Lagerbuch 1667 Teil 7

Das Lagerbuch von 1667
7. Teil – Zins für den Heuertrag –

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In diesem Teil werden die Steuern für den Heuertrag aufgezeichnet. Der editierte Original-Text ist noch mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv geschrieben. 

Seite 397

Obermuespach Jährlich Zinns für denn Hew Zehenden 

Schuldtheiß, Gericht und gantze Gemeindt zue Obermuespach, geben und zinsen für denn Heü Zehenden dem Closter Engelthal zwar aniezt der Gaistlichen Verwaltung Dornstetten, alle Jahr uff St. Martin des Bischoffstag, Zue öwig ohnablösigem Zinnß Vier Schilling, Fünf Heller, Drei Örtlin, Ihnen Kreüzerwehrung Neün Kreüzer, Vier Heller, alles genehmer Landtswehrung.
Item. Jährlich für denn HeüZehenden — n 9 Kreuzer 4 Heller: 

Seite 397b 

Lauth der Gaistlichen Verwaltung Dornstetten alter Lägerbücher solten gleichwohl zue Obermuespach von allen Mehe Äckhern: alß je von zwo Jauchert Drey Heller zur Heü Zehenden gefallen, dieweil man aber in Vorgehabter Erneürung Anno 1585 nit erkundigen können, wieviel solcher Meheäckher:  Und wo die aller Orthen gelegen seyen.
Alß haben durch Ambtliches Underhandlen Wolfgang Aschmanns Schaffners zue Reichenbach, Schultheiß, Gericht, und Gemeindt zue Obermuespach, dan zuemahlen versprochen, denn Closter Engelthal für denn Heü Zehenden hirüb gemelten jährlichen Zinnß der 4 Schillimg 5 Heller 3 Örtlen Württemberg Wehrung, 

Seite 398 

ußer bemelts Fleckhen Obermuespach gemeinem Einkommen, jedes Jahrs zue Obermuspach zue des Gaistl: Verwaltters sichern Handen Zuantwortten; bey pfandthatter Verbündung gedachts Fleckhen Rennt, Zinns, Gültten, und Gerechtigkeiten, nichts ußgenommen. c. 

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ENTNOMMEN AUS: HAUPTSTAATSARCHIV STUTTGART, H102/63 BD. 10.

AUFGESCHRIEBEN VON HANS REHBERG.

Letzte Änderung am 14.03.21