Postbote

Der Postbote in Obermusbach

Im den Unterlagen des Ortsarchivs finden sich einige Informationen über die Postzustellung in früherer Zeit. 

Am 17. Februar 1885 schreibt die Königliche Generaldirektion der Posten und Telegraphen aus Stuttgart über das Königliche Postamt Freudenstadt:
Auf den Bericht vom 14. d. Mts. erhält das K. Postamt den Auftrag, dem Gemeinderath Untermusbach und demjenigen in Obermusbach zu eröffnen, daß ihre Bitte um Zutheilung zum Postbezirk Dornstetten erst dann in weitere Behandlung genommen werden könne, wenn es den genannten zwei Gemeinden gelungen sein werte, auch die Gemeinden Grünthal, Aach und Wittlensweiler für ihren Plan zu interessieren. Vorerst widerstreben diese Gemeinden der Zutheilung zu Dornstetten, die K. Generaldirektion aber könne nicht geneigt sein, von den vorgenannten 5 Gemeinden, die auf ganz kleine Entfernungen von einander im Kreis herumliegen, mit erheblichen Kostenaufwand einen Theil nach Dornsteten, einen anderen nach Freudenstadt zuzuweisen. 

Am 9. Juli 1887 schreibt das Postamt Freudenstadt:
Nachdem der Postbote Vögele, -welcher die Orte Wittlensweiler, Aach, Frutenhof, Grünthal, Ober- und Untermusbach postmäßig zu bedienen hat, – seit 1. d. Mts. mit einem Handkarren ausgerüstet ist, muß d. Vögele denselben 3 Mal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag auf seinen Bestellgang mitnehmen, und können diesem Boten von jetzt ab Päckereien von jedem Umfang und Gewicht (bis zu 50 kgr) an den vorgenannten Wochentagen zur Beförderung übergeben werden.  

Am 4. Dezember 1889 schreibt das Postamt Freudenstadt:
Wird hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die dortige Gemeinde vom 9. d. Mts. an von dem Bestellbezirk des Postamtes Freudenstadt abgetrennt und demjenigen des Postamtes Dornstetten überwiesen wird und zwar wird von den Gemeinden Hallwangen, Unter- u. Obermusbach ein besonderer Botendienst gebildet. Ueber die Person des Boten und die Gangzeiten wird durch das Postamt Dornstetten näher Mittheilung erfolgen. 

Am 29. August 1904 schreibt das Postamt Dornstetten:
Durch Erlaß der Königl. Generaldirektion der Posten u. Telegraphen soll dem Landbestellbezirk des Landpostboten Weber die Orte Unter- u. Obermusbach noch zugeteilt u. Weber mit einem Fuhrwerk, welches er wöchentlich 3 mal zu benützen hätte, ausgestattet werden. Für die Gemeinde Aach mit Parzellen u. Untermusbach soll je ein Nebenbote aufgestellt werden, damit die aufgelieferten Sendungen noch mit dem Zug um 12 Uhr 12 Min fortkommen können.
Weber würde etwa um 9 Uhr in Obermusbach ankommen u. um 9 1/2 Uhr wieder zurückgehen.
Das Postamt sieht in dieser Einrichtung einen wesentlichen Fortschritt u. hofft, daß die Gemeinde diesem Antrag zustimmen wird. Weber steht es natürlich frei jeden Tag zu fahren. Da das Postamt nur kurzen Termin, so wird um baldige Antwort gebeten. 

Vom Postamt Dornstetten am 9. Februar 1908 an das Schultheißenamt Obermusbach.
Seit einer Reihe von Jahren nimmt der Postbote Weber von Dornstetten die auf dem Bahnhof Dornstetten für die Einwohner der dortigen Gemeinde ankommenden Frachtstückgüter zur Zustellung an die Adressaten in Empfang, ohne daß bei der unterzeichneten Stelle für Weber eine diesbezügliche Vollmacht vorliegt.
Um in dieser Hinsicht den Vorschriften Rechnung zu tragen, ersuche ich verehrl. Schultheißenamt einen Gemeinderatsbeschluß herbeiführen zu wollen, dahin lautend daß der Postbote Weber ermächtigt ist, die auf der Station Dornstetten für die Einwohner der Gemeinde Obermusbach ankommenden Frachtstückgüter gegen Bezahlung der Fracht in Empfang zu nehmen. Ich erlaube mir hierbei ausdrücklich zu bemerken, daß für die Gemeindevertretung hier durch keinerlei Verpflichtung besteht, sondern daß diese Art von Vollmacht einzig und allein an Stelle der auf umständliche Weise von jedem einzelnen Adressaten einzuholende Vollmacht tritt. Einer bald gefl. Erledigung entgegensehend, zeichnet Hochachtungsvoll Heinzmann 

