Wappen von Musbach Obermusbach

Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901



Im Abstand von einigen Jahren tagte das Ruggericht und kontrollierte die Amtsführung im Ort. Hierbei wurde die öffentlichenEinrichtungen und Straßen überprüft. Im Jahre 1892 wurde die Funktion des Ruggerichts umgewandelt in die Ortsvisitation, wobei die Kontrolle sich nicht verändert hat. Hier wollen wir Auszüge auf dem Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901 veröfentlichen, da auch dieses Buch einige Einblicke in das dörfliche Leben vor 150 Jahren gestattet. Der Protokolltext ist immer auf der rechten Blattseite geschrieben, auf der linken Blattseite stehen die Kommentare zum rechtsstehenden Text, in der Regel vom Schultheiß.

Der aus dem Originalen übertragene Text ist Kursiv geschrieben.

 

Als erstes wird ein gesamtes Sitzungsprotokoll dargestellt. Danach werden nur noch Auszüge aus den weiteren Protokollen aufgelistet, da sich die aufwendigen Regularien immer wiederholen.

Ruggericht

 
am 4. März 1870
 
ist folgende verhandelt worden.
 
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u. Verordnungen aus dem Gebiet des öffentl. Rechtswesen.
II.
Dem einzigen hier anwesenden über 16. Jahre alten Jüngling
Friedrich Braun
den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen.
Abwesend sind:
Jakob Schneider
Mathäus Ziefle.
III.
Durchgang
Bei solchen haben Schultheiß u. Rathschreiber Braun, Gemeinderath, Schneider, Ziefle, Kappler u. Mast sowie vom Bürgerausschuß in Gesammtheit noch von Obmann Bohnet, Dettling u. Frey weder einen Wunsch, noch eine Beschwerde vorgebracht.
Von den weiter vorhandenen wenigen Bürgern erschien Niemand. 
Das K. Pfarramt Grünthal hat Nichts übergeben.
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung.
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§1.
Gemeinderaths Prot. Bl. 10b
Bei Abfaßung der Wählerliste für die Gemeinderaths- u. Bürgerausschuß Wahl ist nach dem gesetz v. 6. Juli 1849 Art. 9 stets der BürgerAusschuß Obmann beizuziehen was in vorliegendem Fall nicht geschehen ist.
Randbemerkung:
geschieht in Zukunft.
 
§2.
Wenn nicht die Geschäfte des Kirchenconvents durch den gesammten Stiftungsrath besorgt werden wollen, so hat der Stiftungsrath einzeln seine Mitglieder als Kirchenconventsmitglieder zu wählen.
 
§3.
Wegen der Zeitdauer über die Wahl des Gemeinde- und Stiftungspflegers wurde heute Eintrag in das Gemeinde- u. Stiftungsraths-Protokoll gemacht.
 
§4.
Nach der Verfg. v. 24. Juni 1869 Reg. Bl. Seite 213 sind vom Gemeinderath die erforderl. Zahl von Untergängern ausdrücklich zu wählen u. zu beeidigen.
 
§5.
Wenn die bürgerlichen Collegien die Absicht haben das Schulgeld über den gesetzl. Betrag von 48 Kreuzer zu erhöhen, so ist gemäß dem Gesetz v. 1858 Art. 3 Reg. Bl. Seite 237 vortivirten Beschluß zu faßen, u. solcher zur Genehmigung Kgl. Kreisregierung zu bringen.
 
§6.
Das gegenwärtig als Rathszimmer im Maste jetzt Ochsenwirth Seeger`schen Haus in welchem sich die Registraturkästen sich befinden, benüzte Local, wäre als solches ganz passend, nur findet das Oberamt etwas ungeeignet, daß es zugleich das Wohn-und Schlafzimmer des Amtsdieners Wald- u. Feldschützen ist.
 
