Gemeinderat Protokoll 1848 Teil 2

Gemeinderats-Protokoll von 1848 bis 1864
– die Jahre 1848 bis 1858 –

Die Jahre 1848 bis 1858 sind auf der vorherigen Seite.

Im Gemeinderaths-Protokollbuch sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir haben hier die in altdeutscher Handschrift (Kurrentschrift) geschriebenen Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1848 bis 1864 darzustellen. Zur Kürzung der Seitenlänge haben wir dass Buch in zwei Teile aufgeteilt.
Das Original ist Kursiv geschrieben.
Ein x entspricht einem nichtleserlichen Wort und ein ? ein nicht sicher gelesenem Wort.
Vor einer Unterschrift im Protokoll ist immer ein Kurzzeichen, wir haben an Stelle dessen das Wort „Unterschrift“ geschrieben.
Beschrieben ist im Protokollbuch immer nur eine Seitenhälfte, auf der leeren Seitenhälfte sind teilweise Ergänzungen geschrieben die wir als Randbemerkungen tituliert haben. Randbemerkungen in Bleistift wurden vermutlich von der kontrollierenden Behörde im Rahmen des Ruggerichts ausgeführt.

Verhandelt den 28 Januar 1859
Gottlieb Ziegler, Schuster v. Herzogsweiler schuldet der dißeitigen Gemeindecaße ein Capital von 600 f zu 5 % verzinßlich und hat 2fache Versicherung hirfür eingelegt.
Derßelbe hat nun das Capital unter der Bedingung der Gemeinde gekündigt, daß ihm von mehreren Seiten betreffendes Capital zu 4 1/2 % angetragen und er somit, wenn er hier 5 % bezahlen müße das Capital heimbezahle, wenn man sich aber mit 4 1/2 % prozent begnüge, so bleibe dißes Capital auch noch ferner stehen. Da nun überall Gelder zu 4 1/2 % Verzinßung ausgeliehen werden, betreffender Schuldner ein guter Zinßzähler ist, so wird von dem Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen dießes Capital vom Januar d.J. an zu 4 1/2 % dem Schuldner zu belaßen. Ein königl. Oberamt soll durch dißes Protokoll-Auszug um die Genehmigung gebeten werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Seeger Mast
& Bürgerausschuß Schneider Döttling Frey 

Verhandelt den 1. Merz 1859 vor dem Gemeinderath
Der ledigen Chatarina Frey, Tochter des Johannnes Frey hier wird bezeugt,
1. daß sie Vermögen besitzt 400 f,
2. daß das angezeigte Unzuchtsvergehen ihr erstes ist, daß dießelbe
3. noch nie gestraft wurde.
Beurkundet Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet Seeger 

Den 20. Juni 1859
Der zur ordentlichen Wahl der Waisenrichter versammelte Gemeinderath wählt unter Leitung des OB M? aus seiner Mitte:
1. Joh. Adam Bohnet
2. Johannes Mast
3. Mattheis Ziefle
Dieselben werden auf ihren als Gemeinderath geleisteten Diensteid verwiesen.
Zur Beglaubigung Schultheiß & Gemeinderath Braun Mast Ziefle Bohnet Seeger
Randbemerkung: vr x Sh R Georgii ? 

Verhandelt den 24. Juni 1859
Da auf den 1. Juli d.J. die Bürgerausschußwahl wieder fällig ist, so wurde heute zur Wahl des Bürgerausschußes geschritten, das Ergebniß der Wahl ist, daß da bei einer so geringen Bürgerzahl ein Wechseln der Bürgerauschußmitglieder nicht thunlich ist, die älteren wieder gewählt werden, nämlich:
Michael Schneider Bauer als Obmann,
als weitere Mitglieder Johannes Frey und Johann Martin Döttling, dießelben haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt, und wurden heute auf ihren früheren Diensteid ausdrücklich hingewießen.
Unterschriften Schneider Döttling Frey
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger 

Obermusbach Verhandelt den 19. December 1859 vor dem Gemeinderath
Jakob Friedrich Braun, Bauer und Schultheiß hier trägt heute dem versammelten Gemeinderath vor, daß er zu seiner Ligenschaft an Gütern den Pfärch aufs Jahr 1860 32 Pfärchnächte brauche. Da dem Schultheißen die persönliche Theilnahme an Pfärchverleihungen gesetzlich untersagt ist, so beschließt der Gemeinderath nach genommener Prüfung das obigen Vorbringen besagte Pfärchnächte dem Schultheißen auf das Jahr 1860 zu verwilligen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Bohnet Mast Ziefle Seeger 

Verhandelt den 19. Decber 1859
Zufolge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regblt. Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath December vorzunehmen.
Durch Beschluß des Gemeinderaths und Bürgerausschuß wurde unter dem 24 November 1851 der 18 December zur Ergänzungswahl festgesetzt. Nach vorangegangener Wählerliste hat man auf heute den 19. December da der (18. December ein Sonntag ist) und dabei zuerst beschlossen, daß das Gemeinderaths-Colegium bis auf weiteres auf 4 Mitglieder zu belaßen. Es hätte also ein drittel also ein Mitglied aus dem Gemeinderath auszutreten mit der Bestimmung, daß der austretende wieder gewählt werden darf. Durch das Loos hat auszutreten Matheis Ziefle. Mit allen Stimmen mit Ausnahme seiner eigenen wurde wieder gewählt, Matheis Ziefle, so daß das Gemeinderaths-Colegium besteht außer dem Schultheißen aus Johann Mast, Johann Adam Bohnet, Johann Adam Seeger und Matheis Ziefle. Matheis Ziefle hat sich zur Annahme auf die ihn gefallene Wahl bereit erklärt und nachdem dieße Wahl von keiner Seite angefochten wurde so wurde auf seinen früheren Diensteid ausdrücklich hingewiesen. Unterschrift Mathäus Ziefle
Zur Beurkundung und die richtige Abzählung der Stimmen, Gemeinderath Braun Mast Bohnet Ziefle Seeger & Bürgerausschuß Schneider Döttling Frey 

Verhandelt den 7. Januar 1860
Maurermeister Hornberger von Reichenbach hat sich wegen leidender Gesundheit entschlossen die Ortsfeuerschau hier abzugeben. Es wird nun heute beschlossen die Ortfeuerschau hier dem Jakob Doster, Zimmermann in Untermusbach gegen ein Taggeld von 48 Kreuzer zu bestellen welcher um so weniger beanstandet wird als derselbe Doster auch die Feuerschau für Untermusbach besorgt.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun Ziefle Seeger Bohnet
& Bürgerauschuß   Schneider  Döttling   Frey 

Verhandelt den 28 Februar 1860
Aus Veranlaßung daß der Pacht des Farrenhalters bis Georgii d.J. zu Ende geht, auch der gegenwärtige für die Gemeinde verwendeter Farren bei der letzten Visidacion dem Schaugericht nicht gefallen und entsprochen hat, so wird Beschlußes der der bürgerlichen Colegen gemäß des Farrenhalten wieder im Abstreich verpachtet.
Dem Pacht werden folgende Bedingungen zu Grunde gelegt.
1. Der Pacht ist gültig von Georgii (23. April) 1860 bis Georgii 1863 also auf 3 Jahre.
2. Der Pächter hat den Farren selbst anzuschaffen und bleibt sein Eigenthum. Es wird aber Bedungen ausdrüklich daß nur ein ganz tauglicher und tüchtiger Farren angeschaft wird, und wenn ein Farren angeschafft würde , welcher den Gemeinde und dem aufgestellten Schaugericht nicht entsprechen sollte, so hat der Pächter den Farren ohne weiteres zu entfernen, und auf seine Kosten einen tüchtigen und tauglichen Farren anzuschaffen.
3. Behält sich der Gemeinderath unbedingt noch 3 Tag die Wahl bevor, welchem unter den Steigerer der Pacht zugesagt wird.
4. Die Ausbezahlung des Pachtgeldes geschieht alle Jahr auf Georgii aus der Gemeindecaße und zwar auf Georgii 1861 das erste mal.
5. Außer dem Pachtgeld hat der Pächter sonst lediglich keine Ansprüche an die Gemeinde zu machen.
Michael Schneider fordert 100 f,
Adam Seeger 99 f,
Schneider 95 f,
Martin Wurster 90 f,
Adam Seeger 89 f,
Martin Wurster 88 f,
Michael Schneider 87 f,
Wurster 84 f,
Michael Schneider 83 f,
Martin Wurster 82 f.
Da sich kein Mindergebot erzielen läßt, so wird das Farrenhalten dem Michael Schneider um jährlich 83 f überlaßen. Unterschrift Michael Schneider
Genehmigt den 8. Merz 1860 Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Mast Seeger 

Verhandelt den 16. April 1860
Dem Gottlieb Binz, Mäußefänger wird der Vertrag als Mäußefänger auf das Jahr 1860 mit dem Anfügen wieder verlängert, daß da derßelbe nunmehr ein eigen Bett angeschafft hat statt bisher 18 f nun auf das Jahr 20 f fix Belohnung erhält aber nur in dem Fall, wenn er das Ungeziefer zur Zufriedenheit der Güterbesitzer vertilgt.
2. Für den verstorbenen Pfärchwächter Ziefle wird Johann Adam Bohnet, Gemeinderath mit allen Stimmen gewählt. Die Annahme der Wahl auf 1 Jahr. Unterschrift Bohnet
3. Für den kürzlich verstorbenen Gemeiderath Matheis Ziefle wird heute, da blos noch ohne den Schultheißen 3 Gemeinderathsmitglieder bestehen heute zur außerordentlichen Wahl eines Gemeinderaths geschritten und es haben die wahlfähigen Bürger alle abgestimmt, das Ergebniß ist folgendes.
Michael Schneider, bisheriger Obmann des Bürgerausschußes wurde mit Ausnahme seiner eigenen Stimme mit allen Stimmen zum Gemeinderathsmitglied gewählt, derßelbe hat sich zur Annahme auf die ihn gefallene Wahl bereit erklärt. Unterschrift Schneider

Ferner für den vornen genannten Waißenrichter Ziefle wird heute der Gemeinderath Johann Adam Seeger, Gemeinderath als Waißenrichter gewählt, und sogleich verpflichtet. Die Annahme der Wahl, Unterschrift Seeger 
Vorstehende Verhandlungen beurkunden Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Mast & Bürgerausschuß Ob. Schneider Döttling Frey
1. Randbemerkung: Der 27. April 1860 wurde der neu gewählte Gemeinderath Michael Schneider fürmlich beeidigt. Unterschrift Michael Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet
2. Randbemerkung in Blei: Commundienst ersetzungswahl 159  