Vom Postamt Dornstetten, jedoch ohne Datum:
An das Schultheissenamt Obermusbach. Durch Erlaß der Oberpost-Direktion vom 4. d. Mts. Nr. 70896 wurde der Landpostdienst in Untermusbach dem Kriegsgeschädigten Jacob Züfle übertragen. Derselbe hat am 11. seinen Dienst anzutreten. Von diesem Tage ab, werden die Gemeinden werktäglich nur noch einmal landpostmässig bedient. Wie verabredet fährt der Landpostbote um 9 Uhr in Untermusbach ab und geht um 12.30 Uhr nachm. wieder von Dornstetten zurück. Der Grenzer wird mit dem Zuge um 12.00 Uhr hier eintreffen und noch am gleichen Tage in den Gemeinden bestellt werden.
Den Landpost- u. Nebenboten ist allgemein untersagt worden über Nacht Geldbeträge in ihren Wohnungen zu verwahren. Da der Hauptbote erst um 9.00 Uhr vorm. abfährt, müssen Geldbeträge von 8.00 Uhr an aufgeliefert werden.
Pakete u. Ankauf von Wertzeichen können auch zu anderen Zeiten, wenn der Bote zu Hause ist, abgegeben werden.  

In den Gemeindratsprotokollen finden wir folgende Notizen zur Postzustellung:
18. November 1916
Postbote Stoll von Untermusbach teilt mit, daß infolge Einberufung seines Sohnes der Nachmittagsbotengang eingestellt werden soll, da sich bei dem Postamt kein Bewerber gemeldet habe. Er gibt an, daß er eventuell geneigt wäre diesen zweiten Botengang selbst auszuführen, wenn ihm die beteiligten Gemeinden eine Entschädigung gewähren würde für eine Hilfskraft, die ihm in Frutenhof angetragen wurde und es ihm dann möglich wäre 1 Stunde früher hierher zu kommen.
In Anbetracht, daß ein zweiter Botengang durchaus erforderlich ist, wird vom Gemeinderat beschlossen:
Zur Erhaltung des zweiten Postbotenganges dem Postboten Stoll mit Wirkung vom 1. Januar 1917 ab, über die Kriegsdauer einen vierteljährigen Beitrag von 10 M zu verwilligen. 

14. April 1921
Der Postbote Stoll aus Untermusbach ist außer Dienst getreten, die Bezahlung des zweiten Postbotenganges entfällt hiermit. Darlehenskassen, Gemeindepflegen, Agenturen von Sparkassen, sowie Privatempfänger wollen vom Ortsvorsteher hiervon benachrichtigt werden. 

Vom Postamt Dornstetten am 30. April 1921:
Laut Verfügung der Oberpostdirektion darf ab den 1. Mai den Landpostboten, sowie deren Nebenboten ein Betrag von nicht mehr als 5000,- Mark von einem Einzahler zur Einzahlung übergeben werden.
Ebenso dürfen den Landpostboten Beträge auf Zahlungsanweisung von über 5000,- Mark an einem Empfänger nicht mehr mitgegeben werden. Empfänger solcher Beträge sind künftig von dem Postamt durch Mitteilung zur Abholung aufzufordern & ist das Geld am Postschalter in Dornstetten zwischen 8 & 12 Uhr Vormittags & 3 & 6 Uhr Nachmittags abzuholen. 

20. Dezember 1922
Betrifft die Errichtung einer Posthilfsstelle. Das Postamt Dornstetten teilt mit, daß von Seiten der Oberpostdirektion ein Erlaß eingegangen sei, worauf in der hiesigen Gemeinde eine Posthilfsstelle errichtet werden kann, wodurch die Postanlieferungsgebühren in Wegfall kommen würden. Die Bezahlung dieser Posthilfsstelle wäre Sache der Gemeinde.

Die Telephonhilfsstelleinhaberin Maria Dürr hat sich zur Übernahme dieser Stelle bereit erklärt gegen Bezahlung der gleichen Belohnung wie für die Telephonhilfsstelle.
Nach Beratung ist vom Gemeinderat beschlossen:
1. Die Oberpostdirektion um Genehmigung zur Errichtung dieser Posthilfsstelle zu bitten.
2. Diese Stelle der Maria Dürr, Telephonhilfsstellenvorsteherin, zu übertragen und ihr hierfür eine Belohnung von jährlich 600 M vom Tag der Eröffnung der Stelle an zu verwilligen.
Randbemerkung: Die Posthilfsstelle wurde genehmigt und am 1. Febr. 1923 eröffnet. 

31. Juli 1924
Beschluß: Dem Postboten die Vorauszahlung zu bewilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey

Heute gibt es in Musbach keine Poststelle mehr, der Postbote kommt einmal täglich und mehrere Paketzustelldienste bringen bei Bedarf die Pakete per Auto.
Außerdem gibt es noch 2 Briefkästen und 2 Telefonsäulen.

Erstellt von Hans Rehberg

Letzte Änderung am 15.03.21