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30. November 1912
Nach Ablauf der Dienstzeit haben im Dezember d.J. aus dem
Bürgerausschuß auszutreten, Karl Schanz, Herman Wörner, Eugen Breuning,
die Austretenden könne wieder gewählt werden. Die Wahl soll am
21. Dezember stattfinden.
Als Mitglieder der Wahlkommision werden neben dem Ortsvorsteher
gewählt vom Gemeinderath -Ziefle- , vom Bürgerausschuß
-Dölker-.
Z.B. Gemeinderat Kappler, Braun, Ziefle, Frey
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner Wurster
Breuning
30. November 1912
Elektrizitätswerkbesitzer Graf in Frutenhof hat durch die
Rechtsanwälte Dr. Elbe u. Pferfer in Rottweil einen Beitrag zur
Untersuchung der elektrischen Anlage durch den Techniker Herrn Gess von
250 Mark beantragt.
Vom Gemeinderath wird beschlossen: Diesen Beitrag nicht zu
genehmigen, indem von Seiten der hiesigen Gemeinde ein Antrag hierzu nicht
gestellt wurde.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Frey
21. Dezember 1912
Bei der heute stattfindenen Wahl der Mitglieder des
Bürgerausschußes wurden gewählt auf 4 Jahre:
Karl Schanz mit 13 Stimmen
Eugen Breuning mit 12 Stimmen
Hermann Wörner 10 Stimmwn.
z.B. Wahlkommision Kappler Ziefle Dölker
Dieselben erklären die Wahl anzunehmen.
Unterschriften Karl Schanz Eugen Breuning Hermann
Wörner
12.April 1913
Die Strecke vom Bäwiesenbach, welcher über den Brunnträger Wegh
läuft mittelst Zementrohre durchzuleiten und den Übergang aufzufüllen. Die
Röhrenlieferung mit 45 cm Lochweite soll der Firma Haisch in Dornstetten
übertragen werden um den Preis laut Offert von 4 M 20 Pfg pro m.
Erforderlich sind 4 m.
Die Beifuhr derv erforderlichen Steine und Laksteinschotter soll
durch hiesige Bürger geschehen und zwar pro cbm 4 M 50 Pfg.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle Bohnet
25. April 1913
Nach vorausgegangener Bekanntmachung wurde heute die vom
Gemeinderat beschlossene Herstellung der Kirchhofmauer und des
Kirchhoftors vergeben. Eingelaufen ist nur ein Offert von Gipser Seeger in
Untermusbach pro qm 1 Mark mit 5jähriger Garantie.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Diese Arbeit dem Gipser Seeger in Untermusbach um den angegebenen
Preis zu übertragen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle Bohnet
25. April 1913
Vom Gemeinderat wurde beschlossen:
Für sämtliche hiesige Bürger wie schon im Vorjahr auch heuer
wieder die Hälfte der Hagelversicherungskosten auf die Gemeindekasse zu
übernehmen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle Bohnet
5.VI.13 Eingesehen Reg Rat Wiegandt
8. Juli 1913
Die Stadtgemeinde Dornstetten hat der der Generaldirektion der
K.W. Staatseisenbahnen um Einführung eines Schüler und Arbeiterzugs
morgens nachgesucht und hier angefragt, ob und auf welche Weise durch die
hiesige Gemeinde Nutzen davon hätte.
Nach den hiesigen Verhältnissen würde wohl für Arbeiter kein
Bedürfniß vorliegen, da alle hier Beschäftigung finden, dagegen würden die
zur Zeit in Freudenstadt weilenden Schüler von hier, wie auch Zukünftige,
immerhin billiger und gelegentliche von hier aus die Realschule in
Freudenstadt benutzen können.
Von den bürgerlichen Kollegien wird daher beschlossen:
Der Gesuch der Stadtgemeinde Dornstetten um Einführung eines
Schülerzugs 1/2 Stunde vor der jeweiligen Schulzeit zu unterstützen mit
der Bitte, daß der Zug auf Station Grüntal hält, und die Abfahrtszeit
daselbst dem beginnenden Schulunterricht entspricht.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Schanz Wörner Wurster
10. März 1914
Anläßlich des Rücktritts des Gemeindepflegers Wörner vom Amt,
wird in Anbetracht seiner 30jährigen Versehung seines Amtes vom Gemeindrat
ein Ehrengeschenk vorgeschlagen. Nach eingehender Beratung wurde
beschlossen:
Demselben aus Mitteln der Gemeindekasse einen Ruhesessel zu
kaufen und ein Gemeinderatsmitglied zum Ankauf hierzu zu
ermächtigen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet Frey
10. März 1914
Nach §12, der Recesse der Gemeindevisitation vom 5. Juni 1913,
sind die Fensterläden am Rathaus auszubessern bzw. zu erneuern, ebenso
soll der Fensteranstrich erneuert werden.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen:
Vorstehende Arbeiten dem Schreiner Lörcher von hier bzw. die
Anstreicharbeiten dem Gipser Seeger in Untermusbach ohne öffentliche
Vergebung zu übertragen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet Frey
17. März 1914
Der Gemeinderat Georg Frey wird als neuer Gemeindepfleger
verpflichtet.
29. Juli 1914
Anläßlich verschiedener Beschwerden wegen Schaden durch Gänse
wird beschlossen:
Das laufenlassen der Gänse bis 15. September zu
verbieten.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet Frey
7. Dezember 1914
Die Redaktion des Grenzers hat seit Beginn des Krieges regelmäßig
die neusten Ereignisse auf dem Kriegsschauplatz durch Extrablätter oder
Telegramme hieher mittgeteilt, und sucht nun zur Deckung ihrer
Selbstkosten um einen Beitrag von 1 M 50 Pfg bei der Gemeinde hierzu
nach.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Der Redaktion des Grenzers für die Dauer der Kriegszeit für die
erhöhten Auslagen den Betrag von 1 M 50 Pfg pro Monat zu
verwilligen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet
22. September 1915
Die Pächter der hiesigen Jagd Herrn Hamma u. Lehmann aus
Stuttgart haben am 14. September d.J. einen Antrag gestellt, den Pacht auf
weitere 6 Jahre zu verlängern. Die Pachtzeit ist am 1. April 1916
abgelaufen.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
Die Jagd im Januar zur Versteigerung zu bringen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet Frey Schneider
Bürgerausschuß Dölker Wurster Schanz Wörner Breuning
7. Dezember 1915
Die Jagd wird wieder an Emil Hamma und Heinrich Lehmann auf 6
Jahre verpachtet.
