Schulwesen

Die Geschichte des Schulwesens sowie des Schul- und Rathauses in Obermusbach von 1827 bis 1912

Im Inventarverzeichnis der Kirche von 1820 finden wir den ersten Hinweis auf das Schulwesen in Obermusbach. 

In den Obermusbacher Gemeinderatsprotokollen finden sich einige Eintragungen, die das Schulwesen und das Schul- und Rathaus betreffen. Diese sind hier aufgelistet.   
25. Juni 1837 
Der Gemeinderat und Bürgerausschuß von Obermusbach erklären, daß die zur Ergänzung des Schullehrers-Gehalts auf 200 Gulden erforderliche 22 Gulden 29 1/2 Kreuzer auf das Schulgeld umgelegt werden soll, nachdem der Abzug von diesen 22 G 29 1/2 Kr gemacht wurde, welcher sich aus der längst angeregten Veränderung in Beziehung  und Besorgung der Basurlien im Kirchspiel ergeben wird.
der Gemeinderath Seeger Hofer Braun Wurster Ziefle
& Bürgerausschuß Wurster Frey Bauer Mast Bohnet
Die Treu der Abschrift beurkundet
Obermusbach, den 29. Juli 1837 Schultheiß Seeger  

2. Juli 1841 
In Folge des unterm 4. Jan. d.J. gegebenen Preißes über die Gemeindepflegerechnung 1839/40 auf S. 3 haben sich heute die beiden bürgerlichen Collegien in der Absicht versammelt zu beraten, wie hoch sich bis dato der Aufwand auf das Neue Schulhaus Bauwesen belaufe und Berathung zu pflegen, auf welche Art derselbe aufzubringen und zu diesen Preise.
Die zuerst angestellte Berechnung zeigt einen gesamten Aufwand von 2317 Gulden 5 Kreuzer,
welcher auch statt gefundener Berathung auf folgende Art gedacht werden soll.u.z.
1. sage? das nach letzter Rechnung sich heraus gestellte Remanet von 500 Gulden sodenn
2. das Activ Capital von der Gemeindepflege 100 Gulden hierzu zu verwenden,
3. zu Deilung des Rests aber eine Capital Aufnahme zu bewerkstelligen von 1700 Gulden. 
Der nachfolgende schwer lesbare Text wurde nicht übertragen 
Beschluß
es sei zu diesem Vorhaben höhere Genehmigung nachzusuchen
zur Beurkundung
Gemeinderath Hofer Hofer Seeger Ziefle Wurster
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet Frey 

20. Juli 1841
Es findet eine Revision des Brand Catasters statt. Schätzer sind Schultheiß Hofer, Johannes Blechle Maurermeister aus Untermusbach, Jacob Dosten Zimmermeister aus Untermusbach.
Eingeschätzt wurde das neu erbaute Schulhaus.
Wie folgt beschrieben:
2stockiges Wohnhaus, mit Stallung, Holzschopf und gewölbtem Keller und Ziegeldach
das Gemeindeschulhaus am Sägmühleweeg
Werth 1500 Gulden 

10. Juli 1842 
Verhandelt von der ordentlichen Bauschau Schultheiß Hofer hier, Maurermeister Blöchle   u. Zimmermeister Doster v. Untermusbach
Es wurde eine Revision des Brand Catasters durchgeführt. 
Neu erbaut:
Außer dem Hause des Friedrich Klumpp welcher lt. besonderer Urkunde vom 20. Dez. 1841 neu erfaßt wurde zu 2100 Gulden. 
Abgebrochen:
Gemeinde, 1stockigtes Wohnhaus das alte Schulhaus dahier excuxarts 1000 Gulden 
Erhöht
bei Sebastian Frei, Ochsennwirth Geb. Nr. 6 wegen bedeutender Verbesserung und bisher zu x.v. 3500 / 7000 X ..= 3500 Gulden
Geb. Nr. 6A  das Waschhaus 150 / 200 x .. = 50 Gulden 
zur Beurkundung
Verwaltungs Actuar Schmid
Bauschauer Hofer
Maurer-Meister Blöchle
Zimmermeister Doster 

Obermusbach den 16. Aug 1843 
Nach dem der Beschluß des Stiftungsrathes & Bürgerausschußes d.d. 8. Aprl 1842″ der treuhen aus der Stiftungs Pflege an den Schulfond verabreichten Betrag von 2 f 2 k jährlich wiederum von der Stiftungspflege zu erheben
“ von Königl. Gemeindschaftl. Oberamt wieder zu weiterer Berathung zurückgegeben wurde, ist so Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden, beschließen die genannten Collegien in Betracht daß die Lehrmittel für die Schule in Obermusbach mit dem Betrag von 6 k für jeden Werktags und Sonntagsschulen aus der Gemeindekaße nicht gebührend angeschaft werden kann indem die Zahl der Sonntags und Werktags-Schüler gegenwärtig nur 23 beträgt, so soll der Beitrag für jeden Schüler aus der Gemeindepflege auf 12 k erhöht und dieser Beschluß dem K.Gemeinschaft. Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zur Beurkundung
der Stiftungsrath Pfarrer Klein? Hofer Ziefle Braun Wurster
Bürgerausschuß Wurster Braun Bohnet
Das Oberamt hat gegen diesen Beschluß nicht x, derselbe ist jedoch in das Gemeinderaths-Protokoll einzutragen.
Freudenstadt den 19. Aug. 1843 K.Oberamt

24. September 1843
Unterm heutigen erscheint der Zimmermeister Adam Kübler von Wittlensweiler Accordent des hiesigen Schulhauses vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß, und bittet um einen Beitrag, da er an dem hiesigen Schulhause sehr viel verloren habe, es versammelt sich dieser Gemeinderath und beschließt:
Daß dem Kübler ein Beitrag von 10 Gulden in Hinsicht dessen, daß er wie er vorgibt, sehr viel verloren hat, verabreicht werden solle.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Braun Seeger
Bürgerausschuß Wurster  

