Die Testamente der Maria Magdalena Schererin geborene Hofer vom Jahre 1793 und 1797
Im Musbacher Archiv finden wir die Testamente der Maria Magdalena Schererin geborene Hofer, Haus Nr. 10.
Maria Magdalena Hofer, OM 10aa, *1.2.1718 in Obermusbach Haus 10 + 14.1.1797 in Unteriflingen, erbt 1725 und 1756 vom Vater und 1759 vom Onkel.
Maria hat eine Sohn, Johann Adam *17.2.1718 + 27.3.1749. Der Sohn wird unehelich geboren und als Vater gibt Maria einen Soldaten aus Heidenheim an.
Sie heiratet 1757 Peter Müller, Fru 31a und in 2. Ehe Christian Scherer in Unteriflingen. Beide Ehen bleiben kinderlos.
Im Jahre 1793 macht Maria ihr erstes Testament und 1796 ein Zweites. Im ersten Testament vermacht sie den größten Teil ihres Vermögens der Tochter ihrer mit Christian Braun in Freudenstadt verheirateten Schwester. Im zweiten Testament wird das Erbe verteilt auf die Kinder ihres Bruders in Obermusbach.
Die Testamente sind von mir ins Schriftdeutsche übertragen, in den Bildern sehen sie das erste Blatt der Originale.
Im Nahmen Gottes, Amen!
Kund und zu wißen seye hiermit, daß
wir hienach unterschriebene, Schultheiß und
Richtere zu UnterIflingen, nebst mir
dem Rath und Amtschreiber Theodoms
Theuhs zu Freudenstadt, Mittwochs den
achtzehnden Septembris deß Ein Tau-
send Siben Hundert Drey und neunzig-
sten Jahrs, Nachmittags um 1. Uhr, von
Maria Magdalene, Christien Scherers
resignirten Richters und verleibgedingten
Bauren dahier zu Unteriflingen Ehefraun
zu sich in ihre Leibgeding-Behausung, mitten
im Dorf stehend, freundlich ersucht und
gebetten worden, allwo wir dieselbe nach
unserer willfährigen Erscheinung, in der
ordinaris Wohnstub, an einer Krampf-
krankheit im Bett ligend, jedoch bey ganz
gut und unmangelhaften Sinnen und
Verstand angetrofen, und welche uns sofort
nach bezeugter Danksagung für unsere
willfährige Erscheinung, in mehrerem zu ver-
nehme gegeben, welchergestalten sie mit
mit keinen Kindern gesegnet seye,
und nun mehre aus ganz erheblichen = ihr
selbst am besten bewußten Umständen
sich entschlossen habe, über ihre dereinstige
zeitliche Verlaßenschaft eine gewiße
Disposition ennoch in der Zeit zu errich-
ten, als es ihre VerstandsKräfte zulaßen
und gestatten, mit angefügter Bitte.
Wir unterschriebene, als hierzu aus-
drücklich erbettene Gezeugen möchten
nicht nur alles das – was sie aus ganz frei-
en und ungezwungenen Willen ver-
ordnen werde, mit Fleiß anhören, son-
dern auch daran seyn, daß solches alles
ordentl. zu Papier gebracht und nach
ihrem erfolgten Seel-Hinscheiden in
günckliche Erfüllung gebracht werden
möge.
Nachdeme nun hierauf wir die an-
bettene Zeugen, der Schtirerin ver-
sicherten, daß wir ihre in ihrem Begehren
am so willigen zu willfahren keinen
Anstand nehmen können, als sie sich
ganz
gut und unmangelhaften Sinnen und
Verstand befinde. So nahme dieselbe
das Wort wiederum und zeigte uns an,
daß ihr freyen und ungezwungener zu-
malen lezter und liebster Will und Mei-
nung in folgendem bestehe:
Erstlich empfehle sie ihre durch das Blut
Christit
heuer erkaufte Seele, in die Gneden
Hand Gottes, der erblichenen Ceuchnem
aber der Erden, zur Christlöbl. Bestätti-
gung.Betreffend aberZweitens ihre zeitliche Verlaßenschaft, so
verordne und wolle Sie hiermit. daß ihre
vor mehreren Jahren nach Amerika ge-
zogene Schwester Catharina Lämmlin,
eine geborene Hoferin, und deren
allenfaltige Kinder, von aller Erbschaft
gänzlich ausgeschloßen seye, deren Erb-
Gebühr aber gleichwolen berechnete und
sodann solcher Belauf an ihres Bruders
Tochter Christina, David Braunen Eheweib
zu Freudenstadt, und zwar unabbrüchig
der
der ihre sonst betreffenden Erbportion
eigentsumlich überlaßen werden solle,
von welchen Belauf sodann sie, ihre Bru-
der Tochter Christina, für die allhiesige
Schule zum Heiligen hieselbsten 2 Guld 45 Kr
bezahlen solle, um von dem künftien
Zinnß hieraus, für armer Leuthe Kinder
ein Schulbüchlen erkaufen zu können.