Verhandelt am 16 April 1860
Aus Veranlassung der Verlassenschafts-Theilung des verstorbenen Gemeinderath Mathäus Ziefle werden für dessen minderjährigen Kinder folgende Pfleger aufgestellt u. für
1. Johann Martin geb. 13. Juni 1837, welcher ist übrigens demnächst von der Minderjährigkeit disponcion tretten will
2. Christina geb. 26. Januar 1849, Zwilling
3. Johannes geb. 26. Januar 1849, Zwilling
deren Schwager Johannes Hofer, Gemeindepfleger u. Müller von Grünthal, für
4. Eva, geb. d. 11. April 1845
5. Mathäus geb. 22. Mai 1853
deren Oheim Georg Dölker, Bauer in Wittlensweiler.
Beide Pfleger wurden sogleich in Pflichten genommen.
Dies beurkunden die Pfleger Unterschrift Hofer Dölker
zB Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider
Randbemerkung: Unterschrift Amts-Notar nicht leserlich 

Verhandelt den 8. Juni 1860
Der ledigen Anna Maria Wurster, Tochter des Johann Martin Wurster welche sich in gesegneten Umständen befindet wird bezeugt, daß
1. sie an Vermögen besitzt Muttergut 7040 f, daß
2. das angezeigte ihr erstes Unzuchtvergehen ist.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bonet Seeger Schneider 

Verhandelt den 22. Juni 1860
Johannes Mast schon seit 11 Jahren Gemeindepfleger hier will sein Amt als solcher niederlegen, da ihm solches aus triftigen Gründen wegen anderweitiger Geschäften entleidet ist.
Indem man nun dem Mast seine Bitte gewährt und zugleich seine 11jährige Dienstzeit als Gemeindepfleger für deßen gute Amtsführung dankt, wird heute zur Wahl eines neuen Gemeindepfleger geschritten.
Bevor nun die Abstimmung erfolgt ist, wird die Besoldung des neuen Gemeindepfleger reguliert, und es wurde beschloßen, daß da die Einnahmen und Ausgaben bei dießer Caße sich jährlich auf 1800 f beläuft, auch der Geldeingang bei den vielen auswärtigen Steuerpflichtigen mit viel Mühe verbunden ist, die Belohnung auch des neuen Rechners auf die nächsten 3 Jahre vom 1. Juli 1860 bis 1. Juli 1863 auf welche Zeit die Wahl gültig ist jährlich auf fixe 30 f festzusetzen.
Bei der Abstimmung an welcher sämtliche Wahlfähige Bürger abgestimmt haben wurde Michael Schneider mit Ausnahme seiner eigenen sonst mit allen Stimmen zum Gemeindepfleger erwählt. Weiter wird beschloßen, daß da Schneider nicht nur ein guter Haushälter ist, sondern ein sehr Vermögelicher Mann, so wird demßelben die Einlagerung einer förmlichen Caution erlaßen, und sich mit der interlaßion seiner Ehefrau Chatarina einer geb. Kühnle sich zu begnügen.
Die Annnahme der Wahl auf 3 Jahre. Unterschrift Michael Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger & Bürgerausschuß Ziefle Döttling Frey
1. Randbemerkung: Abschrift des K. Oberamt Freudenstadt
Genehmigt
Schneider ist zu beeidigen und sind ihm die Artikel 419, 420, 421, 422, 423, 424 des Strafgesetzbuches v. 1839 / 7 Regblt vorzulesen sofort aber die Akten mit Vollzugsbericht wieder vorlegen. 
2. Randbemerkung: Den 3. Juli 1860
Wurde der neu gewählte Gemeindepfleger Michael Schneider förmlich beeidigt, vor dem versammelten Gemeinderath und in sein Amt eingewießen. Die Artikel des Strafgesetz Buches 419-424 wurden demßelben deutlich vorgelesen-
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Mast Seeger
3. Randbemerkung Dem Gemeindepfleger Schneider wurde die Aufbewahrung der Capitalpriefe übertragen. 

Verhandelt den 22. Juni 1860
Für den als Gemeinderath gewählten Bürgerausschußobmann Michael Schneider wurde heute die Ergänzungswahl des Bürgerausschußes vorgenommen, das Ergebnis war, daß der neu eingetretene Bürger Johann Martin Ziefle welcher unter dem 13. Juni 1860 von der Minderjährigkeit dizsoniert wurde mit Ausnahme seiner eigenen sonst mit allen Stimmen zum Bürgerausschußobmann gewählt wurde, so daß der Bürgerausschuß besteht aus: Johann Martin Ziefle als Obmann, Johann Frey und Johann Martin Döttling.
Ziefle hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt, wie auch die Übrigen Mitglieder im Bürgerausschuß verbleiben.
Unterschrift Obmann Ziefle, Döttling, Frey
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider
Randbemerkung: Die Beeidigung des neu gewählten Obmann des Bürgerausschußes am 21. December 1860. Unterschrift Johann Martin Ziefle
Zur Beurkundung Schultheiß Braun

Verhandelt den 8. August 1860
In der Klagsache des Johannes Frey und Johann Martin Döttling Bürger von hier Holzgerechtigkeit-Verkäufe betreffs wurde heute zwischen dem Gemeinderath und den oben gedachten Klägern eine Verhandlung und Übereinkunft dahin gepflogen, daß auf Grund einer endgültigen Verhandlung vom 15. December 1842 vom K. Oberamtsgericht Freudenstadt geschehen wo es heißt
unter §3.
– das Recht der Activbürger von Obermusbach auf Befriedigung ihrer Bedürfniße an Bau, Brenn und Hang? geschirrHolz und zum Feldbrennen erforderliche Reißechholzes ist durch die Abfindungssumme von 2500 f gleichfalls abgekauft und es haben die Bürger als solche von nun an aus dem Walde der Betz kein Holz mehr zu fordern, sondern erhalten ihren Bedarf unmittelbar von der Gemeinde.
§ 7 heißt es
die Gemeinde ist verbunden den Activbürgern als solchen ihre bisherigen Nutzungen aus dem Wald der Betz. nunmehr aus dem ihr zugesicherten Capital zu gewähren.
Bevor nun zur Vertragssumme geschritten wird, stellen die Kläger Frey und Döttling die Bitte, daß sie die seitherige Nutzung, des Bedarf an Streue wie bisher beziehen dürfen und ihr eigenes Vieh unter die Viehherde getrieben werden darf, welches denßelnen inn stets wiedrruflicher Weise auch gestattet wird.
Randbemerkung im Mitteleren Teil des Textes: ungültig
Es fehlen auch die entsprechenden Unterschriften, offensichtlich ist man sich nicht einig geworden.

Obermusbach Verhandelt den 31. August 1860
Da bei dem Farrenhalter Michael Schneider die Viehseuche ausgebrochen ist, welches der Oberamtsthierarzt Kober bei seiner Visidation am 23. und 24. August bestätigte, so wird heute die Anschaffung und Unterhaltung eines anderen Farren berathen und beschloßen, daß
1. Bei den gegenwärtigen Verhältnißen ein tüchtiger Zuchtstier aus der Gemeindecaße anzuschaffen seie, welcher so lange Eigenthum der Gemeinde bleibt, bis weiteres bestimmt wird.
2. Es soll das Farrenhalten in profisorischer Weiße demjenigen übertragen werden, in deßen Stall voraussichtlich lauter gesundes Vieh ist, und die Vütterung und Behandlung am zweckmäßigsten erscheint.
3. Verzichtet der seitherige Farrenhalter Schneider auf alle Ersatz-Ansprüche und ist zufrieden mit der zu berechnenden Belohnung vom 23. April bis 23. August 1860 unter blt. 88 jährlich 83 f betrug also auf 4 Monath.
4. Die Pachtzeit ist auf stets widerrufliche Weiße festgestellt, so daß dem Pächter die Aufkündigung, sowie dem Gemeinderath der Pacht gekündigt werden kann.
3. Wird zum Einkauf eines Farren der x Gemeindepfleger Mast beauftragt.
Es wird nun unter dießen Bedingungen zur Abstreichverhandlung geschritten, und da sich gar kein Liebhaber zeigte, so hat sich Schultheiß Braun erbotten, unter obigen Bedingungen das Farrenhalten vom 1. September 1860 an zu jährlichen 83 f dreyundachtzig Gulden zu übernehmen, was von der versammelten Bürgerschaft recht gerne bewilligt wurde. Dieße Verhandlung soll dem K.Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Schneider Mast
& Bürgerausschuß Ziefle Döttling Frey
Randbemerkungen mit Bleistift: vorgelegt, Ruggericht 6. Okt. 1866

Verhandelt den 3. Decber 1860
Beschließt der Gemeinderath für das kommende Jahr 1861 wiederholt mit der Schäferei fortzufahren, dießelbe soll aber ausgeschrieben werden in öffentlichen Blättern, und wenn ein geeigneter Erlös aus der Weide nicht erziehlt wird, der Gemeinderath weiteres in dießer Beziehung vorbehält, ob eine Schäferei weiteres bestehen soll oder nicht.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Schneider

Verhandelt den 21. Decber 1860
Nach dem Ruggericht-Rezeßbuch vom 8. Okt. d.J. wurde zum Rezeß gemacht, daß da der Bürgerausschuß blos aus 3 Mitglieder besteht, alsbald ein 4tes Mitglied gewählt werde.
In der heutigen Sitzung wurde nun Sebastian Frey, Leibgedinger in den Bürgerausschuß gewählt, und nachdem derßelbe sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt hat, wird derßelbe sogleich förmlich beeidigt.
Die Annahme der Wahl und die Beeidigung. Unterschrift S.Frey
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger 

Verhandelt den 9. Janner 1861
Aus Grund der Verehlichung der Anna Maria Wurster, Tochter des Johann Martin Wurster welche sich nach Reichenbach zu verehlichen gedenkt wird bezeugt, daß
1. dießelbe der Erlös der Unterpfänder wie solche im Unterpfandbuch beschrieben anzusprechen hat wovon aber in Nutznießung bei dem Vatter stehen der 2/3tel Antheil am Wohnhaus im Anschlag von 2000f so daß das Vermögen der Wurster der Erlös der Unterpfänder sich auf noch etwa 6000 f belaufen kann.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider Seeger 

