Ruggericht 1870

Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901

Der aus dem Originalen übertragene Text ist Kursiv geschrieben.

Im Abstand von einigen Jahren tagte das Ruggericht bestehend aus dem Oberamtmann und den Oberamtsarzt und kontrollierte die Amtsführung im Ort. Hierbei wurde die öffentlichen Einrichtungen und Straßen überprüft.
Im Jahre 1892 wurde die Funktion des Ruggerichts umgewandelt in die Ortsvisitation, wobei die Kontrolle sich nicht verändert hat.
Hier wollen wir Auszüge auf dem Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901 veröffentlichen, da auch dieses Buch einige Einblicke in das dörfliche Leben vor 150 Jahren gestattet.
Der Protokolltext ist im Originalbuch immer auf der rechten Blattseite geschrieben, auf der leeren linken Blattseite stehen die Kommentare zum rechtsstehenden Text, in der Regel vom Schultheiß. Diese Bemerkungen sind unten mit „Randbemerkungen:“ gekennzeichnet.

Titelseite:

Obermusbach

Oberamt Freudenstadt

Ruggerichts Recess Buch

Angefangen 1870

Ruggericht  am 4. März 1870
ist folgendes verhandelt worden:
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u. Verordnungen aus dem Gebiet des öffentl. Rechtswesen.
II.
Dem einzigen hier anwesenden über 16. Jahre alten JünglingFriedrich Braun den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen.
Abwesend sind:
Jakob Schneider
Mathäus Ziefle.

III.
Durchgang:
Bei solchem haben Schultheiß u. Rathschreiber Braun, Gemeinderath, Schneider, Ziefle, Kappler u. Mast sowie vom Bürgerausschuß in Gesamtheit noch von Obmann Bohnet, Dettling u. Frey weder einen Wunsch, noch eine Beschwerde vorgebracht.
Von den weiter vorhandenen wenigen Bürgern erschien Niemand. 
Das K. Pfarramt Grünthal hat Nichts übergeben.
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung.
———————-
§1.
Gemeinderaths Prot. Bl. 10bBei Abfaßung der Wählerliste für die Gemeinderaths- u. Bürgerausschuß Wahl ist nach dem Gesetz v. 6. Juli 1849 Art. 9 stets der Bürger Ausschuß Obmann beizuziehen was in vorliegendem Fall nicht geschehen ist.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft.
§2.
Wenn nicht die Geschäfte des Kirchenconvents durch den gesamten Stiftungsrath besorgt werden wollen, so hat der Stiftungsrath einzeln seine Mitglieder als Kirchenconventsmitglieder zu wählen.
Randbemerkung: letzteres ist geschehen
§3.
Wegen der Zeitdauer über die Wahl des Gemeinde- und Stiftungspflegers wurde heute Eintrag in das Gemeinde- u. Stiftungsraths-Protokoll gemacht.
§4.
Nach der Verfg. v. 24. Juni 1869 Reg. Bl. Seite 213 sind vom Gemeinderath die erforderl. Zahl von Untergängern ausdrücklich zu wählen u. zu beeidigen.
Randbemerkung: erledigt
§5.
Wenn die bürgerlichen Collegien die Absicht haben das Schulgeld über den gesetzl. Betrag von 48 Kreuzer zu erhöhen, so ist gemäß dem Gesetz v. 1858 Art. 3 Reg. Bl. Seite 237 vortivirten Beschluß zu faßen, u. solcher zur Genehmigung Kgl. Kreisregierung zu bringen.
Randbermerkung: bis jetzt noch beim alten
§6.
Das gegenwärtig als Rathszimmer im Mast jetzt Ochsenwirth Seeger`schen Haus in welchem sich die Registraturkästen sich befinden, benützte Local, wäre als solches zwar ganz passend, nur findet das Oberamt etwas ungeeignet, daß es zugleich das Wohn-und Schlafzimmer des Amtsdieners, Wald- u. Feldschützen ist.
§7.
Da die Registratur theilweise in diesem Local, theilweise in dem Schulhaus sich befindet, so ist stets dem Agenten der Feuer-Vers. Gesellschaft Anzeige zu erstellen, wenn von derselben Gegenstände auf längere Zeit von einem in das andere Gebäude verbracht werden.
Randbemerkung: ist seit Martini 1870 gänzlich im Rathhauß-Local.
§8.
Weder im Frühjahr noch im Spätjahr 1869 ist nach Inhalt des Ortsfeuerschauprotokoll das Localfeuerschauprotokoll vorgenommen worden, auch ist die Erledigung der Ortsfeuerschaudefecte vom Jahr 1869 nicht nachgewiesen.
Der Ortsvorsteher wird daher angewiesen, alsbald für Vornahme der Ortsfeuerschau und Erledigung der vorgefundenen Defecte Sorge zu tragen.
Randbemerkung: ist sogleich geschehen.
§9.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für bessere Instandsetzung der Waldwege, ins besondere derjenigen, welche nicht blos vom Waldbesitzer allein, sondern auch von Anderen, wie z.B. jener von Fetzer im Stutzwald benutzt wird, durch Rücksprache mit den Waldbesizern  Sorge zu tragen und wegen Beschaffung des erforderl. Steinmaterials sich mit dem Revieramt Pfalzgrafenweiler ins Einvernehmen zu sezen.
Randbemerkung: ist etwas geschehen, und im Laufe dieses Sommer wird es mit betreffenden Weegen beßer, daher in einen ordentlichen Stand gesetzt.
§10.
Da nach dem Bericht, des Gemeinderaths der Steinsatz in den Feldern u. den Waldungen vielfach lückenhaft ist, so wird der Gemeinderath angewiesen, für Ergänzung desselben Sorge zu tragen.
Randbemerkung: Der Steinsatz wurde im May 1872 und im Frühjahr 1873 ergänzt. geschieht dieß Frühjahr.
§11.
Die Protokolle über Abwägung der Wald-Excesse sind zusammen zu heften und aufzubewahren.
Randbemerkung: wird befolgt.
§12.
Der Zaun um den Gottesaker ist im Laufe des Sommers 1870 herstellen zu lassen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§13.
Die Feuerlöschgeräthschaften wurden visitirt und in Ordnung erfunden.
§14.
Von dem Schulhaus u. der Farrenhaltung wurde Einsicht genommen.

Vorstehende Recesse werden dem Schultheißenamt mit der Weisung zugefertigt, solche dem K. Pfarramt und den bürg. Collegien zu eröffnen, auch jedem  Aktivbürger binnen 4 Wochen auf Verlangen Einsicht hirvon zu erstatten und die Recesse binnen 3 Monaten zu erledigen u. sofort unter Vorlage dieses Protokolls von der Erledigung Anzeige zu erstatten.

Kön. Oberamt Unterschrift Stresberger
Die Eröffnung Unterschrift K. Pfarramt Eyth
Die Eröffnung den 26. April 1870
Gemeinderath Unterschrift Braun, Kappler, Mast, Schneider
Bürgerausschuß Unterschrift Bohnet, Mast, Döttling 

Randbemerkung: Wie steht es jetzt mit der Erledigung der Recesse § 9 u. 10 ?
Freudenstadt 19. April 1871 K. Oberamt Zöndent


Ruggericht vom 22. August 1873
wurde Folgendes verhandelt:


I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze & Verordnungen aus dem Gebiet des öffentlich geltenden Rechts verlesen.
II.
Denjenigen Jünglingen welche das 16.te Lebensjahr zurückgelegt haben, der Erbhuldigungs-Eid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen.
1. Christian Seeger
2. Michael Schneider
III.
Durchgang
Hirbei trägt Schultheiß Braun, Gemeinderath Schneider Schwemmle Mast weder einen Wunsch noch eine Beschwerde vor.
Vom Bürgerausschuß Obmann Bohnet Dettling Hofer Mast hat keiner im Einzelnen & ebensowenig in seiner Gesamtheit einen Wunsch noch eine Beschwerde vorzubringen.
Von der übrigen Bürgerschaft erschien Niemand.
Ebenso wenig kam ein Wunsch oder eine Beschwerde von Kgl. Pfarramt Grünthal ein.
IV.
Untersuchung der öffentl. Geschäftsführung & Verwaltung
§1.
An dem Ortsetterstock der an der Straße gegen Untermusbach steht, ist in Schrift unleserlich & ausbeßern zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen. 
Redaktion: Etter – mittelalterlicher Ausdrucke einer dörflichen Zaun- oder Hecken-Umgrenzung. Ortsetterstock also Ortseingangsschild. 
§2.
Der Weg von Stutzwald ist immer noch in schlechten Zustand, wie schon bei vorigem Ruggericht receziert wurde. Derselbe ist noch im Laufe dieses Herbstes in fahrbaren Zustand setzen zu laßen.
Da zu dem entstehenden Kostenaufwand wie die Vernnithung? ausgesprochen wird, von den Waldbesitzern in Igelsberg & Pfalzgrafenweiler, welche diesen Weg stark benützen ein Beitrag erlangt werden könnte, so ist von dem Ortsvorsteher hierwegen mit denselben ins vernehmen zu treten.
Randbemerkung: Dieser Weg wurde im Oktober 1873 von der Gemeinde Obermusbach & Igelsberg geordnet hergestellt, daher erledigt.
§3. 
Der Felduntergang ist wieder vorzunehmen? & hirbei für Ergänzung & Wiederherstellung, abgegangener & abgehender Markungszeichen Sorge zu tragen.
Randbemerkung: Geschäft aufs nächste Frühjahr mit Beihülfe eines Geometer. ist geschehen
§4.
Der Index im Gemeinderaths-Protokoll ist aufs Laufende zu ergänzen.
Randbemerkung: ist nachgeholt 
§5.
Der Gemeinderath ist nicht vollständig besetzt: Es ist im Mai d.J. das Mitglied Adam Bohnet gestorben; da im Dezber d.J. die Neuwahl 1/3tels des Gemeinderaths belleg statt findet, so ist deßen Stelle bei dieser Gelegenheit wieder zu besetzen bz. für den noch übrigen Theil der Amtszeit des  Ausgeschiedenen. Art 6. des Gesetzes v. 6 Juli 1849
Randbemerkung: geschehen den 18 Decber 
§6.
Da die Zahl der Bürgerausschußmitglieder blos 4 beträgt, während sie der Zahl der Glieder des Gemeinderaths einselb des Ortvorstehers gesetzlich gleich kemen? soll, so ist die Wahl eines weiteren Mitglieds vorzunehmen. 
§7.
Bei künftigen Wahlen in die Bürgerl. Collegien ist zu beachten, daß die Wahlcommision besteht:
a. bei Gemeinderaths Wahlen aus dem Gemeinde Vorsteher dem nach der Sitzordnung 1.ten Gemeinderath und dem Bürgerausschuß Obmann. Ges. Art: 10 Abs 1. v. 6. Juli 1849
Randbemerkung: wird in alle Zukunft also beobachtet.
b. bei Bürgerausschußwahlen aus dem Ortvorsteher, Rathsschreiber & 2 vom Bürgerausschuß aus seiner austretenden Hälfte gewählter Mitglieder. §50. Z i. des Verwaltungs Edikts
Randbemerkung: deßgleichen beobachtet 
§8.
Zu den Beschlüßen des Gemeinde & Stiftungsraths v. 25. Juli 1870. Gemeinderaths Prot. Bl. 28b & 27 Decber 1872. GmdeRathsProt Bl 41b.Hätte somit sie den letzteren betreffen der Geistliche beigezogen werden sollen.
Auch sind derartige Stiftungsraths Beschlüße abgesondert im Stiftungsrathsprotokoll einzutragen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft 
§9.
Unter Beziehung auf die Verhandlung des Gemeinderaths vom 5. Juni 1871. Gemeinderaths Protokoll Bl. 32 werden die Vorschriften der Verfügung vom 7. Novbr. 1839 RegierungsBlatt S. 697 zur pünktlichen Verpachtung eingeschärft.
Randbemerkung: geschehen & wird befolgt. 
§10.
Bei dem Eintrag vom 14. Mai 1873 im GmdeRathsProt Bl 43.b ist die No. des Grenzers auf welche in demselben hingewiesen wurde, noch offen; dieselbe ist einzusetzen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§11.
Der Polizeidiener bekleidet neben dem Amt eines Feld & Waldschützen & eines Amtsdieners zugleich auch die Stelle des Nachtwächters.
Es ist Beschluß darüber zu faßen, ob nicht für die eine Hälfte der Nacht ein Hilfswächter aufzustellen seie, da der Polizeidiener diese vielerlei Dienste wohl kaum alle zur Zufriedenheit versehen kann.
Randbemerkung: ist noch ein Hülfswächter aufgestellt, welcher die halbe Nacht Wache hält. 
§12.
Da in Art. 3. Abs 4 des Gestzes vom 19. Mai 1852 Reg Bl. S 126. vorgeschriebene Verzeichniß über die Versicherung des bewegl. Eigenthums gegen Feuer fehlt & ist bald anzulegen.
Randbemerkung: ist angelegt und wird fortgeführt 
§13.
Die Art. 8. dieses Gesetzes vorgeschriebene alljährl Prüfung der Versicherungs Anträge ist nicht erfolgt & hat künftig immer zu geschehen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft 
§14.
Polizeiliche Straferkenntniße sind nicht in abgesonderten Protokollen, sondern je nach der Zuständigkeit ins Schultheißenamts- oder Gemeinderaths Protokoll einzutragen.
Randbemerkung: geschieht 
§15.
Die Straferkenntniße des Gemeinderaths gegen Wald-Excendenmten, sind von den Gemeinderathsmitgliedern in dem Rugprotokoll unterschreiben zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§16.
Bei Durchschau des Ortsfeuerschau Protokolls hat man gefunden, daß das Feuerschaumitglied Gruber die Visitation vom 15 März 1873 noch nicht unterschrieben hat, es ist nachzuholen.
Randbemerkung: ist nachgeholt 
§17.
Die Erledigung der Ortfeuerschau Defekte ist bei der Nachvisitation jedesmal im Protokoll linker Hand zu bemerken.
Randbemerkung: ist geschehen und geschieht auch in Zukunft 
§18.
Die Ortsfeuerschau hat bei jedem Umgang besonders darauf zu achten, daß die Kohleasche & Zündhölzer vorschriftsmäßig aufbewahrt & die Laternen gehörig verwahrt seien & daß daß geschehen, im Protokoll vorzumerken.
Randbemerkung: geschieht 
§19.
Das Mauerwerk im Rathhaus Ofen ist schadhaft & läßt Rauch in das Rathszimmer durch, es ist daher solches sogleich auszubeßern zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§20.
Im Güterbuchs Protokoll sind noch einige Aenderungen in der Bodenvertheilung & Cultur vorzumerken. Die Steuersatzbehörde ist behufs Berücksichtigung beim nächsten Steuersatz darauf aufmerksam zu machen.
Randbemerkung: ist nachgeholt worden im Novber 1873 
§21.
Die vorhandene Stoßspritze wurde probirt.
Hierbei & bei Einsichtnahme der übrigen Feuerlöschgeräthschaften Anlaß gefunden, den bürgerl. Collegien , die Anschaffung hänfener Feuer-Eimer an der Stelle der vorhandenen hölzernen zu empfehlen.
Randbemerkung: Bei abgängigen Feuerlöschgeräthschaften nahmentlich der hölzernen Feuer-Eimer werden hänferne angeschaft. 
§22.
Das Schulhaus & das Ortsgefängniß wurde eingesehen, auch die Farrenhaltung inspicirt & die Spritzenremise besichtigt.
 
