Verlorene Feldfrucht

Die verlorene Feldfrucht



Im Jahr 1700 stellte der Kuhhirt Martin Rotenburger an die Obermusbacher Gemeinde wegen der Bearbeitung eines Feldes Ansprüche aus entgangener Frucht.
Das Gerichtsprotokoll befindet sich im Baiersbronner Gemeindearchiv KLGR1700-1) und ist hier niedergeschrieben.

Hier die schriftlich bereinigte Kurzform und darunter die Originale Übersetzung. 

Akte vom 13. April 1700
Anwesend der Herr Amtmann Johann Philip Bardil, der Amtspfleger, die Schultheiße und Richter dieses Amtes. 
Martin Rotenburger, Kuhhirt in Obermusbach bringt eine Klage gegen die Gemeinde Obermusbach vor.
Er hat als Kuhhirt, wie seine Vorgänger, die Genehmigung bekommen, ein kleines unwirtschaftliches Feld zu nutzen. Dieses Feld hat er bearbeitet und den Ertrag für sich genutzt.
Nun sei ihm gekündigt worden und die Gemeinde spreche ihm die letzte Nutzung der angepflanzten Früchte ab. Diese soll sein Nachfolger erhalten.
Er beantragt deshalb, dass ihm die Gemeinde für die entgangene Nutzung eine Kostenentschädigung zahlt.  

Der Schultheiß Michel Morath widerspricht und sagt, dass es bisher immer üblich war, dass der nachfolgende Hirte den Anbau des Vorgängers hat übernehmen können. So wäre es auch bei Rotenburger gewesen, als der die Stelle angetreten hat.
Verwundert zeigt er sich auch, weil Rotenburger die Feldnutzung mehrere Jahre gehabt hat und das Rotenburger auch sonst viele Zuwendungen von den Obermusbachern erfahren hat und man ihm nichts weiter schuldig ist. 
Das Urteil: 
Weil Rotenburger das Feld auch angebaut angetroffen hat und die Bürger ihm ansonsten nichts schuldig sind, soll er Ruhe geben. Die Klage ist abgewiesen.


Hier die Originalübersetzung. 

Seite 58

Actum den 13. April Anna 1700
In Prasertia Herrn Ambtmann Johann Phylipp Bardil, Ambtspfleger, Schultheißen und sambtlichen Richter dießen Ambtes.

Seite 60

Martin Rotenburger Kühehirth zue Obermuspach, bringt auch clagbar an, das er kurz verwichen hin, ein Stükhlen Allmand und Brachfelldt aufgeschlagen und gebrent in Meinung als bisheriger Kühehirth gleichendren solches zu genießen.
Nach deme aber ererst kurzlich ein anderer Hirth angenommen worden, wolle Ihme der Schultheiß zue gedachtem Obermuspach, weil er nicht mehr Hirth seye, den Genuß absprechen.
Bittet, weil er große Mühe darmit gehabt habe, die Gemeinde dahin anzuhalten, daß dieselbe ihme dessent wegen einen Abtrag thün.

Schultheiß Michel Morath gibt hierüber auf befragen zue vernehmen, es seye gebräuchlich, daß ein Neüer Hirth das Veldt genieße, wie es der Alte abtrette, und nehme Ihme Wunder, daß Rotenburger etwas Prcetendiren möge, da er doch wie er zum Hirthen angenommen worden, das Veldt gleichfalls

Seite 60b

gebaut angetroffen, undt dasselbe nachmahls genoßen, und weil die Burgerschafft ihme sonsten viel Guthaten erwießen, und mehr ahn ihme, alß andern gethanm seye man demselben deßhalber weiter nichts schuldig.

Beschaidt:
Weilen Rotenburger ferndt mehrgedachtes Veldt ebenmäßig gebaut gefunden, und genoßen, und man Ihm sonsten in keinem Schaden ligenlaßen, alß solle er sich zur Ruhn begeben, und mit seiner Clag abgewißen sein.


KLGR1700-1)Archiv Baiersbronn Amtsgerichts-Protokoll Kloster Reichenbach 1694-1719.  
Gefunden und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 12.03.21