Verhandelt den 8. März 1861
Johann Martin Wurster hier will bei der zuständigen Gerichtsbehörde um Aufhebung seiner seit im Jahr 1851 bestehenden Vormundschaft bitten und trägt vor:
Im Jahr 1851 habe ich auf Veranlaßung des damaligen Oberamtsrichter Beyzole auf meine Vermögensverwaltung verzichtet und befinde mich auch unter dießer Zeit unter der Vormundschaft des Johann Adam Bohnet. Der Beweggrund mag darin seinen Grund gehabt haben, daß ich zu dießer Zeit oft nicht das gehörige Maas in Beziehung des geisten getränks eingehalten habe. Es ist übrigens allgemein bekannt, daß ich eben zu dießer Zeit 7000 f Bürgschaftsschulden an das K.Kameralamt zu bezahlen hatte und soh mein schönes Vermögen ruiniert und dem Gant nahe, und daher laßen sich die damaligen Vorkommiße auch gewiß auf das gerechte x entschuldigen. Seitdem nun jene schwere Schuld getilgt ist und mein Vermögen  sich wieder besser gestaltet, glaube ich meine Bitte möchte bei der zuständigen Behörde ein williges Ohr finden und meine unterthänigste Bitte gnädigst gewähren.
Unterschrift Wurster
Zeugniß
Wir die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinsraths beurkunden hirmit daß Wurster vor Belangung dießer Bürgschaftsschuld ein ganz geordneter Mann war und in Folge deßen sich unordentlich betragen, daß seit dieße Schuld bezahlt ist der Bittsteller wieder einen geordneten Lebenswandel führt auch deßen Vermögensverhältniße wieder geordnet sind, was dadurch bewiesen wird, daß er seiner im Jan. d.J. verheuratheten Tochter 6000 f Vermögen gab. Da3. kein Grund mehr vorhanden ist, daß betreffende Vormundschaft noch länger fortbestehen sollte da Wurster selbst zu seinem Vermögen Achtung genug gibt und eine Verschleuderung oder Vernachläßigung durchaus nicht zu befürchten ist.
Der Gemeinderath empfiehlt deßhalb das vornen stehende Gesuch des Wurster auf das Angelegenste und bitte Ein Königl. Oberamtsgericht aus besagten Gründen den Bittsteller seiner Curatel zu entheben.
Gemeinderath Braun Mast Bohnet Schneider Seeger 
Randbemerkung:
Copia
An den Gemeinderath Obermusbach
In der heutigen Gerichtssitzung wurde beschlossen von der seiner Zeit verfügten Bevormundung des Johann Martin Wurster Bauer in Obermusbach abzustehen, und die öffentliche Verwaltung aufzuheben, wovon dem Gemeinderath zur Eröffnung an Wurster und zur Besorgung des weiteren, ins besonderer die öffentliche Bekanntmachung Mittheilung gemacht wird.
Eröffnungsbescheinigung ist vorzulegen.
Freudenstadt den 11. Oktober 1861
Königl. Oberamtsgericht Georgii
Von vorstehenden Erlaß heute Kenntniß genommen und dem Wurster auch seinem ganzen Umpfang eröffnet. den 18.Oktober 1861 Unterschrift Wurster
Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 27 März 1861
Da wegen der vielen auswärtigen Güterbesitzer, und der verminderten Bürgerzahl die Verköstigung die Verköstigung des seitherigen Mäusefänger Binz für die wenigen Bauren als lästig und ungerecht erscheint, so wird von dem Gemeinderath beschlossen, Daß dem Mäusefänger Binz bei der Selbstverköstigung anstatt bisher 20 f nunmehr 40 f vierzig Gulden aus der Gemeindecaße verwilligt wird, der Gemeindepfleger darf an den Binz aber nur Zuschlag leisten, wenn er sich von der Thätigkeit des Binz überzeugt hat, oder hat eine Anweisung des Ortsvorsteher, wonach die Bezahlung angewiesen ist zu bezahlen.
Der angestellte Mäußer. Unterschrift Benz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seger Schneider 

Verhandelt 20. Mai 1861 / 10. Juni 1861
Da bei der geringen Bürgerzahl das Fahren der vielen Feld und Güterweege die größten Schwierigkeiten verursacht, so wurde unter dem 6. Juni von dem Gemeinderath im Einverständnis des Bürgerausschusses beschlossen, die sogenannte Eichholzgasse vom Hause des J. Martin Ziefle an bis zum Ausgang der Äcker im Aichholz auf Kosten der Gemeindecasse an der wenigst bietenden zu veraccorddieren und nachdem man dieses Vorhaben hier und in den benachbarten Orten durch besondere Ausschreiben bekannt gemacht hat unter nachfolgenden Bedingungen zur Abstreichsverhandlung geschritten.
1. Bei den Aker des Ochsenwirth Seeger im Auchtäker ist die früher bestandene Auskehr des Waßers wieder anzubringen, deßgleichen die Auskehrung bei dem Felde des Johannes Mast auf dem Rodt und die Weege gehörig aufzufüllen.
2. dem Pächter der Gaße wird  überhaupt das Recht eingeräumt, das Wasser an jeder thunlichen Stelle vom Weege abzukehren.
3. das Reisach zum Ausfällen wird von der Bauernschaft angewießen.
4. von der abgebrochenen Kirche wird kein Material abgegeben, und es bleibt den Pächter überlassen den Bedarf an Steinen und sonstigen Sachen sich selbst zu beschaffen.
Der Pacht ist gültig vom 10. Juni 1861 bis 10. Juni 1866 also auf 5 Jahre.
5. die Ausbezahlung geschieht auf Anweisung des Gemeinderaths zu 2/3tel auf Martini, zu 1/3tel nach einem Jahr, es wird übrigens nach volbrachter Arbeit auch eine Abschlagszahlung verwilligt.
6. die Genehmigung dießer Verhandlung wird sich von dem Gemeinderath unbedingt vorbehalten
7. Jeder Pächter hat einen tüchtigen Bürgen zu stellen
8. die Gaße muß so hergestellt werden, daß mit schwer beladenen Fuhrwerken gut fortzukommen ist, auch durchaus hoch geladenen Waagen nicht umwerflich ist
9. die betreffende Gaße wird in 2 Theile abgegeben nehmlich ein Theil vom Hauße des Martin Ziefle bis zum sog. Fall, den 2ten Theil von den Fall bis zum Ausgang des Eichholzäkers.
Es wird nur der unsterste Theil ausgebotten vom Hauße des Ziefle bis zur Fall.
Dieße Streke erhielt Adam Burghardt von Frutenhof um jährlich 29 f.
Unterschrift Adam Burkhardt
Dieße 2te Streke erhielt Gottlieb Schöttle jung um 29 f 30 Kr pro Jahr.
Unterschrift Gottlieb Schöttle
Diese Weegstrecken werden wegen zu großen Preißen nicht genehmigt.
Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 13. Juni 1861
Michael Herbstreut Weber und Ortsdiener in Aach schuldet zur hießigen Gemeindepflege Capital von den 6. April 200 f zu 5 % und hat bei dem Gemeinderath um Zinsermäßigung von 5 % zu 4 1/2 %  nachgesucht, da man überall zu 4 1/2 % Geld haben könne.
Der Gemeiderath beschließt, dem Bittsteller seinem Wunsch zu entsprechen mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß wenn Hebstreuth den Zins innerhalb 4 Wochen nach dem Verfallstermin bezahlt, deßelben das Capital zu 4 1/2 % belaßen werden solle, und zwar vom 6. April 1861 an.

Zur Beurkundung Gemeinderath Braun 

Das Protokoll ist durchgestrichen und mit einer Schlußbemerkung versehen: Nachträglich. Nach einem K.-Oberamts-Rezeß vom 6. Oktober 1860 soll das Capital des Michael Herbstreuth von Aach mit 200f f, welches nicht mehr gehörig versichert ist ganz oder theilweise heimbezahlt werden, und deßwegen kann von einer Zinsermäßigung keine Rede sein.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun 

Verhandelt den 29. Juni 1861
Da auf den 1. Juli gesetzlich die Wahl des Bürgerausschußes zu geschehen hat, so wird Einem Königl. Oberamt durch dießen Protokoll-Auszug die gehorsamste Anzeige erstattet, daß wegen der gegenwärtige nach bestehender geringer Bürgerzahl eine förmliche Wahl, Wechsel des Bürgerausschußes nicht stattfinden kann. Es haben sich aber die seitherigen Bürgerausschußmitglieder als Johann Martin Ziefle als Obmann, Johann Martin Döttling, Johannes Frey, Sebastian Frey zu Protokoll erklärt, daß sieh auch auf die nächste Periode im Bürgerausschuß verbleiben wollen. Dießelben wurden als schon beeidigt wieder auf ihren früheren Diensteid ausdrücklich hingewießen.
Unterschrift Ziefle Döttling Frey Frey
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 29. Juni 1861
Da der unter dem 1. September 1860 an Schultheiß Braun verpachtete Farrenhaltung wegen genügender Räume? zur Sprungstätte vom Schultheißen gekündigt wurde, so wurde heute zur wiederholten Verpachtung des Farrenhaltens unter folgenden Bedingungen geschritten:
1. Der Pacht ist gültig vom 1. Juli 1861 bis 1. Juli 1864 also 3 Jahre.
2. Der Pächter hat den am 1.September v. Jahres gekauften Farren zu übernehmen und zu behalten so lange derßelbe zu dießem Dienst tauglich ist. Nachdem derßelbe nicht mehr tauglich ist, wird derßelbe auf Rechnung der Gemeinde verkauft, und dagegen wieder ein anderer Farren von der Gemeindecaße angeschafft, so daß sich der Farrenhalter um den Ein und Verkauf des Farren nicht zu bekümmern hat, sonder wie schon gesagt auf Rechnung der Gemeinde geht.
3. Dem Farrenhalter wird gute Fütterung und Reinlichkleit des Farren zur Pflicht gemacht, wie überhaupt der Farren mir der möglichsten Schonung zu behandeln ist, und es wird sich von dem Gemeinderath vorbehalten, daß wenn der Farren nicht gut gehalten wird oder sonsten vernachläßigt, derßelbe sogleich wieder anderwärts zu verpachten.
4. Der Farrenhalter hat zur Sprungstätte einen geeigneten Platz zu wählen, welcher den vorübergehenden nicht offen gestellt sein darf. Nach verschiedenen gebotten erhält denßelben vom 1. Juli 1861/64 um das Mindest-Angebot von 100 f einhundert Gulden per Jahr Johann Martin Wurster Bauer hier. Unterschrift Wurster
Da sich von Wurster die geeignete Behandlung und Futterung erwarten läßt, so wird beschloßen dem Wurster das Farrenhalten um jährlich 100 f zu übertragen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Schneider & Bürgerausschuß Ziefle Döttling Frey 

Verhandelt den 24. August 1861
Der Farren welcher für die Gemeinde am 1. September v. J. gekauft wurde und seit dem 1. Juli d.J. dem Martin Wurster hier zur Fütterung und Verpflegung übergeben wurde, ist zum Dienst nicht mehr brauchbar. Es wurde deßhalb von beeden Colegien beschloßen: dießen Farren heute im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen jedoch unter Genehmigungsvorbehalt des Gemeinderaths. Dagegen wurde mit Zustimmung beeder Colegien dem hießigen Adam Seeger sein 1 1/2 Jahre alter Farren, welcher nicht zum Sprung ausgezeichnet gut, eine passende Farbe hat, und von Schweitzern Vieh abstammt abgekauft für die Gemeinde und auf Rechnung der Gemeindecaße um den ausgemachten Preiß um 90 f neunzig Gulden. Welche der Gemeindecaße zur sofortigen Ausbezahlung hirmit angewießen und x werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Mast & Bürgerausschuß Ziefle Döttling Frey
Randbemerkung: mit 1 Auszug  

