Das Lagerbuch von 1667
10. Teil – Zoll-Abgaben –
In diesem Teil werden der zu zahlende Zoll beschrieben. Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.
Seite 405
Obermuespach Groß- und Klein-Zoll
Der Groß und Klein Zoll von allerlay Früchten, Wahren, Vich, und anderem, wie solcher in der fürstl. Württembergischen Zollordnung begriffen gehört so Meinen Gnädigsten Fürsten und Herren in Württemberg einig und allein zue .
Und würdt in und allwegen zue dem Haubtzoll Kniebis gelieferet.
ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.
AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.
Letzte Änderung am 14.03.21