Polizeiakten

Aus den Obermusbacher Orts-Polizeiakten

In den Polizeiakten finden sich viele Kleinigkeiten die das Leben unserer Vorfahren vor 100 Jahren in der Zeit von 1899 bis 1933 ausgemacht haben.
Hier finden wir auch die Dienstmägde und Knechte, die zum Beispiel in den Gemeinderatsprotokollen nicht auftauchen, da sie nicht Bürger von Obermusbach waren und damit nicht am offiziellen Leben teilnahmen.
Wir finden nächtliche Ruhestörungen, unerlaubtes Beerenpflücken, unerlaubtes Beendigen eines Arbeitsverhältnisses, unerlaubtes Fernbleiben vom Schulbesuch, Verkehrsdelikte durch Pferdefuhrwerke und auch etwas leicht Unmoralisches.

Manches mss man sich hinter denken.
Weshalb verlässt zum Beispiel eine 18jährige junge Frau über Nacht ihren Arbeitgeber?
Welche Arbeitszeiten haben die Landjäger (Polizisten), das sie Nachts in Obermusbach die Polizeistunde kontrollieren?

In der Regel wurden Geldstrafe von 1 bis 3 Mark  ausgesprochen. Zum Vergleich hierzu war 1895 der gesetzlich vorgesehene Tageslohn eines Landarbeiters 1 Mark 70 Pfennig, bei einem 10 Stundentag hatte 1 Mark also den Wert von etwa 6 Arbeitsstunden.


10. November 1899 
In der Strafsache gegen den Friedrich Pfeifle, aus Untermusbach, Dienstknecht hier. Anzeige durch Landjäger Maier wegen: Keine Beleuchtung bei seinem Fuhrwerk am 6. November d.J. zwischen hier und Untermusbach abends 6 1/2 Uhr. Pfeifle gab an: Er fahre ja nur im Schritt und brauche deshalb keine Laterne.
Geldstrafe 1 M oder 1/2 Tag Haft.


26. Januar 1899 
In der Strafsache gegen 1. Christine Haas, 2. Friederike Dölker, 3. Maria Haug und 4. Christine Dölker, sämtliche von hier.
Anzeige durch Landjäger Rall. Die Beschuldigten haben am Sonntag, den 8. Januar 1899 in gemeinsamer Ausführung Nachts zwischen 11 und 12 Uhr auf öffentlicher Straße im hiesigen Ort in ärgernißeregender Weise ruhestörenden Lärm verursacht.
Geldstrafe je 1 Mark. 
In gleicher Sache gegen 1. Friedrich Hilzinger, 2. Christian Bauer, 3. Johann Georg Oesterle und 4. Jakob Züfle, sämtliche wohnhaft hier.
Geldstrafe je 2 Mark. 
In gleicher Sache gegen Friedrich Pfeifle, lediger Dienstknecht von Untermusbach.
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft. 
Anmerkung der Redaktion: Jakob Züfle ist der Großvater meiner Frau, er wurde an diesem Tag 21 Jahr alt.


27. Juli 1899 
In der Strafsache gegen Georg Sailer, ca. 20 Jahre alt, „Sohn“ Metzger u. Sonnenwirt.
Heute Vormittag zwischen 7 1/2 u. 8 Uhr trafen die Unterzeichneten den Sohn des Metzgers Georg Sailer aus Dornstetten, auf einen, mit einem Hund bespannten Pritschenwagen sitzend und in starken Trab fahrend in Obermusbach an.
Nach den vom 1. Juli d.J. in Kraft getretenen Vorschriften des Kl. Oberamtes Freudenstadt betreffend den Verkehr mit Hundefuhrwerken hat sich G. Sailer gegen § 4, 5 u. 6 dieser Vorschrift verfehlt.
Unterschrift Steuerwächter Rockenbach und Randhof aus Freudenstadt
Geldstrafe 2 Mark


20. März 1901 
In der Strafsache gegen die 18 Jahre alte Dienstmagd Maria Ziegler aus Grünthal.
Anzeige durch Landjäger Rall und Strafantrag von Friedrich Kappler. Die Beschuldigte habe vom 1. auf 2. Januar d.J. bei dem Ökonom Friedrich Kappler in Obermusbach ihren Dienst heimlich zur Nachtzeit u. ohne aufgekündigt zu haben verlassen.
Geldstrafe 5 Mark oder 1 Tag Haft. Außerdem hat sie die Portokosten zu ersetzen.