27. Januar 1844 
Der hiesige Schulmeister hat bisher das Impfgeschäft ohne Belohnung besorgt, derselbe ist aber schon einige mal vor dem Gemeinderath erschienen, und bittet um eine Belohnung für dieses Geschäft, es beschließen daher die beiden bürgerlichen Collegien demselben hierfür eine jährliche Belohnung von 1 Gulden anzusagen u. höher Genehmigung nachzusuchen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Seeger Hofer Wurster
Bürgerausschuß Mast Bohnet Braun Bauer  

27. März 1851 
Da schon vor einigen Jahren Johannes Hofer, Schmiedmeister von Untermusbach als Spritzenmeister dahier angestellt wurde, und demselben damals von unserer Feuerspritze zu probieren und einschmieren a.f.w. ein jährliches Gehalt von 3 Gulden gemacht gewesen sein, welcher Vertrag aber verloren gegangen ist.
So wird von dem Gemeinderath beschloßen,
daß von jetzt an dem Johannes Hofer für die jährliche Behandlung und probieren dießer unserer Spritze eine jährliche fixe Belohnung von 2 Gulden ausgesetzt worden sein.
Beurkundet
J. Hofer
Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Hofer
Bohnet
Ziefle 
Verhandelt vor dem Gemeinderath an obigen Datum.

Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt wird und alle Verhandlungen der Gemeinde da geschehen sollen so ist jährlich auch Holz zum einheitzen zum besagten Rathhaus nöthig geworden.
Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschloßen das fragliche Holzbedürfniß auf folgendem Weege anzuschaffen.
Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich beigeführt, und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Ziefle
Hofer
Bohnet  

22. Juni 1869 
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner  oder jüngerer Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll, jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie. Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen Farren wieder auf einen anderen übergeht. 
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule in Untermusbach zur Spache, daß unsere Kinder nicht nur nichts lernen, sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen,
Überdieß war die Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen, daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit einem tüchtigen Lehrer versehen werden.
Die Regelung der Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarrer Eyth geschehen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey 

Ruggericht am 4. März 1870
ist folgendes verhandelt worden:
§5.
Wenn die bürgerlichen Collegien die Absicht haben das Schulgeld über den gesetzl. Betrag von 48 Kreuzer zu erhöhen, so ist gemäß dem Gesetz v. 1858 Art. 3 Reg. Bl. Seite 237 vortivirten Beschluß zu faßen, u. solcher zur Genehmigung Kgl. Kreisregierung zu bringen.
Randbermerkung: bis jetzt noch beim alten
§6.
Das gegenwärtig als Rathszimmer im Mast jetzt Ochsenwirth Seeger`schen Haus in welchem sich die Registraturkästen sich befinden, benützte Local, wäre als solches zwar ganz passend, nur findet das Oberamt etwas ungeeignet, daß es zugleich das Wohn-und Schlafzimmer des Amtsdieners, Wald- u. Feldschützen ist.
§7.
Da die Registratur theilweise in diesem Local, theilweise in dem Schulhaus sich befindet, so ist stets dem Agenten der Feuer-Vers. Gesellschaft Anzeige zu erstellen, wenn von derselben Gegenstände auf längere Zeit von einem in das andere Gebäude verbracht werden.
Randbemerkung: ist seit Martini 1870 gänzlich im Rathhauß-Local. 

11. August 1871 
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend vom 1. Juli an.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast  

24. Febr. 1872 
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein der Gemeindräte Schulth. Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100 Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der Gemeindecasse  bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr fertig und Gangbar herzustellen.
Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende Bemerkung) 
Randbemerkung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande. Schultheiß Braun  

20. Mai 1872 
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8 Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwar trifft es Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter, Wittwe Ziefle 1 Clafter, Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter, Georg Kappler 3/4 Clafter, Gemeindepf. Schneider 1 Clafter, jung Bohnet 3/4 Clafter, alt Bohnet 3/4 Clafter, Johannes Mast 1 Clafter, Schwemmle 1/2 Clafter: Zusammen 8 Clafter 
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier zum aufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord gegeben. 

Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen 100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog. Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7 Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer  

Verhandelt den 15 August 1873
In der heutigen Sitzung bringt der Schultheiß zur Sprache, daß der Schulmeister seinen Bedarf an Brennholz noch nicht hat und dringt auf Beischaffung deßelben.
Es wird nun verabredet daß wieder wie fernd? Schultheiß Braun 1 1/4 Claft, Wittwe Ziefle 1, Ochsenw Seeger 1 1/4, Georg Kappler 3/4, Gemeindepf Schneider 1, jung Bohnet 3/4, alt Bohnet 3/4, Joh. Mast 1 Claft, Schwemmle 3/4 Clafter sogleich beiführet.
Ferner den Bedarf an Rathhaußholz kam man dahin überein daß der Ortsdiener & Waldschütz welcher das Rathszimmer bewohnt für Heitzung mit Einschluß der Beischaffung von dem nüthigen Brennholz auf das Jahr 1873/74 aus der Gemeindecaße 4 f erhält.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Mast 

Ruggericht vom 22. August 1873
wurde Folgendes verhandelt:
§19.
Das Mauerwerk im Rathhaus Ofen ist schadhaft & läßt Rauch in das Rathszimmer durch, es ist daher solches sogleich auszubeßern zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen 

Verhandelt den 2 Juni 1874
Da der Schulmeister Bach hier auf Aufbereitung seines Schulholzes dringt so wird solches dem Jakob Schneider hier um zusammen 8 f übertragen.
Ferner wurde mit Jakob Schneider wiederholt ein Accord abgeschloßen daß derßelbe für Heitzung des Rathhaußen auf das Jahr vom 1 Juli 1874 bis 1 Juli 1875 4 f aus der Gemeindecaße erhält. Derßelbe hat für das Holz selbst zu sorgen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler Schwemmle
Randbemerkung: Vorstehender Vertrag wird auf den 1 Juli 1875/76 verlängert unter Blt 63b.
Gemeinderath Braun 

11. Juli 1874 
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar 1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur viele Kosten gehabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete nachgesucht.
In heutiger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und Bürgerausschuß beschloßen der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli 1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht. 

Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom 20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekarhaußen gebaut werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es sollen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen Gemeinderath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800 Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in Aussicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast 

Verhandelt den 24 Feber 1875
Nach einer Anzeige des HE. Schulmeister Bach hier ist das von der Bauerschaft beigeführte Holz vom Sommer 1874 bei weitem nicht hinreichend, da man bei dießem strengen Winter außerordentlich viel Holz brauche.
Es wird deßhalb von dem Gemeinderath beschlossen noch 3 Clafter Holz im Abstreich und zur Beifuhr zum Schulhauß zu veraccondieren.
Bei der heutigen Abstreichverhandlung erhielt solches das Clafter zu 7 f zusammen 21 f Johannes Schanz hier. Das Aufspalten erhält Jakob Schneider hier das Clafter um 1 f 20 zusammen 4 f.
Unterschriften Schanz Schneiderz
Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Mast 

Verhandelt den 3 Mai 1875
Aus Veranlaßung der heute stattfinden Inventualtheilung der +Ehefrau des HE. Schulmeister Bach hier wird für die 2 minderjährigen Kinder Fried. Jakob Bach geb. 18 Janer 173, Maria Katharina Bach geb. 9 Feber 1875 der Gemeinderath Johannes Mast als Pfleger bestellt und sogleich verpflichtet.
Unterschrift Mast
Zur Beurkundung
Waißengericht Braun Schwemmle Kappler
Randnotiz Unterschrift Amtsnotar Mayeren 

Verhandelt den 17 Mai 1875
HE. Schulmeister trägt den Wunsch vor, daß er dießem Monath noch sein Bedürfniß an Holz zur Schule wünsche damit daßelbe noch gut austroknen und ins trokene gebracht werden könne.
Es wird beschoßen den Bedarf mit 8 Clafter wieder folgender Maßen und zwar unentgeltlich beizuführen:
Schulth Braun 1 1/4 Claft, Joh Schanz 1 Claft, Ochsenw Seeger Wittwe 1 1/4 Claft, G. Kappler 3/4 , Gemeindepf Schneider 1 Claft, jung Bohnet 3/4, Alt Bohnet Wittwe 3/4, Joh. Mast 1 C, Schwemmle 1/2 Clafter.
Die Übereinkunft Bauerschaft Braun Schneider Kappler Mast Schanz
Das aufspalten Betreffenden Holzes wird dem Jakob Schneider hier um 9 f 36 Kr übertragen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Mast Hofer Kappler

17. November 1875 
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsteher dem Gemeinderath den Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet. 1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl. Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M. sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine Stelle hier anzutreten hat.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer Kappler   

29.Mai 1876 
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt begeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum Schulhaus an den wenigstach werden akondiert dieses Holz muß bis zum 15 Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier.
Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 

Verhandelt den 2 April 1877
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Ortsvorsteher zur Sprache, daß He. Schulmeister Blikle hier wünscht, daß sein jährlicher Bedarf an Schulholz schon im Frühjahr möchte begeführt werden damit selbiges auch gehörig austroknen köne, er habe solches vorigem Jahr zu spät erhalten.
Deßen Wunsch entsprechend wird nun der Bedarf an Schulholz welches in 8 Claft gemischtes Scheiter und Prügelholz enthalten muß im Weege des öffentlichen Abstreichs unter folgenden Bedingungen verakkondiert.
1. Betreff Holz muß durchaus gesund aus hölftigen Scheiter hälftig Prügel bestehen.
2. Die Reisachbüchele müßen von trokenen Reiß gebunden und sogleich zum Schulhaus geführt werden.
3. Die Hälfte des Holzes muß noch im Monath April die andere Hälfte bis Mitte Mai d.J. beigeführt werden, und nach Verlangen in das Maß gesetzt werden.
4. Nach vollständiger Ablieferung geschieht nach deren Aufnahme die Ausbezahlung der Acordssume aus der Gemeindecaße.
Unter dießen Bedingungen hat solches im Abstreich erhalten jung Fried Braun um 100 Mark, Einhundert Mark.
Unterschrift Friedrich Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 

13. September 1877 
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf die Hälfte also höchstens 10 Kinder reduciert man hier ganz mit einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz 

Ruggerichtam 26. September 1877
wurde folgendes verhandelt: 
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an jener Seite ist zu bestechen? und zu weißen. Der Strohsack und der Teppich befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt werden.
Randbemerkung: ist geschehen 

Verhandelt den 25 März 1878
Schulmeister Blickle hier trägt vor, daß bei dem gestrengen Winter welcher bis heute noch fortdauert sein Holzvorrath zu Ende seie und beantragt, daß ihm jetzt schon wieder Holz beigeführt werde. Deßen Wunsch entsprechend wird heute 9 Clafter gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst 100 St Reisachbüschle im Weege des Abstreichs an den Wenigstnehmenden unter folgenden Bedingungen verakondiert.
1. 2 Claft müßen bis 1 April die weiteren 7 Clafter nebst den Reisbüschle bis 1 Juni d.J. beigeführt sein.
2. Das Holz muß von guter gesunder Beschaffenheit sein, daher nicht verdorben.
3. Nach geschehener Beifuhr geschieht die Ausbezahlung der Akordssumme aus der Gemeindcaße.
Dieße Holzlieferung hat erhalten um 100 Mark Einhundert Mark jung Fried Braun. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Schwemmle
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben 
Ferner 25 März 1878
Wird das aufspalten Betreffenden 9 Claft Holz dem Ortsdiener Jakob Schneider um 32 Mark übertragen.
Unterschrift Schneider
zB Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz
Randbemerkung: 10 Juni 1 Auszug übergeben 

