Im Schultheissen-Amt-Protokoll sind die auszuführenden Aufgaben des Schultheissen protokolliert. Dies sind immer wiederkehrend Belehrungen bezüglich Feuerschutz, Spielen mit Zündhölzern und außerdem Kontrollen der Feuerwehreinrichtungen und der Feuerversicherungsangaben.
Wir wollen hier auszugsweise mit Datum diese Niederschriftenn wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Schuöltheissen in der Zeit von 1868 bis 1931 wiederzugeben.
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14. September 1868 Feuerwehrspritz mit überigen Gerätschaften wurde geprüft in im
guten Zustand befunden.
27. Dezember 1892 Die Feuerwehrspritze war in diesem Jahr je einmal in Grüntal und
Dornstetten im Einsatz. Sie wurde geprüft und in Ordnung befunden. Auf die
Spitzenübung wurde wegen der Einsätze verzichtet.
24. August 1874 Bürgerschaft mitgeteilt, dass die 2 Guldenstücke ab den
31. Dezember 1874 ausser Kurs gesetzt werden.
Dies ist der Beging der Umstellung der Währung von Gulden auf
Mark.
9. Januar 1876
Durch dem Amtsdiener wurde bekannt gegeben, dass sämtliches
Silbergeld noch bis zum 30. April dieses Jahres von den öffentlichen
Kassen einglösst werden.
Der Landjäger Bey aus Grüntal hat die Adam Bohnet Witwe angezeigt
weil sie ihren grossen Hund wiederholt ohne Maulkorb hat laufen lassen.
Sie wurde zu einer Strafe von 3 Mark verurteilt.
28. Oktober 1877
Am 26. Oktiber d. J. war die Feurspritze bei einem Brand in
Untermusbach im Einsatz. Die Spritze wurde geprüft und für gut
befunden.
Notiz am Rande:
28. Oktober 1880, furchtbare Überschwemmung.
2. Februar 1881
Erlass vorgelesen, dass Personen die 2 Jahre ununterbrochen im Ort
leben ein Anrecht auf Unterstützung haben.
Beschluss der bürgerlichen Colegien:
Bei Personen, die nach 2 Jahen ein Anrecht auf Unterstützung
haben ist die Unterstützung nicht von der Gemeinde zu zahlen sondern von
demjenigen, der solchen Aufenthalt von 2 Jahren zugelassen hat.
9. April 1886
Der versammelten Bürgerschaft über die Waldfeuerordnung
informiert.
Dies ist in regelmässigen Abständen geschehen.
22. Juli 1886
Feuerspritze wurde bei einem Brand am 16. Juli 1886 Morgens um 1 Uhr
in Untermusbach eingesetzt. Die Spritze wurde etwas beschädigt und durch
Spritzenmeister Hofer aus Untermusbach wieder gut hergestellt.
Spritze wurde heute geprüft und in ganz guten Zustand erfunden.
1. Dezember 1886
Der Gutsbesitzer Johannes Schanz hat dem Jakob Schneider mit Weib und
Kinder in seinem, vom Schwemle erkauften, Haus aufgenommen.
Demselben wird eröffnet, dass wenn er solche Leute länger als 1
3/4 Jahr Aufenthalt gibt, solche Anrecht auf Unterstützung haben und der
Gemeinde zu Last fallen. Derselbe Schanz hat jede Verantwortlichkeit und
Kosten zu tragen.
2. November 1893
Der ganzen Gemeinde wird die Vorschrift von der Beleuchtung eines
Fuhrwerkes bei Nacht mitgetreilt.
6. November 1893
Im Jahr 1893 war der Sommer so trocken, wie seit
Menschengedenken noch nie gewesen. Die Bauern die bisher 16 - 20 Stück
Vieh hatten, haben jetzt nur noch 3 - 5 Stück Vieh.
20. November 1893
Preisübersicht auf Grund des trocknen Sommers:
Verkaufspreise:
Hafer 8 Mark 50 Pfennig
Dinkel 6 Mark 20 Pfennig
Kernen 9 Mark 20 Pfennig
Weizen 8 Mark 80 Pfenning
Je 1 Zentner
Heu 7 bis 9 Mark
Stroh 4 bis 5 Mark
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3. Juni 1907
Das Verkaufen von Obstbäumen ist verboten.
4. Juli 1907
Dem Amtsdiener wurde zur Bekanntmachung übergeben, das die Obstbäume
von Raupen gesäubert werden müssen.
18. Dezember 1907
Bekanntmachung, das sich die Fleichbeschau auch auf Trichinen
erstreckt und deShalb vor dem Genuss von nicht durchgekochten oder
gebratenen Fleisch zu warnen sei.
7. März 1908
Bekanntmachung des Verbots des Laufenlassens von Hunden und
Katzen.
26. Mai 1908
Massmahmen gegen die Maul- und Klauenseuche bekanntgegeben.
9. Oktober 1908
Massnahmen zur Bekämpfung der Cholera bekanntgegeben.
21. Mai 1909
Den Erlass des Kl. Ministeriums des Inneren vom 3. April d. J.,
betreffend den Vogelschutz wurde dem Wald- und Feldschützen bekannt
gegeben.
26. Januar 1913
Die Kontrolle der Eichung der Bierfässer in den Wirtschaften wurde
dem hiesigen Polizeidiener von Zeit zu Zeit angewiesen.
23. Juli 1932
Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen über 50 km müssen angemeldet
werden. Die 50 km zählen ab Ortsmitte und es wird deshalb als Ortsmitte
von Obermusbach das Rathaus festgelegt.
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