Vaterschaftsprozess

Ein Vaterschaftsprozeß im Jahr 1769

Im Jahr 1769 erschien die ledige Rosina Seid vor dem Reichenbacher Amtsgericht um eine versprochene Heirat einzuklagen.
Das Gerichtsprotokoll befindet sich im Baiersbronner Gemeindearchiv KLGR1768-1) und ist hier niedergeschrieben.


Hier die schriftlich bereinigte Kurzform und darunter die Originale Übersetzung. 

Rosina Seid aus Igelsberg erscheint mit ihrem Vater Lorenz Seid vor Gericht um das Heiratsversprechen des Martin Mast aus Obermusbach einzuklagen.
Sie sagt aus, dass der Martin Mast sie am 8. Mai 1768 geschwängert und ihr zuvor versprochen habe, sie zu heiraten. Sie habe dann am 20. Dezember 1768 einen Knaben geboren, der jedoch nach 4 Wochen verstorben sei.
Der Martin Mast hat auf Nachfragen sich jedoch geweigert, sie zu heiraten.
Vor dem Oberamt Reichenbach hat der Martin Mast die fleischliche Vermischung eingestanden, ihr aber offensichtlich unterstellt, dass sie auch mit anderen Männer verkehrt habe.
Dies entspreche jedoch nicht der Wahrheit. Rosina Seid hat deshalb die Bitte an das Gericht, dass es den Martin Mast zur versprochenen Heirat verpflichtet oder dass er ihr eine Entschädigung von 100 Gulden für die Schmerzen der Schwangerschaft und die Begräbniskosten zahlt. 
Martin Mast ist mit seinem Vater Adam Mast erschienen.
Er leugnet nicht die fleischliche Vermischung am 8. Mai 1768, zweifelt jedoch die Vaterschaft an, da das Kind am 20. Dezember 1768, also 8 Wochen zu früh, geboren wurde.
Er geht deshalb davon aus, dass die Rosina mit anderen Burschen schon früher etwas gehabt hat.
Eine Heirat oder eine Entschädigung lehnt er deshalb ab. 
Rosina Seid erwidert darauf hin, dass die zu frühe Geburt darauf zurückzuführen sei, dass sie kurz vor der Geburt einen Unfall an der Mühle gehabt hat. Das Kind sei kurz nach diesen Unfall geboren und hatte auch sehr klein (frisch) ausgesehen und nach 4 Wochen sei es gestorben.
Sie bezeugt nochmal, mit keinem Anderen als mit Martin Mast zusammen gewesen zu sein. 

Martin Mast beharrt auf seinen Widerspruch, dass er nicht der Vater des Kindes sein kann. 

Das Urteil: 
Das Gericht will vor einer Urteilsfindung zu diesem Fall einen Rechtsgelehrten (Sachverständigen) hören und bricht die weitere Verhandlung ab. 

Kommentar des Berichters: Der weitere Verlauf dieses Prozesses ist nicht bekannt.
Rosina Seid, OSB Reichenbach I F174 + F734, *5.4.1746 +11.9.1820 als Tochter vom Lorenzenhof heiratet am 24.3.1770 den Johannes Ziflen in Igelsberg, hat mit ihm 5 Kinder und wird Bäuerin auf dem Hansmichelhof.
Bekannt ist auch, dass Martin Mast 4 Jahre später, also 1773, die Christina Weigold aus Schömberg geheiratet hat. 


Hier die Originalübersetzung. 

