Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 3

Gemeinderats-Protokoll von 1864 bis 1891
– 1885 bis 1891 –

Die Jahre 1864 bis 1884 sind auf den vorherigen Seiten beschrieben.

Im Gemeinderaths-Protokollbuch sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir haben hier die in altdeutscher Handschrift (Kurrentschrift) geschriebenen Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1864 bis 1891 darzustellen. Zur Kürzung der Seitenlänge haben wir dass Buch in drei Teile aufgeteilt.
Der Originaltext ist Kursiv geschrieben. Ein x entspricht einem nicht leserlichen Wort und ein ? ein nicht sicher gelesenem Wort. Vor einer Unterschrift im Protokoll ist immer ein Kurzzeichen, wir haben an Stelle dessen das Wort „Unterschrift“ geschrieben. Beschrieben ist im Protokollbuch immer nur eine Seitenhälfte, auf der leeren Seitenhälfte sind teilweise Ergänzungen geschrieben die wir als Randbemerkungen tituliert haben.

Verhandelt den 25 März 1885 vor den bürgerlichen Colegien
In der heutigen Sitzung bringt der Schultheiß zur Sprache, daß unter denjenigen Parzellen welche im Jahr 1874/75 von der Bauerschaft der Gemeinde einverleibt wurden Theils angepflanzt theils auch sonsten cultiviert werden könnten um einen beßeren Ertrag abzugeben, wozu sämtliche Parzellen von Par zu Par durchgegangen werden, wobei aber nichts angemerkt wurde.
Ferner zur Aufnahme und Abwägen der Steine auf dem Boschesmand und der ganzen Straße auf 1885 wurde gegen das gewöhnliche Taggeld gewählt:
Gemeindepfleger Wörner, Gemeinderath Schanz.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet
Randbemerkung: 6 Mai 1 Ausz  

Verhandelt den 1. April 1885 vor dem Gemeinderath & Bürgerausschuß
Nach unserem Gemeindrathsprot. Seite 102 wurden am 21. Oktober 1882 Georg Oestele und Michael Dölker hier als Nachtwächter bestellt, und unter der Bedingung Punkt 3. ist bedungen, daß bei Dienstnachläßigkeit deren Dienst jederzeit kann gekündigt werden. Wie schon öfters der Wunsch von den bürgerlichen Colegien besonders vom Gemeinderath der Wunsch ausgedrükt wurde, daß diese zwecklose Anstalt aufhöre, wird hiermit der Dienst der betreff  Nachtwächter auf den 1. April 1885 aufgehoben und hört mit diesem Tage deren Belohnung auf.
Randbemerkung: 6 Mai Auszug
2. Die Gemeinde besitzt an Grundeigenthum von der im Jahr 1822 abgebrannten Kirche 1/8 Morge 4,4 Rth oder 3 a 93 qm und 9,0 Ruth 1 a 4 qm Garten dabei welche seit dem 8. April 1872 an Joh. Adam Bohnet und Johannes Mast, jetzt Gutsnachfolger Andreas Wörner um jährliche Pacht 8 M 5 S in stets wiederruflicher Weise verpachtet war.
Nun hat aber Wörner jetzt Gemeindepfleger den Pacht gekündigt und es wird dem Colegien anheim gegeben, ob betreff Platz soll wieder aufs neue verpachtet, oder verkauft weden soll.
Die bürgerlichen Colegien beschließen betreff Platz an Gemeindepfleger Wörner und Johannes Bohnet um jährliche 8 M wieder in Pacht zu geben auf stets wiederrufliche Weise.
Unterschrift Pächter Wörner Bohnet
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun Dölker
Randbemerkung: 6 Mai 1885 Auszug übergeben 

Verhandelt den 6 April 1885
Nach dem Regblt. von 1852 Seite 127 Art 8. hat der Gemeinderath alljährlich Anfangs April hinsichtlich der abgeschloßenen Versicherungsanträge über die Mobiliar Versicherungen in Betracht zu ziehen, ob nicht nach seiner Kentniß Umstände eingetreten seien welche eine Verminderung der Versicherungssume begründen, dem zu Folge wurden samtliche Mobiliar Anschläge durchgegangen, wobei keine Werth Minderungen entdeckt wurden. Ebenso wurde bei dem Durchgang der Gebäude Brandversicherungs Cataster keine Änderungen beantragt, auch wurden keine Verminderung in Betreff der Brandversicherungsanschläge entdekt.
ZB. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schanz Bohnet Wörner 

Verhandelt den 6 Mai 1885
Gottlieb Wizemann v Neunek hat sich als Mäußefänger gemeldet und fordert von dem Maulwurf und Steudelmaus per Stük 18 Pf.
Da das Bedürfniß eines Mäußefängers wieder vorhanden ist, so wird beschloßen demßelben per Stük 16 Pf aus der Gemeindecaße zu bewilligen. HE. Gemeindepfleger Wörner wird ersucht Betreff Ziefer abzuzählen, den Betrag dem Überbringer auszuzahlen aus der Gemeindecaße.
Z.B. Gemeinderath Braun Kappler Wörner Schanz
Randbemerkung: 1886 verl. Mai Auszug übergeben, auf 1887 verlängert um die gleiche Belohnung auf 1888 verlängert 
Randnotiz: Im August 1890 wurde dem Gottlieb Winzemann das Mäusefangen per Stük 16 Pf nach Vereinbahrung des Gemeinderaths auf das Jahr 1890  übergeben.
z.B. Schultheiß Schanz 

Verhandelt den 4 Juli 1885
Da wegen geringer Bürgerzahl hier die Bürgerausschußwahl nicht alle 2 Jahre vorgenommen werden kann, so wird heute nun eine Ergänzung deßelben vorgenommen, und als weiteres Mitglied gewählt Christian Seeger, Seeger hier 53 Jahre alt, derßelbe hat sich zu deren Annahme bereit erklärt und wurde sogleich beeidigt. Unterschrift Seeger
Hirnach besteht der Bürgerausschuß aus
Georg Oesterle Schreiner als Obmann,
Friedrich Braun,
Christian Seeger Wirth,
Christian Seeger, Säger,
Michael Döker.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Wörner Bohnet
Ferner
der nach unserem Gemeindeprotokoll Seite 114 angestellte Amtsdiener
Michael Dölker ist zur Versehung des Dienstes nicht mehr tauglich, indem derselbe die Befehle des Schultheißen nicht befolgt, man könnte viele Fälle aufführen welche nicht befolgt wurden, so hat zum Beispiel bei der Steine Aufnahme den Lieferanten der Tag und Stunde der Aufnahme bekannt gemacht werden solle, was nicht geschehen ist, am 17. Juli d.J. die Bekanntmachung der Abgeordneten Wahl vom 25. Juni hat durch eine vom Schultheißen geschriebene Bekanntmachung am Rathhaus angeheftet werden sollen was nicht geschehen ist.
Dagegen bei der am 25. Juni erfolgten Wahl eines Abgeordneten in den Landtag entfaltete der Schütz ganz gegen den Befehl des Schultheißen eine der größten Energie, indem derselbe den Wählern Adrionische Stimmzettel aufdrängte. Aus diesen Gründen und wegen sonstiger Verfehlungen wurde demselben der Dienst als Amtsdiener gekündigt.
Die Kündigung des Dienstes hat nach unserem Gemeinderathsprots. Seite 111 4 Wochen bis zur Entlaßung zu geschehen. Da aber derselbe keine Dienste mehr leistet hört deßen Belohnung am 1. Juli diß Jahr auf.
Desgleichen schlecht steht es mit der Versehung der Waldschützen und Feldschützenstelle da derselbe im Wald ganz selten gesehen wird, so sagte mir neulich Schultheiß Zukschwerdt von Herzogsweiler, daß ihm verfloßenen Herbst etwa im Oktober in seiner Waldpaarzelle Eichholz welche neben dem Ziegler Hofer hier liegt von demselben Hofer 2 Stämme Klotzholz gestohlen wurden, und fragte mich was man mit einem solchen Waldschütz thue.
Der ähnliche Fall ist, da der Schultheiß mit Ziegler Hofer im Waldtheil Reichenbacher Wald eine Klötztanne gemeinschaftl. heben, hat doch Ziegler Hofer selbige ganz abgeführt daher gestohlen ohne mir eine Anzeige hiervon zu machen.
Es ist somit die dem Dölker bewilligte Besoldung gelinde gesagt hinausgeworfen, und deswegen beantragt der Schultheiß sämtliche Wald und Feldschützen zu künden, daß am 15. Juli desen Besoldung aufhört.
Der Gemeinderath beschließt dem Wunsch des Ortsvorstand zu entsprechen und die beantragte Kündigung des Dölker zu vollziehen.
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schwemmle Wörner 

Verhandelt den 15 Juli 1885
Aus Veranlaßung der erledigten Wald und Feldschützen-Stelle wurde heute die Bürgerschaft berufen um über die Besetzung dießer Stelle mit denßelben Rüksprache zu nehmen.
Ebenso muß die Stelle als Ortsdiener und Mößner welcher das Läuten Mittags und Abends zu besorgen hat wieder besetzt werden unter den seitherigen Bedingungen und Belohnung.
Zu dießer letzteren Stelle hat sich gemeldet Joh. Georg Österle Schreiner und wurde demßelben von heute dem 15 Juli an übertragen. Unterschrift Oesterle
zB. Schultheiß Braun Schwemmle Kappler 
1. Randbemerkung: Mit der Besetzung der Wald- und Feldschützstelle wird eine spätere Entschließung durch den Gemeinderath vorbehalten. 
2. Randbemerkung: Verhandelt den 24 August 1885
Die Bürgerschaft hat sich heute geeinigt dem Schreiner Österle die Wald und Feldschützenstelle vom 1 Sebtber d.J. an um die seitherige Belohnung mit Einschluß des Mößner und Ortsdiener Gehalt um jährlich 170 M zu übertragen und in stets wiederruflicher Weiße. Unterschrift Oesterle
Gemeinderath Braun Schanz Bohnet Wörner & Bürgerausschuß Seeger Braun Seeger 

Verhandelt den 4 Sebtember 1885
Lehrer Bek welcher für hier und Untermusbach bestellt ist beantragt, daß im sein unter Blt 118,b ansprechendes Besoldungsholz wie es dorten beschrieben ist schon am 15 April d. J. wieder zu erheben hätte.
Da derßelbe aber im Jahr 1884 als Entschädigung hirfür nur 15 M erhalten habe so beansprucht Lehrer Bek, daß im sein beschriebenes Holz in Naturn geliefert, oder eine Geldentschädigung hirfür mit 16 M aus der Gemeindecaße ausbezahlt werde.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatten Vertrag dem Lehrer Bek die geforderten 16 M aus der Gemeindecaße zu verwilligen wozu sich HE. Bek einverstanden erklärt. Unterschrift Bek
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner Schanz Schemmle 

Verhandelt den 9. Oktber 1885
Vom K. Standesamt Grünthal wurde am 4. Oktober ein Aufgebott hierher übergeben, wonach Joh. Michael Geißer von Frutenhof sich mit der Elisabetha Pfeifle von Untermusbach miteinander die Ehe eingehen wollen.
Als Aufenthalt soll ihnen die Ziegelhütte des Zieglers Friedrich Hofer hier dienen.
Da aber oben genannte Brautleute gänzlich vermögenslos sind, die Braut schon über 1 Jahr hier in Diensten steht, Geißer noch kürzlich vom Militär entlaßen wurde und sonsten sich öfters hier aufhält, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderaths beschloßen, daß wenn Ziegler Hofer den vornen gedachten Braut oder Eheleuten einen 1 3/4 Jahr dauernden Aufenthalt giebt so daß das Unterstützungswohnsitz-Gesetz vom Jahr 1871 Regblt 391 auch auf dieselben Anwendung fünde die Gemeinde hier sich ausdrücklich gegen eine solche Last verwahrt wissen will, vielmehr soll der Aufenthalt geben einer solchen verarmten Familie verpflichtet sein für etwaigen Schadensansprüche bei deren Verarmung einzustehen, bemerkt wird auch, daß betreff Gesetz schon am 2. Febr. 1881 der Gemeinde publiciert wurde mit der Weißung, daß diejenigen welche solchen Personen von denen nur eine Unterstützung denkbar ist demjenigen zufällt, der solchen Personen Aufenthalt gibt.
Ziegler Hofer soll durch einen Protokoll-Auszug von vorstehenden Beschluß in Kentniß gesetzt werden.
z B Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner
Randbemerkung: Den 9 Okt 1885 dem Hofer 1 Auszug übergeben. 

