Vermögen 1607

Die Bürger von Obermusbach 1607

Die VermögenslisteKLST1607) von 1607 listet alle Obermusbacher Bürger in einer Zeit des Umbruchs auf.
Die Fürstenberger hatten 8 Jahre zuvor das Kloster Reichenbach annektiert, die Reformation war nicht abgeschlossen und der 30jährige Krieg stand vor der Tür. Im Laufe der nächsten Jahre sollte der Grundherr vom Kloster Reichenbach noch mehrmals wechseln.
Diese Liste war die Basis für die Vermögenssteuer. Sie wurde vom Schaffner (kaufmännische Vorsteher) Johann Neyffer am 24. Dezember 1607 erstellt.
Im nachfolgenden wurden als Auszug die Obermusbacher Bürger und nicht die der anderen Klosterdörfer aufgelistet. Uns zeigt diese Liste die Bürger von Obermusbach in einer Zeit, in der die Schreibung noch sehr lückenhaft war.
Bemerkenswert sind die unterschiedlichen Vermögen. Der normale Vermögenswert eines Lehengutsbesitzers betrug 400 bis 600 Gulden.
Die Witwe von Hans Klaist entsprach als Vermögen den zweifachen Wert eines normalen Lehenshofes, wobei der Sohn ebenfalls bereits den Gegenwert eines Hofes besaß.
Ebenso besaß die Familie Gree mit Vater und Sohn ein Vermögen das dem Wert von 3 Lehenshöfen entsprach.
Dagegen sind Hans Wißen und Theis Geistler wohl als Taglöhner zu sehen.

Keine der hier aufgeführten Familien sind nach Ablauf des 30-jährigen Krieges und der Pest-Pandemie in dieser Zeit noch in Obermusbach vorhanden. Lediglich die Familie Weisser ist über die weibliche Linie noch nachweisbar. Über den Grund für das Aussterben der Familien schweigen die Bücher.

Zusätzlich hat der Schaffner Neyffer der Vermögensliste einen Kommentar beigefügt und damit die mit der neuen Steuer verbundenen Probleme beschrieben. Diese Kommentar ist einmal in der Original Übersetzung und einmal in einer sinngemäßen Übersetzung aufgeschrieben. 

Vermögensliste Obermusbach 1607

Ausschnitt mit Hinweis auf grossen Schneefall und Jahreszahl 


Die im Original übersetzte Schrift finden sie unten. Hier die leicht der heutigen Schreibweise angepasste Abschrift: 

Blatt 4


Obernmuspach

Hanns Klaist seelig gewesener Schultheiß ist bis daher geschätzt worden um 1600 Gulden. Weil sich aber sein verlassene Witwe nach Undermuspach verheiratet hat und das Vieh mehreren Teils mit hinab genommen, können die von der Gemeindt die jenige Güeter so sie noch zu Obermuspach liegen hat anders nicht schätzen, als um 1850 Gulden. Es befindet sich aber in Ihrem Inventarium noch Schulden von 600 Gulden.Bleibt also noch an Vermögen —- 1250 Gulden,
Jacob Klaist, obgemellter Schultheissen seelig Sohns,P —- 400 Gulden. 
Hannß Gree, jetzig Schultheißen,P —- 1550 Gulden. 
Phillipp GreeP —- 400 Gulden. 
Michael PlöchlinP—- 286 Gulden. 
Summe:3856 Gulden  


Blatt 4b 


Obernmuspach 

Matheus LeixP —- 706 Gulden. 
Conradt HerrP —- 400 Gulden. 
Hannß MaulbretschP —- 622 Gulden. 
Alt Hannß Häberlin und sein Sohnes Gall HäberlinP —- 440 Gulden.
Jacob WeisserP —- 600 Gulden. 
Bernhart SchwemblinP —- 408 Gulden. 
Lorentz WaltzP —- 280 Gulden. 
Jacob WißenP —- 100 Gulden. 
Hanß WißenP—- 0 Gulden. 
Urban SchwemblinP —- 170 Gulden. 
Theiß GeislerP —- 60 Gulden. 
Jung Hanß HäberlinP —- 20 Gulden. 
Satz3811 Gulden 
Summa zu Obermuspach7667 Gulden. 