Verhandelt den 26 Feber 1879
Schulmeister Blicklen hier trägt vor, daß bei dießem gestrengen Winter sein Holzvorrath bald wieder zu Ende seie, und bringt die Bitte vor, daß sein Bedarf an Holz wieder im nächsten Monath und April d.J. beigeführt werde, damit selbiges auch gehörig austrokne.
Deßen Wunsch entsprechend wird heute wie früher 9 Klafter gemischtes Scheiter und Prügelholz nebst 100 Stük Reißachbüscheln im Weege des Abstreichs an den wenigst nehmenden verakondiert mit der Bedingung, daß der Holzvorrath bis zum 30 Merz 1880 ausreichen muß, das heißt wenn das bedungene Holz nicht hinreicht, so muß der Acordant eben mehr beiführen.
Nach geschehener Beifuhr geschieht die Ausbezahlung aus der Gemeindecaße.
Unter dießen Bedingungen hat erhalten jung Fried. Braun um 100 Mark, Ein Hundert Mark. Unterschrift Braun
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle
Randnotiz: Verhandelt den 1 Mai 1879
Heute wurde das aufspalten betreff Schulholzes dem Jakob Schneider hier wieder übertragen um den Lohn 30 M.
Unterschrift Schneider
zB. Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Kappler Schneider 

Verhandelt den 22 Juli 1879
Heute wurde mit dem Amtsdiener Jakob Schneider wieder ein Acord abgeschloßen worauf derßelbe für das Einheitzen des Rathhaußes von seinem eigenen Holz auf das Jahr 1 April 1879 bis letzten März 1880 aus der Gemeindecaße 9 M erhält.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 
23. Juli 1879
He. Schulmeister Bliklen trägt der Vaterländischen Feuerversicherung in Elberfeld folgende Mobiliar zur Versicherung an.
1. laut beiliegenden Antrag fürn 3096 M Dreitausend Neunzig Sechs M.
Welche Summe nicht beanstandet und daher genehmigt mit 3096 M.
Gemeinderath Braun Schneider Hofer Kappler Schwemmle
Randbemerkung: Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese Versicherung erloschen. 

20. August 1879 
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878 zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner 

Ruggericht vom 5. Novber 1879
Hirbei wurde Folgendes erhandelt: 
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1 Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist angeschafft. 
Ferner verhandelt den 5 April 1880
Da der Bedarf des Holzes zur Schule aufgebraucht ist, so wird heute der Bedarf daßelben bestehend in 8 bis 10 Claft Mischholz und 200 Stük Reisbüschel im Weege des Abstreichs verakondiert auf das Kalenderjahr vom 1 April 1880 bis letzten März 1881 mit der ausdrüklichen Bedingung, daß der Lieferant auch das aufspalten um die Acordssumme zu übernehmen hat. Das Holz muß auf 1 Jahr ausreichen, wenn der Bedarf größer sein würde, darf keine Nachrechnung eingereicht werden, sondern hat sein Verbleiben bei dem Steigerungspreiß.
Verbleibt dem jung Adam Bohnet um 117 M, Ein Hundert Siebenzehn M.
Unterschrift Bohnet
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Schanz 

8. Oktober 1881 
Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung abgerechnet.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger  

8. Februar 1882 
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt erhält die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet 

Verhandelt den 18 Feber 1882
Schullehrer Bliklen hier trägt den Wunsch vor, daß er noch 1 Clafter dürres Holz nöthig habe, das dießer Winter beigeführte Holz seie noch nicht dürr. Übrigens reiche das vorräthige Holz bis zum letzten Merz d.J. da aber heuer in dem Gemeindewald voraussichtlich nichts gehauen wird, so beantragt der Schultheiß, daß der Bedarf an Schulholz pro 1 April 1882 bis letzten Merz 1883 jetzt schon an den wenigst bietenden acondiert werde unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderaths. Der Bedarf beträgt 30 Meter gemischten Holz nebst 100 Reisbüscheln, dem Acordanten wird das Aufspalten mit eingebunden und erhält den Steigerungspreiß welcher bis Juni oder Juli d.J. erst aus der Gemeindecaße bezahlt werden darf. Es mag weniger oder mehr Holz aufgebraucht werden, der Steigerer hat den Bedarf bis zum letzten Merz 1883 zu deken. Der Voranschlag beträgt 100 Mark.
Hat erhalten um 95 Mark Johannes Ziefle hier.
Unterschrift Johannes Ziefle
Genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet
Randbemerkung: 18 April 1882 ein Auszug übergeben.

Verhandelt den 30 Juni 1882
Nachdem durch Beschluß des Stiftungsrath vom 17 Mai 1882 meinem Mann die Verwaltung des Stiftungsvermögen übertragen wurde und auch zugleich als Schulfondsrechner bestellt wurde verbinden ich mich deßen Ehefrau Anna Maria geb. Schillinger für alle etwa aus dießen Kaßen entstehenden Abmangel zu haften.
Unterschrift Maria Schanz
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Schneider  

Verhandelt den 17 Juli 1882
Da die hießige Schulstelle wieder in Erledigung kommt, so ist die Fruchtbesoldung vom Holmaß ins Gewicht umzurechnen.
Der Schullehrer hat für 50 f gleich 85 M 71 Pf Brodfrüchten nach Sportelpreißen anzusprechen.
Der Gemeinderath beschließt nun statt der bisher gereichten 12 1/2 Scheffel Dinkel angeschlagen zu 85 M 71 Pf jetzt 13 Ct 40 Pfund Kernen anzuschlagen mit 85 M 76 Pf zu verwilligen.
zB. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Bohnet 

