Die Kohlplatten und
die Standorte für die Kohlemeiler in Obermusbach
Im Flurstück „Beehwiese“ befanden sich zwei Standorte für die Errichtung von Kohlemeiler.
In den alten Ortsdokumenten findet sich ein Gemeinderathsprotokoll vom 1. Oktober 1855 folgender Eintrag:
Auf dem Gemeindeeigenthum bei der sogenannten Beehwiesen befinden sich seit vielen Jahren 2 Kohlplatten welche alljährlich von Einheimischen und Fremden zum Kohlen benützt werden. Da seither kein Kohlplattenzinß entrichtet wurde, so wurde unter dem heutigen beschloßen, daß jeder der einen Kohlhaufen auf unßerem gedachten Gemeindeeigenthum brennt oder brennen läßt, der Eigenthümer des Holzes von jedem Kohlhaufen in die Gemeindecaße hier sogleich zu entrichten hat den Betrag mit 40 Kr. Vierzig Kreutzer. Dießer Vertrag muß fest gehalten werden.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet
Laut Steuer-Güterbuch von 1874 hat im Jahr 1875 die Bauerschaft der Gemeinde die Kohlplatte Flurstück 326 mit 5 a 1qm überlassen (Kaufbuch II Seite 205b Flurstück 266/6, neu 326/1).
Gefunden und aufgeschrieben von Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 12.03.21