12. Januar 1916
Bei den Abräumungsarbeiten des Brandplatzes des abgebrannten
Wohn- und Ökonomiegebäudes Nr. 9 sollen heute die Tag u. Fuhrlöhne
festgesetzt werden und dabei folgende Löhne festgesetzt.
Für erwachsenen Arbeiter pro Tag 3 Mark,
für jüngere 2 M 50 Pfg,
für 1 zweispanniges Fuhrwerk 10 M,
für die ?
Gemeinderat Kappler Schneider Braun Ziefle Bohnet
14. Januar 1916
Betreffs Getreideaufnahme und Controlle im Januar 1916 ist ein
Vertrauensmann zur Nachprüfung zu bestimmen, hierzu wurde gewählt
Gemeinderat Ziefle.
Die Annahme anerkannt Unterschrift Ziefle
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet
7. Februar 1916
Die Farrenwärterin Luise Dölker sucht um Erhöhung des Wartgelds
nach, wegen dem durch den Krieg entstandenen höheren
Futterpreis.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Das Wartgeld der Farrenwärterswitwe Dölker mit Wirkung vom 1.
April 1915 ab auf 100 M pro Jahr zu erhöhen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Schneider
Bürgerausschuß Dölker Schanz Wörner Mast
14. März 1916
Wegen Einberufung des Waldschützen Österle, teile das K. Forstamt
mit, daß eine Begehung der Gemeindewaldungen durch den staatlichen
Forstwart empfohlen werde um die Entschädigung von 1 M 10 pfg für das
ha.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
Dem Jagdhüter Michael Dölker eine Belohnung von 10 M pro Jahr für
die Beaufsichtigung der Gemeindewaldungen auf die Dauer der Einberufung
Österles zu bewilligen mit Wirkung vom 1. April 1916 ab.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle
Bürgerausschuß Schanz Wörner
Anerkannt Dölker
5. April 1916
Amtsdiener Österle sucht um Erhöhung seiner Gehaltsverhältnisse
nach. Der bisherige Gehalt besteht für die Geschäfte als Amtsdiener
und Waldschütz 210 Mark und 20 Mark für den Nachtwächterdienst.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
Da die Einberufung des Österle bevorsteht, die Regelung des
Gehalts bis nach dem Krieg zurückzustellen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Frey
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner
5. Mai 1916
Infolge Einstellung des Wirtschaftsbetriebes im Ochsen ist die
Telephonstelle zu verändern.
Frau Friederike Hofer hier, hat sich bereit erklärt, die amtliche
Telephonstelle zu übernehmen, wenn die Gemeinde sich bereit erklärt einen
Betrag zu bewilligen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Der Frau Hofer einen Beitrag von 3 M monatlich vom 1. Mai d.J. ab
zu verwilligen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet
5. Juli 1916
Die Abzahlung der Kosten für den Schulneubau wird
geregelt.
15. Juli 1916
Das Abwasser der Küche in der Rathauswohnung läuft teilweise
in den Abtritt und auch in die Wiese der Frau Bohnet und verursacht
hierdurch gesundheitsschädliche Dünste. Zur Beseitigung dieser Übelstände
wird vom Gemeinderat beschlossen:
Vom Abwasserrohr bzw. Abtritt des Rathauses eine
Zementröhrenleitung in den Bach zu richten und die Lieferung bzw.
Herstellung derselben im Akkord zu vergeben.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
16. Oktober 1916
Die Farrenhalterin Luise Dölker hat wegen der allgemeinen
Preissteigerung um Erhöhung der Belohnung nachgesucht. Da die Begründung
richtig sit wird vom gemeinderat und Bürgerausschuß
beschlossen:
Die Belohung der Farrenwärterin mit Wirkung vom 1. Oktober 1916
ab, bis zum Ablauf der Pacht am 1. April 1918 von 800 M auf 900 M pro Jahr
zu erhöhen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle
Bürgerausschuß Mast Schanz Wörner
18. November 1916
Postbote Stoll von Untermusbach teilt mit, daß infolge
Einberufung seines Sohnes der Nachmittagsbotengang eingestellt werden
soll, da sich bei dem Postamt kein Bewerber bemeldet habe. Er gibt an, daß
er eventuell geneigt wäre diesen zweiten Botengang selbst
auszuführen, wenn ihm die beteiligten Gemeinden eine Entschädigung
gewähren würde für eine Hilfskraft, die ihm in Frutenhof angetragen wurde
und es ihm dann möglich wäre 1 Stunde früher hierher zu kommen.
In Anbetracht, daß ein zweiter Botengang durchaus
erforderlich ist, wird vom Gemeinderat beschlossen:
Zur Erhaltung des zweiten Postbotenganges dem Postboten Stoll mit
Wirkung vom 1. Januar 1917 ab, über die Kriegsdauer einen vierteljährigen
Beitrag von 10 M zu verwilligen.
z.B.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet
6. Dezember 1916
§1 Infolge des seit 1. August 1914 dauernden Krieges hat der
Ortvorsteher eine Reihe außerordentlicher Geschäfte zu besorgen, welche
sich durch Einführung der Mehl- u. Brotkarten, der Kleiderbezugsscheine,
u.s.w., sowie durch die Verteilung der der hiesigen Gemeinde zugewiesenen
Lebensmittel nahmentlich vermehrt haben. Hierfür gebührt dem Ortsvorsteher
teilweise eine Entschädigung. Aus Anlaß der heutigen Beratung des
Gemeindehaushaltsvoranschlags für das Rechnungsjahr 1916 wird von den
Gemeindekollegien entsprechend dem Vorgang in anderen Gemeinden dem
Schultheißen Kapler über die Dauer des Krieges für seine Mehrarbeit eine
außerordentliche Belohnung von jährlich 100 M aus der Gemeindekassen zu
verwilligen und zwar mit Wirkung vom 1. Oktober 1915 an.
Zur Beurkundung
Gemeinderat Braun Schneider Ziefle Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz
14. März 1917
Die Ehefrau des zum Heer eingezogenen Amtsdieners Österle welche
seither die Geschäfte desselben einigermaßen weiter besorgt hat, gibt an,
daß sie wegen Arbeitsüberhäufung, diese Geschäfte nicht mehr weiter
besorgen könne.
Bei der heutigen Beratung der bürgerlichen Kollegien wurde
erwähnt der ledigen Marie Österle hier, diese Amtsbesorgung zu übertragen.
Diese wurde darüber gehört und hat sich bereit erklärt über die
Kriegsdauer, die Besorgung der Geschäfte des Amtsdieners zu übernehmen.