§7.
Da die Registratur theilweise in diesem Local, theilweise in dem Schulhaus sich befindet, so ist stets dem Agenten der Feuer-Vers. Gesellschaft Anzeige zu erstellen, wenn von derselben Gegenstände auf längere Zeit von einem in das andere Gebäude verbracht werden.
Randbemerkung:
ist seit Martini 1870 gänzlich im Rathhauß-Local.
 
§8.
Weder im Frühjahr noch im Spätjahr 1869 ist nach Innhalt des Ortsfeuerschauprotokoll das Localfeuerschauprotokoll vorgenommen worden, auch ist die Erledigung der Ortsfeuerschaudefecte vom Jahr 1869 nicht nachgewiesen.
Der Ortsvorsteher wird daher angewiesen, alsbald für Vornahme der Ortsfeuerschau und Erledigung der vorgefundenen Defecte Sorge zu tragen.
Randbemerkung:
ist sogleich geschehen.
 
§9.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für bessere Instandsetzung der Waldwege, ins besondere derjenigen, welche nicht blos vom Waldbesitzer allein, sondern auch von Anderen, wie z.B. jener von Fetzer im Stutzwald benuzt wird, durch Rücksprache mit den Waldbesizern  Sorge zu tragen und wegen Beschaffung des erforderl. Steinmaterials sich mit dem Revieramt Pfalzgrafenweiler ins Einvernehmen zu sezen.
Randbemerkung:
ist etwas geschehen, und im Laufe dieses Sommer wird es mit betreffenden Weegen beßer, daher in einen ordentlichen Stand gesetzt.
 
§10.
Da nach dem Bericht, des Gemeinderaths der Steinsatz in den Feldern u. den Waldungen vielfach lückenhaft ist, so wird der Gemeinderath angewiesen, für Ergänzung desselben Sorge zu tragen.
Randbemerkung:
Der Steinsatz wurde im May 1872 und im Frühjahr 1873 ergänzt.
geschieht dieß Frühjahr.
 
§11.
Die Protokolle über Abwägung der Wald-Excesse sind zusammen zu heften und aufzubewahren.
Randbemerkung:
wird befolgt.
 
§12.
Der Zaun um den Gottesaker ist im laufe des Sommers 1870 herstellen zu lassen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
§13.
Die Feuerlöschgeräthschaften wurden visitirt und in Ordnung erfunden.
 
§14.
Von dem Schulhaus u. der Farrenhaltung wurde Einsicht genommen.
 
Vorstehende Recesse werden dem Schultheißenamt mit der Weisung zugefertigt, solche dem K. Pfarramt und den bürg. Collegien zu eröffnen, auch jedem  Aktivbürger binnen 4 Wochen auf Verlangen Einsicht hirvon zu erstatten und die Recesse binnen 3 Monaten zu erledigen u. sofort unter Vorlage dieses Protokolls von der Erledigung Anzeige zu erstatten.
 
Kön. Oberamt Unterschrift Stresberger
 
Die Eröffnung K. Pfarramt Unterschrift Eyth
Die Eröffnung den 26. April 1870
Gemeinderath Unterschrift Braun, Kappler, Mast, Schneider
Bürgerausschuß Unterschrift Bohnet, Mast, Döttling
 
Randbemerkung:
Wie steht es jetzt mit der Erledigung der Recesse § 9 u. 10 ?
Freudenstadt 19. April 1871 K. Oberamt Zöndent
 
22. August 1873
 
II.
Denjenigen Jünglingen welche das 16.te Lebensjahr zurückgelegt haben, der Erbhuldigungs-Eid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen.
1. Christian Seeger
2. Michael Schneider
 
IV. Untersuchung der öffentl. Geschäftsführung & Verwaltung
 
§1.
An dem Ortsetterstock der an der Straße gegen Untermusbach steht, ist in Schrift unleserlich & ausbeßern zu laßen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
Redaktion: Etter - mittelalterlicher Ausdrucke einer dörflichen Zaun- oder Hecken-Umgrenzung. Ortsetterstock also Ortseingangsschild.
 