23. Oktober 1902 
In der Strafsache gegen den Matheus Sailer, Metzger von Grünthal.
Anzeige durch Landjäger Roscher. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe hier am 18. Oktober 1902 ohne einen Gesundheits- u. Fleischschein bei sich führend mit Fleisch hausiert. 
Geldstrafe 1 Mark.


26. Juli 1904 
In der Strafsache gegen den 23 Jahre alten Friedrich Hauser. In Klosterreichenbach in Arbeit.
Anzeige durch Landjäger Drexler und Polizeidiener Oesterle. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am Sonntag den 26. Juni und schon mehrmals Nachts zwischen 12 bis 1 Uhr durch den hiesigen Ort gesungen und geschrien haben, welches der Polizeidiener Oesterle hier auch bestätigt und haben dadurch Nachtruhestörung und groben Unfug herbeigeführt.
Polizeibericht:
Dem Schultheißenamt bringe ich nachstehende Personen wegen groben Unfug zur Anzeige:
1. den 23 Jahre alten Friedrich Hauser,
2. den 20 Jahre alten Bernhard Teufel,
3. den 24 Jahr alten Anton Rank,
4. den 25 Jahre alten Fried. Schneider,
5. den 25 Jahre alten Johann Schardi,
sämtliche in Arbeit in Klosterreichenbach, Freudenstadt.
Der Sachverhalt ist folgender: Polizeidiener Oesterle von Obermusbach machte mir am 8. Juli d.J. die Anzeige, daß vorstehende Personen am Sonntag, den 26. Juni, Nachts 12 Uhr, durch Obermusbach gesungen und geschrien haben und dadurch groben Unfug verübt haben.
Landjäger Drexler
Geldstrafe je aufgeführte Person 3 Mark oder 1 Tag Haft. 
Gegen Friedrich Hauser wurde ein Zahlungs-Befehl erlassen. Am 25 September 1904 eine Zwangsvollstreckung beauftragt. Am 26.9.04 bestätigt das Schulheißenamt Klosterreichenbach den Eingang der Zahlung.


4. Juli 1904 
In der Strafsache gegen den Gottlob Würfele, Schneider von Grünthal, derzeit hier als Knecht im Dienst. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe seine Abmeldung in Pforzheim und seine Anmeldung hier unterlassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.


4. Juli 1904 
In der Strafsache gegen Karl Kübler, Dienstknecht hier, von Untermusbach. Anzeige durch Landjäger Laub.
Polizeibericht: Dem Schultheißenamt Obermusbach bringe ich den 21 Jahre alten Dienstknecht Karl Kübler von Untermusbach, zur Zeit im Dienst bei dem Bauern Johannes Hofer von Obermusbach, wegen stehen lassen seines Fuhrwerks in verkehrstörender Weise und ohne Aufsicht zur Anzeige.
Kübler ließ daß zweispännige Pferdefuhrwerk seines Dienstherrn mitten auf der Ortsstraße, ohne jede Vorsichtsmaßregel stehen. Die Pferde waren weder zurückgebunden noch war ihnen ein Strang gelöst. Als ich das Fuhrwerk genau ansah, gemerkte ich, daß das Sattelpferd nicht einmal mit einem Leitseil zum Lenken versehen war, also auch nicht zurückgebunden werden konnte und somit leicht ein Unglück hätte entstehen können. Nachdem ich etwa 10 Minuten gewartet hatte, kam Kübler zu seinem Fuhrwerk und gab auf Vorhalt an, er habe etwas vergessen gehabt und deshalb schnell geholt. Ein Leitseil habe er nicht, das befinde sich in Hallwangen, seine Pferde brauchen kein Leitseil, sie gehen nicht durch.
Meiner Aufforderung sein Sattelpferd mit einem Leitseil zu versehen kam Kübler nicht nach.
Landjäger Laub:
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.


26. Mai 1905 
In der Strafsache gegen die ledige Dienstmagd Barbara Stoll bei Johs. Schneider Bauer hier. Anzeige durch Oberfeuerschauer Schröter von Freudenstadt. Das bei Vornahme der Feuerschau wiederholt seit 1904 unbeachtet Streichhölzer auf einem Stuhl, den Kindern zugänglich Ort, aufgelegt waren.
Geldstrafe wegen Aufbewahrung von Streichhölzer an von den Kindern zugänglichen Ort 1 Mark oder 1 Tag Haft.


