Gemeinderat Protokoll 1864 Teil 2

Gemeinderats-Protokoll von 1864 bis 1891
– 1875 bis 1884 –

Die Jahre 1885 bis 1891 sind auf der nächsten Seite.

Im Gemeinderaths-Protokollbuch sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir haben hier die in altdeutscher Handschrift (Kurrentschrift) geschriebenen Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1864 bis 1891 darzustellen. Zur Kürzung der Seitenlänge haben wir dass Buch in drei Teile aufgeteilt.
Der Originaltext ist Kursiv geschrieben. Ein x entspricht einem nicht leserlichen Wort und ein ? ein nicht sicher gelesenem Wort. Vor einer Unterschrift im Protokoll ist immer ein Kurzzeichen, wir haben an Stelle dessen das Wort „Unterschrift“ geschrieben. Beschrieben ist im Protokollbuch immer nur eine Seitenhälfte, auf der leeren Seitenhälfte sind teilweise Ergänzungen geschrieben die wir als Randbemerkungen tituliert haben.

Verhandelt den 24 Feber 1875
Nach einer Anzeige des HE. Schulmeister Bach hier ist das von der Bauerschaft beigeführte Holz vom Sommer 1874 bei weitem nicht hinreichend, da man bei dießem  strengen Winter außerordentlich viel Holz brauche.
Es wird deßhalb von dem Gemeinderath beschlossen noch 3 Clafter Holz im Abstreich und zur Beifuhr zum Schulhauß zu veraccondieren.
Bei der heutigen Abstreichverhandlung erhielt solches das Clafter zu 7 f zusammen 21 f Johannes Schanz hier. Das Aufspalten erhällt Jakob Schneider hier das Clafter um 1 f 20 zusammen 4 f. Unterschriften Schanz Schneider
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Mast

20. März 1875
In dem hiesigen Güterbuch I. Band von Blt. 262 an hat die Lehensbauernschaft seither die im Kaufbuch Blt. 205 bis 205b beschriebene Liegenschaft besesen und nach dem die Gemeinschaft aufgehört hat, den größten Theil der Waldungen unter sich verteilt haben, so wurden die im Kaufbuch von Blt. 205 an bis 205b beschriebenen Grundstücke als wahres Eigenthum der Gemeinde einverleibt wofür dieselbe neben den Kosten des gerichtl. Erkentnißes welche sich auf 2 Gulden 21 Kreuzer belaufen noch an die Bauerschaft baar bezahlt 100 Gulden.
Obgleich für das große Stük in der Sebasteansmaad mit 3 h 36 a 58 qm von Privatpersonen 400 Gulden gehalten wurde, so hat man doch vorgezogen auch dießes der Gemeinde einzuverleiben, es wird aber hier ausdrücklich bemerkt bei diesem Stük das solches jederzeit wie es gegenwärtig besteht auch fernerhin bestehen soll, nahmentlich darf im Betreff der Holzabfuhr niemals jemand gehindert werden, vielweniger darf dießes Grundstück jemals als Viehweide verhalten werden, das sich ergebende Holz aber wird selbstverständlich zu Gunsten der Gemeindecasse verkauft.
Auf erstatten Vertrag wird nun von dem Gemeindrath und Bürgerausschuß beschloßen vorstehende Verträge für gut zu heißen die Kaufsumme mit 100 Gulden nebst Kosten mit 2 Gulden 21 Kreuzer zusammen mit 102 Gulden 21 Kreuzer auf die Gemeindecasse hier zu genehmigen und zu decartieren.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Mastund Bürgerausschuß Bohnet Döttling Mast Schanz

Obermusbach den 5t April 1875
Verhandelt vor der Ortsbauschau Schultheiß Braun hier beabsichtigt sein älteres Ökonomiegebäude nach vorliegender Zeichnung abzuändern. Die Ortbauschau hat hirvon an Ort und Stelle Eunsicht genommen.
Da nun weder ein Privatliches noch Baupolizeiliches Hinderniß nicht vorliegt, so hat auch die hiesige Ortbauschau gegen dießen Gesuch nichts einzuwenden, es wird daher dißes Gesuch dem Wohlög. Gemeinderath zur Genehmigung empfohlen und vorgelegt.
Die Bedingungen sind folgende:
1. Sämtl. Feuerungen sind auf Feuersichere Weiße herzustellen.
2. Das Kamin ist, wo solches mit Balkenwechsel pp in Berührung kommt doppelt zu verkleiden, 45 cm über den First aufzuführen und nach allen Seiten hirauf 90 cm mit Ziegel einzudecken.
3. Der ganze Wohnstock ist solied zu vergipsen
4. Die Streifböden sind mit einem 5 cm hohen Estrich zu tragen.
5. Die Rauchabzugröhren sind von strakem Eißenblech anzufertigen und bis ins Kamin zu führen,
6. Alles Holzwerk ist von den Feuerungs-Einrichtungen mindestens 45 cm entfernt zu halten.
Zur Beurkundung die Ortsbauschau Kappler Schwemmle

Eingetragen den 1. Mai 1875
Zum Zweck der Säuberung der Felder von den Maulwürfen und Streudelmäußen wird Gottlieb Schöttle von Untermusbach als Mäußefänger auf das Jahr 1875 bestellt, wenn derßelbe seine Schuldigkeit gethan hat, daher sämtliches Ungeziefer gefangen hat erhällt derßelbe 50 f fünfzig Gulden Belohnung aus der Gemeindecaße.
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler
Randbemerkung: auf das Jaht 1876 verlängert Gemeinderatrh Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer

Verhandelt den 3 Mai 1875
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Inventualtheilung der +Ehefrau des HE. Schulmeister Bach hier wird für die 2 minderjährigen Kinder Fried. Jakob Bach geb. 18 Janer 173, Maria Katharina Bach geb. 9 Feber 1875 der Gemeinderath Johannes Mast als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Schwemmle Kappler
Randnotiz Unterschrift Amtsnotar Mayeren

Verhandelt den 17 Mai 1875
HE. Schulmeister trägt den Wunsch vor, daß er dießem Monath noch sein Bedürfniß an Holz zur Schule wünsche damit daßelbe noch gut austroknen und ins trokene gebracht werden könne. Es wird beschoßen den Bedarf mit 8 Clafter wieder folgender Maßen und zwar unentgeltlich beizuführen:
Schulth Braun 1 1/4 Claft, Joh Schanz 1 Claft, Ochsenw Seeger Wittwe 1 1/4 Claft, G. Kappler 3/4 , Gemeindepf Schneider 1 Claft, jung Bohnet 3/4, Alt Bohnet Wittwe 3/4, Joh. Mast 1 C, Schwemmle 1/2 Clafter.
Die Übereinkunft Bauerschaft Braun Schneider Kappler Mast Schanz
Das aufspalten Betreffenden Holzes wird dem Jakob Schneider hier um 9 f 36 Kr übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer Kappler

Verhandelt den 3 Juni 1875 vor der Unterpfandsbehörde
Durch den Wegzug des He. Amtsnotar Maier von Dornstetten, und wegen fast gänzlicher Erblindung und Kränklichkeit des HE. Schultheißen Walther in Aach welcher früher die Pfandgeschäfte hier besorgte, nun aber voraussichtlich dießem Geschäft nicht mehr vorstehen kann wird in heutiger Sitzung von der Unterpfandsbehörde beschloßen:
Dem HE. Verwaltungsakteur & Oberamtspfleger Bukenberger in Freudenstadt, welchem ohne dieß die Güterbuchführung übertragen ist als Pfandhülfsbeamten in vorsorglicher Weiße zu bestellen. Nach genommener Rüksprache mit demßelben durch den Schultheißen hat derßelbe das Geschäft angenommen.
Vorstehender Beschluß soll dem Königl. Hochlöb. Oberamtsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Unterpfandsbehörde Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer Kappler

Verhandelt den 7 Juli 1875
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wird die neu Regulierung der Gebühr von des Gemeindediener Jakob Schneider reguliert.
Derßelbe erhält für amtliche Verrichtungen z.B. Vorladungen und dergleichen 0. Als Taggeld für sonstige Verrichtungen welche nicht zu seiner Funktion gehören per Tag 2 Mark.
Ferner beim gerichtl. Erkenntniß von Gebäuden und Ligenschaften vom 1ten hundert Gulden und weniger 6 Kr. ferner von jedem weiteren Hundert also von 101 f bis 1000 f von hundert vom 100 f 3 Kr.
Von 1001 f bis 10000 f vom 1000 f 15 Kr.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schwemmle Schneider Kappler

Verhandelt den 19 August 1875
Dem Königl. Oberamts-Erlaß zu Folge Gränzer Nr. 101 vom Jahr 1870 wird der Gemeindepfleger Michael Schneider hier als Armenrechner bestellt, die Einlegung einer Caution wird demßelben erlaßen, da derßelbe in sehr guten Vermögensverhältnißen steht.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Hofer

21. Sebt 1875
Zufolge eines K. Oberamts-Erlaßes in Par 102 des Amtsblt soll unter Hinweisung auf § 7 der Verfügung der Ministerien des Inneren und der Finanzen Regblt S. 417 betreff, die Volkszählung am 1. Dezember 1875 und die mit der Volkszählung am 1. Dezember 1875 zu verbindende Gewerbeaufnahme die Zählungscommision so zeitig bestellt werden daß dieselbe mit dem 1. November in Tätigkeit treten kann.
Nach disseitigen Protokoll Blt 47 vom 2. Oktober 1873 wurde zur Gewerbeaufnahme schon damals bestellt Fried. Schwemmle, Georg Kappler
Zur Volkszählung Schulheiß Braun
z B Gemeinderath Braun Schneider Mast

1. November 1875
Zufolge Königl. Oberamtsgericht & K. Oberamtlichen Erlaßes vom 26. v.M. Gränzer Par 126 betreffend die Bildung der Standesamtbezirke und der Bestellung der Standesbeamten wurden heute durch den versammelten Gemeinderath folgender Beschluß gefaßt:
1. In der hießigen Gemeinde welche keine Parzellen enthält soll einen eigenen Standesbeamtsbezirk bilden und soll mit keiner anderen Gemeinde zusammen gelegt werden. 
2. Als Standesbeamter soll der Ortvorsteher jederzeit gewählt sein, als Stellvertreter Michael Schneider, Gemeindepfleger.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer Kappler

17. November 1875
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsteher dem Gemeinderath den Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet. 1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl. Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M. sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine Stelle hier anzutreten hat.
z. B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer Kappler

17. November 1875
Köngl. Oberamts-Auftrag im Gränzer Par. 132 betreffend die in den zu bildenden Standesamtsbezirken während der letzten 3 Jahre vorkommenen Geburten Verehlichungen und Todesfälle unter Zugrundelegung der Durchschnittszahl wird berichtet, daß nach einem eingelaufenen Bericht vom Königl. Pfarramt Grünthal vom 15. d. M., daß nach den letzten 3 jährigen Durchschnitt in Obermusbach
jährlich 4 Geburten, 1 Ehe und 2 Todesfälle vorkommen.
Ferner was die jährliche Zeitversäumniß des Standesbeamten betrifft so wird selbiger zu 2 Tag angeschlagen.
Was endlich die Entschädigung des Standesbeamten betrifft so wird dieselbe abzüglich des Ertrages der zuläßigen Gebühren dem Standesbeamten täglich auf 4 Mark festgesetzt. Jährlich auf 8 Mark.
Z. B. Gemeinderath (nicht beteiligt Braun) Schneider Schwemmle Kappler Mast Hofer
Der Bürgerausschuß ertheilt zu betreffenden Beschluß seine Zustimmung.
Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling Schanz 

Verhandelt den 18 Decber 1875
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6 Juli 1849 wurde heute die Ergänzungswahl des Gemeinderaths vorgenommen.
Die Wahlkomision bestehend aus dem Gemeindevorsteher dem nach der Sitzungsordnung 1 Gemeinderath Schneider und dem Bürgerausschuß-Obmann Bohnet.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähigen Bürger alle abgestimmt hatten fiel das Ergebniß dahin aus, daß nach Ablauf der 6 jährigen Dienstzeit des Gemeinderath Georg Kappler und Jakob Fried. Schwemmle.
Georg Kappler mit 9 Stimmen
Fried Schwemmle mit 7 Stimmen
wieder gewählt wurden und zwar auf die Dauer von 6 Jahren.
Dießelbe haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt und wurden auf ihren früheren Diensteid ausdrücklich hingewiesen.
Unterschrift Kappler Schwemmle
Zur Beurkundung Gemeinderath Ortvorsteher Braun Gemeinderath Schneider Bürgerausschuß-Obmann Bohnet 

Verhandelt den 31 Decber 1875
Der Ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung des Gemeinderath vor, daß der seit einigen Jahren gewählt geweßene  Maurer Gruber von Wittlensweiler als Lokalfeuerschauer wegen Altersschwäche seinen Beruf hier nicht mehr vorstehen kann.
Es wird deßhalb in heutiger Sitzung beschlossen, den Maurermeister Michael Geißer wohnhaft hier als Lokalfeuerschauer zu bestellen, demßelben wird per Umgang welches 1/2 Tag in Anspruch nimmt eine Belohnung von 1 Mark 71 Pf 2 Mark ausgesetzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schneider Mast Hofer 

Verhandelt den 29 Januar 1876
In heutiger Sitzung des Gemeinderath verliest der Ortsvorsteher ein Schreiben des Vorstandes des Veteranen-Verein Grünthal wonach derßelbe um einen Beitrag zu einem Fahnen des Grünthaler Kirchspiels bei dem Gemeinderath hier aus der Gemeindecaße nachsucht.
Es wird beschloßen demßelben 6 Mark aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
z B Gemeinderath Braun Schwemmle Kapler Schneider & Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling
Randbemerkung: wurde nicht erhoben 

Verhandelt den 8 Feber 1876
Im Auftrag des F. Oberamts-Gericht Nagold soll über den Gemeinderath Jak Fried Schwemmle hier ein Prädikat Vermögen und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden. Beschluß zu bezeugen.
1. daß gedachter Schwemmle ein ganz gutes Prädikat besitzt
2. An Vermögen nach 4000 f
3. daß derßelbe hier noch nie gestraft wurde und nichts in der Strafliste aufgeführt ist, wobei aber zu bemerken ist, daß gedachter Schwemmle vor wenigen Jahren vo Wath c/o Nagold hirher gezogen ist und von etwaigen früheren Strafen hier nichts bekannt ist.
zB Gemeinderath Braun Schneider Mast Kappler Hofer

7. März 1876
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien kommt zur Sprache daß in Folge des außerordentlichen Hochwasser die Güterweege so verdorben wurden, daß selbige gar nicht mehr befahrbar sind, es wurde deßhalb einstimmig beschloßen betreffende Güterweege in stets wiederruflicher Weiße an dem wenigstnehmenden zu verpachten mit der ausdrücklichen Bedingung, daß die Weege in guten Zustand müßen unterhalten werden, und sich sämtl. Bürger dabei beteiligen dürfen welche Geld dazu geben.
Zuerst kommt vor die Eichholzgasse welche an der Straße bei dem Hause des Johannes Schanz anfängt bis zum Eichholz-Aker des Schultheiß Braun daß sogenante Grumenaker-Gäßle und daß sogenannte Hirtengäßle bis zum Feld ges Johannes Mast bauen. Diese Streke übernimmt jährlich um 200 Mark Schwemmle Kappler Schanz.
Unterschrift Schwemmle Kappler Schanz

Ferner den sogenannten Rank von der Straße an bis zum Feld des Fried. Hofer, Hofer Maad genannt und wieder den Büglweeg bis zum Feld des Schultheißen Braun und den sogenannten Merkelaker Weeg der untere Maurenweeg den Weeg bei der Spritzenwieße zwischen dem Feld des Gemeindepfleger Schneider alle zusammen um jährlich 200 Mark zahlbar aus der Gemeindecasse.
Unterschrift Unternehmer Fried Braun Hofer Schneider Bohnet
Nachtrag
als weiter Accordanten Ochsenwirth Seeger Wörner , j.Fried. Braun, alt Bohnet Wittwer.
Randbemerkung: Dießer Vertrag wird vom 7. May 1879 aufgehoben und zwar im Einverständniß der Accordanten Schultheiß Braun Seeger Schneider Kappler Wörner Bohnet Braun Schanz
Vorstehende Verhandlung genehmigt Bürgerausschuß Bohnet Mast Döttling Braun

29.Mai 1876
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt beigeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum Schulhaus an den wenigstnehmenden akondiert dieses Holz muß bis zum 15 Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier. Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz

24. Juni 1876
Der Ortsvorsteher trägt in heutiger Sitzung den bürgerlichen Colegien vor, daß seit mehreren Jahren keine Bürgerausschuß Wahl mehr stattgefand und da der Bürgerausschuß-Obmann Bohnet gegenwärtig im Prozeß mit den sämtlichen Waldbesitzern befindet, und sich somit feindselig gegen sämtliche Bürger besonders gegen den Schultheißen benimmt, und deßwegen wird von dem Ortsvorstand eine Neuwahl des Bürgerausschußes besonders des Obmann beantragt.
Bei der am 14. Juni d. J. stattgefundenen Rechnungsabhör durch das K.Oberamt war derselbe nicht anwesend und hat dadurch beurkundet, daß er sich in keine Ordnung füge.
Bei der heutigen Abstimmung war das Resultat, daß Johannes Schanz Bauer hier mit allen mit Ausnahme seiner eigenen Stimme zum Bürgerausschuß-Obmann gewählt wurde als weiteres Mitglied wurde gewählt Christian Seeger volljährig.
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus
Johannes Schanz als Obmann
Christian Seeger Bauer
Martin Döttling
Schreiner Johannes Mast
Christian Seeger Säger hier
z B. Wahlcommision Schneider Braun

den 4 Juli 1876
Königl. Oberamtsgerichtl. Auftrags Folge soll von dem Fried Hofer Gemeinderath ein gemeinderäthl. Prädikat Vermögen & Vorstrafen Zeugniß ausgestellt werden.
Beschlu?
1. Zu bezeugen, daß derßelbe ein ordentliches Prädikat besitzt
2. An Vermögen 4000 f.
3. Vorstrafen vom Jahr 1871 eine v. K. Oberamt Freudenstadt um 5 f.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler

25. Juli 1876
Nach einem Auftrag des K. Amtsnotariat Dornstetten soll für den am 2. Febr. 1875 geb. Michael Mast, Sohn des Johannes Mast Schreiner hier und deßen geschiedener Ehefrau Christina geb. Plocher ein Pfleger bestellt werden.
Hierzu wurde gewählt Fried. Hofer Gemeinderath, welcher sogleich in Pflichten genommen wurde
Unterschrift Hofer
zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schwemmle Schneider