Verhandelt den 28 Oktber 1885
In Betreff der auf den 1 Decber 1885 stattfindenden Volkszählung gemäß §11 der Ministerial Verfügung vom 6 August d-J. Reg-blt Nor 35 ist zunächst zur Einrichtung und Leitung des Geschäfts in jeder Gemeinde durch den Gemeinderath in der Regel aus deßen Mitte eine Zählungscomißion zu bestellen welche unter dem Vorsitz des Ortsvorsteher mit dem 1 Novber d. J. in Thätigkeit zu tretten hat. Zu dießem Zweck wurde in heutiger Sitzung gewählt: Schultheiß Braun, Gemeindepfleger Wörner, Bürgerausschußobmann Österle.
Da die Einwohnerzahl der hießigen Gemeinde die Zahl 120 nicht übersteigt so genügt es an obigen 3 Zähler.
z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Wörner Schanz 

Verhandelt den 23 Novber 1885
Das Gesetz vom 16 Juni 1885 betreffend die Gemeindangehörigkeit Regblt. Seite 257 hat in verschiedenen Artikeln die Aufstellung von Ortsstatuten nach Art 61 deßelben theils zugeleßen, theils angeordnetIn heutiger Sitzung des Gemeinderaths ist nun über die aufzustellenden Ortsstatute auf erstatteten Vertrag durch den Ortsvorsteher Verhandlung gepflogen und unter Beachtung der Vorschriften der Vollziehungsverfügung vom 7 Oktber d. J. zu dem bezeichneten Gesetz Regblt Seite 453 beschloßen worden, aus den noch bezeichneten Gründen folgende Ortsstatutarische Bestimmung zu treffen.
1. Die in Art 66 des Gemeindeangehörigkeitsgesetzes genannten Personen haben, sofern bei ihnen nicht einer  der in Art 14 und 57 bezeichneten Umstände vorliegt, außer den Fällen des Art 7 Ziff 1 dann Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts, wenn wenn sie neben der Wohnsteuer an Staats-Amtskörperschafts- und Gemeinde-Steuern aus Grundeigenthum, Gebäuden und Gewerbe für das zuletzt vorangegangene Rechnungsjahr in dießer Gemeinde wenigstens 30 10 M entrichtet haben.
2. Für die Ertheilung des Bürgerrechts in den Fällen des Art 7 Ziffer 1 des Gesetzes ist eine Gebühr von 40 M 10 M die Frau 20 M 5 Mark un allen überigen Fällen eine Gebühr von 20 10 M an die Gemeindecaße zu entrichten.
3. Das Einstandsgeld welches behufs der Erlangung des Anspruchs auf theilnahme an den persönlichen Gemeindenutzungen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Erwerbung des Bürgerechts in so weit zu bezahlen ist, als nicht gesetzliche Bestimmung Platz geriht? betragt -0- M.
Als Beitrag zu Feuerlöschgeräthschaften für jeden neu eintretenden Bürger 5 M und für Allmandbäume.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner Schanz
zu vorstehenden Beschluß ertheilt der Bürgerausschuß seine Zustimmung, den 30 Novber 1885 Oesterle Seeger Braun Seeger
1. Randbemerkung: Anweßend Schultheiß Braun Gemeinderäthe Schwemmle Kappler Bohnet Wörner Schanz, Normalzahl 5 ohne Schultheiß.
2. Randbemerkung: 7 Decber einen Auszug übergeben K.Obera.
3. Randbemerkung: Vorstehender Vertrag würde durch Regierungs Erlaß vom 19 Decber 1885 Ziffer 8364 genehmigt.
Z.B. Schultheiß Braun
4. Randbemerkung neben 4.: Bürgernutzugen gibt es hier keine.
5. Randbemerkung neben 4.: Ziff 4 ist hier überflüßig.
Zusatz unten: Die Abändrung Ziff 1, 2 den 30 Novber 1885,
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner 

Verhandelt den 18 Decber 1885
Randbemerkung: Anweßend Schultheiß Braun, ältester Gemeinderath Schwemmle, BürgerausschußObmann Österle. 
Nachdem auf heute die Gemeinderathswahl wieder fällig ist, wurde nach Anfertigung der Wählerliste heute wieder die 2jährige Gemeinderathswahl wieder vorgenommen, da das Gemeinderathscolegium ohne den Schultheißen aus nur  Mitglieder besteht, so hat heuer Johannes Schanz, welcher am 18 Decber 1879 gewählt wurde nach vollendeter 6jähriger Dienstzeit auszutretten, darf aber wieder gewählt werden.
Nachdem nun die meisten der Wahlberechtigten abgestimt haben fiel das Ergebniß dahin aus daß Johannes Schanz wieder mit 8 Stimmen, Michael Schneider resig. Gemeindepfleger 1 Stime erhielt, somit ist ersterer Schnaz gewählt.
Die Annahme der Wahl unter Einweißung auf seiner schon früher abgelegten Diensteid, Unterschrift Schanz.
Vorstehende Verhandlung beurkundet die Wahlcomißion, Schultheiß Braun, Gemeinderath Schwemmle, Oesterle Obmann 

Verhandelt den 16 Janner 1886
Die Ruggerichts-Rezesse vom 4 d.M. wurde in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien zubliziert, und zugleich Beschluß über §1 gefaßt wo es heißt: die Stelle des Nachtwächters ist derzeit unbesetzt. Falls dießelbe nicht wieder besetzt werden will hat der Gemeinderath ein Dispensacions-Gesuch durch Vermittlung des K-Oberamts beider K-Kreisregierung einzureichen.
Beschluß die Nachtwächter-Stelle in stets wiederruflicher Weiße  für jetzt beruhen zu laßen bis sich ein dringendes Bedürfniß einstellt, zmalen jeder Bürger mit einem Haushund versehen ist.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Wörner Schanz & Bürgerausschuß Osterle Braun 

Verhandelt den 2 Feber 1886
In Betreff der Nachtwächter-Stelle welche durch Beschluß vom 16 Janner 1886 aufgehoben werden soll in stets wiederruflicher Weiße wurde von der K-Kreisregierung Reutlingen vom 27 Janner nicht genehmigt.
Die bürgerlichen Colegien beschließen die Nachtwächterstelle wieder zu besetzen wegen EinbruchsVersuche Diebstahl Feuergefahr, dießelbe Stelle wird dem Joh. Georg Österle hier übertragen, daß Österle von heute an bis letzten Merz 3 Mark erhält vom 1 April 1886 an Jährlich 20 M.
Für die Anschaffung einer Dienst-Uniform wird demßelben für ein und alle mal eine Oversalentschädigung? von 30 M Dreizig Mark aus der Gemeindecaße bewilligt zahlbar bis 1 Merz d. J..
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner Bohnet & Bürgerausschuß Osterle Seeger Braun 

Verhandelt den 13 Feber 1886
Nach einem Auftrag des K-Forstamt Freudenstadt vom 4 d. M. soll der seit dem 1 Sebtber 1885 angestellte Wald und Feldschütz auch zugleich Ortsdiener in Pflichten genommen werden, Aus dießer Veranlaßung wurde demßelben die Anstellungsbedingungen wie solche in dießem Protokoll Seite 114 näher beschrieben sind zur Pflicht gemacht und sonsten nach dem Gesetz vom 26 Oktb. 1876 Seite 307 eingeschärft.
Österle hat alle Vergehen ohne Ansehen der Person zur Anzeige zu bringen und in seinem Dienst so zu handlen, wie er solches vor Gott und Menschen verantworten kann.
Dießes Angelöbniß durch Handtreue bestätigt Unterschrift Johann Georg Oesterle
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Wörner Bohnet 

Verhandelt den 12 März 1886
Da die der Gemeinde hier zustehende Jagd mit dem letzten d. Monaths abläuft, so wurde in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien berathung gepflogen, ob dießelbe zur Verpachtung sollen ausgeschrieben und öffentlich an den Meistbietenden solle verpachtet, oder wieder unter der Hand wie bisher geschehen verpachtet werden solle.
Der Verpachtung im öffentlichen Aufstreich stehen aber folgende Hinderniße im Weege: Es sind 7 Bürgert hier, welche mehr als 50 Morgen zusammenhängende Waldungen haben und überdieß besitzt Hermann Fetzer in Pfalzgrafenweiler allein beinahe 90 Morg Wald an einem Stük auf hießiger Markung, sämtl. aufgeführte sind gesetzlich berechtigt die Jagd auf ihrem Eigenthum über 50 Morgen selbst auszuüben oder durch Dritte ausüben zu laßen, unter besagten Umständen wird in heutiger Sitzung beschloßen, die Jagd wieder wie seither an einen hießigen Bürger wieder zu verpachten, zumalen die Gemeinde nur mit einer ganz kleinen Morgenzahl Waldungen beteiligt ist und die sonstige ganze Flächen der Ortsmarkung privateigenthum ist.
Unter den vorgetragenen Umständen wird beschloßen dem einzig erschienenen Liebhaber zu dießer Jagd
Johann Georg Kappler hier dießelbe vom 1 April 1886 an auf die Dauer von 3 Jahren um die jährliche Pachtsumme welche an die Gemeindecaße zu entrichten ist mit 20 M zwanzig Mark.
Hinsichtlich der Hegezeit und Schonung des Wildes so wie wegen Wildschaden bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Zur Beurkundung mit dem Anfügen, daß vorstehender Jagdvertrag genehmigt wird bis letzten Merz 1889.
Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Wörner Schanz & Bürgerausschuß Oesterle Braun
1. Randberkung: 23 Merz 1886 Auszug übergeben
2. Randbemerkung: Der Pächter Unterschrift Kappler 

