holz & Bretterhändler ein Vermögenszeugniß ausgestellt von 25.000 Mark & ein sehr gutes Prädikat -Zeugniß ausgestellt.
z.B. Schanz
 
 
Hiermit ist das Gemeindeprotokollbuch geschlossen.
 
 
 
 

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

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