Vogtgericht 1617

Das Vogtgericht von 1617

In diesem Teil wird das Protokoll des Vogtgerichtes vom 25. September 1617 wiedergegeben. Zeitweise wurde das Ruggericht auch mit Vogtgericht bezeichnet, die Aufgabe hatte sich jedoch nicht geändert.
Die Vogt- und Ruggerichte fanden jedes Jahr unter der Leitung des Vogtes vom Klosteramt Reichenbach statt. Alle Bewohner konnten ihre Beschwerden vortragen und durch das Gericht klären lassen.
Diese Protokolle zeigen auch die kleinen Probleme der Obermusbacher und wir wollen sie deshalb Veröffentlichen um unseren Lesern einen Einblick in das Leben auf dem Dorf im 17. Jahrhundert zu geben.
Wichtig für den Heimatforscher sind auch die Namen der Prozessteilnehmer, da und für diese Zeit vor und um den 30jährigen Krieg die Kirchenunterlagen nur unvollständig vorhanden sind.
Original-Text ist mit Übertragungsfehler behaftet, da die Schrift in Teilen schwer les- und übertragbar ist. Vielfach wird auch wegen der schlechten Lesbarkeit nur der vereinfachte Sinn des Protokolls übertragen. 
Die Textkommentare sind zur Verständlichkeit kursiv.  

Ab hier Originaltext: 

Vogtgericht zuo Obermuoßbach gehaltt d 25.tn September Ao 1617 

Kläger bzw. UrteilKlage und Urteil (Sonderzeichen)
Herr PfarrerDie mittags Predig werde gar schlecht besucht. 
Schulthaiß Idem Philip Gree. Jtz der Schwehr Jacob, mit vermeld das es alle morg geschehe.Lorentz Weissers frauw halte sich in Ihrem Hauß gey Schwiger und Schnelse, auch Ihrem Aigen mann und veider gar schandtlich ergerlich, sluach schwehr und weisth Ihnen alle Plog.
Soll ein tag und nacht in gefangnuß biessen,  und nichts deßwenig ein storelche Capitulation ustehn. 
dem Clost 10 SchillingItem Bernhardtt Schwemblen habe drey stuckh bauholz so er zue Stallung abgehauen, verderb und verfaul lassen.
Soll 1 Pfund Heller halb dem Closter und halb dem fleckhen thut ieden eß. 
Soll solch in den werelch gericht werd.Werr nöhtig des sowol das bauholtz als die ploch bumb ufgezaichnet, Zuvuor auch die gebeun dorzue ? er fordert, ob es ein nahtur fft, besichtigt wurde. 
Conradt Kleinnielch Schweinhirt. 
Soll 2 k freuel und 5 Schilling in Armen Kast bezahlen, die Schmach aber uffgehebdt sein.
Lorentz Waltz habe kurtzlich als er von dornstetten heimb kommen, uber sein frau und tochter des thonner und hagel geschworen habe in ein Schelm Dieb und Lumpen und gescholt, und mit einem Stein nach Ihme geworft, auch Ihne mit einem Schworten stuckh zue Schlag begehrt. 
Bei der folgenden Seite ist der rechte Rand überklebt und deshalb der Text teilweise abgeschnitten.
Hannß Gree 
Der Schwemblen soll 1 Tag und Nacht in Thurm biessen, die weil sich befund des er dise Thile wissendtlich zwaymal verkhaufft. Ist durch Schultheissen und richtere uff sein Flaissig bitt uff dismal 1 Pfund darfür erkent word. 
Als Bernhardt Schwemblen gegen wemd? Kohlern und Jacob Klaissen 100 Thilen ?unter schiden zue ied jestemd erhait zi? Klaissen geb, und der Kohler die H?hin weg gestert hab Klaissen bru d?denn Schwemblen ein kein nitz sche?gescholten. 
Michel Klaiß soll 5 Schilling als par in Armen Kasten erlegen. 
Hannß BraunBemelter Kohler und des Khlaissen be?haben ein ander diser Thil weg zue Schl?biegol und Reihl geg ein ander zue ?
sollen könfftig für gericht beschaid werd. 
Bernhardt SchwemblenDie gemeindt machen unterstehn sich ein weeg uber sein Veldt bey denn junng?Herbs gerenst zue mach, seye niem?als Hannß Braun uff sein Ackher d?hinauß zue fahren begrigt. 
Sein halb Lehen werde Ihme mit Plö?der schlaifft. 
Philipp GreeJungGorguß Jacob Weisser habe sein Sohn Lorentz m? einem Spieß zue verstechn begehrt, so? umb Hilff angeschrien, und als er in Hauß kommen, der Alt mit dem Spieß erfunch word. 
Jacob Weisser soll 1 Tag und Nacht in gefannuß biessen, oder 2 Pfund freuel erlegIst durch die richtere zue Obermuoßbach erkent. 
     Ist entschulldigt Basti Leix hatt Lorentz Waltz und Schu?Hirten Ihrer Handlungweg, die fir mit ein? ander verübdt, Uber ruckhtrog, dann er auch darbey solle gewesen sein.  
Soll 5 Schilling in Armen Kasten Als Por erleg und fürterhin eider erz im bewust anzaig.
Jacob Wiß    ch? verhörter kun?ett ist er 2 tag und nacht in Thurm erkent. gebiestHannß Klaissen Knecht habe ihm ein wetzstein genommen, und da er denn selben bey Ihme ertapt, habe er Ihne erst haissen Lieg wie ein Dieb. 
Bartlen Hiespen der Knecht sagt habe disen Stein in dem Schopf funden, und ospendtlich Trag, dessen er weil Ihme sein maißer ohne des, der geß hier miesse geb gar kein heuwens getrag, nach dem aber der wisse Jacob Wiß Ihne als wann er Ihme des selb uffer dem gad genoden offendtlich gesichtigt habe er des selb haissen Lieg wie ein Schelm.
Vogtgericht zue ObermuoßbachAnno 1615
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Entnommen aus: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A516L Bü.6.
Aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 16.03.21