Auswanderung Döttling

Die Auswanderungsgeschichte der Esther Döttling, geb Bauer

Das Freudenstädter Sommertheater 2009 „Nach Amerika“ beschreibt das Schicksal eines jungen Schwarzwälders, der im 19. Jahrhundert wie viele andere Landsleute auf der Suche nach einem besseren Leben nach Amerika aufbricht.
Es ist in diesem Zusammenhang sicherlich interessant, dass zu jener Zeit selbst aus unseren kleinen Gemeinden Ober- und Untermusbach sich viele Bürger auf den Weg in eine ungewisse Zukunft machten.
Im Ortsarchiv habe ich bei meiner Recherche zur Historie von Obermusbach in den alten Gemeinderats-Protokollbüchern hierzu Sitzungsniederschriften gefunden, die das Schicksal der Auswandererfamilie Döttling aus Obermusbach im Jahre 1880 beschreiben. 

Esther Döttling die Tochter von Jacob Bauer und seiner Frau Dorothea wandert 1880 mit 4 ihrer Kinder nach Amerika aus. Ihr ältester Sohn Johann Martin ist zu dieser Zeit noch beim Militär. Er beantragt ein knappes Jahr später die Ausreise, um seiner Mutter nachzufolgen. 

Aus der „Deutsche Auswanderer-Datenbank“ können wir entnehmen, das Esther Doettling mit der „Westphalia“ und Kaptän Schwensen über Hamburg und Le Havre am 12.05.1880 in New York angekommen ist. 
Mit dabei ihre Kinder. Johann Martin ist entsprechend den Auswanderlisten ein Jahr später in Amerika angekommen. 

Auswanderschiff „Westphalia“

Das Auswandererschiff „Westphalia“  mit dem Esther Döttling „nach Amerika“ ist. Das Dampfschiff wurde von Caird & Co. in Greenock, Schottland, Hamburg-Amerika-Linie gebaut. Sie wog 3158 BRT, hatte eine Länge von 340 Meter und einer Breite von 40 Meter, ein Trichter, zwei Masten und einer Schraube. Ihr Service-Geschwindigkeit betrug 12 Knoten.
Es war Platz für 90 First-Class, 130 zweiter Klasse, und 520 der dritten Klasse (Zwischendeck) Passagiere. Sie hatte eine Besatzung von 120. 

Esther Bauer wurde am 26.6.1828 im Haus mit der alten Hausnummer 4, heute Rothweg 4 geboren. Sie heiratet am 5.2.1856 Johann Martin Döttling, Schuhmacher aus Durrweiler. Gemeinsam erwerben sie das Haus von Esthers Vater Jakob Bauer.
Die Döttlings haben 7 Kinder. Die Zwillingstochter Elisabetha stirbt 1877 im Alter von 15 Jahren. 
Drei Brüder und eine Schwester von Esther wandern bereits in der Zeit von 1847 bis 1858 nach Amerika aus.
Vom Bruder Johann Michael Bauer ist der Aufenthaltsort beim Real-Theilungstermin 1864 nicht bekannt.
Der Bruder Johann Georg Bauer und die Schwester Anna Bauer sind in Fremont im Staat Ohio und der Bruder Christian Bauer in Williamsport im Staat Ohio.
Von einem ihrer Geschwister erhält Esther ein Geldgeschenk. 

Nachfolgend stehen im Original-Wortlaut wiedergegebene Kaufbuch- und Gemeinderaths-Protokolle die über das Leben von Esther Döttling geborene Bauer und ihrer Kinder Aufschluss geben.
Beachtenswert ist der Zynismus von Schultheiß Braun, der das schöne Land Amerika wegen der Einreise der Döttlings zwar bedauert, aber trotzdem Geld aus der Gemeindekasse für die Ausreise gibt. Auch haben die Obermusbacher der Familie einen Geleitmann zur Reise nach Stuttgart mitgegeben. Wollten sie sicher sein, dass die Auswanderung auch wirklich vollzogen wurde?
Der Originaltext ist Kursiv geschrieben.  