Eintrag in anderer Schrift:
Vorstehende Rezesse wurden hirmit unter Ertheilung derselben Weisung wie sie beim letzten Ruggericht (oben Bl.5) erfolgten, und geschrieben. Ueber deren Erledigung ist unter Aufschluß der gegenwärtigen Protokolle bis 15. Decbr. d. J. zu berichten.
Freudenstadt d. 16. Sept. 1873 K. Oberamt Berner? 

Wieder normale Protokollschrift:
Die Eröffnung vorstehender Rezesse am 1 Oktober 1873
Die Eröffnung Unterschrift K. Pfarramt Eythe
Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Mast Schneider &
Bürgerausschuß Bohnet Mast Hofer Döttling 
Erledigt vom 1 Okt bis 18 Decber 1873 Schultheiß Braun 

Wieder andere Schrift wie oben:
Gesehen u. geht zurück die Erledigung? §3 Rest schlecht lesbar.
Freudenstadt d. 19. Decbr. 1873 K. Oberamt Bames  


Ruggerichtam
26. September 1877 wurde folgendes verhandelt: 


I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Vorschriften aus dem Gebiet des öffentl. geltenden Rechts verlesen. 
II.
Nachstehenden Jünglingen welche das 16te Lebensjahr zurückgelegt haben, den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen:
1. Johannes Bohnet
2. Gottfried Schneider
3. Friedrich Schöttle, v. Untermusbach
4. Joh, Adam Schöttle, v. Untermusbach 
III.
Durchgang, hirbei trägt Schultheiß und Rathsschreiber Braun, Gemeinderath Schneider, Schwemmle, Kappler, Hofer, Schanz, weder einen Wunsch noch eine Beschwerde vor.
Vom Bürgerausschuß Obmann Dettling, Mitglied J. Mast, Österle, Braun, Seeger, ebenfalls weder einen Wunsch noch eine Beschwerde vorzubringen.
Auch hat derselbe in seiner Gesamtheit ebensowenig etwas vorzutragen.
Von der übrigen wenigen Bürgerschaft erschien Niemand.
Das K.Pfarramt Grünthal hat ebenfalls nichts übergeben. 
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung. 
§1.
Die Besoldung des Ortsvorstehers wurde in Anbetracht der gesteigerten Ansprüche und der gestiegenen Preiße für Br?-Mittel u. Dienstboten auf den Betrag von 180 M vom 1. Juni 1877 an erhöht. G-Prtk. 71b 
§2.
In den Amtsblättern des Ministeriums des Inneren v. 1845 und 1876 ist noch 1. Register beizuschaffen und einzubinden zu lassen.
Ebenso ist zu dem Amtsblatt 1844 das vorhandene Register noch einzufassen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§3.
An den Ortstafeln oder 1. an dem Rathhaus aufzuhängenden Tafel ist die Landwehrbezirks und Commando-Eintheilung anzubringen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§4.
In Gemäßigkeit des Ministerial-Erlasses vom 23. Oktr. 1845, Minist. Amtsblatt S 3004 haben die Standesbeamten über die erhaltenen standesamtlichen Formularien fortlaufend Buch zu führen und alljährlich bei dem Abschlusse der Standes und Neben-Register, ihren Vorrath zu liquidiren, zu stürzen und das Ergebniß in dem fortlaufenden Formularienbuch zu beurkunden.
Randbemerkung: ist geschehen im Decber 1877 
§5.
Das K. Forstamt und der Oberamts Wegemeister haben über die schlechte Beschaffenheit der Wege von Freudenstadt nach Igelsberg und von Untermusbach nach Reichenbach, sowie dieselbe die Markung Obermusbach berühren, wiederholt Klage geführt.
Es wird von der Ortsbehörde hingegen geltend gemacht daß der erstere Weg neuerdings durch die Abholzung eines Waldes der Malzfabrik Lauffer in Freudenstadt sehr stark ausgenützt worden seie, und daß der letztere Weg durch Holz und andere Fuhrwerke sehr stark befahren werde.
Es ist dafür zu sorgen, daß alsbald das erforderliche Unterhaltungsmaterial beigeführt, zerkleinert und längstens bis 20. Octbr. d. J. eingeworfen werde, worüber den Accord sofort die erfordel. Auflage zu machen ist.
Randbemerkung: Betreffende Straße wurde im Herbst 1877 ganz ordnungsmäßig hergestellt. 
§6.
Der Baumsatz ist im Laufe dieses Herbstes an der Straße zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§7.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Wassergraben dem Ochsen entlang soweit als thunlich überwölbt wird. 
§8.
Kirchenconv. Prtk Bl. 34. ist der Beschluß vom 10. Nov.1976 vom Schulmeister noch zu unterschreiben.
Randbemerkung: ist geschehen am 8 Novber 1877 
§9.
Das Register im Stiftungs Rath Protokoll ist bis auf die neuste Zeit zu ergänzen.
Randbemerkung: geschehen am 8 Novber 1877 
§10.
Im Schulfheißenamt-Protokok. fehlt ein Register, welches anzulegen ist.
Randbemerkung: geschehen am 11 Novber 1877 
§11.
Im Stiftungsrath Prot. Bl. 97a hat Friedrich Hofer noch zu unterschreiben.
Randbemerkung: den 27 Sebtbr. sct: 
§12.
Der Pacht Vertrag mit dem Farrenhalter Kappler, ist, da derselbe Gemeinderath nach der Genehmigung des Bürgerausschußes zu unterstellen. G.R.Ortk. Bl. 67b
Randbemerkung: ist geschehen 
§13.
Das nach Art. 3 des Ges. vom 19. Mai 1852 anzulegende tabellarische Verzeichniß ist zwar vorhanden, aber nicht fortgeführt.Randbemerkung: ist nachgeholt 
§14.
Die im Art. 8 des genannten Gesetzes vorgeschriebene Prüfung der Mobiliar Versicherungs Anträge ist alljährlich vorzunehmen.Randbemerkung: geschieht 
§15.
Die Ortfeuerschau ist im Laufe dieses Herbstes vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen 
§16.
Das Protokoll über die Vornahme der Lokalfeuerschau vom 30. Nov. 1876 ist von dem Mitglied Gaiser noch zu unterschreiben.
Randbemerkung: geschehen 
§17.
Die Einträge im Güterbuch-Protokoll sind nicht vom Geometer sondern vom Rathsschreiber zu machen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft 
§18.
Die Feuerspritze wurde probirt, es sind 6 hänfene Feuereimer anzuschaffen.
Randbemerkung: Bei dem am 26 Okt 1877 stattgehelten Brande in Untermusbach haben sich die hänferne Feuereimer gar nicht bewährt Die Leistungsfähigkeit der hießigen hölzernen Feuereimer wurde durchaus gelobt. 
§19.
Am OrtEtterstock gegen Reichenbach ist die Schrift nicht mehr leserlich und wieder aufzufrischen.
Randbemerkung: Geschehen  
§20.
Der Graben gegenüber dem Hause des Gemeindepfleger Schneider ist zu reinigen, damit das Wasser nicht auf der Straße  anstehen bleibt welches dem Accordanten derselben aufzugeben ist.
Randbemerkung: Die Auflage dem Acordanten Joh. Adam Bohnet zur Besorgung eröffnet 
§21.
Auf dem Gottesaker ist vom 1. Januar 1848 an, an jedem Grab ein kleiner Stein anzubringen, in welchem eine No. einzuhauen ist, welche der No. des Leichenschau-Registers entspricht.
Der Todtengräber ist behufs der Führung des Leichenschau-Registers hiervon in Kenntniß zu setzen.
Randbemerkung: Dem Todtengräber Döttling eröffnet den 2 Novber 1877.
Unterschrift Döttling 
§22.
Da der BürgerAusschuß nicht vollständig besetzt ist, so ist bei der nächsten Wahl auf dessen Ergänzung Bedacht zu nehmen.
Randbemerkung: Wird geschehen. 
§23.
Die Wahlcommision bei GemeinderathsWahlen besteht aus dem Ortsvorsteher, 1ten Gemeinderath nach der Sitzordnung u. dem BürgerAusschußObmann. Gesetz vom 6. Juli 1849 Art. 10. G. R. Prtk. Bl 64b. 
§24.
Die Bürgerausschuß Wahl wird nach §50 des Verw. Edicts vom Orts-Vorsteher unter Zuziehung 2er Urkunds-Personen vorgenommen, welche der Bürgerausschuß aus der austretenden Hälfte seiner Mitglieder wählt. cf. G. R. Prtk. Bl. 69b
Randbemerkung: wird befolgt 
§25.
Die im Gemeinderaths-Prot. für Verwaltungssachen enthaltenen Pfleger-Bestellungen sind künftig ins Gerichts-Protokoll einzutragen.
Randbemerkung: geschieht 
§26.
Die Beschlüsse vom 29. Januar 1876 u. 7 März 1876 G. R. Prtk. Bl. 61, 62 sind vom Bürgerausschuß nicht in beschlußfähiger Anzahl gefaßt worden, was noch zu ergänzen ist.
Randbemerkung: den 27. Septbr. sct.  
§27.
Nach einem neulich ergangenen Consistorial-Erlaß ist der Vorschlag gemacht worden, für die beiden Gemeinden Obermusbach und Untermusbach ein gemeinschaftliches neues Schulhaus zu erbauen. Die bürgerlichen Collegien Untermusbach haben sich bei den vorgestern daselbst abgehaltenen Ruggericht dahin ausgesprochen, statt eines mit großen Kostenwerk verbundenen Neubaus 2 Schulsäle in dem Parterre des dort. Gemeindehauses einrichten zu lassen, von denen der eine der Gemeinde Obermusbach gegen Bezahlung eines entsprechenden Miethzinnßes überlassen würde.
Die hies. bürgerlichen Collegien sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Wenn dieses Projekt in Stande kommen sollte, so würde das derzeitige Schulzimmer vacant u. die Möglichkeit gegeben, das derzeitige Rathzimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer Mieth-Wohnung befindet.
Randbemerkung: 8. nicht leserlich 
§28.
Die an der Straße befindlichen Dunglegen sind entweder einzumachen oder hinter die Häuser zu verlegen. 
§29.
Nach dem Eintreffen des OAmtsArztes wird bezüglich des Gottes Ackers außer oben 
§21.
noch weiter ausgestellt daß,a. der lebendige Zaun noch 2 Lüken hat, welche auszubessern sind,b. ein der Länge des Gottes Ackers in dessen Mitte entsprechender Fußweg anzulegen sei.
Randbemerkung: Der Todtengräber Döttling wurde mit Erledigung nebenstehenden Recesses beauftragt. den 2 Novber 1877 
§30.
Die vorhandenen Subsellien im Schulhaus entsprechen der Vorschrift nicht, und sind deßhalb Normalsubsellien anzuschaffen. Im Übrigen wird auf den Receß oben §27. verwiesen.
Randbemerkung: Der Angriff des projektierten Schulhausbauweßen in Untermusbach läßt lange auf sich warten. 
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an jener Seite ist zu bestechen? und zu weißen. Der Strohsack und der Teppich befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt werden.
Randbemerkung: ist geschehen 
§32.
Ochsenwirth Seeger hat noch 1. Nachtbuch anzuschaffen.
Randbemerkung: Die Eröffnung zur Nachachtung ist sogleich angeschafft worden. 