12. März 1886
Nach einem K. Oberamt-Erlaß vom 5. März 1884 wurde in der Streitsache zwischen der Gemeinde Untermusbach und der hiesigen Gemeinde in Betreff des Unterstützungswohnsitz-Gesetzes wegen der 28 Jahr alten Roßina Pfeifle v. Untermusbach dahin entschieden, daß da die Pfeifle unbestreitbar über 2 Jahr im Dienst hier bei Johannes Schanz gewesen ist, und den Unterstützungswohnsitz erworben hat das hiesiger Gemeinde zur Last fallen möchte.
Auf Ansuchen der Roßina Pfeifle welche volljährig ist, und sich nächstens trauen laßen will, und nachdem nach Freudenstadt mit ihrem Gemahl ziehen will wo sie Arbeit und Unterkommen finden wird der Roßina Pfeifle am Tage der cupulacion eine Unterstützung für ein und alle mal aus der Ortsarmenkasse von 30 Mark bewilligt wobei die Pfeifle für sich und ihre Kinder, sowie für alle Nachkommen auf ewige Zeiten auf den Unterstützungswohnsitz in Obermusbach verzichten und sowie alle Ansprüche welche aus genannten Gesetz vorhanden sind für sich und ihre Nachkommen verzichten.
Unterschrift Rosina Pfeifle
Zur Beurkundung Ortsarmenbehörde Braun Schwemmle Kappler Bohnet Schanz
Randbemerkung: 13 Merz 1 Auszug übergeben 

Verh. 24. März 1886
Die Ortsarmenbehörde ist versammelt, um über die Kinder der Rosina Pfeifle, welche samt ihrer Mutter der Gemeinde Obermusbach zugefallen sind, zu beraten, ob die Gemeinde Untermusbach dießelbe dort nicht länger dulden will, wenn nicht von hier Unterstützung gewährt wird. Der W? Friedrich Schuler, Ziegler von Haiterbach sich bereit erklärt, die Rosina Pfeifle zu heiraten, wenn ihm etwas Genügendes von der hießigen Gemeinde wegen der Kinder verwilligt würde, so „der Rest ist schlecht lesbar“
Es wird ein Unterstützunggeld von 140 Mark für Rosina Pfeifle und ihrem Ehemann Wilhelm Friedrich Schuler von Haiterbach mit Eheschließung beschloßen.
Unterschrift Wilh. Friedrich Schuler
Z.B. Ortsarmenbehörde K.Mezger? Pfa., Braun Kappler Bohnet Schanz Bohnet
Randbemerkung: 28 Merz Auszug übergeben da dießelbe heute den 28 getraut wurden durch das Standesamt Braun. 

Verhandelt den 22 April 1886
1. Nach unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 123 wurde Gottlieb Witzemann von Neuneck als Mäußefänger auf das Jahr 1885 bestellt, dießer Vertrag mit demßelben und unter den gleichen Bedingungen sollen auf das Jahr 1886 verlängert werden, womit sich Witzsmann einverstanden erklärte.
Randbemerkung: dem 23 April 1 Auszug übergeben
2. Wird von einigen Waldbesitzer vorgetragen, daß der sogen. Brunnentrögerweeg, der nächste Igelsberg und Besenfeld zu nicht mehr fahrbar seie, derßelbe seie ganz ausgeflößt und muß mit einem Kalksteinbeschläg wieder hergestellt werden, wozu jedenfalls 15 Wägen Kalksteine erforderlich sind und mit der Beifuhr schlagen und einlegen einen Kostenaufwand von 75 M verursachen. Da die Herstellung des Weeges dringend ist, wird beschloßen zu dießem Zweck 55 M aus der Gemeindecaße zu verwilligen, der Weeg sogenannter Holländer Weeg welcher auch hergestellt sein muß auf den Herbst und Winter hinaus zu schieben.
Randbemerkung: 29 August 1 Auszug übergeben
3.  Durch den K-Revierförster in Reichenbach wurde angeordnet, daß der Ortsarmenwald Weilersteig deren Anpflanzung sehr mangelhaft ist wieder soll nachgepflanzt werden hirzu sind 2000 St Pflanzen erforderlich, welche durch den K-Revierförster von Freudenstadt dem Schultheißen zugesandt wurden, Waldschütz Österle hat die Pflanzen abzuzählen und für deren Verpflanzung an dem oben bezeichneten Wald zu sorgen. Den Pflanzensätzerinen wird ein Taggeld von 1 M bewilligt. 

Verhandelt den 18 Mai 1886
Zum abwägen und aufnehmen der aufzuführenden Steine auf die dißeitigen Straßen wurden gewählt auf 1886 nach dem Lohn wie gesetzlich ist: Gemeindepfleger Wörner Gemeinderath Schanz.
Vorstehende Verhandlung genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet 

Verhandelt den 31 Juli 1886
Die kürzlich mit Hauß und Fahrniß abgebrannte Wittwe Ernestina Müller von Untermusbach hat das Ansuchen bei dem Gemeinderath daßelbst gestellt  die Wohnung des früheren Lehrers Glük mit ihrer Familie beziehen zu dürfen, wenn der Lehrer Beck nach längerer Zeit hier Wohnung wie seither nimmt, da die defenetive Besetzung der Schule Untermusbach wegen baulicher Veränderung nach wohl 1 Jahr anstehen wird.
Gegen das Gesuch der Wittwe Müller wird hier nichts eingewendet, der Gemeinderath hier hat aber beschloßen, daß vom 1 August d. J. an für den Lehrer Beck eine Haußmiete Entschädig von jährlich 60 Mark und die bestehende Entschädigung mit 16 Mark jährlich für Holz zum einheitzen seiner Wohnung zusammen 76 M wie die übrigen Kosten von der Gemeinde Untermusbach auch zu 2/3tel zu bestreichen sind.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner 

Eingetragen den 11 August 1886
Gutsbesitzer und Gemeinderath Kappler erklärt der Würtembergischen Privatfeuer Versicherungsgesellschaft Straße Hauß No 8 zum Behufe seiner Versicherung gegen Feuerschaden folgendes unter Abänderung des Antragsbogen Nor 3958 beglaubigt im Jahr 1879.
1. Gold und Silbergeräthe Schmuksachen 200 M,
2. Bücher 30 M,
3. Gemälde Kupferstich 50 M,
4. Betten und Zubehör 1200 M,
5. Kleider Leibweißzeug 800 M,
6. Leinwand Tischzeug Tepiche 500 M,
7. Schreinwerk 1000 M,
8. Misikinstrumente 160 M,
9. Küchengeschirr 130 M,
10. Fuß und Bandgeschirr 100 M,
11. Gemeiner Haußrat Spiegel u.s.w. 200 M,
13. Mundvorrat 400 M,
14. Brennmaterial 100 M,
15. Fahrniß der Dienstbotten 200 M,
16. Pferde Hornvieh Vieh 1600 M,
19. Schweine 150 M,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 500 M,
21. Stroh 500 M,
22. Futter 2400 M,
24. Flachs & Hanf 100 M,
29. Gaisen Wägen Schlitten Sattel Reitzeug sonstiges Pferdegeschirr 900 M,
30. Landwirtschaftl Maschinen 100 M,
31. Handwerkzeug 150 M.
Summe 11.490 Mark.
Die Zuverläßigkeit dießes Versicherungsantrags im Gesamtbetrag von 11.490 M Elf Tausend Vier Hundert Neunzig M wird auf Grund gemeinderäthlichen Beschlußes vom 11 August 1886 beurkundet.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner Bohnet  

Eingetragen den 15 August 18861.
Randbemerkung: Anweßend Gemeinderäthe 6, Bürgerausschuß 4.
Anläßig des K-Oberamts-Erlaßes im Gränzer Nor 125 betreff die Einleitung zu der Jahreseinschätzung der Gebäude schon am 4 Janner 1886 folgender Beschluß gefaßt.
Nachdem das im Jahr 1836 angelegte Feuerversicherungsbuch durch den langjährigen Gebrauch abgenützt ist, so daß Änderungen in demßelben fast nicht mehr möglich sind, auch der Brandversicherungsanschlag der meisten Gebäude dem gegenwärtigen Werth derßelben nicht mehr entspricht, wird von den bürgerlichen Colegien beschlossen, an den Königl. Verwaltungsrath der Gebäude Brandversicherungs Anstalt die bitte zu richten, eine durchgreifende Gebäude-Einschätzung in der hießigen Gemeinde vorzunehmen zu laßen, und in Verbindung hirmit die Anlegung eines neuen Versicherungsbuch anzuordnen.
Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Schanz Wörner Kappler
Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun 

Heute den 17 August 1886
Wurde das Feuerversicherungsbuch durch den Gemeinderath von Nor zu Nor durchgegangen, dabei wurden vorläufig keine Änderungen beantragt auch hat der Oberfeuerschauer bei seiner Frühjahrsvisidacion keine Minderwerthe der Gebäude entdekt und angezeigt.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Bohnet Wörner Kappler 

Verhandelt den 26 August 1886
Gemeindepflegr Wörner trägt in heutiger Sitzung vor, daß bei starkem Wasser sein Hofraum, Keller u.s.w. alles unter Wasser gesetzt werde und bittet um Abhülfe, der Fehler seie an den zu niedrigen Gewölbe unter dem Hauße der Wittwe Bohnet, und beantragt einen Nebengraben zur Ableitung des Wassers. Es wurde aber heute beschloßen versuchsweiße den Bach vom Hau´ße des Fried. Braun an bis zu fraglichen Gewölb einzudämen den Bach auszuputzen und soviel als möglich zu erweitern, auch unterhalb der Brüke die Haken zu entfernen, damit das Wasser einen beßeren Abfluß erhält.
Es wird beschloßen Betreff Arbeiten im Acord zu geben, oder dem Gemeindepfleger Wörner zu überlaßen.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner 

Eingetragen den 21 Sebtber 1886
Gutsbesitzer jung Adam Bohnet erklärt der Würtemb Privatfeuer-Versicherung gegen Feuerschaden folgendes:
1. Schmuksachen Taschenuhren 100 M,
Bücher 30 M.
Übertrag 130 M,
Betten und Zubehör 800 ,
Kleider & Leibweißzeug 1000 ,
Leinwand Tischzeug Tepiche 400 ,
Schreinwerk 800 ,
Küchengeschirr 100 ,
Faß & Bandgeschirr 100 ,
Gemeinder Hausrath 80,
Mundvorrath 400,
Holz 100,
Fahrniß der Dienstbotten 100 M,
Pferde 800,
Hornvieh 1000,
Schweine 100,
Früchte ohne Stro 500,
Stroh 500,
Futter 2000,
Werk 100,
Wägen Schlitten Sattelz 800,
Maschinen 100,
Handwerkzeug 100 M,
zusammen Eilftaußend Mark.Genehmigt mit 11.000 Mark, da der angegebene Werth vollständig vorhanden ist.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner Kappler 

Eingetragen den 23 Sebtber 1886
Adam Bohnets Wittwe hier versichert unter dem 19 Sebtber d. J. bei der Würtembergischen Privatversicherungsgesellschaft ihre sämtliche Fahrniß, Früchten Stroh Vieh u.s.w. wie solches die Versicherungsurkunde Nor 338062 ausweißt im Betrag von 14050 M.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag, da die Sachen welche angegeben sind vollständig vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Wörner Kappler 