§21
Die vorhandene Stoßspritze wurde probirt.
Hierbei & bei Einsichtnahme der übrigen Feuerlöschgeräthschaften Anlaß gefunden, den bürgerl. Collegien , die Anschaffung hänfener Feuer-Eimer an der Stelle der vorhandenen hölzernen zu empfehlen.
Randbemerkung:
Bei abgängigen Feuerlöschgeräthschaften nahmentlich der hölzernen Feuer-Eimer werden hänferne angeschaft.
 
 
26. September 1877
 
§21.
Auf dem Gottesaker ist vom 1. Januar 1848 an, an jedem Grab ein kleiner Stein anzubringen, in welchem eine No. einzuhauen ist, welche der No. des Leichenschau-Registers entspricht.
Der Todtengräber ist behufs der Führung des Leichenschau-Registers hiervon in Kenntniß zu setzen.
 
§27.
Nach einem neulich ergangenen Consistorial-Erlaß ist der Vorschlag gemacht worden, für die beiden Gemeinden Obermusbach und Untermusbach ein gemeinschaftliches neues Schulhaus zu erbauen. Die bürgerlichen Collegien Untermusbach haben sich bei den vorgestern dfaselbst abgehaltenen Ruggericht dahin ausgesprochen, statt eines mit großen Kostenwerk verbundenen Neubaus 2 Schulsäle in dem Parterre des dort. Gemeindhauses einrichten zu lassen, von denen der eine der Gemeinde Obermusbach gegen Bezahlung eines entsprechenden Miethzinnßes überlassen würde.
Die hies. bürgerlichen Collegien sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Wenn dieses Projekt in Stande kommen sollte, so würde das derzeitige Schulzimmer vacant u. die Möglichkeit gegeben, das derzeitige Rathzimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer Mieth-Wohnung befindet.
 
§28.
Die an der Straße befindlichen Dunglegen sind entweder einzumachen oder hinter die Häuser zu verlegen.
 
 
5. November 1879
 
§6.
Die Kirchhoftüre ist anstreichen zu lassen, es ist hierüber mit Schreiner Österle längst ein Accord abgeschlossen, auf dessen Ausführung zu dringen.
Randbemerkung:
ist geschehen im März 1880
 
§7.
Die Kirchhofmauer ist bestehen zulassen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1 Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung:
ist angeschafft.
 
§10.
Das Spritzenhaus ist mit einem Schloß zu versehen, damit es nicht von einem Unberufenen geöffnet u. die Spritze beschädigt werden kann, wie schon einmal geschehen ist.
Randbemerkung:
Sind 2 Schlüssel angeschafft, welche genügen werden.
 
§12. Es sind ohne Verzug 6 hänfene Feuer-Eimer anzuschaffen, wobei die vorhandenen hölzernen beibehalten werden können.
Randbemerkung:
Diese 6 Feuereimer sind am 27. Januar von Fried. Goll von Neuenbürg hier eingetroffen.
 
§15.
Die Dungstätten des Frd. Braun, Andr. Wörner u. Joh.Gg. Österle sind nach Art. 33 Abs. 3 der Bauordnung mit einer angemessenen Einfassung zu versehen, auch ist dafür zu sorgen, daß die Jauche nicht auf die Straße abfließt.
Randbemerkung:
erledigt.
 
§19.
Der Baumsatz an den Straßen ist zu ergänzen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
§20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 heransinken wird, so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu erzielen sei.
Randbemerkung:
konte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber in Bälde geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen Gemeinde die Schüler zugetheilt werden.
 