Vorstehende Recesse werden dem Gemeinderath und Bürgerausschuß zur Kenntnißnahme und Nachachtung und mit dem Auftrag mitgetheilt, dieselben der gesamten Bürgerschaft binnen 14. Tagen zu zublicieren und die geschehene Publikation hierunten zu beurkunden.
Dem K. Pfarramt ist die Erledigung von dem Receßbuch Mittheilung zu machen.
Binnen 6 Monaten ist die Erledigung der Recesse unter Einsendung des Receßbuches nachzuweisen.
Freudenstadt den 19. Oktober 1877 K. Oberamt Unterschrift Berner 

Vorstehende Recesse eröffnet dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
Obermusbach den 23 Novber 1877
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz &
Bürgerausschuß Döttling Braun Oesterle Seeger
1.Randbemerkung: Den 1 Mai 1878 dem K. Oberamt Freudenstadt zur Einsicht übergeben. Schultheiß Braun
2. Randbemerkung: Eingesehen x21 hat J.A. Bohnet M. Döttling noch zu unterschreiben.
Freudenstadt d. 8 Mai 1878 K. Oberamt Unterschrift Bames  



Ruggericht vom 5. Novber 1879

Hirbei wurde Folgendes erhandelt: 


I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze aus dem Gebiete des öffentlich geltenden Rechts verlesen. 
II.
Der einzige Jüngling Johannes Ziefle, welcher das 16te Lebensjahr zurük gelegt hat, der Erbhuldigungs Eid auf die vorgeschriebene feierliche Weise abgenommen. 
III.
Durchgang
Hirbei wurde weder vom Schultheiß & Rathsschreiber Braun, noch von den übrigen Gemeinderäthen u. dem Bürger-Ausschuß ein Wunsch oder eine Beschwerde vorgetragen, ebenso von dem letzteren in seiner Gesammtheit.
Von den wenigen übrigen Einwohnern erschien Niemand,
auch hat das K.Pfarramt Grünthal weder einen Wunsch noch eine Beschwerde übergeben. 
§1.
Von den MobiliarVersicherungsUrkunden des Gemeindepfleger Schneider, Jg. Ad. Bohnet, Joh. Gg. Kappler, Andr. Wörner, Johs. Schanz, Gr. Fr. Hofer, Jg. Frd. Braun, Schultheiß Braun der Alt Ad. Bohnets Wittwe, Ochsenwirths Seeger Wittwe sind Abschriften zu dem Mob. Verzeichniß zu bringen.
Randbemerkung: Betreffende Abschriften sind schon am 20 Novber 1879 eingetroffen und aufbewahrt worden. 
§2.
Lt. GemeinderathsProt. Bl. 75b wurde Andreas Wörner, von Reinerzau, zugleich mit seiner Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht vom Gemeinderath in den Bürgerausschuß gewählt.
Dieses WahlVerfahren entspricht dem §50. des Verw. Edikts wonach die Wahl unter dem Vorsiz des Ortsvorstehers mit Zuziehung 2er BürgerAusschuß-Mitglieder durch die OrtsEinwohnerschaft zu erfolgen hat, nicht. Dieß ist für die Zukunft zu beachten.
Randbemerkung: Beruht auf §22 zum Vorgang. 

Andere Schrift: 
Die Form der Wahl ist künftig genauer zu beachten. 

§3.Der Beschluß v. 4. Janr. 1879 GRth. Prot. Bl. 77b/78 betr. den Ankauf eines Waldes für Rechnung der Ortsarmenkasse ist noch vom Ortsgeistlichen als Mitglied der Ortsarmenbehörde im Falle seines Einverständnisses zu unterzeichnen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§4.
Auf dem Gottesaker sind zwar No.-Stein 1 auf dem Grab des Joh. Mart. Seeger u. No 2 auf dem Des Johannes Mast dagegen fehlt der Stein No 3 auf dem Grab des Julius Kopf u. No 4 auf dem der Barbara Schanz welche alsbald anzubringen sind.
Randbemerkung: ist geschehen 
§5.
Der §29. Lit. b. der Recesse zum letzten Ruggericht wonach ein der Länge des Gottesakers in dessen Mitte entsprechender Fußweg anzulegen, ist alsbald zum Vollzug zu bringen.
Randbemerkung: steht noch aus ist geschehen 
§6.
Die Kirchhoftüre ist anstreichen zu lassen, es ist hierüber mit Schreiner Österle längst ein Accord abgeschlossen, auf dessen Ausführung zu dringen.
Randbemerkung: ist geschehen im März 1880 
§7.
Die Kirchhofmauer ist bestehen zulassen.
Randbemerkung: ist geschehen. 
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1 Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist angeschafft. 
§10.
Das Spritzenhaus ist mit einem Schloß zu versehen, damit es nicht von einem Unberufenen geöffnet u. die Spritze beschädigt werden kann, wie schon einmal geschehen ist.
Randbemerkung: Sind 2 Schlüssel angeschafft, welche genügen werden. 
§11.
Als zweckmäßig erscheint wenn mehrere Schlüssel angeschafft werden, damit bei einem Brande die Öffnung der Spritzen Remise keine Schwierigkeiten hat. 
§12.
Es sind ohne Verzug 6 hänfene Feuer-Eimer anzuschaffen, wobei die vorhandenen hölzernen beibehalten werden können.
Randbemerkung: Diese 6 Feuereimer sind am 27. Janner von Fried. Goll von Neuenbürg hier eingetroffen. 
§13.
Die Farrenhaltung ist in guten Zustand. 
§14.
Der von der Ortsarmen-Verwaltung kürzlich angekaufte Wald wurde eingesehen. Derselbe ist nach dem Gutachten des Revieramths Reichenbach Beil. No 63 zur Ortsarmen-Rechnung 1878/79 zu cultiviren.
Randbemerkung: kann erst im Frühjahr 1881 stattfinden wegen dem Holzschlag 
§15.
Die Dungstätten des Frd. Braun, Andr. Wörner u. Joh.Gg. Österle sind nach Art. 33 Abs. 3 der Bauordnung mit einer angemessenen Einfassung zu versehen, auch ist dafür zu sorgen, daß die Jauche nicht auf die Straße abfließt.
Randbemerkung: erledigt. 
§16.
Bei Gemeinderaths-Wahlen besteht die Wahl-Commision aus dem Orts-Vorsteher, Bürger-Ausschuß-Obmann u. 1.ten Gemeinderath (nach der Sitzordnung) Art. 10 Abs. 1. des Gesetzes v. 10. Juli 1849.
Es ist dieß nicht nothwendig der älteste Gemeinderath wie nach dem GRaths Prot. Bl. 73b angenommen wurde.
Randbemerkung: wird befolgt 
§17.
Im Schultheisssen-AmtsProtokoll ist noch ein Register anzulegen.
Randbemerkung: geschehen 
§18.
Die Lokalfeuerschau ist im Laufe dieses Jahres wieder vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen den 4 Decber 1879 
§19.
Der Baumsatz an den Straßen ist zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen. 
§20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 herabsinken wird, so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu erzielen sei.
Randbemerkung: konnte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber in Bälde geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen Gemeinde die Schüler zugetheilt werden. 

In anderer Schrift:
§21.
betrifft die Einsicht der öffentlichen Bücher. Vorstehend Recesse wurden hirmit unter Ertheilung derselben Weisung, wie sie beim letzten Ruggericht (oben Bl. 17) erfolgte und geschrieben.
Binnen 6 Monaten sind dieselben zu erledigen u. ist, daß dies geschehen, unter Einsendung des gegenwärtigen Recessbuch nachzuweisen.
Freudenstadt den 29 Nov. 1879 K-Oberamt Unterschrift Berner? 

Vorstehende Recesse dem Gemeinderath und Bürgerausschuß eröffnet.
Obermusbach den 5 Decber 1879
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Schwemmle &
Bürgerausschuß Döttling Seger Oesterle Wörner Braun 
Randbemerkung: Dem Königl Oberamt Freudenstadt zur Einsicht
Hochachtungsvoll Obermusbach den 3 Mai 1880 Schultheiß Braun 
Schlecht leserliche Randbemerkung des Oberamts:
Geht zurück um neben den §5 der Recesse zu besorgen u. binnen 14. Tagen unter Einsendung gegenwärtigen Protokoll Vollzugbericht zu erstatten.
Freudenstadt d. 7. Mai 1880 K. Oberamt Bames
Ist erledigt,
Freudenstadt den 21. Juni 1880 K. Oberamt Bames  


Ruggericht den 6. September 1882 


I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen wurde verlesen. 
II.
Folgenden Jünglingen wurde der Huldigungseid abgenommen:
1. Johann Georg Braun
2. Johann Georg Bohnet
3. Andreas Bauer
4. Johannes Seeger
5. Friedrich Kappler
6. Johann Georg Gauß
Anwesend:
1. Christian Züfle
2. Franz Carl Schneider 
III.
Durchgang
Es erschienen: Schultheiß Braun, Gemeinderath Schneider Kappler Schanz Hofer Bohnet, Bürgerausschußobmann Wörner, Mitglied Osterle Braun Seeger.
Dieselben, sowie der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit haben nichts vorzubringen.
Von der Bürgerschaft ist außer den Mitgliedern der Collegien Niemand erschienen.
Das K. Pfarramt Grünthal hat weder Wünsche noch Beschwerden vorgebracht. 
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung. 
§1.
Auf dem Friedhof sind noch in 3 Ecken Bäume zu setzen.
Randbemerkung: ist geschehen. 
§2.
Das lebendige Haag um dem Friedhof ist an einigen Stellen durchsichtig und durch Nachpflanzung junger Tannbäume dichter zu machen.
Randbemerkung: ist geschehen. 
§3.
Da der Friedhof nach dem Güterbuch Eigenthum der Gemeinde ist, so ist diese berechtigt, den Graseweg desselben für Rechnung der Gemeindepflege zu verkaufen.
Randbemerkung: Geschieht auf dem Januar 1883, nach dem Gemeinderathspkl. Seite 107b dem Todtengräber überlaßen. 
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler besetzt ist, so ist in Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß in Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben die hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen werden.
1. Randbemerkung: Erledigt, da die hiesige Schule mit der in Untermusbach am 15. Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Randbemerkung: Wird von dem Lehrer mit dem größten Wohlgefallen benutzt. 
§5.
Zum Rechnungsbeleg für die Gemeindepflege ist das K. Bezirksschulinspectamt Freudenstadt um Auskunft über die Ansprüche des derzeitigen Schulamths Verwesers Beck an Geld u. Naturalien anzugehen.
Randbemerkung: ist alsbald eingetroffen 
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Wittwe gepachteten Schulgarten hat ist der Pachtvertrag der Gemeinde mit der Wittwe Seeger bezügl. dieses Gartens aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben.
Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz 1883 aufgelöst.  
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen.
Endlich ist an dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner anzubringen, damit das Haus nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich ausgeführt. 
§8.
Der vom Farrenhalter Kappler vertragsgemäßig zu haltende Farren wurde inspicirt u wird hirüber auf das in den nächsten Tagen der Ortsbehörde zukommende Ergebniß der Farrenschau Bezug genommen. 
§9.
Der auf der Nordseite des Ortes befindliche Etterstok ist schadhaft u. mit der Erneuerung von seinem jetzigen ungeeigneten Standort weg in den weiter aussen befindlichen Grasgarten zu verlegen.
Randbemerkung: den 3 Merz 1883 erledigt 
§10.
Da der bisherige Nachtwächter aufgekündigt hat, so ist ein neuer zu bestellen oder um Dispersation von der Aufstellung eines Nachtwächters nachzusuchen.
Randbemerkung: Gemeinderathspkl. Seit 102 sind 2 Nachtwächter aufgestellt auf 3 Jahre 
§11.
Im Gemeinderathsprotokoll Bl. 94b u. 95 sind Einträge gemacht, welche vom Gemeinderath nicht in beschlußfähiger Anzahl unterschrieben sind, was zu verbessern ist.
Randbemerkung: Betreffende Einträge gelten auch nicht, da nichts bewilligt wurde. 
§12.
Diejenigen Dunglager, deren Verlegung von der Straße weg nicht möglich ist, sind mit einer angemessenen Einfaßung zu umgeben.
Randbemerkung: erledigt 
§13.
Der Baumsatz an der Straße ist zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder 24 Stund Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig beachtet wurde.
Randbemerkung: beobachtet 
§15.
Die Strafe des Zieglers Hofer fürs Laufenlassen seines Hundes mit 3 Mark wurde nach Schultheissenprotokoll Bl. 9b der Gemeindepflege noch nicht zum Einzug übergeben, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: den 23 Novber 1882 ein Auszug der Gemeindepflege übergeben. 
§16.
Die Spritze wurde probirt, die Feuereimer sind in Ordnung. 
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu lassen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§18.
Es ist schon längst beabsichtigt, anstatt der im Orte bestehenden hölzernen Brüken welche fortwährende Reparaturkosten u. in Folge der vielen Reparaturen häufige Verkehrsstörungen verursachen, steinerne Brüken machen zu lassen, auch bezügl. des im Orte laufenden Baches einen besseren Fußweg anzubringen.
Sobald die Gemeinde in den Schulkosten nach §4 oben erleichtert wird, stehen hirzu die nöthigen Mitel zu Gebot und ist alsdann der Plan weiter zu verfolgen.
Bemerkt wird, daß nach den Kostenvoranschlag des Oberamtsbaumeister Pfeifer vom 5 ten Juli 1881 die Kosten einer im Ort neuzuerbauenden Dohle 303 Mk 79 Pf betragen u. die Kosten der Erbauung einer neuen Brüke über den Musbach beim Haus des Herrn Schultheiß Braun nach einem Ueberschlag vom 8 März 1881 auf 871 M 21 Pf sich belaufen, wogegen sie nach einem Ueberschlag vom 7. Februar 1881 bei der Beschränkung auf einen neuen Oberbau dieser Brüke 715 M 81 pf betragen.
Randbemerkung: Vorstehende Arbeiten werden ausgeführt, sobald Betreff Brüken, welche gegenwärtig noch gut sind wieder belegt werden was schon aufs nächste Jahr geschehen wird. Da dadurch viel Geld und Holz erspart wird. 
§19.
Das Fremdenbuch der Ochsenwirth Seeger Wittwe, das Leichenschauregister, sowie die verschiedenen übrigen Protokolle wurden eingesehen. 
§20.
Der Kandel an Gemeindepfleger Schneiders Haus ist zu repariren, da er ganz ausgefahren ist und das Wasser nicht mehr gehörig ableitet.
Randbemerkung: geschehen im Decber 1882 
§21.
Die Standesamtformulare wurden gestüzt. 
Schlecht leserliche Bemerkung des Oberamtes:
Vorstehend Recesse wurden wie oben Bl.17 geschehen mit geschrieben. Erledigung u. x ist auf der linken Seite einzutragen. Bis 3. Juli 1883 hirher zu liefern.
Freudenstadt den 25 Sepbr 1882 K. Oberamt Berner 