27. September 1905 
Gegen Soffin Schöttle von Untermusbach und Maria Pfeifle von Hallwangen, beide bei Karl Schneider im Dienst, je 1 Mark wegen unbefugten Obstdiebstahl gestraft vom Schultheißenamt .z. B. Schultheißenamt Schanz


23. Juli 1906 
In der Strafsache gegen
1. Barbara Haas,
2. Maria Haas,
3. Karolin Wurster und
4. Maria Rauter, Dienstmagd von Frutenhof, Gem. Grüntal.
Anzeige durch Waldschütz Oesterle, hier.
Festgestellt ist, die Beschuldigten haben trotz öffentlicher Bekanntmachung in hiesigen Waldungen Heidelbeeren gesammelt.
Geldstrafe von je 1 Mark oder 1 Tag Haft. 
Die Anzeige ist rot durchgestrichen und als ungültig gekennzeichnet, wie auch die weiteren. 
Ebenso finden sich Anzeigen mit gleichem Datum gegen:
5. Christine Rohrer, Dienstmagd bei Gottlob Frey, Hirschwirt von Durrweiler, 
6. Christine Schleeh, Ehefrau des Matheis Schleeh von Durrweiler,  
7. Christine Seeger und
8. Elisabeth Seeger, Töchter des Matheis Seeger von Aach,
9. Jakobine Wörner, Tochter der Karoline Wörner, Witwe von Aach,
10. Maria Haug, 21 Jahre alt, Ehefrau des Johannes Haug, Säger bei Bernhard Bruder, Sägewerk von Freudenstadt,
11. Luise Dölker, 14 Jahre alt, Tochter des Mattheis Dölker, Schuhmacher von Frutenhof,
12. Dorothea Lutz, Ehefrau des Wagner Lutz von Wittlensweiler,
13. Rosine Dieterle, Tochter des Georg Dieterle von Aach. 
Rosine Dieterle verweigert die Strafe, da sie bei ihrem Schwager Pfeifle in Untermusbach in Dienst sei und für diesen die Beeren gepfückt habe.
Kommentar Schultheißenamt Obermusbach: Da die Gemeinde Untermusbach, weil die Mehrzahl der Bewohner hier arbeitet, von diesem Verbot ausgenommen ist, so wurde die Betreffende, da sie bei ihrem Schwager Haushälterin war, von der Strafe freigesprochen.
z.B. Obermusbach Schultheißenamt Kappler


10. Januar 1906 
In der Strafsache gegen den 18 Jahre alten Georg Dürr von Wörnersberg, zur Zeit im Dienst bei Johannes Ziefle, Bauer hier.
Anzeige durch Landjäger Ansel. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 7. Januar d.J. nachmittags 6 1/4 Uhr ein Pferd (allerdings ein altes Pferd), anstatt zum Brunnen zu führen, zum Brunnen gejagt.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.


12. Februar 1906 
In der Strafsache gegen Bernhard Klumpp, Bäcker von Untermusbach und Friedrich Bohnet, Dienstknecht bei Schultheiß Kappler.
Anzeige durch Polizeidiener Österle in Obermusbach. Festgestellt ist, das die Beschuldigten am 6. Februar d.J. morgens 8 Uhr mitten im Ort Streithändel u. auf dem Boden einander herumgezogen haben.
Geldstrafe je 1 Mark oder 1 Tag Haft.


23. Februar 1906 
In der Strafsache gegen Jakob Wösner, Dienstknecht bei David Mast hier, 19 Jahre alt.
Anzeige durch Landjäger Ansel. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 9. d.M. nachmittags um 5 3/4 Uhr 2 etwa 7 bis 10 m lange Holzstämme durch den Ort geschleift ohne dieselben am Ende zusammen zu binden und ohne das eine weitere Begleitperson dabei gewesen wäre. Ebenso ein Pferd frei ohne zu führen oder eingespannt zu haben, in einer Entfernung von etwa 8 bis 10 m vor seinen 2 bespannten Ochsen herlaufen ließ.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.


3. März 1906 
Inder Strafsache gegen Friedrich Knauß, Dienstknecht für J. Bohnet, Dornstetten.
Anzeige durch Landjäger Mük. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 1. März Vormittags zwischen 7 u. 8 Uhr auf der Straße zwischen Ober- u. Untermusbach mehrere Holzstämme in Richtung Untermusbach geschleift, ohne dieselben zusammen zu hängen, auch seien dieselben breiter als das Fahrgeleise gewesen und kein Begleitmann mit Griff dabeigewesen.
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.