6. September 1882
 
§1.
Auf dem Friedhof sind noch in 3 Ecken Bäume zu setzen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
§2.
Das lebendige Haag um dem Friedhof ist an einigen Stellen durchsichtig und durch Nachpflanzung junger Tannbäume dichter zu machen.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
§3.
Da der Friedhof nach dem Güterbuch Eigenthum der Gemeinde ist, so ist diese berechtigt, den Graseweg desselben für Rechnung der Gemeindepflege zu verkaufen.
Randbemerkung:
Geschieht auf dem Januar 1883, nach dem Gemeinderathspkl. Seite 107b dem Todtengräber überlaßen.
 
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler bestzt ist, so ist in Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß in Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben die hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen werden.
Randbemerkung:
1. Erledigt, da die hiesige Schule mit der in Untermusbach am 15. Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Wird von dem Lehrer mit dem größten Wohlgefallen benutzt.
 
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung:
Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich ausgeführt.
 
 
4. Januar 1886
 
§17.
Oeffentliche Brunnen sind keine vorhanden, jeder Bauer hat einen bis zwei eigen laufende Brunnen mit gutem Wasser. 
 
19. Oktober 1886
 
§3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettlade im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die Fenster bedürfen dringend der Reinigung. Von der Feuchtigkeit des locals definitiv abzuhelfen ist kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der Wiese welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
Randbemerkungen:
1. Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen und wird ausgeführt.
Schultheiß Schanz
2. Es ist wirklich in Ausführung d. 6. Mai 1889 .
Unterschrift Zollemdet
3. ist geschehen d. 9. Mai 1889
 
§4.
Die Dunglege der Frau Bohnet gegenüber vom Rathhaus ist gegen die Straße durch einen Zaun abzuschließen.
Randbemerkung:
Den 28. Dezember 1888 eröffnet.
Unterschrift Bohnet
ist geschehen.
 
§7.
Am Gasthof Ochsen ist ein Theil des Baches vor 14 Tagen mit Beton überdeckt worden, ein Theil wird zur Zeit mit hölzernen Flöcken belegt.
Wenn sich die Betonabdeckung bewährt, so ist Bedarf darauf zu nehmen, daß der ganze Bach betoniert wird.
 
§8.
Der Lehm u. Morasthaufen an der Umfaßungsmauer der Hofer`schen Ziegelei ist von der Straßenfahrbahn zu entfernen u. demselben das Lagern von Lehm auf der Straße zu untersagen.
 
 
4. November 1892
 
Das Ruggericht hiesiger Gemeinde III Classe wurde letztmal am 8. November 1888 vorgenommen und wäre nach dem von der K.Kreisregierung vorgenommenen Turnus heuer wieder verfallen.
Es ist nun aber durch Verfügung des Ministeriums des Inneren vom 19. Januar 1892 Regierungsblatt No. 2 Seite 8 an die Stelle der Ruggerichte die Vornahme gerichtlicher Gemeindevisitation getreten und wird eine solche in der hiesigen Gemeinde heuer in nachstehender Weise vorgenommen.
 
 
22. Oktober 1895
 
I. Kirchhof
Es ist vom Kirchhoftor bis zu dem mündlich besprochenen Punkt und von da rechtwinklig umbiegend bis zum Hag ein Weg auszuheben u. mit Sand u. Schotter zu belegen.
Links ist eine kleine Zeichnung vorhanden.
Randbemerkung:
Vorstehendes und nebenstehendes ist geschehen.
 
22. April 1898
 
§2.
Eine Vergrößerung des Friedhofs ist ins Auge zu fassen, falls eine Untersuchung der  ältesten Gräber ergibt, daß die darin liegenden Leichen noch nicht vollständig verwest sind.
Randbemerkung:
Wird ein Stück dazu gekauft und ist gekauft.
 
17./18. Mai 1901
 
§13.
III. Kirchhof
Der Kreuzweg ist schön durchgeführt, bedarf aber der Bedeckung mit Sand.
Randbemerkung:
ist geschehen.
 
 
Recessbuch geprüft und geschlossen.
9. Oktober 1901
 
 
 
 
 
 

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

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