Verhandelt den 24. Sept 1861
Der Ortsvorstand hat der versammelten Bürgerschaft folgendes vorzutragen:
Nach der Wahrnehmung führt der unter dem 25. Febr. 1856 angestellte Wald und Feldschütz Jakob Schübel geb. von Haiterbach einen leichtsinigen Lebenswandel, dadurch Betrunkenheits? nicht selten sind, und eben dadurch wird der Dienst des Schübel auf das gröblichste vernachläßigt, nahmentlich hört man solches von Auswärtigen Waldbesitzern zur Genüge, und es haben sogar bedeutende Waldbesitzer der hießigen Markung die Hut ihrer Waldungen andere Waldschützen anvertraut und übergeben, ferner als Ortsdiener hätte Schübel alle Tage ein mal bei dem Schultheißen zu erscheinen, dießes geschieht wochentlich kaum 2 mal.
Als Polizeidiener gebührt dem Schübel noch das besondere Lob, daß dießer der erste in der Regel ist welcher betrunken, und ebenso in der Regel der Letzte ist, welcher aus dem Wirtshaus geht.
Als Nachtwächter darf behauptet werden, daß derßelbe in einem ganzen Jahr noch keine 3 Nächte vorschriftsmäßig die Wache versah.
Unter diesen Umständen wurde dem Schübel der Dienst am 23. d. gekundet, worauf derßelbe noch die Antwort gab, daß es ihm heute noch recht seie.
Der Gemeindrath und Bürgerausschuß beschließt, daß unter den vorgetragenen Umständen Schübel bis zum 1. Oktober seinen Dienst aufhört, und seine Besoldung am letzten September 1861 aufhört.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Schneider & Bürgerausschuß Ziefle Frey Döttling
Randbemerkung: mit 2 Auszug 

Verhandelt den 4. Okober 1861
Da wie auf voriger Seite zu ersehen der Wald und Feldschützen und Polizeidiener Dienst auf den 1. Okt. aufgehört hat, und die Stelle laut Beschlußes des Gemeinderaths und Bürgerausschuß sogleich wieder soll besetzt werden.
Hirzu hat sich gemeldet Jakob Schneider 50 Jahre alt von Untermusbach, schon seit vielen Jahren Ortsdiener in Untermusbach, und es ist derßelbe hier als ein unbescholtener Mann Bekannt und hat von dem Gemeinderath Untermusbach das beste Prädikat aufzuweißen. Der Ortvorsteher beantragt daher bei beeden Colegien, daß dem Schneider nicht nur die Ortsdiener Stelle und Nachtwächter-Stelle übertragen werde, sondern auch die Wald und Feldschützenstelle.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß ist mit dem Vertrag des Ortsvorsteher vollkommen einverstanden, und es wurde dem Schneider die Besoldung folgender Maßen bewilligt:
Als Wald und Feldschütz 80 f, Ortsdiener 10 f, Nachtwächter 20 f, zusammen 110 f jährlich.
1. Der Dienst beginnt heute den 4. Oktober 1861 und dauert so lange bis Kündigung erfolgt, welches dem Schneider wie dem Gemeinderath frei steht, den Dienst auf 4 Wochen zu künden.
2. Als Feld und Waldschütz hat derßelbe alle Vergehen ohne Ansehen der Person zur Anzeige und Strafe zu bringen.
Als Ortsdiener hat derßelbe alle Tage in dem Hauße des Schultheißen zu erscheinen und deßen Anordnungen aufs genauste zu befolgen.
Als Nachtwächter hat derßelbe von Martini an von Nachts 11 Uhr bis Morgens 3 Uhr, und von Georgii bis Martini von 10 Uhr Abends an bis Morgens 3 Uhr zu wachen.
Als Polizeidiener hat derßelbe im Wirthshaus hier die Polizeistunde genau zu überwachen und daß fällige Vergehen zur Anzeige zu bringen.
Weiter wird dem neu angestellten Schützen bei seiner Verpflichtung der Art. 408 des Strafgesetzbuches ausdrüklich belehrt.
Weiter kommt noch zur Sprache, daß dem Waldschützen die Hälfte 1/3tel der Anbringgebühr der einbringlichen Strafe gebührt.
Als Mößner hat derßelbe Morgens, Mittags und Abends zu läuten, wofür demßelben keine besondere Gebühr erhält, blos die unentgeltliche Bewohnung des Rathhaußes eingeräumt wirtd und der Futtenertrag? des Gottesaker. Bei Leichen hat derßelbe als Mößner die regulatievmäßige Belohnung zu beziehen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Schneider & Bürgerausschuß Ziefle Döttling
Randbemerkung: Den angestellte Ortsdiener wird ausdrüklich auf seinen früheren Diensteid ausdrüklich hingewießen. Unterschrift Schneider  

Dupliat Eingetragen den 16. December 1861
Die Königl. Regierung des Schwarzwaldkreißes an das Königl. Oberamt Freudenstadt
Der mit Bericht vom 23. d.M. hirher vorgelegte Beschluß der Gemeindecolegien von Ober- und Untermusbach vom 20. v.M. in Betreff einer dem Hülfslehrer Fischer verwilligte persönliche Gehaltszulage von 15 f wird hirmit in widerruflicher Weise von Aufsichtswegen genehmigt, der Beschluß ist übrigens noch in die beeden Gemeindrathsprotokolle einzutragen, der bis jetzt im Stiftungsrathprotokoll enthalten ist.
Reutlingen den 28. November 1861, für den Dierecktor Schmiedlin.
Den Schultheiß-Ämtern Ober & Untermusbach zur Kenntnißnahme Eintrag in das Gemeinderathsprotokoll und Wiedereinsendung.
Freudenstadt den 4. Decber 1861, Königl. Oberamt Sandberger
Eingesehen Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Schneider
Randbemerkung: die Gemeinde Obermusbach bezahlt 5 f. 

Obermusbach Verhandelt den 18. Decber 1861
Zufolge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regblt. Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahr im December vorzunehmen. Durch Beschluß beeder Colegien wurde der 18. December zur Ergänzungswahl der Gemeinderäthe festgesetzt. Nach vorangegangener Wählerliste hat man auf heute den 18. December die Gemeinderathswahl festgesetzt und beschlossen, daß wegen der geringen Bürgerzahl das Gemeinderathscolegien ohne den Schultheißen aus 4 Mitgleider noch ferner bestehen soll. Da seither nur 4 Gemeinderäthe hier bestunden und Johannes Mast am 18 December 1855 gewählt wurde so hat derßelbe für heuer auszutreten mit der Bestimmung, daß derßelbe wieder gewählt werden darf.
Nachdem nun sämtliche Wahlberechtigten Bürger abgestimmt hatten fiel das Ergebniß dahin aus, daß Johannes Mast wieder mit allen ausnahme seiner eigenen Stimme zum Gemeinderath auf die Dauer von 6 Jahren erwählt.
Betreffender Mast hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt, und wurde auf seinen früher abgelegten Diensteid ausdrüklich hingewiesen. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Schneider & Bürgerausschuß Ziefle Döttling 

Obermusbach Verhandelt den 21 Decber 1861
Aus Veranlaßung der bevorstehenden Realtheilung des Johann Martin Wurster wird für das einzige Kind II Ehe Christina gebohren den 10 Janner 1856, Johannes Mast, Bauer und Gemeinderath hier als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet. Unterschrift Mast
Zur Beurkundung Waißengericht Braun Bohnet Seeger 

Verhandelt den 25. März 1862
1. Dem Gottlieb Benz, welcher seit einigen Jahrenhier als Mäußefänger aufgestellt ist, und nach Blt. 96 bei einer Selbstverköstigung jährlich 40 f von der Gemeindecaße bezieht, wird dießer Vertrag auf das Jahr 1862 verlängert.
2. Auf Ansuchen des vorjährigen Schaafweidpächter Friedrich Weinmann von Aach, welcher den Pachtschilling nicht rechtzeitig bezahlte wird auf erstatteten Vertrag beschloßen, daß da Weinmann einen unverhältnißmäßig hohen Pacht bezahlte, und sonsten viel Schaaden durch Hunde erlitten sich mit dem Pachtgeld zu begnügen, und die Verzugszinßen nach zu laßen.
3. Da bei dem letzten Hochgewäßer einige Weege so sehr verdorben wurden und nun mehr durch bedeutende Kosten wieder hergestellt wurden, so kann man zu der Einsicht, daß ein Mann aufgestellt werde, welcher bei einfallenden starken Gewäßer sich sogleich an die Weege zu machen hat, und das Waßer so viel als möglich von den Weegen abzukehren, ohne Rüksicht darauf, ob es durch Wießen oder Äker geht, damit die Weeger in gutem Zustand erhalten werden. Zu dießem Zweck wurde von dem Gemeinderath Jakob Schneider Ortsdiener und Wald & Feldschütz aufgestellt, und demßelben eine Belohnung vom 1. Juli 1862 an von jährlich 2 f 42 Kr. aus der Gemeindecaße ausgesetzt.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Schneider
Randbemerkung: mit 1 Auszug  

Verhandelt den 21. April 1862
In Folge der Hochgewäßer am 31. Januar d.J. wurde die Dohle in Par. 35 in der Straße nach Reichenbach ganz verschüttet und theilweiße zerissen, der Gemeinderath beschließt daß betreffende Dohle in aller Bälde wieder auf Kosten der Gemeindecaße wieder herzustellen seie.
ferner
Wurde durch die Überschwemmung am 31. Januar die Deikeldohlen? in der Bachfassung im hießigen Ort bei dem Hauße des Martin Ziefle und Ochsenwirths Hauße ganz zugeschüttet, und muß wieder ausgeputzt und hergestellt werden.
Der Gemeinderath beschließt, dieße Arbeiten dem Johann Döttling hier gegen ein Taggeld von 48 Kr. mit dem bemerken zu übertragen, daß derßelbe ermächtigt sein soll noch einen fleißigen Arbeiter zur Hülfe zu nehmen, welchem bei fleißiger Arbeit ebenfalls auch 48 Kr. täglich Belohnung erhällt.
Zur Berurkundung Gemeinderath Braun Seeger Schneider Bohnet 

Verhandelt den 2. May 1862
Der Eva Chatarina Wurster, Wittwe hier welche sich mit Jakob Fried. Schwemmle Gemeindepfleger und Wittwer von Warth O/a Nagold demnächst zu verehelichen gedenkt wird hirmit bezeugt, daß
1. Dießelbe ein ganz gutes Prädikat besitzt, und einen unbescholtenen Lebenswandel führt, daß
2. dießelbe ein schuldenfreies Vermögen von 7000 f siebentausend Gulden besitzt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun 

