Eine vierte Wanderung entlang der Grenze zwischen Obermusbach und Igelsberg
Eine Wanderung an der Nord-Grenze von Obermusbach von der Bengelbruck bis zur Grenze von Pfalzgrafenweiler.
Bereits im Lagerbuch des Kloster Reichenbach von 1427 ist diese Grenze beschrieben.
Für den hier beschriebenen Teil ist folgendes geschrieben: „Vom Münchweg weiter bis in den Schaidgrundt (Scheidgrund) und aus dem Schaidgrundt raus bis in den Schneschlaif (Wasserscheide Bengelbruck) zwischen Reichenbach und Musbach und weiter in die Lach zwischen Igelsberg und Musbach zum Weiler Weg.“
Im Jahre 1557 wurde sie dann durch die Fürsten von Württemberg und Baden-Eberstein bestätigt. Ebenfalls wurde sie noch einmal im Lagerbuch des Klosteramtes Reichenbach nach dem 30jährigen Krieg im Jahre 1667 beschrieben. In dieser Zeit, kurz vor Beginn des 30jährigen Krieges, aber bereits nach der Annektierung des Klosters durch den Fürsten von Württemberg im Jahre 1595 wurden 1606 die Grenzsteine gesetzt, die heute noch stehen und die wir auf unserer Tour besichtigen wollen.
Alle alten Grenzsteine, so auch diese, sind geschützt und stehen unter Kleindenkmalschutz. Sie dürfen nicht beschädigt und entfernt werden. Dies war auch in früherer Zeit so. Wir lesen deshalb in einem Handbuch für den Wald- und Feldschütz aus dem Jahre 1904 folgendes:
„Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt im Walde Marksteine, Grenzsteine, Vermessungszeichen von ihrer Stelle entfernt, vernichtet oder unkenntlich macht.“
Hierzu sei bemerkt, dass 60 Mark dem Monatslohn eines Arbeiters entsprachen.
Die vierte Grenzwanderung von der Deponie Bengelbruck (früher Schneschlaif, der alte Begriff für Wasserscheide) bis zur alten Grenze von Kälberbronn (heute Pfalzgrafenweiler) wollen wir fortsetzen.
Wir parken an der Einmündung der Klosterstr. in die B294 und umgehen die Deponie auf dem Schotterweg auf der Talseite. Dieser Bereich heißt bereits 1425 die Krähenhart und der Schotterweg entspricht in etwa den 1425 beschriebenen Schneeschlaif, die Wasserscheide . Etwa 50 m bevor wir auf die Ausfahrt der Deponie treffen, geht nach rechts ein Weg ab. Dieser Weg entspricht dem alten Grenzverlauf zwischen Igelsberg und Obermusbach.
Im dichten nachwachsenden Wald auf der rechten Seite muss die Grenze verlaufen. Wir finden nur einige kleine Grenzsteine die vermutlich private Grundstücke markieren. Einige haben jedoch als Kennzeichnung auf je einer Seite ein M und ein F.
Nach 500 m kommen wir auf den „Brunnentrögerweg“, den wir nach rechts folgen und nach 20 m zu einer Weggabelung kommen. Hier zweigt der „Wäldlesweg“ nach links ab. Entlang diese Weges verläuft auf der rechten Seite in einem Abstand von 2 bis 10 m im Wald die Grenze zwischen Igelsberg und Obermusbach.
Etwa 50 m nach der Gabelung finden wir rechts vom Weg den ersten Grenzstein. Er hat als Kennzeichnung ein unbekanntes Zeichen LE. vermutlich das Zeichen eines Wald-Besitzers von Igelsberg. Dieser Stein scheint aber auch die Kommunalgrenze darzustellen.
Wir folgen den Wäldlesweg weiter.
Den nächsten Grenzstein finden wir 50 m weiter rechts vom Weg im Wald. Auch er hat die Kennzeichnung LE.
Nach weiteren 50 m zeigt ein Rot-Weißer Pfosten den Verlauf der Benzinpipeline. Auf dieser Strecke finden wir noch einige Steine jedoch ohne das OM für Obermusbach.
Vielleicht liegt das daran, das diese Grenze keine alte Oberamtsgrenze, sondern eine Grenze zwischen den beiden Klosterdörfern Obermusbach und Igelsberg ist. Beide Orte gehörten vor 1806 zum Klosteramt Reichenbach.
50 m nach dem Pipelinepfosten finden wir den nächsten Grenzstein.
Nach der nächsten Weggabelung folgen wir dem linken Weg mit den Pipelinepfosten.
Auf der rechten Seite im Wald ein Grenzstein mit OM-Kennung.
Ein weitere OM-Stein steht links an der Straße vor einem Wegabzweig.
Ein Grenzstein rechts der Straße nach etwa 50 m.
Im Anschluß an einen vergrasten Weg folgt der nächste Stein.
Wir folgen durch den Wald den Grenzverlauf entsprechend der Einkerbung auf den Grenzsteinköpfen.
Nach etwa 100m in Richtung der Einkerbung steht der nächste Stein.
Dieser Stein hat nur Hausmarken.
Nach 100 m folgt ein weiter Stein.
In Sichtweite der nächste Stein, vom Weg etwa 10 m links im Wald.
In 30m Entfernung sehen wir einen weiteren Stein.
Nach etwa 10 m ein Stein mit Hausmarken.
Es folgt ein kleiner Grenzstein mit einen etwas seltsamen Zusatzpfosten.
Es folgt ein Stein mit Holzkennzeichen.
20 m nach dem Flanschpfosten steht dieser Stein.
Nach 30 m folgt ein Stein etwa 20 m rechts vom Wäldlesweg.
Es folgt nach 10 m ein Parzellenstein mit nebenstehenden Leitpfosten.
Nach 50 m ein Grenzstein mit der Nr. 186.
Wir sind an einer Weggabelung und folgen dem linken Weg und nicht dem rechten Holländerweg.
Etwa 50 m nach der Gabelung steht rechts ein weiterer Stein.
Nach weitern 50 m finden wir am Boden eine Quadratischen neuen Stein.
50 m nach einer Wegeinmündung finden wir den nächsten Stein, jedoch ohne Kennzeichnungen.
Wir folgen den Weg etwa 500 m weiter ohne einen Grenzstein zu sehen.
Vermutlich sind sie beim Wegebau verschwunden.
Wir kommen zu einen Wegabzweig nach rechts. Folgen unserem Weg geradeaus weiter und sehen nach 10 m links am Baum die Wegbezeichnung „Elzenbronnersträßchen“.
Gegenüber diesem Weg geht nach rechts ein Grasweg ab. Diesen Weg folgen wir.
Nach etwa 10 m steht rechts etwas verborgen oberhalb einer Böschung der nächste Stein.
Nach etwa 50 m der nächste Stein.
Hier verläuft ein Stück der Grenze des Weiler Waldes. Diese Grenze wurde 1567 versteint. FH38-29)
Wir kommen auf den Weg den wir von der Grenzwanderung V kennen und wollen unsere Wanderung entlang der Ortsgrenze deshalb hier beenden und nach Musbach zurückkehren.
Hierfür folgen wir dem Weg weiter bis wir auf einen Schotterweg kommen. Diesen gehen wir nach rechts und nach etwa 100 m kommen wir zu einen Wanderwegzeiger der uns auf der gelben Raute nach Musbach führt.
Hier finden sie alle Grenzsteine von fast allen Seiten fotografiert.
FH38-29)Freudenstädter Heimatblätter 1938/39
Foto und Text von Hans Rehberg.
Letzte Änderung am 19.03.21