Reichenbacher Säge

Die Reichenbacher Sägemühle und Sebastian Frey

Im Jahre 1843 kaufen der Obermusbacher Ochsenwirt Sebastian Frey und Johann Georg Klumpp mit weiteren Teilhabern aus Klosterreichenbach ein Gelände zur Errichtung einer Sägmühle an der Murg in Klosterreichenbach.

1. Blatt vom Kaufvertrag für die Grundstücke zum Bau der Reichenbacher Säge (Murgbrücken-Sägmühle)
Blatt vom Kaufvertrag für die Grundstücke zum Bau der Reichenbacher Säge (Murgbrücken-Sägmühle)


Das Projekt hat seine finanziellen Möglichkeiten stark belastet, so das er 1848 eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse über sich ergehen lassen musste.
Nach einer Anzeige im „Grenzer“ am 4.August 1868 hat er dann seine Hälfte an der Murgbrücken-Sägmühle zum Verkauf angeboten.

Verkaufsanzeige Reichenbacher Sägmühle 1868
Verkaufsanzeige Reichenbacher Sägmühle 1868


Die Mühle wurde von den Reichenbacher Teilhabern weiter geführt und an die Firma Haisch verkauft. Im Jahr 1895 ist die Säge abgebrannt. Wieder aufgebaut ist heute sie noch Bestandteil eine Elektrizitätswerkes.

Im Kreis die Reichenbacher Säge um 1890.
Im Kreis die Reichenbacher Säge um 1890.
Links die Murgbrücke und im Hintergrund die Klosterkirche noch mit einzelnen spitzen Turm. 1)
Badende im Mühlenteich um 1914
Badende im Klotzweiher der Reichenbacher Mühle um 1914 1)

Der aufwendige Mühlenkanal wurde zwischenzeitlich modernisiert und zum größten Teil unterirdisch verlegt.

Lageplan von 1837 ohne Sägmühle an der Murgbrücke
Lageplan von 1837 ohne Sägmühle an der Murgbrücke
Kartenausschnitt mit Sägmühlekanal der Reichenbacher Säge (Murgbrückensägmühle). 
Quelle: Geo-Portal Baden-Württemberg
Kartenausschnitt mit Sägmühlekanal der Reichenbacher Säge (Murgbrückensägmühle).
Quelle: Geo-Portal Baden-Württemberg


Im nachfolgenden der editierte Vertrag.
Die Lage der beschriebenen Flurstücke können zum Teil dem oben stehenden Lageplan entnommen werden.

Reichenbach Oberamt Freudenstadt am 20. Juli 1843.

An dem heutigen Tag kauft Sebastian Frey, Ochsenwirth von Obermusbach von Johann Georg Klumpp, Ludwig Eilben, Ludwig Finkbeiner und Friedrich Frey, sämtliche von hier, am Murgfluß liegendes Wies, Aker und Müßenfeld, was zu einer neu zu erbauenden Sägmühle, Ein- und Auslauf-Canal hierzu erforderlich ist und zwar unter folgenden Bedingungen:

1. Müßen die Verkäufer dem Sebastian Frey u. Consorten zu dem vorhabenden Sägmühlbauwesen abgeben wo und wieviel man Wiesen braucht.

2. Gibt der Käufer für gutes Aker oder Wiesfeld pro. Morgen 1000 fl. (tausend Gulden). Was aber Müßenfeld ist, so gibt der Käufer den Verkäufern pro Morgen 500 fl.

3. Das Sägmühlbauwesen, Aus und Einlauf-Canal darf die berechtigten Ab- und Auffahr-Wege nicht beeinträchtigen, sondern wo der Canal den Güterweg berührt mit gute Gewölbe versehen werden.

4. Sollte das Bauwesen nicht zur Ausführung kommen, so hebt sich Kauf und Verkauf ohne eine gegenseitige Entschädigung stattzufinden auf.

5. Der Kaufschilling muß bei der Gerichtlichen Erkenntniß baar bezahlt werden oder von da an mit 5 Prozent verzinslich.

6. Die auf den Kauf und Verkauf entstehende Kosten werden je hälftig bestritten.

7. Wenn das fragliche Bauwesen zu Stande kommt, so müßen Käufer und Verkäufer, wenn es erforderlich ist, einen 5 fuß hohen Zaun gemeinschaftlich machen laßen und unterhalten.

