Im Abstand von einigen Jahren tagte das Ruggericht und kontrollierte die Amtsführung im Ort. Hierbei wurde die öffentlichenEinrichtungen und Straßen überprüft. Im Jahre 1892 wurde die Funktion des Ruggerichts umgewandelt in die Ortsvisitation, wobei die Kontrolle sich nicht verändert hat. Hier wollen wir Auszüge auf dem Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901 veröfentlichen, da auch dieses Buch einige Einblicke in das dörfliche Leben vor 150 Jahren gestattet. Der Protokolltext ist immer auf der rechten Blattseite geschrieben, auf der linken Blattseite stehen die Kommentare zum rechtsstehenden Text, in der Regel vom Schultheiß.
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Als erstes wird ein gesamtes Sitzungsprotokoll dargestellt. Danach
werden nur noch Auszüge aus den weiteren Protokollen aufgelistet, da sich
die aufwendigen Regularien immer wiederholen.
Ruggericht am 4. März 1870
ist folgende verhandelt worden.
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u. Verordnungen aus
dem Gebiet des öffentl. Rechtswesen.
II.
Dem einzigen hier anwesenden über 16. Jahre alten
Jüngling
Friedrich Braun
den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise
abgenommen.
Abwesend sind:
Jakob Schneider
Mathäus Ziefle.
III.
Durchgang
Bei solchen haben Schultheiß u. Rathschreiber Braun,
Gemeinderath, Schneider, Ziefle, Kappler u. Mast sowie vom Bürgerausschuß
in Gesammtheit noch von Obmann Bohnet, Dettling u. Frey weder einen
Wunsch, noch eine Beschwerde vorgebracht.
Von den weiter vorhandenen wenigen Bürgern erschien
Niemand.
Das K. Pfarramt Grünthal hat Nichts übergeben.
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und
Verwaltung.
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§1.
Gemeinderaths Prot. Bl. 10b
Bei Abfaßung der Wählerliste für die Gemeinderaths- u.
Bürgerausschuß Wahl ist nach dem gesetz v. 6. Juli 1849 Art. 9 stets der
BürgerAusschuß Obmann beizuziehen was in vorliegendem Fall nicht geschehen
ist.
Randbemerkung:
geschieht in Zukunft.
§2.
Wenn nicht die Geschäfte des Kirchenconvents durch den gesammten
Stiftungsrath besorgt werden wollen, so hat der Stiftungsrath einzeln
seine Mitglieder als Kirchenconventsmitglieder zu wählen.
§3.
Wegen der Zeitdauer über die Wahl des Gemeinde- und
Stiftungspflegers wurde heute Eintrag in das Gemeinde- u.
Stiftungsraths-Protokoll gemacht.
§4.
Nach der Verfg. v. 24. Juni 1869 Reg. Bl. Seite 213 sind vom
Gemeinderath die erforderl. Zahl von Untergängern ausdrücklich zu wählen
u. zu beeidigen.
§5.
Wenn die bürgerlichen Collegien die Absicht haben das Schulgeld
über den gesetzl. Betrag von 48 Kreuzer zu erhöhen, so ist gemäß dem
Gesetz v. 1858 Art. 3 Reg. Bl. Seite 237 vortivirten Beschluß zu faßen, u.
solcher zur Genehmigung Kgl. Kreisregierung zu bringen.
§6.
Das gegenwärtig als Rathszimmer im Maste jetzt Ochsenwirth
Seeger`schen Haus in welchem sich die Registraturkästen sich befinden,
benüzte Local, wäre als solches ganz passend, nur findet das Oberamt etwas
ungeeignet, daß es zugleich das Wohn-und Schlafzimmer des Amtsdieners
Wald- u. Feldschützen ist.
§7.
Da die Registratur theilweise in diesem Local, theilweise in dem
Schulhaus sich befindet, so ist stets dem Agenten der Feuer-Vers.
