Weitere Urkunden von 1425
– Wege und Stege – Teil 1
Im Hauptstaatsarchiv befindet sich das Kopialbuch H102/63 Band 4.
In diesem Buch finden sich Vorläuferbeschreibungen des Lagerbuches von 1427 aus dem Jahr 1425. Diese Dokumente aus dem Jahr 1425 wurden vermutlich 1595, nach der Übernahme des Klosters durch die Württemberger, handschriftlich kopiert.
Uns liegt nur noch diese Kopie vor, die im Bezug auf die Namen der Obermusbacher Lehensbauern der Zeit angepasst wurde.
Die Namen der Grundbesitzer sind also aus der Zeit von 1595, die allgemeine Beschreibung jedoch eine Kopie eines Dokumentes aus dem Jahr 1425.
Diese Niederschriften sollen hier editiert werden. Ab Seite 330 (Folio 139b) werden die Wege in Obermusbach beschrieben, wobei auch die Nutzungsart und die Unterhaltspflichten genannt werden.
Ferner ist das Wasserrecht beschrieben und weitere Rechte, die sich auch im Urbar von 1427 wieder finden.
Die weiteren Rechte sind in diesem Artikel ab Seite 337 beschrieben und auch hier auf einer weiteren Seite .
Auffällig ist, dass bei den Hofbesitzern immer zwei Namen genannt werden. Der erste Name ist der Besitzer der beim Schreiben der Kopie dieses Lagerbuches um 1595 den Hof inne hatte. Der zweite Name ist mit Bleistift hinzugefügt worden unter Streichung des Ursprungsnamen und der Besitzer der bei Schreibung des Lagerbuches von 1667 den Hof inne hatte.
Im Folgenden steht meine Interpretation des Urtextes und nachfolgend der von mir editierte Text. Der editierte Original-Text kann noch mit Übertragungsfehler behaftet sein, da die Schrift in vielen Teilen schwer les- und übertragbar ist.
Die Textinterpretation ist zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.
Wie man Wege und Stege von Obermusbach erhalten und benutzen
soll
Als erstes wird der Weg bei der Mühle beschrieben.
Auf diesem Weg darf jeder gehen und auch reiten.
Der nächste Weg geht durch Hans Heberlins Hof, der Hof gehört jetzt aber dem Conrad Clausen.
Dies ist der heutige Bohnet-Hof.
Diesen Weg hat niemand zu benutzen außer Endris Hornberger bzw. jetzt Benedikt Mast und der darf auf diesem Weg mit den Heu und Mistwagen auf seinen Acker auf der Mühlhalden fahren.
Der Hof von Benedikt Mast ist der Ochsen und gehört heute der Familie Blum. Der Weg ist die heutige Mühlhaldenstraße.
Die anderen die einen Acker auf der Mühlhalden haben, sollen den Weg bei Hans Brückel, jetzt Christ Weisers Haus benutzen und auf diesem Weg ihr Heu und Mist fahren. Ist dieser Weg voll Dreck, so sollen die Nutzer ihn mit Steine füllen.
Christ Weisers Haus ist der heutige Braun-Hof und der Weg existiert noch als Grasweg bis zur Mühlhaldenstraße.
Die einen Acker haben, der an den Talweg stößt und unterhalb des Weges zur Mühlhalde liegt, die sollen auf der Gasse fahren.
Damit ist vermutlich die Ortsstraße durch Obermusbach gemeint.
Ebenso sollen die zur Allmandt, das heißt die der Gemeinschaft gehörenden Wiesen, fahren wollen, die Ortsstraße benutzen.
Als weiteres geht durch Hannß Kleyßens, bzw. jetzt Michael Seegers Garten ein kleiner Weg zu der Wiese hinter diesem Hof. Den Weg darf jeder benutzen. Reiten und fahren mit Fuhrwerken ist jedoch nicht gestattet.
Jeder der ein Feld an der Reichenbacher Straße hat darf diese benutzen und darauf mit Heu- und Mist-Wagen fahren.
Die Reichenbacher Straße ist vermutlich die Straße ab Ortsausgang nach Klosterreichenbach zu. Heute die Klosterstraße außerhalb von Obermusbach Richtung Bengelbruck.
Das Stauwehr bei Kohlhansen Haus, jetzt Jerg Morats Haus, soll immer der in Ordnung halten, der diesen Hof besitzt. Er soll dafür sorgen, das kein Wasser unkontrolliert ins Dorf läuft. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, das dass Wehr offen bleibt und nicht verschlammt.