Betreffend übrigens
Drittens, die Erbeinsazung selbsten so wolle
und verordne sie hiemit, daß ihr ge-
liebter Ehemann Christian Scherer, in
Gemäßheit des unterm 2.ten Febr. 1776.
getroffenen und beschriebenen Ehe-
partion der von Ihre hinterlaßenden
und ihre zur helfte zugehörigen Lugen-
schaft seinere nach Landrechtl. Desposition
ihnen ohnehin zugehörigen selben Antheil
als Erbgebühr empfangenen alle ihre wei-
tern Verlaßenschaft aber, sowohl anbey
gebrachtem als währen der Ehe errun-
gennen Vermögen in 2 Stammtheil ge-
teilt
und der einte Stammtheil statt
ihrer nach dem 2.ten purctum von aller
Erbschaft ausgeschloßenen Schwester
Chatharina Lämmlin an ihre Bruder Tochter
Christina, David Braunen Eheweib zu
Freudenstadt als hiemit Subhtituiefe
Erbin, verabfolgt, und überlaßen den
2.ten Stammtheil aber, unter ihres verstor-
benen Bruders, wegl. Hanns Adam
Hofers zu Obermusbach hinterbliebene
5. Kinder,
und zwar:
a.) Justina, Friedrich Schwaben
von Schernbach Eheweib
b.) Christina, David Braunen Eheweib
zu Freudenstadt,
c.) Magdalena wngl. Bernhardt
Freyen Wittib, dermalen zu Unter-
musbach befind,
d.) Frdr. Hofer, Bauer zu Untermusbach,
e.) Hanns Adam Hofer, Schmid daselbst,
gleichlich verteilt werden solln.
Dieses
Dieses heiße und seye nun Ihr, der
Testirerin freyer lezter und liebster Wille
werzu Sie von niemand verleithet oder
gezwungen worden, und welchen Sie nach
ihrem erfolgten Seel-Hinscheiden aufs ge-
naueste zu vollziehen hiemit annsinne,
mit der beygefügten ausdrukentlichen pro-
testation, daferen diese ihre Disposition
auf irgend eine weiße für ungültig ange-
fochten werden sollte oder wollte, daß als den
solche nichtsdestoweniger als ein Coridin-
sidei Commits, oder als eine andere Dispo-
sition von Todtes wegen angesehen, und
in Sechten darauf erkannt, so mithen durch
diese Generalclausel alle vorbringende
Defectus Suppliert werden sollen.
Nachdem nun hierauf wir die Gezeugen
die Schirenrin, bey welcher sich weder ein Mangel
an Verstand, noch sonsten etwas verdächtiges
wahrgenommen werden konnte, umständlich
exuminirt und befragt, ob sie zu gegen-
wärtigen Disposition von jemanden wäre
verleitet oder gar gezwungen worden, die-
selbe
aber und hierauf ganz freymüthig mit
Nein geantwortet; So haben wir uns denn
pflichtig und schuldig erachtet, all vorstehendes der
wahrheit gemäß hier wieder zu schreiben, solcher
durch unsere eigene Namens Unterschriften
und vorgedenkte Gethschaften enmith bestens
zu corroboriren.
Geschehen am Jahr, Monath, Tag, Stund
und Orth wie Eingangs vermelt.
actu continuo, nutto alio intervento
Unterschriften
Jacob Hischer
Friedrich Marquardt
Christian Eberhardt
Johann Martin Spiegel
Stadt und Amtschreiber zu Freudenstadt, mit
entlehntem Gettschaft
Teod. Theuhs
Fideliter decopirt d. 23. Jan. 1797
Radtsschreiber zu Freudenstadt
Theuhs
Tehtaments Disposition
Maria Magdalena, Christian
Scherers zu Unteriflingen Ehe-
frauen
den 10.ten Sept. 1793
Unteriflingen
Freudenstädter OberAmts
den 1.ten Apr: 1796
Magdalene, Christian Scherers, verleibge-
dingten Bauren allhier Eheweib, welche unge-
fähr vor 2. Jehren ein Testament ihres Ver-
mögens halber hat errichten laßen, hat uns
zu erkennen gegeben, daß Sie je zo ganz anders
entschloßen seye, und das erste Testament
von jez an aufgehoben seyn solle, Sie hat uns,
da wir bey ihr in ihrem Hauße waren, und
bey uns an dem Tisch geseßen, bey ihrem
guten Verstand. ohne jemands Zurede,
allein aus ihrem eigenen freyen Willen
zu vernehmen gegeben, daß
1.) Die Catharina Lämmlin, welche nach
Amerika gezogen, als ihre Schwester, an
ihrem Vermögen nach ihrem Todt nichts erben
sondern ausgeschloßen seyn und bleiben
solle.
2.) Auch nicht der Christina, David Brau-
nen zu Freudenstadt Eheweib, solches allein zufallen
wie im ersten Testament beschrieben,
sondern nur zwanzig Gulden zum boraus
ihr richtig bestimmt seyn sollen:
3.) Solle das von ihrem hinterlaßenen
Vermögen, welches der Catharina Lämmlin
in der Erbschaft zugefallen wäre, unter
ihres Bruders wengl. Hanns Adam Hofer
gewesener Hofbauer in Obermuspach
hinterlaßene Kinder, was über obige
20 Gulden belaufen wird, gleich vertheilt
und zu Erben einsegen laßen.
Justine, an Friderich Schwab, in Schern-
bach verheuratet.
Magdalena, Freyen Wtt.
Christina, an David Braun zu Freu-
denstadt verheuratet.
Friderich Hofer, in Obermuospach,
Bauer.
Hanns Adam Hofer in Unter-
muospach, Schmid.
Diese seynd solche, die vorbeschriebenes
gleich beerben solln.
In die hieseye Schule hat die Testirende
im ersten Testament einen FedernThaler
erfrelich 2 Gulden 45 kr vermacht, welche sie
hier auch wieder begehrte, daß solches
sein verbleiben haben solle.
Daß nun solches wie obstehet sie aus
ihrem eigenen freyen Willen hat auf
seyen und beschreiben laßen:
Ein solches bezeugt die Unterschrift:
Schultheiß und Richter
allda
Jacob Fischer
Johannes Grießhaber
Johann Martin Spiegel
fidem Copia den 23.t Jan. 1797
Stadtschreiber zu Freudenstadt
Theuhs
Ermittelt und Aufgeschrieben von Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 16.03.21