Vogtgericht 1616

Das Vogtgericht von 1616

In diesem Teil wird das Protokoll des Vogtgerichtes vom 14. September 1616 wiedergegeben.
Zeitweise wurde das Ruggericht auch mit Vogtgericht bezeichnet, die Aufgabe hatte sich jedoch nicht geändert. Die Vogt- und Ruggerichte fanden jedes Jahr unter der Leitung des Vogtes vom Klosteramt Reichenbach statt. Alle Bewohner konnten ihre Beschwerden vortragen und durch das Gericht klären lassen.
Diese Protokolle zeigen auch die kleinen Probleme der Obermusbacher und wir wollen sie deshalb Veröffentlichen um unseren Lesern einen Einblick in das Leben auf dem Dorf im 17. Jahrhundert zu geben. Wichtig für den Heimatforscher sind auch die Namen der Prozessteilnehmer, da und für diese Zeit vor und um den 30jährigen Krieg die Kirchenunterlagen nur unvollständig vorhanden sind.
Original-Text ist mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Vielfach wird auch wegen der schlechten Lesbarkeit nur der vereinfachte Sinn des Protokolls übertragen. 
Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv.

 Ab hier Originaltext: 

Vogtgericht zue Obermuoßbach gehaltt dn 14ten Sept: Ao 1616
wegen des Alhiesig Jormorelchts.
wegen des Krey schie stens zue Dornstett.

UrteilKlage
Soll könfftig für gericht gehn Reichenbach beschaiden und durch Schultheissen und gemein zuevor die der Schad besichtigt werd.Jacob Kohler zue grüendell, habe In des Fleckhens Waldt uff dem Loch Im verhemmedt, etlich Stämmholz Ruge? fragt abgehawen.
wie obenDesgleichen des ? Perlin zue Undermuoßbach, so des Häberlins Missen? über und wider verbieten der gemeindt und des verstekens?, etlich Stämm in des Fleckhens Waldung abgehawen.
Solle 5 Schilling gleich denn Armen Kasten erleg.Hanns Häberlins Babelin?, habe wid sein Treur ausgegessen, seye einmahl des Abgebrochen da nicht lesbar 
Bernhardt Schwemblin habe diß Thon wider des Fleckhens Verkhündigung ein guet usserhalb Fleckhens zuhenden verlihen, und daßelbig zuvor einer Gemeindt nicht anzaigt. 
Ist nach eingenommenen bericht erkant, das rides ein Tag und nacht Im Schurg biossen?, oder indes 1 Schilling darfür bezahlen solle.Jacob Weisser sagt seine Söhne habe Ihme des bandt halbe Jerauser gerueft habe ein sollichs gar böß maul. 
Soll könfftig für gericht beschaid werd.Hanns Braun, Nachdem Ihm des dickhen Schweickhers Knecht zue Dornstetten  mit Holz über sein Veldt und durch des Hew hindurch gefahren, und er Ihme solliches Verwisen, hab er Ihne gleich darüber uff des allerhöchste geschendt und geschmäht.  
Philip GreeDie Illensperger leg mach neu we weeg sollte durch Ihren hernach durch des weyler Waldt faren. Soll der gemeindt könfftig in dem Hofgericht angebracht werd. 
Die bumbHannß Koch? sein frauw der Plochleren magt, und Tochterlen, Lorentz Waltz Tochter unnd Buob, hab Ihme nit allein die Kirsch im Dirrenbach abgebroch Anndern auch die frucht darumb Übel verwiest. Ist Ihme 2 Vtl Korn erkant word, die er mann Ihme lüfern solle. 
Soll sich in des Narrheußlen stell.Desgleichen Gall Häberlens Puab Hannß und Hannß Braunen buab so er bey Ihne haltt, hab Ihme die Apfel bey der Seegmihl abgebroch. 
Die Schwort bey der Seegmihl werd verschleift. Soll fürohin  die am thurn ströff verbotten sein, und die Jenige so ergriff gleich dem Schultheissen angezeigt werd. 
Vogtgericht zue Obermuosbach Ao 1616
ZurückblätternÜbersichtWeiterblättern

Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A516L Bü.6.
Aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21