7. Oktober 1876
Der am 12. Dezember 1876 verstorbene Johannes Mast Gemeinderath hier hat für den Jakob Friedrich Mast in Amerika ein Pflegevermögen verwaltet mit c. 377 Gulden.
Es wird beschloßen dieße Pflegschaft dem Johannes Schanz zu übertragen derselbe wurde sogleich in Pflichten genommen.
Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider

7. Oktober 1876
Aus Veranlaßung der Inventualtheilung des am 12. Oktober 1876 verstorbenen Johannes Mast Bauer und Gemeinderath hier wurde für die 4 minderjährigen Kinder
Cristina Maria geb. den 25. febr 1868
Friederika geb den 26 April 1869
Anna Maria geb den 1. März 1871
David Mathäus geb den 15 Okt 1876
David Müller Hirschwirth in Grünthal als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift David Müller
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Kappler Schneider

Verhandelt den 11 Oktober 1876
Nachdem schon unter dem 19 August 1875 meinem Ehemann Michael Schneider Gemeindepfleger hier auch die Stelle eines Armenrechners übertragen wurde, so verbinde ich deßen Ehefrau Catharina geb. Kühnle vor dem versammelten Gemeinderath mich für alle aus der Amts und Cassenverwaltung meines Mannes von deren Übernahme an her nährende Forderungen der Armenpflege als Hauptschuldnerin mit der Wirkung zu haften, daß es in der Wahl in der Armenpflege Obermusbach stehen soll, welches von uns dießelbe um die ganze Forderung belangen will.
Unterschrift Chatharina Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Hofer

Verhandelt den 21 December 1876
Der Gemeinderath Johannes Mast Bauer ist am 12 Sebtember 1876 gestorben und man hat sich bewogen befunden eine außerordentliche Wahl des Gemeinderath vorzunehmen. Hirzu wurde der heutige Tag bestimmt und nach Anfertigung der Wählerliste zur Abstimmung geschritten. Hirzu wurde gewählt
Johannes Schanz 31 Jahre alt,
mit Ausnahme seiner eigenen sonsten mit allen abgegebenen 8 Stimmen. Derßelbe hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt. Unterschrift Joh Schnaz
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Die Beeidigung am 26 Decber 1876 Unterschrift Schanz
zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler

Verhandelt den 21 Decber 1876
Nachdem heute der Bürgerausschußobmann Johannes Schanz als Gemeinderath gewählt wurde, wurde als Bürgerausschußobmann erwählt Johann Martin Döttling, 52 Jahre alt und sogleich verpflichtet. Unterschrift Döttling
zur Beurkundung Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider

30. Dezember 1876
In Folge Wegzugs des Schultheißen Fried. Braun aus dem Wohnhaus 16 mit seiner Familie in das neu erbaute Haus Par 1 hat die seitherige Mobiliar Versicherung bei der Würtemb. Feuerversicherung aufgehört und wurde heute neu wie folgt beantragt:
1. Gold und Silbergeräte Taschenuhren 200 Mark,
2. Bücher 160,
3. Gemälde Kupferstiche u.s.w. 100,
4. Betten nebst Zubehör 2000,
5. Kleider und Leibweißzeug 1000,
6. Leinwand Tischzeug und Tepiche 800,
7. Schreinwerk 800,
9. Küchengeschirr 400,
10. Faß und Bandgeschirr 200,
11. gemeiner Hausrath und Spiegel & Uhren 100,
12. Getränke 50,
13. Mundvorrath 600,
14. Brennmaterial 200,
15. Fahrniß der Dienstbotten 100
Zwischensumme 6710 Mark
17. Hornvieh 1000 Mark,
19. Schweine 200,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 1000,
21. Stroh aus gedroschener und ungedroschener Frucht 800,
22. Futter 800,
23. Raps Klee und anderen Saamen 50,
24. Flachs und Hanf 200,
29. Gaißen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd und Ochsengeschirr Baumansfahrniß aller Art 600,
31. Handwerkzeug 100
Der Antragsteller Schultheiß Braun
Vorstehende beantragte Versicherung im Betrag von eilftaußend Vier Hundert und sechzig Mark Genehmigt Gemeinderath Schwemmle Schneider Schanz Kappler

Ferner den 30. Decber 1876
beantragt Jakob Friedrich Braun Ökonom seine hirnach beschriebene Fahrniß bei der Würtembergische Feuderversicherungsgesellschaft zu versichern.
1. Gold und Silbergeräte Taschenuhren 100 Mark,
2. Bücher 80,
3. Gemälde Kupferstiche u.s.w. 80,
4. Betten nebst Zubehör 1000,
5. Kleider und Leibweißzeug 600,
7. Leinwand Tischzeug und Tepiche 600,
8. -,9. Küchengeschirr 200,
10. Faß und Bandgeschirr 100,
11. gemeiner Hausrath 50,
12. Getränke 30,
13. Mundvorrath 300,
14. Brennmaterial 100,
15. Fahrniß der Dienstbotten 60
17. Hornvieh 500,
19. Schweine 120,
20. Halmfrüchte ohne Stroh 500,
21. Stroh aus gedroschener und ungedroschener Frucht 400,
23. Saamen 20,
24. Flachs und Hanf 100,
29. Gaißen Wägen Schlitten Sattel und Reitzeug Pferd und Ochsengeschirr Baumansfahrniß aller Art 300,
31. Handwerkzeug 100,
Summe 6420 Mark
Vorstehende beantragte Versicherung im Betrag von sechtaußend Vierhundert und zwanzig Mark
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler 

Verhandelt den 2 April 1877
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Ortsvorsteher zur Sprache, daß He. Schulmeister Blikle hier wünscht, daß sein jährlicher Bedarf an Schulholz schon im Frühjahr möchte beigeführt werden damit selbiges auch gehörig austroknen köne, er habe solches vorigem Jahr zu spät erhalten.
Deßen Wunsch entsprechend wird nun der Bedarf an Schulholz welches in 8 Claft gemischtes Scheiter und Prügelholz enthalten muß im Weege des öffentlichen Abstreichs unter folgenden Bedingungen verakkondiert.
1. Betreff Holz muß durchaus gesund aus hölftigen Scheiter hälftig Prügel bestehen.
2. Die Reisachbüchele müßen von trokenen Reiß gebunden und sogleich zum Schulhaus geführt werden.
3. Die Hälfte des Holzes muß noch im Monath April die andere Hälftee bis Mitte Mai d. J. beigeführt werden, und nach Verlangen in das Maß gesetzt werden.
4. Nach vollständiger Ablieferung geschieht nach deren Aufnahme die Ausbezahlung der Acordssume aus der Gemeindecaße.
Unter dießen Bedingungen hat solches im Abstreich erhalten jung Fried Braun um 100 Mark, Einhundert Mark. Unterschrift Friedrich Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 

Verhandelt den 16 April 1877 vor dem Gemeinderath
Zufolge K. Oberamts-Erlaß vom 12 d.M. Gränzer Nor 58 Betreff ein Gemeindebeschluß über die Grundsätze nach welcher die Vertheilung der Quartierleistungen geschehen soll.
Der Gemeinderathh beschließt in heutiger Sitzung daß die für Einführung von Gemeindesteuern vorgeschriebenen Formen auch hier maßgebend sein sollen.
Betreffende Bestimmungen wurden in hießiger Gemeinde durch Gemeindebeschluß zur Ausführung gebracht, Anstände haben sich hirbei nicht ergaben.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 

Verhandelt den 21 Mai 1877
Da mit dem 30 Juni 1876 der Pacht des Farren Haltens abgelaufen ist und am 30 Juni 1876 wieder um 1 Jahr also bis 30 Juni 1877 verlängert wurde Protokoll  d Blt. 43 so wird heute das Halten eines tüchtigen Farren wieder auf eine Reihe von Jahren unter nachfolgenden Bedingungen verpachtet.
1. Der Pacht fängt an dem 1 Juli 1877 und endet am 30 Juni 1880 also 3 Jahre.
2. Der Pachtschilling wird alle Jahr am 1 Juli aus der Gemeindecaße bezahlt und zwar am 1 Juli 1878 das erste mal eine Abschlagzahlung bis zur Hälfte des Pachtgeldes kann auch gestattet werden.
3. Der Pächter hat auf seine Kosten einen tüchtigen Farren anzuschaffen und zu unterhalten.
4. Wenn der Pächter einen Farren vom Landwirtschaftl.-Verein kaufen will, so wird demßelben ein Beitrag aus der Gemeindecaße in Aussicht gestellt.
Johann Georg Kappler hat selbigen Pacht erhalten um 240 Mark zweihundert vierzig M. Unterschrift Kappler
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Zustimmung ertheilt Bürgerausschuß Döttling Braun Oesterle 

29. Juni 1877
Aus Veranlaßung des Rattgehabten Benndes in Hallwangen sieht man sich veranlaßt die Belohnung für Pferde welche die Feuerspritze führen folgender Maßen auf immer festzusetzen:
1. Es soll das erste Pferd welches an die Spritze kommt und über die Markung führt erhalten 4 Mark das 2te Pferd auch 4 Mark wenn ein 3tes Pferd notwendig ist 3 Mark.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle

13. Juli 1877
In Folge der Einführung der Mark-Rechnung sind die ständigen Einnahmen u. Ausgaben nach der Revisons-Aussteller? §7×13? zur Gemeindepfleg-Rechnung 1875/6 entsprechend abzurunden.
Hirnach wird beschloßen:
1. das Schulgeld von jährlich 48 kr = 1 M 37 Pf für 1. Kind auf 1 M 40.
2. das Marksteinsezgeld von 6 kr = 17 Pf auf 21 Pf.
3. der Beitrag zur Anschaffung von Feuerlöschgerätschaften von jedem jungen Bürger von 1 f auf 2 M, vom 1. Juli 1876 an.
4. die Besoldung des Schultheißen von 50 f = 85 M 71 Pf auf 86 M.Rathsschreibers 15 f = 25 M 70 Pf auf 26 Mfür Schreibmat. 10 f = 17 M 14 Pf auf 18 M.
5. die Belohnung des Gemeindepflegers von ca. 8 f = 13 M 14 Pf auf 18 M.für Schreibmaterialien 2 f = 3 M 43 Pf auf 4 M, die Einzugsgebühr von Steuern statt seither nicht lesbar vom 1. Juli 1876 an.
6. Orts u. Polizeidiener statt 188 m 57 Pf jetzt 189 M.
7. Sprizenmeister Hofer in Untermusbach statt 4 M 62 Pf Besoldung jetzt 4 M 65 Pf.
8. Hebamme Mast in Untermusbach statt 13 M 71 Pf Besoldung jetzt 13 M 75,
9. die Belohnungen des Verwaltungs-Akteurs
a. für die Steuer-Abrechnung von 6 M 86 Pf auf 7 M,
b. für Nebenverrichtungen von 3 M 43 Pf auf 3 M 40.
c. der Rechnungsstell von 29 M 15 Pf auf 30 M,
d. der Steuersaz von 5 M 57 Pf auf 5 M 50,
e. Anlegen des Steuer-Empfangsbuch von 5 M 14 Pf auf 5 M 15 Pf,
f. Anlegung des Regiats von 2 M 57 Pf auf 2 M 60 Pf,
g. Fertigung des Etats von 6 M 57 Pf auf 7 M,
h. Fertigung der Steuerzettel von 5 M xPf auf 5 M 15,
i. Steuer-Verlage? mit 12 M 85 Pf soll hier verbleiben haben vom 1. Juli 1876 an abzureden?.
Sodann wird
10. das Betriebs-Capital bei der Gemeindepflege von 600 f = 1028 M 57 Pf bei der für diesselbe gesteigerten Ausgaben auf 1200 M erhöht. 
Bemerkung der Redaktion: Es werden die einzelnen Gehälter und Gebühren von Gulden in Mark umgerechnet und aufgerundet. Der Umrechnungkurs ist: für 1 Gulden gibt es 1,714 Mark.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Hofer Schneider Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Oesterle Braun Seeger
Randbemerkung: den 19 März 1888 ein Auszug dem Verwaltunsakteur Berger zugesandt.

13. Juli 1877
Nachdem das Bürgerausschußmitglied Christian Seeger Säger hier seinen Austritt aus dem Bürgerausschuß angemeldet hat und somit entlaßen wurde, wurde heute den 13. Juli eine Neuwahl von 2 Bürgerausschußmitglieder angeordnet.
Bei der sofortigen Abstimmung wurden in den Bürgerausschuß gewählt Joh.Georg Österle Schreiner, Fried. Braun Bauer
Dieselben haben die auf sie gefallene Wahl angenommen und wurden sogleich beeidigt
Unterschrift Österle Braun
Hiernach besteht nun der Bürgerausschuß aus
Martin Döttling Schuster Obmann
Joh. Mast Schreiner
Christian Seeger Wirth
J. Georg Österle
Fried. Braun
z B. Wahlcomision Schulth Braun Gemeindepfleger Schneider 

Verhandelt den 31 Juli 1877
Heute wurde mit dem Ortsdiener Jakob Schneider wieder ein Akkord abgeschloßen wonach derßelbe sich verbindlich macht das Rathhauß durch selbst angeschaftes Holz vom 1 Juli 1877 bis 1 Juli 1878 jederzeit gehörig einzuheitzen wofür demßelben eine Entschädigung von 9 Mark aus der Gemeindecasse gewährt wird. Unterschrift Schneider
z. B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz

Verhandelt den 9. August 1877
Das K.-Kameralamt Freudenstadt hat vom 6 d. das Grundsteuer-Einschätzungsprotokoll dem Gemeinderath zugesandt, welches viele Fehler hat, und deswegen durch den Gemeinderath eine nun durchgreifende Einschätzung stattfinden solle.
Hirzu wurde gewählt Gemeinderath Schwemmle, Schultheiß Braun, Gemeindepfleger Schneider.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz

13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz

Verhandelt den 25 Sebter 1877
Joh. Martin Döttling Schuster hier erscheint vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung für seinen Sohn Joh. Martin welcher zum Militär angehoben wurde und am 1 Okt d. J. in Stuttgart sein müße.
Bei der fast gänzlichen Mittellosigkeit des Bittsteller und in Betracht der nicht unbedeutenden Opfer welches eine Ausrüstung veranlaßt wird beschloßen dem Döttling 20 Mark aus der Gemeindecaße zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer Schanz
& Bürgerausschuß Seeger Oesterle Braun

Verhandelt den 26. Septb. 1877
1. Derjenigen Jünglingen welche aus Anlaß des heutigen Ruggerichts den Erbhuldigungs-Eid abgelegt haben, wird zum Andenken an diesen Tag ein Geschenk aus der Gemeindepflege von je 50 f verwilligt.
2. Schultheiß & Rathsschreiber Braun hat bei den heutigen Ruggericht vorgebracht, daß bei der in den letzten Jahren gesteigerten vielfachen Ansprüchen an einen Ortsvorsteher, wie überhaupt der hohen Lebensmittelpreißen u. Löhne der Dienstboten seine Belohnung als Schultheiß von jährlich 86 M & Rathsschreiber von jährl. 26 M wenn gleich die Gemeinde nicht groß (120 Einw.) zu nieder bemeßen seie, sofern er im Allgemeinen die eenlichen Geschäfte wie in einen größeren Orte zu besorgen habe.
Die bürgerlichen Collegien welche das Vorbringen des Schultheißen Braun anerkannt beschließen:
Denselben vom 1. Juli 1877 an die Belohnung
a. als Schultheiß von 86 M auf jährlich 135 M,
b. als Rathsschreiber von 26 M auf 45 Mzu erhöhen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schwemmle Schneider Kappler Hofer Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Braun Oesterle Seeger

Verhandelt den 31 Oktober 1877
An der dißeitigen Straße fehlen viele Bäume welche dießen Herbst noch gesetzt werden sollen.
Auf den Antrag des Schultheißen wird von dem Gemeindrath beschloßen, daß die Güterbesitzer an der Straße die fallenden Bäume jederzeit zu erstzen haben, blos auf dem Gemeindeeigenthum solche auf Kosten der Gemeindecasse zu unterhalten sind.
z. B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz

Verhandelt den 11 Decembr 1877
Königl. Oberamth. Auftrag zu Folge soll die Belohnung des Standesbeamten gemäß der K-Verordnung vom 4 Oktober 1876 Regblt Seite 381 neu reguliert werden und zugleich in dem Beschluß ausgedrükt werden, wem die in Terg. 6 der citirten Verordnung bezeichneten Gebühren zukommen sollen.
Der Gemeinderath beschließt in der heutigen Sitzung, daß dem Standesbeamten die bisherige Belohnung von jährlich 8 Mark künftig als eine Art Wartgeld und Entschädigung für sonstige Standesamtlichen  geschäften angesehen werden soll. Von jeder Personenstands-Beurkundung bei Eheschließungen Geburten und Sterbefälle soll die Entschädigung des Standesbeamten nach der K. Verordnung Regblt. Seite 382 § 3 bemessen werden.
Die Gebühren belangend die für außerordentliche Geschäften als Schreiben von Auszügen § 6 der oben cit Verordnung wird beschloßen, daß dießelben der Gemeindecasse zufallen sollen.
z B. Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Oesterle Seeger Braun
Randbemerkung 2 Januar 1878
Abschrift
Die K. Würtemb Regierung des Schwarzwaldkreißes des Königl Oberamt FreudenstadtAuf den Bericht vom 21 Decber 1877 will man den Beschluß der Bürgerlichen Colegien in Obermusbach vom 17 Decber 1877 wo durch dem Ortsvorsteher daßelbst für die Wahrnehmung der Standesamt-Geschäfte eine jährliche Aversalbelohnung? von zehn Mark ausgesetzt worden ist, mit Wirkung vom Janer 1876 an, in wiederruflicher Weiße und mit dem in §2 der Königl. Verordnung vom 4 Okt 1876 Regblt Seite 381 gemachten Vorbehalt hirdurch genehmigt haben.
Reutlingen den 2 Janner 1878 Schwender Majer
Randbemerkung:  Dem Gemeinderath Obermusbach läß man vorstehenden Erlaß zur Kentnißnahme und zum Rechnungsbeleg zugehen.
Freudenstadt denn 5 Janner 1878 K Oberamt Bames 

