Lagerbuch 1667 Teil 142

Das Lagerbuch von 1667
14-2. Teil – Gebräuche und Gewohnheiten –
-Viehtrieb- 

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In diesem Teil werden Gebräuche und Gewohnheiten beschrieben. Da dieser Teil sehr lang ist wurden die vorhandenen Untertitel zur Aufteilung verwendet.
Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.

Obermuespach Des Fleckhens Alte Gebräuch und Gewohnheiten 

Seite 428b 

Wie es mit dem Abschlag der Waidt in Güttern: Und mit dem Vichtrib gehalten werden solle. 

Die Bann: und Öembs Velder, sambt denen außgegebenen Auchtgüettern, sollen uff Georgii: die gemeine Velder aber erst am Maytag abgeschlagen werdten;
Doch waß Junge Äckher sein, soll der Hirt das Erste Jahr, wann sie wider zue Graß ligen, im Früehling keines wegs darauff fahren, noch solche waiche Velder durch die Herdt vertretten laßen. 

Seite 429 

Der Aispach das Theilen genannt, Und das Höltzlin an denn Mauren Äckhern, soll Ein Kälberwaidt sein, Und soll man biß Jacobi mit der ochsen: und Khüeherdt nit darauff fahren, Es were dann Sach daß man der Kälberwaidt nicht bedürftig, oder die Gemeindt sich selbst vergleichen würdte, die Ochsenherdt zue gewiser Zeit dorthin gehen zuelaßen.
Die Ochsenherdt soll von dem Heüet die Gaßen gegen dem Aichholtz oder Weiler Steig hinaus uff die Allmeindt gehen, und die Khüherdt vor Jacobi nit dahin geloßen werden; 

Seite 429b 

Sondern die Khüeherdt soll vor Jacobi die Ober Gaß hinauß gehen gegen dem Reichenbacher Weeg. Nach Jacobi fahren beede Hirten uff die abgemehete offene Velder, Ein Jeder wo Er ohne Schaden fahren kan.
Und wann der Hirt bey Conrad Ziflens Hauß hinaus fahren will, solle Er neben der Kirchen im Dorff glasen, da dann alle Innwohner oben und unden im Fleckhen seßhafft schuldig seindt, Ihr Vich selbsten uff denn Platz zutreiben. 

Seite 430 

So aber der Hirt oben zuem Dorff hinaus fährt, solln Er unden im Dorff glasen, und das Vich allda gleich antreiben.

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ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.

AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.

Letzte Änderung am 14.03.21