Verhandelt den 2. Mai 1862
Auf Grund vorgelegten Zeugnißes des Jakob Fried. Schwemmle, derzeit gemeindepfleger in Warth O/a Nagold welchem ein schuldenfreies Vermögen von 8000 f Gemeinderärhl. bezeugt ist, und sich mit der Wittwe des Martin Wurster demnächst zu verehelichen gedenkt wird hirmit als Bürger hier auf und angenommen, gegen die Entrichtung von 12 Kr. Bürgergeld, 1 f Beitrag der Feuerlöschgeräthschaften und 3 f Sportel für den Gemeinderath -dieße 3 f wurden geschenkt-. Regblt. v.Jahr 1833 Seite 521.
Vorstehende 2 Verhandlungen vom 2. Mai beurkunden Gemeinderath Braun Schneider Mast Bohnet Seeger
Zu betreffender Bürgerannahme giebt der Bürgerausschuß seine Zustimmung.
Bürgerausschuß Ziefle Döttling Frey 

Abschrift Obermusbach Verhandelt den 22. Juni 1862 vor dem Oberamtsrichter Georgii und dem Schultheißen und Gemeinderäthe.
Da die ordentliche Wahl der Waißenrichter stattfindet, so versammelt sich der Gemeinderath und wählt unter der Leitung des Oberamtsrichter aus seiner Mitte:
1. Johann Adam Bohnet
2. Johannes Mast
3. Joh. Adam Seeger.
Die auf ihren Diensteid als Gemeinderäthe verwiesen werden.
Zur Beurkundung Schultheiß Braun und Gemeinderath Bohnet Mast Seeger Schneider
Randbemerkung: Unterschrift rdt Obamtsrichter Georgii 

Verhandelt den 23. Juni 1862
Da auf den 1. Juli d.J. die Bürgerausschuß-Wahl wieder fällig ist, so wurde heute wieder eine neue Wahl anberaumt.
Bei dießer Wahl hat sich Sebastian Frey erklärt, daß er wegen Altersgebrechen und nahmentlich wegen seines schwachen Gesichts nicht mehr im Bürgerausschuß verbleiben wolle, und bitte deßhalb um seine Entlaßung.
Ferner hätte auszutretten alt Johannes Frey und im Bürgerausschuß verbleiben und können nicht gewählt werden:
1. Joh. Martin Ziefle als Obmann,
2. Joh. Martin Döttling Schuster
Es sind deßhalb bei der geringen Bürgerzahl nur noch zwey Mitgleider in den Bürgerausschuß zu wählen. Nachdem unter Beachtung der gesetzlichen Normen, und nahmentlich auf den K.Oberamtl. Erlaß im Par. 47 d. Amtsblatt die Wahl vorgenommen wurde, fiel das Ergebniß dahin aus, daß
Johann Georg Kappler mit 8 Stimmen,
Jakob Fried. Schwemmle mit 6 Stimmen,
Johannes Frey mit 3 Stimmen gewählt wurden. Es sind deßhalb die zwey erstgenannten als gewählt zu betrachten, und es haben sich dießelben zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt, und sogleich verpflichtet. Unterschrift Kappler Schwemmle
Die richtige Anzählung der Stimmen und alles vorstehende beurkundet Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider & Bürgerausschuß Obmann Ziefle Döttling Frey
Randbemerkung: den 23 Juni einen Auszug an das K-Oberamt. Obermusbach

Verhandelt den 7. Juli 1862
Das köngl. Oberamt Freudenstadt verlangt durch Anschreiben vom 4. d.M. über Ochsenwirth Joh. Adam Seeger ein Vorstrafen Prädikat und Vermögenszeugniss ausgestellt werde.
Beschluß zu bezeugen.
1. daß derselbe ein ganz gutes Prädikat besitzt, daß
2. derselbe ein freies Vermögen von 35000 Gulden besitzt und
3. sonsten keines zu hoffen hat.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 5. Novber 1862
Durch Königl. Oberamts-Erlaß vom 21. v.M. wurde dem Gemeinderath hier eine Gesindeordnung mit der Weißung zugesandt, sich binnen 14 Tagen über die Annahme der Gesindeordnung auszusprechen. Nachdem nun der Gemeinderath von betreffender Gemeindeordnung Einsicht genommen und selbige für gut und paßend zum Ortsstatut zu beschließen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Bohnet Seeger Mast 

Verhandelt den 5. Novber 1862
Nach dem diesseitigen Regessbuch §4 hätte Oberamtsthierarzt Kober von Freudenstadt im Buch Par. 72 von vorjähriger Gemeindpflegrechnung 1 Gulden 30 Kreuzer zuviel Diäten und Reisegeld bei einer amtlichen Verrichtung erfahren.
Betreff  Ersatzzahlung wurde dem Kober schon 2 mal gefordert, derselbe hat aber mit der Bitte um Nachlaß betreffende Postens  die bestimmte Erklärung verbunden, daß solches in Zukunft nicht mehr vorkomme, sondern habe zu dieser Verrichtung den Weeg von Alpirsbach wo er noch angestellt war ziehen machen müssen, und deswegen seie die zu hohe Anrechnung entstanden, und bitte wiederholt um Nachlaß.
Der Gemeinderath beschließt aus den vorgetragenen Gründen dem Oberamtsthierarzt Kober betreff Posten mit 1 Gulden 30 Kreuzer zu schenken.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Mast
Randbemerkung: mit 1 Auszug 

Verhandelt den 21. Janner 1863
Jakob Fried. Braun, Bauer und Schultheiß hier hat unter Blt. 63 d. Protok. bei der Würtemb. Feuerversicherungsgesellschaft sein Mobilar zu 1800 Gulden versichert, da jedoch dieser dort angegebene Betrag mit dem wirklichen Besitz des Braun in keinem Verhältnis steht, so wurde unter dem 21. Januar 1863 der Würtemb. Feuerversicherungsgesellschaft folgende Gegenstände zur Versicherung übergeben:
1. Gold und Silber mit Griff von Taschenuhren u.s.w. – 50 Gulden
2. Bücher – 20 Gulden
3. Gemälde Kupferstich – 10 Gulden
4. Betten und Bettgewand – 600 Gulden
5. Kleider und Leibweißzeug – 400 Gulden
6. Leinwand und Tischzeug – 300 Gulden
7. Schreinwerk – 400 Gulden
8. Kirchengeschirr  – 100 Gulden
9. Faß und Baudgeschirr – 30 Gulden
10. Gemeine Hausrath – 100 Gulden
11. Wägen, Pflüge, Eggen, Schlitten, Sattel, und Reitzeug,sonstiges Pferd & Ochsengeschirr – 300 Gulden
12. Baumanns Faheniß Scheunen & Handgeschirr – 100 Gulden
13. Getränke – 100 Gulden
14. Mundvorrath – 300 Gulden
15. Brennholz – 100 Gulden
16. Vieh – 0 Gulden
17.
18.
19. Schweine – 40 Gulden
20. Früchten – 400 Gulden
21. Stroh – 200 Gulden
22. Futter – 400 Gulden
23. Steps-Klee – 10 Gulden
24. Flachs und Hanf – 50 Gulden
Summe 3360 Gulden 

Der Gemeinderath beurkundet hiermit, daß der Antragsteller J.Fried. Braun im Besitz der so oben aufgeführten Fahrniß und Gegenstände ist, und wird deshalb beglaubigt mit 3360 Gulden.den 21. Janner 1863
Gemeinderath Bohnet Mast Schneider Seeger
Randbemerkung: In Folge des Wegzugs aus dem Gebäude Par. 1 in Par. 16 wurde vorstehende Versicherung umgeändert und auf Par. 16 eingetragen und zugleich im Werth erhöht bis auf 3910 Gulden.
Zur Beurkundung den 18. Janner 1868
Gemeinderath 

Eingetragen den 22. Janner 1863
Johann Adam Bohnet Bauer hier will bei der Württenb. Feuerversicherungsgesellschaft sein Mobilar u.s.w. versichern laßen, und hat folgende Gegenstände zur Versicherung angegeben:
1. Gold & Silber mit Inbegriff v. Taschenuhren u.s.w. und Ausschluß von Geld 50 f,
2. Bücher 20,
3. Gemälde Kupferstich 10,
4. Betten u. Bettgewand 400,
5. Kleider u. Leibweißzeug 400,
6. Leinwand & Tischzeug 300,
7. Schreinwerk 400,
8. Küchengeschirr 100,
9. Faß & Bandgeschirr 50,
10. Gemeine Haußrath mit Inbegriff v. Spiegele & Uhren 100,
11. Gaisen, Wägen, pflüg, Eggen, Schlitten, Sattel- und Reitzeg Pferds & Ochsengeschirr 300 f,
12. Baumanns Fahrniß, nehmlich
Schreinen & Handgeschirr 50 f,
Mundvorrath 300,
Brennholz 100,
Schweine 40 f,
Früchte 400,
Stroh 200,
Futter 400,
Raps Klee und andere Sammen 10,
Flachs & Hanf 50,
zusammen 3680 f.
Der Gemeinderath beurkundet hirmit, daß vorn gedachter Bohnet im Besitz der angegebenen Gegenstände befindet, und wird deßhalb genehmigt mit 3680 f.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Mast Seeger 

Verhandelt den 26. Janner 1863
Laut Oberfeuerschau?protokoll vom 28. Juni 1860 soll der zersprungene Ofen aus dem Rathhaus entfernt werden, und dagegen ein neuer Ofen angeschafft werden. Dießer Ofen wurde heute im öffentlichen Aufstreich verkauft, und es hat denßelben Johann Adam Pfeifle v. Untermusbach erhalten das Pfund zu 2 Kr.. Unterschrift Pfeifle
Da Hf. Oberamtsfeuerschauer Pfeifer für die Gemeinde einen neuen Ofen bei Hf. Kaufmaff Wagner in Freudenstadt gekauft hat, so wird heute die Abholung betreff. Ofens an den Wenigstbietenden verakkodiert. Es hat denßelben zum Abholen erhalten Jak. Fried. Schwemmle, Bauer hier um 2 f 30 Kr., welche von dem gemeinderath genehmigt werden.
Ferner, da der dißeitige Gemeindefarren zum Ritt zu schwer ist, und überdieß auch anfängt recht bösartig zu werden, so wird beschloßen, ein anderen Farren für die Gemeinde ankaufen zu laßen, so wird beschlossen, den Farrenwächter Schwemmle hier zu beauftragen einen tauglichen Farren für die Gemeinde zu kaufen, denßelben werden die Reiße und sonstige Kosten von der Gemeindecaße vergütet.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Schneider Seeger 