Verhandelt den 17 Decber 1877 vor dem Gemeinderath & Bürgerausschuß
Königl. Oberamts-Auftrags zu Folge vom 12. d. J. soll die Belohnung des Standesbeamten nach der Vorschrift des Regblt v. Jahr 1876 Seite 381-82 neu reguliert werden.
Da im Jahr 1877 1 Ehe 3 Geburten und 1 Todtesfall vorkam und auch ferner als Maßstab dienen wird, so wird in heutiger Sitzung beschlossen die Belohnung des Standesbeamten für alle Verrichtungen auf jährlich zehn Mark festzusetzen. Betreffende Belohnung soll vom 1 Januar 1876 an festgesetzt werden womit sich der gegenwärtige Standesbeamte einverstanden erklärt.
Unterschrift Braun
zB Gemeinderath Schneider Kappler Schwemmle Hofer & Bürgerausschuß Döttling Österle Seeger Braun

Verhandelt den 18 Decber 1877
Die Gemeinderaths-Wahl ist auf den heutigen Tag festgesetzt und nach dem die Wählerliste angelegt wurde wurde zur Wahl geschritten.
Heuer hat auszutretten Gemeindepfleger Schneider welcher am 18 Decber 1871 auf 6 Jahre gewählt, uns Friedrich Hofer welcher am 13 Janner 1874 bis zum 18 Decber 1876 gewählt wurde.
Das Ergebniß der Abstimmung ist, daß Gemeindepfleger Schneider mit 9 Stimmen und Fried Hofer wieder mit 7 Stimmen in den Gemeinderath gewählt wurden, weitere Stimmen erhielt Christian Seeger 4, Bohnet 1 und Österle 1 Stimm. Die älteren Gemeinderäthe haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt und wurden auf ihren früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen.  Unterschrift Schneider Hofer
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb 8 Tagen beim Schultheiß Einspruch erhoben werden.
Die Verhandlung beurkundet Wahlcomision Braun ältester Gemeinderath Schneider Bürgerausschußobmann Döttling

Verhandelt den 25 März 1878
Schulmeister Blickle hier trägt vor, daß bei dem gestrengen Winter welcher bis heute noch fortdauert sein Holzvorrath zu Ende seie und beantragt, daß ihm jetzt schon wieder Holz beigeführt werde. Deßen Wunsch entsprechend wird heute 9 Clafter gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst 100 St Reisachbüschle im Weege des Abstreichs an den Wenigstnehmenden unter folgenden Bedingungen verakondiert.
1. 2 Claft müßen bis 1 April die weiteren 7 Clafter nebst den Reisbüschle bis 1 Juni d.J. beigeführt sein.
2. Das Holz muß von guter gesunder Beschaffenheit sein, daher nicht verdorben.
3. Nach geschehener Beifuhr geschieht die Ausbezahlungder Akordssumme aus der Gemeindcaße.
Dieße Holzlieferung hat erhalten um 100 Mark Einhundert Mark jung Fried Braun. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Schwemmle
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben

Ferner 25 März 1878
Wird das aufspalten Betreffenden 9 Claft Holz dem Ortsdiener Jakob Schneider um 32 Mark übertragen. Unterschrift Schneider
zB Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben

Verhandelt den 18 April 1878
Nach einem K. Oberamtlichen Erlaß im Gränzer Nor. 54 vom 3 d.M. steht in dießem Frühjahr wieder eine große Menge Maikäfer zu befängen und es soll bis den 20 d. dorthin berichtet werden.
1. Ob und welche Einleitung zum sammeln der Maikäfer getroffen worden ist und
2. Ob ein Aufseher bestellt und mit der Ziffer 4 dießes Erlaßes obliegender Verpflichtung er bekannt gemacht worden ist.
Es wird nun in heutiger Sitzung beschloßen dieße Aufsicht und sammeln der Maikäfer dem Schreiner Joh. Mast zu übertragen.
Ferner da die hießige Ortsmarkung wieder sehr mit Streudelmäuße und Maulwürfe  heimgesucht ist, so ist wieder ein Mäusrfänger aufzustellen.
Hirzu hat sich gemeldet der Schreiner Johannes Mast und man kam mit demßelben dahin überein daß derßelbe dießes Jahr 85 Mark aus der Gemeindecaße erhält notobine bei Fleiß. Unterschrift Mast
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz

2.August 1878
Im Auftrag des Oberamtsgericht Reutlingen soll über den wegen Körperverletzung in Untersuchung stehende Bierbrauer Fried. Schmele ledig von hier ein gemeinderäthliches Vermögens Prädikat und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.
Beschlußzu bezeugen, daß
1. derselbe an Vermögen zu hoffen hat von 1000 Mark
2. so viel bekannt ein gutes Prädikat besitzt
3. Noch nie gestraft wurde.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz

Verhandelt den 2 August 1878
Heute wurde mit dem Ortsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord abgeschloßen dahin gehend, daß derßelbe für das Einheitzen des Rathhaußes von seinem eigenen Holz vom 1 Juli 1878 bis 1 Juli April 1879 Neun Mark erhält. Unterschrift Schneider
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz

Verhandelt den 21 Sebtember 1878
Der am 22 August 1878 verstorbene Johannes Mast war für die hießige Gemeinde als Fleischschauer und Sachverständiger bei Krankheitfällen von Vieh, überhaupt bei vorkommenden Sactionen bestellt.
An deßen Statt wurde heute als Sachverständiger Gemeinderath Kappler welcher zugleich auch Metzger ist, mit allen Stimmen gewählt und verpflichtet.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz

20. November 1878
Nachdem sich die Wittwe des Joh. Mast mit Andreas Wörner wieder verehlichte, so wird derselbe, nachdem ihn ein freies Vermögen von 15000 M bezeugt ist hiermit in das Bürgerrecht aufgenommen gegen Bezahlung der gesetzlichen Gebühren.
Ferner da nach einem Bürgerausschuß-Rezeß vom 26. Oktober 1877 §26 der Bürgerausschuß nicht vollständig ist, so wird Andreas Wörner welcher ein gutes Prädikat besitzt in den Bürgerausschuß aufgenommen und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Andreas Wörner
zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schanz Schneider Schwemmle
Randbemerkung: Regblt 1833 Seite 527 gebührt dem Gemeinderath eine Bürgerannahme-Gebühr von 3 f.

Verhandelt den 27 Decber 1878
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Ortsvorsteher zur Sprache, daß der Acord über die Straßenerhaltung mit dem 30 Juni 1879 abläuft.
Da aber alle Rechnungen der öffentlichen Cassen künftig auf den letzten Merz im Jahr abgeschloßen werden, so sollen auch die Ausbezahlungen der Acordsummen bei der Straßenunterhaltung auf den letzten Merz abgeschloßen werden.
Hinsichtlich der uns allergnädigst zugetheileten Hirschkopf-Straße zwischen Freudenstadt und Igelsberg mit 300 Ruth soll auf die Dauer von 3 Jahren vom 1 April 1879 an einen tüchtigen Weegknecht abgegeben werden um eine jährliche Akkordsumme, wobei die Gemeinde das nöthige Material aufführen läßt. Cirka jährlich 100 Roßlasten Kalk oder Granit-Steine oder 700 Ct. Die andere Unterhaltung aber wie das Steine schlagen Gräben öffnen, Morast abziehen, Nebenweege ebnen, wegschaffen des Grabenausschlags und dess Morastes gehört in die Funktion des Weegknechts, kurz gesagt es muß eben dießes Sträßchen in gutem Zustand erhalten bleiben.
Hinsichtlich der Straße zwischen Untermusbach nach Reichenbach welche verfloßenen Herbst zu vielen Ausstellungen Veranlaßung gab, und auch Stellenweiße schlecht und verwahrlost außieht beantragt der Schultheiß, daß jetzt schon Beschluß gefaßt werde, ob die Straße wieder auf eine Reihe von Jahren verpachtet werden soll, oder ob ebenfalls auch Weegknecht aufgestellt werden sollen und das nöthige Material im Weege des Abstreichs beigeführt werden solle.
Bei gegenwärtigen günstiger Schlittenbahn  könnte das Material viel beßer und wohlfeiler beigeführt werden als zur Sommers und Herbstzeit.
Der versammelte Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt:
Die betreff Straßenstrecken an Tüchtige Weegknechte auf die Dauer von vorerst auf 3 Jahre zu übertragen.
Ein Weegknecht soll die Streke vom Schanfbach? an bis Par 54 die andere Streke von Par 54 bis bis Par 70 nebst der Hirschkopfstraße mit 300 Ruth.
Die Kalksteine sollen im Weege des Abstreichs verakondiert werden, und zwar auf das Hirschkopfsträßchen 100 Roßlasten auf die übrigen Streken 500 Roßlasten zu 7 Ct.
Die Verakkondierung soll am 2 Janner 1879 stattfinden.
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Döttling Seeger Wörner Oesterle Braun Mast

Verhandelt den 27 Decber 1878
Der Ortsvorsteher bringt auf der heutigen Sitzung zur Sprache, daß der Weeg von der Straße an gegen Igelsberg der sogen. Brunnentrager-Weeg gar nicht mehr fahrbar ist, daß man auch mit 2-3 Pferden bei einer geringen Wagenlast steken bleibt, oder ganz versinkt.
Dießen Weeg benutzt ganztäglich Schultheiß Braun, Fried. Braun, georg Kappler und Andreas Wörner, welche den Weeg aus ihren nahe liegenden Waldungen paßieren müßen, und es muß hier Abhülfe getroffen werden zumalen es auch der nächste Verbindungsweeg mit Igelsberg ist.
Da in der Sitzung vom 7 Merz 1876 Gemeinderathprot. Seite 61,b: zur Unterhaltung der Feld Wald und Nachbarschaftsweege 400 M zu dießem Zweck aus der Gemeindecaße verwilligt und vom K.Oberamt genehmigt wurden, so beantragt der Schultheiß, es solle ein entsprechender Theil etwa 150 bis 2100 M auf dieße Weegstreke verwendet werden dadurch, daß man jetzt schon etwa 100 bis 200 Roßlasten Steine beiführen und selbige im Weege gütiger Übereinkunft bezahle. Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt zu dießem Weeg 100 m auf das Jahr 1879 wie oben angegeben zu bewilligen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Döttling Seeger Wörner Oesterle Braun Mast

4. Januar 1879
Der Bauer jung. Fried. Braun hier besitzt auf hiesiger Markung Waldungen im Weilersteig 3 h 10 a 18 qm und beantragt solche auf Rechnung der Ortsarmenkasse anzukaufen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat gestern betreff Waldungen in Augenschein genommen, deßen Resultat durch Sachverständige folgender Maßen eingeschätzt wurde. Holzbestand 1000 M Grund und Boden nebst Anflug 800 Mark zusammen 1800 Mark.
Verkäufer Fried. Braun ist erbötig betreff Wald um dießen Preiß an die Ortsarmenkasse abzutretten.
Der Verkäufer soll aber alle auf den Kauf gehende Kosten bezahlen auch die Steuer bis zum letzten März 1879.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt da betreff Wald zu diesem Zweck ganz geeignet gelegen ist und ein gutes Wachstum hat, da ferner wir noch keine Armen Leute haben, auch nicht in Bälde in Aussicht stehen aus Grundstücksmitte betreff Wald für die Ortsarmenkasse zu erwerben und den Kauf mit 1800 M zu genehmigen und hierzu K. Oberamtliche Genehmigung als die gesetzliche Aufsichtsbehörde einzuholen.
Unterschrift Verkäufer Friedrich Braun
Gemeindrath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Döttling Mast Seeger Wörner

30. Januar 1879
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu folge soll über den Schuhmacher Johann Adam Döttling hier ein Vermögens und Vorstrafenzeugniß ausgestellt werden.Beschlußzu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300 Mark und später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft wurde.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz

Verhandelt den 26 Feber 1879
Schulmeister Blicklen hier trägt vor, daß bei dießem gestrengen Winter sein Holzvorrath bald wieder zu Ende seie, und bringt die Bitte vor, daß sein Bedarf an Holz wieder im nächsten Monath und April d. J. beigeführt werde, damit selbiges auch gehörig austrokne.
Deßen Wunsch entsprechend wird heute wie früher 9 Klafter gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst 100 Stük Reißachbüscheln im Weege des Abstreichs an den wenigstnehmenden verakondiert mit der Bedingung, daß der Holzvorrath bis zum 30 Merz 1880 ausreichen muß, das heißt wenn das bedungene Holz nicht hinreicht, so muß der Acordant eben mehr beiführen.
Nach geschehener Beifuhr geschieht die Ausbezahlung aus der Gemeindecaße. Unter dießen Bedingungen hat erhalten jung Fried. Braun um 100 Mark, Ein Hundert Mark. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Randnotiz: Verhandelt den 1 Mai 1879
Heute wurde das aufspalten betreff Schulholzes dem Jakob Schneider hier wieder übertragen um den Lohn 30 M. Unterschrift Schneider
zB. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Kappler Schneider

Verhandelt den 10 April 1879
1. Die aufgestellten Weegknechte Keck und Finkbeiner v. Untermusbach haben Beschwerde erhoben, daß noch 80 Haufen ungeschlagener Steine an der Straße liegen, sie haben nur eine Verbindlichkeit die akkondierten 600 Roßl. Steine zu schlagen und einzuwerfen, seien aber obige Haufen nicht schuldig dieß gehe der Acord nichts an.
Der versammelte Gemeinderath hat dieß Vorbringen geprüft und beschloßen Betreff Acordanten für ihre außerordentliche Bemühung noch 20 M aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
2. Trägt der Ortsvorstand den schlechten Zustand der Felder vor, wie solche von den Maulwürfen und Streudelmäußen fast wie umgeakert erscheinen, der Fang im Acord war nicht hinreichend.
Es wurde nun in heutiger Sitzung beschloßen freie Concuranz in dießer Sache zu veranstalten so daß von der Streudelmauß 10 Pf. vom Maulwurf 12 Pf. aus der Gemeindecaße dem Überbringer bezahlt wird.
He. Gemeindepfleger Schneider wurde ersucht über das abgelieferte Ungeziefer ein Register zu führen und selbiges aus der Gemeindecaße zu bezahlen.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Schwemmle

Verhandelt den 28 April 1879
Nach einer Anzeige der Weegknechte sind in die Straßenstreken von Par 18-19 erforderlich 10 Roßl; von Par 31-34 – 30 Roßl; v. Par 61-63 – 30 Roßl- Kalkstein-Schutt erforderlich, da in den tiefen ausgefahrenen Leißen die akkondierten Steine durchaus unzureichend sind.
Die Beifuhr der Steinbrüchen v. Hallwangen wird nun heute in Acord gegeben und zwar dem Roßlast nach, unter den gleichen Bedingungen wie auf die Steine akkondiert wurden also den Roßlast zu 7 Ct. und muß auf Nebenwege abgeladen werden bis selbige übernommen sind, Termin zur Beifuhr 14 Tage. Dieße Steine hat zur Beifuhr übernommen jung Fried. Braun hier den Roßlast zu 7 Ct um 1 Mark mit Worten Eine Mark.
Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Hofer   

Verhandelt den 28 Juni 1879
Vom K. Kreisgerichtshof Rottweil Beziehungsweiße K. Oberamt-Gericht Freudenstadt vom 17/22 Juni 1879 werden im Hinblik auf die Bestimmung in Art 29 Abs 1 Art 30-32 des Ausführungsgesetzes zur Reichs-Gerichtsverfassung vom 24 Janner d. J. Regblt vom Jahr 1879 Seite 10 und das auf den 1 Oktober d. J. bevorstehende ins Leben  tretender Reichsjustizgesetze sollen die Ortsvorsteher und die bürgerlichen Colegien in den einzelnen Gemeinden des Landes sich nunmehr schlüßig machen bezüglich der Übernahme des Gerichtsvollzieherdienstes, so daß zur Wahl der Gerichtsvollzieher und eines Stellvertreter geschritten werde.
Mit Zustimmung des Gemeinderaths wurde heute der jeweilige Ortsvorsteher Braun in stets widerruflicher Weße gewählt, als deßen Stellvertreter Johannes Schanz. Unterschrift Schanz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle Schanz

Verhandelt den 22 Juli 1879
Heute wurde mit dem Amtsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord abgeschloßen worauf derßelbe für das Einheitzen des Rathhaußes von seinem eigenen Holz auf das Jahr 1 April 1879 bis letzten März 1880 aus der Gemeindecaße 9 M erhält.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz

Verhandelt den 23 Juli 1879
Gemeindepfleger Schneider trägt vor in heutiger Sitzung vor, daß die Gemindecaße leer seie, die Beifuhr der Kalksteine auf die Straßen haben die Casse geleert, aus dem Gemeindewald dürften 60 30 Festmeter Holz gehauen werden, aber bei den niedrigen Holzpreißen soll selbies unterbleiben bis aufs Frühjahr.
Zur Bestreitung der laifenden Ausgaben sind wenigsten 600 M erforderlich welche durch ein Anlehen aufgenommen werden solle zu möglichst niedrigen Zinßsatz und zwar auf 1 Jahr.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt Betreff Summe wie aber gesagt auf 1 Jahr aufzunehmen, und hirzu K. Oberamth Genehmigung einzuholen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Döttling Braun Seeger Oesterle Wörner

23. Juli 1879
He. Schulmeister Bliklen trägt der Vaterländischen Feuerversicherung in Elberfeld folgende Mobiliar zur Versicherung an.1. laut beiliegenden Antrag fürn 3096 M Dreitausend Neunzig Sechs M. Welche Summe nicht beanstandet und daher genehmigt mit 3096 M.
Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler Schwemmle
Randbemerkung:
Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese Versicherung erloschen.

