Die Wehrpflicht in Obermusbach
Zur Klosterzeit waren alle zum Kloster gehörigen Bürger verpflichtet, sich
Waffen zur Verteidigung des Klosters und der Klosterdörfer anzuschaffen. Die
Wehrhaftigkeit wurde vom Klosterschaffner kontrolliert und in
Musterungsprotokollen festgehalten. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind noch 3
Musterungsprotokoll vorhanden, die auch die Obermusbacher Bürger mit ihrer
Bewaffnung auflisten. Hiervon haben wir 2 Listen hier abgeschrieben. Sie
ergeben eine interessante Übersicht über die wehrfähigen Bürger des Ortes und
ihren Status.
Musterungsliste von
1588
Meuspach
Hannß Gree, Schultheiß hat ein Langen Spieß und ain
Seitenwehr,
Wißen Hannß hat ain Hellenparth und ein Seitenwehr,
Heinrich Teuffel hat ain Hellenparten und Seitenwehr,
Hannß Klayß hat ain Hellenparten und ein Seitenwehr,
Hannß Koler hat ain LangSpieß und ein Seitenwehr,
Michel Plöchlin hat ain Hellenparten und ein Seitenwehr,
Hannß Leix hat ain Hellenpart und ein Seitenwehr,
Jacob Weißeret hat ain Zilrohr und ain Seitenwehr,
Benedict Weißeret hat auch ain Rohr sambt ainen
Seitenwehr,
Martin Keyßer hat auch ein Zihl Rohr sambt einen
Seitenwehr,
Urban Schwemblin hat ain Schneid Spieß sambt
den Seitenwehr,
Hannß Heberlin hat nur ein Seitenwehr,
Michel Schwemblin hat ain Lang Spieß sambt den Seitenwehr,
Sebasten Gree hat nur ain Seitenwehr,
Michael Gree hat kain leehr vimel,
Es gibt 1588 in Obermusbach 15 wehrhafte Bürger. Die Ausrüstung ändert
sich dann nach 10 Jahren. Die Hellebarde wird durch das Gewehr abgelößt. Die
Bewaffung von Michael Gree ist nicht richtig lesbar.
Musterungsliste von
1598
Oberre
Muostbach
Seite 1
Doppelsöldner:
Jedem ein Ristung uf gelgt.
Hanns Greh, Schultheiß
Hanns Klaiß und
Michael Plechlin.
Muscatierer:
Brigada Enris Hornberger, Witwe.
Einfache Schützen:
Jeder hat eine Harckh sambt einem
Zubehördt.
Hanns Heberlin,
Jacob Weißer,
Philips Grew,
Benedict Weisser,
Gall Häberlin,
Jung Hanns Klais,
Hanns Löler.
Seite 2
Jedem einen Harckh mit Zubehör
Conrad Herr,
Michael Leix,
Macheis Leix,
Christman Kerrn,
Theiss Geissler,
Benedict Schwemlin,
Anna Hanns Reikhels Witwe,
Gregorins Löler.
Helbartierer
Jedem ein Helbard mit dem Seitenwehr uf
gelegt.
Urban Schwemlin,
Georg Plechlin
Hannß Weiß,
Jacob Weiß.
Tromenschlager
Lorenz Weißer.
Kommentar zur Musterungsliste 1598:
Es gibt 1598 in Obermusbach 22 wehrfähige Bürger und 2 Wehrpflichtige
Witwen.
Der Doppelsöldner war dafür vorgesehen, mit Rüstung in der ersten
Verteidigungsreihe zu stehen. Er erhielt dafür den doppelten Lohn. Wir wissen
hier nicht , welche Waffen sie haben mußten.
Der Muscatierer. Vermutlich mußten Witwen, die Eigentum besaßen, einen
ihrer Knecht zur Verfügung stellen.
Die einfachen Schützen hatten sich mit einem Hackengewehr mit Zubehör, also
Ladestock, Kugeln und Pulver auszurüsten. Das Hackengewehr war eines der
ersten Gewehr überhaupt.
Der Helbartier hatte eine Helebarde, dies ist eine Lanze mit einer Art
Beilklinge oder Sichel.
Unter Seitenwehr ist ein Schwert oder eine ähnliche Hieb- und
Stichwaffe zu verstehen. Abweichend hiervon versteht man heute unter einem
Seitengewehr einen langen Dolch, der mit einer Steckvorrichtung auf den Lauf
eines Gewehres gesteckt wird.
Der Tromenschlager ist offensichtlich der Trommler, es gibt keinen Verweis,
dass er eine eigene Trommel besitzen mußte.
Hier einige Landsknechte vom "Oberwindemer Aufgebot von 1633" in Kostümen
aus der damaligen Zeit. Vielen Dank für die Fotos.
Landsknecht mit Harckh (Gewehr) |
Landsknecht mit Hellebarde |
Landsknecht mit Seitenwehr (Degen) |
Landsknecht mit Fahne |
Landsknechtspaar |
Landsknecht-Haufen |
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg. Die Musterungslisten liegen
im Hauptstaatsarchiv Stuttgart unter A516 Bü 6 und Bü. 33.