14. Merz 1846 
Auf Absterben des Jakob Bauer Zimmermann dahier wurde für die sechs minderjährigen Kinder daselben benamtlich
1. Johan Michael Bauer, * 28.10.1821
2. Anna Maria Christina Bauer, *24.03.1824
3. Johann Georg Bauer, *04.03.1826
4. Esther Bauer, *26.06.1828
5. Anna Bauer, *16.10.1830
6. Christian Bauer, *17.10.1835

Jakob Friedrich Hofer Schultheiß dahier als Pfleger aufgestellt und in Pflichten genommen.
Auf Verlesen
Unterschrift Jakob F.D. Hofer
Beurkundet den 14. Merz 1846
Waisengericht Ziefle Hofer Seeger 

19.Januar 1856
Kauf und Ehevertrag der Familie Döttling
Es hat sich heute durch Gottes Schickung zugetragen, daß Dorothea Wittwe des schon längst verstorbenen Jakob Bauer, Zimmermann hier mit Einwilligung des Pflegers der abwesenden Kinder Matheiß Ziefle hier und mit Einwilligung des Tochtermann Nußkern in Wittlensweiler und des volljährigen Sohns Johann Georg ihre gesamte Ligenschaft wie solche hiernach beschrieben ist verkauft an ihre Tochter Ester Bauer, und ihren nunmehrigen Bräutigam Johann Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler.
Gebct: Blt:8 Ein zweystockigtes Wohnhaus mit Scheuer und Stallung und Keller unter einem halben Ziegel und halben Schindeldach am Igelsberger Weg. Einem Holzschopf beim Haus unter einem Ziegeldach. Eine Backhütte beim Haus.
Güter: Gütbuch I Thl.:
Blt 2:  5/8 Morg. 21,5 R. in Bachwießen neben dem Weeg und Adam Seeger.
Blt.3b:  5 1/8 Morg 3,7 R. in den Glatt neben Adam Bohnet und Christian Bauer von Kälberbronn.
Blt 4:  4 6/8 Morg 0,3 R. in den bukelichten Maad neben Johannes Frey und der Bauerschaft.
Blt 5:  4/8 Morg. 12,2 Rath in Eichenäkern neben Jak. Fried. Hofer und Martin Wurster.
Blt 5b:  1 3/8 Morg 40,2 R. in Auchtäker neben dem Weeg und Matheis Ziefle.
Blt 6: 7/8 Morg 47,6 R. in Eichenäker neben Adam Bohnet und Adam Seeger.
Blt 6b: 1 1/8 Morg 5,1 R. in den Sebasteansmaad neben dem Weeg und Simon Levi von Rexingen.
Bedingungen sind folgende:
1. Sämtliche Gebäude und Ligenschaft gehen mit allen Rechten, wie auch mit allen Lasten auf die Käufer über.
2. Steuern und sonstige Abgaben wie solche auch heißen mögen gehen vom 1. Juli Januar 1856 an auf die Käufer über bis dahin bezahlt Verkäuferin diese Abgaben.
3. Accis und Erkenngeld bezahlt Käufer.
Als Leibgeding dingt sich Verkäuferin aus so lange sie lebt den unbeschränkten Wohnsitz im Haus in der hintern Stube für sich und den noch ledigen Sohn Johann Georg Bauer, und zwar für letzteren so lange derselbe unverheurathet ist. Verkäuferin hat das Recht zur Benutzung der hinteren Stubenkammer und einer Bühnekammer nach ihrer Wahl. Ferner das unbeschränkte Recht in der Küche zu kochen, ferner Platz im Keller zur Aufbewahrung der nöthigen Gegenstände. Auch hat Käufer der Verkäuferin das nöthige Brennholz zum Kochen, Waschen und Backen und überhaupt was das Bedürfniß an Brennholz ist, unentgeltlich anzuschaffen.
