Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.
Im Musbacher Archiv finden wir die Testamente der Maria Magdalena
Schererin geborene Hofer, Haus Nr. 10.
Maria Magdalena Hofer, OM 10aa, *1.2.1718 in
Obermusbach Haus 10 + 14.1.1797 in Unteriflingen,
erbt 1725 und 1756 vom Vater und 1759 vom Onkel.
Maria hat eine Sohn, Johann Adam *17.2.1718 + 27.3.1749. Der Sohn
wird unehelich geboren und als Vater gibt Maria einen Soldaten aus
Heidenheim an.
Sie heiratet 1757 Peter Müller, Fru 31a und in 2. Ehe Christian
Scherer in Unteriflingen. Beide Ehen bleiben kinderlos.
Im Jahre 1793 macht Maria ihr erstes Testament, daß dann 1796 ein
Zweites.
Im ersten Testament vermacht sie den größten Teil ihres Vermögens der
Tochter ihrer mit Christian Braun in Freudenstadt verheirateten
Schwester.
Im zweiten Testament wird das Erbe verteilt auf die Kinder ihres
Bruders in Obermusbach.
Die Testamente sind von mir ins Schriftdeutsche übertragen,in den
Bildern sehen sie das erste Blatt der Originale.
Testament 1793
Im Nahmen Gottes,
Amen!
Kund und zu wißen seye hiermit,
daß
wir hienach unterschriebene,
Schultheiß und
Richtere zu UnterIflingen, nebst
mir
dem Rath und Amtschreiber
Theodoms
Theuhs zu Freudenstadt, Mittwochs
den
achtzehnden Septembris deß Ein
Tau-
send Siben Hundert Drey und
neunzig-
sten Jahrs, Nachmittags um 1. Uhr,
von
Maria Magdalene, Christien
Scherers
resignirten Richters und
verleibgedingten
Bauren dahier zu Unteriflingen
Ehefraun
zu sich in ihre Leibgeding-Behausung,
mitten
im Dorf stehend, freundlich ersucht
und
gebetten worden, allwo wir dieselbe
nach
unserer willfährigen Erscheinung, in
der
ordinaris Wohnstub, an
einer Krampf-
krankheit im Bett ligend, jedoch bey
ganz
gut und unmangelhaften Sinnen und
Verstand angetrofen, und welche uns
sofort
nach bezeugter Danksagung für
unsere
willfährige Erscheinung,
in mehrerem zu ver-
nehme gegeben, welchergestalten sie
mit |
mit keinen Kindern gesegnet
seye,
und nun mehre aus ganz
erheblichen = ihr
selbst am besten bewußten
Umständen
sich entschlossen habe, über ihre
dereinstige
zeitliche Verlaßenschaft eine
gewiße
Disposition ennoch in der Zeit zu
errich-
ten, als es ihre VerstandsKräfte
zulaßen
und gestatten, mit angefügter
Bitte.
Wir unterschriebene, als hierzu
aus-
drücklich erbettene Gezeugen
möchten
nicht nur alles das - was sie
aus ganz frei-
en und ungezwungenen Willen
ver-
ordnen werde, mit Fleiß anhören,
son-
dern auch daran seyn, daß solches
alles
ordentl. zu Papier gebracht und
nach
ihrem erfolgten Seel-Hinscheiden
in
günckliche Erfüllung gebracht
werden
möge.
Nachdeme nun hierauf wir die
an-
bettene Zeugen, der
Schtirerin ver-
sicherten, daß wir ihre in ihrem
Begehren
am so willigen zu willfahren
keinen
Anstand nehmen können, als sie sich
ganz |
gut und unmangelhaften Sinnen
und
Verstand befinde. So nahme
dieselbe
das Wort wiederum und zeigte uns
an,
daß ihr freyen und ungezwungener
zu-
malen lezter und liebster Will und
Mei-
nung in folgendem
bestehe:
Erstlich empfehle sie ihre durch das
Blut
Christi
theuer erkaufte Seele, in die
Gneden
Hand Gottes, der erblichenen
Ceuchnem
aber der Erden, zur Christlöbl.