Kohlhansens Haus ist der alte Wörner Hof Nr. 14. Aus dem Ortsplan von 1843 wissen wir, das neben dem Ziefle-Hof ein Teich aufgestaut war, vermutlich ist dieser Teich damit gemeint, wobei er 1425 vermutlich etwas weiter in Richtung des Wurster-Schanz-Hofes lag.
Es geht bei Lorentz Waltz eine Gasse rauf. Der Hof von Lorenz Waltz gehört jetzt dem Conrad Ziflen. An diesem Weg befindet sich auch ein Stauwehr und dieses Stauwehr soll der Lorentz Waltz oder wer sonst der Hofbesitzer ist, freihalten und pflegen. Wenn der Lorentz Waltz es ordentlich macht, so soll er es weiterhin ohne Hilfe der Nachbarn machen. Falls jedoch einmal ein Unwitter kommt und er das Wasser nicht mehr beherrscht, so hat er keine Schuld und weiterhin die Pflicht zur Pflege des Stauwehrs.
Die Gasse hinter Lorentz Waltz Haus soll dreizehn Schuh (etwa 3,80 m) sein und für Vieh und Holztransporte geeignet sein. Der Weg geht bis zum Wald und darf nicht zum treiben von freilaufenden Vieh benutzt werden, wenn die Felder bebaut sind und Frucht auf ihnen steht.
Die Hofgüter auf dem Flurstück Roth dürfen den Weg zum fahren mit Heu- und Mistwagen benützen. An dem Stauwehr steht auch ein Bildstock. Und bei diesem Bildstock geht ein Weg ab in Richtung Flurstück „Krummer Acker“, der Weg geht dann weiter bis zum „Diemen Maht“. Diesen Weg darf jeder mit Heu- und Mistwagen benutzen, wenn der Weg über die Viehgasse der nächste Weg für ihn ist.
Der Hof von Lorentz Waltz, der anschließend an Conrad Ziflen ging ist heute noch in Besitz der Familie Ziefle.Die Gasse ist der heutige Rothweg und der Stauwehr diente vermutlich dazu von den Feldern ablaufendes Wasser nicht die Gasse runterlaufen zu lassen.Heute gibt es keine Höfe mehr im Flurstück Roth, im Lagerbuch von 1427 sind jedoch noch diese Höfe mit ihren Sonderrechten bezüglich der Abgaben beschrieben.Die Lage vom „Diemen Maht“ ist mir noch nicht bekannt.Der Eusterbach wird noch mehrfach genannt werden, er wird heute Aisterbach bzw. Osterbach genannt.
Es geht noch ein Weg beim Stauwehr ab, dies ist die Viehgassse. Dieser Weg geht durch die Felder bis in den Eusterbach und weiter bis auf die Dorfstrasse.
Und wer Felder hat an der Viehgasse, am Eusterbach bis ins Tal, der hat das Recht mit Heu- und Mistwagen den Weg zu befahren. Dieses Recht darf ihn keiner nehmen. Wenn die Berechtigten wollen, so dürfen sie auch den kleinen Weg der zum Brunnen geht benutzen.
Dieser kleine Weg soll zum Weg nach Pfalzgrafenweiler gehen. Er führt hierbei über den Acker von Dürchel Blöchlin. Dieser Acker gehörte danach Christ Winterer und jetzt Hanns Klais. Im Tal soll der Weg über den Eusterbach gehn und dann Richtung Pfalzgrafenweiler. An diesem kleinen Weg befindet sich ein Garten, das Capellen-Gütlein, den soll die Gemeinde oder Hans Weiß, jetzt Hans Morat oder wer sonst das Gütlein gehört, bewirtschaften.
Als nächstes beginnt ein Weg bei Michael Blöchlins, jetzt Jerg Reiblins, Baumgarten und geht bergauf zum Spitzackerbaum und von da an weiter hinauf. Wer jenseits des Eusterbachs Felder hat, der hat das Recht diesen Weg mit Heu- und Mistwagen zu befahren, jedoch nicht weiter als bis zu den Felder, wenn auf diesen Frucht steht.
Es gibt auch eine Gasse, die heißt „Fünster Gasse“. Sie geht auch beim Spitzackerbaum hinauf bis zu der Straße, die aus dem Wald von Pfalzgrafenweiler kommt. Wenn auf dieser Gasse viel Dreck ist, soll man Streu auf die Gasse bringen. Sind die Felder bestellt oder steht Frucht auf ihnen, so darf man auf dieser Gasse nur mit angebunden Vieh gehen. Wer mutwillig sein Vieh nicht an der Leine führt, der soll mit 14 Heller oder 15 Kreuzer für jedes Stück Vieh bestraft werden.
