Die geheimnisvollen Obermusbacher Hofmarken
An der Obermusbacher Grenze stehen noch alte Grenzsteine aus der Zeit der Freudenstädter Stadtgründung mit der Jahreszahl 1606, aus der Zeit der Waldverteilung um 1745 und aus der Zeit der ersten Landvermessung von 1837.
Zwischen den kommunalen Steinen der Landvermessung befinden sich die Grenzsteine der privaten Waldgrundstücke, von denen nicht bekannt ist, wann sie gesetzt wurden. Diese häufig unscheinbaren kleinen Steine sind schwer als Grenzsteine erkennbar, da sie ein unförmiges Format haben und nur wenig aus der Erde schauen. Es gibt jedoch auch Steine, vermutlich neuere von 1837, die ein schönes großes Format ähnlich den Kommunalsteinen haben.
Damit erkennbar ist wem das Grundstück gehört, mussten damals diese Steine gekennzeichnet werden. Auf den jeweiligen Grundstückseiten befinden sich deshalb in einer Art Runenschrift eingemeißelte Zeichen.
Dies sind die alten Hofmarken der Besitzer. Die Hofmarken bestehen aus einer Anzahl von Linien, die als Code die Hofzugehörigkeit anzeigen.
Es ist davon auszugehen, dass die Hofgrenzsteine mit der Landvermessung gesetzt wurden und die Hofmarken deshalb die Hofbesitzer von 1837 widerspiegeln. Möglich wäre es natürlich auch, dass die Hofgrenzsteine vor der Landvermessung bereits bei der Waldvergabe 1785 gesetzt wurden und die Landvermessung sich an diesen Grenzsteinen bei der Vermessung der Kommunalgrenzen orientiert hat, dann wären die Hofzeichen den Besitzern von 1785 zuzuordnen.
Als weitere Möglichkeit ist es nicht auszuschließen, dass einige Steine mit dem Grundstücksverkauf, vor allen Dingen bei einer Aufteilung der großen Flächen in Kleinere, neu gemeißelt und gesetzt wurden.
Dann würden die Hofmarken aus der Zeit des Verkaufes stammen. Hierzu sei bemerkt das bei der Waldverteilung in Obermusbach der Wald unter den Lehensbauer und der Gemeinde aufgeteilt wurde.
Es gab 1785 nur etwa 14 Eigentümer. 58 Jahre später werden in einem Auszug auf dem Grundstücksregister 24 Eigentümer gelistet.
Im Güterbuch von 1855 werden 11 Obermusbacher und 60 Auswärtige Eigentümer aufgeführt.
In der Zeit von 1818 bis 1852 wurden also einige Höfe in Obermusbach aufgelöst und der Wald verkauft.
Auffällig ist, dass die kleinen Waldgrundstücke der Kommunalgrenze am Merzenberg nur durch kleine grob behauene Grenzsteine markiert sind und die großen Waldflächen von 1837 im Bereich Krähenhardt, die vielfach in kleinere Flächenaufgeteilt wurden, mit größeren besser behauenen Grenzsteinen versehen wurden. Eventuell deutet die bessere Qualität auf eine Erneuerung und ein jüngeres Aufstelldatum hin.
Die Hofmarken, auch Hausmarken oder Holzmarken genannt, waren bereits im 17ten Jahrhundert gebräuchlich. Sie wurden benutzt um die Hofgerätschaften zu kennzeichnen. Wichtig war ihr Einsatz auch bei der Kennzeichnung von gefällten Baumstämmen im Wald, damit es bei der Sägemühle oder beim Flößen keine Vertauschungen gab.
Dies erklärt auch, dass die Marken ausnahmslos aus geraden Strichen bestanden. Nur diese konnten mit der Axt eingeschlagen oder mit dem Holzreiser eingeritzt werden. In späterer Zeit wurden die Hofmarken vom Schmied als Schlageisen gefertigt und konnten dann auch runde Elemente beinhalten. In vielen Gemeinden war es früher üblich, dass im Schultheißenamt eine Tafel hing auf der diese Hofmarken und die zugehörigen Besitzernamen gezeichnet waren. Hiermit war eine eindeutige Identifizierung möglich. Leider gibt es in Obermusbach keinen Auflistung dieser alten Hofmarken, so dass ich hier versucht wurde habe, diese Zeichen mit der Zugehörigkeit der Grundstücke zu den alten Höfen zu erforschen.