Im nachfolgenden der Kommentar in einer gedeuteten Übersetzung.
Schaffner Neyffer schreibt: 
Blatt 7b 
Es gab bisher in den Ortschaften keine Steuereinnehmer. Die Bürger haben nach einem Verzeichnis (hier ist bestimmt das Lagerbuch gemeint) ihre Steuern abgeliefert. Diese Abgabe hat der Schultheiß kontrolliert.
Die Untertanen haben von jedem hundert Gulden ihres Vermögens ihre Steuer bezahlt. Als Vermögen zählte hierbei Haus, Hof, Scheuer, Stall, Acker, Wiese, Gärten, Schulden, Bargeld und andere Wertgegenstände.
Die Untertanen, die kein Vermögen besitzen, haben einen Minimalbetrag von 19 bis 20 Kreuzer bezahlt.
Alle waren bemüht die dem Amt vorgeschriebene Abgabesumme von 205 Gulden zusammenzutragen. Damit die jüngst vom Landtag verabschiedete Steuererhöhung erfüllt werden kann, hat er, Neyffer, von sich aus die Steuer gleich um die Hälfte erhöht.
Die Untertanen haben jedoch erklärt das dies nicht möglich sein werde. Sie bitten deshalb darum, dass sie ihr Anliegen und ihre Beschwerde in Stuttgart vortragen dürfen. Er bittet deshalb, dass den Abgeordneten der Orte eine Reise nach Stuttgart, auf ihre eigene Kosten, gestattet werde damit ihnen den Landtagsbeschluß erklärt wird. Er selbst schlägt vor, es bei der bisherigen Steuer zu belassen, da durch die erhöhten Vermögensverhältnisse die Sollabgabe von 205 Gulden erfüllt, ja sogar mit 214 Gulden 50 Kreuzer überschritten würde. 
Außerdem bittet er um Entschuldigung, dass die Ablieferung der Steuer dieses Jahr so spät erfolgt. Dies liegt an den großen Schneefall, der ein Räumen der Straßen nicht möglich macht.
Geschrieben in Reichenbach am 24. Dezember 1607  
Untertäniger gehorsamer Schaffner Johann Neyffer  


Hier die originale Übersetzung: 
Blatt 4


Obernmuspach 


Hanns Klaist seelig gewesener Schultheiß ist bis daheer verschetzt worden umb
1600 Gulden. Weil sich aber sein verlassene Wittib gehn Undermuspach
verheurat und das Vieh mehren Theils mit hinab khommen, khönnen die von
der Gemeindt die jenige Güeter so sie noch zu Obermuspach ligen hat Aiger nit
Achten, alls umb 1850 Gulden. Es befindt sich aber in Ihrem Inventarium, das
Sie uff den Güeter hin und wider noch schuldig 600 Gulden.
Bleibt also noch —- 1250 Gulden, 

Jacob Klaissen, obgemellts Schultheissen seelig Sohns, P —- 400 Gulden. 
Hannß Grehen jetzig Schultheißen, P —- 1550 Gulden. 
Phillipp Gerhen P —- 400 Gulden. 
Michael Plöchlins —- 286 Gulden. 
Summe: 3856 Gulden  

Blatt 4b 


Obernmuspach

 
Mathes Leixen P —- 706 Gulden. 
Conradt Herren P —- 400 Gulden. 
Hannß Maulbretschen P —- 622 Gulden. 
Alldt Hannß Häberlins und seines Sohnes Gall Häberlins P —- 440 Gulden. 
Jacob Weissers P —- 600 Gulden. 
Bernhart Schwemblins P —- 408 Gulden. 
Lorrentz Walltz P —- 280 Gulden. Jacob Wißen P —- 100 Gulden. 
Hanß Wißen —- 0 Gulden. 
Urban Schwemblins P —- 170 Gulden. 
Theiß Geislers P —- 60 Gulden. 
Jung Hanß Häberlins P —- 20 Gulden. 
Satz 3811 Gulden 
Summa zu Obermuspach 7667 Gulden. 

