Bildstock

Aus den Urkunden von 1425/27
– der Bildstock –

Im Hauptstaatsarchiv befindet sich das Kopialbuch H102/63 Band 4.
In diesem Buch finden sich Vorläuferbeschreibungen des Lagerbuches von 1427 aus dem Jahr 1425. Diese Dokumente aus dem Jahr 1425 wurden vermutlich 1595, nach der Übernahme des Klosters durch die Württemberger,  handschriftlich kopiert.
Im Dokument von 1425 ist ein Bildstock genannt, der vermutlich bei der Reformation bereits entfernt wurde. Hier soll der Standort des Bildstockes beschrieben werden.

Dieser Teil der Niederschrift soll hier editiert werden. Ab Seite 330 (Folio 139b)  werden die Wege in Obermusbach beschrieben, wobei auch die Nutzungsart und die Unterhaltspflichten genannt werden.
Auf Seite 333 wird beschrieben, das am Ende des heutigen Rothweg, an dem der Hohlweg endet, ein Stauwehr stand. Dieser sollte verhindern, dass bei starkem Regen der dort heute noch bestehende querende Dürrbach in den Hohlweg läuft. Der Stauwehr bestand vermutlich aus parallele feststehende Pfosten in denen Dielen eingeschoben werden konnten. Diese Konstruktion ersetzte dann eine Brücke. In der Nähe dieser Konstruktion, eventuell bei den Eichen und der heutigen Sitzbank, stand 1425 noch ein Bildstock. Aussehen und der genaue Standort sind heute nicht mehr bekannt, da er vermutlich Ende des 16. Jahrhundert, mit der Reformation und dem Untergang des Kloster Reichenbach entfernt wurde.

Nennung vom Bildstock in Obermusbach um 1425
Ausschnitt aus HSTAS – H102/63 Bd. 4


Im Folgenden steht meine Interpretation des Urtextes und nachfolgend der von mir editierte Text. Der editierte Original-Text kann noch mit Übertragungsfehler behaftet sein, da die Schrift in vielen Teilen schwer les- und übertragbar ist.
Die Textinterpretation ist zur Verständlichkeit kursiv geschrieben. 

Wie man Wege und Stege von Obermusbach erhalten und benutzen
soll 


Es geht bei Lorentz Waltz eine Gasse rauf. Der Hof von Lorenz Waltz gehört jetzt dem Conrad Ziflen. An diesem Weg befindet sich auch ein Stauwehr und dieses Stauwehr soll der Lorentz Waltz oder wer sonst der Hofbesitzer ist, freihalten und pflegen. Wenn der Lorentz Waltz es ordentlich macht, so soll er es weiterhin ohne Hilfe der Nachbarn machen. Falls jedoch einmal ein Unwitter kommt und er das Wasser nicht mehr beherrscht, so hat er keine Schuld und weiterhin die Pflicht zur Pflege des Stauwehrs. 
Die Gasse hinter Lorentz Waltz Haus soll dreizehn Schuh (etwa 3,80 m) sein und für Vieh und Holztransporte geeignet sein. Der Weg geht bis zum Wald und darf nicht zum treiben von freilaufenden Vieh benutzt werden, wenn die Felder bebaut sind und Frucht auf ihnen steht. 
Die Hofgüter auf dem Flurstück Roth dürfen den Weg zum  fahren mit Heu- und Mistwagen benützen. Item, an der selben Gasse steht ein Stauwehr , oder beim dem Bildstock geht ein Weg ab in Richtung Flurstück „Krummer Acker“, der Weg geht dann weiter bis zum „Diemen Maht“. Diesen Weg darf jeder mit Heu- und Mistwagen benutzen, wenn der Weg über die Viehgasse der nächste Weg für ihn ist. 
Der Hof von Lorentz Waltz, der anschließend an Conrad Ziflen ging ist heute noch in Besitz der Familie Ziefle.Die Gasse ist der heutige Rothweg und der Stauwehr diente vermutlich dazu von den Feldern ablaufendes Wasser nicht die Gasse runterlaufen zu lassen.

Ab hier steht der Originaltext. 

Seite 139b oder 330

Weg Und Steg obgenants
dorffs, wie man die halten
soll



Seite 141 oder 333

biß an den Waldt, und denselben
weg soll niemandt brauchen, mit ledi-
gem Viehe, wann das Feldt In bann ligt
und muß demselbigen weg uß hiniber uf
die Rödergüter, das soll man brauchen
mit Heir, und mit mist.
Item an der selbigen gaßen bey dem wehr-
baum, oder bey dem Bildtstock, Ist
noch ein weg der gehet ußhin biß
uf die krummen acker, und uber die
krummen acker uf und auf, bis auf
Diemen madt. soll ein jäglicher brauchen
mit Hair und mist, welcher ob der Vieh
gaßen ligt, dem allernechsten uber das
sein, Und gehet noch ein weg bey
dem wellbaum uberab, uber die Viehgaßen
und welcher feldt under der Viehgaßen
hat, biß an den Eusterbach, biß Inn
das gründtlin, das hirurnen hinab gehet 

Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart H102/63 Bd. 4.
Erstellt von Hans Rehberg

Letzte Änderung am 26.01.26