Aus dem Jahr 1506 liegt uns der erste Prozeß um die Nutzung des
Schnepfenlochs vor. 1) Im Jahre 1557
wurde ein zweites Schlichtungsgespräch zwischen den Herrschaften
erforderlich, dieses mal jedoch erweitert um das Flurstück Weiler Steig.
Den Abschluß fand dieser Streit dann 1837 nach einem Prozeß und
abschließenden Vergleich.
Nun jedoch im Einzelnen, um was und warum wurde hier zwischen
Obermusbach und Hallwangen gestritten?
Bereits vor 1506 wurde von den Gemeinden Hallwangen, Untermusbach,
Dornstetten und Obermusbach das Gebiet zwischen dem Dürrenbühl
(vermutlich der heutige Luise-Meyer-Platz), St.Martinsbühl
(heute Tannenbühl) und dem Schnepfenloch (dies ist das
Gebiet hinter dem Luise-Meyer-Platz nach Osten) gemeinsam zur Weide
und Holzentnahme genutzt. Desweiteren nutzten die Obermusbacher den Weg
über die Dornstetter Hardt für den Viehtrieb nach Horb. Woran sich die
Gemüter 1505 zerstritten ist nicht geklärt. Die Streitigkeiten
führten jedoch dazu, das die Waldgedinger eine Obermusbacher Viehherde auf
dem Weg durch die Dornstetter Hardt überfielen, das Vieh schlachteten,
verzehrten und die Hirten festsetzten.
Dieser Streit wurde 1506 durch die Bürgermeister der betroffenen
Gemeinden und einige berechtigte Bürger verhandelt. Die Einigung lief
darauf hinaus, dass zum Ersten die Obermusbacher auf den Viehtrieb durch
die Dornstetter Hardt verzichteten, zum Zweiten die Obermusbacher Grenze
bestätigt wurde und damit das Gebiet um das Schnepfenloch dem
Obermusbacher, unter gemeinsamer Nutzung mit den
Waldgedingern, zuerkannt wurde. Drittens erhielten die Obermusbacher
als Sühne für das verzehrte Vieh auf 4 Jahre das ausschließliche
Holznutzungrecht in diesem Gebiet.
Dieser Vereinbarung folgt aber im gleichen Jahr 1506 noch eine
Ergänzung nach einer Grenzbesichtigung durch die Herrschaft. Diese
Ergänzung erweiterte das Gebiet der gemeinsamen Nutzung um die Flurstücke
Green Wise (vermutlich heute Weiler Steig) und die Hohe
Madt. Hier sieht man, dass die Streitigkeiten noch nicht beigelegt
waren.
Offensichtlich war der Streit um das Gebiet der gemeinsamen Nutzung
noch nicht geschlichtet und die Obermusbacher mit der Grenze nicht
einverstanden. Im Jahr 1557 wurde dann die im Nachtrag von 1506
beschriebene Grenze, -Schnepfenloch-Dürrenbühl-St. Martin Bühl- Hohe
Madt-Green Wise-, noch einmal bestätigt. Diesmal durch den Herzog von
Württemberg, den Markgrafen von Baden, den Grafen von Eberstein und den
Prior von Reichenbach. 2)
Den Abschluß dieses Streites finden wir in den Gerichtsakten des
Oberamtes Freudenstadt von 1836. Mit der landesweiten Erstellung eines
Kartenwerkes wurde auch die Ortsgrenze zwischen Obermusbach und Hallwangen
vermessen und festgelegt. Durch eine gerichtliche Entscheidung wollten die
Hallwanger erreichen, das von dem seit mindestens 331 Jahren
gemeinsam genutzten Gebiet ein Stück Hallwangen zugesprochen wird.
Die Obermusbacher bestanden auf die 1506 und 1557 festgelegte Grenze. Die
Hallwanger stellten jedoch fest, dass die Obermusbacher in den letzten
Jahren die offene Wald- und Weidefläche in Ackerland umgewandelt hatten
und den Hallwanger dadurch eine weitere gemeinsame Nutzung verwehrt
hatten. Hieraus leiteten die Hallwanger einen Anspruch auf einen Teil der
Fläche ab, da eine gemeinsame Nutzung durch Beweidung nicht mehr
möglich und eine weitere gemeinsame Nutzung nur durch eine Abtretung
von Ackerfläche an die Hallwanger möglich war.
Nach einer Prozeßzeit von 3 Jahren einigten sich die beiden
Parteien auf einen Vergleich, der uns nicht bekannt ist, da er nicht in
den Gerichtsakten lag.
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