Bestätti-
gung.
Betreffend aber
Zweitens ihre zeitliche
Verlaßenschaft, so
verordne und wolle Sie hiermit. daß
ihre
vor mehreren Jahren nach Amerika
ge-
zogene Schwester Catharina
Lämmlin,
eine geborene Hoferin, und
deren
allenfaltige Kinder, von aller
Erbschaft
gänzlich ausgeschloßen seye,, deren
Erb-
Gebühr aber gleichwolen berechnete
und
sodann solcher Belauf an ihres
Bruders
Tochter Christina, David Braunen
Eheweib
zu Freudenstadt, und zwar unabbrüchig
der |
der ihre sonst betreffenden
Erbportion
eigentsumlich überlaßen werden
solle,
von welchen Belauf sodann sie, ihre
Bru-
der Tochter Christina, für die
allhiesige
Schule zum Heiligen hieselbsten 2
Guld 45 Kr
bezahlen solle, um von dem
künftien
Zinnß hieraus, für armer
Leuthe Kinder
ein Schulbüchlen erkaufen zu
können.
Betreffend
übrigens
Drittens, die Erbeinsazung selbsten
so wolle
und verordne sie hiemit, daß ihr
ge-
liebter Ehemann Christian Scherer, in
Gemäßheit des unterm 2.ten Febr.
1776.
getroffenen und beschriebenen
Ehe-
partion der von Ihre
hinterlaßenden
und ihre zur helfte zugehörigen
Lugen-
schaft seinere nach Landrechtl.
Desposition
ihnen ohnehin zugehörigen selben
Antheil
als Erbgebühr empfangenen alle ihre
wei-
tern Verlaßenschaft aber, sowohl
an
beygebrachtem als währen der Ehe
errun-
gennen Vermögen in 2 Stammtheil
ge-
teilt |
und der einte Stammtheil
statt
ihrer nach dem 2.ten purctum von
aller
Erbschaft ausgeschloßenen
Schwester
Chatharina Lämmlin an ihre Bruder
Tochter
Christina, David Braunen Eheweib
zu
Freudenstadt als hiemit
Subhtituiefe
Erbin, verabfolgt, und überlaßen
den
2.ten Stammtheil aber, unter ihres
verstor-
benen Bruders, wegl. Hanns Adam
Hofers zu Obermusbach
hinterbliebene
5. Kinder,
und zwar:
a.) Justina, Friedrich
Schwaben
von Schernbach
Eheweib
b.) Christina, David Braunen
Eheweib
zu Freudenstadt,
c.) Magdalena wngl.
Bernhardt
Freyen Wittib, dermalen zu
Unter-
musbach befind,
d.) Frdr. Hofer, Bauer zu
Untermusbach,
e.) Hanns Adam Hofer, Schmid
daselbst,
gleichlich verteilt werden solln.
Dieses |
Dieses heiße und seye nun Ihr,
der
Testirerin freyer lezter und liebster
Wille
werzu Sie von niemand verleithet
oder
gezwungen worden, und welchen Sie
nach
ihrem erfolgten Seel-Hinscheiden aufs
ge-
naueste zu vollziehen hiemit
annsinne,
mit der beygefügten ausdrukentlichen
pro-
testation, daferen diese ihre
Disposition
auf irgend eine weiße für ungültig
ange-
fochten werden sollte oder wollte,
daß als den
solche nichtsdestoweniger als ein
Coridin-
sidei Commits, oder als eine andere
Dispo-
sition von Todtes wegen angesehen,
und
in Sechten darauf erkannt, so mithen
durch
diese Generalclausel alle
vorbringende
Defectus Suppliert werden
sollen.