Von den bürgerlichen Kollegien wurde dann beschlossen:
1. Der ledigen Marie Österle ab 1. April 1917 die dem Amtsdiener
zustehenden Geschäfte zu übertragen.
2. Die Belohnung soll pro Monat 12 M. betragen und vierteljährig,
also ermals am 1, Juli 1917, von der Gemeindepflege ausbezahlt
werden.
3. Dieselbe in der 2ten Lohnklasse der Kranken- u.
Invalidätsversicherung zu versichern unter vollständiger Übernahme der
Kosten auf die Gemeindepflege.
Anerkannt Marie Oesterle
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle Bohnet Frey
Bürgerausschuß
10. Mai 1917
Im Herbst 1916 wurde auf Anforderung der Heeresverwaltung Heu um
den Preis von 4 M. pro Ztr. abgeliefert und zwar nur von einem Teil der
landwirte.
Da nun einige von den Abgebern selbst in die Lage gekommen sind,
Heu zu kaufen und zwar um einen bedeutend höheren Preis, wurde auf
Anregung einiger Bürger in Erwägung gezogen, den damaligen Lieferern aus
der Gemeindekasse einen Zuschuß entsprechend dem Vorgehen anderer
Gemeinden zu bewilligen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Für jeden abgelieferten Zentner Heu einen Zuschuß von 2 M. aus
der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet Frey
19. Juli 1917
Der Farrenwärter Christian Dölker ist im Feld gefallen und wurde
dann die Farrenhaltung von dessen Witwe weiter besorgt. Nach den
Vorschriften des Gesetzes der Kranken- und Invaliden Versicherung
ist dieselbe zu versichern, was schon vom 1. April 1916 an auch geschehen
ist.
Wegen dieser Auslagen wird vom Gemeinderat
beschlossen:
Der Farrenwärterwitwe Luise Dölker die Kosten der Kranken- u.
Invalidenversicherung aus der Gemeindekasse zu ersetzen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Frey
8. Januar 1918
Für die Gemeindekasse wurde bisher für jedes die Werktagsschule
besuchendes Kind ein Schulgeld von jährlich 1 M. 40 Pfg
erhoben.
Aus Anlaß des Voranschlags des Gemeindehaushalts für das Jahr
1917/18 wurde in der Beratung der bürgerlichen Kollegien
beschlossen:
Das Schulgeld mit Wirkung vom 1. April 1915 ab,
aufzuheben.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Schneider
Bürgerausschuß Dölker
4. März 1918
Der Farrenwärtervertrag mit Luise Dölker wird verlängert.
15. Oktober 1918
Bezüglich der Vornahme der Gemeinderatswahl wird
beschlossen:
Die Vornahme der Wahl auch in diesem Jahr wieder zu verschieben,
indem die meisten Wähler im Heer stehen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Breuning
18. Februar 1919
Aus Anlass der Rückkehr unserer ausmarschierten Soldaten finden
es die Bürger als eine Ehrenpflicht denselben eine Begrüßung zu Teil
werden lassen. Aus diesem Anlaß wird vom Gemeinderat
beschlossen:
Den zurückgekehrten Soldaten ein Freiessen mit je 1 Schoppen Wein
zu gewähren unter Übernahme der Kosten auf die Gemeindekasse.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
20. Februar 1919
Der derzeitige Amts- u. Polizeidiener, Feld und Waldschütz Georg
Österle sucht um Verbesserung seiner Gehaltsverhälnisse nach. Derselbe
bezog seither für diese Geschäfte einschließlich des Nachtwächterdienstes
230 M pro Jahr. Da Österle als Nachfolger seines Vaters, diesen Dienst
übernahm, ist bei den Akten ein Dienstvertrag nicht zu finden.
Von den bürgerlichen Kollegien wird daher folgender Dienstvertrag
beschlossen:
Text wird nicht übertragen, da sehr lang.
Der Vertrag wird mit 250 Mark abgeschlossen und von Georg
Oesterle angenommen.
17. März 1919
Frau Hofer bittet um pachtweise Überlassung desGemeindeplatzes
auf der Fall und am Brunnnentröger Weg. Vom Gemeinderat wird
beschlosen:
1. Der Frau Hofer den genannten Platz auf 5 Jahre um den Preis
von 5 M jährlich vom 1. April 1919 ab zu überlassen.
2. Eine Einschränkung dieser Plätze zur Holzablage oder Kompost
an lagen, darf aber hierdurch nicht stattfinden.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Frey
16. April 1919
Einige nicht waldbesitzende Bürger fragen an ob ihnen die
Erlaubniß erteilt würde im Gemeindewald Stockholz aufzuarbeiten und solche
mit Sprengstoff zu sprengen. Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Den nichtwaldbesitzenden Bürgern die Erlaubniß im Gemeindewald
Stockholz zu gewinnen zu erteilen.
2. Die Sprengung vor Eintritt der Vegitation zu
gestatten.
3. Jedem Bürger die Gewinnung von 4 Rm Stockholz unentgeltlich zu
gewähren. Für jeden weiteren Rm 1 M 50 Pfg für die Gemeindepflge zu
erheben.
z.B.
Gemeinderat Kappler Frey Braun Bohnet
25. Mai 1919
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 1. April d.J. wurde heute die
Gemeinderatswahl vorgenommen. Hierbei wurden laut Wahlprotokoll gewählt
auf 6 Jahre:
Georg Braun, Georg Frey, Johannes Schneider,
auf 3 Jahre: Johannes Ziefle, Friedrich Wurster, Adam Bohnet.
Der Amtsantritt beginnt am 2. Juni 1919.
z.B. die Wahlkommision Kappler Frey Dölker
Die Gewählten erklären die Wahl anzunehmen.
Unterschriften Braun Frey Bohnet Ziefle Wurster Schneider
9. Juli 1919
Die Farrenwärterin Luise Dölker hat sich am 3. April 1919 mit Martin
Dölker verheiratet.
Nach den Vorschriften der Alters u. Inv. Vers. ist derselbe zu
versichern.
Vom Gemeinderat wird folgendes beschlossen:
1. Martin Dölker wird als Farrenhalter vom 5. Juli ab in der ii.Kl.
der Kranken- u. Invalidäts-Versicherung versichert, währen dessen Ehefrau
nur für Invalidät versichert wird in der II. Kl.
2. Die Kosten gehen sämtliche auf die Gemeindepflege über.
Gemeinderat Kappler Schneider Wurster Braun
Bohnet
8. November 1919
Infolge Verordnung desStaatsministeriums werden jeder Gemeinde 2
russische Kriegsgefangene zugewiesen.