Verhandelt den 15 August 1879
Nachstehende Mobilar-Versicherungen der Würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft werden nach genauer Prüfung hiermit von dem Gemeinderath genehmigt.
Bei Andreas Wörner Gutsbesitzer hier die in dem Antragbogen Nor 1743 enthaltenen Fahrniß in Anschlag von 7500 M Sieben Tausend fünf Hundert M.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Bei Georg Kappler Gutsbesitzer hier die in dem Antragbogen Nor  1741 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 6720 M Sechstausend Sieben Hundert Zwanzig M.
zB. Gemeinderath Braun Schneidewr Schwemmle Schanz
Bei Michael Schneider Gitsbesitzer die in dem Antragbogen Nor 1742 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 7800 M, Sieben Tausend Achthundert Mark.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Ferner bei j. Adam Bohnet Bauer hier die in dem Antragbogen Nor 1740 enthaltenen Fahrniß im Anschlag von 6100 M, Sechs Tausend Einhundert Mark.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Ferner bei Christian Friedrich Hofer Ziegler hier & Bauer die in dem Antragbogeb vom 12 Oktober 1879 Nor 1758 enthaltene Fahrniß im Anschlag von 4700 M.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz Schneider

20. August 1879
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878 zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner

Verhandelt den 2 Oktober 1879
Da der Gemeinderath Johannes Schanz am 1 Oktober 1879 als Stellvertreter als Gerichtsvollzieher zur Beeidigung an das Königl. Oberamtsgericht Freudenstadt beschieden wurde, wird demßelben ein Reißeentschädigung von 3 M aus der Gemeindecaße decertiert.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Schwemmle

Verhandelt den 29 Novber 1879
Nach einem Ausschreiben des K. Oberamt Freudenstadt vom 27. d.M. soll über die Herstellung einer Straße von Igelsberg nach Besenfeld mit den betheiligten Gemeinden eine Verhandlung vorgenommen werden, wozu der 1 Decber d.J. Vormittags 10 Uhr in Freudenstadt bestimmt ist wozu 2 Bevollmächtigte  von hier zu erscheinen haben.
Zu dieser Verhandlung wurde gewählt Schultheiß Braun, Gemeinderath Schwemmle.
Dießelben erhalten die Vollmacht nach ihrem Gutdünken in dießer Sache zu verhandeln nahmentlich dahin zu wirken, daß die in mehr als 300 Ruth bestehende Hirschkopfstraße vom Staat zur ferneren Unterhaltung übernommen werde, denen Verhandlung von den bürgerlichen Colegien zum Voraus genehmigt wird.
Zur Beurkundung Bürgerliche Colegien Kappler Schneider Schanz Wörner Braun

Verhandelt den 18 Decber 1879
Nach vorheriger Bekanntmachung und Anlegung der Wählerliste wurde heute die Gemeinderathswahl vorgenommen.
Die Wahlcomißion besteht aus dem Ortsvorsteher, dem Bürgerausschuß Obmann, dem 1ten Gemeinderath nach der Sitzordnung.
Nach dem Turnus hat Johannes Schanz deßen Wahl bis zum 18 Decber 1879 gültig ist aus dem Gemeinderath auszutreten, darf aber wieder gewählt werden.
In Folge Ausstellungen bei der Visidacion des Pfandweßens durch den HE. Amthsrichter fand derßelbe es auffallend daß bei sämtlichen Pfandsitzungen immer nur 3 Gemeinderäthe ohne den Schultheißen anwesend seien, dabei nimmt man Veranlaßung die Zahl der Gemeinderäthe wie gesetzlich auf 6 Mitglieder zu erhöhen.
Randbemerkung: Der zum Gemeinderath in Aussicht genommene Bauer Ad. Bohnet hat die Wahl abgelehnt.
Es ist jedoch wegen Mangel an Bürger beschloßen worden die Zahl der Gemeinderäthe noch einmal bei 5 Mitglieder zu belaßen es darf deßhalb nur ein Gemeinderathsmitglied gewählt werden.
Bei der erfolgten Abstimmung erhielt Johannes Schanz mit 10 Stimmen derßelbe hat sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt, derßelbe wird sofort auf seinen früheren abgelegten Diensteid ausdrüklich hingewießen. Unterschrift Schanz
zB. Wahlkomißion Schultheiß Braun Gemeinderath Schneider Bürgerausschuß Obmann Döttling

Verhandelt den 6 Feber 1880
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung des Gemeinderaths zur Sprache, daß da die Pfärchgerätschaften Hunden, Karren noch auf dem Felde stehen, ob aufs Frühjahr wieder eine Schäferei gewünscht wird oder ob die Pfärchgerätschaften einstweilen sollen aufbewahrt werden, es wurde beschloßen die Schäferei bis auf weiteres einzustellen, HE Schwemmle will die Pfärchgerätschaften abholen und selbige einstweilen aufbewahren.

19. März 1880
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint  vor dem Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie bestehend aus Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei seiner Mittelosigkeit bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus Mittel der Ortsarmen und Gemeindcasse mit 500 – 600 Mark, wogegen er mit seiner ganzen Familie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und Faheniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug 11152 Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden.
Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die Frau noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika erhalten. Deßen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit gebracht 5400 Mark Schulden zu contrahieren, so daß desen ganzes BesitzThum am 2. d. M. im Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit 60 % abgefertigt werden mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene Waldungen und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark.
Es ist unter besagten Umständen mehr als zur Genüge nachgewießen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und Arbeitsscheu, auch deßen Kinder sind auch nicht lobenswerth, unter dießen Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von Amerika mit dießer Familie beglükt wird.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in heutiger Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach Amerika aus Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger

15. April 1880
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d. M. erhängte so hat deßen Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte vorgebracht mit ihren Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und bittet um die hierzu nöthigen Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt, Adam Döttling 18 Jahr alt, Maria Döttling 15 Jahr alt, Katharina Döttling 13 Jahr alt, Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von 500 Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst den Kosten der Reise von hier nach Stuttgart nebst dem Geleitsmann zu übernehmen, wozu Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem Gemeindewald geholt werden.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Schanz Schwemmle
& Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger 
Die folgenden zwei Einträge wurde vorgezogen um den Bezug zu oben herzustellen. 

23. April 1880
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder mit 600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie etwaige Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider

18. Februar 1881
Der dießen Herbst aus dem Militärdienst entlaßene Ökonomi Handwerker Schneider Johann Martin Döttling gebürtig hier erscheint heute vor dem Gemeinderath und bittet um eine Unterstützung zur Reise nach Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister mit einer Unterstützung von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert sind.
Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als blödsinig, doch aus gewißen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen werden darf, und voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge der Gemeinde zur Last fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens einen Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug erhaltener 5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der Ortsarmencasse hier zu verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf das Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige Nachkommen auf ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz

Verhandelt den 19 März 1880
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung daß auf das Jahr 1880 der Fang der Streudelmäuße und Maulwürfe (Werren?) freie Concurens in dieser Sache zu veranstalten. Daß von der Streudelmaus 10 Pf vom Maulwurf 12 Pf aus der Gemeindecaße 
1. Randbemerkung: Durchschnittlich 16 Pf sechzehn Pfenig dem Überbringer ausbezahlt werde, worüber der HE. Gemeindepfleger ein Register führt.
2. Randbemerkung: 7 Mai 1 Auszug überg.
Verhandelt den 25 März 1881
Vorstehender Vertrag wird auf das Jahr 1881 verlängert.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Schneider Kappler

Ferner nach einem Ruggericht Rezeß §19 sind dieß Frühjahr an der Straße sämtliche fehlende Bäume zu setzen, und zwar hat zu setzen
Gemeindepfleger Schneider 4 Stük,
Schultheiß Braun 7 St,
Gemeinde 5 St,
Bohnet Wittwe 1,
Joh. Schanz 1,
Ochsenw Seeger 6,
Seeger Säger 6 St,
Zus. 26 Stük.
Betreff Bäume müßen von den Feldeigenthümer dieß Frühjahr auf ihre Kosten gesetzt werden, und bleiben demßelben als Eigenthum.
Weiter bringt der Ortsvorstand zur Sprache, daß einige Güterweege in Folge des Hochgewäßer dießen Winter und Frühjahr wieder arg beschädigt wurden, da man aber die Gemeindecaße nicht zu arg zu belästigen braucht wird beschloßen daß jeder der hießigen Bürger einige Wagen Steine beiführe und überhaupt das Frohnen d. J. unentgeltlich geschehen solle.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schwemmle Schanz

Verhandelt den 5 April 1880
Heute wurde mit dem Amtsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord abgeschloßen wonach derßelbe sich verbindlich macht das Rathszimmer vom 1 April 1880 bis letzten Merz 1881 um 10 M einzuheitzen.

Ferner verhandelt den 5 April 1880
Da der Bedarf des Holzes zur Schule aufgebraucht ist, so wird heute der Bedarf daßelben bestehend in 8 bis 10 Claft Mischholz und 200 Stük Reisbüschel im Weege des Abstreichs verakondiert auf das Kalenderjahr vom 1 April 1880 bis letzten März 1881 mit der ausdrüklichen Bedingung, daß der Lieferant auch das aufspalten um die Acordssumme zu übernehmen hat. Das Holz muß auf 1 Jahr ausreichen, wenn der Bedarf größer sein würde, darf keine Nachrechnung eingereicht werden, sondern hat sein Verbleiben bei dem Steigerungspreiß.
Verbleibt dem jung Adam Bohnet um 117 M, Ein Hundert Siebenzehn M. Unterschrift Bohnet
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz

Verhandelt den 13 April
Da der BürgerausschußObmann Döttling sich am 11 April mittels Erhängen sich das Leben selbst genommen hat, so wird nach §50 des Verwaltungsedikt durch den Ortsvorsteher und unter Zuziehung von 2 Urkundspersonen die außerordentliche Wahl eines Bürgerausschußobmann heute vorgenommen. Mit großer Stimmenmehrheit wurde gewählt Andreas Wörner Bauer hier und wurde sogleich verpflichtet. Die Annahme der Wahl Unterschrift Wörner
zB. Urkundspersonen Schultheiß Braun Schneider Schwemmle

Verhandelt den 23 April 1880
Siehe oben, da vorgezogen. 

Verhandelt den 1 Mai 1880
Da auf den 1 Juli d. J. der Pacht der Farrenhaltung wieder abläuft, so wird dem Antrag der bürgerlichen Colegen gemäß die Farrenhaltung wie seither wieder verpachtet mit der ausdrüklichen Bedingung daß jederzeit ein tüchtiger Farren vorhanden sein muß und daß der Pächter den Einkauf deßelben selbst zu betreiten hat und nur das jährliche Pachtgeldn von der Gemeinde anzusprechen hat.
Bei dem Ankauf eines Farren vom Landwirtschaftl. Verein wird dem Pächter eine Entschädigung bis zu einem 1/3tel des Ankaufspreiß aus der Gemeindecaße in Aussicht gestellt, und bewilligt.
Da sämtliche Rechnungen auf den 1 April abgeschloßen werden, so wird die Pachtdauer vom 1 Jahr vom 1 Juli 1880 bis letzten Merz 1881 also 3/4 Jahr abgerundet, ferner noch auf 2 Jahre vom 1 April 1881 bis letzten Merz 1883, so daß der Pacht 2 3/4 Jahr dauert.
Das Pachtgeld wird alle Jahr aus der Gemeindecaße ausbezahlt. Das seit 3 Jahren bestehende Pachtgeld beträgt 240 M.
Unter dießen Bedingungen wird betreff Pacht dem Georg Kappler um jährlich 240 M zugeschlagen. Unterschrift Pächter Kappler
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger

1. Mai 1880
Nachdem der Pacht der Gemeinde zustehende Jagdpacht auf dem 1. Juli d. J. abläuft so wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien beschloßen selbige wieder an den meistbietenden zu verpachten und da sämtliche Rechnungen auf den 1. April jeden Jahrs abgeschloßen werden so soll der Pacht das 1 Jahrs vom 1. Juli bis letzten März 1881 also auf 3/4 Jahr geleten, ferner nach 5 Jahr vom 1. April 1881 bis letzten März 1886.
Es erhielt solche aif obige Zeit im Aufstreich Georg Kappler hier um jährlich 6 Mark.
Unterschrift Pächter Kappler
Vorstehender Vertrag genehmigtGemeinderath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Randnotiz: Da die Frau Fetzer v. Palzgrafenweiler welche 90 Morgen Waldung hier besitzt die Jagd ín ihrem Wald selbst ausüben läßt, da ferner hier 7 Bürger sind, welche je mehr als 50 Morgen zusammenhängende Waldungen haben und somit zu Ausübung der Jagd in ihrem Wald berechtigt sind wird beschloßen den Pacht an Kappler wie geschehen um 6 Mark jährlich zu genehmigen.

29. Juli 1880
Der Kriegerverein des Kirchenspiels Grünthal beabsichtigt einen Fahnen anzuschaffen, die Fahnenweihe solle am 2. Oktober d. J. in Grünthal abgehalten werden.
Zur Bestreitung dieser Kosten bitten dieselben um Beiträge, denn es gelte ja seinen Kriegern und dem verehel. Publicum ein schönes Erinnerungsfest zu bereiten.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatteten Vortrag oben genannten Verein einen Beitrag von 20 Mark aus der Gemeindecasse zu bewilligen.
z B. Gemeinderath Braun Hofer Schneider Kappler Schanz

Verhandelt den 2 Augst 1880
Andreas Wörner Gutsbesitzer hier, Ehenachfolger des Johannes Mast hat der Würtembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft die in der Versicherungsurkunde Nor 322303 speziell beschriebenen Fahrniß im Anschlag von 8310 M versichert der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Vertrag mit 8310 M.
Gemeinderath Braun Hofer Schanz Schneider Kappler

6. August 1880
Heute wurde die Prüfung der dahier bestehenden Mobilar Versicherungen vorgenommen und zwar bei
Fried. Braun Schultheiß im Anschlag 11460 Mark
jung Fried Braun — 6420 M
Seeger Wittwe — 9351 M 43 S
Joh. Schanz — 7383 M 43 S
Fried. Schwemmle — 1575 Gulden
Schulmeister Blikle — 3096 M
Georg Kappler — 6720 M
Michael Schneider — 7800 M
jung Adam Bohnet — 6100 M
alt Adam Bohnet Wittwe — 6394 M 29 S
Andreas Wörner — 8310 M.
Der Gemeinderath findet keinen Grund irgend welchen Posten zu beanstanden und wurden genehmigt.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz

1. Sebtember 1880
Johannes Schanz Gutsbesitzer hier versichert seine Mobilar der Würtemb. Privatfeuer Versicherungsgesellschaft im Anschlag von 9605 Mark.
Dergleichen Joh. Adam Bohnet Wittwe ebenfalls im Anschlag von 9605 Mark.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehende Versicherunge, da der Werth welcher  beantragt ist vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schneider

Verhandelt den 21 Sebtber 1880
Der Gemeindepfleger Schneider trägt vor, daß kein Geld in der Caße seie und täglich Zahlungen zu machen habe derßelbe wird ermächtigt 500 M für die Caße auf cirka 1 Jahr gegen Verzinßung aufzunehmen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz & Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger

5. November 1880
Johannes Bohnet Privat v. Frutenhof hier Bürgerlich welcher Morgen den 6. d. M. zum Militär einberufen wird, bittet um eine Unterstützung aus der Gemeindecasse hier, da er keine Mittel zu den nöthigen Kleider habe.
Bei der notorischen Armuth der Bohnetschen Familie wird beschlossen demselben eine Unterstützung von 0 Mark aus der Gemeindecasse zu bewilligen.

Ferner beantragt der Ortsvorstand,daß da am 28. Oktober d. J. in Folge der großen Überschwemmung die Güterwege so zerrißen wurden, daß selbige gar nicht mehr fahrbar sind auf Rechnung der Gemeindecasse 50 Wägen voll Kalkstein-Schutt mit je 5 Roßlasten in die Güterweege zu führen wobei für den Wagen voll 2 Mark bewilligt wird aus der Gemeindecasse.
z B. Geneiderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
& Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun Oesterle

Verhandelt den 10 Novber 1880
In folge des am 3 Novber d. J. erfolgten Ablebens des HE. O/amtspfleger Bukenberger von Freudenstadt ist die Stelle eines Güterbuch aktuer und Pfandhülfsbeamten hier erledigt worden und soll mit einem tüchtigen Geschäftsmann sogleich wieder besetzt werden.
Hirzu wurde in heitiger Sitzung gewählt HE. Amtsnotar Seeger von Dornstetten. Derßelbe hat auf erstattete Anfrage durch den Schultheißen sich zur Annahme betreffender Stellen bereit erklärt. Dießer Beschluß soll dem K.-Amtsgericht Freudenstadt zur Genehmigung vorgelegt werden.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Hofer Schwemmle Schanz
Randbemerkung: wurde genehmigt

Verhandelt den 10 Novber 1880
Das Königl. Amtsnotariat Altensteig hat unter dem 7 d. M. Antrag gestellt, daß das Vermögen des Michael Mast geb. am 27 Feber 1875 Sohn der Cristiena Blocher geschiedene Ehefrau des Johannes Mast Schreiner von hier jetzt in Amerika welches zur Hälfte hier unter Pflegschaft des Fried. Hofer zur x Hälfte in Beuren verwaltet wird aus Zwekmäßigkeitsgründen unter eine Pflegschaft welche ganz in Beuren verwaltet werde. Nachdem nun der Pfleger Hofer auf eine längere Fortführung der Pflegschaft verzichtet hat wird auf erstelten Vertrag die gesamtverwaltung des Vermögens des vorn genannten Mast in Beuren für gut geheißen, und x der Pfleger in Beuren bestellt ist, folgen sämtl darauf bezügliche Documente.
zB. Gemeinderath Braun Schwemmle Schneider Schanz

Verhandelt den 12 Novber 1880
In Folge des am 3ten d.M. erfolgten Ablebens des HE. O/amtspfleger Bukenberger von Freudenstadt ist die Stelle eines Verwaltungsakteur hier in Erledigung gekommen und soll mit einem tüchtigen Geschäftsmann wieder besetzt werden.
Hierzu hat sich gemeldet H. Joh. Georg Seeger Verwaltungsakteur v. Baiersbronn und es wurde demßelben heute durch Beschuß des Gemeinderath (Randbemerkung: in geheimer Abstimmung) dieße Stelle zugesagt unter Vorbehalt Königl. Oberamts-Genehmigung.
Hinsichtlich der Belohniung deßelben soll es sein Verbleinen haben wie solche in unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 69 beschrieben und reguliert ist, und also heißt? folgt im Auszug.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schneider Schanz & Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger

Verhandelt den 27 Decber 1880
Joh. Georg Oesteler will der Würtemb.-Mobiliar Versicherung seine in dem Antragsbogen vom 23 Decber 1880 angegebenen Werth von 2160 M. Zweytausend Ein Hundert Sechzig M versichern.
Der Gemeinderath genehmigt vorstehenden Betrag, da der angegebene Werth vollständig vorhanden ist.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz

Verhandelt den 18 Feber 1881
Vorgezogen, siehe Oben. 