8. Nach oben stehenden Bedingungen ist der Kauf steif und fest u. verzichten beide Theile auf die gesetzliche Steuzeit, xx, Verlegung, xx u.s.w. und bitten sodann die Contrahenten um das gerichtliche Erkenntniß.

9. Eine sonstige Entschädigung oder Vergütung, dürfen und Verlangen die Verkäufer nicht.

Kraft der Unterschriften

Käufer Sebastian Frey, Johann Georg Klumpp

Verkäufer Johann Georg Klumpp, Ludwig Finkbeiner, Friedrich Frey, Ludwig Eilben

Nr. 1 Hiernach hat Joh. Georg Klumpp an Sebastian Frey in Obermusbach an Wiesfeld und Murgrain so wie mit Einschluß des Weges zur Sägmühle an Flächenmaß abgetretten 1 M 2 1/2 x 5 Rath. mit der ausdrücklichen Bedingung daß der Weg welchen denselben zu fahren berechtigt sind diese stets zur Überfahrt vorbehalten bleibt um und für 1.447 fl 55 x.

Nr. 2 Ferner verkauft Joh. Georg Klumpp von seine Müße Nr. 270 a/h zum SägCanal an Sebastian Frey in Obermusbach 1/8 M 40 x um und für 114 fl 35 x (ein hundert vier zehn Gulden 35x).

Hierbei wird jedoch besonders bemerkt, daß Joh. Georg Klumpp bei Nr. 1 u. 2 den 4. Theil selbst besize. Was die Sägmühle betrift, so hat Joh. Georg Klumpp an der von Ochsenwirth Frey von Obermusbach welche derselbe im erbaut hat den 4. Theil als Eigenthum anzusprechen, wogegen aber Klumpp auch gehalten ist den vierten Theil von sämtlichen Kosten zu tragen.

Nr. 3 Ludwig Finkbeiner verkauft noch Parzelle Nr. 266 a u. c 1/4 M 4 x 8 Rath für und um 130 fl 12 x.

Nr. 4. Ferner verkauft Finkbeiner von der unteren Müße Parzelle Nr. 264 b u. c 42 Rath 7 um und für 109 fl 22 x.

Nr. 5. Ferner verkauft derselbe Nr. 264 a 31 Rath 4 Wiesen von der unteren Wiese um und für 80 fl 43 x. Und zwar Nr. 3, 4 u. 5 zusammen an Ochsenwirth Frey in Obermusbach und Georg Klumpp in Reichenbach zusammen für 320 fl 17 x.

Nr. 6 Verkauft Friedrich Frey von der Müße Parzelle Nr. 265 b, l und c 3/8 M 91, 5. um und für 227 fl 52 x-

Nr. 7 Verkauft Friedrich Frey von der obre Wies Parzelle Nr. 269 1/8 M 14. um und für 161 Fl 27 x.

Nr. 8 Ferner verkauft Friedrich Frey Oede und Häken am Ochsen Guth Parzelle Nr. 269/2, 2/8 M 16 Rath und Weg Parzelle Nr. 263/3, 1/8 M 8 Rath um und für 58 fl 20 x. Zusammen für Nr. 6,7 und 8 also 447 fl 39 x, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß die Käufer Sebastian Frey von Obermusbach und Joh. Georg Klumpp von hier den Weg auf 16 Schuh breit für die berechtigten Güterbesitzer das ganze Jahr hindurch ein hindern dürfen, was auch bezug für die sämtliche Müßen antheils hat.

Schwer leserliche Randbemerkungen auf der linken Seite des Vertrages:

Güterbuch Bl. 237

Verhandelt, vor dem Gemeinderath am 25. November 1845, der um bestwissens Theil welcher Ochsenwirth Frey von Obermusbach und Georg Klumpp dahier dem Ludwig Eilber hier der lezten seiner Oelfindmüse zum Sägcanal abgetretten hat, beträgt 1/8 M 17,3 Rath pro Morgen zu 1000 fl. Thut 170 fl 3 x. worüber das gerichtliche Erkenntnis erteilt wurde. Gebühr 34 x. Gemeinderath Eilber, Leix, Haisch, Frey

Außerdem sind noch die Gebühren des Hauptvertrages aufgelistet, die aber wegen der schweren Lesbarkeit nicht editiert wurden.

Reichenbacher Güterbuch Blatt 237. Informationen von Heinz Bauer, Untermusbach. 1) Die Fotos wurden von Jürgen Morlock zur Verfügung gestellt und entstammen der Website www.baiersbronner-zeitreise.de .
Aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 18.04.24