Vom Gemeinderat wird über die Unterbringung derselben verhandelt,
indem zur freiwilligen Annahme keine Neigung vorhanden ist.
Es wird nun beschlossen:
Die russischen Gefangenen werden abwechslungsweise bei den hiesigen
Bürgern untergebracht und zwar beginnend alphabetisch bei B u M.
Vorgesehen wird eine einwöchentliche Abwechslung.
Es treten somit die heute eintreffenden bei Georg Braun u. bei David
Mast ein. Am Samstag den 15. Nov. folgen W. Bohnet für Georg Braun u. Karl
Schanz für David Mast u.s.w.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
2. Dezember 1919
Der Jagdaufseher Michael Dölker war schon länger mit dem Abschuß von
Raubzeug beauftragt. Die bisher bewilligten Schußgelder reichen aber bei
der teuren Munition nicht mehr aus. Vom Gemeinderat wird daher
beschlossen:
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 ab als Schulgeld zu
verwilligen:
Für 1 Rabe 1 M,
für 1 Eichhan 1 M,
für Fuchs u. Marder 0 M.
z.B.
Gemeinderat Kappler Ziefle Braun Bohnet Wurster
8. Dezember 1919
Gemeindewaldschütz Österle hat schon 8 Jahre keinen Dienstanzug mehr
erhalten.
Derselbe bittet um Anschaffung einer solchen durch die Gemeinde. Die
Bezirkskleiderstelle hat nun mitgeteilt, daß der hiesigen Gemeinde für
ihre Unterbeamten eine Uniform zugewiesen werde.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Dem WaldschützÖsterle den zugewiesenen Anzug auf Gemeindekosten
anzuschaffen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun
10. März 1920
Dem Amtsdiener Österle wurde seither für jede Viehzählung 2 M aus der
Gemeindepflege verwilligt. Derselbe bittet um Erhöhung dieser
Belohnung.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Dem Amtsdiener Österle für jede Viehzählung mit Wirkung vom 1. Dez.
1919 ab 3 M zu verwilligen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
Die von Frankreich zurückgekehrten Gefangenen sind jetzt alle hier.
Zu deren feierlichem Empfang wird vom Gemeinderat beschlossen:
Für jeden der beiden im Gasthaus zum Ochsen 2 Liter Wein auf
Gemeindekosten zu spenden.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
22. März 1920
Das Oberamt hat im Amtsblatt den Gemeinden empfohlen, den
Farrenhaltern eine angemessene Erhöhung des Wartgeldes zukommen zu lassen
weil die Preise für Futter, sowie für Arbeit ungewöhnlich gestiegen
sind.
Dem Farrenwärter Dölker wurde vom 9. Juni 1919 das Wartgeld von 1000
M auf 1500 M erhöht. Die Verhältnisse haben seither wieder ein ständiges
Steigen aller Produkte, sowie des Viehs herbei geführt.
Vom Gemeinderat wird daher beschlossen:
Unter Aufhebung des Beschlusses vom 9. Juni 1919 dem Farrenwärter
Dölker vorläufig für das Jahr 1. April 1919 bis 31. März 1920, eine
Entschädigung von 3000 M zu bewilligen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
19. März 1920
Die während des Krieges abgegebenen Orgelpfeifen von der Kirche in
Grütal, sind durch neue wieder ersetzt worden. Die Mittel der
Kirchenpflegen reichen zur Deckung der Kosten nicht aus, weshalb der
Kirchengemeinderat an die bürgerlichen Gemeinden den Antrag stellt die
Kosten auf die Gemeindepflegen zu übernehmen nach dem Verhältniß der
Einwohnerzahl. Nach der Berechnung des Pfarramtes Grüntal, würde auf die
hiesige Gemeinde 279 M 60 pfg entfallen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Die Kosten auf die Gemeindepflege zu Übernehmen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
1. Juni 1920
Brunnenmeister Müller stellt Antrag auf Erhöhung seiner Belohnung.
Sein Bezug beträgt bisher einschlieslich der Salzlieferung 20 M pro
Jahr.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Dem Brunnenmeister Müller mit Wirkung vom 1. April 1929, die
Belohnung auf 50 M pro Jahr zu erhöhen und das Salz auf Gemeindekosten
anzuschaffen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet
Wurster
3. Juni 1920
Durch Gesetz vom 31. März 1920 (Reg.Bl. S.83) sind die Gemeinden
verpflichtet ihren Beamten u. Unterbeamten über die Zeit der gegenwärtigen
Teuerung Gehaltszulagen zu gewähren.
21. Oktober 1920
Zur Ablieferung des Getreides an die Amtkörperschaft ist das
Lieferungssoll mitgeteilt worden. Zur Austeilung innerhalb der Gemeinde
sollen 2 Gemeinderatsmitglieder bestimmt werden.
Hierzu wurde bestimmt:
Gemeinderat Braun & Bohnet
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Wurster
Frey
21. Oktober 1920
Die Witwe Karoline Bohnet hat entlang der Straße einen
Wasserabzugsgraben ausheben lassen, auch beabsichtigt dieselbe einen
Wasserleitungsabschluß zu ihrem Sägmühleneubau herstellen zu lassen.
Sie bittet um entsprechende Beiträge hierzu.
Bezüglich des Beitrags zu dem Graben könnte eine Berechtigung zum
Anspruch auf Ersatz der Kosten bezweifelt werden.
Für die neuen Wasserleitungsanschlüsse sind s.Z. bei der Erstellung
Beiträge von 60 M beschlossen worden.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Der Witwe Bohnet für den Wasserleitungsanschluß und den Grabenaushub
zusammen einen Beitrag von 300 M zu verwilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Wurster
Frey
21. Februar 1921
Zur Volksabstimmung in Oberschlesien wird von der Hauptsammelstelle
um einen Beitrag zu den Reise und Unterhaltungskosten der
Abstimmungsberechtigten ersucht.
Der Gemeinderat anerkennt die Wichtigkeit der Erhaltung dieser
Gebiete und wird beschlossen:
Aus der Gemeindekasse 100 M zu verwilligen.
Gemeinderat Kappler Ziefle Braun Bohnet Wurster Frey
21. Februar 1921
Der Farrenwärter Martin Dölker sucht um Erhöhung des Wartgeld nach,
wegen der allgemeinen starken Steigerung der Beitragkosten.
Vom Gemeinderat wird beschlosssen:
In Anbetracht der stets steigenden Produktionskosten das Wartgeld für
das Jahr 1. April 1920 bis 31. März 1921 auf 6000 M zu erhöhen.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Wurster Frey
25. März 1921
Wegen nicht Einverständniß des Farrenwärters wird beschlossen:
Das Wartgeld das Jahr 1920/21 auf 6500 M zu erhöhen.
