Gemeinderat Protokoll 1912

6. Februar 1923 
Es wird wieder eine Winterbeihilfe gewährt. Empfänger: Michael Dölker, Rosine Mästling, Christine Finkbeiner 

15. Februar 1923 
Betrifft: Krähenvernichtung
Ein Erlaß des Oberamts empfiehlt die Vertilgung der Krähen durch Phosphorsprug, welches auf die Felder ausgelegt werden soll.
Vom Ortsvorsteher wird bei der Beratung erwähnt, daß bei der eng umgrenzten Feldmarkung dieses nicht ohne Gefahr für das Hausgeflügel gemacht werden kann, da namentlich die Enten oft weit hinaus laufen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Von dem legen von Gift auf der Markung abzusehen, da die Gefahr für die Haustiere immerhin besteht.
Gemeinderat Kappler Braun Bohnet Mast 

13. Juli 1923 
Der Farrenwärter stellt den Antrag die Belohnung für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni d. J. zu erhöhen, wegen der Steigerung der Futterpreise.
Unter Aufhebung des Beschlußes vom 27. April d.J. wird beschlossen:
Dem Antrag zu entsprechen und die Belohnung für das Vierteljahr 1. April bis 30. Juni auf 2 Millionen Mark zu erhöhen.
Genehmigt Farrenhalter Martin Dölker
z. B. Gemeinderat KapplerSchneider Braun Bohnet Mast 

4. Oktober 1923 
Betrifft: Einwohner- u. Hundesteuer
Nach Verfügung des Minist. d. I. u. d. Finanzen vom 17.9.23 kann die Einwohnersteuer auf 1,2 Mill. und die Hundeabgabe für einen Hund auf 12,5 Millionen für den 2ten Hund auf 25 Mil. derselben Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtigen desselben Haushalts auf 37 1/2 Mill. erhöht werden.
Die Einwohnersteuer ist bis jetzt nicht erhoben, dagegen ist für 1923 die Hundeabgabe im Betrag von 1000 M bereits bezahlt. Angesichts der fortschreitenden Geldentwertung u. Knappheit in der Gemeindekasse kommt der Gemeinderat zu dem Beschluß:
1. Für das Rechnungsjahr 1923 die Einwohnersteuer auf 0,5 Millionen festzusetzen.
2. Die Hundeabgabe für 1923 für einen Hund um 5 Millionen u. 10 Mill. für den 2ten Hund festzusetzen. Steuerpflichtige die ihren Hund ohne späteren Ersatz binnen 4 Wochen von heute an veräußern sind von dieser Erhöhung befreit.
3. Diesen Beschluß auf ortsübliche Weiß bekannt zu machen.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast 

19. November 1923 
§1. Die Schwestern Österle suchen um Überlassung von 2 Rm Balkenholz aus dem Gemeindewald nach.
2 Rm Holz werden denselben um den Preis von zusammen 2500 Milliarden Mark überlassen.
§2. Die Staatsforstverwaltung verlangt an Stelle des Jahresbeitrags von 40 M für die Benützung des Brandsträßle einen Beitrag von 5 Goldmark oder die Beifuhr von 1 cbm Kalksteinschotter. Die Bezahlung oder die Beifuhr hätte im Mai 1924 zu erfolgen.
Beschluß: Die Gemeinde übernimmt jedes Jahr die Beifuhr von 1 cbm Kalksteinschotter.
z. B. Gemeinderat Kappler Braun Bohnet Mast 

15. Januar 1924 
Betrifft: Telegraphenhilfsstelle
Das Reichspostministerium hat verfügt, daß vom 1. Febr. d. J. ab sämtliche Telegraphenhilfsstellen aufgegeben werden, wenn nicht die Vorsteher ihr Amtsaufwandentschädigung verzichten oder dieselben von der Gemeinde bezahlt werden. Die Vorsteher haben von diesem Tage an ihren Dienst ehrenamtlich zu versehen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Die Telegraphenhilfsstelle auf Kosten der Gemeinde weiter bestehen zu lassen und der Vorsteherin Frau Dürr pro Monat 3 M in Vierteljahrraten auszuzahlen.
Vierteljährige Kündigung wird gegenseitig vereinbart.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast 

27. Februar 1924 
Es werden die Steuersätze neu auf Grundlage der neuen Goldmark festgelegt.
Es wird das Tagegeld der Gemeinderäte neu festgelegt.
Der Jagdpachtvertrag vom Pächter Emil Hamma  wird  auf Goldmark umgestellt.
Für die Umrechnungen ist der Dollarkurs vom 1. Juli 1924 maßgebend, er betrug 1 Dollar = 4,2 Goldmark.
Die Schafpacht wird umgerechnet, das Pachtgeld betrug 1923 vor der Umrechnung3.000.020.200.000 Mark.
Die Gehälter vom Ortsvorsteher und Gemeindepfleger werden umgerechnet.
Ebenso die Belohnungen von der Telegraphenhilfsstelle, dem Farrenwärter, dem Spritzenmeister und dem Brunnenmeister. 

