Lagerbuch 1667 Teil 17

Das Lagerbuch von 1667
17. Teil – Die Nutzungsrechte der Sägmühle


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In diesem Teil werden die Nutzungsrechte an der Seegmühle beschrieben.
Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist.
Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben.

Seite 449b 

Obermuespach Des Fleckhen Mahl: und Seegmihlen 

Berüehrte noch uffrecht stehende Seegmihlen solle von denen jenigen Innwohnren zue Obermuespach, welche Ihre Waldgerechtigkeiten und Segtäg genießen, an Haubt: und anderem Gebäw, uf Ihren Closter erhalten:
Auch nachdeme einer vil Seegtäg gegen dem anderen genießet, die Hand und Fuehrfrohn, dazue geleistet werdten. Hierauff folget eine Specification, wievil Einem oder dem anderen Innwohnren zue Obermuespach, Seegschnitttäg auff Ihrer gemeinen Seegmihlen gebühret:
Michel Seeger — Ein Seegtag.
Christ Winteren — Ein Seegtag. 

Seite 450 

Seegtäg: 
Georg Masten — Ein Segtag.
Georg Raiblen — Ein Segtag.
Conrad Ziflen — Ein Segtag.
Thomas Boneth — Ein Segtag.
Conrad Clauß — Ein Segtag.
Michel Ziflen Schultheißen Ambtsverweser — Anderthalb Segtäg.
Georg Morath — Anderthalb Segtäg.
Christ Weißer — Zween Segtäg. 

Ihnen zuesamen: Zwölff Segtäg.

Jedem Hof stand ein Segtag pro Monat zu.

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ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.

AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.

Letzte Änderung am 14.03.21