Eingetragen den 1 Oktber 1886
Gemeindepfleger Andreas Wörner Gutsbesitzer hier versichert unter dem 1 Oktber bei der würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft seine sämtliche Fahrniß, Futter, Stroh, Vieh, u.s.weiter wie solches die Versicherungsurkunde vom 1 Oktber ausweißt im Betrag von 11810 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag, da die angegebenen Sachen vollständig vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz Bohnet 

Eingetragen den 11. Oktober 1886
Nachdem unter dem 31. Mai 1886 Beziehungsweise am 14. Juni 1886 die Gebäulichkeiten des Gemeinderats Jakob Friedrich Schwemmle durch Kauf an den Gemeinderat & Stiftungspfleger Johannes Schanz übergangen ist, so ist deßen nahmlich des Schwemmles Versicherungsantrag Par 216581 gegenüber der Würtemb. Privatfeuerversicherungs Gesellschaft zum Behufe seiner Fahrniß u.s.w. gegen Feuergefahr erloschen.
Dagegen beantragt der neue Besitzer Joh. Schanz den Versicherungsantrag mit seinem Wohnhause Par 3 neben des von Schwemmle erkauften Gebäudes unter par 15 mit zu verbinden und beantragt die in der Versicherungsurkunde Par 338,063 dort angegebenen Werth im Anschlag von 15.500 Mark.
Der Gemeinderath nimmt keinen Anstand vorstehende Versicherungs-Summe zu genehmigen, da die dort angegebenen Sachen mehr als angegeben in den Gebäuden vorhanden sind.
z B. Gemeinderat Braun Kappler Schwemmle Wörner 

Eingetragen den 19 Oktober 1886
Ziegeleibesitzer Christian Fried. Hofer beantragt die in der Versicherungsurkunde Nor 324910 im Anschlag von 9000 Mark bei der Würtembergischen Privatversicherungsgesellschaft seine Fahrniß samt Futter Stroh Früchten Pferden Vieh gegen Feuersgefahr zu versichern.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Antrag da die angegebenen Sachen vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner Bohnet 

Verhandelt den 4 Novber 1886
Es wird in heutiger Sitzung beschloßen aus Veranlaßung von Feldvermeßungen, daß ein jeder für einen zu setzenden Markstein 20 Pf an die Gemeindecaße zu entrichten hat.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner Bohnet 

Eingetragen den 15 November 1886
Jakob Friedrich Braun Bauer und Schultheiß hier versichert und erneuert seinen Versicherungsantrag Nor 155865 gegenüber der Würtembergischen Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft wie solches die Versicherungsurkunde vom 15 Novber 1886 ausweißt, nehmlich Vieh, Futter, Früchte Stroh und Schweine sowie die gesammt Fahrniß im Anschlag von 12720 Mark. Zwölf Tausend Sieben Hundert Zwanzig Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstenenden Anschlag, da die angegebenen Gegenstände vollständig vorhanden sind.
Zur Beurkundung Gemeinderath Kappler Wörner Schanz Bohnet 

Jung Fried Braun Erklärt der Würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft die in dem Antrage Bogen Nor 155865 vom 15 November 1886 angegebenen Gegenstände als Vieh Fahrniß Futter Stroh im Anschlag von 8380 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Anschlag, da die angegebenen Sachen vollständig vorhanden sind.
Zur Beurkundung den 15 Novber 1886 Gemeinderath Braun Kappler Wörner Schanz Bohnet 

Verhandelt den 23 Novber 1886
Es wird in heutiger Sitzung beschloßen daß in Zukunft bei dem Steinsatz jeder Gemeinderath berechtigt sein soll die Steine zu setzen, daß also der Ortsdiener anzufangen hat, welcher am besten Zeit hat, die Belohnung für den Gemeinderath bleibt wie seither auf 3 M festgesetzt, wenn einer keinen Lohn beantragt wird es mit Dank angenommen.
Z B. Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schanz Wörner 

Eingetragen den 24 Feber 1887
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien wird die Wahl eines Ortbauschauer und Baucontroleur vorgenommen, das Ergebniß fiel dahin aus, daß Gemeinderath Johannes Schanz einstimmig gewählt wurde. Ferner ist vom K-Oberamt beziehungsweiße vom K-Ministerium des Inneren angeordnet worden, daß Fleischschauregister geführt werden, ein dießfaltiges Register wurde schon am 14 d M im Auftrag des Königl Oberamts hirher gesandt.
Als Fleischschauer und Sachverständiger besonders bei erkrankten Tieren welche geschlachtet werden müßen und überhaupt wegen Besichtigung des Fleisches ob solches nicht gesundheitsschädlich seie wurde heute gewählt Gemeinderath Georg Kappler. Ferner da heuer wieder wie alle Jahr c. 600 Roßlasten Steine zur Unterhaltung der Straßen beizuführen sind, auf dem neu angelegten Waldweeg Boschesmaad ein groß Quantum Steine aufgeführt wurden, so werden in heutiger Sitzung folgende Männer zur Aufnahme und Abwägen betreffenden Materials auf das Jahr 1887 gewählt gegen die gesetzliche Belohnung oder Taggeld. Gemeinderath Joh. Adam Bohnet, Christian Seeger Ochsenwirth, Gemeindepfleger Wörner.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger 

Eingetragen den 25 März 1887
Inder heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien wird folgendes verhandelt.
Anläßig des Schneebahnen auf der Hirschkopfstraße wovon der Gemeinde hier 300 Ruth zugeteilt wurden zur Unterhaltung hat sich aber ergeben daß auch die Klage des Stadtschultheißenamt Freudenstadt die Gemeinden Baiersbronn Reichenbach, Untermusbach Grünthal mit Anschluß der hiesigen Gemeinde das Schneebahnen abgelehnt haben, weil derselbe los ein Abfuhrweeg für Holz aus den Staatswaldungen seie und als Vicinalstraße niemals anerkannt werde, auch ist es nicht denkbar, daß Betreff Straße mit hiesigen Fuhrwerken befahren wird. Dessen ungeachtet wurde uns bei der damaligen Verhandlung beim K.Oberamt Freudenstadt aufgehalst mit der Versicherung „Randbemerkung an dieser Stelle: 1870“ es seie nur vorübergehend die Straße würde nach Besenfeld fortgesetzt und werde vom Staat oder Cörperschaft übernommen was aber nicht geschehen ist, und auch nicht mehr in Aussicht steht, da betreff Straßenbau gänzlich abgesaget wurde.
Die Unterhaltung Betreff Straße kostet der Gemeinde hier jährlich 150 Mark oft auch noch mehr welche wir nach unserem dafür halten bis jetzt mißbraulich bezahlen mußten. Wir haben sonsten Straßen genug zum Unterhalten, so daß jährlich ein Gemeindeschaden von 2300 Mark erforderlich ist.
Aus den angegebenen Gründen protestieren wir gegen jede fernere Unterhaltung betreffenden Weeges.
Vor etwa 30 Jahren hat der Staat den fraglichen Weeg ganz mit Bengelholz über unsere Markung auf seine Kosten herstellen laßen. Es wird nun beschloßen einen Protokoll-Auszug zu fertigen und betreffende Angelegenheit dem Hl. Verwaltungsaktuer Berger in Baierbronn, welchern wir mit Führung eines etwaigen Prozeßes beauftragen  auf Kosten der Gemeinde weiter zu verfolgen.
zur BeurkundungGemeinderat Braun Schanz Wörner Kappler Bohnet
Bürgerausschuß Oesterle Braun 

ferner den 25. März 1887
trägt der Ortsvorstand vor, daß immer viele Bäume an der Straße fehlen, um daß He. Oberamtsweegmeister jedes Jahr die Ausstellung macht, daß außerhalb des Waldes überall in gesetzlicher Entfernung Baumen gesetzt werden müßen. Der Schultheiß bringt nun diesen Gegenstand zur Sprache, daß wenn die Bäume auf Kosten der Gemeinde gesetzt werden sollen, das Holzerträgnis und das etwaige Obst das es gibt zu Gunsten der Gemeinde verwerthet werden solle.
Da in diesem Jahr außerordentlich viele Zahlungen aus der Gemeindecasse zu leisten sind wegen des Schulhausesumbau in Untermusbach will man dieße Sache bis Frühjahr 1888 beruhen laßen.
Z B. Redaktion Unterschriften fehlen 

Verhandelt den 3 August 1887
Der Stellvertretende Standesbeamte Michael Schneider ist am 30 Juli d. J. gestorben und muß dieße Stelle wieder besetzt werden.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde gewählt Gemeinderath Johannes Schanz. Unterschrift Schanz
Z B Gemeinderath Braun Wörner Bohnet Kappler 

Eingetragen den 22 Sebtember 1887
Nach einer Anzeige des Königl Oberamtsgerichts Freudenstadt vom 16 d.M. hat der Gerichtsvollzieher Braun welcher am 30 Merz 1883 auch für die hießige Gemeinde bestellt wurde aus Gesundheitsrücksichten seine sämtliche Gerichtsvollzieher-Stellen darunter auch Obermusbach niedergelegt, und soll durch eine Neuwahl durch den Gemeinderath wieder besetzt werden.
Da sich hier kein Bewerber oder Liebhaber zur Betreff Gerichtsvollzieher Stelle meldet, wird beschloßen, dieße Stelle dem Gerichtsvollzieher Baldenhofer auch für die hießige Gemeinde zu übertragen. Vorstehender Beschluß wird dem K-Oberamtsgericht zur Genehmigung vorgelegt.
Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner Schanz
Randbemerkung: Gerichtsvollzieher Baldenhofer v. Freudenstadt wurde am 22 Okt 1888 vom Königl Oberamtsgericht Freudenstadt auch für die hießige Gemeinde bestätigt und verpflichtet.
Z B. Schulth Braun 

Verhandelt den 17 Decber 1887
Da die Gemeinderathswahl am 18 Decber heuer wieder fällig ist, der 18 Decber auf den Sonntag fällt, so wurde heute die Gemeinderathswahl vorgenommen.
Gesetzlich haben heuer auszutretten Gemeinderath Kappler und Gemeinderath Bohnet welche am 1 Decber 1881 gewählt wurden, und somit die 6jährige Dienstzeit abgelaufen ist, dürfen aber wiedergewählt werden. Ferner ist der Gemeinderath Schwemmle schon am 1 Oktober 1886 von hier nach Altensteig weggezogen und es bestand unter dießer Zeit das Gemeinderathscolegium ohne den Schultheißen nur aus 4 Mitglieder. Um nun den Gemeinderath wieder wie seither auf 5 Mitglieder zu bestimmen, so können ohne die 2 austrettenden älteren Mitglieder folgende junge Bürger gewählt werden:
1. Christian Seeger Wirth 33 Jahre alt,
2. Johannes Schneider 27 Jahre alt, welcher am 24 August d. J. das große Hofgut von seinen Eltern käuflich erworben hat, und
3. Johannes Bohnet 27 Jahre alt, welcher seit 1 April 1886 Bürgersteuer bezahlt.
Das Ergebniß der Abstimmung fiel dahin aus. daß Georg Kappler wieder mit 8 Stimmen, Joh. Adam Bohnet mit 8 Stimmen, Christian Seeger ? mit 8 Stimmen gewählt wurden. Einsprachen gegen die Giltigkeit der Wahl kann binen 8 Tagen vorgebracht werden.
Vorstehende Verhandlung beurkundet Wahlcomißion Schultheiß Braun Gemeinderath Kappler Obmann Oesterle
zur Beurkundung Gemeinderathsmitglied Wörner Schanz
Randbemerkung: Die Anahme der auf sie gefallenen Wahl, Unterschrift Kappler Bohnet Seeger 

