Harzen

Harzen im Obermusbach 1765

Die Obermusbacher beantragten im Jahre 1765 beim Fürsten in Stuttgart die Erlaubnis zum Harzen in ihren Wäldern.
Diesem Antrag wurde mit Auflagen stattgegeben, wie in nachstehender Bittschrift zu lesen ist.

Näheres über die Harzgewinnung finden Sie hier.

Antrag über das ReichenbacherAmt von, 09. Januar 1765, um die Erlaubnis zum Harzen einzuholen. 
Schultheis Michael Bonet und übrige 11 Theilhaber der Obermusbach Lehens Waldungen, bitten untherthänigst ihnen gnädigst zu erlauben in ihren Waldungen die krumme, kropfige und in Missen stehende weder zu Holländer noch Holz noch Bauholz taugliche und verwachsene zum Harzen anbrechen zu dürfen.
Zu den 12 Gütern welche wir von dem Kloster Reichenbach zu Lehen tragen, gehören auch Waldungen woraus wir das Holz gutmöglich der Forstordnung benutzen dürfen.
Es befinden sich aber hie und wieder darinnen und besonders in den Missenen, sehr viele alte, krumme, kropfige und stark verwachsene Rotthannenbäume, welche weder zu Holländer noch floz noch Bauholztauglich, noch jemals dazu verwachsen, hingegen zum Harzen noch eine Zeitlang zu gebrauchen wären, bis sie vollends verderben und faul werden, weil nun diese Waldungen uns aus auf der Steuer liegen, und unsere vorzügliche Nahrung einig da zum abhangetsmasen die Ächer und vielen auf hiesiger Markung und so schlechten Ertrags sind, daß sie oft die Baukosten nummer ersetzen.
Nicht weniger die Steuren‚ Zinß Gulden und täglich anfallende Abgaben immer so viel Geld vorhanden, daß unser Selbige oft nicht aufzubringen wissen, und mancher sich deswegen in Schulden steken müssen. 
Also, ergreifen wir die unterthänige Freiheit Euer Gnaden um Erteilung der gnädigstlichen Erlaubneß zu bitten, daß wir abgedacht in unseren Waldungen befindliche zum Holz-Commercio ganz unthaugliches Rotthannenholz zum Harzen anbrechen, und bei jeziger Geldklemme Zeiten, uns dadurch etwaigen Nuzen verschaffen dürfen. 

Gnädigst Willfahren Untherthänigt Gehorsamst Schultheiß und übrige Theilhaber der Lehenwaldungen zu Obermusbach

Die Antwort aus Stuttgart
Carl U: G: Z: L: G: (Abkürzungserläuterung: Unseren Gruß zuvor lieber Getreuer) 

Auf des Schultheißen Michael Bonets, und übrige 11 Theilhaber der Obermusbacher Lehenswaldungen unter jenem Beibericht geschehen unterthänigst Supplicieren ihnen gnädigtst zu erlauben, die krummen, kropfigen und in Mißinnen stehend, weder zu Holländer – noch Floß- noch Bau- Holz Tauglich und verwachsenen Rotthannen Bäume zum Harzen anbrechen zu dörfen. 
Wollen wir den Unterthänigen Supplicanten in petits hiemit gnädigst willfahrt haben, jedoch, daß die anzubrechende Bäume oben am Stand oder ihren Harz -Rißen mit ihrem Herrschaftlichen Zeichen durch den Waldknecht gezeichnet so mithin kein anderer Stand als welcher zu Holz-und Bauholz nicht tauglich angebrochen werden solle. 

Stuttgart, den 28. Juni 1765 

Hochstetter


Ursprung: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand: A516L Bü. 175.
Ermittelt und aufgeschrieben von Heinz Bauer aus Untermusbach.

Letzte Änderung am 12.03.21