Vorstehende Rezeße dem Gemeinderath und Bürgerausschuß eröffnet.
Obermusbach den 30 Sebtember 1882
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger Oesterle 

Schlecht leserlicher Eintrag vom Oberamt: Gegenwärtiges Ruggerichtsbuch geht nach vorgenommener Einsicht an die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt den 30. Juni 1883 K. Oberamt Bames 



Ruggericht am 4. Januar 1886

 
I.
Die Verlesung einer Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen fand statt. 
II.
Folgenden Jünglingen wurde der Huldigungseid abgenommen:
1. Joh. Adam Bohnet
2. Johannes Hofer
3. Adam Seeger 
III.
Durchgang
Es erscheinen: Schultheiß Braun, Gemeinderath Wörner, Kappler, Schanz, Bohnet, Bürgerausschußobmann Oesterle, Mitglied Braun.
Dieselben haben nichts vorzubringen.
Der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit hat nichts vorzubringen. Bürgerausschuß Oesterle Braun.
Von der Bürgerschaft erschien Niemand.
Vom K. Pfarramt Grünthal sind weder Wünsche noch Beschwerden eingelaufen. 
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung. 
§1.
Die Stelle eines Nachtwächters ist derzeit unbesetzt. Falls dieselbe nicht wieder besetzt werden will, hat der Gemeinderath ein Dispensationsgesuch durch Vermittlung des Oberamts bei der Kreisregierung einzureichen.
Randbemerkung: Betreffende Nachtwächter Stelle wurde wieder besetzt, am 2 Feber 1886. Gemeinderathspkl. Seite 128 
§2.
Die Dunglegen sind vorschriftsmäßig einzufaßen.
Randbemerkung: Geschehen soweit als möglich war. 
§3.
Der Baumsatz ist im nächsten Frühjahr zu ergänzen. Den betr. Grundbesitzern namentlich Ochsenwirth Seegers Witt., Gemeinderath Schanz, Michael Schneider, Cristian Seeger, Säger, Wittwe Bohnet ist rechtzeitig ein Termin anzuberaunen um die fehlenden Bäume zu setzen, unter der Anordnung, daß im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins die Bäume von amtswegen auf ihre Kosten gesetzt werden.
Randbemerkung: Der Baumsatz ist ergänzt worden. 
§4.
Der beim Hause des Schreiners Oesterle unter der Straße durchlaufende Aispach ist bis jetzt blos mit hölzernen Stangen überbrückt. Dieselben sind nicht längere Zeit haltbar. Es ist in Erwägung zu ziehen, ob der genannte Bach nicht mit mittelst eiserner Schienen oder auf andere haltbare Weise zu überbrüken sei, worüber zunächst das Gutachten des Oberamtsbaumeisters bei seiner nächsten Anwesenheit im Ort einzuholen ist.
Randbemerkung: Es ist eine ganz neue Brüke dorten angebracht. 
§5.
Im Fremdenbuch der Ochsenwirth Seeger Witt. ist der Tag der Abreise der übernachtenden Gäste noch einzutragen
Randbemerkung: Eröffnet den 18 Janner 1886. Unterschrift Seeger 
§6.
Die Standesamtformular wurden gestürzt nur das Ergebniß in der vorliegenden gedrukten? Nachweisung vorgemerkt. 
§7.
Sonnenwirth Fetzer in Pfalzgrafenweiler hat eine Wiese im Stutzwald Nr 407 mit Nadelholz angepflanzt. Diese Veränderung in der Bodenkultur ist mit Dxxx statt bisher mit Bleistift in das Güterbuchsprotokoll einzutragen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§8.
Ueber den im vorigen Jahr angelegten Waldweg im Sebastiansmad ist eine Messurkunde beizubringen, damit dieser Waldweg als künftig steuerfrei x werden kann.
1. Randbemerkung: Güterbuch Bl.612.
Randbemerkung: ist geschehen durch Geometer Buk v. Igelsberg, Meßurkunde ist noch nicht da. 
§9.
Die Mobiliarfeuerversicherungsurkunde der Gemeinde mit einer Versicherungsumme 3140 M vom 12. Febr. 1885 ist zwar von dem antragstellenden Gemeindepfleger, nicht aber von dem Bezirksagenten Otto Wegener in Freudenstadt unterschrieben. Da dies zur Gültigkeit des Versicherungsantrages ebenfalls nothwendig ist, so ist dessen Unterschrift nachzuholen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§10.
In den Mobilarfeuerversicherungsurkunden ist auch der Betrag der vom Gemeinderath bezogenen Be?gungsgebühr anzugeben, wenn nichts angerechnet wurde ist dies zu bemerken.
Randbemerkung: ist geschehen 
§11.
Im Gemeinderathsprotokoll vom 9. October 1885 ist ein Beschluß des Gemeinderaths enthalten, vornach? Ziegler Fr. Hofer verpflichtet wurde, für die dem Ortsarmenverband Obermusbach für den Fall der Verarmung der Joh. Michael Geiserschen Eheleute von Frutenhof erwachsenden Unterhaltskosten einzustehen, da er denselben den Aufenthalt in seinen Anwesen gestattet hat.
Es ist noch ein schriftliches Anerkenntniß des Hofer beizubringen, daß er diese Verpflichtung als eine auf seinem Anwesen haftende dingliche Last für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennt u. ist diese Last im Güter- beziehungsweise ?buch einzutragen.
1. Randbemerkung: Anerkannt den 18 Janner 1886 nach seinem ganzen Umfang Unterschrift Hofer
2. Randbemerkung: Die J.M.Geiserschen Eheleute wohnen jetzt in Frutenhof. 
§12.
Die Farrenhaltung bei F. Schwemmle wurde eingesehen. Derselbe ist im Besitz eines 2 3/4 jährigen Farren, welcher einen Zulassungsschein zweiter Classe hat; derselbe ist für die Kalbinnen und schwächeren Kühe nachgerade zu schwer.
Für derartiges Rindvieh hat er einen jüngeren Farren nachgezogen für den er heute um einen Zulaßungsschein nachgesucht hat. Sollte sich bis aufs Frühjahr das Bedürfniß zu Haltung eines zweiten Farren ergeben, so ist hierüber ein Vertrag mit einem Viehbesitzer abzuschließen.
Randbemerkung: Der Farrenhalter Schwemmle hat seine Gesamte Ligenschaft unter dem 31 Mai 1886 verkauft, und ist die Farrenhaltung dem Johannes Schanz übertragen worden, derßelbe hält immer 2 Farren wozu derßelbe verpflichtet wurde und erhielt eine jährliche Aufbeßerung mit 30 M. 
§13.
Das Leichenschauregister, Gemeinderaths, Schultheissenamts u. ?protokoll wurden eingesehen. 
§14.
Die Feuerspritze wurde probiert, es sind 6 hänferne und 14 hölzerne Feuereimer vorhanden, ebenso 3. Feuerleitern und 2. Feuerhaken.
Randbemerkung: Nach dem Eintreffen des Oberamtsarztes 
§15
Der Begräbnisplatz ist ordentlich gepflegt, doch sind die Eingangswege von Gras zu befreien und etliche Zierbäume in den Ekken anzubringen. Nummersteine sind vorhanden.
Randbemerkung: Zierbäume wurden gesetzt 
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht. 
§17.
Oeffentliche Brunnen sind keine vorhanden, jeder Bauer hat einen bis zwei eigen laufende Brunnen mit gutem Wasser. 
§18.
Die Ortsreinlichkeit ist ziemlich gut, die Straßenkandeln sind auszuschlagen und für Fassung der Dunggelege besser zu sorgen. Siehe auch oben § 2. Vorstehende Recesse werden wie oben  x geschehen, mitgeschrieben?.
Erledigungsnachweis bir 1. Novber 1886 zu liefern.
Freudenstadt d. 13. Janner 1886 K. Oberamt Bames 

Vorstehende Rezesse eröffnet Obermusbach den 18 Janner 1886
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schanz Wörner &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Seeger 
Vorstehende Rezeße erledigt. Obermusbach den 19 Oktober 1886 Schultheiß Braun
Eingesehen. Obermusbach den 19 Okbr 1886 K Oberamt Bames 


Ruggericht am 8. November 1888 


I.
Die Verlesung einer Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u. Verordnungen fand statt. 
II.
Dem anwesenden Huldigungspflichtigen Christian Friedr. Hofer geb. den 22. Novbr. 1870 wurde der Huldigungseid abgenommen.
Abwesend waren:
a. Johannes Stöhr
b. Joh. Georg Mast
c. J. G. Rentschler
d. Michael Döttling
e. Jak. Fr. Rentschler 