Was den Leibgeding an Früchten und sonstigen Lebensbedürfnißen betrifft, so sind Käufer und Verkäuferin miteinander dahin überein gekommen, daß Käufer der Verkäuferin anstatt den Früchten u.s.w. jährlich so lange Verkäuferin lebt, 20 Gulden zu bezahlen hat und zwar das erste mal auf Martini 1856 und jede weitere Jahre auf Martini.
Dabei wird aber die Bestimmung nach aufgenommen, daß Käufer der Verkäuferin alle Frühjahr wenigstens ein halbes Viertel Feld zu geben haben, worauf die Verkäuferin Erdbirnen steken kann, und ebenfalls müßen die Käufer der Verkäuferin von Martini an täglich zwey Schoppen Milch bis Georgii, von Georgii an aber bis Martini an täglich vier Schoppen Milch geben.
Ferner wird die Bestimmung nach aufgenommen, daß wenn Verkäuferin erkranken möchte, die Käufer derselben die Wasch unentgeltlich zu besorgen hätte.
Ferner müßen die Käufer der Verkäuferin Tuch mit dem ihrigen unentgeltlich blaichen.
Die Käufer haben dasjenige Feld welches die Verkäuferin zu Erdbirnen benutzen will gehörig zu düngen, und wenn Verkäuferin nichts mehr arbeiten kann, so haben Käufer der Verkäuferin die Erdbirnen unentgeltlich ins Haus zu schaffen.
Auch hat Verkäuferin das Recht ein Ländchen im Gemüsegarten zu benützen.
So ist der Kauf geschehen um die Summe von 1350 Gulden für die Ligenschaft, auch ist unter dießem Kaufpreiß auch sämtliches Vieh und Geschirr Mobiliar inbegriffen blos mit Ausnahme nachfolgender Gegenstände welche Verkäuferin für sich eigen behällt:
2 Pfannen nach ihrer Wahl,
2 große Bahnen,
zwey Betten sammt Bettladen wovon eines dem noch ledigen Sohn gehört.
Zwey Trug und einen Kasten.
Verkäuferin hat das Recht in Gemeinschaft mit dem Käufer die vorhandene Frucht zu genießen, überhaupt so lange Verkäuferin und Käufer gemeinschaftlich die Kost genießen, dürfen Käufer keinen Leibgeding reichen.
Auf den Grund vorstehenden Vertrags haben sich Ester Bauer und Johann Martin Döttling entschloßen einander das Versprechen der heiligen Ehe zu geben.
Der Bräutigam erhält von seinem Vatter als Heurathguth – 600 Gulden, eigenerspartes – 100 Gulden.
Verkäuferin läßt ihrer Tochter Ester am Kauf abgeben – 300 Gulden, zusammen beeden beibringen – 1000 Gulden. Bleibt also noch Rest am Kauf 350 Gulden. An diesen 350 Gulden haben Käufer der Verkäuferin 150 Gulden von Georgii 1856 an mit 5 % von Hundert zu verzinsen, die weiteren 200 Gulden bleiben einstweilen unverzinslich stehen, bis Verkäuferin mit Tod abgeht, oder bis sich der noch ledige Sohn Joh. Georg verheurathet, im letzterem Fall müßen diese 200 Gulden von den Käufer ausbezahlt werden.
Alles vorstehende bekräftigt mit ihren Unterschriften und den anwesenden Zeugen, nachdem die Neuverlobten Johann Martin Döttling und Ester Bauer ihrem Ehecontragt durch Handtreue öffentlich beschließen.
Unterschriften Verkäuferin Dorothea Bauer, deren Beistände Walz, Nußkern, Joh. Georg Bauer, der Pfleger der abwesenden Kinder Matheis Ziefle
Käufer Joh. Martin Döttling, Ester Bauer, Zeugen Mäder, Lutz, Schultheiß Braun
Auf Vorlesen wird vorstehender Vertrag nach seinem ganzen Umfang anerkannt, und von Käufer und Verkäufer nichts eingewandt Kraft unserer Unterschriftenden

Döttling Haus Nr. 4
Döttling Haus Nr.