Gesellschaft Anzeige zu erstellen, wenn von derselben Gegenstände auf
längere Zeit von einem in das andere Gebäude verbracht werden.
Randbemerkung:
ist seit Martini 1870 gänzlich im Rathhauß-Local.
§8.
Weder im Frühjahr noch im Spätjahr 1869 ist nach Innhalt des
Ortsfeuerschauprotokoll das Localfeuerschauprotokoll vorgenommen worden,
auch ist die Erledigung der Ortsfeuerschaudefecte vom Jahr 1869 nicht
nachgewiesen.
Der Ortsvorsteher wird daher angewiesen, alsbald für Vornahme der
Ortsfeuerschau und Erledigung der vorgefundenen Defecte Sorge zu
tragen.
Randbemerkung:
ist sogleich geschehen.
§9.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für bessere Instandsetzung der
Waldwege, ins besondere derjenigen, welche nicht blos vom Waldbesitzer
allein, sondern auch von Anderen, wie z.B. jener von Fetzer im Stutzwald
benuzt wird, durch Rücksprache mit den Waldbesizern Sorge zu tragen
und wegen Beschaffung des erforderl. Steinmaterials sich mit dem Revieramt
Pfalzgrafenweiler ins Einvernehmen zu sezen.
Randbemerkung:
ist etwas geschehen, und im Laufe dieses Sommer wird es mit
betreffenden Weegen beßer, daher in einen ordentlichen Stand
gesetzt.
§10.
Da nach dem Bericht, des Gemeinderaths der Steinsatz in den
Feldern u. den Waldungen vielfach lückenhaft ist, so wird der Gemeinderath
angewiesen, für Ergänzung desselben Sorge zu tragen.
Randbemerkung:
Der Steinsatz wurde im May 1872 und im Frühjahr 1873
ergänzt.
geschieht dieß Frühjahr.
§11.
Die Protokolle über Abwägung der Wald-Excesse sind zusammen zu
heften und aufzubewahren.
Randbemerkung:
wird befolgt.
§12.
Der Zaun um den Gottesaker ist im laufe des Sommers 1870
herstellen zu lassen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
§13.
Die Feuerlöschgeräthschaften wurden visitirt und in Ordnung
erfunden.
§14.
Von dem Schulhaus u. der Farrenhaltung wurde Einsicht
genommen.
Vorstehende Recesse werden dem Schultheißenamt mit der Weisung
zugefertigt, solche dem K. Pfarramt und den bürg. Collegien zu eröffnen,
auch jedem Aktivbürger binnen 4 Wochen auf Verlangen Einsicht hirvon
zu erstatten und die Recesse binnen 3 Monaten zu erledigen u. sofort unter
Vorlage dieses Protokolls von der Erledigung Anzeige zu
erstatten.
Kön. Oberamt Unterschrift Stresberger
Die Eröffnung K. Pfarramt Unterschrift Eyth
Die Eröffnung den 26. April 1870
Gemeinderath Unterschrift Braun, Kappler, Mast,
Schneider
Bürgerausschuß Unterschrift Bohnet, Mast,
Döttling
Randbemerkung:
Wie steht es jetzt mit der Erledigung der Recesse § 9 u. 10
?
Freudenstadt 19. April 1871 K. Oberamt Zöndent
22. August 1873
II.
Denjenigen Jünglingen welche das 16.te Lebensjahr zurückgelegt
haben, der Erbhuldigungs-Eid auf die vorgeschriebene feierliche Weise
abgenommen.
1. Christian Seeger
2. Michael Schneider
IV. Untersuchung der öffentl. Geschäftsführung &
Verwaltung
§1.
An dem Ortsetterstock der an der Straße gegen Untermusbach steht,
ist in Schrift unleserlich & ausbeßern zu laßen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
Redaktion: Etter - mittelalterlicher Ausdrucke einer dörflichen Zaun-
oder Hecken-Umgrenzung. Ortsetterstock also Ortseingangsschild.