Ruggericht den 6. September 1882 
§5.
Zum Rechnungsbeleg für die Gemeindepflege ist das K. Bezirksschulinspectamt Freudenstadt um Auskunft über die Ansprüche des derzeitigen Schulamths Verwesers Beck an Geld u. Naturalienanzugehen.
Randbemerkung: ist alsbald eingetroffen 
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Wittwe gepachteten Schulgarten hat ist der Pachtvertrag der Gemeinde mit der Wittwe Seeger bezügl. dieses Gartens aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben.
Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz 1883 aufgelöst.  
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich ausgeführt. 
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder 24 Stund Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig beachtet wurde.
Randbemerkung: beobachtet 
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu lassen.
Randbemerkung: ist geschehen  

22. März 1883 
Ferner den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf Anordnung des Hl. pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß Schulzimmer eingeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5 Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz Bohnet  

28. Mai 1883 
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d.J. gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt Büchern Kisten Tisch Stühle und allem erforderlichen welches einen Kosten von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder vom 1. Juni 1883 in Accord gegeben.
Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 S Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider  

22. Oktober 1883 
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden ist, so wird die Schulstube im nächsten Stok dem Ortsdiener Wald und Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin Christine Barho geb zu Wittlensweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher Weise übelaßen,
Im früheren Schullokal befindet sich nun die Rathstube.  

6. November 1883 
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29. Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stok bewohne, und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober dessen Wunsch bestätigt. 
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden, daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten 2 Personen nahmlich des 72 Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz unentbehrlich ist und der c.60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet 

Verhandelt den 25 März 1884
Da mit dem 1 April der Vertrag mit Jakob Schneider betreff die Holzlieferung zum Rathhauß abgelaufen ist, und gar kein Holz mehr vorräthig ist, so wird heute der Bedarf an Holz zum Rathhauß bestehend in 4 Meter Prügel und Scheiterholz auf das Jahr vom 1 April 1884 bis letzten Merz 1885 an den Wenigst nehmenden acondiert, der Lieferant hat 1 Meter dünnes Holzu zu liefern das übrige dürfte naß sein, auch hat Lieferant solches ohne besondere Anrechnung in den neben der Rathsstube befindlichen Holzlagerplatz zu verbringen.
Nach Ablieferung des Holzes geschieht die Auslieferung aus der Gemeindecaße.
Hat erhalten um 12 M Michael Schneider von Obermusbach.
Unterschrift Acordant Michael Schneider
Genehmigt Gemeinderath Braun Schwemmle Bohnet Wörner Kappler Schanz
Randbemerkung: 1 April 1 Auszug übergeben 

Verhandelt den 3 Decber 1884 vor dem Gemeinderath
1. Schulamtsverweßer Beck welchem das Wohnrecht so lange er Schulamtsverweßer für hier und Untermusbach bestellt ist hat das Wohnrecht auf dem hießigen Rathhauß und vom 15 Oktober bis 15 April neben der Besoldung 2 Raum Buchen Holz anzusprechen, welches die hießige Gemeinde allein zu leisten hat. Nach genomener Rücksprache mit HE. Beck will derßelbe den Holzbedarf selbst anschaffen gegen eine Entschädigung von 15 M.
Der Gemeinderath beschließt demßelben die 15 Mark zu verwilligen aus der Gemeindecaße.
2. Schulamtsverweser Beck soll nach einem Rezeß zur Gemeindepflegerechnung 1883/4 für Ofenreinigung und weißern aus Beilagen 17 und 18 der Gemeindecaße 4 M 37 Pf ersetzen.
Bei der heutigen Vernehmung des Beck erklärt derßelbe, daß ihn dießer nichts angehe man seie es ihm schuldig geweßen, daß seine Wohnung bei seinem Aufzug ordentlich hergestellt werde.
Der Gemeinderath beschließt betreff Posten in Angang zu decurtieren, aber in Zukunft will man sich vor derartigen Ausgaben verwahrt wißen.
Gemeinderath Braun Schwemmle Schanz Bohnet Kappler Wörner
Randbemerkung: 6 Decber 1 Ausg 

Verhandelt den 4 Sebtember 1885
Lehrer Bek welcher für hier und Untermusbach bestellt ist beantragt, daß im sein unter Blt 118,b beansprechendes Besoldungsholz wie es dorten beschrieben ist schon am 15 April d.J. wieder zu erheben hätte.
Da derßelbe aber im Jahr 1884 als Entschädigung hirfür nur 15 M erhalten habe so beansprucht Lehrer Bek, daß im sein beschriebenes Holz in Naturn geliefert, oder eine Geldentschädigung hirfür mit 16 M aus der Gemeindecaße ausbezahlt werde.
Der Gemeinderath beschließt auf erstatten Vertrag dem Lehrer Bek die geforderten 16 M aus der Gemeindecaße zu verwilligen wozu sich HE. Bek einverstanden erklärt.
Unterschrift Bek
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Kappler Bohnet Wörner Schanz Schemmle 

Ruggericht am 4. Januar 1886 
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht. 