Verhandelt den 26 Decber 1887
Nachdem gegen die am 17 Decber vorgenommene Gemeinderathswahl bis heute keine Einsprachen gemacht wurden, werden die seitherigen Mitglieder des Gemeinderaths Georg Kappler und Adam Bohnet auf ihren schon abgelegten Diensteid ausdrüklich hingewießen, der neuernannte Gemeinderath Seeger in öffentlicher Sitzung des Gemeinderaths beeidigt. Untzerschrift Kappler Bohnet Seeger
Zur Beurkungung Schultheiß Braun
Randbemerkung: Beeidigung der Gemeinderathe Verwaltungedikt II Seite 925. Durch die Beförderung des seitherigen Bürgerausschußmitglied Christian Seeger Wirth und Bauer zum Gemeinderath ist die Bürgerausschuß-Wahl wieder zu ergänzen. Es werden nun folgende Bürger in den Bürgerausschuß gewählt:
1. Johannes Schneider Gutsbesitzer 27 Jahre alt,
Johannes Bohnet Bürger hier 27 Jahre alt,
Annahme der auf sie gefallenen Wahl und deren Beeidigung. Unterschrift Bohnet Schneider.
Hirnach besteht
a. der Gemeinderath ohne den Schultheißen aus folgenden Mitglieder: 1. Georg Kappler, 2. Johann Adam Bohnet, 3. Johannes Schanz zugleich Stiftungspfleger, 4. Andreas Wörner zugleich Gemeindepfleger, 5. Christian Seeger.
b. der Bürgerausschuß 1. Joh. Georg Österle Obmann, 2. J Fried. Braun, 3. Christian Seeger Säger, 4. Johannes Schneider, 5. Johannes Bohnet.
Zur Beurkundung vorstehender Verhandlung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schanz Wörner Seeger   

Verhandelt den 26. Dezember 1887
Da im Betreff des Bahnen oft Streitigkeiten entstehen, daß man die nöthige Anzahl von Pferden an den Bahnschlitten nicht auftreiben kann, die Bahn aber von Untermusbach bis zur Reichenbacher Staige immer muß offen gehalten werden beantragt der Schultheiß, daß vom 1. Dezember 1887 an für jedes Pferd das zum Bahnen nöthig ist 1 M 50 S gültig vom 1. Dezember 1887
Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Seeger Schanz Wörner 
Randbemerkung: Unleserliche Überschrift

Den 30 Januar 1889 wurde beschlossen, daß von jedem 16 jährigen Arbeiter welcher zum Frohndienst von jedem Bürger geschikt wird, soll das Taggeld bezahlt werden mit 80 Pf Achtzig Pfennig bis aufs weitre gilt dießes als Beisatz.
Gemeindrath Schanz Wörner 

Obermusbach O/amt Freudenstadt Verhandelt den 15 Janner 1888
Unter Beziehung auf die Hohe Ministerialverfügung vom 6 Mai 1886 Regblt Nor 15 Seite 193 wird von den bürgerlichen Colegien beschloßen dem Verwaltungsaktuar Berger in Baiersbronn für Fertigung des Verzeichnißes der Änderungen im Ortsgrundcataster auf den 1 April 1887 und Fertigung des Duplicats incl. Herstellung der Liquidation und Reperecion? der Steueraufschläge auf 1/4 Tag am Wohnort mit 1 M 30 Pf.
Ferner für den Eintrag der neuen Grund und Gefällsteuer Capitatien in das fumarische Steuervermögensregister von 101 Posten a 3 1/4 Pf mit 3 M 28 Pf, Summe 4 M 58 Pf aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
Gemeinderath Braun Schanz Wörner Seeger Bohnet Kappler & Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet 

Verhandelt den 18 Juni 1888
Aus Veranlaßung der Invenualtheilung beziehungsweiße Aufschubsurkunde über das Vermögen des am 22 Mai d.J. verstorbenen Johannes Stöhr  Bürger von Untermusbach wird für die minderjährigen Kinder
Johann  Jakob Stöhr geb. den 8 März 1868 
Maria Roßine Stöhr geb 13 Mai 1870
Johannes Stöhr geb 31 Mai 1871
Roßina Stöhr 24 Sebtber 1875
Johann Georg Stöhr 17 Juli 1878
Friedrich Stöhr geb. 10 Sebtber 1882
Für sämtliche Kinder welche hier aufgeführt sind wird heute Michael Dölker Weber hier zum Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Michael Dölker
Z B. Waißenrichter Braun Kappler Schanz 

Eingetragen den 25 Oktber 1888
Die ledige Maria Ziefle Stiftochter des Gutbesitzer Johannes Schanz beantragt der Würtembergischen Feuerversicherungsgesellschaft nachstehende Aussteuerartikel welche in dem Wohnhauße Nor 3 und Nor 15 befinden nachgenannte Gegenstände,
Betten und Überzüge nebst Zubehör 420 M,
Kleider und Leibweißzeug 150 M,
Schreinwerk 220 M,
Küchengeschirr incl. Glas & Porzelan 80 M,
Sume 870 M.
Der Gemeinderath genehmigt hirmit vorstehende Versicherung, da die angegebenen Gegenstände mehr im Werth als angegeben vorhanden sind.
Z B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Wörner
Randbemerkung: Gebühr 30 Pf. 

Obermusbach verhandelt 19 November 1888
Die hiesige Gemeinde hat zu Bezahlung eine Teils der von Wilhehr? Lustnauer? in Höfen erkauften Waldes im Reichenbacher Wald vom 6. September d. J. von Gemeinderath Bonet hier gegen 4 1/2 % tige Verzinsung ein Anlehen von 1400 Mk aufgenommen.
Beschluß:
1. Dieses Anlehen in den beiden Erstjahren? 1889/1890 und 1890/1891 je zur Hälfte mit den auflaufenden? Zweifel wieder heimzuzahlen?.
2. bei 3. ? nur Genehmigung dieses Beschlusses ?.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schanz Seeger Bohnet Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Schneider Braun Bohnet  

20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer stehen, so gibt es hier für einen solchen HE. Beamten eine ganz paßende Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den jährlichen Mietzins von zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu. Auf erstatteten Vertrag wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit vom                   hat zu genehmigen. Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner 
Randbemerkung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet hat.
z.B. Schultheiß Schanz 

Hier fand also nach 24 Jahren ein Schulheißwechsel statt. Schultheiß Braun wurde abgelöst durch den neuen Schultheiß Schanz, der leider eine sehr schlechte Schrift hat. 

30.November 1888
Heute wurde der von der Königl.Kr. Reg. laut Erlasses vom 20. Oktober 1888 P. 9,407 zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde ernannte Bauer und Gemeinderat Johannes Schanz, hier in Gegenwart der bürgerlichen Collegien in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und Ratsschreiber von dem Oberamtmann feierlich beeidigt.
Zur Beurkundung Gemeinderat Braun Kappler Bohnet Wörner Seeger
Neuer Schultheiß Schanz
Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider BohnetOberamtmann Berner? 

Anmerkung der Redaktion: Die nachfolgenden Übertragungen erfolgen zum Teil nur noch dem Sinn nach, da die Schrift vom neuen Schultheiß & Ratschreiber Joh. Schanz sehr schlecht lesbar ist. 

Laut Ministerial Verfügung vom 13ten Merz 1888 §20 hat die Aufstellung des Umlegekatastes für die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft durch den von der Gemeinde hirzu beauftragten Beamten zu geschehen, welche auch aus der Gemeindekasse zu belohnen ist, und zu dieser Sache ist Hr. Ver? Berger in Baiersbronn beauftragt worden. Verhandelt d. 8 Decber 1888.
Schultheißenamt Schanz, Gemeinderath Kappler Wörner Bohnet Seeger 


Verhandelt d. 27 Decber 1888
Es wur
de ein neuer Bahnschlitten erforderlich, welcher im Abstreich vergeben werden solle und zu diesem ist der Anschlag von 20 M dem Zimmermann Nußkern für die Summe von 15 M fünfzehn Mark zugesagt worden wo es der Genehmigung kein Anstand im Wege stehtn.Z. Beurkundung Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet
Randbemerkung: Acortauszug übergeben d. 31 Dezber 1888 

Eingetragen 30. Janner 1889
Der auf Absterben des alt Michael Schneider „ref“ Gemeindepfleger hier dessen vorhanden Fahrniß auf den Sohn Joh. Schneider übergegangen laut Kaufbuch Seite Nr 55 – 64, es ist sodann wurde eine Neueinschätzung den 20 Dezber 1888 vorgenommen laut Gemeinderäthliches Verzeichniß N. 34 & 35.Wo dem Sohn Joh. Schneider seine sämtliche Fahrniß zu 5.820 M fünftausendachthundertzwanzig Mark taxiert. Sowie der Wittwe des +Schneider laut Hofkaufvertrag ausgedungene Fahrniß zu 3.470 M Drei tausend vierhundertsiebzug Mark.
Der Gemeinderath findet sein Gutachten hirin da der angegebene Werth sehr vollkommen vorhanden ist.
Z. Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet
Randbemerkung: Der Würtembergischen Privat Feuerversicherungs Gesellschaft Stuttgart. 

Eingetragen 30 Janner 1889
d. 2 Janner 1889 Vertrag
Schreiner & Ortsdiener Oesterle hier trägt vor, Daß seine sämtliche Fahrniß, welche bei der Württembergischen Privatfeuerversicherungsanstalt in Suttgart versichert, zu nieder seie, so wurde heute eine Neueinschätzung vorgenommen, laut gemeinderäthliches Verzeichniß N. 35 zu 3,240 M, dreitausend zwei hundertvierzig Mark, taxiert.
Der Gemeinderath findet sein Gutachten hierin, da der Antragsteller ziemlich viel in Handwerkszeug Werth hat, und somit der der Genehmigung kein Hinderniß im Wege steht.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet 

D. 6 Feber 1889
Eintrag der Cautions-Urkunde der Christina Braun geb.Mast, Ehefrau des Jakob Friedrich Braun Gutsbesitzer hier für Ihren Ehemann, Mittelst Verbürgung als Sebstschuldnerin. Nachdem meinem EheMann, dem Jakob Friedrich Braun Gutsbesitzer hier die Stelle eines Stiftungs-Pflegers und Schulfondsrechner hier unter Entbindung von Stellung einer Caution durch Unterpfänder oder Faustpfänder? übertragen wurde, so verbinde ich, die EheFrau Christina geb. Mast mich für alle aus der Amts und Cassenverwaltung meines Ehemanns von deren Unberechnern? an herrührenden Forderungen der obigen Cassen als Hauptschuldnerin mit der Wirkung zu haften daß es in der Wahl der obigen Verwaltung stehen soll, welches von uns diesselben um die ganze Forderung belangen will. Die geleistete Caution soll auch dann ihre fortdauernde Wirkung haben, wenn die vorläufig auf den Zeitraum von sechs Jahren erfolgte Anstellung des Rechners, sei es ausdrücklich oder stillschweigend auf eine weitre Reihe von Jahren oder auf Lebensdauer erstreckt werden soll.
Kraft meiner Unterschrift: . Verl.? Christina Braun
Zur Beurkundung Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet d. 6 Feber 1889
Randbemerkung: D. 8. Feber 1889 an das Ober Amt Cautions-Urkunde abgesandt. 