1. Febr 1856
Verkäufer Dorothea Bauer Käufer Johann Martin Döttling, Esther Döttling
Über vorstehenden Kauf wird heute mit dem Anfügen gerichtlich erkannt, daß da Verkäuferin schon mehrmals ihre gesamte Ligenschaft zur Verkauf ausbieten lies, ein so hoher Kauferlös niemals erzilt wurde, und die Kinder mit ihrem väterlichen Vermögen abgefunden sind, und solches laut Bescheinigung vollständig erhalten haben, so nimmt man keinen Anstand über vorstehenden Kaufcontragt das gerichtliche Erkenntiniß aus zusprechen.
Den 1. Febr 1856
Gemeinderath & Waißengerichth Braun Bohnet Ziefle Wurster

 Randmerkung zur Berechnung der Gebühren Accis Berechnung
Kaufschilling beträgt 1350 Gulden. Hirvon ab für Vieh 300 Gulden. Rest 1050 Gulden. Hirzu den Leibgeding der Verkäuferin welche 64 Jahre alt ist und deren Leibgeding sich jährlich 37 Gulden 10 Kreuzer beläuft also auf 11 Jahre 409 Gulden. Zusammen 1439 Gulden. Hirvon der Braut Heurathguth 300 Gulden. Rest 1159 Gulden. Accis aus 1159 Gulden zu 1 % 11 Gulden 36 Kreuzer . Erbgeld? 3 Gulden 12 Kreuzer. Kaufeintrag 36 Kreuzer. Schätz 12 Kreuzer. Zusammen 15 Gulden 36 Kreuzer

1. Februar 1856
Auf den Grund ausgestellten Vermögenszeugniss wonach dem Joh. Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler, welcher hier sich ein Gut durch Kauf erworben hat und sich hier gänzlich niedergelassen hat ein Vermögen von 700 Gulden bezeugt ist, wird solcher heute als Bürger auf und angenommen gegen das gesetzliche Bürgergeld und Entrichtung von 3 Gulden Gemeinderathssportel Regblt: vom Jahr 1835 Art 32 Seite 52.
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Ziefle 

23. August 1864
Entnommen den Realtheilungsunterlagen.
Die Mutter ist gestorben und im Rahmen der Realtheilung erhalten die Geschwister Anna und Christian in Amerika 31 Gulden 43 Kreuzer, die der Kaufmann Jacob Haist aus Freudenstadt nach Amerika überweist. Über diesen Betrag liegt eine Quittung bei. 

24 Febr. 1873
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen die sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu herzustellen, zu diesem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine nöthig, welche im Feld des Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen werden. Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutreten und fordert für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling

30. Januar 1879
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu Folge soll über den Schuhmacher Johann Adam Döttling (Anmerkung: der 3. Sohn von Esther, als Zwilling 1862 geboren) hier ein Vermögens und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschluß:
Zu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300 Mark und später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft wurde.
zur Beurkundung. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz

14. April 1879
Nach einem vorgelegten Kaufbrief vom 25. May 1879 hat verkauft Johann Martin Döttling Schuster hier an Bernhardt Döttling Bauer in Hallwangenungefähr 1 Morgen Streueplatz im Brünnle um 100 Mark.
Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.
Verkäufer Döttling
Käufer Bernhardt Döttling

14. April 1879
Nach einer mündlichen Anzeige von heute hat verkauftJohann Martin Döttling Schuhmacher hier an Christian Seeger, Säger hier, bürgerlich in Frutenhof 16 a 76 qm Aker in Eichäkern um 120 Mark.
Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.
Verkäufer Döttling
Käufer Christian Seeger