Anerkannt: Martin Dölker
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Wurster Frey
2. März 1921
Das sog. Kraggenwäldle wurde im Vorjahr abgeholzt und soll nun zu
Feld ausgerodet werden.
Der Taglöhner Georg Dürr, hat sich bereit erklärt, das Grundstück zu
Feld umzuarbeiten, falls ihn die Benützung auf 10 Jahre unentgeltlich
zugestanden werd.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Ausrodung des Grundstückes Kraggenwäldle, Parz. Nr. 102,
soweit dieselbe rechts an dem neuen Weg Dresspitz - Sebastiansmaad liegt
dem Georg Dürr zu übertragen.
2. Die Benützung dieses Grundstücks demselben bis 1. Januar 1931
unentgeltlich zu überlassen und ebenfalls das durch Ausrodung anfallende
Stockholz.
3. Eine einseitige Entschädigung wird vorläufig nicht
festgesetzt.
Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Braun Bohnet Wurster Frey
14. April 1921
Frau Hofer, die die Telfonstelle betreut hat ist gestorben. Die
Telefonstelle wird Georg Dürr und seiner Frau übertragen.
Der Postbote Stoll aus Untermusbach ist außer Dienst getreten, die
Bezahlung des zweiten Postbotenganges entfällt hiermit.
6. September 1921
Die für Kriegszwecke abgegebene Kirchenglocke wurde wieder durch eine
neue ersetzt.
Die Gesamtkosten belaufen sich 7964 M 15 Pfg, wovon die Gemeinde
Grüntal 3/4 übernimmt. Das restliche Viertel muß von den Gemeinden Ober-
und Untermusbach übernommen werden im Verhältniß nach der
Bevölkerungszahl.
Es trifft die Gemeinde hier 520 M 39 Pfg.
Beschluß: Den Anteil von 520 M 39 Pfg auf die Gemeinde zu
übernehmen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Ziefle Wurster Frey
28. September 1921
Infolge fortgesetztem Wassermangel wurde Besprochung über die
Einrichtung einer Pumpe mit elektrischem Antrieb vorgenommen.
Die Firma Frey, Wasserleitungsgeschäft in Stuttgart, hat einen
Voranschlag in Höhe von 10915 M eingereicht, außer dem Elektr. Motor und
den Grabarbeiten sowie die Betonierung eines Schachtes, so daß die
Gesammtkosten auf einen 20000 M sich belaufen würden.
Außerdem hat die Gemeinde Untermusbach Antrag gestellt, für diese
Ersatzmaschine und die Betriebskosten nicht wie 1907 beschlossen 1/4,
sondern 1/3 der Kosten auf die hiesige Gemeinde zu übernehmen.
Beschluß:
1. Der Gemeinderat ist mit der Bestellung einer Pumpstation durch
die Firma Frey in Stuttgart einverstanden.
2. Die Kosten werden wie früher zu 1/4 von Obermusbach und 3/4
von U-Musbach übernommen, was sich auch auf die Betriebskosten bezieht.3.
Falls die Gemeinde Untermusbach mit diesen Beschluß einverstanden ist,
wird dieselbe ermächtig bzw veranlaßt sofort mit der Arbeit zu
beginnen.
4. Den Grund und Boden stellt die Gemeinde hier zur Verfügung,
bleibt aber im Besitz der hiesigen Gemeinde.
5. Der Ausgrabschotter kann auf hiesige Gemeindeplätze geführt
werden, muß aber auf Wasserleitungskosten wieder geebnet
werden.
z.B. Gemeinderat Kappler Frey Schneider Braun Ziefle
Wurster
4. Oktober 1921
Anläßlich des Aufraufs zur Linderung der Not durch die Explosion
in Oppau, wird vom Gemeinderat beschlossen:
Für die Notleidenen in Oppau 200 M aus der Gemeindekasse zu
verwilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Frey Schneider Braun Ziefle
Wurster
5. Oktober 1921
Der Schafhalter Adam Schittenhelm, welcher die Benutzung der hiesigen
Güterwege seit 2 Jahren zur Abweidung durch Schafe gepachtet hat, sucht um
Erneuerung des Schafsweideverpachts nach.
Die Weiden haben aber überall bedeutende Preissteigerung erfahren,
und wird deshalb vom Gemeinderat beschlossen:
Dem Adam Schittenhelm, die Schafweide wie bisher um den Preis
von 8000 M, für die Zeit 1. Jan. 1922 bis 31. Dezember 1924 zu
überlassen.
2. Die Herde soll aber 150 St nicht überschreiten
3. Die Schafe hiesiger Bürger sind zur Weide zugelassen um den Preis
von 50 M und Lämmer frei.
4. Für Flurschaden hat der Schafhalter Ersatz zu leisten.
Genehmigt u. Anerkannt Schafhalter Adam Schittenhelm
z.B. Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Wurster
2. Februar 1922
Das Forstamt Freudenstadt teilt mit, daß der Vertrag über die
Benutzung des Brandweges, der Eigentum der Forstverwaltung ist, am 31.
März d.J. abgelaufen ist, und schlägt vor, einen weiteren Vertrag in der
Höhe von 40 M jährlich abtzschließen. Die Benützung des Weges ist nur
gering und dürfte die Erhöhung auch in Anbetracht der Geldentwertung etwas
hoch erscheinen. Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Dem Forstamt Freudenstadt, den Vorschlag zu machen, den
Wegbenützungsvertrag für die Jahre 1. April 1922 bis 31. März 1932 um den
jährlichen Beitrag von 20 M zu verlängern und die Benützung der
Fortsetzung dieses Weges bis zur Straße nach Freudenstadt, wie bisher
gestattet wird.
z.B. Gemeinderat Kappler Frey Ziefle Wurster
Mit Niederschrift vom 1. Mai 1922 widerspricht das Forstamt dem
Vorschlag und fordert 40 M. Wird
beschlossen. 4. März 1922
Die Jagdpacht wird neu an Emil Hamma für die Dauer von 6 Jahren um
den Preis von 15000 M vergeben.
25. März 1922
Das Wartgeld für den Farrenwärter Dölker wird vom 1. April 1921 bis
31. März 1922 auf 10000 M erhöht.
25. März 1922
Betrifft die Verpachtung der Fischwasser.
Nach vorausgegangener Bekanntmachung wird heute die Ausübung des
Fischereirechts in den hiesigen Gewässern aud weitere 3 oder 6 Jahre
vergeben und zwar bis 1. April 1928.