Verhandelt den 9. März 1863
Randbemerkung: Anwesend Oberamtmann Sendberger? Gemeinderath 5. Mitglieder Bürgerausschuß 4 Mitglieder
Schwer leserlich
Bei Gelegenheit der heutigen Rechnungsabhör bringt der Oberamt? die Durchführung des Gesetzes über Feldweger?ung vom 26. März 1862 zur Sprache. In der Gemeindemarkung Obermusbach entbehren? nur wenige Grundstücke ständiger Zufahrten und zwar:
A. im Gewand Maueräcker
Parc. No. 240 Adam Bohnet, 241 derßelbe, 242 Johann Martin Ziefle, 243 Joh. Georg Kappler, 250/2 derselbe, 252 Johann Martin Ziefle, 255 Michael Schneidr.
B. im Gewande Mergeläker
Parc. No. 175 Jacob Friedrich Braun Schultheiß.
Sämmtliche Eigenthümer dieser Grundstücke sind theils Mitglieder des Gemeinderaths, theils Mitglieder des Bürgerausschusses; es ist nur ein Bürgerausschußmitglied vorhanden, Martin Döttling, welches unbeteiligt ist.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschliessen:
Die Kosten der Feldwegherstellung auf die Gemeindecasse zu übernehmen, womit das Bürgerausschußmitglied Döttling sich einverstanden erklärt. Die Wege sollen 8 Fuß breit verlegt werden.
Zur Beurkundung mit der Anfügung, daß der Gutsabschnitt von Parc. 251 des J. Mast, welcher durch die Weg? abfällt, von der Gemeinde gleichfalls? angekauft werden soll. Gemeinderath Braun Seeger Bohnet Mast Schneider und Bürgerausschuß Ziefle Kappler Döttling Schwemmle 

Verhandelt den 20. März 1863
Auf Ansuchen des Gottlieb Benz um Verlängerung seiner Funktion als Mäußefänger wird von dem Gemeinderath beschloßen, demßelben das fangen der Maulwürf und Strudelmäuße der hießigen Ortsmarkung auf das Jahr 1863 bei der Selbstverköstgung gegen die fixe Belohnung von 40 f zu bewilligen.
Die Ausbezahlung der Belohnung geschieht erst dann, wenn derßelbe erweißlicher Maßen das Ungeziefer gefangen hat.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider Seeger Bohnet 

Verhandelt den 1. Mai 1863 vor dem Gemeinderath
Da die Fahrweege gegen Igelsberg und Erzgrube in sehr schlechtem Zustand sind, so wird von dem Gemeinderath beschloßen zu deren Herstellung 8 Wägen voll Kalksteine cirk. 40 Roßlasten in Hallwangen zu kaufen, und es soll die Beifuhr derßelben unentgeltlich in der Frohn geschehen, dagegen soll der Ankauf der Steine, sowie die Handarbeit, für welche bei einem fleißigen Arbeiter 54 Kr. per Tag bewilligt wird aus der Gemeindecaße bezahlt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Bohnet 

Verhandelt den 13. Juni 1863
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß vor, daß der vom 1. Oktober 1853 an laufende 10jährige Accord der dießeitigen Vicinalstraße am 1. Oktober d. J. abläuft, und da gestern das Weegvisidacionsprotokoll eingetroffen, nach welchem 305 Roßlasten Kalksteine beigeführt werden sollen, und sonsten viele Defegte zu erledigen sind, so trägt der Schultheiß auf eine Ernennung des Pachtes vom 1. Juli d.J. an.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt einstimmig, daß die Betreff. Vicinalstraße wieder auf weitere 5 Jahre also vom 1. Juli 1863 bis 1. Juli 1868 soll öffentlich zur Unterhaltung im Gränzer ausgeschrieben werden, zu dießer Verpachtverhandlung ist Donnerstag der 18. Juni Bestimmt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet Schneider & Bürgerausschuß Ziefle Döttling Kappler   

Verhandelt den 17 Juni 1863 vor dem Gemeinderath & Bürgerausschuß
Nach dem Güterbuch I Band Blt. 151 besitzt die Gemeinde 22,1 Rath Kirch und Kirchturm Mauer 30,3 Rath Hof 1/8 Morgen 4,4 Rath mitten im Dorf neben dem Bach und Johannes Mast, ferner  9,0 Rath Gemüsegarten bei der Kirchenmauer neben Joh. Mast uns sich selbst, worauf eine Kirche gestanden, aber im Jahr 1822 bis auf die Mauer niedergebrannt ist. Im Jahr 1855 wurde die Steine der abgebrannten Kirche verkauft. Die Ruine der Kirche liegt aber unterdessen werthlos da, und trägt nichts ein.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß hat deshalb in heutiger Sitzung beschlossen, diesen Platz, welcher sich zu einem Garten oder Feld eignet an den Meistbietenden zu verkaufen mit der ausdrücklichen Bedingung, daß sich wegen der Genehmigung dieses Verkaufs die höhere Genehmigung vorbehalten bleibt.
Als Grund des Verkaufs wird weiter angeführt,
daß bei einer so kleinen Gemeinde wie solches hier der Fall ist die Erbauung einer Kirche auch nicht im Entferntesten in Aussicht steht, und wie schon vornen gesagt betreffender Platz nichts einträgt, ja sogar noch als förmliche Ruine besteht.
Zur Beurkundung
Gemeindrath Braun  Bohnet Seeger  Mast Schneider 
& Bürgerausschuß Ziefle  Kappler   Döttling       


Verhandelt den 18. Juni 1863
Nach geschehener Bekanntmachung im hießigen Ort und durch Einrüken in den Gränzer No. 67 wurde heute zur Abstreichsverhandlung über die Unterhaltung der Straße von der Markungsgrenze Untermusbach bis zur Markungsgrenze Reichenbach geschritten, wie solches auch von dem Gemeinderath & Bürgerausschuß unter dem 13. d.M. Blt 113 beschlossen wurde.
Dem Pacht wurde folgende Bedingungen zu Grunde gelegt:
1. Betreffender Accord fängt an den 1.Juli 1863 und endet auf den 1. Juli 1868 dauert fünf Jahre.
2. Jeder Steigerer welcher Straßenantheil steigert und erhält hat für das erforderliche Material bestehend in Kalk oder Granitsteine selbst auf seine Kosten zu sorgen, dißelben müßen jedes Jahr vorschriftsmäßig nach Anordnung des Hl. Oberamtsweegmeister oder auch des Schultheißen ausgeführt, und auf Haufen mit 7 Ct gesetzt werden, jedes mal so verkleinert werden, daß sie durch den Controllering fallen, und bei geeigneter Witterung jedesmal spätestens aber bis Martini jeden Jahres eingeworfen sein müßen.
Ferner das Morast abziehen und wegschaffen deßelben, die Gräben ausschlagen und Abfuhr deßelben Ausschlags. Nebenweege gehörig herzustellen auch der Baumsatz, alles dieß ist im Accord begriffen ebenso die Erhaltung der pumer-Steine, und wird hirfür keine besondere Entschädigung bewilligt.
3. Jeder Übernehmer hat einen tüchtigen Bürgen als Selbstschuldner und Selbstzähler zu stellen, welcher für die Pachtverbindlichkeit eben so gut als der Pächter zu haften hat.
4. Wenn ein Übernehmer eines Weegcomplex seine Schuldigkeit nicht thut, oder die vorgeschriebenen Defegte nicht rechtzeitig erledigt, daß Execion erforderlich ist oder angeordnet wird, so hat der Bürg wie der Accorddant alle Kosten zu tragen.
5. Die Ausbezahlung des Steigerungspreißes geschieht wenn alle Defegte erledigt und die Straße in Ordnung ist auf den 1ten Juli und zwar auf den 1. Juli 1864 das erste mal.
6. Jeder Steigerer bleibt an sein Angebot gebunden, dagegen behält sich der Gemeinderath die Entschließung über Zu oder Nichtzusage noch unbedingt 4 Tage bevor, welches auch dahin ausgedehnt wird, ob der Gemeinderath den Wenigstnehmenden oder einen vorgehenden als Accorddanten annehmen will. 

Unter dießen Bedingungen, welche den erschienenen Liebhaber deutlich vorgelesen wurden, wurde ausgebotten von:
Par. 0 bis Par. 4 nebst der Zweigstraße gegen Untermusbach 92 Ruth meßend . Binnen 4 Wochen sind 25 Roßlasten Steine beizuführen.
Hat erhalten um jährlich 16 f sechzehn Gulden: Kappler, Bürg Schultheiß Braun
Von Par. 8 an bis Par. 12 sind es 83 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen, 50 Roßlasten.
Hat erhalten um jährlich 21 f 30 Kr., Joh. Adam Schittenhelm von Untermusbach. Unterschrift Schittenhelm. Bürg Michael Schittenhelm
Von Par. 12 bis zur Brüke bei dem Hauße des Schulth Braun durch den Ort 78 Ruth: Steine sind aufzuführen 35 Roßlasten.
Hat erhalten Schultheiß Braun um 19 f 30 Kr. Unterschrift Schultheiß Braun. Bürg Kappler.
Randbemerkung: Da die von Schultheiß Braun ersteigerten Straßentheile als dem Gesetz zuwiederlaufen und vom Königl. Oberamt nicht genehmigt werden konnte, so hat bei der auf heute den 6. Juli 1863 anberaunten abermaligen Abstreichverhandlung genannte Straßentheile wie solche bei der ersten Verhandlung von Schultheiß Braun ersteigert wurde erhalten Johannes Bäuerle von Untermusbach. Unterschrift Bäuerle
Von der obren Brüke bis zu Par. 14 sind es 59 Ruth 5 Schuh. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen, 40 Roßlasten.
Hat erhalten um jährlich 21 f Bohnet. Bürg Schultheiß Braun.
Von Par. 14 an bis Par- 19 sind es 109 1/2 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen, 52 Roßlasten.
Hat erhalten Joh. Adam Seger, Ochsenwirth um jährlich 30 f. Unterschrift Seeger, Bürg Bohnet.
Von Par. 19 bis 21 sind es 108 Ruth. Steine sind beizuführen 36 Haufen binnen 4 Wochen. Hat erhalten Schultheiß Braun um jährlich 29 f 30 Kr. Unterschrift Schultheiß Braun, Bürg Kappler.
Von Par. 24 an bis Par. 31 sind es 150 Ruth. Steine sind beizuführen binnen 4 Wochen, 36 Roßlasten. Johann Martin Döttling um jährlich 29 f 30 Kr. Unterschrift Döttling, Bürg Johannes Frey
Von Par. 31 bis Par. 37 sind es 133 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen, 400 Roßlasten. Hat erhalten Johannes Mast um jährlich 34 f. Unterschrift Mast, Bürg Bohnet.
Von Par. 37 an bis Par. 43 sind es 112 Ruth. Beizuführen sind 48 Roßlast Steine in 4 Wochen. Matheis Rentschler Pächter erhalten um jährlich 29 f. Unterschrift Matthäus Rentschler, Bürg Döttling.
Von Par. 43 an bis Par. 48 sind es 130 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen, 28 Haufen. Schultheiß Braun erhalten um jährlich 28 f. Schultheiß Braun, Bürg Kappler.
Von Par. 48 an bis Par. 54 sind es 135 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen 40 Haufen. Hat erhalten Schultheiß Braun um jährlich 30 f. Unterschrift Schultheiß Braun, Bürg Kappler.
Von Par. 54 an bis Par. 60 sind es 132 Ruth. Steine sind beizuführen 38 Roßlasten binnen 4 Wochen. Joh. Martin Ziefle um jährlich 28 f. Unterschrift Ziefle, Bürg Schneider.
Von Par. 60 an bis Par. 65 sind es 111 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen 32 Haufen. Joh. Georg Kappller um jährlich 37 f 30 Kr. Unterschrift Kappler, Bürg Schultheiß Braun.
Von Par. 65 an bis Par. 70 sind es 100 Ruth. Steine sind binnen 4 Wochen beizuführen 29 Ruth. Michael Schneider Gemeindepfleger um jährlich 35 f. Unterschrift Schneider, Bürg Ziefle.