Nachdem nun hierauf wir die
Gezeugen
die Schirenrin, bey welcher sich
weder ein Mangel
an Verstand, noch sonsten etwas
verdächtiges
wahrgenommen werden konnte,
umständlich
exuminirt und befragt, ob sie zu
gegen-
wärtigen Disposition von jemanden
wäre
verleitet oder gar gezwungen worden,
die-
selbe |
aber und hierauf ganz freymüthig
mit
Nein geantwortet; So haben wir uns
denn
pflichtig und schuldig erachtet, all
vorstehendes der
wahrheit gemäß hier wieder zu
schreiben, solcher
durch unsere eigene Namens
Unterschriften
und vorgedenkte Gethschaften enmith
bestens
zu corroboriren.
Geschehen am Jahr, Monath, Tag, Stund
und Orth wie Eingangs
vermelt.
actu continuo, nutto alio
intervento
Unterschriften
Jacob Hischer
Friedrich
Marquardt
Christian
Eberhardt
Johann Martin
Spiegel
Stadt und Amtschreiber zu
Freudenstadt, mit
entlehntem
Gettschaft
Teod. Theuhs
Fideliter decopirt d. 23. Jan.
1797
Radtsschreiber zu
Freudenstadt
Theuhs
|
Tehtaments
Disposition
Maria Magdalena,
Christian
Scherers zu
Unteriflingen Ehe-
frauen
den 10.ten Sept. 1793
|
Unteriflingen
Freudenstädter
OberAmts
den 1.ten Apr:
1796
Magdalene, Christian Scherers,
verleibge-
dingten Bauren allhier Eheweib,
welche unge-
fähr vor 2. Jehren ein Testament
ihres Ver-
mögens halber hat errichten laßen,
hat uns
zu erkennen gegeben, daß Sie je zo
ganz anders
entschloßen seye, und das erste
Testament
von jez an aufgehoben seyn solle, Sie
hat uns,
da wir bey ihr in ihrem Hauße waren,
und
bey uns an dem Tisch geseßen, bey
ihrem
guten Verstand. ohne jemands
Zurede,
allein aus ihrem eigenen freyen
Willen
zu vernehmen gegeben,
daß
1.) Die Catharina Lämmlin, welche
nach
Amrika gezogen, als ihre Schwester,
an
ihrem Vermögen nach ihrem Todt nichts
erben
sondern ausgeschloßen seyn und
bleiben
solle.
2.) Auch nicht der Christina, David
Brau-
nen zu Freudenstadt Eheweib, solches
allein zufallen
wie im ersten Testament
beschrieben,
sondern nur zwanzig Gulden zum
boraus
ihr richtig bestimmt seyn
sollen: |
3.) Solle das von ihrem
hinterlaßenen
Vermögen, welches der Catharina
Lämmlin
in der Erbschaft zugefallen wäre,
unter
ihres Bruders wengl. Hanns Adam
Hofer
gewesener Hofbauer in
Obermuspach
hinterlaßene Kinder, was über
obige
20 Gulden belaufen wird, gleich
vertheilt
und zu Erben einsegen
laßen.
Justine, an Friderich Schwab, in
Schern-
bach verheuratet.
Magdalena, Freyen
Wtt.
Christina, an David Braun zu
Freu-
denstadt
verheuratet.
Friderich Hofer, in
Obermuospach,
Bauer.
Hanns Adam Hofer in
Unter-
muospach, Schmid.
Diese seynd solche, die
vorbeschriebenes
gleich beerben
solln.
In die hieseye Schule hat die
Testirende
im ersten Testament einen
FedernThaler
erfrelich 2 Gulden 45 kr vermacht,
welche sie
hier auch wieder begehrte, daß
solches
|
sein verbleiben haben
solle.
Daß nun solches wie obstehet sie
aus
ihrem eigenen freyen Willen hat
auf
seyen und beschreiben
laßen:
Ein solches bezeugt die
Unterschrift:
Schultheiß und
Richter
allda
Jacob Fischer
Johannes
Grießhaber
Johann Martin
Spiegel
fidem Copia den 23.t Jan.
1797
Stadtschreiber zu
Freudenstadt
Theuhs
|
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.
|