Verhandelt den 31 Juli 1886
Die kürzlich mit Hauß und Fahrniß abgebrannte Wittwe Ernestina Müller von Untermusbach hat das Ansuchen bei dem Gemeinderath daßelbst gestellt die Wohnung des früheren Lehrers Glük mit ihrer Familie beziehen zu dürfen, wenn der Lehrer Beck nach längerer Zeit hier Wohnung wie seither nimmt, da die defenetive Besetzung der Schule Untermusbach wegen baulicher Veränderung nach wohl 1 Jahr anstehen wird.
Gegen das Gesuch der Wittwe Müller wird hier nichts eingewendet, der Gemeinderath hier hat aber beschloßen, daß vom 1 August d.J. an für den Lehrer Beck eine Haußmiete Entschädig von jährlich 60 Mark und die bestehende Entschädigung mit 16 Mark jährlich für Holz zum einheitzen seiner Wohnung zusammen 76 M wie die übrigen Kosten von der Gemeinde Untermusbach auch zu 2/3tel zu bestreichen sind.
Z B. Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Bohnet Wörner 

Ruggericht am 8. November 1888 
II. Ortsarrest:
§:3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die Fenster bedürfen dringend der Reinigung.
Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der Wiese, welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889  

20. November 1888 
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer stehen, so gibt es hier für einen solchen Hl. Beamten eine ganz paßende Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den jährlichen Mietzuns vonzu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu.
Auf erstatteten Vertrag wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit vom     hat zu genehmigen.  
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner 
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet hat.
z.B. Schultheiß Schanz  

6. Mai 1889 
Im Rathaus sollen die 3 Zimmer, der Hausgang die Rathausstube wieder frisch gemacht werden. Hierzu sind Kalk, Sand, Gips erforderlich. Den Auftrag erhält für 35 Mark Martin Kneißler aus Wittlensweiler. 

Gemeinde-Visitation am 4. November 1892 
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen?
2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist geschehen. 
§.14.
In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen.
1. Randbemerkung: Ist es erledigt?
2. Randbemerkung: Ist geschehen. 

Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895
Randbemerkung: Oberamtmann Barnes, Verwaltungsacteur Berger 
II. Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu vertiefen. 

Verhandelt den 10 Juni 1889,
versammelt die sämtliche Bürgerliche Collegien.
Christian Seeger, Säger von Frutthof Gemeinde Grünthal trägt vor, daß er jetzt 38 Jahr hier als nicht Activbürger wohne und wünscht desshalb als solcher aufgenommen zu werden, wo die Bürgerlichen Collegien Ihr Gutachten hierin um so eher, weil der betreffende eine sehr geordneter Haushälter ist.
Der Christian Seeger hat nun ein Bürgergeld zu zahlen, wie es in hiesiger Gemeinde zu zahlen ist, ein Betrag von nicht 30 M, blos 10 M an die hiesige Gemeindekasse.
Dieses anerkennt, Unterschrift Seeger
Vorstehendes genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Seeger Bohnet
& Bürgerausschuß Oesterle Braun Bohnet Schneider

Frau Wangner mit Fräulein Tochter waren hier vom 1 Mai 1889 bis 2 Septb. im Schulhaus im Hauszins und haben bezahlt hirfür die Summe von 60 M sage sechszig Mark.
Z.B. Schulth. Schanz 

25. August 1893
Von der Wittwe Bohnet hier wird in Folge ihres Hofverkaufs verlangt, daß die Wohnung hier im Gemeindehaus „Schulhaus“ Ihr möchte überlassen werden und zwar jährlich für 50 Mark.Dem Vorbringen gemäß wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien dahier beschlossen daß dem Wunsch entsprechend insofern zugesagt wird, daß die Wittwe Bohnet soll einen jährlichen Pacht von sämtlichen Räumlichkeiten, 4 Zimmer & Bühne, Flur & Keller und was für die Gemeinde nicht im Gebrauch stehend ist für jährlich zu 60 Mark und zwar vom 1. September 1893 an geltende Pacht und auf stetts wiederrufliche Weise und vierteljährliche Kündigung und wie die Wohnungen angetretten werden von der Mieterin so müssen sie in gleichem Zustand wieder hergestellt werden beim verlassen der Wohnung.
vorstehendes Anerkannt
die Mieterin Barbara Bohnet
vorstehender Pachvertrag wird von den bürgerlichen Collegien genehmigt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Hofer 

21. April 1898 
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig beziehungsweise  an den Herrn Chr. Anseln Hotelier von Stuttgart abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in Freudenstadt, sodenn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898 bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung, wiederruflichen Weise , woraussichtlich bis 1. April 1901.Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche, Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die Miethewohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie ihm Übergeben wurde am Aufzug 1898.Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschaft wurde, soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters. Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen der Küche mit dem Kamienschacht sowie die Rohreinrichtungen zur sämtlichen Feuerungen werden gleichfalls sämtliche entstehende Kosten von dem Hausmieter bestitten.
vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun 
Randbemerkung: Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni 1899 mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910 jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Bohnet Braun Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Schneider Bohnet  

Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898
§.1.
Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten wird.
Randbemerkung: ist geschehen 

Verhandelt den 17./18. Mai 1901 
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist, thunlichst auszubessern. Die Fenster sind x zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft. 
§.15.
VII Ortsreinlichkeit
1. Der Bach ist, soweit er durch das Dorf fließt, von Schlamm und Thierleichen rein zu halten.
Randbemerkung: Wird beachtet
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen Geometer festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal liegt.
Randbemerkung: Ist geschehen
3. Der Graben gegen die Ziegelei ist durch zu geringen Gefäll zu einem stehenden Gewässer geworden; dieses Wasser ist nach den Wiesen abzuleiten.
Randbemerkung: Ist geschehen
4. Die Dunglege bei Ziegler Hofer ist gegen die Straße einzuzäunen, der beschädigte Straßenkärgen? herzustellen.
Randbemerkung: erledigt
5. Beim Hause des Johannes Ziefle ist die Kandel links von der Straße bis zur Hausecke zu verlegen; die stehenden Gewässer am Brunnen hinter dem Ochsen sind durch einen tiefen Graben abzuleiten und dem Boden gegen die Teuchellage hin mit Schotter und Sand aufzufüllen-
6. Die Dunglege des Ochsenwirts Seeger darf keine Jauche auf die Straße entleeren.
Randbemerkung: Ist geschehen
7. Eine in der Straße entspringende Quelle hinter dem Ochsen ist abzuschaffen.
Randbemerkung: Ist erledigt
8. Das Kalkloch der Witwe Braun an der Straße nach Igelsberg ist zuzuwerfen.
Randbemerkung: dito  