Bedingung:
1. Der Ertrag ist jeweils zahlbar am 1. Januar des betreffenden
Kalenderjahrs, erstmals am 1. Januar 1928.
2. Die Vergebung erfolgt in 3 Losen und zwar Loos Nr.1 beginnt an
der Markungsgrenze Untermusbach und geht bis zur Einmündung des alten
Baches zirka 50 m unter der Sägmühle. Loos Nr.2 von da ab Bachaufwärts.
Loos Nr.3 Umfaßt das Glattbächle unter dem Weilersteig.
3. Die Pächter haben einen Bürgen zu stellen.
1. Loos Georg Frey 280 M
2. Loos Georg Frey 300 M
3. Loos Paul Bohnet 55 M.
Genehmigt auf 6 Jahre bis 1. April 1928.
Anerkannt die Pächter Frey Bürge Gg Braun, Bohnet Bürge A.
Bohnet
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet
10. April 1922
Der Schwarzwaldverein Freudenstadt sucht um Abgabe von 4
geschilten Pfosten zur Wegbezeichnung nach Kälberbronn nach, ebenso um
einen Beitrag von 100 bis 200 M zu diesem Zweck.
Beschluß:
Die Abgabe der 4 Pfosten zu bewilligen ebenso einen Beitrag aus
der Gemeindekasse von 100 M.
z.B. Gemeinderat Kappler Frey Schneider Ziefle Wurster
23. Oktober 1922
Zur Durchführung einer einmaligen Winterbeihilfe für Rentner und
notleidende Bürger hier, wurde vom Oberamt ein Betrag von 974 M 55 Pfg
hierher überwiesen unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde 1/8 des
Reichsbeitrags von 866 M 25 Pfg, gleich wie der Landesbeitrag mit 108 M 30
Pfg zuschießt.
Beschluß:
Die Gemeinde gibt den Beitrag von 108 M 30 Pfg als Zuschuß zu
obiger Summe und bringt die Summe von 1082 M 85 an nachfolgende personen
zu je 1/3 zur Verteilung.
1. Michael Dölker
2. Rosine Mästling Ww
3. Christine Finkbeiner Ww
z.B. Gemeinderat Kappler Bohnet Schneider Braun Ziefle
Wurster
Kleine Notiz am Rande
Dollarstand 4075 Mark = 49 Dollar
28. Oktober 1922
Die Schafweide wird wieder an Adam Schittenhelm verpachtet zu einem
Preis von 200000 M. Das ist über das 20fache vom Vorjahr.
20. Dezember 1922
Betrifft die Erhöhung der Pachtgelder für die Fischerei, Jagd u.
Schafweide.
Auf Grund der Bestimmungen der württ. Pachtschutzordnung vom 18. Juli
1922 (Reg.Bl.S.285) wird vom Gemeinderat beschlossen:
Die Pachtgelder für die Fischerei u. Jagd, sowie für die Schafweide
für das Rechnungsjahr 1922num 100% zu erhöhen.
20. Dezember 1922
Betrifft die Errichtung einer Posthilfsstelle.
Das Postamt Dornstetten teilt mit, daß von Seiten der
Oberpostdirektion ein Erlaß eingegangen sei, worauf in der hiesigen
Gemeinde eine Posthilfsstelle errichtet werden kann, wodurch die
Postanlieferungsgebühren in Wegfall kommen würden. Die Bezahlung dieser
Posthilfsstelle wäre Sache der Gemeinde. Die Telephonhilfsstelleinhaberin
Maria Dürr hat sich zur Übernahme dieser Stelle bereit erklärt gegen
Bezahlung der gleichen Belohnung wie für die
Telephonhilfsstelle.
Nach Beratung ist vom Gemeinderat beschlossen:
1. Die Oberpostdirektion um Genehmigung zur Erichtung dieser
Posthilfsstelle zu bitten.
2. Diese Stelle der Maria Dürr, Telephonhilfsstellenvorsteherin,
zu übertragen und ihr hierfür eine Belohnung von jährlich 600 M vom Tag
der Eröffnung der Stelle an zu verwilligen.
Randbemerkung: Die Posthilfsstelle wurde genehmigt und am 1.
Febr. 1923 eröffnet.
Zur Beurkundung Gemeinderat Kappler Frey Schneider Braun
Ziefle Wurster Bohnet
6. Februar 1923
Es wird wieder eine Winterbeihilfe gewährt. Empfämger: Michael
Dölker, Rosine Mästling, Christine Finkbeiner
15. Februar 1923
Betrifft: Krähenvernichtung
Ein Erlaß des Oberamts empfiehlt die Vertilgung der Krähen durch
Phosphorsprug, welches auf die Felder ausgelegt werden soll.
Vom Ortsvorsteher wird bei der Beratung erwähnt, daß bei der eng
umgrenzten Feldmarkung dieses nicht ohne Gefahr für das hausgeflügel
gemacht werden kann, da nammentlich die Enten oft weit hinaus
laufen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Von dem legen von Gift auf der Markung abzusehen, da die Gefahr
für die Haustiere immerhin besteht.
Gemeinderat Kappler Braun Bohnet Mast
13. Juli 1923
Der Farrenwärter stellt den Antrag die Belohnung für die Zeit vom
1. April bis 30. Juni d.J. zu erhöhen, wegen der Steigerung der
Futterpreise.
Unter Aufhebung des Beschlußes vom 27. April d.J. wird
beschlossen:
Dem Antrag zu entsprechen und die Belohnung für das Vierteljahr
1. April bis 30. Juni auf 2 Millionen Mark zu erhöhen.
Genehmigt Farrenhalter Martin Dölker
z.B. Gemeinderat KapplerSchneider Braun Bohnet Mast
4. Oktober 1923
Betrift: Einwohner- u. Hundesteuer
Nach Verfügung des Minist. d.I. u. d. Finanzen vom 17.9.23 kann
die Einwonersteuer auf 1,2 Mill. und die Hundeabgabe für einen Hund auf
12,5 Millionen für den 2ten Hund auf 25 Mil. derselben Steuerpflichtigen
oder der Steuerpflichtigen desselben Haushalts auf 37 1/2 Mill. erhöht
werden.
Die Einwohnersteuer ist bis jetzt nicht erhoben, dagegen ist für
1923 die Hundeabgabe im Betrag von 1000 M bereits bezahlt. Angesichts der
fortschreitenden Geldentwertung u. Knappheit in der Gemeindekasse kommt
der Gemeinderat zu dem Beschluß:
1. Für das Rechnungsjahr 1923 die Einwohnersteuer auf 0,5
Millionen festzusetzen.