23. Mai 1906 
In der Strafsache gegen den 22 Jahre alten Korbmacher und Dienstknecht Christian Dölker aus Dietersweiler.
Strafantrag durch den Gutsbesitzer Gg. Frey, hier. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe seinen Dienst, ohne Einhaltung der bei Wochenlohn, gesetzlichen einwöchigen Kündigungsfrist, verlassen.
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft.


25. Januar 1907 
In der Strafsache gegen David Mast, Bauer hier.
Anzeige des Ortsschulaufsehers Herrn Pfarrer Zeller in Grüntal. Festgestellt ist, daß der fortbildungsschulpflichtige Dienstknecht Andreas Wörner am 17. Dez. 1906 und 21. Jan. 1907 die Schule ohne Entschuldigungsgrund nicht besucht hat. 
Der Schriftverkehr zu dieser Angelegenheit:
Vom Schullehrer Gräßle bringe ich hiermit zur Anzeige, daß der Fortbildungsschüler (Berufsschule?) Andreas Wößner, Kleinknecht bei David Mast in Obermusbach, am 17. Dez. 06 ohne genügende Entschuldigung, am 21. Jan. 1907 ohne jegliche Entschuldigung der Fortbildungsschule fern blieb.
Hochachtungsvoll Schullehrer Gräßle 

Vom Pfarrer Zeller.
Verehrl. Schultheißenamt Obermusbach wird dieser Fall zur gesetzl. Bestrafung übergeben. Nach Art. 9 des Ges. v. 22. März 1895 (Art. 9 des Volksschulges. v. 29 Sept. 1836) sind gegen Dienstherren und Arbeitgeber wegen Schulversäumnisse zum Besuch der allg. Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute Polizeistrafen nach Maßgabe ihrer Verschuldung auszusprechen. Es ist unbedingt darauf zu dringen, daß kein Fortbildungsschüler von der Schule zurückbehalten wird  ohne vorausgehende geordnete Entschuldigung oder Anfrage beim Lehrer. Im vorliegenden Fall ist Wörner 2 mal ohne jegliche Entschuldigung weggeblieben. Das darf nicht geduldet werden. Ich bitte, wenn der Fall untersucht wird, auch Herrn Lehrer Gräßle zu vernehmen.
Mit frl. Gruß Pf. Zeller 

Dem Herrn Lehrer Gräßle zum Bericht auf nebenstehende Angaben.
Schultheißenamt Kappler 
Auf Vorladen erschien der Beschuldigte Andreas Wößner, und gab an daß er von seinem Dienstherrn veranlaßt worden sei die Schule nicht zu besuchen, dieser habe dann ihn durch Wilhelm Österle, von hier, entschuldigen lassen und zwar beide mal.
Diese Angaben bescheint Obermusbach, den 23.I.07 Andreas Wößner 