Am der „Fünster Gasse“ geht ein Weg ab bis auf Morhardts Acker, der Acker heißt auch Eupachacker. Bei diesem Weg hat jeder das Recht mit Heu- und Mistwagen zu fahren bis auf das Flurstück „Hohen Rein“, das zwischen Michael Blöchlins und Hans Gree, jetzt Jerg Reiblin und Hans Michel Ziflen, liegt. Auch die Besitzer der anderen Äcker, die unterhalb des Eupachacker liegen dürfen mit Heu- und Mistwagen diesen Weg benutzen.
Michael Blöchlins Hof ist der heutige Beckenbauer-Hof. Der Hof von Hans Gree stand zwischen dem Ochsen und dem Beckenbauer-Hof.Der Spitzbaumacker ist das Grundstück bei dem heute die Wertstoffcontainer stehen. Hier geht heute noch links ein Weg in die Felder, rechts vom Beckenbauer-Hof und rechts vom Aisterbach. Die „Finster Gass“ ist der Grasweg, der rechts von den Containern bzw. links vom Wagghäusle zum Flugplatz führt.
Es gibt von Hans Grees Garten ab einen Wassergraben der von der Gemeinde gepflegt werden muß.Es gibt einen weiteren Graben von Düchel Blöchlins, jetzt Jerg Reiblins Garten an und einen Graben von Hans Klaißens, jetzt Michel Seegers) Hof an, die auch von der Gemeinde gepflegt werden müßen.
Diese drei Wassergräben sind offensichtlich die Abläufe der Quellen hinter Zifles Haus, im Ochsen-Keller und der Aisterbach. Alle Abläufe sind heute verdohlt und nicht mehr sichtbar.
Sollte es einen großen Regen oder ein Unwetter geben, so hat man das Recht dem eichernen Stauwehr (Priel) vor dem Sägmühlezulauf zu öffnen und das Wasser in die Wiese zu leiten, damit es an der Sägmühle keinen Schaden gibt.
Den Zaun stellt jeder für seinen Teil so das er an den Zaun des nächsten anschließt.
Dies betrifft vermutlich den Dorfzaun (Etterzaun) um den Ort.
Und von der Almandt kann jeder einen Teil nutzen.
Es ist nicht klar ob hiermit gemeint ist, dass jeder seinen Teil an der allgemeinen Wiese umzäunen darf.
Ab hier steht der Originaltext.
Seite 139b oder 330
Weg Und Steg obgenants
dorffs, wie man die halten
soll
Zum Ersten fahrt an im stäg weg bey der mü-
lin gehet ubern gern hinauß, soll man
halten das man Ine mag Reüthen und
gehn, und gehet ein weg durch Hans He-berlins Conrad Clausen, Hoff hinauf, den hat niemandt
Zur brauchen den Enderis Hornberger Benedikt Mast, mit
Seite 140 oder 331
heir, und mist, uff ein Acker, heist die
mihlhaldt, und darnach was Acker an des
selben weg stoßen, die sollen bey Hannß brürckels Christ Weißers Hauß die lucken herauf faren
mit Heir und mit mist, und ist derselbig
weg unden strünt (Dreck), und sollen die Stein miten
Im weg stehen, und was hinder sich auß stost
an das gründtlin, und an die Almandt, die
selbigen sollen, die gaßen uß farren mit Heir
und mit mist,
Darnach soll ein Styg gobn durch des Hannß Gleyßen Michael Seegers garten hinauf, bis an den gras
Darnach mag ein Jeglicher gohn wo er will
soll aber Keiner weder Reüthen noch farren.
Item die Reichenbacher Straß eine, soll ein
Jeglicher, der feldt under der Straß hat
den allernechsten ob der Straß, uff das
sein, und abden seinem mit Hair und mist
brauchen.
Seite 140b oder 332
Item den wehrbaum bey das Kolhanßen Jerg Morats
Hauß soll ein Jeglicher, der daßelbig gurth
Inhat, drucken halten, und Kein waßer
das dorff ablauffen, und der Bach hinderm
Haus soll von der Gemeindt offen gehalten und nichs vermacht
werden.