2. Die Hundeabgabe für 1923 für einen Hund um 5 Millionen u. 10
Mill. für den 2ten Hund festzusetzen. Steuerpflichtige die ihren Hund ohne
späteren Ersatz binnen 4 Wochen von heute an veräußern sind von dieser
Erhöhung befreit.
3. Diesen Beschluß auf ortsübliche Weiß bekannt zu
machen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
19. November 1923
§1. Die Schwestern Österle suchen um Überlassung von 2 Rm
Balkenholz aus dem Gemeindewald nach.
2 Rm Holz werden denselben um den Preis von zusammen 2500
Milliarden Mark überlassen.
§2. Die Staatsforstverwaltung verlangt an Stelle des
Jahresbeitrags von 40 M für die Benützung des Brandsträßle einen Beitrag
von 5 Goldmark oder die Beifuhr von 1 cbm
Kalksteinschotter. Die Bezahlung oder die Beifuhr hätte im Mai 1924 zu
erfolgen.
Beschluß: Die Gemeinde übernimmt jedes Jahr die Beifuhr von 1 cbm
Kalksteinschotter.
z.B. Gemeinderat Kappler Braun Bohnet Mast
15. Januar 1924
Betrifft: Telegraphenhilfsstelle
Das Reichspostministerium hat verfügt, daß vom 1. Febr. d.J. ab
sämmtliche Telegraphenhilfsstellen aufgegeben werden, wenn nicht die
Vorsteher ihr Amtsaufwandentschädigung verzichten oder dieselben von der
Gemeinde bezahlt werden. Die Vorsteher haben von diesem Tage an ihren
Dienst ehrenamtlich zu versehen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Die Telegraphenhilfsstelle auf Kosten der Gemeinde weiter
bestehen zu lassen und der Vorsteherin Frau Dürr pro Monat 3 M in
Vierteljahrraten auszuzahlen.
Vierteljährige Kündigung wird gegenseitig vereinbart.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
27. Februar 1924
Es werden die Steuersätze neu auf Grundlage der neuen Goldmark
festgelegt.
Es wird das Tagegeld der Gemeinderäte neu festgelegt.
Der Jagdpachtvertrag vom Pächter Emil Hamma wird auf
Goldmark umgestellt.
Für die Umrechungen ist der Dollarkurs vom 1. Juli 1924 maßgebend, er
betrug 1 Dollar = 4,2 Goldmark.
Die Schafpacht wird umgerechnet, das Pachtgeld betrug 1923 vor der
Umrechnung
3.000.020.200.000 Mark.
Die Gehälter vom Ortsvorsteher und Gemeindpfleger werden
umgerechnet.
Ebenso die Belohnungen von der Telgraphenhilfsstelle, dem
Farrenwärter, dem Spritzenmeister und dem Brunnenmeister.
29. März 1924
Die Farrenhaltung wird neu an Martin Dölker vergeben.
9. Juni 1924
Die Gemeinde Bodelhausen bei Rottenburg ist durch Hochwasser am
16. Mai 1924 schwer in Schaden gekommen und bittet um Mithilfe durch
Beiträge.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen:
Der Gemeinde Bodelhausen einen Betrag von 10 M zu
bewilligen.
Gemeinderat Kappler Schneider Braun Frey
3. Juli 1924
§2. Georg Lörcher, Schreiner hier hat um Überlassunmg von 73 St.
Rahmenklötze aus dem Gemeindewald nachgesucht. Der Preis soll durch den
Gemeinderat festgesetzt werden. Die Abgabe ist erfolgt.
Beschluß:
Der Preis wird in Anbetracht, daß es hauptsächlich die stärkeren
waren auf 1 M pr St. festgesetzt.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Frey Bohnet
Mast
19. Juli 1924
Betrifft: Fischwasserverpachtung
Durch Beschluß v. 30. Oktober 1923 (siehe Protokoll S. 257) wurde
der Pachtpreis der hiesigen Fischgewässer für das Pachtjahr 1923
festgesetzt:
a. für Georg Frey auf 9 Milliarden Mark
b. für Paul Bohnet auf 1 Milliarde Mark.
Nachdem sämtliche Rechnungen wieder auf Goldmark festgestellt
sind, wird hierüber folgendes beschlossen:
Der preis von den beiden letzten Verpachtungen in den
Friedensjahren betrug pro Jahr ?M, 20 M und wird demnach zu 80% des
Friedenspacht abgegeben und zwar an:
a. Georg Frey 14 M 50 pfg
b. Paul Bohnet 1 M 50 pfg.
Die Neufestsetzung des Pachtzins beginnt am 1. April 1924 und
endet am 31. März 1928 und ist zahlbar je am 1. Oktober, erstmals am 1.
Okt. 1924.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Frey
31. Juli 1924
Betrifft: Änderung der Kraftstrompreise für elektrische
Anlagen
Das Überlandwerk Glatten teilt mit, daß die mit den Gemeinden
abgeschlossenen Pauschalbeträge über Kraftlieferungen, die bisher nach dem
Stück Vieh berechnet wurden, der Einfachkeitshalber, diese Pauschalbeträge
nach dem Morgen Grundbesitz umgeändert werden können, undn zwar für je 3
Morgen 1 St. Vieh.
Bei der allgemeinen Beratung wurde erwähnt, daß bei
Vergleichung die Kosten etwa die gleichen wären, oder nur wenig nur wenig
von den bisherigen abweichen. Da jedoch die Besitzer von Motoren
alljährlich einige Grundstücke verpachten bzw. unentgeltlich an Taglöhner
abgeben, sollte dieses in Abzug gebracht werden, und zwar dürfte 5 % des
Gesamtbesitzesangezeigt erscheinen einschließlich der Wege und Ödflächen.
Auch dürfte, falls die derzeitige unrentabilität der landwirtschaftlichen
Betriebe fortdauert und deshalb zu der extensivsten Betriebsweise
übergegangen werden müßte, eine Verminderung der Preise angezeigt
erscheinen.
Größere Verpachtungen von Grundstücken wären nach erfolgter
Anzeige zu berücksichtigen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Gemeinde erklärt sich bereit der Berechnung des
Stromtarifs nach Morgen, für je 3 Morgen den Preis von 1 St. Vieh
zuzustimmen, falls für jeden Grundbesitzer 5 % der Gesammtfläche
einschließlich der Wege und Ödflächen in Abzug gebracht werden.
2. Das größere Verpachtungen, welche jeweils bis 15. Juli jeden
Jahrs dem El. Werk angezeigt werden, von der Erhebung der
Strombezugsgebühren frei bleiben.
