Mit einer Markungsfläche von 821 ha, war Obermusbach ein Teil des Benediktinerklosters Reichenbach. Stattliche Lehenshöfe bildeten den Ort. Erste urkundliche Niederschriften für Musbach finden wir in Besitzurkunden von 1274, 1282 und 1291. In allen Urkunden ist von Musbach die Rede, da es sich aber um Besitzübertragungen an das Kloster Reichenbach handelt kann davon ausgegangen werden, dass um diese Zeit die Abtrennung Obermusbachs von Musbach stattgefunden hat.
Obermusbach gehörte ursprünglich den Pfalzgrafen von Tübingen und gelangte von diesen an das Kloster Reichenbach, welches hier Rechte kaufte. Im Urbar (Grund- und Steuerbuch) des Kloster Reichenbach von 1427 ist die Grenze von Obermusbach beschrieben. Im erneuerten Urbar von 1667 finden wir eine Beschreibung der Mahl- und Sägmühle sowie der Höfe.
In der Frühzeit mit Sicherheit ebenfalls zum Besitz der Fürstenberger gehörend. Es gibt Vermutungen darüber, dass Obermusbach in der Frühzeit auch Waldgedingort war, Beweise darüber gibt es keine. Seit der Zugehörigkeit zum Kloster fiel der Ort unter die Herrschaft des Markgrafen von Baden-Eberstein, gehörte also in dieser Zeit zum Land Baden während Untermusbach zu Württemberg gehörte.
Zahlreiche Streitereien wegen Weide-Fischerei-und Laubnutzungsrechte zwischen dem Kloster, und der Vogtei Dornstetten, in dessen Bereich sich Untermusbach befand, waren der Grund für den Vertrag vom 09. April 1557 , zwischen Württemberg, Baden und Eberstein und dem Kloster. Darin wird auch die Landeshohheit über Obermusbach geregelt. Fortan besteht ein Herrschaftsgrenze zwischen Ober-und Untermusbach.
Zwischen 1595 und 1603 wird Obermusbach reformiert und dem Kirchspiel Grüntal
angegliedert.
Infolge des 30-Jährigen Krieges wurde die Bevölkerung stark
dezimiert. Grassierende Pest und Cholera, forderten von der Bevölkerung viele
Opfer. Zwangsweise wurde 1635 - 1649 vorübergehend die katholische Relgion
wieder eingeführt.