Eingemeindung 1835

Die Eingemeindung von Obermusbach 1835

Im Jahr 1835 fand am 10. Dezember in Obermusbach eine Ruggerichtssitzung statt auf der über die Selbstständigkeit von Obermusbach verhandelt wurde.
Anwesend waren der Gemeinderath und der Bürgerausschuß von Obermusbach, der Oberamtmann von Freudenstadt und sein Schreiber. 

Es wurde auf dieser Sitzung durch den Oberamtmann festgestellt, dass es in Obermusbach 14 Aktive-Bürger gibt.
Eine selbstständige Gemeinde in Württemberg muß jedoch aus mindestens:
7 Gemeinderäten,
7 Mitgliedern eines Bürgerausschußes und
4 Ersatzmitgliedern für den Bürgerausschuß
– also in Summe 18 aktiven Bürger bestehen. 

Es wurde somit festgestellt, dass die Zahl der aktiven Bürger zu gering ist und der Gemeinde die gesetzliche Einrichtung einer ordentlichen Gemeinde-Verfassung nicht zu teil werden kann. 
Es wird eröffnet, dass die Gemeinde sich einer anderen Gemeinde (Untermusbach, das geht aus dem weiteren Schriftverkehr hervor) anzuschließen hat. 
Die Obermusbacher haben dagegen Einspruch erhoben, mit dem Argument, dass man eine uralte Gemeinde sei und man auch so weiter bestehen könne. Und im Notfall könnte auch die Bürgerschaft den Bürgerausschuß ergänzen. 
Die Aktiven-Bürger sind wie folgt aufgelistet: 
1.  Johann Friedrich Hofer
2.  Johann Georg Bauer
3.  JohannMichael Frei
4.  Peter Bauer
5.  Johannes Wurster
6.  Michael Wurster
7.  Martin Seeger
8.  Friedrich Klumpp
9.  Adam Hofer
10. Jacob Bauer
11. Johannes Frei
12. Jacob Friedrich Hofer
13. Georg Friedrich Umhofer
14. Matheus Ziflen  

Das Protokoll wurde unterschrieben von: 
Oberamtmann Friz
Aktner Koplin 

Gemeinderat: Seeger, Hofer, Bauer, Wurster, Hofer, Ziefle.
Bürgerausschuß: Michael Wurster, Fritz Umhofer, Hofer, Bauer, Michael Frey, Frey, Bauer 

Es folgte in den folgenden Jahren ein reger Schriftverkehr mit der Regierung in Stuttgart, in dem die Obermusbacher immer wieder die Bitte vortrugen, doch selbständig bleiben zu dürfen.
Das letzte Schreiben erfolgte am 3. April 1837 an die Königliche Majestät. 

In einem Schreiben des Königs vom 5. April 1838 steht dann folgendes: 
„Der Bitte der Gemeinde Obermusbach, Oberamt Freudenstadt, um Belassung ihrer Selbstständigkeit als Gemeinde will ich in der angetragenen Weise jetzt entsprochen haben.“ 

Damit war die Selbstständigkeit von Obermusbach für genau 100 weitere Jahre gegeben.  
Im Jahre 1938 wurde Obermusbach dann nach Untermusbach zwangseingegliedert.
Auslöser hierfür war der altersbedingte Rücktritt von Bürgermeister Kappler von Obermusbach nach 30 Dienstjahren und die notwendig gewordene Neubesetzung der Bürgermeisterstelle.
Die Gemeinderäte von Ober- und Untermusbach sprachen sich gegen eine Verschmelzung aus, die dann aber vom Landkreis 1936 verfügt wurde.
Der Namensvorschlag für die neue Gemeinde sollte „Musbach“ mit dem Zusatz „Schwarzwald“ sein. Dies hatten alle zuständigen Behörden in Württemberg und im Deutschen Reich abgesegnet.
Weshalb dann „Untermusbach“ gewählt wurde ist nicht bekannt.
Die 1936 beschlossene Zusammenführung wurde erst 1938 vollzogen, da der Untermusbacher Bürgermeister Bohnet die Zeit bis 1938 noch zur Erreichung seiner Rentenansprüche benötigte.

Karte mit den Gemeindegrenzen zur Eingemeindung 1938
Gemeindegrenzen zur Eingemeindung 1938

  
Einem Antrag der Obermusbacher auf die Rückkehr in die Selbstständigkeit nach dem Ende der Regierungsmacht von 1938 wurde nicht entsprochen.    

Eine weitere Eingemeindung folgte dann 1975, Untermusbach und damit auch Obermusbach wurde nach Freudenstadt eingemeindet.




Entnommen für 1838 aus den Archivunterlagen E 146 Bü 6580 des Hauptstaatsarchives Stuttgart,für 1936 aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg unter E 180 II Bü 1741 und dem Musbacher Archiv.
Editiert durch Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 15.03.21