III.
Durchgang:
Es erschienen:
Schultheiß Braun, Gemeinderath Kappler Schanz Bohnet Seeger Wörner, Bürgeraussch. Oesterle Mitgl. Braun Schneider Bohnet.
Der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit hat nichts vorgebracht.
Vom K. Pfarramt sind weder Wünsche noch Beschwerden eingekommen.
Von der Bürgerschaft erschien ausser den Collegien Niemand. 
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung u. Verwaltung. 
§1.
Nach dem Eintreffen des Oberamtsrats werden aufgenommen: 
§1
I. der Kirchhof
a. Es ist von der Eingangstüre bis auf den früher bestandenen Mittelweg ein beschotteter Weg herzustellen u. nach rechts bis an die Mauer fortzuführen.
b. Zwei große Steine in der Nähe des Eingangs sollten entfernt werden.
Randbemerkung. Es ist geschehen 
§.2
Im Leichenschauregister soll die Liste der Kinder u. der Erwachsenen getrennt werden.
Randbemerkung: Es geschieht ferner. Unterschrift Oesterle 
II. Ortsarrest:
§:3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die Fenster bedürfen dringend der Reinigung.
Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der Wiese, welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889 
III. Ortsreinlichkeit
§:4.
Die Dunglege der Frau Bohnet gegenüber vom Rathhaus ist gegen die Straße durch einen Zaun abzuschließen.Z.B. Oberamtsarzt Lieb
1. Randbemerkung: Den 28 Decber 1888 Eröffnet Unterschrift
2. Randbemerkung: ist geschehen. 
§:5.
Das Fremdenbuch des Gasthauses z. Ochsen wurde eingesehen. 
§:6.
Die Querdohle am Hause der Gemeindepfleger Schneiders Witwe ist alsbald anzulegen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§:7.
Am Gasthof Ochsen ist ein Theil des Baches vor 14 Tagen mit Beton überdeckt worden, ein Theil wird derzeit mit hölzernen Flöcken belegt.Wenn sich die Betonabdeckung bewährt, so ist Bedarf darauf zu nehmen, daß der ganze Bach betoniert wird. 
§:8.
Der Lehm u. Morasthaufen an der Umfaßungsmauer der Hofer`schen Ziegelei ist von der Straßenfahrbahn zu entfernen u. demselben das Lagern von Lehm auf der Straße zu untersagen.
1. Randbemerkung: Eröffnet d. 21 Dezber 1888. Unterschrift Hofer
2. Randbemerkung: Ist geschehen d. 10 Mai 1889 
§:9.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß am Sonntag d. 17. d. Mts. Nachmittags von 1. Uhr an in der Bezirksbaumschule in Freudenstadt junge zum Versetzen geeignete Bäume um billigen Preis gekauft werden können.
Randbemerkung: Es wurde bekannt gemacht, wurde aber nicht beachtet. 
§:10.
Zu den im Güterbuchsprotokoll eingetragenen Veränderungen im Bestand der Grundstücke fehlen ziemlich viele Meßurkunden, einige der vorhandenen Meßurkunden sollen durch den Oberamtsgeometer Ettwein als unrichtig erklärt worden sein.
Hierüber wird nach Berechnung des Ettwein weitere Einleitung getroffen werden.
1. Randbemerkung: Diese Messurkunden sind nun beigebracht und revidiert
2. Randbemerkung: Am 21. Novber 1888 nimmt Etterwein zur ??? 
§:11.
Oberamtsgeometer Ettwein hat am 13. Mai 1887 im Güterbuchsprotokoll Bl. 61 bemerkt. „wegen einem Anstand betreffend die Ueberfahrt über die Parzelle No. 244. der Ochsenwirt Seeger Wwe ü fehlender Abschrift von dem Landesvermessungsbrouillon S. W. II. 58 konnte die Prüfung des Handrisses u. der Abschluß des Meßurkundenhefts nicht vorgenommen werden.
Derselbe wird zur Aeusserung darüber veranlaßt werden, ob dieser Anstand nunmehr erledigt ist.
Randbemerkung: Nebiger Anstand ist x 10. Juni 1887 erledigt worden vorl Mes?hft 1886/87 S. 47/49. O/A Geometer Ettwein 
§: 12.
Die Eröffnung der Wegvisitationsdefekte vom Octbr. d. Js. ist von den beiden Wegknechten im Wegvisitationsprotokoll noch unterschreiben zu lassen.
1. Randbemerkung: Ist & war ja am 22. Oktber 1888 schon geschehen.
2. Randbemerkung, schlecht lesbar: Der x am 8. Nocbr x nicht x worden! Der Eintrag im Wegvisitations-Protokoll x vom ortvorsteher am 22. Okt. 1888 wohl x oder bis zum 8. x 1888 von den beiden Wegknechten noch nicht unterschrieben ???3.
Randbemerkung: Es ist geschehen? 
§:13.
Die Bürgerliste ist auf den neuesten Standpunkt zu ergänzen. 
§:14.
Die Standesamtsformulare wurden gestürzt. 
§:15.
Farrenhalter Schanz ist im Besitz von 2. Farren, deren einer einen Zulassungsschein III Qualitätsklasse hat, während ein junger noch nicht sprungfähiger Farre mit Zulassungsschein nicht versehen ist.
Randbemerkung: Es ist nunmehr ein Farren mit Zulaßungsschein I & III Classe vorhanden. 
§:16.
Der Farrenpacht läuft auf letzten März 1889 ab. Es ist nun zu Erwägen, ob die Gemeinde sich bis zur Neuverpachtung mit einem einzigen rittfähigen Farren begnügen kann, x Falls, ob das Pachtgeld über die Zeit, in welcher kein zweiter tüchtiger Farren gehalten wird, nicht herabzusetzen sei.
Die Sprungstätte ist in Ordnung.
1. Randbemerkung: Momentan sind zwei Rittfähige Farren vorhanden. d. 20 Janner 1889
2.Randbemerkung: Es wäre eine Aufbesserung aber nöthig. Schanz
3. Randbemerkung, schlecht lesbar: aber nicht über d. Zeit in x x x ein einziger Farre gehalten wurd!
Der Gemeinderath spricht sich am 11. Okt 1889 dahin aus, daß nach der mit Schanz getroffenen Verpachtung //. Gemeinderaths Prot. S. 105 / 2 Farren nur zeitweise erforderlich u. mit Nük? x?. Der Farrenpachtvertrag auf 270 M festgesetzt worden sei, eine Herabsetzung in der Zeit in welcher nur ein Farren gehalten wird nicht vorsehe. Bames 
§:17.
Die Gemeinde hat am 12. Juli d. Js. von Wilhelm Lustnauer in Höfen einen Wald erkauft. (Rfb? Bl. 76) P. No. 350/3 im Meßgehalt von 3. h oa 98m im Reichenbacherwald um 3800 M worüber am 31. Juli 1888 gerichtlich erkannt worden ist.Dieser Kaufschilling wurde bis auf 1400 M, welche Gemeinderath Bohnet vorgeschossen hat gegen 4 1/2 % tige Verzinsung – bereits baar bezahlt, hirzu aber auch der vorhandene Geldgrundstock der Gemeindepflege verwendet.
Es ist nun:
1. durch Vermittlung des K. Revieramts? festzustellen, welcher Betrag an dem Kaufschilling von 3800 M für Grund u. Boden, u welcher Betrag für das darauf gestandene Holz anzurechnen ist, da nur der erstere an dem Geldgrundstocks. Soll von 673 M 98 Pf in Abzug gebracht werden darf, somit der Wert des Grunds u. Bodens aber hirzu nicht hiernicht, der Grundstock zu erfundieren ist.
2. zu der Capitalaufnahme bei Gemeinderath Bohnet die Erlaubniß der K. Kreisregierung nachzusuchen u. schon vorher Beschluß darüber zu faßen, von welcher Zeit an u. in wie viel Jahresraten diese Schuld abbezahlt werden soll.
Randbemerkumg: Es wird späther beachtet. Unterschrift nicht lesbar
3. Für den Fall, daß das Grundstock-Soll durch den nach Zffr. 1. zu ermittelnden Wert des Grund u. Bodens nicht gedeckt werden sollte, Beschluß darüber zu fassen, auf welche Termine die Refundierung des Grundstocks vorgenommen werden soll.
Randbemerkung: Ist nun erledigt 
§:18.
Da der Gutsbesitzer Michael Schneider gestorben u. dessen Gut auf den Sohn Johannes übergegangen ist, so ist der Agent der Württ. Privatfeuerversicherungs-Gesellschaft Kaufmann Wagner in Freudenstadt, wie auch die Wittwe Schneider in Kenntniß zu setzen, daß sich der Wert der von Schneider versicherten beweglichen Habe von 7800 M um ein Beträchtliches vermindert habe, wonach die Versicherung der lezteren herabzusetzen sei, wogegen dem Sohn Johannes zu überlassen ist, die von ihm übernommenen Fahrnißstüke auf seinen eigenen Namen versichern zu lassen. 
§:19.
Gemeinderath Schanz, welcher dem Jakob Fr. Schwemmle sein Haus abgekauft u. einen Theil seines Viehs, wie auch Frucht u. Futter in diesem Hause untergebracht hat, ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Mobiliarfeuerversicherung des Schwemmle durch den Hauskauf nicht auf ihn – den Schanz übergegangen, vielmehr ein Erhöhungs oder Veränderungsantrag bezüglich der in dieses Haus eingebrachten Gegenstände bei dem Feuerversicherungsagenten einzubringen u. vom Gemeinderat zu genehmigen sei.
Randbemerkung: Den 8 Oktbr 1886 wurde diese Ausstellung schon erledigt. Unterschrift Schanz 
§:20.
Der Gemeinderat hat die Feuerversicherungsanträge einer Prüfung in der Richtung zu unterwerfen, ob keine Veränderungen im Bestand der versicherten Vermögensteile vorgekommen sind, bejahendenfalls ist dem betr. Agenten Anzeige zu machen.
Randbemerkung: Ist geschehen. 
§:21.
Eine Feuerwehrgabe wurde unterlassen, da eine solche erst vor 14 Jahre durch den Bezirksfeuerlöschinspector in Untermusbach, mit welcher Gemeinde Obermusbach im Feuerwehrverbant steht, vorgenommen worden ist.
Randbemerkung, schlecht lesbar: Ist am 30. April 1889? in Untermusbach angenommen? worden. 
§:22.
Die Vornahme der Ortsfeuerschau ist wieder verfallen u. in nächster Zeit vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen am 28 Novber 1888 
§:23.
In dem sog. Controllregister, welches das Verzeichnis der in der Gemeinde anziehenden Ortsfremden enthält, ist seit dem Jahr 1886 kein Eintrag mehr gemacht; dasselbe ist in fortlaufender Reihenfolge fortzuführen.
Randbemerkung: Es geschieht ferner. Schanz 
§:24.
Das Leichenschau-, das Fleischschauregister, das Verzeichniß über die Straferkenntnisse, das Schultheißenamts-, Kirchenconvents-, Stiftungsrats- u- Gemeinderatsprotokoll wurden durchgegangen. 
§:25.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 142 wurde eine waisengerichtliche Pflegerbestellung für minderjährige Kinder eingetragen, welche in das Gerichtsprotokoll einzutragen gewesen wäre, was künftig zu beachten ist.
Randbemerkung: Wird künftig beachtet. 

Vorstehende Recesse wurden dem Gemeinderat u. Bürgerausschuß zur Kenntnißnahme u. Nachachtung u. mit dem Auftrag mitgeteilt, dieselben der gesammten Bürgerschaft binnen 14. Tagen zu zubliciren u. die geschehene Publikation hierunten zu beurkunden.
Dem K. Pfarramt ist von dem Receßbuch Mitteilung zu machen.
Binnen 6. Monaten ist die Erledigung der Recesse unter einsendung des Receßbuches nachzuweisen.
Freudenstadt, den 20. Novbr. 1888 K. Oberamt S? Unterschrift nicht lesbar
Vorstehende Recesse eröffnet den 30. Novber 1888
Gemeinderat Braun Kappler Seeger Schanz Wörner &
Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider
Vorstehende Receße sind erledigt. Obermusbach d. 6. Mai 1889 Schultheiß Schanz 
Daß § 1, 3, 4, 8 erledigt sind ist noch bei jedem dieser §§ zur linken Hand anzugeben u. sodann gesammtiges? Reteßbuch bis 18. 1. x wieder hirher einzusenden.
Freudenstadt den 9. Mai 1889 K. Oberamt B?

Das gegenwärtige Rezeßbuch geht nach erfolgter? Rezeß-Eintragung an die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt d. 22. Mai 1889 K.Oberamt B? 

   

Gemeinde-Visitation am 4. November 1892 


Das Ruggericht hiesiger Gemeinde III Classe wurde letztmal am 8. November 1888 vorgenommen und wäre nach dem von der K.Kreisregierung vorgenommenen Turnus heuer wieder verfallen.
Es ist nun aber durch Verfügung des Ministeriums des Inneren vom 19. Januar 1892 Regierungsblatt No. 2 Seite 8 an die Stelle der Ruggerichte die Vornahme gerichtlicher Gemeindevisitation getreten und wird eine solche in der hiesigen Gemeinde heuer in nachstehender Weise vorgenommen.
Zunächst wurde ein Ausschreiben an das Schultheißenamt erlassen, wonach die in ein Verzeichnis zu bringenden Huldigungspflichtigen auf heute Vormittag 9 1/2 Uhr gegen EröffungsEmpfangsbescheinigung auf das hiesige Rathaus zu bestellen seien, ebenso die bürgerlichen Collegien, sowie daß der Zeitpunkt der Gemeindevisitation in der Gemeinde auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und zugleich zu bestimmen sei, etwaige Anliegen können von den Gemeindeangehörigen am 4. November Vorm 9 1/2 bis 10 1/2 Uhr mündlich oder schriftlich angebracht werden.
Von dem heutigen Termin wurde dem K. Pfarramt schriftlich Mitteilung gemacht um etwaige Wünsche bezüglich der Gemeindeverwaltung vor oder während der Visitation schriftlich mitzuteilen.
Die Abhör der Gemeindepflegerechnung wird mit der Visitation verbunden.
Nach dem Eintreffen des Oberamtsmanns unter Beiziehung des bereits auf gewissenhafte Protokollführung verpflichteten Verw. Akteurs Burger wurde folgendes verhandelt. 
I.
Den nachgenanntenJünglingen wurde nach einer Ansprache des Bezirksbeamten über die Heiligkeit u. Bedeutung des von ihnen zu leistenden Eides und den Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten der Erbhuldigungseid abgenommen.
a. Hiesigen
1. Johann Georg Bohnet
2. Christian Hofer
3. David M. Mast
b. Auswärtigen- 0 -Abwesend: Friedrich Jakob Bach 
II.
Durchgang
Die Collegien haben von einem Durchgang abgesehen.
Von der nach §.4. der Minist. Verfügung vom 19. Janr. 1892 auf Vormittag 9 1/2 bis 10 1/2 Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien Niemand.
Vom Pfarramt ist nichts eingekommen.
In Gemäßheit des §.11. Abs. 2 der genannten Verfügung wurde zuerst der Gemeinderath darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite Wünsche in Beziehung auf die öffentliche Verwaltung vorzubringen seien.
Nachträglich eingefügt: Derselbe gibt an, daß er nichts vorzubringen habe.
Nach dem Abtreten des Gemeinderats wurde der Bürgerausschuß ebenfalls in obiger Richtung vernommen. Derselbe hat nichts vorzubringen.
Zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Braun Seeger &
Bürgerausschuß A.Seeger Bohnet Oesterle Braun 
III.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung u. Verwaltung
Zu diesem Zwecke wurde einer eingehenden Durchsicht unterworfen:
das Gemeinderatsprotokoll
das Stiftungsratsprotokoll
das Kirchenconventsprotokoll
das Schultheißenamtsprotokoll
das Leichenschauregister
das Nachtbuch des Gasthofes z. Ochsen,
die Mobiliarfeuerversicherungs-Akten,
die Strafaktendas Güterbuchprotokoll
das Sportelverzeichnis
das Fleischschauregister
das Feuerschauprotokoll
die bürgerlichen Standesamtsformulare wurden gestürzt.
Eingesehen wurden:
die Aufbewahrung der öffentlichen Bücher, Flur- u. Ergänzungskarten, Meßurkunden, Geminde- u. Stiftungsrechnungen,
die Feuerlöschgerätschaften
die Farrenhaltung
der Gottesacker,
der Ortsarrest
die Brunnen
das Fremdenverzeichniß. 