Verhandelt den 18 April 1881 vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
Die Straßenknechte Keck und Finkbeiner von Untermusbach welche die Straße zwischen Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach hießiger Markung nebst dem aus 300 Ruth bestehenden Hirschkopfsträßchen vom 1 April 1879 an auf 3 Jahre jährlich um 280 Mark im Akkord haben, bitten um Verlängerung ihrer Dienstzeit jetzt schon um weitere 3 Jahre also bis zum 1 April 1885. Als Grund geben sie an, sie haben die Straße in einem verwahrlosten Zustand angetroffen, es seien seither alle Jahr 800 Roß´lasten Steine aufgeführt worden welche nur zu schlagen sie jährlich allein a 20 Pf per Haufen 160 M kostete, dann das Einlegen der Steine, Gräben ausschlagen und die sonstigen Verrichtungen so seie ersichtlich, daß sie nicht nur nichts verdient haben, sondern sogar noch Einbuße erlitten haben, aus dießem Grund und weil die Straße jetzt in einem georgneten Zustand seie, beantragen sie auch solche auf weitere 3 Jahre ihnen zukommen zu laßen, damit bei beßeren Jahren an ihrem Verlust ihnen Ersatz geleistet werde.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß hat heute das Vorbringen der Bittsteller geprüft, und muß denßelben das Zeugniß sehr fleißigen Arbeiter geben und haben die betreff Straßen so viel als möglich gut gemacht, es wird deßhalb beschloßen denßelben den betreffenden Acord auf weitere 3 Jahre zu genehmigen.
Ferner
In Folge der verfloßenen 3 Jahr naßen Jahrgängen die vielen Überschwemungen haben die Güterweege so verdorben, daß selbige kaum mehr fahrbar sind. Da nach unßerem Gemeinderathspkl: Seite 88,b für Beifuhr von Schutt, (klein Kalkstein Geschläg) eine Belohnung von 3 M für 1 Wagen voll mit 5 Roßlasten ausgesetzt ist, so wird heute deren regelmäßige Beifuhr wie folgt veranstaltet:
Schultheiß Braun und jung Fried Braun führen in Rank und Mauerakerweeg jeder 5 bis 8 Wägen voll mit je 35 Ct.
Die Eichholzgaßen den Weeg gegen den Hilsenwießen führen Steine Schwemmle Kappler Schanz Würner und Christian Seeger.
Die anderen Bürger frohnen und führen Steine in die übrigen Güterweege.
Das Frohnen soll unentgeltlich geschehen.
Wenn die Steine beigeführt sind, ist dem Ortsvorstand Anzeige zu erstatten, welchen deren Aufnahme beziehungsweiße Abwägung durch eine Comißion vornehmen wird, nach deßen Ergebniß die Ausbezahlung aus der Gemeindecaße erfolgt.
Ferner wurde mit dem Wald & Feldschützen und Ortsdiener Jakob Schneider ein Acord abgeschloßen, wonach derßelbe von seinem eigenen Holz das Rathzimmer vom 1 April 1881 bis letzten Merz 1882 einheitzt und erhällt hirfür aus der Gemeindecaße eine Entschädigung von 10 M Zehn Mark.
zB Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz  Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun
1. Randbemerkung: 12 April 1882 1 Auszug übergeben
2. Randbemerkung: Vorstehender Vertrag betreff die Holzlieferung und einheitzen des Rathhaußes vom 1 April 1882 bis 1883 wird hirmit dem Jakob Schneider Ortsdiener hier wieder übertragen um 10 M.
zB: den 12 April 1882 Gemeinderath Braun Schneider Kappler
18 Sebt 1882 1 Auszug

Verhandelt den 23 April 1881 vor dem Gemeinde & Stiftungsrath
In Folge Aufrufs im Amtsblt des K.-Ministerium des Ineren Nor 9 und der Bekanntmachung des Rundischen? Ausschuß vom 30 März d. J. Betreff die Kündigung der 4 1/2 % Staatsschuld welche auf Guldenwährung laufen, soll Beschluß darüber gefaßt werden, ob solche gegen neue 4 % Obligationen eingetauscht werden sollen, oder deren Heimzahlung beantragt wird.
Es wird beschloßen dießelbe gegen neue 4 % Obligationen umzutauschen.
Gemeinderath & Stiftungsrath Pfarr Pfister Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Randbemerkung: Lit N Nor 3349 Zinstermin 1 März 1 Sebt Zinßfuß 4 1/2 % 300 f eingeschrieben den 27 Juni 1876 auf die Ortsarmenpflege Obermusbach,ferner auf die Stiftung Obermusbach eingeschrieben
Lit: 0 Nor: 22241 zu 4 1/2 % Zinstermin 1 Janer1 Juli Zinßfuß 4 1/2 – 100 f,
Litre 0: 22240 Zinß wie oben – 100 f,
Litre 0: 44702 Zinß 1 Merz x 1 Sebtber – 100f,
Litre M: Nor 88427 – 5ßß f,
zu 4 1/2 % Zinstermin 1 Feber u 1 August

Verhandelt den 23 April 1881Nach dem Grundbuch zur Gemeindepflegerechnung Seite 8 gebührt dem Gemeindepflger durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13 Juni 1877 neben seiner fixen Besoldung Einzugsgebühr von jeder Mark 2 Pfenig.
Bei dießer Regulierung seien aber die Holzgeldeinzugsbebühren außer acht gelaßen worden, welche bekanntlich oft am schwersten beizutreiben seien.
Der Gemeindepfleger beantragt daher, daß die Einzugsgebühr von 2 Pf. für die Mark auch bei den Holzerlös-Gelder gestattet werde.
Der Gemeinde & Stiftungsrath und zugleich Ortsarmenbehörde beschließt, daß dem Gemeindepfleger mit Wirkung vom 1 Juli April 1881 an die Gebühr von 2 Pf. für Einzug der Holzgelder aus Gemeinde und Ortsarmenwald zu gestatten seie.
Zur Beurkundung Gemeinde und Stiftungsrath Braun Kappler Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
1. Randbemerkung: den 13 Mai 1 Auszug übergeben an das K. Oberamt
1. Randbemerkung: Copia – Nebiger Beschluß kann nicht genehmigt werden da Einzugsgebühren blos aus den in §4 der Minist.-Verfügung vom 2 Feber 1875 Regblt Seite 318 aufgeführten Geldern berechnet werden dürfen. Die Belohnung für den Einzug von Holzgeld unter der fixen Belohnung begriffen ist. Sollte dießelbe unzureichend sein, so steht es dem Gemeindepfleger frei, um Besoldungsaufbeßerung einzukommen. Freudenstadt d. 13 Mai 1881 K-Oberamt Bames

Verhandelt den 25 April 1881
In Folge Erlaßes im Gränzer Nor 61 betreffend die Abwehr und Unterdrükung von Viehseuchen vom 23 Juni 1880 Reichsgesetzblt. Seite 153 des Ausführungsges. vom 20 März 1881. Beschluß gefaßt, daß die Aufnahme und Verzeichnung der Thierbesitzer und ihres Beitrags pflüchtigen Bestandes von Pferden und Maulthieren u.s.w. sowie von Rindvieh ebenso die ERhebung der Jahresumlagen dem Schultheißen Braun übertragen wurde, da der Gemeindepfleger betreff Geschäft gänzlich ablehnte.
zB. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Schneider & Bürgerausschuß Wörner Oesterle Seeger

24. August 1881
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths trägt der Schultheiß vor, daß bei Begehung des Gemeindewaldes einige Wulzen und sonstige Abgängige Stämme welche entbehrlich sind zusammen 45-50 Stük mit Nutzen ausgelobt werden können und der Gemeindecaße einen reinen Betrag von 400 M gewähren.
Anstatt daß man imer die 2 Brücken im Ort und die große Bachfaßung beim Ochsen mit Holz unterhält, was alle Jahre viel Holz erfordert und sonsten kostbillig ist hat der Schultheiß den O/amtsbaumeister ersucht zur Herstellung einer steinernen Brücke bei dem Hauße des Schultheißen einen Bauplan und Kostenvoranschlag zu fertigen welcher nun vorhanden ist und die Baukosten sich auf 800 M belaufen welche aber bei einer Abstreichverhandlung um 1/3tel reduzieren würde.
Anstatt nun, daß man imer die Brücken mit Holz unterhält würde es doch gewiß zwekmäßiger sein, wenn man mit dem Neubau einer steinernen Brüke den Anfang machen würde und so viel Holz aus dem Gemeindewald in etwa 2-3 Jahren ausnutzen würde, bis der Erlös zur Deckung betrff Kosten hinreichen würde daß binnen 15 Jahren ebensoviel Holz zu dießer Brüke verwendet werden muß, als ein steinerner Neubau kostet, und somit sind alle Kosten hinausgeworfen. Der Gemeinderath ist mit vorstehenden Antrag einverstanden, und hinsichtlich der Bewirthschaftung des sehr ehrenwerthen K.-Revierförstner v. Reichenbach welchem die Controlle über jedes gehauene Holz vornehmen soll, vorigen Jahres zur ganz neuen Bachfaßung, heuer im Monath Juni mit 16 Stam zu der verfaulten Brüke bei dem Hauße des Schreiner Oesterle, und dießen Herbst wieder zur Ausbeßerung der Brüke bei dem Hauße des Schulheißen, ist es dem HE. Revierförstner rein unmöglich eine Controlle über den nur c 13 Morgen haltenden Wald zu führen, es wird deßhalb beschloßen betreff Wald der Bewirtschaftung dem Gemeinderath zu überlaßen.
Nach einer Rüksprache gelegentlich der letzten Auszeichnung mit dem HE. Revierförstner hat der Schultheiß dem HE. Revierförstner den Antrag gestellt, daß der Gemeinderath hier die Bewirthschaftung betreff Waldes selbst übernehmen wolle, worauf derßelbe erwiederte, er habe dagegen nichts einzuwenden, er habe in den ihm anvertrauten Staatswaldungen genug zu thun.
Randbemerkung:  letzterer Satz ist unzuläßig.
Keine Unterschriften unter diesem Protokoll vorhanden, der Platz ist frei und leer. 

Verhandelt den 10 Sebtember 1881
Nach einem erhaltenen Schreiben der Bauern v. Igelsberg an den Gemeinderath hier vom 6 d. M. tragen dießelben vor, daß der Weeg nach Erzgrube welcher durch die Waldungen der Frau Fetzer v. Pfalzgrafenweiler der Ochsenwirth Seggers Wittwe hier führt gänzlich unfahrbar seie, und soll doch täglich benutzt werden, theils von Igelsberger theils von hießigen Waldbesitzer, da betreff Weeg die gerade Linie nach Erzgrub an die Anbindestätte daßelbst bildet.
Da Betreff Weeg den Igelsberger näher gelegen ist als den Obermusbacher das Steinmaterial auch von dorten billiger zu bekommen ist, beschließt der Gemeinderath den Igelsberger einen Beitrag von 0 M zur Herstellung betreff Weeges aus der Gemeindecaße hier zu bewilligen.
Gemeinderath Braun

Verhandelt den 14 Sebtber 1881
Nach Artikel 7 des Gesetzes vom vom 28 April 1873 betreff die Grund und Gewerbesteuer und Gebäudesteuer Behufs der Berufung in die Bezirksschätzungscomision für betreffende Gemeinde einen sachverständigen Ortsschätzer zur Grund, Gebäude und Gewerbesteuer gewählt werden.
In der heutigen Sitzung wurde für alle 3 Stellen gewählt Schultheiß Braun, als Stellvertreter Gemeinderath Schwemmle.
zB. Gemeinderath Schneider Kappler Schanz

8. Oktober 1881
Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung abgerechnet.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger

Verhandelt den 1/3 November 1881
Gemeindepfleger Michael Schneider, welcher sein Amt seit 22 Jahren vorwurfsfrei und gut verwaltet hat, hat schon mehrmals, und auch heute wieder um Entlaßung seines Amtes als Gemeindepfleger gebeten, da er mit anderen Geschäften sonsten viel in Anspruch genomen seie. Der Gemeindepfleger ist zwar auf Lebensdauer gewählt, allein ein Zwang zur ferneren Verwaltung des Gemeindevermögens und als Gemeindepfleger ist nirgens vorgeschrieben.
Dießem Wunsch entsprechend hat man nun den heutigen Tag zur Neuwahl eines Gemeindepflegers anberaunt und nach §22 Seite 14 des Verwaltungsedikt vollzogen.
Ehe zur Abstimmung geschritten wird, wird die Belohnung des Rechners zur Sprache gebracht. Nach dem dießeitigen Grundbuch Seite 8 hat der seitherige Rechner durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13 Juli 1877 an bezogen fix 14 Mark Einzugsbebühr für Schreibmaterial 4 Mark. Einzugsbebühr von der Mark 2 Pfenig Beilage Nor 2 zur Rechnung 1876/77.
Der Gemeinderath beschließt dem neuen Rechner Betreffende Belohnung auch wieder zu bewilligen.
Nach der heutigen Abstimmung fiel das Ergebniß dahin aus, daß der seitherige Gemeindepfleger wieder mit 6 Stimmen gewählt wurde, weiter Stimmen erhalten Schwemmle 2, Schanz 2.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl und unter Hinweißung auf seinen früheren abgelegten Diensteid, Unterschrift Schneider
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Kapler Schwemmle Hofer Schanz
Randbemerkung: Einwendungen wegen Gültigkeit der Wahl wurden keine gemacht.
Den 21 Novber 1881 dem K.-Oberamt Auszug übergeben.

26. November 1881
Zufolge K. Oberamtlichen Auftrages vom 24. d. M. soll dem Gemeinderath & Ziegeleibesitzer Fried. Hofer ein Vorstafen Prädikat und Vermögenszeugniß ausgestellt werden.
Beschluß zu bezeugen, daß
1. Derselbe am 17. Sept. 1871 wegen Schlachten eines Schweines und Verkauf des Fleisches ohne Beiziehung der Fleischschau um 5 Gulden bestraft wurde
2. daß derselbe ein ordentliches Prädikat besitzt
3. an Vermögen 10.000 Mark besitzt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

14. Dezember 1881
Michael Dölker Weber hier trägt der Würtembergischen Privat Feuerversicherungsgesellschaft Haustor 8. Verzeichniß über die hier bestehende Mobiliar-Versicherungen Par 22 den in den Antragebogen enthaltenen Faheniß im Betrag von 2800 Mark, der Gemeinderath beschließt vorstehende Versicherung zu genehmigen, da nach Ansicht des Gemeinderaths vorstehende Mobilen vorhanden sind.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

19. Dezember 1881
Nach der abgelaufenen 6 jährigen Dienstzeit der HE. Georg Kappler und Friedrich Schwemmle welche am 18 Decber 1875 wieder auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wurden haben heute gesetzlich auszutreten, dürfen aber wieder in den Gemeinderath gewählt werden.
Nach Anfertigung der Wählerliste wurde heute die Wahl des Gemeinderath 19 da der 18 Decber heuer ein Sonntag ist unter dem Vorsitz des Ortsvorsteher, dem ersten Gemeinderath Schneider und des Bürgerausschuß Obmann vorgenommen und es haben von 13 Stimmberechtigten abgestimmt, das Ergebniß fiel dahin aus, daß Fried Schwemmle Gemeinderath mit 10 St, Georg Kappler ebenso mit 7 St, Adam Bohnet mit 3 St, Wörner Andreas mit 2 St gewählt wurden, sogleich bleiben erstere 2 Schwemmle und Kappler im Gemeinderath. Dießelben haben sich bereit erklärt und wurden auf ihren früheren Diensteid hingewießen.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun Schneider Bürgerausschußobmann Wörner
Randbemerkung: Unterschrift Kappler,
Da Schwemmle die Wahl gänzlich ablehnte so wurde eine wiederholte Wahl zu einem Gemeinderath vorgenommen, wobei gewählt wurde Adam Bohnet mit Stimmenhoheit. Unterschrift Bohnet.
Beeidigung des Bohnet Seite 98.
Ferner
bringt der Schultheiß zur Sprache, daß es sehr wünschenswerth und äußerst nothwendig wäre, wenn dießen Winter über wieder etwa 70 Wägen voll Kalkstein-Schutt gesäuberten mit kleinen Kalksteinen auf die Güter und Nachbarsweege verwendet würden, wofür für den Wagen voll solcher Steine mit je mindestens 7 Roßlasten eine kleine Entschädigung von 3 M für den Wagen voll Steine aus der Gemeindecaße vergütet würde. Der Schultheiß & Gemeindepfleger oder ein Gemeinderathmitglied wurden betreff Steine aufnehmen, und die Zahlungsanweißung ausstellen.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt zu diesem Zweck aus der Gemeindecaße zu verwilligen auf das Jahr 1882 mit 250 M.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet & Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Ferner
die Prüfung der Mobiliar Versicherung wurden heute durch den Gemeinderath geprüft, und da neulich in Untermusbach an einem Hause absichtlich Brand gelegt wurde, wurden Betreff Versicherungsanschläge von Par. zu Par. mit den Beteilgten durchgegangen, ob nicht etwa einer oder mehrere zu nieder versichert seie.
Die Betheilgten erklären sich mit den Versicherungen einverstanden, ebenso hat der Gemeinderath keine Einwendungen dagegen zu erheben.
Es hat sich neulich ein Bürger hier geäußert, daß die Nachtwache schlecht bestellt seie, da es selten mehr gewacht werde.
Da der hießige Ortdiener Schneider von der Nachtwache jährlich 10 f bezieht so verspricht derßelbe im Winter von 12 bis 2 Uhr Nachts zu wachen. Zur Sommerszeit von Abends 10 Uhr bis Morgens 2 Uhr. Übrigens trete er auch die Nachtwache auf Verlangen ohne Entschädigung genzlich ab wenn sich ein anderer Liebhaber dazu findet. Der seitherige Nachtwächter Schneider übernimmt die Nachtwache bis zum letzten Merz d. Jahres um die bestehende Belohnung, vom 1 April an köne ein anderer Nachtwächter bestellt werden.
Vorstehende Verhandlungn beurkundet Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer Schanz

27. Dezember 1881
Nachdem gegen die Gültigkeit der am 19 d. M. vorgenommenen Gemeinderathswahl keine Einwendungen gemacht wurden, wurde das seitherige Gemeinderathsmitglied Georg Kappler auf seinen früheren Diensteid hingewießen, der neu gewählte Gemeinderath Bohnet aber feierlich beeidigt. Bede Wahlen gelten auf 6 Jahre.
Unterschriften: Kappler Bohnet
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Schanz
Randbemerkung: Verwaltungsedikt II B. Seite 925
Ferner
wird verhandelt daß da die Schäferei und Viehweide vorigen Jahrs also im Jahr 1880 aufgehört  hat, wurde der Ertrag des Futters auf den öden Plätzen Boschesmaad und Weilersteig welche der Gemeinde einverleibt wurden auch das Jahr 1881 verpachtet.
Georg Oesterle Schreiner hier um 24 Mark und wird dießen Betrag der Gemeindecasse zur Einahme überwießen zahlbar auf den 1. Januar 1882.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet

8. Februar 1882
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt erhällt die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet

Verhandelt den 18 Feber 1882
Schullehrer Bliklen hier trägt den Wunsch vor, daß er noch 1 Clafter dürres Holz nöthig habe, das dießer Winter beigeführte Holz seie noch nicht dürr. Übrigens reiche das vorräthige Holz bis zum letzten Merz d. J. da aber heuer in dem Gemeindewald voraussichtlich nichts gehauen wird, so beantragt der Schultheiß, daß der Bedarf an Schulholz pro 1 April 1882 bis letzten Merz 1883 jetzt schon an den wenigstbietenden acondiert werde unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderaths. Der Bedarf beträgt 30 Meter gemischten Holz nebst 100 Reisbüscheln, dem Acordanten  wird das Aufspalten mit eingebunden und erhält den Steigerungspreiß welcher bis Juni oder Juli d.J.  erst aus der Gemeindecaße bezahlt werden darf. Es mag weniger oder mehr Holz aufgebraucht werden, der Steigerer hat den Bedarf bis zum letzten Merz 1883 zu deken. Der Voranschlag beträgt 100 Mark. Hat erhalten um 95 Mark Johannes Ziefle hier. Unterschrift Johannes
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
Randbemerkung: 18 April 1882 ein Auszug übergeben.