Item die gaß die bey Lorentz waltzen Conradt Ziflens uffhin
gehet, und oben an den Schleith ein wehr-
baum, soll Lorentz Waltz Conrad Ziflen oder wehr das gurth
Inne hat offen halten, und obs saehn-
wenn das ers nichs Bhetz, das waßer schaden
thet, so soll ers widerums machen ohne der
nachpauren hilff, Es were dan sach das
ein gewalt Kome, das ers nichs behaupten
möcht, soll er Ungefangen sein, und soll
Jm das waßer niemandt nemmens
Und dieselbe Straß uffhin soll sein dreizey
Schurch weith durch das vieh holtz uß und dass hin
Seite 141 oder 333
biß an den Waldt, und denselben
weg soll niemandt brauchen, mit ledi-
gem Viehe, wann das Feldt In bann ligt
und muß demselbigen weg uß hiniber uf
die Rödergüter, das soll man brauchen
mit Heir, und mit mist.
Item an der selbigen gaßen bey dem wehr-
baum, oder bey dem Bildtstock, Ist
noch ein weg der gehet ußhin biß
uf die krummen acker, und uber die
krummen acker uf und auf, bis auf
Diemen madt. soll ein jäglicher brauchen
mit Hair und mist, welcher ob der Vieh
gaßen ligt, dem allernechsten uber das
sein, Und gehet noch ein weg bey
dem wellbaum uberab, uber die Viehgaßen
und welcher feldt under der Viehgaßen
hat, biß an den Eusterbach, biß Inn
das gründtlin, das hirurnen hinab gehet
Seite 141b oder 334
biß In Eusterbach, darselb hat noch
Zur farren mit mist und hair, und
soll Inne niemandt werns, will er aber
so mag er das steyglin, das Zum Brun-
nen gehet hinab farren, dasßelb steyg-
lin soll den weylen steyg herauf gehen
und soll uber den acker, der Dürhel Blöchlins Christ Winterer ist +, uß und uß hin, und hinden
(+ Randbemerkung: Diesen Acker hatt ietzten der Hanns Klaiß.)
Im gründtlin demnechsten Uberein, den
Eusterbach hinüber, und schlecht darnach
gehen weyler Zur, und am selber gäß-
lin soll ein garten sein, das soll selber
Zur lauffen, und soll Ihn die ++ Gemeindt
wegn besti caipel Gürtly machen, oder wehr das gurth In hat.
(++ Randbemerkung: Jerg Morat Hanß Wiß oder wer des Gurt Innhat.)
Item darnach an Michael Blöchlins Jerg Reiblens Baum-
garten, am und gehet ein weg Obenauf
am Spitz acker baum, und da selbst
Seite 142 oder 335
hinauf, welcher gürter daselbs hat
Jenseith dem Eusterbach, der Hat macht
daselbst mit Heir, und mist Zur faren
so fahr hinder sich als die bann wieth gehet,
Item ein gäßlin, genant das fünster
gäßlin, gehet auch beim Spitzacker
baum hinauf, uff und uff, biß an
die Straß, die uß dem weylerwalt ge-
het, dieselbig straß ist und
er stründt (Dreck)und sollen die Strei misten Im weg
stohn, und wan daßelbig feldt frucht
bringt, oder im bann ligt, soll niemandt
hinauß faren, dan mit gefangenem Vieh
und welcher darüber füre muretwillig-
lich, der soll Zur Rers geben vierzehn Hle
(Randbemerkung: 15 x von jedem Stetlich)
Item am finsteres gäßlin gehet uber
ein weg hinauß, bis uff morhartz
Acker, heist der Eu pachacker, den hat
Seite 142b oder 336
man macht Zur farren, mit Heir und
mist, und hat man denselben
weg macht Zur brauchen, biß uff den
Hohen rein, der Zwischen Michel Blöchlin und Hans Gree Jerg Reiblen und Hans Michel Ziflen ligt, und die anderen
Beger die underen rein ligen, sollen
den E Pach uf abgohn, mit Heir
und mist.
Item ein grab gehet an Hans Grees Michel Ziflen garten
hinab, soll die Gemaindt offen halten, das der weg
thrucken bleib, und soll ein grab gehen
an Düchel Blöchlins Jerg Reiblens garten ab, von Hans Kleiyßen Michel Seeger an, den soll er auch offen
halten, (oberhalb der Zeile: und Wasser halten) das der weg trucken bleib ,
(Randbemerkung zu obenstehenden Absatz: XB ein gemeindt muoß dißen graben mit ein ander Eing? wahlen einhetlig kein Schafft.)
Item ob große güß oder gewalt käme
so hat man macht bey dem truch Eichin Priel
das waßer uß dem graben Zur richtn
In die wißen, das der Seegmühlen
Seite 143 oder 337
kein Schad geschen.
Fortsetzung Teil 2 hier
Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart H102/63 Bd. 4.
Erstellt von Hans Rehberg
Letzte Änderung am 14.03.21