§21
Die vorhandene Stoßspritze wurde probirt.
Hierbei & bei Einsichtnahme der übrigen
Feuerlöschgeräthschaften Anlaß gefunden, den bürgerl. Collegien , die
Anschaffung hänfener Feuer-Eimer an der Stelle der vorhandenen hölzernen
zu empfehlen.
Randbemerkung:
Bei abgängigen Feuerlöschgeräthschaften nahmentlich der hölzernen
Feuer-Eimer werden hänferne angeschaft.
26. September 1877
§21.
Auf dem Gottesaker ist vom 1. Januar 1848 an, an jedem Grab ein
kleiner Stein anzubringen, in welchem eine No. einzuhauen ist, welche der
No. des Leichenschau-Registers entspricht.
Der Todtengräber ist behufs der Führung des
Leichenschau-Registers hiervon in Kenntniß zu setzen.
§27.
Nach einem neulich ergangenen Consistorial-Erlaß ist der
Vorschlag gemacht worden, für die beiden Gemeinden Obermusbach und
Untermusbach ein gemeinschaftliches neues Schulhaus zu erbauen. Die
bürgerlichen Collegien Untermusbach haben sich bei den vorgestern
dfaselbst abgehaltenen Ruggericht dahin ausgesprochen, statt eines mit
großen Kostenwerk verbundenen Neubaus 2 Schulsäle in dem Parterre des
dort. Gemeindhauses einrichten zu lassen, von denen der eine der Gemeinde
Obermusbach gegen Bezahlung eines entsprechenden Miethzinnßes überlassen
würde.
Die hies. bürgerlichen Collegien sind mit diesem Vorschlag
einverstanden. Wenn dieses Projekt in Stande kommen sollte, so würde
das derzeitige Schulzimmer vacant u. die Möglichkeit gegeben, das
derzeitige Rathzimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer
Mieth-Wohnung befindet.
§28.
Die an der Straße befindlichen Dunglegen sind entweder
einzumachen oder hinter die Häuser zu verlegen.
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5. November 1879
§6.
Die Kirchhoftüre ist anstreichen zu lassen, es ist hierüber mit
Schreiner Österle längst ein Accord abgeschlossen, auf dessen Ausführung
zu dringen.
Randbemerkung:
ist geschehen im März 1880
§7.
Die Kirchhofmauer ist bestehen zulassen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1
Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung:
ist angeschafft.
§10.
Das Spritzenhaus ist mit einem Schloß zu versehen, damit es nicht
von einem Unberufenen geöffnet u. die Spritze beschädigt werden kann, wie
schon einmal geschehen ist.
Randbemerkung:
Sind 2 Schlüssel angeschafft, welche genügen werden.
§12. Es sind ohne Verzug 6 hänfene Feuer-Eimer anzuschaffen,
wobei die vorhandenen hölzernen beibehalten werden können.
Randbemerkung:
Diese 6 Feuereimer sind am 27. Januar von Fried. Goll von
Neuenbürg hier eingetroffen.
§15.
Die Dungstätten des Frd. Braun, Andr. Wörner u. Joh.Gg. Österle
sind nach Art. 33 Abs. 3 der Bauordnung mit einer angemessenen Einfassung
zu versehen, auch ist dafür zu sorgen, daß die Jauche nicht auf die Straße
abfließt.
Randbemerkung:
erledigt.
§19.
Der Baumsatz an den Straßen ist zu ergänzen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
§20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 heransinken wird,
so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine
Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu
erzielen sei.
Randbemerkung:
konte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber in Bälde
geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen Gemeinde die
Schüler zugetheilt werden.
6. September 1882
§1.
Auf dem Friedhof sind noch in 3 Ecken Bäume zu setzen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
§2.
Das lebendige Haag um dem Friedhof ist an einigen Stellen
durchsichtig und durch Nachpflanzung junger Tannbäume dichter zu
machen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
§3.