Verhandelt den 25 März 1882
Es hat sich hier ein Mäußefänger nahmens Güntner von Loßburg zum Fangen der Maulwürfe und Streudelmäuße gemeldet. Unter Beibehaltung einer freien Concurens in dießer Angelegenheit wird wie früher schon beschloßen dem Überbringer von besagten Ungeziefer 16 Pf. vom Stük aus der Gemeindecaße bezahlt. HE. Gemeindepfleger Schneider wird solche abzählen und ein Verzeichniß darüber führen.
Ferner beantragt der Schultheiß daß da eine Schäferei und Viehweide d. J. hier nicht stattfindet, die der Gemeinde einverleibten Grundstüke wie solche im Güterbuch I B. blt 268 an beschrieben sind zum Abgraßen zu Gunsten der Gemeindekaße zu verpachten.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

Verhandelt den 12 Mai 1882
Zufolge Erlaßes im Grenzer Nor 71 Betreff die Durchführung der am 5 Juni d.J. stattfinden Erhebung der Berufsverhältniße der Bevölkerung Regblt S. 161 wird der Schultheiß Braun als Zähler für die hießige Gemeinde aufgestellt und Schullehrer Bliklen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz Hofer

31. Mai 1882
Bei dem gestern Abend um 6 Uhr ausgebrochenen furchtbaren Gewitter wo der Hagel in der Größe von Hühner-Eier fiel wurden an der Gemeinderath-Stube im Ochsen 7 Scheiben eingeschlagen. der Gemeinderath beschließt dieselben auf Kosten der Gemeindecasse wieder herzustellen zu laßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Randbemerkung: 7 Juni 1 Auszug übergeb.

Verhandelt den 24 Juni 1882 vor dem Gemeinderath
Christian Seeger Säger auf der hießigen Bauernsägmühle trägt der Würtemb.-Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft vom 18 Juni 1882 die unter Nor 23 bisherige Urkunde Nor 213508 näher beschriebene Mobiliar Behufs der Versicherung im Anschlag von 1870 Mark vor.
Der Gemeinderath hat die Versicherungs Urkunde geprüft und dabei nichts zu erinnern gefunden, und weil die angegebenen Sachen vollständig vorhanden sind genehmigt.
Den 24 Juni 1882 Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

Verhandelt den 30 Juni 1882
Nachdem durch Beschluß des Stiftungsrath vom 17 Mai 1882 meinem Mann die Verwaltung des Stiftungsvermögen übertragen wurde und auch zugleich als Schulfondsrechner bestellt wurde verbinden ich mich deßen Ehefrau Anna Maria geb. Schillinger für alle etwa aus dießen Kaßen entstehenden Abmangel zu haften.
Unterschrift Maria Schanz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schneider

Verhandelt den 17 Juli 1882
Da die hießige Schulstelle wieder in Erledigung kommt, so ist die Fruchtbesoldung vom Holmaß ins Gewicht umzurechnen.
Der Schullehrer hat für 50 f gleich 85 M 71 Pf Brodfrüchten nach Sportelpreißen anzusprechen.
Der Gemeinderath beschließt nun statt der bisher gereichten 12 1/2 Scheffel Dinkel angeschlagen zu 85 M 71 Pf  jetzt 13 Ct 40 Pfund Kernen anzuschlagen mit 85 M 76 Pf zu verwilligen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

Verhandelt den 3 August 1882
Zur Einschätzung der Ermittlung der Landwirthschaftlichen Bodenbenützung auf das Jahr 1882 bis 85 werden heute folgende Schätzer gewählt 0. Auf den Antrag des Gemeindepflegers soll ein jeder Güterbesitzer seine Bodenerzeugniße dem Schultheiß schriftlich anzeigen.
zB. Schultheiß Braun

24. August 1882
In heutiger Sitzung trägt der Schultheiß den Staatsanzeiger vom 19. August d. J. betreff Bitte um Beiträge zur Unterstützung von Hagelbeschädigten vor. Nach welchem der Oberamtsbezirk Schorndorf seit dem Jahr 1870 13 mal verhagelt wurde und deßen Bewohner sehen der bittersten Noth entgegen, es seie deshalb eine Hülfe von auswärts dringend nothwändig.
Der Gemeinderath beschließt deshalb neben einer Hauskolekte aus der Gemeindecasse für die oben genannten Hagelbeschädigten einen Beitrag von 12 Mark zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
Randbemerkung: Vorstehender Beschluß wird dem Königl. Oberamt als gesetzliche Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. 22 Nevber 1 Auszug übergeben.

Verhandelt den 11 Sebtber 1882
Jakob Fried. Schwemmle Gutsbesitzer hier trägt der Würtemb.-Privatfeuer-Versicherungsgesellschaft als Erneuerung von der Versicherung vom 21 Sebtember 1872 Nor 85065 im damaligen Werth von 3500 f nunmehr aber laut Gemeinderathlichen Verzeichniß Nor 24 auf 5500 Mark.
Der Gemeinderath beanstandet betreff Versicherung nicht, und genehmigt solche im oben benannten Betrag mit 5500 M.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

Verhandelt den 21 Sebtember 1882
Wie aus dießeitigen Protokl Blt 97,b (19.Dezember 1881) ersichtlich ist, hat der Nachtwächter Jakob Schneider wegen hohen Alters (72 Jahre alt) sich erklärt, daß er die Nachtwache noch bis letzten Sebtber versehen wolle, vom 1 Oktber 1882 an könne er nicht mehr die Nachtwache versehen.
In Anbetracht der schlechten Zeiten, und besonders des bevorstehenden Winters wo alle Geschäfte stoken, die Hauptnahrungsquelle der ärmeren Volksklaße die Erdbirnen fast gänzlich fehlen wünschen sämtliche Bürger, daß die Nachtwache fort bestehen solle.
Zur Vornahme der Wahl eines Nachtwächter hat man den heutigen Tag bestimt und folgende Bedingungen zu Grund gelegt:
1. Der Dienst als Nachtwächter fängt am 1 Oktober 1882 an und endet mit dem letzten Merz k. Jahres ist also vorerst gültig auf 1/2 Jahr Ein Halbes Jahr.
2. Der bestellt Nachtwächter hat von Nacht 11 Uhr bis Morgens 3 Uhr jede Stunde zu rufen, auch hat derßelbe die Polizeistunde Nachts 11 Uhr in hießiger Wirtschaft zu überwachen.
3. Bei Dienstnachläßigkeit kann deßen Dienst vom Gemeinderath gekündigt werden jederzeit.
4. Unter den Bewerber wird sich freie Auswahl durch den Gemeinderath vorbehalten.
Unter dießen Bedingungen erhielt betreffende Stelle auf das 1te Halbjahr 1 Okt bis letzten Merz 20 M 1883. Und weitere 2 Jahre 1 April 1883 bis letzten Merz 1885 jährlich 36 Mark Joh. Georg Oesterle Michael Dölker. Unterschrift Oesterle Dölker
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet & Bürgerausschuß Wörner Seeger Braun
Randbemerkung: Den 25 Sebt 1 Auszug übergeben mit dem Bemerken, daß die Belohnung des seitherigen Nachtwächter mit dem letzten Sebt Merz 1885 1884 aufhört.

Verhandelt den 21 Sebtber 1882
Sämtliche Güterweege mit Einschluß der Eichholz-Gaße werden heute dem Gutsbesitzer Adam Bohnet zur Herstellung und Unterhaltung wie folgt übergeben:
1. Derßelbe erhällt vom 1 Oktber 1882 an bis letzten Merz 1883 fünfzig Mark vom 1 April 1883 bis 1 April 1886 jährlich 200 M zweyhundert Mark. Bohnet verpflichtet sich sämtliche fahrbare Güterweege in geordneten Zustand herzustellen und zu unterhalten während dießer bedungenen Zeit.
Die Ausbezahlung geschieht aus der Gemeindecaße jährlich. Unterschrift Acordant Bohnet
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz & Bürgerausschuß Wörner Seeger Oesterle Braun
Randbemerkung: den 25 Sebtber 1882 1 Auszug übergeben
2. Randbemerkung (Schrift Schanz): nebenstehender Acort wurde am 30ten Oktber 1889 wieder verlängert und zwar vom 1 April 1890 bis 1 April 1896 per? auf 1 April zahlbar. Die Summe von 200 M zweihundert Mark auf 6 Jahre verlängert an Joh. AdamBohnet hier. Acortdant Unterschrift Bohnet
Gemeinderath Schanz Kappler Wörner Seeger Braun & Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Schneider

Verhandelt den 8 Novber 1882
Nach einem Erlaß des K. Oberamt Freudenstadt vom 3. d.M. Gränzer Nor 172 Betreff eine Anleitung zur Fertigung & der Liqüdacion des Flächengehaltes der Culturarten und Claßen Gesetz vom 28 April 1873 Artikel 12 50. soll ein tüchtiger Geschäftsmann bestellt werden zu Betreff Arbeiten.
Da dieße Fläche Liqüdation die Grundlage für die künftige Berechnung des Catasters der Grundsteuer zu bilden hat, so ist auf deren richtige Anfertigung die größte Sorgfalt und Püngtlichkeit zu verwenden, weßhalb das Oberamt die Erwartung ausspricht, daß die Ausführung dießes Geschäfts tüchtigen und zuverläßigen Männern übertragen werde. Zu dießem Geschäft wurde heute gewählt Verwaltungsakteur Berger v. Baiersbronn.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

Verhandelt den 17 Novber 1882
Aus Veranlaßung der bevorstehenden Landtagswahlen werden nach dem Gesetz vom 26 Merz 1868 Regblt Seite 179 Art 2, Absatz2, werden folgende Wahlcomisionen gewählt: Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider Gemeinderath Kappler Bürgerausschuß-Obmann Wörner und Georg Oesterle Bürgerausschuß.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun Schneider Kappler Wörner Oesterle
Randbemerkung: 17 ein Ausz dem K. Oberamt
2. Randbemerkung: Wegen Ablebens des seitherigen Abgeordneten Staatsrath Bitzer eine neue Wahl angeordnet wird wird die Wahlcomision folgend ergänzt. Für den nesig? Gemeindepfleger Schneider der jetzige Gemeindepf Wörner für den Bürgerausschußobmann Wörner der Bürgerausschußobmann Österle und Christian Seeger Bürgerausschuß.
zB. Schultheiß Braun

Obermußbach O/a Freudenstadt
Verhandelt den 30 Decber 1882
Unter Beziehung auf die K. Oberamtliche Bekanntmachungen im Gränzer betreffend die Fertigung der Liqüdacion des Flächengehalts der Culturarten und Klassen nach der gedrukten Anleitung der Königl. Katasterkomißion vom 16 Nivber 1880 wurde heute von den bürgerlichen Kolegien nach erfolgter Berathung beschloßen:
Dießes Geschäft dem Verwaltungsakteur Berger in Baiersbronn zu übertragen, und an Belohnung hirfür auszusetzena. Für Revision des Klassificationsverzeichnißes an der Hand des Prämier-Cataster und der Meßurkunden-Hefte Anlegung der Register, Fertigung der Reinschrift auf 2 Tage und Wohnart a 5 M 20 Pf — 10 M 40 Pf.b. Für herausschreiben des Flächengehalts aus den Güterbücher, Fertigung der Liqüdacionen und Erledigung von Anständen bei c 700 Positionen auf 4 1/2 Tag Auswärts a 8 M 60 und 1/2 Tag noch Exter mit 7 Mark. Zusammen 51 Mark 80 Pf. In Runden Sume fünfzig Mark. 
Randbemerkung:
Hierbei wird bemerkt, daß neben der Reißezeit von Stunden nicht weiter als 150 Positionen auf 1 Tag angenommen werden können. Den 29 Janner 1883 abgeändert und neu an das K.Oberamt eingesandt.
Fortsetzung Protokoll: Die Drukformilarien soweit solche nicht von der Catastercomision geliefert werden bezahlt die Gemeinde.
Zur beurkundung Gemeinderath Braun SchneiderKappler Schanz Bohnet und Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun

Verhandelt den 30 Decber 1882
Nach einer Anzeige der  Straßenknechte hat das furchtbare Hochgewäßer am 26/27 Decber d. J. einen Theil der Straße bei Nor 33 Anfangs des Waldes total weggerißen so daß die Fahrt gehemt ist, Zur nothürftigsten Ausbeßerung sind wenigstens 8 Wägen voll Steine nöthig welche heute an den Wenigstnehmenden acondiert werden mit der ausdrüklichen Bedingung, daß selbige wo nicht heute, doch am 2 Janner k. J. beigeführt werden müßen und auf dießer Stelle einzulegen sind. Voranschlag 16 M.
Hat im Abstreich erhalten um 12 M, Johannes Schneider hier. Unterschrift Schneider.
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
Randbemerkung: 30 Decber 1 Auszug

Verhandelt den 24 Feber 1883
Da die Pacht des Farrenhaltens auf den letzten Merz d .J. abläuft und nach einer Verfügung des Ministerium des Inern vom 16 Juni 1882 überdieß die bestehende Pachtverträge auf den 1 Mai d. J. den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaßt werden müßen, so wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien beschloßen die Verpachtung des Farrenhaltens auf die nächsten 6 Jahre jetzt schon vorzunehmen, damit dem Pächter Gelegenheit gebotten ist, sich um einen tüchtigen Farren umzusehen.
Nachdem man das Gesetz vom 16 Juni 1882 vorgeleßen wird die Verpachtung unter folgenden Bedingungen vorgenommen:
1. Der Pacht fangt den 1 April 1883 an und endet am letzten Merz 1889 ist also giltig auf 6 Jahre.
2. Der Pächter des Farrenhaltens hat den Farren selbst anzuschaffen und muß der im Ort befindlichen Viehraße entsprechend sein, und bleibt Eigenthum des Pächters.
3. Die Farrenhaltung darf nach Art 5 des Gesetzes nur an solche Person übertragen werden, welcher nicht nur die genügende Stallung besitzt und mit hinreichendem Futter von guter Beschaffenheit versehen ist, sondern auch den geeigneten Sprungplatz besitzt.
4. Nach obigem Gesetz ist der Abstreich des Farrenhaltens zu vermeiden, sondern soll an solche Person übertragen werden, von dem die tadelloße Besorgung des Farrenhaltens bestimt zu erwarten ist.
5. Unter besagten Umständen wird der Pacht der Farrenhaltung nur demjenigen übertragen, welcher die bürgerlichen Colegien das beste Zutrauen schenken wie unter Pungt 4.
6. Ein Sprunggeld soll von den bürgerlichen Viehbesitzer nicht erhoben werden.
7. Wegen Anschaffung eines Farren vom Landwirthschaftl.-Verein, wonach bei den früheren Verpachtungen bis zu 1/3tel des Ankaufspreiß aus der Gemeindecaße verwilligt wurde wird sich spätere Entschließung vorbehalten.
8. Das Pachtgeld wird alle Jahr aus der Gemeindecaße hier bezahlt.
9. Die Gemeinde behällt sich vor wegen etwaiger Nichterfüllung der bedungenen Verpflichtungen gegenüber dem Pächter den Pacht vor Ablauf der Dienstzeit zu künden.

Kappler seitheriger Farrenhalter fordert 240 M,
Fried. Schwemmle hier 230 M.
Eine Entschließung wird sich noch einige Tage vorbehalten.

10. Dem Pächter wird Bedungen den vom Landwirthschaftlichen Verein angekauften Farren noch bis zum nächsten Landwirthschaftlichen Fest 1884 für die Gemeinde als Farren zu halten, im Fall solcher Farren vor dießer Zeit veräußert würde, hätte der Farrenhalter die von der Gemeinde bezahlten 130 Mark derßelben wieder zu ersetzen, Unglüksfälle sind von dießer Bestimmung ausgeschloßen.
Friedrich Schwemmle fordert 220 m jährlich.
Da von Schwemmle die geeignete gute Fütterung und Behandlung zu erwarten ist auch den geeigneten Sprungplatz besitzt wird beschloßen dem Schwemmle den Pacht zuzusagen. Pächter Unterschrift F. Schwemmle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Hofer & Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger

Randprotokoll: 12. Juli 1886
Da der seitherige Farrenhalter Fried. Schwemmle seine gesammt Ligenschaft unter d.em 10. d. M. verkauft hat, hat derselbe den Pacht des Farrenhaltens auf den letzten d. Monats gekündigt, während die hier bedungene Pachtzeit noch 2 3/4 Jahr dauert. Bei dießer Verpachtung bringt der Schultheiß den K.Oberamtl. Rezeß vom 4 Janner zur Sprache, wernach in Erwägung zu ziehen seie, ob der neue Pächter zur Haltung von 2 Farren sole verpflichtet werden, durch entsprechende Aufbeßerung des Jahresgehalts.
Bei heutiger Verhandlung wurde man dahin einig, daß der Gutsbesitzer Johannes Schanz vom 1 Juli d. Jahr als Pächter des Farrenhaltens eintritt unter den hier bestehenden Bedingungen. Das Pachtgeld wird, nachdem sich das Bedürfniß zur Haltung von 2 Farren zeitweiße erforderlich wird auf 270 M jährlich festgesetzt. Die Festhaltung betreff Vertrags der Pächter Unterschrift Joh. Schanz
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger
12 Juni 1886 Auszug übergeben..

