Schultheissen Amts Protokoll_1868

Schultheißen-Amt-Protokoll von 1868 bis 1931

Im Schultheißen-Amt-Protokoll sind die auszuführenden Aufgaben des Schultheißen protokolliert. Dies sind immer wiederkehrend Belehrungen bezüglich Feuerschutz, Spielen mit Zündhölzern und außerdem Kontrollen der Feuerwehreinrichtungen und der Feuerversicherungsangaben.

Wir wollen hier auszugsweise mit Datum diese Niederschriftenn wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Schultheißen in der Zeit von 1868 bis 1931 wiederzugeben.
Regelmässige Eintragungen:
Je Jahr: 1 x vorlesen Waldfeuerverordnung, 1 x Feuerpolizeiliche Vorschriften, 2 x Inspektion der Feuerspritze mit Zubehör, 1 x Information über die Verursachung von Bränden durch das Spielen von Kindern mit Zünhölzern.
Alle zwei Jahre: Überprüfen der Angaben zur Feuerversicherung in den Haushalten.

14. September 1868 
Feuerwehrspritz mit überigen Gerätschaften wurde geprüft im guten Zustand befunden. 

27. Dezember 1892 
Die Feuerwehrspritze war in diesem Jahr je einmal in Grüntal und Dornstetten im Einsatz. Sie wurde geprüft und in Ordnung befunden. Auf die Spitzenübung wurde wegen der Einsätze verzichtet.

24. August 1874
Bürgerschaft mitgeteilt, dass die 2 Guldenstücke ab den 31. Dezember 1874 ausser Kurs gesetzt werden.
Dies ist der Beging der Umstellung der Währung von Gulden auf Mark. 

9. Januar 1876 
Durch dem Amtsdiener wurde bekannt gegeben, dass sämtliches Silbergeld noch bis zum 30. April dieses Jahres von den öffentlichen Kassen eingelöst werden. 
Der Landjäger Bey aus Grüntal hat die Adam Bohnet Witwe angezeigt weil sie ihren großen Hund wiederholt ohne Maulkorb hat laufen lassen. Sie wurde zu einer Strafe von 3 Mark verurteilt. 

28. Oktober 1877 
Am 26. Oktober d. J. war die Feuerspritze bei einem Brand in Untermusbach im Einsatz. Die Spritze wurde geprüft und für gut befunden. 

Notiz am Rande: 28. Oktober 1880, furchtbare Überschwemmung. 

2. Februar 1881 
Erlass vorgelesen, dass Personen die 2 Jahre ununterbrochen im Ort leben ein Anrecht auf Unterstützung haben.
Beschluss der bürgerlichen Collegien:
Bei Personen, die nach 2 Jahren ein Anrecht auf Unterstützung haben ist die Unterstützung nicht von der Gemeinde zu zahlen sondern von demjenigen, der solchen Aufenthalt von 2 Jahren zugelassen hat. 

9. April 1886 
Der versammelten Bürgerschaft über die Waldfeuerordnung informiert.
Dies ist in regelmäßigen Abständen geschehen. 

22. Juli 1886 
Feuerspritze wurde bei einem Brand am 16. Juli 1886 Morgens um 1 Uhr in Untermusbach eingesetzt.
Die Spritze wurde etwas beschädigt und durch Spritzenmeister Hofer aus Untermusbach wieder gut hergestellt.
Spritze wurde heute geprüft und in ganz guten Zustand erfunden. 

1. Dezember 1886 
Der Gutsbesitzer Johannes Schanz hat dem Jakob Schneider mit Weib und Kinder in seinem, vom Schwemmle erkauften, Haus aufgenommen. Demselben wird eröffnet, dass wenn er solche Leute länger als 1 3/4 Jahr Aufenthalt gibt, solche Anrecht auf Unterstützung haben und der Gemeinde zu Last fallen. Derselbe Schanz hat jede Verantwortlichkeit und Kosten zu tragen. 

2. November 1893 
Der ganzen Gemeinde wird die Vorschrift von der Beleuchtung eines Fuhrwerkes bei Nacht mitgeteilt. 

6. November 1893 
Im Jahr 1893 war der Sommer so trocken, wie seit Menschengedenken noch nie gewesen. Die Bauern die bisher 16 – 20 Stück Vieh hatten, haben jetzt nur noch 3 – 5 Stück Vieh.  

20. November 1893 
Preisübersicht auf Grund des trocknen Sommers: 
Verkaufspreise:
Hafer 8 Mark 50 Pfennig
Dinkel 6 Mark 20 Pfennig
Kernen 9 Mark 20 Pfennig
Weizen 8 Mark 80 Pfenning 
Je 1 Zentner
Heu 7 bis 9 Mark
Stroh 4 bis 5 Mark 

3. Juni 1907 
Das Verkaufen von Obstbäumen ist verboten. 

4. Juli 1907 
Dem Amtsdiener wurde zur Bekanntmachung übergeben, das die Obstbäume von Raupen gesäubert werden müssen. 

18. Dezember 1907 
Bekanntmachung, das sich die Fleischbeschau auch auf Trichinen erstreckt und deshalb vor dem Genuss von nicht durchgekochten oder gebratenen Fleisch zu warnen sei. 

7. März 1908 
Bekanntmachung des Verbots des Laufenlassens von Hunden und Katzen. 

26. Mai 1908 
Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche bekanntgegeben. 

9. Oktober 1908 
Maßnahmen zur Bekämpfung der Cholera bekanntgegeben. 

21. Mai 1909 
Den Erlass des Kl. Ministeriums des Inneren vom 3. April d. J., betreffend den Vogelschutz wurde dem Wald- und Feldschützen bekannt gegeben. 

26. Januar 1913 
Die Kontrolle der Eichung der Bierfässer in den Wirtschaften wurde dem hiesigen Polizeidiener von Zeit zu Zeit angewiesen. 

23. Juli 1932 
Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen über 50 km müssen angemeldet werden.
Die 50 km zählen ab Ortsmitte und es wird deshalb als Ortsmitte von Obermusbach das Rathaus festgelegt.                    

Dokument im Archiv Musbach
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21