IV
Recesse. 
§.1.
Im Regierungsblatt von 1891 ist, obgleich dasselbe vom Buchbinder Kächele in Freudenstadt eingebunden hirher übergeben wurde, die Nummer 12 blos eingelegt.
Randbemerkungen: Ist die Nr. 12 nun eingebunden, nicht blos eingelegt? ja Ist eingebunden.
Die von demselben eingesendete Rechnung ist ihm nicht bölder zu bezahlen, als bis er die eingelegte Nummer ebenfalls dem Regierungsblatt beigebunden haben wird. 
§ 2
Dem Leichenschauer wird aufgegeben, in seinem Leichenschauregister die Spalte 7.lit a von dem behandelnden Arzte in denjenigen Fällen eintragen zu lassen, in welchen ein solcher zugezogen wurde.
Randbemerkung: Ist geschehen. 
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen?
2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist geschehen. 
§.4.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 27b ist eine Verhandlung blos vom Bürgerausschußobmann unterzeichnet, nicht auch von den übrigen Mitgliedern des Kollegiums, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: Ist geschehen 
§.5.
Da die Ortsbauschau aus 3. Mitgliedern zu bestehen hat, so ist noch ein drittes Mitglied zu den bereits bestellten zwei Mitgliedern zu wählen.
Randbemerkung: Ist geschehen 
§ 6.
Bei Begutachtung von Baugesuchen zu deren Erledigung das Oberamt zuständig ist, bedarf es einer Mitwirkung des Bürgerausschusses nicht.
Randbemerkung: Wird ferner beachtet 
§ 7.
Der Beschluß der Ortsarmenbehoerde vom 28 Januar 1892 Gemeinderatsprotokoll S. 15 ist von dem Herrn Ortsgeistlichen zwar geschrieben, aber nicht mit unterzeichnet, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: Es ist Geschehen 
§.8.
Der Eintrag im Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezber 1891 S. 10/12 in Betrefff der letzten Bürgerausschußwahl ist dahin zu ergänzen, daß in Gemäßigkeit des Art. 75 des Gesetzes vom 21 Mai 1891 Reg. Bl. S. 134 die Hälfte des neigewählten Bürgerausschusses im Jahr 1892 die zweite im Jahr 1894 auszutreten hat.
Unter die ersteren fallen:
J. Georg Braun mit 9,
Johs. Schneider mit 9,u.
eines der 4 weiter gewählten: Ziefle, Oesterle, Bohnet u. Seeger mit je 11 Stimmen.
Dieselben haben bei der Stimmengleichheit unter sich zu loosen wer auszutreten hat.
Der Bürgerausschußobmann u. sein Stellvertreter sind nach Ablauf des ersten Jahrs, also im Dezember 1892 wieder zu wählen.
Randbemerkung: Dieses ist Geschehen 
§ 9.
In § 2 der Ruggerichtsrecesse vom 8. November 1888 hat das K. Oberamtsphysikat angeordnet:“Im Leichenschauregister soll die Liste der Kinder und der Erwachsenen getrennt werden. Nachdem der Leichenschauer Oesterle dies getan, hat das Oberamtsphysikat mit roter Dinte eingetragen im Leichenschauregister: „Die Führung der Kinder u. der Erwachsenen in besonderen Registern ist gesetzwidrig und darf nicht mehr vorkommen, vielmehr sind sämtliche Leichen genau nach der Reihenfolge des Todes einzutragen.“ durch Communucation mit dem Oberamtsphysikat wird dieser Widerspruch aufgeklärt werden.
1. Randbemerkung vom Oberamt (schlecht lesbar): Nach einer durch das Oberamt eingeholten Aeußerung des K. Oberamtphysikats vom 1. Decbr. 1892 ist der letztere Eintrag gültig und sind hirnach die Verstorbenen in der Reihenfolge des Todes ohne Rücksicht auf Alter e.c. einzutragen! Dies ist dem Leichenschauer Oesterle zu eröffnen.
Freudenstadt d. 2. Decbr 1892 K.Oberamt Berner
2. Randbemerkung: Vorstehendes eröffnet. Unterschrift Oesterle 
§.10.
Bei Gemeinderatswahlen ist die Wählerliste von der Wahlcommision zu unterschreiben.
1. Randbemerkung: Ist es geschehen?
2. Randbemerkung: Ist geschehen 
§.11.
In dem Protokoll über die Gemeinderatswahl vom 8. Dezember 1891 haben die beiden weiteren Mitglieder der Wahlkommision ausser dem Ortsvorsteher nemlich Kappler und Seeger noch nicht unterschrieben.
Randbemerkung: Ist Geschehen 
§.12.
Ein Unfall-Verzeichnis ist nach dem Ministerial-Amtsblatt von 1885 S. 308/311 anzulegen u. fortzuführen.
1. Randbemerkung: Ist es geschehen?
2. Randbemerkung: Ja ist geschehen 
§.13.
Ein Baudiarium ist anzulegen. chr. Grenzer v. 1883 No. 174
1. Randbemerkung: Ist es angelegt?
2. Randbemerkung: ist erledigt 
§.14.
In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen.
1. Randbemerkung: Ist es erledigt?
2. Randbemerkung: Ist geschehen. 
§ 15.
Der Baumsatz an der Straße ist zu ergänzen.
1. Randbemerkung: Ist er ergänzt?
2. Randbemerkung: Ja wird ergänzt im Frühjahr
3. Randbemerkung: Warum nicht im Herbst 1893? 
§ 16.
Die Mobilar-Feuer-Versicherungsanträge sind vom Gemeinderat zu durchgehen.
Randbemerkung: Geschehen Gemtrsprot. Bl. 20b 

Vorstehende Rezesse werden mit dem gleichen Auftrag wie oben Bl. 40 geschehen und geschrieben. Die Erledigung der Rezesse ist unter Einsendung bis 1. Mai 1893 gegenwärtigen Rezeßbuch nachzuweisen.
Freudenstadt d. 2. Dezbr 1892 K. Oberamt Berner 
1. Randbemerkung, schlecht lesbar:Dem Schultheißenamt Obermusbach geht gegenwärtiges Rezeßbuch zurück um die Erledigung v. §§ 1,3,1,10,12,13,14 u. 15 nachzuweisen war schon bei Einsendung des Rezeßbuches auf 1. Mai hätte geschehen sollen. Frist 8. Tage.
Freudenstadt d. 24 Mai 1893 K. Oberamt Bames
Es sind immer noch nicht erledigt §§ 3, 13 u. 15. Wann die Erledigung des § 15, erst im Frühjahr, – das soll nicht heißen im Frühjahr 1894 -.geschehen soll, ist nicht einzusehen, es hätte dies vielmehr ganz leicht im Frühjahr 1893 geschehen können und x 1.Mai 1893
Erledigung x unter Vorlegung des gegenwärtigen Rezeßbuchs hirher geliefert werden sollen.
Ist dies unter keinen Umständen die Sache muß die lange Frist? geschehen, der Baumsatz muß vielmehr? im Herbst 1893 ohne alle Weiterungen ergänzt werden u. der Ortsvorsteher wird hirfür verantwortlich gemacht.
Bis 1. Oktober 1893 ist gegenwärtiges Rezeßbuch wieder einzusenden, man erwartet aber die vollständige Erledigung x schon auf 1. Mai d. J. hätte geschehen können u. sollen
Freudenstadt d. 5. Juli 1893 K Oberamt Barnes
Termin 1. Okt. 1893 
2. Randbemerkung: Die Rezesse N. 3, 13 & 15 sind vollkommen erledigt am 4. Novbr 1892 d. x Novbr 1893 z.B. Schultheißenamt Schanz
3. Randbemerkung: Gegenwärtiges Rezeßbuch geht nach erfolgter Rezeßerledigung in die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt d. 4. Novbr 1893 K Oberamt Barnes  


Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895


Randbemerkung: Oberamtmann Barnes, Verwaltungsacteur Berger 
Nachdem die Gemeindevisitation in hiesiger Gemeinde III. Classe letztmals am 4. November 1892 vorgenommen wurde, ist solche heuer wieder verfallen und wird in nachstehender Weise abgehalten.
Zunächst wurde im Ausschreiben an das Schultheissenamt erlassen, wernach die in ein Verzeichnis zu bringenden Huldigungspflichtigen auf heute Vormittag 10 Uhr gegen Eröffnungs Bescheinigung auf das hiesige Rathaus zu bestellen seien, ebenso die bürgerl. Kollegien,
daß auch ein Verzeichnis der in der Gemeinde befindlichen Kostkinder unter 6. Jahren unter Rücksprache mit dem Ortsgeistlichen anzulegen und bei Beginn der Visitation dem Oberamtmann Behülfs der Aushändigungen den Oberamtsarzt zu übergeben sei, (Minist. Amtsbl. 1880 S. 272/273) sowie, daß der Zeitpunkt der Gemeindevisitation in der Gemeinde auf ortsüblicher Weise bekannt gemacht zu machen und zugleich zu bestimmen sei, etwaige Anliegen können von den Gemeindangehörigen am 22 Oktober Vormittags 11. bis 12. Uhr mündlich oder schriftlich gebracht werden.
Da zugleich eine xpolizeiliche 6jährige Gemeindevisitation verfallen ist, so wurde das K. Oberamtsphysikat hierüber verständigt.
Vor dem heutigen Termin wurde dem K. Pfarramt schriftlich Mitteilung gemacht um etwaige Wünsche bezüglich der Gemeindeverwaltung vor oder während der Visitation schriftlich mitzuteilen.
Die Abhör der Gemeindepflegerechnung wird mit der Visitation verbunden.
Nach dem Eintreffen des Oberamtmanns unter Beziehung des bereits auf gewissenhafte Protokollführung verpflichteten Verwaltungs Akteurs Berger wurde folgendes verhandelt. 
I.
Den nachgenannten Jünglingen wurde nach einer Ansprache des Bezirksbeamten über die Heiligkeit und Bedeutung des von ihnen zu leistenden Eides und dem Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten des Huldigungs Eid abgenommen.
1. Johann Georg Oersterle
2. Otto Braun
3. Johannes Oesterle
4. Friedr. Seeger, Säger
Abwesend: Christian Weigold von Aach. 
II.
DurchgangDie Kollegien haben von einem x Durchgang abgsehen. In Gemäßheit des §.11. Abs. 2. der Verfügung vom 19. Janner 1892 wurde zuerst der Gemeinderat darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite Wünsche in Beziehung auf die öffentliche Verwaltung vorzubringen seien. 
Gemeinderat Wörner gibt an Schultheiß Schanz hat zu meiner Frau gesagt ich sei allein Schuld daran, daß eine Unordnung im Jagdverpacht sei. A.V. Unterschrift Wörner 
Nach dem Abtreten des Gemeinderat wurde der Bürgerausschuß ebenfalls in obiger Richtung vernommen. Derselbe erklärt, daß er nichts vorzubringen habe. 
Ueber das Vorbringen des Gemeinderats Wörner vernommen, gibt derselbe an: Die hiesige Gemeindejagd wurde im Sommer v. J. mit Wirkung von 1. April 1895 bis 1901 einschließlich um 600 M an Emil Hamma von Stuttgart u. Privatier A. Schürenberg aus Frankfurt a/M verpachtet.
Die Jagd war 6 Jahre vorher verpachtet um 265 M.
Hamma und Schürenberg erklärten im vorigen Jahr sie bezahlen ein jährliches Pachtgeld von 500 M wenn sie die Jagd auf 6. Jahr ohne Aufstreich bekommen, da die Jagd herabgekommen war und man ihnen Zeit lassen solle, dieselbe in einer längeren Reihe von Jahren wieder auf die Höhe zu bringen.
Der Gemeinderat u. Bürgerausschuß stellten das Verlangen an die genannten Jagdliebhaber, sie sollen jährlich 600 M Pachtgeld bezahlen, dann könne man ihnen die Jagd auf 6. Jahre ohne Aufstreich überlassen u. sie gingen auch hierauf ein.
Ebenso warfen diejenigen Waldbesitzer, welche über 50. Morgen zusammenhängenden Besitz haben, welchen daher das Jagdrecht zusteht, ihr Eigentum ebenfalls ein, mit Ausnahme des Staats u. des Hermann Fetzer, Pfalzgrafenweiler-Kälberbronn.
Die hiesigen Waldbesitzer mit Ausnahme des Gemeindepflegers, Gemeinderat Wörner, haben sich schriftlich verpflichtet das Jagdrecht auf ihrem Areal soweit es über 50. Morgen beträgt, einzuwerfen.
Zur Beurkundung Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Braun Hofer Oesterle
Der Gemeinderat beschließt sich nach dem Abgang des Bürgerausschusses dessen Vorbringen an und fügt noch hinzu,
im Jahr 1889 hat Adam Girrbacher Gutsbesitzer von Igelsberg für die hiesige Jagd 500 M Jahrespacht unter der Hand geboten.
Auf Antrieb des Gemeindepflegers Wörner wurde dieses Angebot nicht angenommen, sondern die Jagd öffentlich ausgeschrieben. Bei dem hierauf veranstalteten Aufstreich am 25. Mai 1889 erschien Girrbach nicht mehr und es wurde statt 500 M blos ein Erlös von 265 M erziehlt. (Gderatsprot. Bl. 149)
So wäre es bei der Verpachtung im Jahr 1894 ebenfalls ergangen, denn nach einem hier vorliegenden Schreiben des Hamma u. Schierenberg an das Schultheißenamt Obermusbach von 9. und 10. Juli 1894 haben dieselben um umgehende Mitteilung gebeten ob ihr Offert von 600 M pr. Jahr definitiv angenommen wurde, andernfalls sie sich an ihr Offert nicht mehr gebunden halten würden um später diese Summe überhaupt nicht mehr bieten werden.
Wenn Wörner seinen Waldbesitz nicht zur Jagd einwirft, so wird er auch an dem Jagdpacht keinen Anteil bekommen, zumal er sein Areal auf eigene Rechnung verpachtet haben soll.
Zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Braun
Gemeindepfleger Wörner erklärt hierauf, daß er sein gesammtes Waldareal einwerfe, wenn der Staat & H. Fetzer welche ihr Areal nicht eingeworfen haben, keinen Vorteil an dem Jagdpachtgeld erhalten. Unterschrift Wörner 
Von der nach §.4. Abs. 2. der Minist. Verf. vom 19. Januar 1892 auf heute Vormittag 11. – 12. Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien Niemand.
Vom K. Pfarramt ist nichts eingekommen. 
III.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung u. Verwaltung Zu diesem Zwecke wurden einer eingehenden Durchsicht unterworfen:
das Gemeindratsprotokoll,
das Schultheißenamtsprotokoll,
die Gemeinderats und Bürgerausschußwahl Arten,
das Leichenschauregister,
das Nachtbuch des Gastwirt z. Ochsen,
das Protokoll der Ortsschulbehörde,
die Mobiliarfeuerversicherungs-Akten,
die Strafakten,
das Güterbuchsprotokoll,
das Sportelverzeichniß,
das Unfallverzeichniß,
das Baudirium,
das Fleischschauregister,
die Bürgerlisten
das Wegvisitationsprotokoll,
das Verzeichniß der Arbeitsbücher (Fremdenverzeichniß),
die Mobilmachungsvorarbeiten incl. Landsturmrolle I,
die Standesamtformulare wurden gestürzt.
Eingesehen wurde:
die Aufbewahrung der öffentlichen Bücher, Flur- u. Ergänzungskarten, Meßurkunden, Gemeinde u. Stiftungsrechnungen, die Feuerlöschgerätschaften, die Farrenhaltung, das Rathaus, die Ortsstraßen und wichtigeren Nachbarschaftsstraßen. 
IV.
Recesse 
§.1.
Dem Gemeinderat, Gemeindepfleger Wörner ist zu eröffnen, daß sein Vorbringen nach der mit den bürgerlichen Kollegien und ihm selbst gepflogener Verhandlung als erledigt zu betrachten sei. 
§.2.
Bei Gemeinderatswahlen ist in die Wahlcommision nicht der Gemeindepfleger sondern der erste Gemeinderat nach der Sitzordnung zu berufen, wogegen bei Anlegung der Wählerliste allerdings der Gemeindepfleger neben dem Ortsvorsteher u. Bürgerausschußobmann mitzuwirken hat. Der Beiziehung eines Beisitzers bedarf es nicht.
Randbemerkung: wurde beachtet 
§.3.
Die Wählerliste zu den Bürgerausschußwahlen von 1889 ist von der Wahlcommision nicht unterzeichnet, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.4.
Dem A. Seeger ist aufzugeben in seinem Fremdenbuch sämmtliche Personen, welche übernachtet haben, einzutragen.
Randbemerkung: Die Auflage bezeugt den 12. Dezember 1895. Unterschrift A. Seeger z.B. Schultheißenamt Schanz 
§.5.
Die Feuerversicherungsurkunden des Johannes Züfle u. Johannes Schanz, welche nach dem vorliegenden Verzeichnis über die Mobiliarversicherungen schon am 28. März d.J. ausgefertigt wurden, befinden sich nicht in der Ortsregistratur.
Dieselben sind unter Rücksprache mit dem Bezirksagenten der Württ. Privatfeuer-Versicheurngs Gesellschaft beizuschaffen went. hätte derselbe für eine Abschrift der Exemplare des des Versicherungs Antrags zu sorgen. 
§.6.
Die Mobiliarfeuer-Versicherungen sind vom Gemeinderat wieder zu durchgehen u. im Fall einer Verminderung dem betr. Agenten Anzeige zu machen behülfs der herabsetzung der Versicherungssumme. 
§.7.
In dem Strafverzeichniß findet sich eine Anzeige des Landjägers Lang in Freudenstadt vom 4. April 1890, wonach derselbe am 2. desselben Monats die großen Hunde des Christian Seeger und Fr. Schneider ohne Beiskorb umherlaufend getroffen hat. Es ist auf dieser Anzeige beizusetzen, was vom Schultheißenamt auf Grund derselben verfügt worden ist.
Randbermerkung: Ist geschehen 
§.8.
Das Baudiarium? ist bezüglich der beiden Einträge bei Johannes Hofer Ziegler und Fr. Braun, Gutsbesitzer zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.9.
Die Lokalfeuerschau ist im Laufe dieses Jahres noch vorzunehmen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.10.
Der Wegvisitationsdefekt nr. 1 vom Jahre 1892 ist noch nicht erledigt.Derselbe lautet: „bei Ziegler Hofers Haus ist ein gepflasterter Querkandel über die Straße anzulegen, damit das Wasser von der Bergseite auf die Thalseite der Straße geleitet werden kann.“Wenn dieser Defekt aus technischen Gründen nicht erledigt werden kann, so sind dieselben vom Gemeinderat klarzulegen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen
2. Randbemerkung: Was ist geschehen?
3. Randbemerkung: Ist erledigt. 
§.11.
Der Baumsatz an den Strassen ist im laufe dieses Herbstes zu ergänzen-
Randbemerkung: ist erledigt 
§.12.
Das Wegvisitationsprotokoll ist nach erfolgter Erledigung der Visitationsdefekte an das Oberamt einzusenden.
Randbemerkung: ist eingesendet. 

