Elektrische Versorgung

Die elektrische Versorgung in Obermusbach ab 1910

Um die Jahrhundertwende wurde im Bezirk Freudenstadt die elektrische Stromversorgung eingeführt. Im „Der Grenzer“ von 1910 finden wir einen Bericht über die Verbraucher in der Stadt Freudenstadt.

Stromverbraucher in Freudenstadt 1904
Stromverbraucher in Freudenstadt 1904


Es stellt sich deshalb die Frage, wie weit war die Landgemeinde Obermusbach mit der Stromversorgung und was finden wir hierüber an Nachweisen.
Im Gemeinderatsprotokoll findet sich 1910  ein Eintrag, dass die Gemeinde Obermusbach durch eine Hochspannungsleitung mit elektrische Energie versorgt wird. Hierzu auch ein interessanter Beitrag in der Tageszeitung „Der Grenzer“ von 1910.

Sauggasmotoranlage 1910


1911 wurde durch das Elektrizitätswerk Graf in Frutenhof, mit einem 70 PS Motor der mit Petroleum gespeist wurde Strom für das Stockerbachtal erzeugt und geliefert. Nach dem 1. Weltkrieg wurde, wegen Mangel an Petroleum, die Stromlieferung durch das Überlandwerk in Glatten (Kohle,Dampf) danach Heimbachkraftwerke und später durch die Energie-Versorgung-Schwaben in Bettenhausen übernommen.
Die Energie-Versorgung-Schwaben ging in die EVS Energieversorgung Schwaben über, die dann wiederum Teil der EnBW wurde. 1999 übernehmen die Stadtwerke Freudenstadt das Ortsnetz von der EnBW Energie Baden Württemberg. 

Den Gemeinderatsprotokollen entnehmen wir nachstehende Einträge.

26. Februar 1910
Die Herrn Eisenbeis von Grünthal und Barth von Frutenhof, suchen um die Erlaubnis nach, ein Gestänge mit elektrischer Hochspannleitung zum Zwecke der Abgabe von Licht und Kraft für die hiesige Gemeinde auf hiesiger Markung zu erstellen.
Die bürgerlichen Kollegien beschliessen:
Dem Ansuchen der Herrn Eisenbeis und Barth wird entsprochen, sofern das Unternehmen in der Zeit bis spätestens 1. Juni 1910 geschieht, die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und für allen während des Baues und des eventuallen Betriebs und durch etwaige Unglücksfällen entstehenden Schaden haften.
Gemeinderat: Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß: Dölker Finkbeiner Mast Schanz Wörner 

16. Juni 1911
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen. Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet werden. 

12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens eine Garantie für 5 Jahre gibt.
Gemeinderath: Frey Schneider Bohnet Braun Kapple

30. November 1912
Elektrizitätswerkbesitzer Graf in Frutenhof hat durch die Rechtsanwälte Dr. Elbe u. Pferfer in Rottweil einen Beitrag zur Untersuchung der elektrischen Anlage durch den Techniker Herrn Gess von 250 Mark beantragt.
Vom Gemeinderath wird beschlossen:
Diesen Beitrag nicht zu genehmigen, indem von Seiten der hiesigen Gemeinde ein Antrag hierzu nicht gestellt wurde.
Gemeinderat: Kappler Braun Ziefle Frey

31. Juli 1924
Betrifft: Änderung der Kraftstrompreise für elektrische Anlagen. Das Überlandwerk Glatten teilt mit, daß die mit den Gemeinden abgeschlossenen Pauschalbeträge über Kraftlieferungen, die bisher nach dem Stück Vieh berechnet wurden, der Einfachkeitshalber, diese Pauschalbeträge nach dem Morgen Grundbesitz umgeändert werden können, und zwar für je 3 Morgen 1 St. Vieh. Bei der allgemeinen Beratung wurde erwähnt, daß bei Vergleichung die Kosten etwa die gleichen wären, oder nur wenig nur wenig von den bisherigen abweichen. Da jedoch die Besitzer von Motoren alljährlich einige Grundstücke verpachten bzw. unentgeltlich an Taglöhner abgeben, sollte dieses in Abzug gebracht werden, und zwar dürfte 5 % des Gesamtbesitzes angezeigt erscheinen einschließlich der Wege und Ödflächen. Auch dürfte, falls die derzeitige Unrentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe fortdauert und deshalb zu der extensivsten Betriebsweise übergegangen werden müßte, eine Verminderung der Preise angezeigt erscheinen. Größere Verpachtungen von Grundstücken wären nach erfolgter Anzeige zu berücksichtigen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Gemeinde erklärt sich bereit der Berechnung des Stromtarifs nach Morgen, für je 3 Morgen den Preis von 1 St. Vieh zuzustimmen, falls für jeden Grundbesitzer 5 % der Gesamtfläche einschließlich der Wege und Ödflächen in Abzug gebracht werden.
2. Das größere Verpachtungen, welche jeweils bis 15. Juli jeden Jahrs dem El. Werk angezeigt werden, von der Erhebung der Strombezugsgebühren frei bleiben.
3. Das bei etwa notwendiger extensiver Wirtschaft, Berücksichtigung stattfindet.

Während 1924 der Strom noch pauschal abgerechnet wird, finden wir 1925 schon einen Hinweis auf Stromzähler. 

11. November 1925
Einer Revisionsbemerkung bei der Gemeindevisitation zufolge hat die Gemeinde eine Straßenbeleuchtung zu errichten. Diese ist nun fertig gestellt und wurde mit dem Amtsdiener Österle vereinbart den Schalter und den Elektrizitätszähler in seiner Wohnung anzubringen. Österle verpflichtet sich für diese Einrichtung Schutz zu gewähren, das Ein- u. Ausschalten der Straßenbeleuchtung nach Anweisung des Gemeinderats zu besorgen.
a. Pro Jahr eine Zulage zu seinem bisherigen Gehalt von jährlich 50 M mit Wirkung vom 1. November 1925 ab.
b. Für die durch das Montieren entstandene Beschädigung der Wände eine einmalige Entschädigung von 10 M.
Unterschrift Oesterle
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey 

1) Entnommen der Website www.gruental-frutenhof.de  

Text von Hans Rehberg. 

Letzte Änderung am 09.09.22