8. März 1880
Verhandelt den 24. Februar 1880.
In der Schuldensache des Johann Martin Döttling Schuhmacher hier kommt in Folge Auftrags desselben und seiner Gläubiger die hirnach beschriebene Ligenschaft zum Aufstreich und zwar aus freien Grund. Dieselbe ist vom Gemeinderath angeschlagen im ganzen zu 4700 Mark. Zu dießer Verhandlung hat man den heutigen Tag anberaumt, und dieß im Amtsblatt und Schwarzwälder Botten, sowie mittels Ausschellen in hießiger Gemeinde zwey mal, je am 17. u. 21. nesp 23 Februar bekannt gemacht.
Den Döttlingschen Eheleuten und den Gläubigern hat man in besonderen Schreiben den Verkaufstag eröffnet.
Als Verkaufsbedingungen werden festgesetzt:
1. Der Kaufschilling welcher vom Tag des Zuschlags an mit 5 % zu verzinsen ist muß in drei gleichen auf einander folgenden Jahreszielen pro 1. März 1880/82 abgetragen werden, und zwar kostenfrei nach der zu erwarteten Verweißung.
2. Bis zur Bezahlung des Kaufschilling samt Zinsen wird sich das Pfandrecht auf den verkauften Objekten vorbehalten; auch hat jeder Käufer sogleich einen tüchtigen Bürgen zu stellen, welcher sich als Selbstzähler verbindlich macht.
3. Das Anwesen wird mit allen darauf haftenden Rechten und Lasten verkauft, wie solches der Eigenthümer bisher besesen hat, ohne Garantie für den Meßgehalt.
4. Zu den Häuslichkeiten gehört alles, was Band und Nagel hällt, insbesondere die eißerne Herdeinrichtung und die Vorfenster wenn solche vorhanden sind.
5. Mit der Eröffnung des Zuschlagsbescheids, oder der Genehmigung des Verkaufs von Verkäuferischer Seite werden die verkauften Objekte in den Besitz der Käufer übergeben, welche auch von da an zum Bezug der Mietzinse u.s.w. berechtigt sind, dagegen bleibt der Eigenthumsübergang so lange aufgeschoben, bis die Pfandrechtsvorbehalte in das Pfandbuch eingetragen sind.
6. Die Gebäulichkeiten sind von der Familie des Gemeinschuldners 14 Tag nach der Genehmigung des Verkaufs zu räumen und können am darauf folgenden Tage vom Käufer bezogen werden.
7. Die Käufer haben die Steuern und Abgaben erstmals am 1. April 1880, das Landcassengeld erstmals vom Kalenderjahr 1880 zu bezahlen.
8. Die Kosten der Einleitung des Verkaufs werden Verkäuferischer Seits getragen, während die Acciße, die Erkenn Protokoll- und Pfandgebühren der Käufer zu übernehmen hat. Sowie die Kosten der Vermarkung der Verweißung.
9. Jeder Käufer bleibt an sein Angebott gebunden, bis ein höheres Angebott gemacht und angenommen ist, während Verkäuferischer Seits weitere Ausstreichsverhandlungen eintreten können, und sich die Ratification ausdrüklich vorbehalten wird.
10. Ein Reurecht findet nicht statt, indem die Käufer auf dießes Recht seinem ganzen Umfange nach verzichten.
11. Das Haus kann 14 Tage nach dem Verkauf bezogen werden. Unter diesen Bedingungen welche zunächst verlesen worden sind kommen zum Verkauf: Güterbuch I. Band Blt. 293b: Par.4  2 a 62 qm Ein zweystokigtes Wohnhauß mit Scheuer, Stallung und Keller unter 1/2  Ziegel 1/2 Schindeldach, Wagenschopf und Bakhütte beim Hauß, oben im Dorf, neben dem Weeg und sich selbst. Anschlag 3440 Mark. Ein Holz und Wagenschopf unter einem Ziegeldach. Anschlag 60 Mark. Anschlag zusammen 2000 Mark (hier scheint ein Fehler vorzuliegen, 3440 + 60 = 3500). Blt. 294b  Parz 33.34  21 a 45 qm Gemüße, Haus und Baumgarten und Wieße im Bachwiesen neben dem Weeg und Adam Seeger. Anschlag 300 Mark. Auf die Auflistung der weiteren Grundstücke wird verzichtet, sie haben einen Anschlag-Wert von etwa 2300 Mark. Zusammen 4700 Mark. (Hier stimmt die Rechnung auch nicht, sind 3500+2300=5800).  
Den 24. Febr 1880 hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten Christian Wößner von Hallwangen 3300 Mark.
Den 24. Febr Nachmittags 3 Uhr hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten Michael Dölker Bauer in Untermusbach 3600 Mark.
Auf Antrag des Massenverwalters wird beschlossen am Dienstag den 2. März Nachmittags 1 Uhr einen wiederholten aber letzten Aufstreich vorzunehmen, jedoch von einer öffentlichen Bekanntmachung abzustehen, und sämtliche Kauflustige von diesem Termin in Kentniß gesetzt wurden.
z. B. Amtsnotar Seeger, Massenverwalter Schneider, Schultheiß Braun