Zur Beurkundung Oberamtmann Bames Verw. Acteur Berger
Schultheiß & Ratsschreiber Schanz
Es folgt ein schlecht lesbarer Text:
Die x Rezesse des Oberamtarztes Dr. Rich? sind folgende?:
I. Kirchhof
Es ist vom Kirchhoftor bis zu dem mündlich besprochenen Punkt und von da rechtwinklig umbiegend bis zum Hag ein Weg auszuheben u. mit Sand u. Schotter zu belegen. Links ist eine kleine Zeichnung vorhanden.   
Randbemerkung: Vorstehendes und nebenstehendes ist geschehen. 
II.
Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu vertiefen. 
III.
Ortsreinlichkeit
Die Dunglege gegenüber dem Ratszimmer, ebenso die des Österle an der Ortsstraße sind einzumachen.
Randbemerkung: ist erledigt
Geisteskranke, Kostkinder, körperlich Kranke waren nicht zu besichtigen. 

Vorstehende Rezesse werden mit dem gleichen Auftrag wie oben Blatt 40 gesehen ausgeschrieben.
Die Erledigung der Rezesse ist bis 10. Dezbr. d. J. unter Einsendung gegenwärtigen Rezeßbuchs nachzuweisen.
Freudenstadt den 8. November 1895K. Oberamt Bames 
Es ist noch anzuzeigen was zu §.10. geschehen ist. K. Oberamt BamesTermin 26. Dezbr. 1895 
Das gegenwärtige Rezeßbuch folgt in die Ortsregistratur zurück. Die aufs Frühjahr 1896 zugesicherte? Erledigung des rezesses §.10. hat zuverläßig zu erfolgen. ( x abgesendeten Bericht vom 24. d. M.)
Bei der nächsten Anwesenheit des Unterz. in Ober- oder Untermusbach wird die Erledigung kontrolliert werden.
Freudenstadt den 28 Dezbr. 1895 K. Oberamt Bames  


Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898 


ndbemerkung: Anwesend Oberamtmann Bames, Verw. Akteur Berger 
Bei der heute hier abgehaltenen Gemeindevisitation wurde folgendes verhandelt: 
I.
Den nachgenannten Jünglingen wurde nach einer Ansprache des Bezirksbeamten über die Heiligkeit und Bedeutung des von ihnen zu leistenden Eids und dem Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten der Huldigungseid abgenommen.
1. Martin Schmelzle geboren 7. Juli 1880 zu Hallwangen
2. Hermann Wörner geboren 18. Novbr. 1881 in Untermusbach
3. Friedrich Dölker geboren 16. Febr. 1881 in Untermusbach
4. Mathäus Mutz, geboren den 17. März 1882 dah.
Abwesend
Johannes Dölker
Karl Schanz 
II.
Durchgang
Die Kollegien haben von einem speciellen Durchgang abgesehen. In Gemäßheit des §.11. Abs. 2. der Verfügung vom 19. Janr. 1892 wurde zuerst der Gemeinderat darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite Wünsche in Beziehung auf die Öffentliche Verwaltung vorzubringen seien.
Derselbe hat nichts vorzubringen.
Nach dem Abtreten des Gemeinderats wurde der Bürgerausschuß ebenfalls in obiger Richtung, derselbe erklärt, daß er nichts vorzubringen habe. Von der nach §.4. Abs. 2. der Minist. Verfg. vom 19. Janr. 1892 auf heute Vormittag 11 – 12 Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien Niemand.
Vom K. Pfarramt nichts eingekommen. 
III.
Untersuchung des Zustands der öffentlichen Geschäftsführung und Verwaltung.
Zu diesem Zwecke wurden einer eingehenden Durchsicht unterworfen:
das Gemeinderatsprotokoll
das Schultheißenamtsprotokoll
das Tagbuch der Hebamme wurde in Untermusbach eingesehen,
das Tagbuch des Gasthofs z. Ochsen
das Fleichschauregister
das Leichenschauregister
das Wegvisitationsprotokoll
die Mobilarfeuervers. Akten
die Strafacten
das Güterbuchprotokoll
das Untergangsprotokoll
das Grenzbesichtigungsprotokoll
das Sportelverzeichniß
das Unfallverzeichniß
das Baudiarium
die Localfeuerlöschordnung in Untermusbach
das Ortsfeuerschauprotokoll
die Bürgerliste
das Verzeichniß der Arbeitsbücher
die Standesamtsformulare,
die Mobilmachungsvorarbeiten und Landsturmrolle I.
Eingesehen wurde :
die Aufbewahrung der öffentl. Bücher, Flur & Ergänzungs Karten,
Meßurkunden, Gemeinde und Stiftungsrechnungen, die Feuerlöschgerätschaften, die Farrenhaltung, das Rathaus, die Ortsstraße und wichtigeren Nachbarschaftsstrassen, das Feuervers. Buch. 
IV.
Recesse. 
§.1.
Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten wird.
Randbemerkung: ist geschehen 
§2.
Eine Vergrößerung des Friedhofs ist ins Auge zu fassen, falls eine Untersuchung der  ältesten Gräber ergibt, daß die darin liegenden Leichen noch nicht vollständig verwest sind.
Randbemerkung: Wird ein Stück dazu gekauft und ist gekauft. 
§.3.
Da der Farrenpacht abgelaufen ist, so ist eine Neuverpachtung in Gemäßigheit der Vorschriften des Gesetzes vom 24. Mai 1897 Reg.Bl. S. 43. ff. geboten, welchen der Beschluß der bürgerl. Kollegien vom 8. Dezbr. 1897 S. 140/141 nicht entspricht. Es wird hierüber vom Oberamt nach Vernehmung des landwirtsch. Vereins ausschukes? das weitere eingeleitet werden.
Randbemerkung: Das bürgerliche Collegium hat 1 Farren gekauft. 
§.4.
Da die hiesigen Farren von auswärtigen Viehbesitzern in Anspruch genommen werden, wozu denselben kein Recht zusteht, sofern die hiesige Gemeinde nur verpflichtet ist, für die weiblichen Zuchtthiere der hiesigen Gemeinde die nötigen Farren anzuschaffen, so ist in Erwägung zu ziehen, ob diesem Übelstand nicht durch Ansatz eines angemessenen Sprunggelds für die auswärtigen Viehbesitzer abzuhelfen sei.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.5.
Im Gemeinderatprotokoll Bl. 145 hat Johannes Hofer, Spritzenmeister in Untermusbach die Eröffnung des gemeinderätlichen Beschlußes vom 30. März d. J. noch zu unterschreiben.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.6.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 143/144 ist noch zur linken Hand vom Schultheißenamt zu beurkunden, daß der gemeinderätl. Beschluß vom 26. März f. J. betr. die Verpachtung der Gemeindewohnung im Schulhaus an den Schneider J.F. Stoll in Grünthal nicht zu Stande gekommen, sondern durch einen anderen Vertrag mit C.A. Ansel von Stuttgart ersetzt worden sei.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.7.
Im Gemeinderatsprotokoll 139/140 hat der Ortsgeistliche den Beschluß des Kirchengemeinderats vom 16. Novbr. 1897 noch zu unterschreiben.
1. Randbemerkung: geschieht am 17. Juli d. Jahr wenn die Wahl von Kirchengemeinderat vorgenommen wird.
2. Randbemerkung: ist geschehen 
§.8.
Da der Amtsdiener Oesterle mit Tod abgegangen, so ist eine Neuwahl vorzunehmen, auch die Stelle eines Feld- Waldschützen & Nachtwächter, welche Oesterle bekleidet hat, ist neu zu besetzen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.9.
In dem Situationsplan des Johannes Züfle, welcher aus Anlaß seines Schuppenbaues gefertigt wurde, ist die neu festgesetzte Baulinie von dem Fertiger des Planes Oberamtsbaumeister Kirn, so zu bezeichnen, daß ein Ferthun darüber nicht möglich ist, welche Baulinie die jetzt giltige sei.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.10.
Der Situationsplan zu dem Bauwesen der Ochsenwirt Seeger Wittwe wird unter den Bauacten vermißt.
Oberamtsbaumeister Kirn soll denselben zum Gebrauch bei dem Schuppenanbau des Johannes Züfle einverlangt und bis jetzt nicht zurückgegeben haben. Derselbe ist zurückzuverlangen und in der Ortsregistratur unter den Bausachen aufzubewahren.
Randbemerkung: ist beigebracht 
§.11.
Von der Bürgerannahme des Straßenwarts Dölker, Gemeinderats-Protokoll S. 131/132 ist dem Gemeinderat Untermusbach Mitteilung zu machen.
Randbemerkung: ist geschehen 1897 geschehen 
§.12.
Im Baudiarium sind die noch offen stehenden Spalten auszufüllen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.13.
Die Gemeinde beabsichtigt eine Viehwage in einem zu erbauenden Häuschen zu erstellen. Hierüber ist noch ein Beschluß der bürgerl. Kollegien zu fassen, im Gemeinderatsprotokoll einzutragen und auch im Baudiarium Eintrag hierüber zu machen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.14.
Nach gesetzlicher Vorschrift hat die Feuerschau aus 2. die Bauschau aus 3. Mitglieder zu bestehen vornach die am 5. April 1896 getroffene Wahl zu berichtigen ist.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.15.
Dem Leichenschauer Klumpp ist aufzugeben, die Grabnummern pünktlich in sein Leichenschauregister einzutragen, was bei der letzten Leiche der Katharina Bohnet We. nicht in genügendem Maß geschehen ist, sofern er unter „Bemerkungen“ die Nummer 135 eingetragen hat, während die Grabnummer nur 35. ist.
Randbemerkung: ist ausgebessert und richtig gestellt. 
§.16.
Die Wählerliste zur Gemeinderats- und Bürgerausschußwahl im Jahre 1895 u. 1896 wurde bis zum Wahltag auf dem Rathaus aufgelegt.
Es ist dies zwar nicht verboten, aber es empfiehlt sich schon aus Zweckmäßigkeitsgründen die Einhaltung der Bestimmung des Art. 9. Abs. 4. des Gesetzes vom 6. Juli 1840 Reg. Bl. S. 281, vornach die Frist für Einsprache gegen die Wählerliste am Schluße des dritten Tages vor dem Beginn der Wahl endigen soll und die Wählerliste auch nicht länger zur öffenl. Einsicht auf dem Rathaus niederzulegen, damit 2. Tage dazwischen liegen, innerhalb denen etwaige Einsprachen noch vor dem Beginn der Wahl vom Gemeinderat u. im Returweg vom Oberamt entschieden werden kann.
1. Randbemerkung: wird ferner beachtet
2. Randbemerkung: wird ferner beachtet 
§.17.
Die Mobilarfeuerversicherungsurkunde des Karl Braun Thierarztes ist beizuschaffen.
Randbemerkung: ist geschehen 
§.18.
Zu den von der Ortsbehörde zu erlaßenden polizeilichen Strafverfügungen sind gedruckte Formulare zu verwenden u. auszufüllen.
Dieselben sind alsdann nicht wie bisher bei einzelnen Landjägernanzeigen (No 50/51) geschehen, in die Übersicht der Straferkenntniße hineinzulegen sondern abgesondert in der Ortsregistratur aufzubewahren und mit einem Index zu versehen.
Randbemerkung: wird beachtet 
§.19.
Das Sportelverzeichniß ist noch mittels Eintrag der im Dezember 1895 von den damals neugewählten Mitgliedern des Gemeinderats bezahlten Sporteln zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen Vorstehende Rezesse werden mit demselben Auftrag, wie im Jahr 1895 ausgeschrieben.
Gegenwärtiges Rezeßbuch ist mit den Eintrag? der Rezeß-Erledigung bis 1. Juli d.J. hierher einzusenden.
Freudenstadt den 27. Mai 1898 K. Oberamt Bames 