29. März 1924 
Die Farrenhaltung wird neu an Martin Dölker vergeben. 

9. Juni 1924 
Die Gemeinde Bodelhausen bei Rottenburg ist durch Hochwasser am 16. Mai 1924 schwer in Schaden gekommen und bittet um Mithilfe durch Beiträge.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen:
Der Gemeinde Bodelhausen einen Betrag von 10 M zu bewilligen.
Gemeinderat Kappler Schneider Braun Frey 

3. Juli 1924 
§2. Georg Lörcher, Schreiner hier hat um Überlassunmg von 73 St. Rahmenklötze aus dem Gemeindewald nachgesucht. Der Preis soll durch den Gemeinderat festgesetzt werden. Die Abgabe ist erfolgt.
Beschluß:
Der Preis wird in Anbetracht, daß es hauptsächlich die stärkeren waren auf 1 M pr St. festgesetzt.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Frey Bohnet Mast  
19. Juli 1924 
Betrifft: Fischwasserverpachtung
Durch Beschluß v. 30. Oktober 1923 (siehe Protokoll S. 257) wurde der Pachtpreis der hiesigen Fischgewässer für das Pachtjahr 1923 festgesetzt:
a. für Georg Frey auf 9 Milliarden Mark
b. für Paul Bohnet auf 1 Milliarde Mark.
Nachdem sämtliche Rechnungen wieder auf Goldmark festgestellt sind, wird hierüber folgendes beschlossen:
Der Preis von den beiden letzten Verpachtungen in den Friedensjahren betrug pro Jahr ?M, 20 M und wird demnach zu 80% des Friedenspacht abgegeben und zwar an:
a. Georg Frey 14 M 50 pfg
b. Paul Bohnet 1 M 50 pfg.
Die Neufestsetzung des Pachtzins beginnt am 1. April 1924 und endet am 31. März 1928 und ist zahlbar je am 1. Oktober, erstmals am 1. Okt. 1924.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Frey 
31. Juli 1924 
Betrifft: Änderung der Kraftstrompreise für elektrische Anlagen
Das Überlandwerk Glatten teilt mit, daß die mit den Gemeinden abgeschlossenen Pauschalbeträge über Kraftlieferungen, die bisher nach dem Stück Vieh berechnet wurden, der Einfachkeitshalber, diese Pauschalbeträge nach dem Morgen Grundbesitz umgeändert werden können, und zwar für je 3 Morgen 1 St. Vieh.
Bei der allgemeinen Beratung wurde erwähnt, daß bei Vergleichung die Kosten etwa die gleichen wären, oder nur wenig von den bisherigen abweichen. Da jedoch die Besitzer von Motoren alljährlich einige Grundstücke verpachten bzw. unentgeltlich an Taglöhner abgeben, sollte dieses in Abzug gebracht werden, und zwar dürfte 5 % des Gesamtbesitzes angezeigt erscheinen einschließlich der Wege und Ödflächen. Auch dürfte, falls die derzeitige unrentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe fortdauert und deshalb zu der extensivsten Betriebsweise übergegangen werden müßte, eine Verminderung der Preise angezeigt erscheinen.
Größere Verpachtungen von Grundstücken wären nach erfolgter Anzeige zu berücksichtigen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Gemeinde erklärt sich bereit der Berechnung des Stromtarifs nach Morgen, für je 3 Morgen den Preis von 1 St. Vieh zuzustimmen, falls für jeden Grundbesitzer 5 %  der Gesamtfläche einschließlich der Wege und Ödflächen in Abzug gebracht werden.
2. Das größere Verpachtungen, welche jeweils bis 15. Juli jeden Jahrs dem El. Werk angezeigt werden, von der Erhebung der Strombezugsgebühren frei bleiben.
3. Das bei etwa notwendiger extensiver Wirtschaft, Berücksichtigung stattfindet. 

§2. Betrifft: Vorauszahlung für den Postboten
Der Postbote Ziefle hat von der Gemeinde für die Einführung einer fahrenden Post für den Gepäckverkehr einen Beitrag von jährlich 60 M verwilligt erhalten (siehe Seite 284) und bittet um Vorauszahlung eines Jahrgehaltes zum Zwecke des Ankaufs eines Pferdes.
Beschluß: Dem Postboten die Vorauszahlung zu bewilligen.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey 

21. November 1924 
§2. Schulkassenbeitrag
Das Kultministerium empfiehlt mit Erlaß v. 9. April 1924 (Amtsbl.26) die Einrichtung eines Beitrages zur Schulkasse von 60 Goldpfennige für jeden Schüler ab 1. April 1924.
Beschluß: Den Beitrag zur Schulkasse vom Rechnungsjahr 1924 an auf 60 Goldpfennig für jeden Schüler festzusetzen.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast 

12. Januar 1925 
Betrifft: Bürgerrechtserteilung
Der Taglöhner Georg Dürr, geboren am 8. September 1888 in Wörnersberg, wohnhaft seit 2.1.1921 hier, stellt Antrag auf Erteilung des Bürgerrechts hier.
Beschluß: Dem Georg Dürr, das Bürgerrecht hier zu erteilen gegen Entrichtung der Gebühr von 2 RMark.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast 