22. März 1883
Nach dem dißeitigen Gemeinderathsprotokoll Seite 79b (22 Juni 1879) wurde zur Ausführung des Reichsgesetzes Regblt 1879 Seite 10 der Schultheiß Braun in stets wiederruflicher Weiße als Gerichtsvollzieher für die hießige Gemeinde gewählt.
Wegen vieler Unangenehmlichkeiten und leider der Gesundheit bedankt sich der Schultheiß dießer Stelle schon deswegen, weil das Schultheißenamt mit der Gerichtsvollzieher-Stelle nicht gemein hat, und beantragt die Wahl eines andern Gerichtsvollzieher und wenn ein hießiger Bürger solche Wahl nicht annimmt, einen solchen von Auswärts zu wählen, der Faßikel des Gerichtsvollzieherakten bleiben dem neuen Gerichtsvollzioeher auf dem Rathhaus zur Verfügung gestellt.
Unter den vorgetragenen Umständen wird der Schultheiß Braun auch nach einem Erlaß des K. Amtsgericht Freudenstadt vom 30 Decber v. J. mit Zustimmung der bürgerlichen Colegien als Gerichtsvollzieher  entlaßen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet & Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger

Ferner den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf Anordnung des HE. Pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß Schulzimmer eigeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5 Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet

Randprotokoll: Verhandelt den 30 März 1883
Da die Stelle eines Gerichtsvollzieher hier kein Bürger annahm, so wird von dem Gemeinderath der Gerichtsvollzieher Braun in Freudenstadt für die hießige Gemeinde gewählt welcher dieße Stelle laut Beilage vom 29 d. M. annimt.
Ein K.Amts Gericht wird um deßen Bestätigung gebeten.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz
Der Gerichtsvollzieher Braun v. Freudenstadt wurde für die hießige Gemeinde am 3 April 1883 vom K.-Amtsgericht bestätigt.
z B. Schulth. Braun
Staatsanzeiger Seite 571 zu lesen.

Verhandelt den 19. April 1883
Da das Bedürfniß eines Mäußefängers hiern wieder nöthig ist, wird mit dem Mäußefänger Günther von Loßburg wieder auf das Jahr 1883 ein Acord abgeschloßen, wonach derßelbe füre das Stük Steudelmäuße und Maulwürfe welche derßelbe dem Gemeindepfleger zum abzählen zu überbringen hat eine Belohnung von 15 Pf aus der Gemeindecaße erhällt. Das fangen Betreff Ungeziefer ist auch unter besagten Bedingungen anderen Personen gestattet.
ZB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Hofer
Randbemerkung: 22 April 1 Auszug übergeben. 18 Juni wieder 1 Auszug.

28. Mai 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d. J. gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt Büchern Ksten Tisch Stühle und allem erforderlichen welches einen Kosten von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner
Da neulich 700 Haufen Steine zum aufführen auf die hießige Vicinalstraße accondiert wurden, und der größte Theil derßelben schon ausgeführt ist wird zu deren Aufnehmen und Abwägung derßelben folgende Personen gewählt welche ein Taggeld von
Gemeinderath Bohnet, Gemeinderath Schanz, Unterschriften Bohnet Schanz  
Ferner
wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder vom 1. Juni 1883 in Accord gegeben. Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 Pf bis 31 März 1884 jährlich  Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider
Ferner
durch das Hochwasser über Weihnachten und Neujahr wurde die Deieldohle? im Anfang des Waldes in Nor 34 ganz zugeschüttet und muß wieder ausgeputzt werden. Dieße Arbeiten sollen den Weegknechten Keck und Finkbeiner gegen ein billiges Taggeld übertragen werden.
ZB: Gemeinderath Braun Schneider Kappler ASchanz Bohnet & Bürgerausschuß Wöener Oesterle Seeger Braun

Verhandelt den 29 Juni 1883
Johann Adam Seeger Ochsenwirth Wittwe hier har eine Erneuerung und Erhöhung ihres Mobilar bei der Würtemb.-Privat-Feuerversicherungsgesellschaft wie solches in der Versicherungsurkunde Nor 228599 näher angeneben im Werth von zusammen 14080 Mark nachgesucht. Nach genauer Prüfung der angegebenen Gegenstände wird vorstehender Vertrag genehmigt, da nach der Ansicht des Gemeinderaths der angegebene Werth vollständig vorhanden ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

29. Juli 1883
Nach dem Ruggerichts-Rezeß vom 6. Oktober 1882 §3 soll der Gras-Ertrag des Friedhofs auf Rechnung der Gemeindepflege verpachtet werden, da aber bei der am 12. d. M. stattgefundenen Verpachtung von Eigenthum der Gemeinde zugehörigen Grasplätze sich zu dem Grasvertrag des Friedhofs sich kein Liebhaber zeigte, auch der Ertrag von 5 ar Platz so gering ist, daß weiter als 1 Mark nicht würde Pachtgeld erzielt werden, und überdieß der Tothengräber Österle den Betreff Grasertrag schon deswegen beansprucht weil er die Aufsicht über den Friedhof zu führen habe, so wird beschlossen dem Österle den Grasertrag für heuer unentgeltlich zu überlaßen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet

Randprotokoll: Verhandelt den 2 Juni 1884
Der Gemeinderath beschließt in heutiger Sitzung, daß der Graßertrag von dem GottesAker auch fernerhin dem Todtengräber unentgeltlich überlaßen bleibe.
z Beurkundung Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz

Verhandelt den 14 Juli 1883
Der Bedarf an Brennholz das aufspalten deßelben und auf den Bühnenraum zu schaffen zum Rathhauß bestehend in 2 – 3 Meter Scheiter und Prügelholz auf das Winterhalbjahr vom 1 Oktober 1883 bis letzten Merz 1884 wird heute im Weege des Abstreichs vergeben, zahlbar wenn das Holz abgeliefert und aufgespalten ist aus der Gemeindecaße. Voranschlag 12 Mark. Hat erhalten um 10 Mark Jakob Schneider hier. Unterschrift Schneider
Randbemerkung: 1 August 1 Auszug 

Ferner sind von der Straße an bis zum Rathhauß 12 Roßlasten Kalksteine erforderlich, dießelbe werden heute zur Beifuhr schlagen und einlegen an den wenigstforderden akkondiert. Dießelben müßen bis 14 August beigeführt sein und alsbald geschlagen und eingelegt werden, Voranschlag für den Haufen Steine samt Ankauf 60 pf schlagen und einlegen 20 Pf somit Ausgebott 9 M 60 Pf, nach geschenener Aufnahme geschieht die Ausbezahlung aus der Gemeindecaße. Hat erhalten um 8 M Fried. Schwemmle hier. Unterschrift Schwemmle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schanz Schneider Kappler
Randbemerkung: 1 August 1 Auszug

Verhandelt den 21 Sebtember 1883
Nach §2 des Rezeßes zur Gemeindepflegrechnung 1882/83 wurde ausgestellt, daß dem Wald und Feldschütz Schneider bei seiner Anstellung am 4 Oktober 1861 Gemeinderathspkl. Seite 101b-103 ein Drittel der einbringlichen Geldstrafen als Anbringgebühr ausgesetzt seie. Nachdem nun durch Art 5 des Polizeistrafgesetzes vom 27 Decber 1871 Regblt Seite 392 die Anbringgebühr von polizeilich strafbaren Handlungen aufgehoben und auch bei Waldstrafen in Folge des neueren Forststrafgesetzes keine Anbringgebühr mehr bezahlt wird, so ist darüber Beschluß zu faßen auf welche Weiße dem Feld und Waldschützen für den ihm bei seiner Anstellung zugesicherten Anbringgebühr-Antheil Ersatz geschaffen werde.
Der Gemeinderath beschließt dem Wald und Feldschützen statt der Anbringgebühr eine Premie auszusetzen welche der Anbringgebühr annähernd gleich komt, wenn etwas vorkomt.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet

22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden ist, so wird die Schulstube im ersten Stok dem Ortsdiener Wald und Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die Rathstube.

6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29. Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stok bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden, daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten 2 Personen nehmlich des 72 Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz unentbehrlich ist und der c. 60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Dießes beginnt am 6 Novber 1883, dem gemeinschaftl Oberamt eingesandt.
Randbemerkung: letzterer Beschluß kam nicht zur Ausführung.

Verhandelt den 30 Novber 1883
Es wird von samtlichen Bürgern Klage erhoben, daß die Farrenhaltung hier sehr schlecht bestellt seie.
Der Farrenhalter Schwemmle hat den Farren mit Zulaßungsschein verkauft, mit Genehmigung des Gemeinderaths weil derßelbe zum Ritt nicht mehr tauglich war.
Anstatt deßen hat Schwemmle 2 junge Farren eingethan welche zum Ritt noch nicht tauglich sind und ein Zulaßungsschein gar nicht beigebracht wird, so daß die Besoldung des Farrenhalters fortläuft und dagegen die Kühe nach Untermusbach zur Begattung geführt werden müßen.
Schwemmle verspricht bei der heutigen Verhandlung in Bälde einen tüchtigen Farren anzuschaffen und bis den 1 Janner 1884 den Zulaßungsschein beizubringen, wobei man sich einstweilen begnügt.
Z B. Schulth. Braun

18. Dezember 1883
Unter dem Vorsitz des Schultheißen, des ältesten Gemeinderathsmitglied Schneider und des Bürgerausschußobmann Wörner wurde nach Anfertigung der Wählerliste heute die 2jährige Gemeinderathswahl wieder vorgenommen.
Nach Ablauf der 6jährigen Dienstzeit heben auszutreten:
1. Gemeindepfleger Schneider welcher am 18 Decber 1877 aif 6 Jahre gewählt wurde, und wieder gewählt werden darf.
2. Fried. Hofer Ziegler wurde ebenfalls am 18 Decber 1877 auf 6 Jahre gewählt, und ist deßen Wahlperiode abgelaufen.
Letzterer Hofer hat sich gelegentlich einer Abrechnung zwischen ihm und dem Schultheißen schon verfloßenes Frühjahr seines Amts als Gemeinderath bedankt, überdies muß hier noch bemerkt werden, daß Hofer mit 4 Einträgen im Protokoll des Gerichtsvollzieher in kurzer Zeit zur Schande fungiert und Überdieß alle Jahr mit Steuerzahlung heuer wieder mit 91 Mark im Rückstand ist welches für einen Gemeinderath ein große Schande ist.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähige Bürger abgestimmt haben fiel das Ergebniß dahin aus daß Gemeindepfleger Schneider wieder mit 8 Stimmen und Bürgerausschuß Bürgerausschuß Obmann mit 10 Stimmen.
Es besteht somit der Gemeinderath ihne den Schultheißen aus
Gemeinderath Schneider abgelehnt
Gemeinderath Kappler
Gemeinderath Schanz
Gemeinderath Bohnet
und Andreas Wörner.
1. Randbemerkung: Gemeindepfleger Schneider hat die Wahl abgelehnt. Unterschrift Schneider
Dießelben haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl auf die Dauer von je 6 Jahr bereit erklärt Kraft der Unterschriften. Unterschift Wörner
Vorstehende Wahlhandlung beurkundet Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider Bürgerausschußobmann Wörner
2. Randbemerkung: Ferner wurde bekannt gemacht daß Einspruch gegen die Wahl binnen 8 Tagen also bis zum 26 d.M. oder bei dem Ortsvorsteher oder dem K.Oberamt Freudenstadt gemacht werden können, nachher findet keine Berücksichtigung mehr statt.
ZB. Schultheiß Braun
Sofort wurde die Bürgerausschuß Wahl vorgenommen, da Wörner als Obmann in den Gemeinderath gewählt wurde.
Georg Oesterle erhielt als Obmann 6 St.
Michael Dölker  8 St. und sind somit gewählt.
Es besteht somit der Bürgerausschuß aus Georg Oesterle als Obmann, weitere Mitglieder Christian Seeger, Fried Braun, Georg Dölker. Dießelben haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt. Unterschriften Oesterle Dölker
3. Randbemerkung: Die Beeidigung des Bürgerausschußobmann Österle und des neu eingetretenen Mitglied in den Bürgerausschuß Dölker. Unterschriften Oesterle Dölker
Obermusbach den 27 Decber 1883 Schultheiß Braun
4. Randbemerkung auf der nächsten Seite: Vorstehende Wahlverhandlung beurkundet Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider Bürgerausschußobmann Wörner

Verhandelt den 27 Decber 1883
Da inerhalb 8 Tagen die Wahl des Gemeinsraths nicht angefochten wurde, so wird heute da neu eingetretene Mitglied in den Gemeinderath Andreas Wörner in Anweßenheit der Bürgerschaft feierlich beeidigt. Unterschrift Wörner
Zur Beurkundung Schultheiß Braun Kappler

21. Dezember 1883
In heutiger Sitzung bringt der Schultheiß zu Sprache, daß der Schreiner Joh. Mast welcher als Fahnenträger und Comerdant der hiesigen Feuerwehr nach Amerika ausgewandert ist und es ist somit diese Stelle erledigt. Es gehört nun zur Ordnung, daß diese Stelle wieder besetzt wurde, damit bei einem etwaigen Brandfall auch einige Ordnung herscht. In der heutigen Sitzung wurde zu diesem Zweck gewählt
Johann Georg Oesterle Schreinermeister und demselben als Fahnenmeister der vorhandene Fahne zur Aufbewahrung übergeben, dieselbe hat wie schon obengesagt bei einem etwaigen Brandfall das Comando zu führen und die gebührende Ordnung zu handhaben.
Unterschrift Oesterle
zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz
Verhandelt den 27 Decber 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Ortvorsteher den schlechten Zustand der Wald und Verbindungsweege zur Sprache nahmentlich ist es der Brunnentröger Weeg welcher vorigen Jahrs über Weihnachten durch da außerordentliche Hochwaßer so zerstört wurde, daß 4 Bürger hier aus ihrem Beutel 48 Mark nur für die Planie bezahlen mußten.
Dießer Weeg ist der weit nächste Verbindungsweeg zwischen hier und Igelsberg, auch wird betreff Weeg von vielen Auswärtigen wie von hießigen Bürgern als Holzabfuhrweeg am strengsten unter allen Waldweegen benutzt, und muß unter allen Umständen mit einem Kalkstein-Schutt beschläg hergestellt werden deren Aufwand sich auf mindestens 80 50 Mark beläuft, wenn auch die Waldbesitzer einen Beitrag geben wollen, so ist es die Ansicht des Schultheiß daß zu dießem Zweck doch auch mindestens 50 Mark aud der Gemeindcaße beigesteuert werde.
Der ähnliche Fall ist es bei dem vorderen Hartweeg durch die Waldungen des Andreas Wörner gegen der Straße nach Reichenbach führt wo eine Strecke noch unfahrbar ist, welche Streke jedenfalls auch einen Aufwand von 50 Mark verursacht, deßwegen beantragt der Ortsvorstand, daß alle Jahr etwa 100 M zur Verwendung der Waldweege in den Etat aufgenomen werde und zwar auf den 1 April 1884 das erste mal. In allen Gemeinden werden jährlich große Summen für Waldweege ausgegeben warum sollte man hier eine Ausnahme machen, da annähernd 1/3tel der Waldungen hießiger Markung nach Auswärts gehört.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt zu genannten Zweck jährlich aus der Gemeindecaße 100 M zu verwilligen.
Die Steine müßen durch eine hirzu bestellte Comißion jedesmal aufgenomen werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger

Verhandelt den 9 Janner 1884
Nach einem K.-Oberamtl. Erlaß vom 30 Decber v. Jahres soll eine durchgreifende Gebäudeeinschätzung für die Brandversicherung vorgenomen werden.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun samtliche Gebäude einer neuen Revision behufs einer genauen Schätzung unterworfen.
Sämtliche Gebäude wurden im Jahr 1865 bis zum 11 August 1880 neu in die Brandversicherung eingeschätzt, auch ist das Gebäudeeinschätzungsprotokoll von 1853 angelegt, ebenfalls das Gebäudecataster von 1836 ist noch in der besten ordnung.
Bei dem heutigen Durchgang des Brandversicherungsbücher wurden keine Änderungen beantragt, auch sind samtliche Gebäude hinreichend versichert, so daß eine weitere Einschätzung samtl. Gebäude nicht nöthig erscheint.
ZB. Gemeinderath Braun Kappler Schanz Bohnet Wörner

Verhandelt den 3 März 1884
Bei der am 18 Decber v. J. abgehaltenen Gemeinderathswahl wurde Gemeindepfleger Schneider welcher nach abgelaufener 6jährigen Dienstzeit auszutretten hatte wieder mit großer Stimmenmehrheit wieder in den Gemeinderath gewählt, hat aber wegen Alters die Wahl gänzlich abgelehnt, so daß bisher seit dem 18 Decber die Zahl der Gemeinderäthe ohne den Schultheißen nur 4 derßelben beträgt.
Nach einer Revisionsausstellung vom 5 Janner d. J. genügt es an 4 Gemeinderäthen nicht, sondern es müßen die Normalzahl auf 5 Mitglieder erhöht werden.
Zur Vornahme dießer Wahl eines weiteren Gemeinderaths hat man den heutigen Tag Bestimt und die Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Gemeinderathsmitglied Kappler und des Bürgerausschußobmann Österle vorgenomen, und nachdem die Mehrheit der Stimmberechtigten Bürger abgestimmt haben fiel das Ergebniß dahin aus daß Friedrich Schwemmle früherer Gemeinderath mit großer Stimmenmehrheit gewählt wurde in den Gemeinderath & zugleich als Waisenrichter. Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl und unter Hinweißung auf seinen früher abgelegten Diensteid. Unterschrift J. F. Schwemmle
Vorstehende Verhandlung beurkundet altester Gemeinderath Kappler Bürgerausschuß Obmann Oesterle

Verhandelt den 25 März 1884
Da mit dem 1 April der Vertrag mit Jakob Schneider betreff die Holzlieferung zum Rathhauß abgelaufen ist, und gar kein Holz mehr vorräthig ist, so wird heute der Bedarf an Holz zum Rathhauß bestehend in 4 Meter Prügel und Scheiterholz auf das Jahr vom 1 April 1884 bis letzten Merz 1885 an den Wenigstnehmenden acondiert, der Lieferant hat 1 Meter dünnes Holz zu liefern das überige dürfte naß sein, auch hat Lieferant solches ohne besondere Anrechnung in den neben der Rathsstube befindlichen Holzlagerplatz zu verbringen.
Nach Ablieferung des Holzes geschieht die Auslieferung aus der Gemeindecaße.
Hat erhalten um 12 M Michael Schneider von Obermusbach. Unterschrift Acordant Michael Schneider
Genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Wörner Kappler Schanz
Randbemerkung: 1 April 1 Auszug übergeben