Blatt 7b 

Uff den 3 Puncten zaigen sie ahn, das bißda-
hero kheine sonderbahen Personen zu Steürsetzern
verordnet gewesen, sondern es hab ein jeder
Schultheiß in seinem Fleckhen, was dem,
selbigen In der Schatzung Zuerlegen gebürth
Lauth einer verzaichnus so Ihnen Zugestellet
worden, die selbige einziehen und uff die
Bestimpt Zait den Anwälld Lüffern, die
Undthanen aber von jedem Hundt Guldin
Ihres gantz Vermögens, an Hauß, Hof, Scheuren,
Stallung, Äckher, Wüsen, Gärdten, Schulden,
Gülleten und andern Arth, und die gar nichts
vermächt nach gestallt Ihres gewinnens, etwa
19. 20. wenig oder mehr Kreuzer. Damit Sie, weil
sich das vermögen daß gantz Ampts nit soweit
erstreckht, die Steür völlig Allst 205 Gulden + erlegen
miessen.
Randbemerkung: + mögen zuweg bring 

Damit aber Jüngst gehalltenem Landtags Abschüd
wirkhlich nachgesetzt, und E. Fl. Gl. Beuelch
der gebür nach von mir gehorsamblich verricht
werde, habe Ich Jedem Undthanen sein bishero
geraichte Contribution, gleichmal umb das halb-
theil erhöcht, Aber Sie haben sich darob des ihnen
weil sie ohne das, wie E. Fl. Gl. zu eingang meiner
Closters Rechnung gnedig zu sehen haben, dem
Closter und der Marggrafschafft Baden andere
mehr Steüren Raichen miessen, solche Zu erstatten 

Blatt 8 

nit müglich sein werde, Zum Allerhöchsten Be-
schwerth, und mich gebeten, bey E. Fl. Gl. ven
Ihretwegen undthönig zu Soticitioren, das die-
selben, Sie zu füroringung Ihres Anligens und
Beschwerden, fürderlich vertagen gehn Sturttgarten
vertagen und sie darüber gnedig welltn ver-
hören lassen. 
Weil ich dan ohne dis Mittel bey den undthanem
nichts fruchtbarlichs getraune Auszurichten,
so were mein einfaltig und Underthönig
Guthachten, doch ohne Maßgebung, E. Fl. Gl.
liessen daß Closters Fleckhen Weiler unnd
Höf Abgeordnete Anwälldt uff Ihren Costen
gehn Sturttgarten, für deroselben Deputierte
Räth erfardn und Ihnen lest gehalltenen Landt-
tags Abschüd, weil sie nit darzu erfardt word,
nach Vetturff ereleren, hielte Ich Allsdann
darfür, Sie sich schuldig und gehorsamblich ergeben
würden. Und stehet zu E. Fl. Gl. mir hierüber
fernern gnedigen Beuelch Zu erthailen, Ob ich
bey der ernanten Und bestendig Steür der
205 Gulden solte verbleiben lassen, od weil das
Hauptguth, seidthero 3 ersten astimation nach
3933 Gulden gestigen, Uff jedes Hundert nach ein
ahrt darzu Addieren und Allso In Allen 214 Gulden
50 Krz. fürohin Zu E. Fl. Gl. Landschafft Einemmer
Hand solle lüfern lassen, welches Alles E. Fl. Gl.
ich hiermit gehorsamblich referieren und wegen 

Blatt 8b 

Spathen überschiekhens, weil ein grossen Schne ein-
gefallen und die Bahnen verwerffen, mich bey
dero selben hirmit undthönig endtschuldig, auch
zu dero Langwürig gnaden, wie Allewegen mich ge-
horsamblich beuehlen sollen, Actum Reichenbachden
den 24. Dettmbris Anno 1607 
E. Fl. Gl. 
Undthöniger
Gehorsamber 
Schaffner daselbsten
Johann Neyffer 

Bemerkung: Beuelch entspricht Befehl, die Abkürzung E.Fl.Gl. vermutlich „Eure fürstliche Gnaden“.


KLST1607)Archiv Baierbronn, Reichenbacher Amt Vermögensliste 1607.  
Gefunden und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 12.03.21