Von Schullehrer Gräßle
Verehrl. Schuktheißenamt Obermusbach! Untermusbach 24 Jan. 07
Zur vorliegenden Anzeige habe ich folgendes mitzuteilen. Andreas Wößner kam am 17. Dez. nicht in die Fortbildungsschule. Als keine Entschuldigung einlief, fragte ich die Obermusbacher Schüler, ob sie nicht wissen, wo Wößner stecke.
Wilhelm Österle antwortete:“Er hat seine Bäuerin in die Stadt führen müssen und ist noch nicht da.“ Selbstverständlich konnte ich das nicht als Entschuldigung ansehen. Am 21. Jan. fehlte Wößner wieder. Nachdem ich den Unterricht begonnen hatte, fragte ich:“Wo steckt denn der Wößner wieder?“
Wilhelm Österle antwortete:“Er ist mit Ware nach Dornstetten gefahren und ist noch nicht zurück.“ Ich fragte ausdrücklich: „Hat dich der Bauer Adam Mast beauftragt eine Entschuldigung bei mir anzubringen?“ Österle antwortete: „Ich habe ihn gepfiffen, wie jedes mal, als ich dort vorüberging, worauf jemand am Fenster erschien und sagte, Wößner sei nach Dornstetten gefahren und noch nicht da.“
Das nennt scheints der Bauer A. Mast eine Entschuldigung. Ich heiße das keine Entschuldigung und mußte dieses Benehmen als Gleichgültigkeit gegen die Schule und als Rücksichtslosigkeit gegen den Lehrer ansehen. Die Entschuldigung muß gesetzlich vor Beginn des Unterrichts angebracht werden, was ja auch selbstverständlich ist, damit der Lehrer im Stande ist, das Gesuch zu erlauben oder zu verweigern.
Wenn aber der Schüler mir nichts dir nichts auswärts geschickt wird, was kann der Lehrer dann noch tun, wenn ers erfährt?
Auf alle Fälle ist dieses Vorgehen ungesetzlich, und es dürfen derartige Mißstände unter keinen Umständen einreißen. Ich bitte dringend, Schule und Lehrer in diesem Falle unterstützen zu wollen auf Grund der bestehenden Gesetze.
Hochachtungsvoll Schullehrer Gräßle 
Geldstrafe 2 Mark oder 1 Tag Haft.
ausgesprochen am 25. Jan. 07 von David Mast Kgl. Pfarramt Grüntal.
Gegen vorstehende Strafverfügung erhebt der Dienstherr des beschuldigten Wößner, Einspruch, indem er angibt, daß er mit den gesetzlichen Bestimmungen über Schulversäumnisse nicht orientiert gewesen sei, und bitte deshalb um Straferlaß mit dem Versprechen, daß er in Zukunft darauf sehen werde, daß der Schulbesuch seines Knechts, regelmäßig stattfinden soll.

Obermusbach, den 28. Jan 1907 
Vom Pfarramt
Verehrl. Schulheißenamt Obermusbach. Da in vorstehender Erklärung der Dienstherr des Wößner versichert, über die gesetzlichen Bestimmungen btr. Fortbildungsschule nicht orientiert gewesen zu sein u. da er zugesagt, künftig diese Bestimmungen zu beachten, zieht das Ortsschulinspektorat seinen Strafantrag zurück bzw. ist mit dem Straferlaß einverstanden unter der Bedingung, daß der Dienstherr die unterlassenen Entschuldigung nachträglich bei dem Lehrer persönlich vorbringt.

Grüntal, 31. Jan. 1907
K. Ortsschulinspektorat Zeller 
Vom Schullehrer Herr D. Mast war hier und brachte nachträglich eine Entschuldigung an. Nach Rücksprache mit dem Kgl. Ortsschulinspektorat soll von einer Geldstrafe abgesehen werden. Die Entschuldigung war derart, daß eine Verwarnung genügt.

5. Febr. 07
Schullehrer Gräßle Randbemerkung: Ist nach den Erhebungen von der Geldstrafe freigesprochen u. mit einer Verwarnung bestraft worden.
Obermusbach, 5. Febr. 1907
Schulh. Amt Kappler


15. April 1907 
In der Strafsache gegen den Bauern Johannes Ziefle von hier.
Anzeige durch Landjäger Langensteiner. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 11. April 1907, seinen Hund auf der Straße vor seinem Wohnhaus, ohne Maulkorb laufen lassen. Anzeigebericht: Betreff Anzeige wegen Verfehlung gegen § 1. der Verfügung des Kl. Ministeriums des Inneren, betreffend den Schutz des Publikums gegen Gefährdung und Belästigung durch Hunde – gegen den Bauern Johann Züfle von Obermusbach.
Dem Schultheißenamt melde ich, daß ich bei Ausführung einer heutigen Streife in Obermusbach vormittags 10 Uhr dem dortigen 43 Jahre alten Bauern Johann Züfle seinen großen Bernhardinerhund auf der Straße vor seinem Wohnhaus und Umgebung ohne angelegten Maulkorb frei umherschweifend angetroffen habe, weshalb ich dann Züfle wegen ebiger Verfehlung hiermit zur Anzeige bringe.
Landjäger Langensteiner
Gesehen 12.4.07 Stationskommandant Herz
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.