18. Oktober 1901 
Nach der Genehmigung des Kgl. evangelischen Konfisterium der Zusammenlegung der Vereinigung der Schule mit Untermusbach – Obermusbach so soll der Schulfonds auch einheitlich verwaltet werden nach der Genehmigung vom 9. Oktober 1883 diesem zufolge wurde unterm 12ten September 1901 des oberamtlichen Erlaßes so belauft sich das Schulfonds-Vermögen von
Obermusbach zum 1. April 1899 auf 426 M 43 Pfg
Untermusbach 1. April 1898 auf 851 M 39 pfg
zusammen 1277 M 82 Pfg.
Nachdem hat der Schulfond von Untermusbach 2/3 Theil und Obermusbach 1/3 Theil.
So wird beschlossen, daß Vereinigung soll ausgeführt werden zuvor aber soll die Rechnung beiderseits vom Verwaltungsakteur festgestellt werden und dann in Untermusbach zur einheitlichen Verwaltung übergeben werden.
Ferner soll das Resultat von der Rechnungsabhör zu den hiesigen Gemeindepflegerakten gebracht werden.
Zum Fall einer Auflößung von der einheitlichen Schule so hat der Schulfond wieder in 2/3 und 1/3 sich zu vertheilen, er mag ärmer oder reicher werden.
Dieser Beschluß soll auch zu der Genehmigung der bürgerlichen Collegien nach Untermusbach vorgelegt werden.  

28. Merz 1905 
Zu der Schillerfeier welche im April 1905 zur hundertjährigen Wiederkehr gefeiert, wohl in ganz Deutschland, zu dieser Feier soll aus der hiesigen Gemeindekasse mit der Gemeinde Untermusbach für die Schuljugend der dritte Theil der anwachsenden Kosten verausgabt werden.
z. B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Schneider  

26. Juni 1905 
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt und wird nach der Abmachung vom 11. Juli 1904 betreffend Anbringung eines Blitzableiter auf das Schul & Rathaus welches der Gemeinde gehört, so soll mit der Besprechung mit Herrn Oberamtmann Schwarderer und einigen Gemeinderät, daß derselbe soll womöglich alsbald angebracht werden.
Demselben wurde entsprochen und wurde die Anfrage gestellt an Herrn Chr. Ansel von Stuttgart gestellt, ob er geneigt wäre als Hausmieter unserer Wohnungen im Schulhaus jedenfalls die Hälfte an den Ausgaben zu bezahlen.
Und was Herr Ansel fühlte sich nicht veranlaßt etwas zu bezahlen indem er erklärt, er habe schon große Opfer gegeben namentlich zur Herstellung des Aborts somit verbleibt nun nichts anderes übrig als die Gemeinde muß den ganzen Betrag bezahlen.
zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Seeger  

21. August 1908 
Nach einem Erlaß des Kgl. gemeinsch. Oberamts in Schulsachen soll am 6. April d. J. und in Bezugnahme auf den Beschluß der bürgerlichen Kollegien von Ober- u. Untermusbach, vom 17. März d.J., soll zu dem innerhalb 4 bis 5 Jahren zu erbauenden gemeinschaftlichen Schulhaus, jetzt schon von beiden Gemeinden zustimmen, ein Betrag von 1000 Mark in Etat eingestellt werden.
Nach eingehender Beratung wurde von den bürgerlichen beschlossen:
Im Etat pro 1908/09 200 Mark xx für den Schulhausneubau einzustellen. Ferner soll der zu erwartende Staatsbeitrag und der von der Brandversicherungsanstalt anläßlich der neu erbauten Wasserleitung zu hoffenen Beitrag zu diesem Zweck zurückgelegt werden.
Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Braun Ziefle A. Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Frey Mast Schanz  

5. August 1909 
Die beiden Gemeinden Ober- u. Untermusbach haben beschlossen gemeinschaftlich ein neues Schulhaus zu bauen.
Die Kosten sollen in der Weiß verteilt werden, daß Untermusbach 2/3, Obermusbach 1/3 zu bezahlen haben.
Plan und Kostenvoranschlag, wurde von Herrn Oberamtsbaumeister Schäfer in Freudenstadt ausgearbeitet und vom Kgl. Konsistorium geprüft.
Der Voranschlag beträgt 45000 Mark. Abgeboten wurden bei der Vergebung der Arbeiten cirka 4000 Mark.Der Bauplatz und die Kosten der Bauleitung werden sich auf etwa 4000 Mark belaufen und wird demgemäß die hiesigen Gemeinde cirka 15000 zu zahlen haben. Zur Beschaffung dieser Mittel beschließen die bürgerlichen Kollegien:
1. Von der Oberamtssparkasse Freudenstadt ein Kapital von 15000 M aufzunehmen, dasselbe neu zugesagt zu 4 1/4 % bis zum April 1914 zu verzinsen, von da ab in 30 Kapitaltilgung und Verzinsung in sich schließenden Jahresraten abzutragen, so daß die erste Anutiäte am 1. April 1915 zu zahlen wäre.
2. Um Genehmigung zu dieser Kapitalaufnahme nachzusuchen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Frey Wörner  

9. April 1910 
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Obermusbach und der Familie Ansel in Stuttgart betreffend der Wohnung im hiesigen Rathaus ist am 1. April 1910 abgelaufen. Die Familie Ansel sucht um Verlängerung des Vertrages bis 1. April 1911 nach.
Die bürgerlichen beschließen diesem Ansuchen zu entsprechen, und den Mietvertrag um den seitherigen Preis von 80 M bis 1. April 1911 zu verlängern.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Frey
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz
Eingesehen Kgl. Oberamt Wiegandt   

20. Mai 1911 
Im hiesigen Arrestlokal ist 1 neues Leintuch und 2 neue Teppich erforderlich ferner soll die Uniformierung des Polizeidieners, der bisher nur Waldschützuniform hat. anders erfolgen.
Beschlossen wird:
2 Teppich und ein neues Leintuch in das Arrestlokal anzuschaffen, dem Polizeidiener einen Waffenrock, eine Mütze und ein Seitengewehr zu kaufen.  