Gant-Anzeige im Grenzer
Gant-Anzeige im Grenzer 1880



Verhandelt den 2. März 1880
Dem Beschluß der Gläubigen gemäß kommt heute die beschriebene Ligenschaft in ihrer Gesamtheit noch einmal im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf, nachdem die Verkaufsbedingungen oben Blt. 1a und b wörtlich und deutlich vorgelesen worden ist. Dieselben verblieb im letzten Streich dem Michael Dölker Bauer von Untermusbach um3850 Mark. 
Unterschriften Käufer Michael Dölker
Bürg und Selbstzähler Christian Weisser v. Untermusbach
Verkäufer , Masseverwalter unter Ertheilung der Genehmigung Schneider
Vorstehende Verkaufsverhandlung beurkundet mit dem Anfügen, daß der Kaufvertrag nach seinem ganzen Inhalt von beeden Theilen als richtig anerkannt wurde.
Obermusbach den 2. März 1880
Amtsnotar Seeger Schultheiß Braun
Bei dem am 8. März 1880 stattfinden gerichtlichen Erkenntniß hat Käufer vorstehenden Vertrag auf deutliches vorlesen als durch aus richtig anerkannt und hirnach unterschrieben.
Käufer Michael Dölker, Bürg Dölker gerichtlich erkannt den 8. März 1880
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz 

Anmerkung der Redaktion: Hier wird die ganze Dramatik deutlich. Am 8. März 1880 haben die Döttlings Heim und Hof verloren und am 12. Mai 1880, also schon 2 Monate später sind sie in der neuen Heimat Amerika gelandet. Allerdings ohne Ehemann und Vater. 

19. März 1880
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint  vor dem Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie bestehend aus Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei seiner Mittelosigkeit bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus Mittel der Ortsarmen und Gemeindecasse mit 500 – 600 Mark, wogegen er mit seiner ganzen Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und Fahrniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug 1152 Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden. Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die Frau noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika erhalten.
Dessen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit gebracht 5400 Mark Schulden zu contrahieren, so daß dessen ganzes Besitzthum am 2. d.M. im Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit 60 % abgefertigt werden mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene Waldungen und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark. Es ist unter besagten Umständen mehr als zur Genüge nachgewiesen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und Arbeitsscheu, auch dessen Kinder sind nicht lobenswerth, unter diesen Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von Amerika mit dieser Familie beglükt wird. Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in heutiger Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach Amerika aus Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger

15. April 1880
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d.M. erhängte so hat dessen Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte vorgebracht mit ihren Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und bittet um die hierzu nöthigen Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt, Adam Döttling 18 Jahr alt, Maria Döttling 15 Jahr alt, Katharina Döttling 13 Jahr alt, Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von 500 Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst den Kosten der Reise von hier nach Stuttgart nebst dem Geleitsmann zu übernehmen, wozu Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem Gemeindewald geholt werden.
z. B. Gemeinderath Braun Schneider Schanz Schwemmle &
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger

23. April 1880
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder mit 600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie etwaige Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider

Auswandernachweis Bremen
Auswandernachweis Bremen



18. Februar 1881
Der diesen Herbst aus dem Militärdienst entlassene Ökonomi Handwerker Schneider Johann Martin Döttling (Anmerkung: der 1. Sohn von Esther) gebürtig hier erscheint heute vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung zur Reise nach Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister mit einer Unterstützung von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert sind. Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als blödsinig, doch aus gewissen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen werden darf, und voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge der Gemeinde zur Last fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens einen Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug erhaltener 5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der Ortsarmencasse hier zu verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf das Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige Nachkommen auf ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz

Die Schiffsdaten wurden aus Wikipedia entnommen. Die Auswanderdaten sind vom Historischen Museum Bremerhaven.
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 14.03.21