Eingetragen d. 11. Feber 1889
Laut höheren Erlass wurde Schultheiß Schanz hier als Standesbeamter regulirt und von demselben wurde Gemeindepfleger Wörner hier, als Stellvertreter vorgeschlagen und wurde unter heutigem Datum seine vom Königl. Oberamtsgericht zugestellte Bestetigung zublicirt sowie auch auf seinen früheren Diensteid verwiesen.
A V. des Stellvertretter Unterschrift Wörner
Z B. Schultheißenamt Schanz
Randbemerkung: Eingesetzt 

Fischpachtvertrag 1889
Da mit dem 31. März 1889 der Fischpacht ablauft so wird heute zur Wiederverpachtung geschritten. Es wurden jährlich 1 Mark Pachterlös erziehlt & wurde im Aufstreich von Schullehrer Sinn Chr Seeger 20 M geboten. Zeile eingefügt: Namens Bruders? Adam Seeger.
Mit Worten zwanzig Mark jährlich sodann findet der Gemeinderat sein Gutachten hierin, da mit einem Mehrerlös von 19 Mark der Pacht auf 6 Jahr zu genehmigen.
Die Pächter Unterschriften: Ch Seeger G Sinn Bürger & Selbstzähler Unterschriften: Sinn Schullehrer, Kappler
1. Randbemerkung: Nebenstehender Pacht erstreckt sich blos auf hießiger Markung, 1 April 1889 bis 31 Merz 1895.
2. Randbemerkung: Die Uebernahme vorstehenden Pacht von seinem Bruder, Bte? Anerkannt Unterschrift Adam Seeger 

Ferner leuft der Jagdpacht ebenso ab, mit dem 31 März 1889. So wird am heutigen auch zu dieser Verpachtung geschritten.
Die Jagd wurde bisher mit nur 20 Zwanzig Mark Betrag erziehlt.
Es fanden sich aber bessere Steigerer ein, und zwar welche: Seeger u. Bohnet von hier und Mäschling v. U Musbach.
Wo die Jagd, mit Eingeschlossen die sämtliche wie solche der frühere Pächter Auszuüben berechtigt war, insbesondere Die Hanenjagd.
Es wurde nun von obigen Steigerer geboten 130 M Einhundertdreißig Mark pro Jahr. So findet nun der Gemeinderat und Bürgerausschuß sein Gutachten hierin, daß seiner Genehmigung kein Hinderniß im Wege steht, um so Ehner weil von 20 M. Erlös ja die Summe von 130 M erziehlt werden konnte. Es wird nun die Jagd auf drei Jahr zugesagt. Der Erlös ist an die Gemeindecasse zu bezahlen.
Die Pächter Unterschrift Adam Seeger, Stellvertreter Georg Bohnet, Bürgen Unterschrift Kappler
Genehmigt d. 26 Feber 1889 Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Seeger & Bürgerausschuß Oesterle Braun Schneider Bohnet 
Randbermerkungen: Ein AfterPacht darf nicht stattfinden. Gemeinderat. 1889 bis 31 Merz 1892 Pachtzeit. Da ein Mehrerlös von 110 M erziehlt wurde so nehmen die sämtliche Collegien von dem Ausschreiben Umgang. 

Verhandelt d. 28 Feber 1889
Es läuft der Farrenpacht am 31 Merz 1889, auch ab wie obige und wird zur weiteren Verpachtung geschritten, der vorherige Pacht wurde mit 270 M von zwei Farren bezahlt und verlangt der frühere Pächter von zwei Farren zu halten  300 M. Dreihundert Mark. Welche in Gutem gewährten Stand erhalten werden. Überhaupt leistet die Gemeinde keinnerlei Beitrag als wie frühere Verpachtung an Ausgeführt worden sind. Wenn der Pächter einen vom Bezirksverein  besseren Viehschlags halber bedürftig ist, oder überhaupt einen solchen zu kaufen genemigt wäre, so erhält der Pächter den dritten theil des Ankaufspreises von der Gemeindekasse.
II. Der Pächter hat die Farren selbst zu stellen und der Vieh? hier entsprechend sein müssen und bleiben desshalb auch Eigenthum des Pächters.
III. Der Farrenpacht soll nur an Leute vergeben werden die nach Art 5 des Gesetzes zuläßig sind, wo an Futter sowie die vorgeschriebene Stallung & auch Sprungstätte zuläßig ist.
IV. Es wird nun zu der Verpachtung geschritten welche im beisein des Gemeinderats und Bürgerausschußes verhandelt wird.
Auf vorgeschriebene Bestimmungen verlangt weniger als 300 M der Bürger und Schultheiß hier für die Summe von 280 M Achtzig und Zweihundert Mark.
Die Pachtzeit lauft mit dem der Jagd 1892 d. 31 Merz ab.
Vorstehendes genehmigt Gemeinderat Kappler Wörner Bohnet Seeger & Bürgerausschuß Osterle Braun Schneider Bohnet
Randbemerkung: 3 Jahr langer Pacht 1892. Der Pächter Unterschrift Schultheiß Braun.
Der Gemeinde bleibt der Rücktritt von vorstehenden Vertrag vor dessen Ablauf vorbehalten, wenn der Farrenhalter seine Vorsorgepflichten nicht Ordnungsgemäß erfüllen sollte. Unterschrift Farrenhalter Schanz,
Gemeinderat Wörner Seeger. Auszug übergeben. 

Verhandelt den 1ten Mai 1889
Auf Anordnung des Herrn Oberförster von Reichenbach sollen cirka 100 Meter lange Schlizgräben gemacht werden, im Weilersteig 50 Cmeter breite 30 Cmeter Tief, von diesen wurde der Anschlag gemacht zu 12 Pf pro laufenden Meter, von dem Gemeinderat. Es haben diese Arbeit erhalten pro Meter um 10 Pf zehn Pfennig Joh. Gg. Blöchle und Jakob Schneider von Untermusbach.
Dießes bescheint. Blöchle Schneider, Bürgen Hofer.
Es wurden 214 Meter gemacht a 10 Pf thut 21,40 Pf.
Randbemerkung: Auszug übergeben 

Verhandelt den 6 Mai 1889
Es wurde heute beschloßen daß das weisenen in den Zimmern, Hausgang und Rathauszimmer im hießigen Gemeindehaus wieder frisch gemacht werden soll. Es wird erforderlich dazu Kalk, Sand Gips und auch etwas Farbeten, wo dersselbe welcher das Geschäft erhält sämtliches anzuschaffen hat. Der Anschlag von sämtlicher Arbeit wird auf 38 m geschätzt. Es erhällt aber die Arbeit wie oben erwähnet, für die Summe von 35 M 46 Pf Martin Kneißler von Witlensweiler.
Genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Kappler Seeger Braun
Randbemerkung: Der Acoordnehmer, Unterschrift Martin Kneißler Gipser 

Verhandelt den 25. Mai 1889
Anwesend war sämtlicher Gemeinderat. Infolge eines Nachgebots wurde die hießige Jagd zur Wiederverpachtung im Grenzer No. 78 öffentlich bekannt gemacht und auf Samstag d. 25 Mai 1889 Nachmittags 3 Uhr die Zeit der Verpachtung anberaumt. Die Pachtbedingungen sind folgende:
1. Es wird die sämtliche Jagd, die der Gemeinde zustehende, verpachtet.     
2. und zwar das Haar & Federwild, Roth, Dam, Rehwild sowie auch Schwarzwild. Nebenbei auch das Auerwild & Fasanen, so solche zutreffen, überhaupt was Wild zu nennen ist, der Pächter hat die volle Ausübung der Jagd, wie geschrieben ist.
3. Der Pachterlös muß an die Gemeindepflege jedes Jahr mit der Steuerabrechnung per 1. April 1890 bezahlt werden unterfort? jedes Jahr.
4tens. Der Pächter hat einen tüchtigen Bürgen zu stellen, welcher Selbstschuldner und Selbstzähler verpflichtet ist.
5tens. Sollte Wildschaden auftretten so werden die Gesetzlichen Bestimmungen zu Maasstab genommen.
6tens. Ein Afterpacht ist insofern zuläßig, so der Pächter die Gemeinderätliche Genehmigung erlangt hat zur WiederPachtung.
7tens. Der Gemeinderat behällt sich vor, welchen von den Staigerer er die Jagd zusagen will, desshalb aber jeder Staigerer an sein Angebot gebunden bleibt, bis zur völligen Zusage. Auch
8tens. behällt sich der Gemeinderat vor, auf wie viel Jahr, 3 oder mehr Jahr er die Zusage ertheilen will.

Bei der Verpachtung bietet nun
Adam Girrbach v. Igelsberg 260 M,
und Adam Seeger v. hier 265M,
Randbemerkung: Pachtpreis Zweihundert sechszig und fünf Mark.
der Gemeinderat findet nun sein Gutachten hierin daß er die vorstehende Jagd dem Adam Seeger hier zusagt auf volle 6 Jahr, 1 April 1889 bis 31 März 1895.
Der Pächter, Unterschrift A. Seeger
Der Stellvertreter, Unterschrift Otto Goeringer
& Theilhaber Unterschrift Buck, Stellvertretter Unterschrift Stockinger
Als Bürger Selbstschuldner & Selbstzähler Unterschrift Kappler
Genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Bohnet
1. Nachtrag: An die Stelle des seitherigen Pächters tritt Otto Göhringer von Rippolsau als Pächter ein, welches Adam Seeger heute durch Unterzeichnung bescheint. Unterschrift A. Seeger
D. 3 Juni 1889 Z. Beurkundung Schultheiß Schanz
2. Nachtrag: Otto Goeringer der neue Pächter anvertraut. Vorstehende Untereinkünfte hats gesehen und vor richtig anerkannt. Unterschrift Otto Goeringer
Z. Beurkundung Schultheiß Schanz
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Braun Seeger
3. Nachtrag: Auf dem der Theilhaber Bruck von Freudenstadt ist eingetretten der Herr Emil Hamma aus aus Stuttgart auf die Dauer der ablaufzeit 31 Merz 1895. Unterschrift Emil Hamma
Anmerkung der Redaktion: Der 3. Nachtrag ist nicht datiert, da aber Emil Hamma 1910 unter anderem für 20 Jahre Pächter zum Ehrenbürger ernannt wurde, kann von 1890 ausgegangen werden. 

