Die Wehrpflicht in Obermusbach
Zur Klosterzeit waren alle zum Kloster gehörigen Bürger verpflichtet, sich Waffen zur Verteidigung des Klosters und der Klosterdörfer anzuschaffen. Die Wehrhaftigkeit wurde vom Klosterschaffner kontrolliert und in Musterungsprotokollen festgehalten.
Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind noch 3 Musterungsprotokolle vorhanden, die auch die Obermusbacher Bürger mit ihrer Bewaffnung auflisten.
Hiervon haben wir 2 Listen hier abgeschrieben. Sie ergeben eine interessante Übersicht über die wehrfähigen Bürger des Ortes und ihren Status.
Musterungsliste von 1588
Meuspach
Hannß Gree, Schultheiß hat ein Langen Spieß und ain Seitenwehr,
Wißen Hannß hat ain Hellenparth und ein Seitenwehr,
Heinrich Teuffel hat ain Hellenparten und Seitenwehr,
Hannß Klayß hat ain Hellenparten und ein Seitenwehr,
Hannß Koler hat ain LangSpieß und ein Seitenwehr,
Michel Plöchlin hat ain Hellenparten und ein Seitenwehr,
Hannß Leix hat ain Hellenpart und ein Seitenwehr,
Jacob Weißeret hat ain Zilrohr und ain Seitenwehr,
Benedict Weißeret hat auch ain Rohr sambt ainen Seitenwehr,
Martin Keyßer hat auch ein Zihl Rohr sambt einen Seitenwehr,
Urban Schwemblin hat ain Schneid Spieß sambt den Seitenwehr,
Hannß Heberlin hat nur ein Seitenwehr,
Michel Schwemblin hat ain Lang Spieß sambt den Seitenwehr,
Sebasten Gree hat nur ain Seitenwehr,
Michael Gree hat kain leehr vimel,
Es gibt 1588 in Obermusbach 15 wehrhafte Bürger.
Die Ausrüstung ändert sich dann nach 10 Jahren. Die Hellebarde wird durch das Gewehr abgelöst.
Die Bewaffnung von Michael Gree ist nicht richtig lesbar.
Musterungsliste von 1598
Oberre Muostbach
Seite 1
Doppelsöldner:
Jedem ein Ristung uf gelgt.
Hanns Greh, Schultheiß
Hanns Klaiß und
Michael Plechlin.
Muscatierer:
Brigada Enris Hornberger, Witwe.
Einfache Schützen:
Jeder hat eine Harckh sambt einem Zubehördt.
Hanns Heberlin,
Jacob Weißer,
Philips Grew,
Benedict Weisser,
Gall Häberlin,
Jung Hanns Klais,
Hanns Löler.
Seite 2
Jedem einen Harckh mit Zubehör
Conrad Herr,
Michael Leix,
Macheis Leix,
Christman Kerrn,
Theiss Geissler,
Benedict Schwemlin,
Anna Hanns Reikhels Witwe,
Gregorins Löler.
Helbartierer
Jedem ein Helbard mit dem Seitenwehr uf gelegt.
Urban Schwemlin,
Georg Plechlin,
Hannß Weiß,
Jacob Weiß.
Tromenschlager
Lorenz Weißer.
Kommentar zur Musterungsliste 1598:
Es gibt 1598 in Obermusbach 22 wehrfähige Bürger und 2 Wehrpflichtige Witwen.
Der Doppelsöldner war dafür vorgesehen, mit Rüstung in der ersten Verteidigungsreihe zu stehen. Er erhielt dafür den doppelten Lohn. Wir wissen hier nicht , welche Waffen sie haben mussten.
Der Muscatierer. Vermutlich mussten Witwen, die Eigentum besaßen, einen ihrer Knecht zur Verfügung stellen.
Die einfachen Schützen hatten sich mit einem Hackengewehr mit Zubehör, also Ladestock, Kugeln und Pulver auszurüsten. Das Hackengewehr war eines der ersten Gewehr überhaupt.
Der Helbartier hatte eine Helebarde, dies ist eine Lanze mit einer Art Beilklinge oder Sichel.
Unter Seitenwehr ist ein Schwert oder eine ähnliche Hieb- und Stichwaffe zu verstehen.
Abweichend hiervon versteht man heute unter einem Seitengewehr einen langen Dolch, der mit einer Steckvorrichtung auf den Lauf eines Gewehres gesteckt wird.
Der Tromenschlager ist offensichtlich der Trommler, es gibt keinen Verweis, dass er eine eigene Trommel besitzen musste.
Hier einige Landsknechte vom „Oberwindemer Aufgebot von 1633“ in Kostümen aus der damaligen Zeit. Vielen Dank für die Fotos.
DIE MUSTERUNGSLISTEN LIEGEN IM HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART UNTER A516 BÜ 6 UND BÜ. 33.
ERMITTELT UND AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.
Letzte Änderung am 12.03.21