416 Jahre Streit zwischen Obermusbach und Dornstetten-Hallwangen
Prozeßeröffnung 1834
Grenzlegung im Schnepfenloch und Weilersteig
Im Jahre 1834 wurde der Prozeß zwischen Obermusbach und Hallwangen bezüglich der Grenzziehung im Schnepfenloch eröffnet.
Folgende Prozeßakten wurden transkribiert.
Abschrift einer oberamtlichen Verhandlung.
Seite 6
Verhandelt Obermusbach
den 11. Sept. 1834
§ 10.
Obermusbach und Hallwangen konnten sich über eine zweckmäßige Marksteinlinie nicht vergleichen.
Auch wegen Abtheilung der in gemeinschaftl. Genuz stehenden Waldungen u. Allmand Weilersteig konnten diese Gemeinden nicht vereinigen, unerachtet Hallwangen sich erbot die Theilung durchs Loos, oder durch ein Schiedsgericht geschehen zu lassen oder gar den Obermusbacher die Wahl einzuräumen.
Nun bittet Hallwangen das Nöthige wegen der Grenze des Weilersteiges und deren Versteinung zu verfügen.
Die Treue der Abschrift
Freudenstadt den 29. Oct. 1834
K. Oberamt Frei
Basis sind die Unterlagen: Stadtarchiv Freudenstadt (Gerichtsakte 21).
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 15.03.21