Gegenwärtiges Rezeßbuch geht nach Erledigung der Rezesse in die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt den 11. Aug. 1898 K. Oberamt Bames 


Verhandelt den 17./18. Mai 1901 


Rezesse § 1
Die Prüfung des Gemeinderatsprotokolls gibt zu folgenden Bemerkungen Anlaß.
a. Aus dem Protokoll sollten die Namen der abwesenden Mitglieder der bürgerlichen Kollegien, sowie der Grund der Abwesenheit, ferner welche Verfügungen gegen unentschuldigt abwesende erfolgt sind, ersichtlich sein.
b. Bei Beschlüssen des Gemeinderats oder der Gemeinde-Kollegien welche die Gemeindekasse berühren, darf ein Vermerk darüber nicht fehlen, daß dem Gemeindepfleger der betr. Beschluß im Protokollauszug mitgeteilt worden ist.
1. Randbemerkung:  Wird ferner beachtet
2. Randbemerkung: geschieht ferner
c. Im Protokoll sollte bei den Beschlüssen die Art u. Zeit ihres Vollzugs sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde beigefügt werden.
Randbemerkung: Wird beachtet
d. Bei Wahlen der Gemeindediener ist geheime Abstimmung geboten, eine Vorschrift welche bisher nicht immer beachtet worden ist.
Randbemerkung: dito
Zu der Wahl des Polizeidieners Oesterlen vom 29. Juni 1898 Prot. S. 155 war die Mitwirkung des Bürgerausschußes, soweit die Wahlhandlung selbst in Betracht kommt, überflüssig.
Randbemerkung: Wird ferner nichts mehr gegeben f. d. Collegien. Schultheiß Schanze.
Der Beschluß des Kirchengemeinderats vom 30. August 1898 wornach dem Bezirkswohltätigkeitsverein ein Beitrag von 10 M aus der Kirchenpflegekasse verwilligt worden ist, ist vom Herrn Pfarrer nicht unterschrieben. Es wird übrigens bemerkt, daß Beschluß des Kirchengemeinderats nicht in das Gemeinderatsprotokoll gehören.
Randbemerkung: geschehenf.
Der Beeidigung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderats u. Bürgerausschuß hat vorschriftsmäßig vor den versammelten bürgerlichen Kollegien stattzufinden. Ob bei der Verpflichtung der neugewählten Bürgerausschußmitglieder am 30. Dez. 1898 auch der gesammte Bürgerausschuß versammelt war, wer die Wahl des Obmanns u. seines Stellvertreters vorgenommen hat, sowie unter welcher Leitung die bezügl. Wahl vorgenommen worden ist, geht aus dem Protokoll-Eintrag nicht hervor.
Randbemerkung: Wird künftig beachtet
g. Zu dem Beschluß des Gemeinderats vom 1. April 1899, Gderatsprotokoll S. 171 durch welchen die Belohnung des Wagmeisters Johannes Finkbeiner geregelt worden ist, ist noch die Zustimmung des Bürgerausschußes einzusehen.
Randbemerkung: Ist geschehen
h. Ob u. nach welchen Gesichtspunkten vom Gemeinderath die jährliche Prüfung der Gebäudebrandversicherungaufschläge vorgenommen worden ist, giebt das Gemeinderatsprotokoll keine Auskunft.
1. Randbemerkung: Wird beachtet und ist jedesmal der Eintrag in dem Beifolgenden Amtsprotoll gemacht worden.
2. Randbemerkung: Gehört nicht ins Schulth. Buch Protokoll, sondern ins Gemeinderat-Pro. 

Die vorstehenden Anstände sind zu erledigen bezw. künftig zu vermeiden. 
§ 2.
Bezüglich der Gemeindewahlacten ist folgendes zu bemerken:  
a. Für den Beginn der Wahl ist durch Beschluß des Gemeinderats u. Bürgerausschusses ein Tag bleibend zu bestimmen.
b. Bezüglich der Vornahme der Wahl sind künftig die Vorschriften des Art. 9 u. ff. des Gesetzes vom 6. Juli 1899 (Reg. Bl. S. 281) genau zu befolgen.
c. Die Wahlacten haben zu bestehen aus der Wählerliste und dem Wahlprotokoll in mit den bezüglichen Beurkundungen, sowie aus den ortwendigen Bekanntmachungen. Die Wahlacten sind unter sich zu quadranzulieren?.Dem Ortsvorsteher wird empfohlen, für die Wählerliste, welche ja nach entsprechender Ergänzung u. Beurkundung für eine Reihe von Wahlen benützt werden kann, für das Wahlprotokoll u. für die Bekanntmachungen sich Formulare anzuschaffen.
Randbemerkung: 3 x Ist geschehen 
§.3.
Nach dem Eintrag im Grenzbesichtigungsprotokoll S. 4 haben sich bei der durch den Bezirksgeometer am 28. Mai 1900 vorgenommenen Grenzbesichtigung verschiedene Mängel ergeben, welche im Protokoll näher bezeichnet sind.
Für Beseitigung dieser Mängel ist in thunlichster Bälde Sorge zu tragen.
Randbemerkung: geschieht 
§ 4.
Das Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder ist in Gemäßigkeit des Minist. Erlasses vom 23. Juli 1849 (II. Ergänzungsband z. Regierungsblatt S. 192) anzulegen u. fortzuführen.
Randbemerkung: Wird und ist geschehen 
§.5.
Die Prüfung der Strafacten hat zu folgenden Anständen geführt.
a. in keinem Fall sind den Beschuldigten vor Erlassung der Strafverfügung vernommen worden. Dies sollte nur da unterbleiben, wo auf andere Weise der Tahtbestand zweifellos klargestellt worden ist.
b. in den Strafverfügungen sind stets Tag, Jahr u. Ort der Geburt, sowie die Namen der Eltern des Beschuldigten anzugeben.
c. in den Strafsachen muß ein Nachweis darüber enthalten sein, daß die Geldstrafe dem Gemeindepfleger überwiesen worden sind.
d. es ist aufgefallen, daß im Jahr 1900 gar keine u. im Jahr 1899 nur wenige Strafverfügungen, letztere nur übrigens auf ergangene Anzeige des Landjägers, erlassen worden sind. Es erscheint angezeigt, dem Polizeidiener, Feld- u. Waldschützen hinsichtlich der Ausübung seiner polizeilichen Funktionen besser zu überwachen und denselben namentlich zum strengen Einschreiten gegen das Stromer- und Vagantentum anzuhalten.
Randbemerkung: Wird beachtet 
§.6.
Bezüglich der Führung des Strafregisters ist die bisherige unzulässige Uebung? abzustellen. Das Strafregister ist vielmehr in Gemäßigheit der bundesrätlichen Verordnung vom 16. Juni 1882 / Reg Bl S. 292 u. S. 298 / einzurichten u. fortzuführen.
Randbemerkung: Wird ausgeführt 
§.7.
Der Vorschrift des § 1 Abs. 2 der Kgl. Verordnung vom 6. Aug. 1872 25. Mai 1901 Reg Bl S 295 115 wonach die Gastwirte verpflichtet sind, die Verzeichnisse über die bei ihnen übernachtenden Personen der Ortspolizeibehörde binnen von ihr festzusetzenden Frist vorzulegen, ist künftig zu beachten und hierüber durch eine Beurkundung in dem betr. Verzeichnis Nachweis zu geben.
Randbemerkung: Wird 1/4  Jahr weis kontrolliert 
§.8.
Die Ordnung der Registratur läßt viel zu wünschen übrig, ein Repertorium ist nicht vorhanden. Díe Registratur ist gründlich zu ordnen, ein Pepertorium ist anzulegen.
Randbemerkung: Ist verbessert und voll gründlich den Wünschen entsprechend Organisiert, wenn der neu anzuschaffenden Grundbuch-Kasten erstellt ist. 
§.9.
Der Ortsvorsteher hat sich einen Schlüssel zur Spritzenremise zu verschaffen.
Randbemerkung: Ist vorhanden 
§.10.
Die Bürgerliste u. die Wohnsteuerliste sind gemäß der Vorschrift des §30 u. ff der Minist-verfügung vom 7 Oktober 1885 anzulegen u. fortzuführen. Die genannten Listen werden zweckmäßigerweise in einem Band vereinigt.
Randbemerkung: Ist geschehen 
§.11.
Die Dienstinstruktion des Polizeidieners ist veraltet, denselben ist eine neue Instruktion zu verschaffen.
Randbemerkung: Ist bestellt 
§.12.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für die Gemeinderegistratur eine Lokalfeuerlöschordnung des Feuerlöschverbands Ober- u. Untermusbach zu beschaffen.
Randbemerkung: ? (Fragezeichen) Madirinalpolizeiliche Recesse 
§13.
III. Kirchhof
Der Kreuzweg ist schön durchgeführt, bedarf aber der Bedeckung mit Sand. Ein besonderes Gräber-Register mit folgenden Rubriken
1. laufende Nummer
2. Vor- und Zuname, Stand des Verstorbenen
3. Tag des Todes
4. Tag der Beerdigung
5. Bemerkungen ist sofort, gesondert für Erwachsene und Kinder anzulegen.
Die Nummern der Gräber sind für Erwachsene und Kinder gleichfalls gesondert zu führen.
Randbemerkung: Ist geschehen 
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist, thunlichst auszubessern. Die Fenster sind x zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft. 
§.15.
VII Ortsreinlichkeit
1. Der Bach ist, soweit er durch das Dorf fließt, von Schlamm und Thierleichen rein zu halten.
Randbemerkung: Wird beachtet
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen Geometer festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal liegt.
Randbemerkung: Ist geschehen
3. Der Graben gegen die Ziegelei ist durch zu geringen Gefäll zu einem stehenden Gewässer geworden; dieses Wasser ist nach den Wiesen abzuleiten.
Randbemerkung: Ist geschehen
4. Die Dunglege bei Ziegler Hofer ist gegen die Straße einzuzäunen, der beschädigte Straßenkärgen? herzustellen.
Randbemerkung: erledigt
5. Beim Hause des Johannes Ziefle ist die Kandel links von der Straße bis zur Hausecke zu verlegen; die stehenden Gewässer am Brunnen hinter dem Ochsen sind durch einen tiefen Graben abzuleiten und dem Boden gegen die Teuchellage hin mit Schotter und Sand aufzufüllen-
Randbemerkung: „
6. Die Dunglege des Ochsenwirts Seeger darf keine Jauche auf die Straße entleeren.
Randbemerkung: Ist geschehen
7. Eine in der Straße entspringende Quelle hinter dem Ochsen ist abzuschaffen.
Randbemerkung: Ist erledigt
8. Das Kalkloch der Witwe Braun an der Straße nach Igelsberg ist zuzuwerfen.
Randbemerkung: dito 
Dem Schultheißenamt u. den bürgerlichen Kollegien in Obermusbach zur Kenntnisnahme u. Vollziehung anstehender Rezesse.
Bis 1. September d. J.. ist die Erledigung der Rezesse nachzuweisen.
Freudenstadt, den 21. Juni 1901 K. Oberamt Schrader? 

Das Rezeßbuch folgt hirmit in die Ortsregistratur zurück, §.12 ist zuvor zu erledigen.
Es wird überigens bemerkt, daß die in §.15 Ziff. 3 u. 4 bezeichneten Anstände, als im Laufe der vorigen Woche der Oberamtmann den Ort Obermusbach passierte, noch nicht erledigt waren.
Von der Erledigung sämtlicher Rezesse wird man sich bei der nächsten Rechnungsabhör überzeugen.
Freudenstadt, den 9. Oktober 1901 K. Oberamt Schrader? 

Gesamtes Recessbuch am 21.02.2011 übertragen. 

Ruggericht-Recess-Buch im Archiv Musbach.


Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 17.03.21