2. Februar 1925 
Betrifft: Kirchensteuer
Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung v. 22.I.25 beschlossen mit Rücksicht auf die erstmalige Einführung der Landes- u. Ortskirchensteuer, den Gemeinderat zu bitten den Betrag der Nachsteuer an die Kasse des Oberkirchenrats abzuliefern in Höhe von 168 M. und auf die Gemeindekasse zu übernehmen um eine nachträgliche Erhebung dieses Betrags zu umgehen.
Beschluß: Den Betrag der Nachsteuer mit 168 M auf die Gemeindekasse zu übernehmen und sofort zur Zahlung anzuweisen.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet 

21. Oktober 1925 
§2. Betr: Zahl der Kaminreinigungen
Das Oberamt ersucht um Äusserung darüber ob die Zahl der Kaminreinigungen wie bisher auf 4 mal im Jahr bleiben soll, oder wie die Kaminfeger wünschen eine fünfmalige Reinigung im Jahr vorzunehmen gewünscht werde.
Beschluß: Der Gemeinderat hält eine 5malige Reinigung für angezeigt.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey 
28. Oktober 1925 
Betr: Telefonhilfsstelle
Der derzeite Besorger der Telefonhilfsstelle zieht von Haus Nr. 2 weg in seinen Neubau. Letzterer ist ziemlich weit vom Ort entfernt und paßt nicht mehr für eine amtliche Telefonstelle.
Beschluß: Dem Georg Frey die Telefonhilfsstelle zu übertragen, gegen Bezahlung des bisherigen Wartgeldes.
Anerkannt Frey
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey 

11. November 1925 
Einer Revisionsbemerkung bei der Gemeindevisitation zufolge hat die Gemeinde eine Straßenbeleuchtung zu errichten. Diese ist nun fertig gestellt und wurde mit dem Amtsdiener Österle vereinbart den Schalter und den Elektrizitätszähler in seiner Wohnung anzubringen. Österle verpflichtet sich für diese Einrichtung Schutz zu gewähren, das Ein- u. Ausschalten der Straßenbeleuchtung nach Anweisung des Gemeinderats zu besorgen.
a. Pro Jahr eine Zulage zu seinem bisherigen Gehalt von jährlich 50 M mit Wirkung vom 1. November 1925 ab.
b. Für die durch das Montieren entstandene Beschädigung der Wände eine einmalige Entschädigung von 10 M.
Unterschrift Oesterle
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey 

27. Februar 1926 
§3. Betrifft: Belohnung des Schneebahnen im Winter 1925/
der Belohnung der Vergütung für das Schneebahnen im letzten Winter wird beschlossen:
Für 1 Pferdegespann eine Entschädigung für je einmaliges Bahnen 8 M zu bewilligen.
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Frey 

28. August 1926 
Betr: Wahl eines Gemeindepflegers
Gemeindepfleger Breuning hat auf 31. Aug 1926 seinen Dienst als Gemeindepfleger gekündigt. Es ist daher eine Neuwahl vorzunehmen.
Zunächst werden wegen der Besoldungsverhältnisse folgende Erhebungen gemacht:
Die Belohnung des Gemeindepflegers beträgt laut Beschlusses vom 21. Nov 1924
a. festes Jahresgehalt 300 M,
b. besondere Gehaltsteile für den Einzug von Abgaben  – M,
zusammen 300 M
Es wird nun nach stattgefundener Beratung beschlossen:
1. Die Wahl eines neuen Gemeindepflegers in heutiger Sitzung vorzunehmen und die Anstellungszeit auf  5 1/2 Jahr, vom 1. Sept 1926 bis 31. März 1932 festzusetzen.
2. Die Belohnung von jährlich 300 M zu belassen.
Bei der nun vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl haben erhalten:
Gemeinderat Braun 4 Stimmen
Es ist somit gewählt Georg Braun, geb. den 20. Oktober 1864.
Der Gewählte erklärt, die auf ihn gefallende Wahl unter den bisherigen Besoldungsverhältnissen annehmen zu wollen und wird sofort vom Ortsvorsteher nach Verlesung der gesetzlichen Staatsbestimmungen und des Eidesvorhalts vorschriftsmäßig beeidigt, bezgl auf seinem früher abgelegten Diensteid hingewiesen.
Dies und der Besitz bzw Empfang einer Dienstvorschrift bestätigt.
Unterschrift Georg Braun
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Dem neuen Gemeindepfleger auf 1. Sept d.J. das Amt vorschriftsmäßig übergeben zu lassen;
2. Dem Oberamt einen Protokollauszug zur Kenntnißnahme mit dem Anfügen einzusenden, daß der Gewählte kein Wirtschaftsgewerbe betreibt und bei ihm auch sonst keine Ausschließgründe zutreffen.
3. Die Verwahrung der Wertgewinne dem Gg. Frey übertragen.
Randbemerkung: Der Ortsgeistliche ist mit der Wahl des Georg Braun zugleich als Ortsarmenpfleger einverstanden.
Unterschrift Pfarrer Marstaller
z. B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast Frey Schanz 

Hiermit ist das Gemeindeprotokollbuch geschlossen. 

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 21.12.21