Vorstehende Accorde wurden hirmit genehmigt den 21. Juni 1863.
Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast
& Bürgerausschuß Ziefle Döttling Kappler 

Verhandelt den 24 Juni 1863
Nachdem die 3 Jahre Dienstzeit des Gemeindepfleger Schneider mit dem 1. Juli wieder abläuft so wurde heute wieder zur Wahl eines Gemeindepflegers geschritten.
Bevor man zur Abstimmung schritt kam der Gemeinderath und Bürgerausschuß dahin überein, daß die Besoldungsverhältniße des Gemeindepflegers unverändert bleiben sollen, da eine Verminderung des Geschäfts und Einzugs der Steuren noch nicht eingetretten auch nicht in Außicht steht. Bei der heutigen Abstimmung haben die Wahlfähigen Bürger alle abgestimmt. Das Ergebniß fiel dahin aus, daß der seitherige Gemeindepfleger Schneider mit Ausnahme seiner eigenen Stimme sonst mit allen Stimmen wieder gewählt wurde. Schneider hat sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl auf die Dauer von 3. Jahren von 1. Juli 1863/66 bereit erklärt. Schneider wurde auf seinen früher angelegten Diensteid ausdrüklich hingewießen. Unterschrift Schneider
Die richtige Abzählung der Stimmzettel und die ganze Verhandlung beurkundet, Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger & Bürgerausschuß Ziefle Döttling Kappler  

Verhandelt den 24 Juni 1863
Ferner wurde beschloßen dem Gemeindepfleger Schneider die Stellung einer Real-Caution zu erlaßen und sich mit der Intercassion seiner Ehefrau sich zu begnügen, da derßelbe in sehr guten Vermögensverhältnißen steht. Hirnach verbindet sich die Ehefrau Chatarina geb. Kühnle für alle Forderungen, welche die Gemeindepfleger seit Übernahme des Amtes an denßelben etwa zu machen hätte als Selbstschuldner und Selbstzählerin kraft ihrer Unterschrift: Katharina Schneide
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Bohnet Schneider 

Obermusbach Oberamt Freudenstadt, Eingetragen den 28. Juni 1863
Johann Adam Seeger, Ochsenwirth und Gemeinderath hier erklärt der Würtemberg-Privat-Feuerversicherungsgesellschaft zum Behuf seiner Versicherung gegen Feuerschaden folgendes:
1. Gold und Silber mit Inbegriff von Taschenuhren u.s.w. & Ausschluß von Geld 60 f,
2. Bücher 25,
3. Gemälde, Kupferstiche, u.s.w. 20,
4. Betten & Bettgewand 400,
5. Kleider & Leibweißzeug 300,
6. Leinwand & Tischzeug 300,
7. Schreinwerk 200,
8. Küchengeschirr 300,
9. Faß & Bandgeschirr 250,
10. Gemeiner Hausrath mit Inbegriff v. Spiegeln & Standuhren
11. Gaißen, Wägen, Pflüge, Eggen, Schlitten, Sattel & Rautzeug, sonstiges Pferd & Ochsengeschirr 300,
12. Baumanns Fahrniß nehmlich Scheunen & Handgeschirr 150,
13.o,14. Mundvorrath 200,
15. 0,16. Früchte 900 f,
21. Stroh 400,
22. Futter 1000,
24. Flachs & Hanf 100,
25. Handwerkszeug 100,
Zusammen 5305 f.Summe fünftausend dreyhundert fünf Gulden. 
Der Gemeinderath beurkundet hirmit, daß der Antragsteller Adam Seeger gegenwärtig im Besitz der angegebenen Gegenstände ist und wird hirmit beglaubigt mit 5305 f.
Zur Beurkundung den 28. Juni 1863 Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 21. September 1863
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß das Ergebnis des Gesuchs vom 25. Juli 1863, daß der Grund und Boden der zur Kirche Obermusbach dem Verkauf ausgesetzt werden möchte vor, daß das königl. Gemeinschafts-Oberamt Freudenstadt vom 17. August in dieser Beziehung nachstehenden Erlaß ertheilt hat:
Das Gemeinschaftl. Oberamt weißt das Gesuch um Genehmigung des Verkaufs des fraglichen Platzes nicht zu bevorworten.
Gegen eine Verpachtung unter Wahrung des Eigenthumsrecht ist nicht einzuwenden.
K. Gemeinschaftl. Oberamt
ferner
da die Gemeinde als Eigentümer in den öffentlichen Büchern eingetragen ist, so steht die Verpachtung dem Gemeinderath zu.
K. Oberamt Sandberger 

Verhandelt den 21. September 1863
Wie oben ersichtlich ist, hat das königl. gemeinschaftl. Oberamt den Verkauf des Kirchenplatzes nicht genehmigt, vielmehr gegen eine Verpachtung unter Wahrung des Eigenthumsrechts nichts einzuwenden.
Es wird nun in heutiger Sitzung beschlossen betreffenden Kirchenplatz mit 1/8 Morgen 4,4 Rath und 9,0 Rath mitten im Dorf auf 10 Jahre, nehmlich vom 1. Oktober 1863 /  73 im öffentlichen Aufstreich zu verpachten und unter folgenden Bedingungen:
1. Wird das Eigenthums-Recht für die Gemeinde gewahrt, und im Fall die Gemeinde den betreffenden Platz zu irgend einem Nutzen verwenden will so hört der Pacht auf, ohne irgend einen Ersatzanspruch von Seiten des Pächter.
2. der Pachtzins muß alle Jahre auf den 1. Juli, und zwar auf den 1. Juli 1864 das erste mal bezahlt werden.
3. die Steuern und Abgaben behällt die Gemeinde zu bezahlen.
Unter diesen Bedingungen bietet jährlich
Johannes Mast und Johann Adam Bohnet 2 Gulden.
Die Pächter Unterschrift J.Mast Bohnet
Nachstehenden Pacht wird hiermit genehmigt
Gemeinderath Braun  Seeger   Schneider  
& Bürgerausschuß  Ziefle  Döttling  Kappler 

Verhandelt den 21 September 1863
Michael Herbstreuth Weber in Aach schuldet der hießigen Gemeindepflege Capital per 6. April zu 5 % vom Hundert, 200 f. Aus wiederholtes und dringendes Ansuchen des Herbstreuth um Zinsermäßigung wird in heutiger Sitzung des Gemeinderaths beschloßen den Zinsfuß von 5 % auf 4 1/2 % vom 6. April 1863 an herabzusetzen aber nur in dem Fall wenn der Zins jeden Jahres nach der Verfallzeit innerhalb 1/4 Jahr bezahlt wird.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Seeger Bohnet
Randbemerkung: mit 1 Auszug 

Verhandelt den 18. December 1863
Zufolge des Gesetzes vom 6 Juli 1849 Regblt Seite 281 sind die Ergänzungswahlen der Gemeinderäthe jede 2 Jahre im Monath December vorzunehmen. Durch Beschluß beeder Colegien wurde der 18. December zur Ergänzungswahl der Gemeinderäthe festgesetzt. Nach vorangegangener Wählerliste hat man nun auf heute den 18. December die Gemeinderaths-Wahl festgesetzt und beschlossen, daß wegen der jetzt noch bestehenden geringen Bürgerzahl das Gemeinderaths-Colegium ohne den Schultheißen aus 4 Mitglieder bestehen soll.
Da seither nur 4 Mitglieder bestunden und 1/3 tel auszutretten hätte, so hat Johann Adam Bohnet, welcher am 18. December 1857 letztmals gewählt wurde auszutretten mit der Bestimmung, daß derßelbe gesetzlich wieder gewählt werden darf. Nachdem nun sämtliche Wahlberechtigten Bürger abgestimmt haben, fiel das Ergebniß dahin aus daß Johann Adam Bohnet wieder mit allen mit Ausnahme seiner eigenen Stimme zum Gemeinderath erwählt wurde. Derßelbe hat sich zur Annahme auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärt, und wurde sofort auf seinen früher abgelegten Diensteid ausdrüklich hingewießen.
Unterschrift Bohnet
Die richtige Abzählung der Stimmen, sowie die ganze Verhandlung beurkundet Gemeinderath Braun Schneider Mast Seeger
& Bürgerausschuß Ziefle Döttling Kappler
Randbemerkung: mit 1 Auszug 

Verhandelt den 30. Decber 1863
Der Schultheiß bringt bei der heutigen Sitzung beeder Colegien zur Sprache, daß einige Güterweege und nahmentlich der Weeg gegen Hallwangen dem Bühl und Weilersteig zu so sehr verdorben sind, daß dießelben nicht mehr fahrbar sind, und häufig Klagen entstehen. Es wurde heute beschloßen zur Herstellung dießer Weege cirka 100 Roßlasten Kalkstein von Hallwangen her an den Wenigstnehmenden zu veraccondieren auf Rechnung der Gemeindecaße, um die nöthigsten und nächsten Weege herzustellen.
Ferner wurde beschloßen, die Weege gegen dem Inge? Bühl und dem sog. Weilersteig mit Reisach zu machen, das Reisach aus dem Eigenthum der Bauerschaft-Waldung Weilersteig unentgeltlich abzugeben, die Handarbeiten aber aus der Gemeindecasse zu bezahlen.
z. B. Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Seeger Mast
& Bürgerausschuß Ziefle Kappler Döttling
Randbemerkung in Blei: Roggericht 9. Sebrt 1864 