Verhandelt den 10 Juni 1889,
versammelt die sämtliche Bürgerliche Collegien.
Christian Seeger, Säger von Frutthof Gemeinde Grünthal trägt vor, daß er jetzt 38 Jahr hier als nicht Activbürger wohne und wünscht desshalb als solcher aufgenommen zu werden, wo die Bürgerlichen Collegien Ihr Gutachten hierin um so eher, weil der betreffende eine sehr geordneter Haushälter ist. Der Christian Seeger hat nun ein Bürgergeld zu zahlen, wie es in hiesiger Gemeinde zu zahlen ist, ein Betrag von nicht 30 M, blos 10 M an die hiesige Gemeindekasse.
Dieses anerkennt, Unterschrift Seeger
Vorstehendes genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet & Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider 

Frau Wagner mit Fräulein Tochter waren hier vom 1 Mai 1889 bis 2 Septb. im Schulhaus im Hauszins und haben bezahlt hirfür die Summe von 60 M sage sechszig Mark.
Z.B. Schulth. Schanz 

Verhandelt den 10 Juni 1889
Der Grasertrag von der Weilersteigtrasse und Sebastiansmaad wird heute verpachtet und zuvor durch Ausschellen, hier und Untermusbach bekannt gemacht, es wird unter folgenden Bedingungen verpachtet.
1. Sollte ein Schaden verursacht werden, so ist der Pächter dafür verantwortlich.
2. Der Pachtpreis ist zu zahlen bis 1 Oktber 1889 an die Gemeindekasse hier.
Es wird nun zu der Verpachtung geschritten:
I. von der Weilersteiggasse erhalten hat für 11 M, Untersschrift Hofer, Bürgen Unterschrift Pfeifle
II. von dem Sebastiansmaad hat erhalten, Unterschrift Büller, 37 M. Bürgen Pfeifle.
III. das Krabenwelle hat erhalten für, Unterschrift Graf, 5 M, Bürgen Graf.
genehmigt zusammen mit Betrag 53 M
Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Wörner Bohnet
Randbemerkung: Verkaufskommision Schultheiß Schanz Gemeindepfleger Wörner 

Verhandelt d. 25 Juli 1889
Nach der Vereinbarung des Königl-Forst-Amts soll die Parz N. 414 der Gemeinde gehöriges Eigenthum angepflanzt werden, wo die Gemeinde mit einverstanden ist.
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Bohnet Seeger & Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider
Randbemerkung: Sebastiansmaad 

Verhandelt d. 25 Juli 1889
Nachdem die Wählerliste vom 18 bis 25 d. Monats zur allgemeinen Kenntniß zur Einsichtnahme auf dem Rathaus aufgelegt und durch Ausschellen öffentlich bekannt gemacht worden war. So wurde heute den 25ten Juli als den Tag der Bürgerausschußwahl anberaumt vom Gemeinderat und Bürgerausschuß. Auszutretten haben, können aber wieder gewählt werden: Jung J. F. Braun, Obmann u. Schreine J. G. Oesterle. Es sollen nun drei Mitglieder neu gewählt werden und zwar ein Obmann und zwei weitere Mitglieder. Es wird nun zur Wahl geschritten und erhielten die meisten Stimmen als Obmann mit 8 Stimmen gewählt Adam Seeger, dito mit 8 Stimmen gewählt J. G. Oesterle, dito mit 7 Stimmen gewählt J. F. Braun.
Vorstehende 3 Mitglieder sind bereit die Wahl anzunehmen und sind sogleich verpflichtet, und in Ihr Amt eingeführt worden.
1. Randbemerkung: Unterschriften Adam Seeger Oesterle Braun
2. Randbemerkung: von 16 Wahlberechtigten haben 12 abgestimmt.
Es besteht nun der Bürgerausschuß aus folgenden Mitglieder:
Obmann Adam Seeger,
J. Gg. Oesterle
J. Fr. Braun
jg.,Johs. Bohnet,
Johs. Schneider.
Vorstehende Verhandlung genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Bohnet Seeger Kappler & Bürgerausschuß Bohnet Oesterle Schneider Braun 

Verhandelt d. 24 August 1889
Zu der hiesigen Bachfaßung sollen cirka 20 Stück eiserne Inerbalken? angeschaft werden, woher? O/Amtsbaumeister Kirn den Auftrag hirvon erhalten hat, solche zweckmäßig zu bestellen sowie auch zur richtigen Ausführung des Legens X Ortsdiener Oesterle hirzu beauftragt. Unterschrift Oesterle
Die richtigkeit beurkundet Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet 

Verhandelt d. 7. Dezber 1889
Die Ablaufzeit des Gemeinderats Wörner in diesem Monat & eines neu zu wählenden Mitglied für Schultheiß Schanz wird die Zeit des Wahlauf d. 18 Dezbr 1889 festgesetzt, weitre Handhabungen sind in der Wählerliste zu erfahren.
Wahlcommision Gemeinderat Schanz Wörner A. Seeger 

Verhandelt den 18 Dezbr 1889
Nach vorangegangener Bekanntmachung und Auflegung der Wählerliste auf den Rathaus wurde heute zu der Wahlhandlung geschriten. Die Wahlkommision besteht aus Schultheiß Schanz Gemeindepfleger Wörner & Bürgerausschußobmann A. Seeger. Neu gewählt wurden mit 11 Stimmen Gemeindepfleger Wörner, mit 10 Stimmen Jung Jakob Friedrich Braun. Es wird nun der Gemeindepfleger auf seinen früheren Eid verwiesen und der neu gewählte jung Friedrich Braun sogleich beeidigt und in sein Amt-Verwaltungs-Editk II B. 925 Seiten.
1. Randbemerkung: 13 Abgegebene Stimmen hat Wörner 11 Stimmen & Braun 10 erhalten.
2. Randbemerkung: Die Annahme auf Sie gehaltene Wahl,
Beide nehmen die Wahl an auf 6 Jahren. Unterschrift Wörner Braun
3. Randbemerkung: Den 27 Dezbr 1889. Weil jg. Frd. Braun mit dem Gemeinderat J. Gg. Kappler hier verschwägert ist, so muß zuvor bei dem Kgl-Oberamt um die Dispersacion gebeten werden. 

Verhandelt d. 21 Dezbr 1889
Da der neugewählte jg. Fr. Braun im Gemeinderat mit 10 von 13 abgegebenen Stimmen auf 6 Jahre mit dem Gemeinderat J. Gg. Kappler verschwägert ist, so ist er um eine Dispansation einzukommen von dem Köngl. Ober-Amt Freudenstadt genöthigt. Lt. Gesetz von Regblt 6. Juli 1849 Art 7 u 8 § welches heute mit vorstehendem, ans das Köngl OberAmt abgeht und wird um diesselbe wie genannter gebeten.
Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Schneider Oesterle 

Vom Könl- Oberamt Freudenstadt
Dem Gemeinderat wird zur Kenntnißnahme und zur Eröffnung an den Stiftungspfleger jg. Fr. Braun neugewählter Gemeinderat daß dem Auftrag des Gemeinderats & Büergerausschusses auf Dispensation Verwandschaftsverbot, mit seinem Schwager J. Gg. Kappler nach Art 7 u. 8 des Gesetzs 6 Juli 1849 gegen eine Sportelentrichtung von 20 M hiermit entsprochen worden.
d. 3 Janner 1890 Beurkundung Schultheißenamt Schanz 

Verhandelt d 7. Janner 1890
Heute wurde der Gemeinderat und Gemeindepfleger auf seinen früheren Eid verwiesen als Gemeinderat in Öffentlicher Sitzung darauf erinnert. Unterschrift Wörner

Ferner wurde der Neugewählte jg. Fr. Braun, Stiftungspfleger feierlich vor der ganzen Gemeinde beeidigt und in das Amt als Gemeinderat eingesetzt. Unterschrift Braun
Z Beurkundung Gemeinderat Schanz Kascheler Seeger Bohnet Kappler 

Die Feuerversicherung von dem Gemeinde Mobilarien wurden am 16. Feber 1890 Auf 5 Jahr mit 17 M 10 Pf wieder voraus bezahlt bis zum Jahr 1895.
Dieses Beurkundet Schulth. Schanz Gemeindepfleger Wörner 

Verhandelt d. 25 Merz 1890
Da mit dem 1. April d.J. der Acord mit den Straßenknechten abläuft. Finkbeiner & Knecht von Untermusbach von jährlich 280 M früheren Gehalt soll heute wieder neu vergeben werden und zwar unter folgenden Bedingungen:
1.stens haben die Strassenknechte die vorgeschriebebe Gesetzli. Verordnungen genau einzuhalten, ohne Rüksicht.
2.tens ist die Strasse von der Markungsgrenze Untermusbach bis Reichenbacher, sowie der Ortsweg vom Gottesakereingang bis zu Michael Dölker seinen Schopf, und das Hirschkopfsträssle fällt vorläufig aus dem Acord weg bis aufs weitere.
3.tens Es sind Inbegriffen sämtliche Steine welche aufgeführt werden müssen von den frgl. zerkleinert, und zur geeigneten Zeit eingelegt werden.
4.tens Der Morastabzug und das Seiten-Gräben ausputzen der Strasse, sowie auch sämtliche Dohlen offen zu halten ohne alle weitere Entschädigung muß ausgeführt werden welche fragl. Strassenstreke hat.
5.tens Den Strassenabzug (Compost) müssen die Acordnehmer zuerst hier Anbieten zum Verkauf, wo Ihnen belassen ist. Hirnach können Sie Ihn dem veräusern wohin Sie wollen. So Sie hier keinen Liebhaber finden.
6. Es haben diesen Acord erhalten auf stets wiederrufliche Weis auf die Dauer von fünf Jahr an:
Michael Dölker von hier
Friedrich Wurster von Untermusbach für jährlichen Gehalt von zweihundert dreißig Mark 230 M.
Welcher Betrag von der Gemeindepflege ausbezahlt wird zum 1 April. Acordnehmer, Unterschrift Dölker Wurster
Vorstehenden Acord genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner & Bürgerausschuß A. Seeger Schneider Bohnet Oesterle
Randbemerkung: Auszug übergeben
Randbemerkung neben 4.: fünf sechs Dohlen sind gemeint
Randbemerkung neben 5.: für das Hirschkopfsträssle soll 50 Mark angerechnet werden 

Verhandelt den 3 April 1890
Es werden cirka 60 Meter Schliezgräben vergeben in dem Gemeindewald Sebastiansmaad sowie auf cirka 200 Meter große Gräben gemacht werden, auf Anordnung des Herrn Oberförster Steinbronn von Reichenbach.
Es wurde nun zur Verabstreichung geschritten, es hat erhalten für 7 Pf pro 1 Meter sieben Pfennig Joh. Müller von Untermusbach. Unterschrift Müller
Desgleichen von obigen größeren Gräben wirde verabstreicht und hat erhalten Joh. Matt von Untermusbach pro 1 Meter 14 Pf. Unterschrift Matt
Vorstehender Acord wurde genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun Seeger & Bürgerausschuß A.Seeger Bohnet Schneider Oesterle
Randbemerkung neben 60 Meter: 50 – 30 cm
Randbemerkung neben 200 Meter: 75 – 60 cm 