23. Oktober 1909 
In der Strafsache gegen Gottlieb Knauß von Hallwangen.
Anzeige durch Landjäger Seufer. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 10. Oktober d.J. durch Lärm Ruhestörung verursacht.
Bericht: Heute früh erstattete mir der 31 Jahre alte verh. Schreinermeister Johann Georg Lörcher von Obermusbach folgende Anzeige: „Am Sonntag, den 10. d.M. wurde ich gegen 11 1/2 Uhr nachts durch lautes Singen u. Geschrei vom Schlafe erweckt. Es waren dies zwei Burschen, welche von Obermusbach nach Hallwangen gingen. Dieses oder ähnliches Geschrei hat in den Nächten der letzten Sonntage des Öfteren stattgefunden u. es waren dies immer junge Burschen aus Hallwangen, welche hier einigen Mädchen wöchentliche Besuche abstatten.
„Bei meiner angestellten Erhebungen brachte ich heute in Erfahrung, daß die beiden Nachtruhestörer der am 31. März 1891 in Hallwangen geb. Gottlob Knaus u. der am 23. März 1889 in Hallwangen geb. Gottlob Scholder sind, welche nachdem sie am Freitag Nacht den alten Dienstknecht Friedrich Dölker überfallen u. mißhandelt hatten, von Obermusbach nach Hallwangen geschrien u. gelärmt haben.
Ich bringe deshalb den Knaus u. Scholder wegen Nachtruhestörung hiermit zur Anzeige. Landjäger Seufer 
Dem Schultheißenamt Hallwangen mit dem Ersuchen, die Beschuldigten darüber zu hören. Obermusbach, den 17. Oktober 1909 Schulth.-Amt Kappler
R.A. Auf Vernehmen des Knaus über vorstehende Anzeige gibt derselbe zu, daß sie beide unterwegs gesungen hätten, jedoch am Hause des Lörcher vorbei hätten sie nicht gesungen.
Hallwangen den 19. Okt. 1909
Zur Beurkundung mit dem Anfügen, daß mit diesem die Anzeige anerkannt u. bestätigt sein dürfte. Der Scholder befindet sich in Untersuchungshaft! Schulth-Amt Lennpart 

23. Oktober 1909 In der Strafsache gegen Gottlob Scholder von Hallwangen.
Anzeige durch Landjäger Seufer. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 10. Okt nach 11 1/2 Uhr hier ruhestörenden Lärm verursacht.
Geldstrafe 2 Mark oder 1 Tag Haft. 
An das Kgl. Amtsgericht Freudenstadt vom Schultheißenamt Obermusbach, den 2. Oktober 1909
Betr: Ersuchen um Zustellung ein Polizeistrafverfügung an Gottl. Scholder, von Hallwangen. Laut Mitteilung des Schulth.-Amt Hallwangen, befindet sich der 20 Jahr alte Gottlob Scholder, von Hallwangen zur Zeit im Kgl. Amtsgerichtsgefängniß in Haft. Es wird das Kgl. Amtsgericht gebeten, demselben vorstehende Strafverfügung zu eröffnen. Kappler


3. Oktober 1912 
In der Strafsache gegen Adam Bohnet, Bauer von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Biedermann. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 30. Sept. auf 1. Okt. d.J. um 12 Uhr seinen Hund frei umherschweifen lassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft. 

3. Oktober 1912 In der Strafsache gegen Johannes Ziefle, Bauer von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Biedermann. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 30. Sept. auf 1. Okt. d.J. um 12 Uhr seinen Hund frei umherschweifen lassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.


15. Februar 1915 
In der Strafsache gegen die ledige Dienstmagd Christina Kohler von Hopfen wird in Erwägung, daß durch Strafantrag des Gutsbesitzers Johannes Ziefle in Obermusbach festgestellt ist, die Beschuldigte habe sich am 22. Januar 1915 in der Wohnung des Antragsstellers um den Lohn von 140 M verdingt und daher 3 M Haftgeld in Empfang genommen, die Stelle nicht angetreten und sich in den Dienst des Joh. Georg Eberhardt in Dürrmetstetten begeben hat.
Die Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 5 M nebst Rückgabe des empfangenen Haftgeldes, Ersatzweise 2 Tage Haft.


19. Juni 1922 
In der Strafsache gegen den Zigeuner Anton Reinhardt wird in Erwägung, daß durch Anzeige des Landjäger Mändele in Freudenstadt festgestellt ist, der Beschuldigte habe mit 12 weiteren Personen in Horden gereist. Auch wegen Lagern ohne ortspolizeiliche Erlaubnis, Feueranzünden in nächster Nähe vom Walde, wegen nicht Anbringen eines Namensschildchen am Wohnwagen.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 20 M, Ersatzweise 2 Tage Haft verurteilt.