Da der Friedhof nach dem Güterbuch Eigenthum der Gemeinde ist, so
ist diese berechtigt, den Graseweg desselben für Rechnung der
Gemeindepflege zu verkaufen.
Randbemerkung:
Geschieht auf dem Januar 1883, nach dem Gemeinderathspkl. Seite
107b dem Todtengräber überlaßen.
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler bestzt ist, so ist in
Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler
in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß
in Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben
die hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen
werden.
Randbemerkung:
1. Erledigt, da die hiesige Schule mit der in Untermusbach am 15.
Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Wird von dem Lehrer mit dem größten Wohlgefallen
benutzt.
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden
herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der
obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an
dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus
nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung:
Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner Österle hier in
Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich
ausgeführt.
4. Januar 1886
§17.
Oeffentliche Brunnen sind keine vorhanden, jeder Bauer hat einen
bis zwei eigen laufende Brunnen mit gutem Wasser.
19. Oktober 1886
§3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit
sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettlade
im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die
Fenster bedürfen dringend der Reinigung. Von der Feuchtigkeit des locals
definitiv abzuhelfen ist kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben
eines Streifens von der Wiese welche nach Südwesten an den Arrest grenzt.
Jedenfalls kann die dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet
werden.
Randbemerkungen:
1. Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen und wird
ausgeführt.
Schultheiß Schanz
2. Es ist wirklich in Ausführung d. 6. Mai
1889 .
Unterschrift Zollemdet
3. ist geschehen d. 9. Mai 1889
§4.
Die Dunglege der Frau Bohnet gegenüber vom Rathhaus ist gegen die
Straße durch einen Zaun abzuschließen.
Randbemerkung:
Den 28. Dezember 1888 eröffnet.
Unterschrift Bohnet
ist geschehen.
§7.
Am Gasthof Ochsen ist ein Theil des Baches vor 14 Tagen mit Beton
überdeckt worden, ein Theil wird zur Zeit mit hölzernen Flöcken
belegt.
Wenn sich die Betonabdeckung bewährt, so ist Bedarf darauf zu
nehmen, daß der ganze Bach betoniert wird.
§8.
Der Lehm u. Morasthaufen an der Umfaßungsmauer der Hofer`schen
Ziegelei ist von der Straßenfahrbahn zu entfernen u. demselben das Lagern
von Lehm auf der Straße zu untersagen.
4. November 1892
Das Ruggericht hiesiger Gemeinde III Classe wurde letztmal am 8.
November 1888 vorgenommen und wäre nach dem von der K.Kreisregierung
vorgenommenen Turnus heuer wieder verfallen.
Es ist nun aber durch Verfügung des Ministeriums des Inneren vom
19. Januar 1892 Regierungsblatt No. 2 Seite 8 an die Stelle der
Ruggerichte die Vornahme gerichtlicher Gemeindevisitation getreten und
wird eine solche in der hiesigen Gemeinde heuer in nachstehender Weise
vorgenommen.
22. Oktober 1895
I. Kirchhof
Es ist vom Kirchhoftor bis zu dem mündlich besprochenen Punkt und
von da rechtwinklig umbiegend bis zum Hag ein Weg auszuheben u. mit Sand
u. Schotter zu belegen.
Links ist eine kleine Zeichnung vorhanden.
Randbemerkung:
Vorstehendes und nebenstehendes ist geschehen.
22. April 1898
§2.
Eine Vergrößerung des Friedhofs ist ins Auge zu fassen, falls
eine Untersuchung der ältesten Gräber ergibt, daß die darin
liegenden Leichen noch nicht vollständig verwest sind.
Randbemerkung:
Wird ein Stück dazu gekauft und ist gekauft.
17./18. Mai 1901
§13.
III. Kirchhof
Der Kreuzweg ist schön durchgeführt, bedarf aber der Bedeckung
mit Sand.
Randbemerkung:
ist geschehen.
Recessbuch geprüft und geschlossen.
9. Oktober 1901
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