3. Das bei etwa notwendiger extensiver Wirtschaft,
Berücksichtigung stattfindet.
§2. Betrifft: Vorauszahlung für den Postboten
Der Postbote Ziefle hat von der Gemeinde für die Einführung einer
fahrenden Post für den Gepäckverkehr einen Beitrag von jährlich 60 M
verwilligt erhalten (sihe Seite 284) und bittet um Vorauszahlung eines
Jahrgehaltes zum Zwecke des Akaufs eines Pferdes.
Beschluß: Dem Postboten die Vorauszahlung zu
bewilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
21. November 1924
§2. Schulkassenbeitrag
Das Kultministerium empfiehlt mit Erlaß v. 9. April 1924
(Amtsbl.26) die Einrichtung eines Beitrages zur Schulkasse von 60
Goldpfennige für jeden Schüler ab 1. April 1924.
Beschluß: Den Beitrag zur Schulkasse vom Rechnungsjahr 1924 an
auf 60 Goldpfennig für jeden Schüler festzusetzen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
12. Januar 1925
Betrifft: Bürgerechtserteilung
Der Taglöhner Georg Dürr, geboren am 8. September 1888 in
Wörnersberg, wohnhaft seit 2.1.1921 hier, stellt Antrag auf Erteilung des
Bürgerrechts hier.
Beschluß: Dem Georg Dürr, das Bürgerrecht hier zu erteilen gegen
Entrichtung der Gebühr von 2 RMark.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
2. Februar 1925
Betrifft: Kirchensteuer
Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung v. 22.I.25 beschlossen
mit Rücksicht auf die erstmalige Einführung der Landes- u.
Ortskirchensteuer, den Gemeinderat zu bitten den Betrag der Nachsteuer an
die Kasse des Oberkirchenrats abzuliefern in Höhe von 168 M. und auf die
Gemeindekasse zu übernehmen um eine nachträgliche Erhebung dieses Betrags
zu umgehen.
Beschluß: Den Betrag der Nachsteuer mit 168 M auf die Gemeindekasse
zu übernehmen und sofort zur Zahlung anzuweisen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet
21. Oktober 1925
§2. Betr: Zahl der Kaminreinigungen
Das Oberamt ersucht um Äusserung darüber ob die Zahl der
Kaminreinigungen wie bisher auf 4 mal im Jahr bleiben soll, oder wie die
Kaminfeger wünschen eine fünfmalige Reinigung im Jahr vorzunehmen
gewünscht werde.
Beschluß: Der Gemeinderat hält eine 5malige Reinigung für
angezeigt.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
28. Oktober 1925
Betr: Telefonhilfsstelle
Der derzeite Besorger der Telefonhilfsstelle zieht von Haus Nr. 2 weg
in seinen Neubau. Letzterer ist ziemlich weit vom Ort entfernt und paßt
nicht mehr für eine amtliche Telefonstelle.
Beschluß: Dem Georg Frey die Telefonhilfsstelle zu übertragen, gegen
Bezahlung des bisherigen Wartgeldes.
Anerkannt Frey
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
11. November 1925
Einer Revisionsbemerkung bei der Gemeindevisitation zufolge hat die
Gemeinde eine Straßenbeleuchtung zu errichten. Diese ist nun fertig
gestellt und wurde mit dem Amtsdiener Österle vereinbart den Schalter und
den Elektrizitätszähler in seiner Wohnung anzubringen. Österle
verpflichtet sich für diese Einrichtung Schutz zu gewähren, das Ein- u.
Ausschalten der Straßenbeleuchtung nach Anweisung des Gemeinderats zu
besorgen.
a. Pro Jahr eine Zulage zu seinem bisherigen Gehalt von jährlich 50 M
mit Wirkung vom 1. November 1925 ab.
b. Für die durch das Montieren entstandene Beschädigung der Wände
eine einmalige Entschädigung von 10 M.
Unterschrift Oesterle z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
27. Februar 1926
§3. Betrifft: Belohnung des Schneebahnen im Winter 1925/26
Bezüglich der Belohnung der Vergütung für das Schneebahnen im letzten
Winter wird beschlossen:
Für 1 Pferdegespann eine Entschädigung für je einmaliges Bahnen 8 M
zu bewilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Frey
28. August 1926
Betr: Wahl eines Gemeindepflegers
Gemeindepfleger Breuning hat auf 31. Aug 1926 seinen Dienst als
Gemeindepfleger gekündigt. Es ist daher eine Neuwahl vorzunehmen.
Zunächst werden wegen der Besoldungsverhältnisse folgende Erhebungen
gemacht:
Die Belohnung des Gemeindepflegers beträgt laut Beschlusses vom 21.
Nov 1924
a. festes Jahresgehalt 300 M,
b. besondere Gehaltsteile für den Einzug von Abgaben - M,
zusammen 300 M
Es wird nun nach stattgefundener Beratung beschlossen:
1. Die Wahl eines neuen Gemeindepflegers in heutiger Sitzung
vorzunehmen und die Anstellungszeit auf 5 1/2 Jahr, vom 1. Sept 1926
bis 31. März 1932 festzusetzen.
2. Die Belohnung von jährlich 300 M zu belassen.
Bei der nun vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl
haben erhalten:
Gemeinderat Braun 4 Stimmen
Es ist somit gewählt Georg Braun, geb. den 20. Oktober 1864.
Der Gewählte erklärt, die auf ihn gefallende Wahl unter den
bisherigen Besoldungsverhältnissen annehmen zu wollen und wird sofort
vom Ortsvorsteher nach Verlesung der gesetzlichen Staatsbestimmungen und
des Eidesvorhalts vorschriftsmäßig beeidigt, bezgl auf seinem früher
abgelegten Diensteid hingewiesen.
Dies und der Besitz bzw Empfang einer Dienstvorschrift
bestätigt.
Unterschrift Georg Braun
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Dem neuen Gemeindepfleger auf 1. Sept d.J. das Amt
vorschriftsmäßig übergeben zu lassen;
2. Dem Oberamt einen Protokollauszug zur Kenntnißnahme mit dem
Anfügen einzusenden, daß der Gewählte kein Wirtschaftsgewerbe betreibt und
bei ihm auch sonst keine Ausschließgründe zutreffen.
3. Die Verwahrung der Wertgewinne dem Gg. Frey übertragen.
Randbemerkung: Der Ortsgeistliche ist mit der Wahl des Georg Braun
zugleich als Ortsarmenpfleger einverstanden.
Unterschrift Pfarrer Marstaller
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey
Schanz
Hiermit ist das Gemeindeprotokollbuch geschlossen.
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