Ferner, infolge der Ernennung des Herrn Amtsnotar Seeger von Dornstetten zum Gerichtsnotar nach Balingen, so ist mit diesem die hießige Pfand & Güterbuchführungs-Stelle frei geworden, und soll wieder neu besetzt werden.
Randbemerkung: Wahl eines Güterbuch und Pfandbeamter.
Nach einer vorgenommenen Wahl von obigem, so hat hr Amts-Notar Oberdorfer welcher Nachfolger des Herrn Seeger geworden ist, in Dornstetten sämtliche Stimmen erhalten und ist somit als X hießiger Güterbuch & Pfandbeamter bestellt.
d. 3 April 1890 vorstehendes gesehen
Gemeinderat Schanz Bohnet Braun Kappler Seeger & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider 

Ferner wurde dem Ortsdiener J. Gg. Oesterle zur Anschaffung von einer Laufmaschiene für sein Gliederkrankes 10 Jahr altes Kind Kathr. 25 M fünfundzwanzig Mark verwilligt aus der Armenkasse welche sogleich erhoben werden können. Der Grund hirvon ist, weil x Oesterle in nicht so günstigen Verhälltnißen steht.
Genehmigt Ortsarmenbehörde Schanz Kappler Wörner Braun Seeger 

In der heutigen Sitzung wurde von sämtlichen Bürgerlichen Colegien Beschloßen, daß der jährliche Betrag, welcher an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft  von hießigen Grundbesitzer zu entrichten ist, bis aufs weitere soll aus der Gemeindekasse bezahlt werden und hernach der betreffenden Steuer nach, wie der Gemeindeschaden umgelegt werden auf stets wiederrufliche Weiße.
Vorstehendes Anerkannt d. 26 Mai 1890 Gemeinderat Schanz Wörner Kappler Bohnet Seeger Braun & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Schneider Bohnet 

Lt. Gzer N. 44, 1890 wurde die hießige Gemeindemobilialine auf die Summe von 3.140 M auf 4840 M erhöht, lt. Antragsbogen.
Anerkannt d. 15 Septber 1890 Gemeinderat Schanz Wörner Braun Bohnet 

D. 24 Juni 1890 wurde die Reparatur an dem Spritzenhaus im Abstreich vergeben, das Dachumschlagen von demsselben wird die äusere Seite von der Stockmauer u. ausweisen und die Windfanglatten und Bretter müssen neu ergänzt werden, und hat der Acordnehmer sämtliches anzuschaffen von dem Material.
Der Zuschlag beträgt 20 M.  Es hat aber den Acord erhalten für 17 M siebzehn Mark Jakob Säln Maurer von Grünthal. Unterschrift Jakob Säln Bürgen Oesterle
Nach der Fertigung wird von der Gemeindepflege ausbezahlt.
Vorstehenden Acordvertrag genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Kappler Bohnet Seeger Braun & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Schneider Bohnet 

Verhandelt d. 30 Septber 1890
Durch die Uebernahme der Nachbahrschafts Strassen an die Amtscorperation sind folgende Arbeiten erforderlich nach der Vorschrift vom Hr. Oberamtsbaumeister Kirn. Es soll nun per Tag 2 Mark bezahlt werden pro Mann von dieser Arbeit, die Aufsicht von dieser Arbeit hat, zugleich mitarbeiten der Ortsdiener Oesterle hier. Unterschrift Oesterle.
Randbemerkung: Nur tüchtige Arbeiter erhalten den Lohn per Tag 2 Mark.
Genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Seeger Braun Wörner & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider 

Verhandelt den 28 Oktbr 1890
Der Farrenhalter Schanz tritt den Farrenpacht heutiger Anzeige zufolge ab am 31 Merz 1891. So in folge dessen die Verpachtung vom 31 Merz 1891 bis 1897 neu verpachtet wird auf die Dauer von 6 Jahr, auf beiderseitiger Kündigung, des Pächters und der Gemeinde vorbehalten bleibt, von je 1/4 Jahr unwiederruflich.
1. Der Farrenhalter wird auf den Vollzug des Gesetzes vom 31/10, 1882 dringend, dieser Festhaltung ermacht, der Farrenhalter ist verpflichtet, für gesunde Vorschriftsmäßige Stallung sowie auch Sprungstätte zu sorgen und diese nach Art. 5 des Gesetzes vollständig einzuhalten.
2. Ebenso muß der Pächter einen Farren II Kl. stets haben der andere kann III Kl. haben aber müssen beide der Viehrasse hier entsprechend und eben so in gutem genährtem Zustand gehalten werden.
3. Sollte der Pächter einen Farren vom Landwirtschaftlichen Verein zu kaufen genöthigt oder geneigt sein, so erhält er von der Gemeindekasse 1/3 tel des Aufkaufpreis zum Einkaufen vom fgl. Farren unwiederruflich.
4. Zwei Farren muß der Pächter fast immer halten je nach dem Bedürfniß, so daß zu auswärtigen Farren zur zu Fahren die Bürger nicht genöthigt sind.
5. Der Pacht wird nun ausgerufen für 280 M. zweihundertachtzig Mark.
Verlangt oder bietet ab Jahs. Ziefle auf die vorgeschriebene Vorschriften auf die Dauer von 6 Jahr 1891, 1 April bis 31 Merz 1897. Unterschrift Joh. Ziefle
1. Randbemerkung: Pächter Johs. Ziefle 6 Jahr per 1 April 1891 bis 31 Merz 1897 per Jahr 280 M.
2. Randbemerkung: Nebenstehendes anerkannt der Pächter. Unterschrift Joh. Ziefle
3. Randbemerkung: Dem Pächter wurde von 280 M aufgebessert auf die zwei Jahr 1896/97 auf 400 M jährlich.
d. 10 Mai 1895 Schultheißamt Schanz
Vorstehenden Farrenpacht genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Bohnet Braun Seeger & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Schneider Oesterle 

Verhandelt d. 27 Dezbr 1890
Gemäß hohen Erlaßes der Königl-Kreisregierung vom 15 Janner 1889 Grzer N. 7, 1890 dem Oberamth-Erlaßes vom 20 Dezbr 1890 Grzr N. 200 ist die Belohnung des Verwaltungs-Acteur für den Steuersatz infolge der veränderten Steuergesetzgebung neu zu regulieren. Diese Belohnung betrug bisher jährlich 5 M 50 Pf.
Verwaltungs-Acteur Berger legt dem Belohnungs-Acord nach dem jetzigen Stand der Geschäfte und dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand folgende Berechnung zu Grunde:
a. für Fertigung der Ortsgrund- & Gefällsteuer-Aenderungs-Verzeichnisse.
Berechnung der Gewerbesteuer Aenderungen an Abgang und Zuwachs auf der Kameralamtlichen Aenderungsverzeichnisse.
a. Mitwirkung bei der Fertigung des Kameralamth. Gebäude-Aenderungsverzeichnißes durch die Steuergesetzbehörde, zusammen 1 Tag Auswärts 8 M 60 Pf.
b. für die Fertigung der Duplicate der Ortsgrund-Gefällsteuer Aenderungs.Verzeichnisse sowie des Gebäudeänderungs-Verzeichnißes mit Erledigung etwaiger Revisions-Bemerkungen desBezirks-Steueramts. Auf 1 Tag im Wohnort 5 M 20 Pf.
c. für Berichtigung des Summerischen Steuervermögensverzeichnißes auf Grund der Steuergesetzprotokolle und der Gewerbekatasters, Berechnung des summerischen Steuervermögensverzeichnißes der einzelnen Steuercapitalien in das Steuerberechnungsbuch und in die summerische Berechnung über diesselbe sowie Herstellung der Probe? auf 1 Tag im Wohnort 5,20 M. Zusammen 19,00 M.
Es wird nun von den Bürgerl. Colegien dahin Beschloßen:
1. Die Belohnung d. Herrn Verwaltungs-Acteurs Berger für den Steuersatz auf jährlich 19 M erstmals auf 1 April festzusetzen.
2. tens Um hohe Genehmigung dieses Beschlußes zu bitten.
Genehmigt vorstehenden Beschluß (Es fehlen 2 vorgesehene Unterschriften)
Gemeinderat Schanz Kappler Seeger Braun Bohnet Wörner & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Schneider Bohnet Seeger 


Verhandelt d. 28 Janner 1891 & Beschlossen
Laut Grenzer No 12.1890 der Unfallversicherung betreffend, die Belohnung des Ortsvorstehers für die Geschäfte, für jeden Fall wo in dieser Beziehung vorkommen wird je 1 Mark Belohnung bewilligt, sowie auch lt. Grenzer N. 14/1891 wurde die Belohnung des Ortsvorstehers für die Besorgung der Geschäfte der Bezirkskrankenpflegeversicherung eine Gebühr von 30 Pf aus der Gemeindekasse zu erheben bewilligt worden ist.
Vorstehende wurde lt. des Oberamtlichen Erlasses Grzr. N. 12 und 14.1891 von den Bürgerlichen Coleghien einstimmig beschlossen.
Gemeinderat Kappler Wörner Bohner Braun Seeger & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider 

Verhandelt d. 2 Merz 1891
Gemäß hohen Erlaßes des Kgl. Ministeriums des Inneren vom 26 Septbr 1890 und oberamtl. Erlasses vom 23 Janner 1891 Grenzer No. 12 ist die Belohnung der die Geschäfte der Arbeiterversicherung besorgenden Beamten der Gemeinde festzustellen und wurde folgendermaßen festgesetzt:
1. für die Geschäfte der Unfallversicherung
a. für jeden in das Unfallverzeichniß einzutragenden Unfall, über welcher eine Untersuchung nicht zu pflegen ist, eine Gebühr von 1 M.
b. für jeden untersuchten Unfall eine Gebühr v. 4 M.2. für die Geschäfte der Invalitäts & Altersversicherung:
a. für jede ausgestellte Quittungskarte, wobei die führung des Jahresverzeichnißes der Ausgestellten Quittungskarten der Berechnung zu Grunde gelegt wird, je 40 Pf.3. für die Örtlichen Geschäfte der Bezirkskrankenpflegeversicherung, sofern diese Gebühr nicht die Amtskörperschaft zu tragen hat,
a. für jeden Versicherten eine Gebühr 30 Pf nach der Jahres Durschnittzuahl der im Gemeindebezirk wohnenden Personen und wird die Dauer dieses Beschlußes auf 4 Jahre festgestellt, wenn nicht eine weitere Regelung eintritt.
4. Als Stellvertretter des Ortsvorstehers bezgl. der vorstehenden Geschäfte wird der jeweilige Schultheißenamtsverweser bestellt, dessen Gebühren diesselben sein sollen wie die des ortsvorstehers.
Z. Beurkundung Gemeinderat Kappler Bohnet Wörner Braun Seeger & Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Oesterle Schneider
Randbemerkung: 1895 gültig, in Bleistift 4 Jahre 1891/95 

Den 12. Merz 1891, der Friederike Mast ledig hier ein Zeugniß & Bürgerrechts-Urkunde ausgefertigt.
Z. B. Schultheiß Schanz 

Den 14. Merz 1891, dem Adam Schneider hier Holz & Bretterhändler ein Vermögenzeugniß ausgestellt von 25.000 M ein sehr gutes Prädikat-Zeugniß ausgestellt.
Z. B. Schanz 

Das Gemeindeprotokollbuch ist komplett übertragen und endet hier. Das Inhaltsverzeichnis wird nicht übertragen.

Das Gemeinderats-Protokollbuch liegt im Archiv Musbach.
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21