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Rosina, Lorenz Seiden Burger und Bauren zu Igelsperg, ledige Tochter, mit Beistand ihres Vater erscheinen dato in Person vor Gericht, stellen dardurch das Vunctum Legitimationis in seine Richtigkeit, und bringen klagend vor, sie die Rosina Seidin seye in Anno 1768 von Johann Martin Masten, Adam Masten zu Obermuspach ehel: ledigen Sohn unter dem Versprech, daß er sie zu Heurathen gedenke, ohnehelich geschwängert worden, und habe darauf den 20. Sept. Decbr. i: ai: ein Knäblein zur Welt geboren, welches aber in 4 Wochen hernach wiederum verstorben.
Da Sie nun vöste Vertrauen gehabt daß der Martin Mast seinem Versprechen genügen thun, und Sie durch würkliche Heurath Sie wiederum zu Ehren bringen werde, So habe Sie

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doch nachmals mit Erstaunen erfahren müssen, daß selbiger auf die Hinterbeine getretten, nichts mehr von ihro hören wollen, und Sie also völlig zu deseriren gedenke.
Gleichwie aber der Mast vor dem gemeinschafftlichen Oberamt Reichenbach die fleischliche Vermischung mit ihro gutwillig eingestanden, und ihro nicht aufbürden könne, daß Sie mit jemand anderes einen ohnerlaubten Umgang gepflogen,
Sie auch auf ihr Gewissen nehmen wollen, daß Sie außer den Masten mit keinem anderen in Unehren zu schaffen gehabt.
Als ergehe hirmit am Löbl: Cl: Gericht ihr geziemende Bitte in Rechten zu erkennen und zu sprechen, daß der Martin Mast Sie entweder durch würkliche Heurath wieder zu Ehren bringen, oder aber bei noch fernerer hartnäckicher Verweigerung deßen ihro vor die zugefügte Schmach ausgehaltene Kindbett und auf die Begräbnuß des Kinds verkomdete Kösten die Summe von 100 Gulden zu bezahlen schuldig und gehalten seyn solle.

Martin Mast, ledig von Obermuspach unter Ahsistent seines Vaters Adam Masten stehen ebenfalls in Person vor, und antworten auf vorstehende Klage; der Martin Mast begehre zwar nicht in Abrede zu ziehen, sich den 8. Maü 1768 mit der Rosina Seidin fleischlich vermischt zu haben, weder vor noch nach dieser Zeit aber habe er nichts mit ihr zu thun gehabt, und da Sie schon den 20. Dec. c: a: ein gesundes und zeliges Kind zur Welt geboren, mithin von seiner Bewohnung an, um 8 Wochen zu bald gekommen seye, so könne er sich durchaus nicht

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zum Vater des Kindes verstehen, folglich aber so wenig zur Heurath, als zu einer Satisfaction an Geld verstehen, und möge die Seidin sehen, wo Sie den Vater ihrs Kinds ausfindig mache, er habe nicht darauf acht gehabt ob auch andere ledige Bursch zu ihro gewandelt seyen oder nicht.
Rosina Seidin mit ihrem Vater Lorenz Seiden repliciren hierauf;
Es seye zwar wahr, daß ihro bei ihrer den 20. Dec. 1768 erfolgten Niederkunft in ihrer Rechnung noch 8 Wochen gefehlet, die Ursach hierzu aber seye nichts anders, als ein kurz zuvor in der Mühlin gethaner unglücklicher Fall gewesen, wovon sie gleich darauf das Kind zur Welt geboren, das Kind seye auch einmalen recht frisch gewesen, und nach Verfluß 4 Wochen wieder gestorben.
Sie könne übrigens auf ihr Gewißen nehmen, daß Sie mit keinem anderen als dem Martin Masten zu gefallen habe, und Repetier deswegen die oben gemachte Bitte.

Der Martin Mast hingegen beharret ein vor allemahl darauf, daß er nicht der Vater zu der Seidin Kind seyn könne, Weil selbige nicht auf seine Zeit niedergekommen, und er ihr deswegen auch keine Satisfaction zu geben gesönnen.

Beschaidt:
Ehe man in der Sache weiters procedirt, wurde  von Gerichtswegen resolvirt, gegewärtigen Cohum? an einen Rechtsgelehrten zu  versenden, und sich darüber ein rechtliches Responsum auszubitten.


KLGR1768-1)Archiv Baierbronn Amtsgerichts-Protkoll Kloster Reichenbach 1768-1786.  Gefunden und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 12.03.21