Für Hinweise ist der Autor dankbar.
Zuordnung der Hofmarken zu den Lehenshöfen nach den jetzigen vorläufigen Erkenntnissen.
Der Lehenshof Ziefle hat als Hofmarke ein Kreuz mit zwei Punkten. Auf den Grenzsteinen sind kleine Striche statt der Punkte eingeschlagen. Die kleinen Striche sind teilweise waagerecht aber auch senkrecht vorhanden.
Der Lehenshof Bohnet Nr. 13 hat als Hofmarke zwei zusammenhängende Pfeilspitzen die auch als ein großes M zu sehen sind. Das Zeichen wird auf den Grenzsteinen Stehend und auch Liegend dargestellt. Dieses Hofmarke wurde nach der Erbabteilung des zweiten Bohnet-Hofes Nr. 9 für beide Höfe beibehalten.
Lehenshof Mast, Hof Nr. 14 – Gasthof Hirsch -. Fundort Grundstück 341. Das Waldgrundstück 341 ist an zwei Ecken mit dieser Marke versehen. Zur Zeit der Grenzziehung war Johannes Mast der Eigentümer. Ein Zeichen ist Waagerecht und das andere Senkrecht dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass beide Zeichen dem selben Hof zugehörig und die Unterschiede nur aus der Steinhauerarbeit bedingt sind.
Hofer, abgegangener Hof Nr. 7, Fundort Grundstück 310. Im Bereich der Kommunal-Grenzsteine 114 und 115. Vermutlich bei 114 auf dem Kopf stehend.Es ist davon auszugehen, dass beide Zeichen dem selben Hof zugehörig und die Unterschiede nur aus der Steinhauerarbeit bedingt sind.
Lehenshof Friedrich Wurster, Hof Nr. 16, Fundort Grundstück 311. Berg- und Talwärts von Grenzstein 114. Schwer lesbar und deshalb nicht klar ob mit einen oder zwei Querbalken. Nach 1885 im Besitz vom Lehenshof Ziefle.
Lehens-Hof Nr. 1, Fundort Grundstück 312. Zwischen den Grenzsteinen 113 und 114. Zeichen bei 113 Senkrecht und bei 114 Waagerecht.
Lehenshof Martin Wurster, Nr. 15, Fundort Grundstück 344. Hofstein 109 Schritt bergwärts von Grenzstein 110. Marke auf der Bergseite, auf der Talseite die Marke von Martin Seeger.Es ist davon auszugehen, dass beide Marken dem selben Hof zugehörig und die Unterschiede nur aus der Steinhauerarbeit bedingt sind.
Lehenshof Martin Seeger, Hof Nr. 2, Fundort Grundstück 343. Hofstein 109 Schritte bergwärts von Grenzstein 110. Marke auf der Talseite, auf der Bergseite die Marke von Martin Wurster
Friedrich Frei von Reichenbach, Fundort Grundstück 308. Unterhalb Grenzstein 116. Steht 116 noch??
Ludwig Finkbeiner von Reichenbach, Fundort Grundstück 342. Bergwärts vom Grenzstein 110.
Löwenwirt Schittenhelm von Hallwangen, Fundort Grundstück 340. Zwischen den Grenzsteinen 111 und 112. Im I. Güterbuch von 1853 ist als Nachfolger der Lehenshof Braun eingetragen.
Basis sind die Güterbücher von 1855 und die Waldaufzeichnung von 1844 aus dem Musbacher Archiv, Primärkarte und Primärkataster aus dem Vermessungsamt Freudenstadt und der Internet-Website LEO-BW.de sowie viele Begehungen des Obermusbacher Waldes.
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 23.03.21