20. Mai 1911 
Die Gemeindekollegien von Untermusbach haben in einer Eingabe an das K. gem. Oberamt den Antrag gestellt, daß die Schulverbandssatzungen in der Weise abgeändert werden, daß die Gemeinde Untermusbach Alleineigentümer in des alten Schulhauses sei und die von den Vertretern von Obermusbach gestellte Bedingung, wonach der von E der dortigen Gemeinde beschlossene Einbau eines Ratszimmer zwar gestattet, aber bei einem eventuellen späteren Bedürfniß wieder zu Schulzwecken verwendet werden könne, aufgehoben werden soll.
Von den anwesenden Kollegien wird erwähnt daß die Kollegien von Untermusbach dem Beschluß vom 7. Mai 1907 wonach das Schulgebäude nicht aber der Schulgarten zu 1/3 in das Eigentum der Gemeinde Obermusbach übergehe, zugestimmt haben.
Beschlossen wird:
Den Antrag wonach die hiesige Gemeinde auf ihren Anteil zu 1/3 am alten Schulgebäude verzichten soll, nicht anzunehmen. Dagegen den Einbau eines Rathzimmers in das alte Schulhaus zu genehmigen, jedoch zu bestimmen, daß falls für spätere Zeiten wieder eine Erweiterung der Schule notwendig würde, diese Räume wieder zur Verfügung gestellt würden, mit der Begründung, daß das ganze Schulhaus durch den Umbau an welcher die hiesige Gemeinde auch viel zahlte, bedeutend an Wert gewonnen hat.
Gemeinderath Ziefle Bohnet Braun Kappler 
Bemerkung: Am 2. Sept. 1911 wird diese Angelegenheit nochmals behandelt.
Die Gemeinde Obermusbach verzichtet unter Bedingungen auf ihr Eigentumsrecht.  

16. Juni 1911 
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen.
Dem Herrn Koppenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen. Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet werden.  

13. Juni 1912 
Zur Bestreitung der Schulhausbaukosten wurden mit Genehmigung der Kgl. Kreisregierung vom 27. August 1909 No. 6863 bei der Oberamtssparkasse Freudenstadt 15000 Mark aufgenommen, zurückzahlbar vom Jahr 1914 an in 30 Anutiäten. Nach diesem Erlaß sind etwaige Staatsbeiträge zur außerordentlichen Schuldentilgung zu verrechnen.
Verwilligt wurden 600 Mark.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
1. Von dieser Schuld mit 15000 M den Betrag von 1000 M abzutragen und den Rest mit 14000 M in 30 Anutiäten, beginnend am 1. April 1915, zurück zu zahlen.
2. Um Genehmigung hierzu nachzusuchen.
Gemeinderath Ziefle Frey Bohnet Braun Kappler
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner Breuning Wurster 

12. Juli 1912  
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens eine Garantie für 5 Jahre leitet.
Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun Kappler 

8. Juli 1913
Die Stadtgemeinde Dornstetten hat der der Generaldirektion der K.W. Staatseisenbahnen um Einführung eines Schüler und Arbeiterzugs morgens nachgesucht und hier angefragt, ob und auf welche Weise durch die hiesige Gemeinde Nutzen davon hätte.
Nach den hiesigen Verhältnissen würde wohl für Arbeiter kein Bedürfniß vorliegen, da alle hier Beschäftigung finden, dagegen würden die zur Zeit in Freudenstadt weilenden Schüler von hier, wie auch Zukünftige, immerhin billiger und gelegentliche von hier aus die Realschule in Freudenstadt benutzen können.
Von den bürgerlichen Kollegien wird daher beschlossen:
Der Gesuch der Stadtgemeinde Dornstetten um Einführung eines Schülerzugs 1/2 Stunde vor der jeweiligen Schulzeit zu unterstützen mit der Bitte, daß der Zug auf Station Grüntal hält, und die Abfahrtszeit daselbst dem beginnenden Schulunterricht entspricht.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Schanz Wörner Wurster 

15. Juli 1916
Das Abwasser der Küche in der Rathauswohnung läuft teilweise in den Abtritt und auch in die Wiese der Frau Bohnet und verursacht hierdurch gesundheitsschädliche Dünste.
Zur Beseitigung dieser Übelstände wird vom Gemeinderat beschlossen:
Vom Abwasserrohr bzw. Abtritt des Rathauses eine Zementröhrenleitung in den Bach zu richten und die Lieferung bzw. Herstellung derselben im Akkord zu vergeben.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle 

8. Januar 1918
Für die Gemeindekasse wurde bisher für jedes die Werktagsschule besuchendes Kind ein Schulgeld von jährlich 1 M. 40 Pfg erhoben.
Aus Anlaß des Voranschlags des Gemeindehaushalts für das Jahr 1917/18 wurde in der Beratung der bürgerlichen Kollegien beschlossen:
Das Schulgeld mit Wirkung vom 1. April 1915 ab, aufzuheben.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle Schneider
Bürgerausschuß Dölker 

21. November 1924
§2.
Schulkassenbeitrag
Das Kultministerium empfiehlt mit Erlaß v. 9. April 1924 (Amtsbl.26) die Einrichtung eines Beitrages zur Schulkasse von 60 Goldpfennige für jeden Schüler ab 1. April 1924.
Beschluß: Den Beitrag zur Schulkasse vom Rechnungsjahr 1924 an auf 60 Goldpfennig für jeden Schüler festzusetzen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast     

Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 15.03.21