12. März 1927
In der Strafsache gegen Gottlob Schray, Säger von Grüntal.Anzeige durch Landjäger Helee. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 5./6. März 1927 in der Ortschaft Obermusbach in einer lauten Weise gejohlt und gesungen, wodurch die Nachtruhe der Bewohner von Obermusbach gestört wurde.
Geldstrafe 2 R Mark oder 1 Tag Haft. 

12. März 1927 
In der Strafsache gegen den Holzhändler und Wirt Georg Frey von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Siegler. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 5./6. d.M. um 12 1/2 Uhr noch gewirtschaftet und die Tochter hat noch Klavier gespielt.
Geldstrafe 2 R Mark oder 1 Tag Haft.


14. Juli 1929 
In der Strafsache gegen den Gastwirt Georg Frey z. Auerhahn von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Tremp. Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 16. bis 17. Juni 1929 noch gewirtschaftet und Getränke verabreicht. 
Bericht: Bei der Ausführung einer Nachtstreife in der Nacht vom 16./17. de. Mts. durch Obermusbach, sah ich um 1 3/4 Uhr in der dortigen Wirtschaft und Pension z. Auerhahn noch Licht und hörte auch, daß noch eine Anzahl Gäste sich in der Wirtschaft befanden. Bei meinem sofortigen Betreten der Wirtschaft waren noch ca. 15 Gäste in derselben anwesend. Sämtliche hatten noch Getränke – Flaschenbier- und einige auch Wein vor sich. Der Gastwirt selbst saß bei den Gästen und unterhielt sich mit denselben.
Er gab an: „In Untermusbach fand heute ein Waldfest statt und jetzt sind eben noch verschiedene Leute, die dort waren noch zu mir gekommen. Um 11 Uhr habe ich allerdings auch zu denselben gesagt, daß man Schluß machen sollte, es war mir aber nicht ernstlich darum zu tun, daß die Gäste deshalb meine Wirtschaft verließen und ich gab nach wie vor weiterhin Getränke an dieselben ab. Um Polizeistunde-Verlängerung habe ich für diesen Tag nicht nachgesucht.“
Nachdem ich die Wirtschaft verlassen hatte begannen auch sofort die Gäste diese zu verlassen und war die Wirtschaft alsbald geräumt.
In Hinblick auf die erhebliche Übertretung der Polizeistunde und daß der Wirt unbeabsichtlich der schon seit Stunden eingetretenen Polizeistunde Getränke verabreicht und sich mit den Gästen unterhielt, erscheint die Übertretung nicht als geringfügig und dürfte nur eine empfindliche Bestrafung ihren Zweck erfüllen. Landjäger Tremp
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft.  


6. November 1930 
In der Strafsache gegen Johannes Seeger aus Untermusbach wird in Erwägung, daß durch die angebogene Anzeige des Polizeidieners Oesterle festgestellt worden ist, der Beschuldigte habe am 20. Oktober 1930 Nachts um 1/2 1 Uhr durch lautes Lärmen Nachtruhestörung im Ort vorgenommen.
Geldstrafe 3 Reichsmark oder 1 Tag Haft.
In gleicher Sache gegen Georg Stumpp, Eugen Mast und Wilhelm Schöttle, alle aus Untermusbach. Alle erhalten die gleiche Strafe.