Verhandelt den 24. Feber 1864
Der Ortsvorstand trägt dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß  vor, daß bei der heutigen in Grünthal abgehaltenen Sitzung des allgemeinen Kirchenconvent berathen und beschlossen wurde eine neue Orgel anzuschaffen in die Mutterkirche in Grünthal, deren Kosten sich mit dem Transport Aufstellung derselben, sowie für Veränderungen  in der Kirche sich auf etwa 2200 Gulden belaufen können, und es seie hierzu die Genehmigung durch den Gemeinderath und Bürgerausschuß, soweit derselbe nicht bei fraglicher Sitzung in Grünthal anwesend war, einzuholen
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt einstimmig, daß sie mit dem gefaßten Beschluß der Anschaffung einer neuen Orgel in der Mutterkirche in Grünthal vollkommen einverstanden seien, da die Beschaffung derselben schon längst ein anerkanntes Bedürfnis sei.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet  Mast  Schneider Seeger 
&  Bürgerausschuß  Ziefle  Döttling    Kappler

Verhandelt den 3. März 1864
Nach §3 des Rezeßes zur Gemeindepflegrechnung von 1862/63 soll über die Anstellung und Belohnung des Impfbuchführer Beschluß gefaßt werden.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt dem Schulmeister Glük in Untermusbach die Impfbuchführung gegen jährliche fixe Belohnung von 1 Gulden zu übertragen.
z. B. Gemeinderath Braun  Mast  Bohnet   Schneider Seeger 
& Bürgerausschuß  Ziefle  Döttling   Kappler

Johann Martin Ziefle Bauer hier erklärt der Würtembergischen Feuerversicherungsgesellschaft gegen Feuersgefahr folgende Mobilien:
1. Gold & Silber mit Inbegriff v. Taschenuhren mit Ausschuß von Geld 30 f,
2. Bücher 24,
Gemälde Kupferstich 10,
Betten und Bettgewand 400,
Kleider & Weißzeug 280,
Leinwand & Tischzeug 200,
Schreinwerk 250,
Küchengeschirr 80,
Faß & Bandgeschirr 50,
Gemeinder Haußrath mit Inbegriff v. Spiegel, Wanduhren & allerlei Handwerkszeug 200,
Gaisen, Wägen, Pflüge, Eggen, Schlitten, Sattel und Reitzeug, sonstiges Pferd & Ochsengeschirr 300 f,
Baumanns Fahrniß nehmlich
Scheuer & Handgeschirr 100 f,
Mundvorrath 260,
Früchte 600,
Stroh 400,
Futter 450,
Flachs & Hanf 30,
Waarenvorrath bestehend in allen zu einem Ökonomie Geschäft gehörigen Gegenständen 36,
zusammen 3700 f, dreytausend sibenhundert Gulden.
Beglaubigt mit 3700 f.
Den 9. Merz 1864, Gemeinderath Braun Bohnet Schneider Mast 

Verhandelt den 28. Merz 1864
Auf Ansuchen des Gottlieb Binz welcher schon mehrere Jahr die hießige Markung zum fangen der Maulwürfe und Steudelmäuße gepachtet hat, wird der Vertrag auf das Jahr 1864 wieder verlängert, wonach derßelbe bei einer Selbstverköstigung aus der Gemeindecaße 40 f erhällt, aber nur in dem Fall, wenn derßelbe fragliches Ungeziefer beßer als vorigen Jahres fängt. Im Fall Klagen einlaufen, daß das Ungeziefer nicht gefangen wird, erhällt derßelbe Abzug, und werden auf seine Kosten gefangen.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Bohnet Seeger
& Bürgerausschuß Ziefle Döttling Mast 

Verhandelt den 16. Mai 1864
Zufolge K. Oberamts-Ruggericht Rezesses § 1. besteht der Gemeinderath hier gegenwärtig aus dem Ortsvorsteher und 4 Mitglieder. Nach Art. 5 des Gesetzes vom 6. Juli 1849 muß aber der Gemeinderath mit Ausschluß des Vorstandes aus mindestens 5 Mitglieder bestehen. Man hat nun auf heute sämtliche Wahlfähigen Bürger zur außerordentlichen Wahl eines Gemeinderaths vorgeladen und da am 18ten December 1863 die ordentliche Gemeinderathswahl stattfand, so gilt dieße Wahl nach Art. 6 auf den noch übrigen Theil der Amtszeit nehmlich zum 18. December 1869.
Nachdem nun sämtliche Wahlfähigen Bürger abgestimmt hatten fiel das Ergebniß dahin aus, daß Johann Martin Ziefle mit 7 Stimmen, Georg Kappler mit 2 Stimmen, Martin Döttling mit 1 Stimme gewählt wurden, es ist demnach ersterer als gewählt zu betrachten.
Die Annahme der Wahl, Unterschrift Ziefle
Die Richtigkeit des vorstehenden und besonders der abgezählten Stimmen beurkundet Wahlcomißion Schultheiß Braun Gemeindepfleger Schneider
1. Randbemerkung: Heute als den 28. May 1864 wurde der neu gewählte Gemeinderath Ziefle in voller Sitzung des Gemeinderaths vorschriftsmäßig beeidigt. Unterschrift Ziefle
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Bohnet
2. Randbemerkung in Blei: wurde die Wählerliste vorher 8 Tage lang aufgelegt. 

Verhandelt den 16. May 1864
Nachdem heute der Bürgerausschuß-Obmann Joh. Martin Ziefle zum Gemeinderathsmitglied gewählt wurde, und überdieß das Bürgerausschuß-Mitglied Fried. Schwemmle fortwährend abwesend ist, so wurde sogleich die Wahl des Bürgerausschußobmann und die Wahl eines Mitgliedes des Bürgerausschußes vorgenommen.
Nachdem nun sämtl. (Bleistiftsnotiz wie viel?) Wahlfähige Bürger abgestimmt hatten, fiel das Ergebniß dahin aus, daß Johann Georg Kappler mit 8 Stimmen zum Bürgerausschuß-Obmann , und Friedrich Mast mit 7 Stimmen zum Mitglied des Bürgerausschußes gewählt wurden. Die gewählten haben sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt. Unterschrift Kappler Mast
Vorstehende Verhandlungen beurkundet Gemeinderath Braun Mast Seeger Schneider Bohnet
& Bürgerausschuß Ziefle Döttling Kappler
Randbemerkung: Den 28. Mai 1864 wurden Georg Kappler und Friedrich Mast beeidigt. Unterschrift Kappler Mast
Der Bürgerausschuß besteht nun aus: G. Kappler Obmann, Martin Döttling, Fried. Mast, Fried. Schwemmle. 

Verhandelt den 29. Juni 1864
Nachdem die Pachtzeit des Farrenhalters auf den 1. Juli d.J. abläuft, so wurde dem Beschluß der bürgerlichen Colegien gemäß das Farrenhalten unter den in Blt. 99 d.Blt enthaltenen Bedingungen welche bei der Pachtverhandlung deutlich vorgeleßen wurden auf 3 Jahre verpachtet, nehmlich vom 1. Juli 1864 bis 1. Juli 1867 und jährlich 100 f einhundert Gulden. Als Pächter erschien Joh. Georg Kappler Bauer hier, und es wurde demßelben der Pacht um jährlich 100 f hirmit übertragen.
Zur Beurkundung Braun Seeger Bohnet Schneider Ziefle
& Bürgerausschuß Döttling Mast
Anerkannt der Pächter Unterschrift Kappler 

Verhandelt den 23. August 1864
Aus Veranlaßung der heutigen Realtheilung über das Vermögen der am 13. April d.J. gestorbenen Dorothea, Wittwe des Jakob Bauer hier, wurde für den im Jahr 1847 nach Amerika ausgewanderten Sohn Johann Michael Bauer, deßen Aufenthalt aber seit vielen Jahren nicht ausgemittelt werden kann, Jakob Schneider, Ortsdiener als Abwesenheitspfleger bestellt, und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Schneider
Zur Beurkundung Waißengericht Gemeinderath Braun Bohne Seeger Mast 

Verhandelt den 10. Sebtember 1864

Da der seitherige Gemeinde-Farren bösartig wird, auch zum Ritt nicht mehr tauglich und zu schwer ist, so wird in der heutigen Sitzung des Gemeinderaths beschloßen, einen anderen Farren kaufen zu  laßen, und den älteren Farren im Weege des öffentlichen Aufstreichs an dem Meistbietenden zu verkaufen, sobald ein junger tauglicher Farren gekauft ist. Zum Einkauf eines solchen Farren wird Johann Georg Kappler Farrenhalter einstimmig gewählt, welchem die Kosten aus der Gemeindecaße bewilligt werden, und nach Umständen auch der muthmaßlich Ankaufspreiß eines Farren vorgestreckt wird.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Bohnet Seeger Schneider Ziefle 

Verhandelt den 3. November 1864
In Betreff der großen Noth welche die Stadtgemeinde Isny durch die Feuerbrunst vom 22./23. Okt. d.J. betroffen hat, wird zu Folge K. Gemeinschaftl. Oberamt-Ansuchs vom 28. Okt. in No. 127 des Gränzer für die Abgebrannten eine Unterstützung von 5 f aus der Gemeindekaße bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Mast Schneider Bohnet 

Verhandelt den 30. Novber 1864
Aus Veranlaßung des probierens der Feuerspritze kam zur Sprache, daß der Spritzenmeister Johannes Hofer Schmiedemeister v. Untermusbach gestorben ist, und dieße Stelle somit erledigt ist.
Der Gemeinderath beschließt, den Jung Jakob Hofer Schmiedemeister von Untermusbach als Spritzenmeister für die hießige Gemeinde zu bestellen, und da nach einer K. Oberamts-Anordnung im Ruggerichts-Rezeßbuch die Spritze jährlich 2 mal im Herbst und Frühjahr probiert werden muß, so wird die Belohnung des Spritzenmeisters auf jährlich 2 f 42 Kr. festgesetzt, dieße Gebühr hat Hofer den 1. Juli 1865 erstmals zu erheben.
z. B. Gemeinderath Braun Bohnet Ziefle Segger Mast Schneider 



Es folgt das Inhaltverzeichnis, daß hier nicht editiert wird.
Zu den Maßen: 1 württ. Ruthe gleich 2,86 m und 1 Roßlast gleich 7 Zentner (350 kg). 
Ein im Gemeinderaths-Protokollbuch gefundener Zettel enthält eine Preisliste. Ein Datum ist nicht enthalten, es ist jedoch der Name von Schultheiß Braun geschrieben. Das Blatt lag in den Seiten des Jahres 1855.
Zwei Pferd-Aufschlag 350 Gulden
Ein Paar Ochsen 200 Gulden
Ein Stier 44 Gulden
Eine Kuh 77 Gulden
Eine Kuh 70 Gulden
Ein Farren 55 Gulden
Ein Kalbing 25 Gulden
Ein Stier 20 Gulden
Ein Kalb 15 Gulden
Zwei Kälber 18 Gulden 
Der Inhalt des Gemeinderatprotokollbuches wurde komplett übertragen.

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 04.03.22