1. April 1884
Der seit dem 4 Oktober 1861 angestellte Wald und Feldschütz und zugleich Ortsdiener welcher schon längere Zeit krank ist und wegen hohen Alters zurückgelegten 73 Jahr den Dienst nicht mehr versehen kann, und auch deßwegen den Dienst förmlich gekündigt hat.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deßhalb dieße Stelle neu zu besetzen. Bei der Anstellung des Wald & Feldschützen Gemeinderathspkl. Seite 102 dem älteren (Buch? Wort fehlt) betrug deßen Besoldung jährlich als Wald und Feldschütz 80 f, als Ortsdiener 10 f, die Nachtwache ist ausgefallen.
Dem neu anzustellenden Diener wie oben genannt wurden folgende Vorschriften ertheilt:
1. Der Dienst beginnt den 1 April 1884 und dauert so lange bis Kündigung erfolgt, welches der Gemeinderath wie dem angestellten Wald und Feldschützen auf eine Frist von 4 Wochen gestattet ist.
2. Als Feld und Waldschütz hat derßelbe alle Vergehen ohne Ansehen der Person zur Anzeige zu bringen.
3. Als Ortsdiener hat derßelbe alle 2 Tage im Hauße des Schultheißen zu erscheinen und deßen Anordnungen aufs püngstlichste zu besorgen.
. Als Polizeidiener hat derßelbe im Wirthshauß hier die Polizeistunde zu überwachen, und deßoltige Vergehen zur Anzeige zu bringen.
5. Weiter kommt noch zur Sprache, daß da nach dem neuesten gesetzlichen Verordnungen dem Wald und Feldschützen keine Ausbringgebühr wie seither üblich 1/3tel der einbringlichen Geldstrafe mehr gestattet ist, so wird dagegen demßelben eine Prämie der einbringlichen Geldstrafen, welche annähernd dem 1/3tel gleich komt in Aussicht gestellt.
6. Mit der Anstellung des Ortsdiener soll auch zugleich die Funktion als Mößner verbunden werden, als solcher hat er Morgens, Mittags und Abends zu läuten und zwar zur bisherigen üblichen Zeit und erhält hirfür per Jahr 8 f, bei Leichen den regulativ mäßigen Gehalt.
7. Der Ortsdiener hat die Verpflichtung die Rathstube nach Bedürfniß einzuheitzen besonders zur Winterszeit ohne Anrechnung einer besonderen Belohnung. Die Belohnung beträgt seither 168 M.
Der Gemeinderath & Bürgerausschuß beschließt die Besoldung vom 1 April 1884 auf 170 M Ein Hundert Siebzig Mark per Jahr festzusetzen u. Gewählt wird einstimmig Michael Dölker 28 Jahr alt, gedienter Soldat.
Die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl, Unterschrift Michael Dölker.
Vorstehenden Vertrag genehmigt Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun  

1. Mai 1884
Der neu am 1. April 1884 angestellte Wald und Feldschütz Michael Dölker bittet um eine Amtsinstruktion, wie es solle gehalten werden im Betreff des Graßens im Wald und Felder, da es häufig vorkommt daß sogar Sensen zu diesem Zweck verwendet werden.
Die bürgerlichen Colegien beschließen deshalb den aufgestellten Wald und Feldschützen dahin die Weisung zu ertheilen, daß das Graßen in den Waldungen mit Sensen und Sicheln ganz verbotten ist, eine Ausnahme hiervon könne in so fern gemacht werden, daß es einem jeden Gutsbesitzer frei steht diejenigen Personen welche das Graßen erlaubt wird einen Graßzettel Erlaubnisschein auszustellen, diejenigen aber welche sich nicht mit einem Erlaubnisschein ausweißen sind zur Anzeige zu bringen.
Zur Beurkundung die Gutsbesitzer Braun Kappler Oesterle Bohnet Wörner Schwemmle Schanz

Verhandelt den 2 Juni 1884
Zum Aufnehmen und Abwägen der 500 Haufen Kalksteine welche gegenwärtig auf die hießige Straße aufgeführt werden wurden heute bestellt: Gemeinderath Joh. Schanz, Gemeinderath Wörner. Unterschriften Schanz Wörner
ZB. Schultheiß Braun

Verhandelt den 5 Juni 1884
Gemeindepfleger Michael Schneider welcher sein Amt als solcher seit 24 Jahren vorwurfsfrei und gut verwaltet hat will das Amt nunmehr ernstlich niederlegen und hat um seine Entlaßung am 2. d. wieder gebeten, da er mit häußlichen Geschäften viel zu thun habe.
Der Gemeindepfleger ist zwar auf Lebenszeit gewählt, allein ein Zwang zur ferneren Verwaltung des Gemeindevermögens und als Gemeindepfleger ist nirgens vorgeschrieben. Deßen Wunsch entsprechend hat man nun den heutigen Tag zur Neuwahl eines Gemeindepflegers und Ortsarmenrechners anberaumt und nacch §22 Seite 14 des Verwaltungsedikt vollzogen.
Ehe zur Abstimmung geschritten wird, wird die Belohnung des Rechners zur Sprache gebracht. Nach dem dießeitigen Grundbuch Seite 8 hat der seitherige Rechner durch Beschluß der bürgerlichen Colegien vom 13 Juli 1877 an bezogen fixum 14 M für Schreibmaterial 4 M, Einzugsgebühr von jeder Mark 2 Pf Beilege zur Rechnung 1876/77 Nor 2.
Der Gemeinderath beschließt dem neuen Rechner Betreff Besoldung auch wieder zu bewilligen. Der Dienst des neuen Rechners begint auf den 1 Juli 1884 und ist gültig auf Lebensdauer, jedoch ist eine Kündigung von Seiten des Rechners, wie von Seiten des Gemeinderaths beziehungsweiße des Schultheißen nicht ausgeschloßen, jedenfalls aber geschieht die Anstellung auf die Dauer von 6 Jahren.
Nachdem nun sämtliche Gemeinderähe abgestimt haben wurde mit Stimmenmehrheit gewählt
Andreas Wörner, Gemeinderath & Gutsbesitzer.
Die Anahme der auf ihn gefallenen Wahl, auch zugleich als Ortarmenrechner, Unterschrift Wörner.
Da der neu gewählte Rechner Wörner sehr vermöglich ist und ein guter Haußhälter so wird Beschloßen denßelben von der Einlegung einer förmlichen Caucion zu entbinden und der intercassion seiner Ehefrau Anna Maria geb. Müller zu begnügen.
ZB. Gemeinderath & Ortsarmenbehörde Braun Kappler Schanz Bohnet,
Der Bürgerausschuß erklärt sich mit vorstehender Wahl einverstanden. Bürgerausschuß Oesterle Dölker Seeger Braun
Randbemerkung: 5 Juni ein Auszug an das K Oberamt eingesandt.

24. Juni 1884
Nachdem durch Beschluß des Königl Oberamt Freudenstadt vom 14 Juni 1884 die Wahl des Andreas Wörner Gutbesitzer und Gemeinderath hier zum Gemeindepfleger und Ortsarmenrechner bestätigt wurde auch die Gehaltsverhältniße unverändert fortbestehen sollen, auch dem Rechner die Einlegung einer Realcaucion erlaßen werden sein soll wogegen sich seine Ehefrau solidarisch zu verbinden hat, hirmit genehmigr heben.
Der Gemeinderath wird mit der Beeidigung des Wörner und Amtsübergabe an denßelben, war über je ein Protokoll aufzunehmen ist, beauftragt, auch ist das angeschloßene Caucionsformular entsprechend auszufüllen, und sodann hiher vorzulegen. K-Oberamt Barmes

Nach dem Verwaltungsedikt II B-Seite 927 §6 wurde heute Andreas Wörner als Gemeindepfleger und Ortsarmenrechner durch den Ortsvorsteher in der Sitzung des Gemeinderath feierlich beeidigt, die Caucionsurkunde ausgefertigt, wonnach deßen Ehefrau Anna Maria geb. Müller unter dem 24 Juni 1884 für alle aus der Amts- und Cassenverwaltung ihres Ehemannes von der Übernahme an herrührenden Forderungen der Gemeinde und Ortarmenpflege als Hauptschuldnerin verbindlich macht.
zB Schultheiß Braun für eingefügtes.
Die Beeidigung, Unterschrift Andreas Wörner
zB. den 24 Juni 1884 Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schwemmle Schanz

Verhandelt den 12 Mai und 1 Juli 1884
Wilhelm Lustnauer Holzhändler von Höfen O/A Neuenbürg besitzt auf hießiger Markung Güterbuch I B. der Ausw. Bl. 115,b.
2 h 50 A 42 qm Wald, ParzelNor 361/4 im Reichenbacher Wald, neben G.G. Dieterich von Lauterbad und Georg Graf von Grünthal.
Dießer Wald ist mit 2 Morgen noch mit Stangenkolz bestokt, die überige Fläche ist seit 2 – 3 Jahren gut cultiviert, es ist eine sehr wüchsige Lage und gut gelegen hat nur einen Weeg.
Nach genomener Einsicht durch den Schultheißen und den übrigen bürgerlichen colegien wurde am 9 d.M. Juli 1884 beschloßen betreffende Waldparzelle für die Gemeinde um 1800 Mark zu kaufen gegen baare Bezahlung, wozu sich HE. Lustnauer am 30 Juni einverstanden erklärt hat mit der auf 28 M 50 Pf betragende Verkaufskosten wurden von Käufer und Verkäufer gemeinschaftlich bestitten. Auch soll betreff. Wald dem Gemeinderath hier zur Bewirthschaftung überlaßen bleiben.
Ein K- Oberamt Freudenstadt soll betreff Beschluß als Aufsichtsbehörde zur heutigen Genehmigung vorgelegt werden.
ZB. den 9 Juli 1884 Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz & Bürgerausschuß Oesterle Seeger Dölker Braun

22. September 1884
Nach dem Oberfeuerschauprotokoll durch Hl. Oberamtsbaumeister Kien ist eine neue Feuerleiter von c. 10 Meter Länge anzuschaffen deren Kosten sich auf 4 Mark belaufen. Zimmermann Nußkern v. Untermusbach übernimmt solche um 4 Mark was vom Gemeinderath genehmigt wird.
Ferner ist die Dohle zu Anfang des Waldes in Par. 34  gänzlich zugeschüttet und muß ausgeputzt werden und zwar wenigsten 3 Meter unter und ober daß das Wasser wieder abfließen kann.
Voranschlag 15 Mark
Hat erhalten um 12 Mark
Joh. Keck und Andreas Finkbeiner v. Untermusbach
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle Wörner
Randbemerkung: 28 Oktober ein Auszug übergeben.

Verhandelt den 13. Oktober 1884 vor dem Gemeindrath & Bürgerausschuß
1. Fried. Schwemmle Farrenhalter trägt in heutiger Sitzung vor, daß er unter dem 24 Feber 1883 die Haltung eines Farren auf die Dauer von 6 Jahren gepachtet habe, Gemeinderathspkl. Seite 104,b um jährlich 220 M zweihundertzwanzig Mark.
Bei dem großen Viehstand in hießigen Ort hat sich aber ergeben, daß ein Farren durchaus nicht genüge, und daß jederzeit 2 Farren ein großer und ein kleinerer letzterer für Kalbeln und schwache Kühe nothwendig sei. Nun hat Schwemmle seit einem halben Jahr 2 Farren mit Zulaßungsschein, und da er vertragsmäßig nur zur Haltung eines Farren verpflichtet ist, so bittet er um Aufbeßerung seines Gehaltes von 220 M auf jährlich 300 M, wiedrigenfalls er einen seiner Farren verkaufe.
Die bürgerlichen Colegien wurde heute obiger Wunsch vorgetragen und beschloßen, daß so lang Farrenhalter Schwemmle 2 Farren hällt, im jahrlich eine Entschädigung von 0, da ein Farre genüge, aus der Gemeindecaße zu verwilligen.
2. Schmidmeister Scherne von Hallwangen stellt den Antrag an der neu gebauten Brüke bei dem Hause des Schultheißen ein eißernes Geländer auf beeden Seiten herzustellen und fordert für diese Arbeiten fix und fertig 60 Mark.
Soll noch mehr aufgeschoben werden nach Übereinkunft um 56 M hergestellt.
3. Oberamtsbaumeister Kien v. Freudenstadt übergibt einen Kostenzettel für Arbeiten und ausmeßen an der neuen steinernen Brücke vom 22. September 1884 im specivierten Betrag von 44 Marl 45 Pf.
Beschluß Betreff Kosten zu bewilligen.
Vorstehende Verhandlungen beurkundet Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schanz Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Seeger Braun Dölker

Verhandelt den 3 Decber 1884 vor dem Gemeinderath
1. Schulamtsverweßer Beck welchem das Wohnrecht so lange er Schulamtsverweßer für hier und Untermusbach bestellt ist hat das Wohnrecht auf dem hießigen Rathhauß und vom 15 Oktober bis 15 April neben der Besoldung 2 Raum Buchen Holz anzusprechen, welches die hießige Gemeinde allein zu leisten hat. Nach genomener Rücksprache mit HE. Beck will derßelbe den Holzbedarf selbst anschaffen gegen eine Entschädigung von 15 M. Der Gemeinderath beschließt demßelben die 15 Mark zu verwilligen aus der Gemeindecaße.
2. Schulamtsverweser Beck soll nach einem Rezeß zur Gemeindepflegerechnung 1883/4 für Ofenreinigung und weißern aus Beilagen 17 und 18 der Gemeindecaße 4 M 37 Pf ersetzen.
Bei der heutigen Vernehmung des Beck erklärt derßelbe, daß ihn dießer nichts angehe man seie es ihm schuldig geweßen, daß seine Wohnung bei seinem Aufzug ordentlich hergestellt werde.
Der Gemeinderath beschließt betreff Posten in Angang zu decurtieren, aber in Zukunft will man sich vor derartigen Ausgaben verwahrt wißen.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Bohnet Kappler Wörner
Randbemerkung: 6 Decber 1 Ausg

8. Dezember 1884
Zur Ausführung des Krankenkasengesetzes wird als Kassier und Schriftführer bestellt
Schreinermeister Georg Oesterle
z.B. Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Schanz Schwemmle Wörner

Verhandelt den 26 Decber 1884
Nach unßerem Gemeinderathsprokl. Seite 102,b hat der Gutsbesitzer und Gemeinderath Adam Bohnet hier sämtliche fahrbare Güterweege zu Unterhaltung bis zum 1 April 1886 um jährlich 200 Mark übernommen.
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien beantragt Bohnet, daß ihm vorstehender Vertrag bis letzten Merz 1890 also noch auf 4 Jahre möge verlängert werden um den gleichen Lohn von jährlich zweihundert Mark, damit derßelbe betreffende Weege gut herstellen köne.
Die bürgerlichen Colegien beschließen dem Wunsch des Bohnet zu entsprechen, zumalen derßelbe in Betreff der Unterhaltung der Weege den größten Fleiß anwendet, so daß man mit deßen Leistungen sehr zufrieden ist.
Nur bei außerordentlichen Ereignißen wie z B. über Weihnachten und Neujahr 1882/3 bei der großen Überschwemmung, könne er für etwaige Schaaden nicht allein um besagte Acordsumme einstehen, aber sonsten will er betreff Weege gut machen und unterhalten, während der Acordzeit. Unterschrift Acordant Bohnet
Ferner
Nach unßerem Gemeinderathsprotkoll Seite 111 wurde von den Bürgerlichen Colegien beschloßen alljährlich c. 100 M aus der Gemeindecaße zur Herstellung von Waldweegen also ohne die Güterweege zu bewilligen, und nachdem im Jahr 1884 blos 40 M verwendet wurden, so kann auf das Jahr 1885 wieder eine Summe von etwa 100 bis 130 M zu dießem Zweck verwendet werden welches sehr nothwendig ist, deßwegen bittet der Schultheiß die hießigen Waldbesitzer um dießfällige Anträge.
Auf den Waldweeg Boschensmand sind erforderlich 100 Haufen mit je 10 Ct. es übernimmt selbige Beifuhr der Haufen um 1 M Eine Mark Ad. Bohnet den anweßenden Bürger wird gestattet sich an der Beifuhr zu betheiligen.
Acordant Unterschrift BohnetzB. Gemeinderath Braun Kappler Wörner Schanz Bohnet
Nach unßerem Gemeinderathsprotokoll Seite 91 läuft der Acord über die Straßenunterhaltung von der Markungsgrenze Untermusbach bis auf die Reichenbacher Steige nebst der 300 Ruth langen Hirschkopfstraße am 31. März 1885 ab. Betreff. Straße haben Johannes Keck und Andreas Finkbeiner v. Untermusbach schon seit 1 April 1879 um jährlich 280 M ine und bitten um Verlängerung betreff Vertrags bis zum letzten Merz 1890 also auf die Dauer von 5 Jahren.
Dießelben Beschweren sich aber über die geringe Belohnung und begründen solches damit, daß jährlich 700 Roßlasten Steine nöthig seien, welche zum schlagen 140 Mallein kosten und sonsten gebe es noch vieles zu thun, und bitten um eine Erhöhung ihres Gehalts  auf jährlich 300 Mark.
Bei der im Oktober d. J. stattgefundenen Visitation durch HE. Oberamtsweegmeister Kien hat sich derßelbe dahin geäußert, daß er mit den Leistungen der Weegknechte sehr zufrieden seie, die Weege seien in Ordnung.
Die bürgerlichen Colegien beschließen den Acord bis zum Ablauf deßelben aufzuschieben und es wird sich spätere Entschließung vorbehalten.
Nach einer zu den Akten der Gemeindepflege einverleibten Acords Bedingungen wurde betreff Straßenwärter der Acord bis zum letzten Merz 1890 um jährlich 280 M verlängert.
zB. Schultheiß BraunFerner
Da alle Jahre 700 Roßlasten Kalksteine zur Betreff Straßenunterhaltung erforderlich sind, für die Lieferung betreff Materials oft zu hohe Preiße gefordert werden, theilweiße auch um spaltpreiße aufgeführt werden, wo es bei letzteren auführen heißt (billig und schlecht) beantragt der Schultheiß, daß vom 1 April an die Beifuhr der Steine per Haufen zu 7 Zentner gerechnet folgender Maßen reguliert werde.
1. von Nor. 0 bis zur neuen Brüke bei dem Hauße des Schultheißen per Roßlast – 80 Pf,
2. von der neuen Brüke bis zu Nor 30 per Roßlast – 90 Pf,
3. von Nor 30 an bis Nor 50 – 1 M,
4. von Nor 50 an bis Nor 70 . 1 M 10,
5. Hirschkopfstraße – 1 M 20,
Vorstehender Vertrag ist gültig bis zum 31 Merz 1890.
Vorstehende Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Schwemmle Wörner Kappler Schanz Bohnet & Bürgerausschuß Oesterle Braun Dölker

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Die Jahre 1885 bis 1891 sind auf der nächsten Seite.

Letzte Änderung am 16.03.21