15. Mai 1933 
Landjäger Vielberth erstattet Anzeige gegen Georg Frey, Gast- u. Landwirth in Obermusbach wegen Unterlassen des Eintrages eines Übernachtunggastes in das Fremdenbuch vom Gasthof Auerhahn.
Der Bericht: Bei anderweitigen Nachforschungen in Obermusbach stellte ich bei der Kontrolle des Nachtbuches in dem Gasthof zum „Auerhahn“ fest, daß der näher genannte Gastwirt Frey es unterlassen hatte 2 Gäste, die er vom Samstag, den 29.4.33 bis Mittwoch, den 3.5.33, in Pension hatte, in das Nachtbuch ihre Personalien eintragen zu lassen. Hierwegen wird Frey zur Anzeige gebracht. 
Frey zur Sache gehört, gab an: „Am Samstag, den 29.4.33 kamen zu mir in meinen Gasthof 2 Gäste. Meine Tochter Martha beauftragte ich damit, den Gästen das Nachtbuch zum Eintrag ihrer Personalien vorzulegen. Ich selbst habe mich dann weiter um das Nachtbuch nicht mehr bekümmert und wußte daher auch nicht, daß sich die Gäste nicht eingetragen hatten. Es ist dies bei mir bestimmt noch nie vorgekommen, daß sich meine Gäste nicht in das Nachtbuch eingetragen haben. Daß sich die Gäste nicht eingetragen hatten, wurde nur deshalb übersehen, weil wir in der Zeit vom 29.4. bis 3.5.33 keine weiteren Gäste zum Übernachten bekamen und dadurch auch das Nachtbuch nicht zur Hand genommen haben.“ 
Die 18 Jahre alte, led. Tochter des Frey, Martha Frey gab an: „Mein Vater beauftragte mich am Samstag, den 29.4.33, den Ankommenden das Nachtbuch zum Eintrag vorzulegen. Ich legte dann das Nachtbuch am Samstag Abend den Gästen vor und nahm es nach kurzer Zeit wieder weg, ohne jedoch nachzusehen, ob sie sich in das Nachtbuch eingetragen hatten. Dies wohl deshalb, weil der Herr über Ostern auch bei uns war und ich daher seinen Namen noch wußte. Die Frauensperson die bei dem Herrn war, stellte er uns als seine Ehefrau vor und wir zweifelten auch gar nicht daran, daß die beiden nicht Mann und Frau wären. Durch den Umstand, daß in der Zeit vom 29.4. bis 3.5.33 keine weiteren Gäste bei uns übernachteten, nahmen wir auch nicht wahr, daß sich die Fremden nicht eingetragen haben.“ 
Bei den Fremden handelte es sich um den verh. Bankbeamten Theodor Wagener und die 20 Jahre alte, ledige Helene Heimer, beide wohnhaft in Rastatt. Diese sollten, da sie in wilder Ehe zusammenleben, auf Ersuchen der Kriminalpolizei Rastatt in Schutzhaft genommen werden, sie waren aber bei unserem Eintreffen am 3.5. nachm. 7 Uhr bereits von Obermusbach nach Rastatt abgereist.
Landjäger Vielberth
Er wird zu einer Geldstrafe von 1 Reichsmark, Ersatzweise 1 Tag Haft verurteilt.
Der Frey, seine Ehefrau und seinen Töchtern werden unterschriftlich zum Führen eines Fremdenbuches verpflichtet.


5. April 1933 
In der Strafsache gegen den Gastwirt Georg Frey z. Auerhahn wird durch Anzeige des Landjägers Duhsler festgestellt, der Beschuldigte habe am 13. März 1933 vorm. 12 3/4 Uhr das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizeistunde hinaus geduldet. 
Bericht des Landjäger Duhsler: Anlässlich einer Nachforschung wegen fahrl. Körperverletzung u.a. stellte ich fest, dass in der Nacht auf 13. d. Mts. im Gasthaus zum Auerhahn in Obermusbach bis gegen 12 3/4 Uhr vorm. über die auf 11 Uhr nachm. festgesetzte Polizeistunde hinaus ohne Polizeistundenverlängerung bewirtschaftet wurde. Georg Frey, verh. Land- u. Gastwirt zum „Auerhahn“ in Obermusbach gab auf Vorbehalt an: „Es ist richtig, dass ich in der Nacht auf 13. d. Mts. 8 Personen von Wittlensweiler u. 3 Personen von Besenfeld über die auf 11 Uhr nachm. festgesetzte Polizeistunde hinaus bis gegen 12 3/4 Uhr nachm. in meiner Wirtschaft geduldet habe, weil niemand betrunken u. alles ruhig war.“
Er wird zu einer Geldstrafe von 2 Reichsmark, Ersatzweise 1 Tag Haft verurteilt-


13. September 1933 
In der Strafsache Richard Gaiser aus Baiersbronn-Höll, wohnhaft in Obermusbach, wird durch Anzeige des Landjägers Duhsler festgestellt, der Beschuldigte ist am 3.9.33 vorm. 1 Uhr 40 nach Eintritt der Dunkelheit (Sonnenuntergang am 2.9.33 nachm. 7.03 Uhr u. Sonnenaufgang am 3.9.33 vorm 5.41 Uhr) auf unbeleuchteten Fahrrad entlang der Straße von Unter- nach Obermusbach gefahren. 
Der Beschuldigte gibt unter Vorbehalt an: „Ich komme von Freudenstadt u. habe meine Fahrradbeleuchtung zu Hause gelassen, weil ich glaube, ich komme noch bei Tag nach Hause.“
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.


Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 15.03.21