Streit Kaufurkunde 1836

416 Jahre Streit zwischen Obermusbach und Hallwangen 

Prozeßakte 1836
Kaufnachweis von 1744

Im Jahre 1834 wurde der Prozeß zwischen Obermusbach und Hallwangen bezüglich der Grenzziehung im Schnepfenloch eröffnet. Hierzu lieferten die Obermusbacher einen Kaufnachweis von 1744.
Folgende Prozeßakten wurden transkribiert: 

Seite 8
Nr. 30. Decbr. 1836 von Obermusbacher Bürger übergeben.  

Kameralamt Dornstetten
Auszug
aus den Kloster Reichenbachschen
Lagerbüchern v. 1667 
1. Theil Fol. 215b bis 216 

Reichenbach
Ewige Bodenzinß
wegen der zu denen Feld Güthern
verliehenen Öhmd und Bann-
Gerechtigkeit 

Nachdem die mehiste Unterthanen dieser Schwarzwaldischen ra hier
Supplicando unterthänigst eingekommen Ihnen zu desto mehrerer
Beßerung ihrer einmächgen Wüsen, Mehfelder, Egartten und Freiwaiden
eine Oehmd und Banngerechtigkeit angedeyhen zu laßen, denenselben
auch in ihrem Gesuch gegen Erlegung eines zur hochfürstl. Rentkammer
angesezten Conceßions Geltts, und Raichung eines ewigen Canonis aus
jedem Morgen Felds u. Garden mittfahet worden so habe auch einige
Hintersaßen dieses Klosteramts bei denen zu den Ende abgeredeten
Fürstlichen Commihtarijs darum geziement Ansuchung gethan. Man hat
dahero auch diesem darinnen  

zu willfahren kein Bedenkhen getragen, und von Seiten einer
hochfürstlichen Rendt Cammer, gegen Bezahlung des auß jedem Morgen
angesezten Conceßions Geltts, die zwedihst ratificirte Oehmd und
Bannrechtsbrieff an die Innhaber der Güther ausgestellt, den jährlichen
Canonem aber hiesigem Closter in recocnitionem überlaßen und die
schriftliche ratification hierüber sub dato 24. Octbr. 1744 so der Rechnung
von 1744 bis 1745 Fol. 93 M. No. 17 beigelegt zu finden, gnädigst ertheilt,
und solchen nach hat das Closter Reichenbach aus folgenden Güthern allda
von dergleichen Bann- und Oehmd-Recht an Ewigen Bodenzinnßen
fürterhin auff Martiniy zu erheben. 

II. Theil Fol. 543
Obermuespach
Ewige Bodenzinß
Wegen der zu denen Feld Gäthern
verliehenen Oehmd und Boden- Gerechtigkeit 

Was vom 1. Fol. 215b bei Reichenbach unter solcher rubric mit rechenria?
praeomittirt worden, das ist auch in den Amts Ort Obermusbach von deßen
Huntersaßen gebetten und dazuhalten  

auch willfahet worden
Und gehalten an solcherley Ewigen Bodenzinßen zum Closter Reichenbach,
jedesmalen auff Martiniy folgend. 

Die richtige Aussage beurkundet
Dornstetten, den 29. December 1836
K. Kameralamt   Mucht Hambrehten

Dokument ist mit Siegel versehen

Basis sind die Unterlagen: Stadtarchiv Freudenstadt (Gerichtsakte 21).
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 15.03.21