Gemeinderat Protokoll 1834

24. Febr. 1839
Die Ortsvorsteher wurden angewiesen, die Ministrial Verfügung vom 7. d.M. Reg.Blatt 69 in Betreff des Verbots der Theinahme der Gemeindebeamten an Versteigerungen und Akkorden in Gemeindesachen zur Erkenntnis der Gemeinderäthe zu bringen, und daß dies geschehen.
beurkundet Gemeinderath Ziefle Hofer Wurster Seeger Braun 

Abschrift
Auszug aus dem Stiftungs Raths ?
Obermusbach den 24. September 1839 

Ferner beschließt der Stiftungsrath und Bürgerausschuß, daß hinfort nach Art. 22 0 des neuen Schulgesetzes vom Dafr. 1838 von jeden die Werktag- oder Sonntag-Schuler besuchende Schuler aus der Gemeindenpflege-Fechs-Kreuzer in dem Schulfond bezahlt werde, dagen der bisherige Betrag von 2 Gulden 24 in den Schulfondt aus dem Heiligen aufgehoben seyen soll.
zur Beurkundung 
Gemeinderath Hofer Hofer Braun Ziefle
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet 

Abschrift
Auszug aus dem Stiftungsrath-Protikol
Obermusbach, den 29. Sept 1839 

Da der Hebamme in Untermusbach welche auch die Hebamme für Obermusbach ist ihr Wartgeld in der Art durch Stiftungsrath und Bürgerausschuß in Untermusbach erhöht wurde daß derselben 1 Klafter TannenScheiterholz jährlich von Seiten der Gemeinde zugesagt wurde, so beschließt der Stiftungsrath und Bürgerausschuß von Obermusbach, die Hälfte dieser Zulage übernehmen so daß von Obermusbach aus der Hebamme Cordula Keeg je ums andere Jahr abwechslungsweise mit Untermusbach 1 Klafter Holz verabreicht wird.
zur Beurkundung
Der Stiftungsrath Pfarrer Klein? Hofer Hofer Seeger Wurster Ziefle Braun
Bürgerausschuß Mast Bauer Mich. Wurster 

Oberamt Freudenstadt
Obermusbach Auszug aus dem Gemeinderathsprotikol 

Im beisein des Bürgerausschußes nach Ministerial Verfügung vom 20. Merz 1840 Reg.Bl. Fol.39 ist in der Gemeinde ein Strasaufseher aufzustellen, Welcher seinen Belohnung aus der Gemeindekasse zu beziehen hat. Man hat nun diesen Gegenstaand in Berathung gezogen und wird so fort  beschlossen den Bauer Martin Wurster von hier mit dessen Geschäft zu beauftragen über seine Obgelegenheit gehörig zu belehnen zu Verpflichten und ihm eine dahrliche? Besoldung von 1 Gulden. 
Gemeindrath und Bürgerausschuß
Randbemerkung: Die Übernahme so wie die geschehe Verpflichtung
Beurkundung Wurster 

11. Juli 1840
Es fand eine Revision der Brandversicherung statt.
Neu aufgenommen wurde,
Neu erbaut, Holzschopf mit Ziegeldach von Joh. Martin Wurster, Werth 100 Gulden,
Neu erbaute Holzschopf Matheus Ziefle, an der Waseschwelle, Werth 100 Gulden 

Verhandelt den 19. Febr. 1841 vor beiden bürgerlichen Collegien
Von Seite der Staatsfinazbehörde ist aus Versehen unter? worden den Alten, im Mai 1839 verstorbenen Zimmermann Georg Bauer im ? und in der Bürgersteuer x zu streuhen, so daß er mit 2 f 2 k Gewerbe und Bürgersteuer Abl B. x 1839/40 N10.
aufgeführt zu x.
Beschluß, nun die beyden bürgerlichen Collegien in Abgang verrechnen zu dürfen x dem Rechner Adam Hofer x 1840/41 zu ersezen?.
Zur Beurkundung Gemeinderath Hofer Seeger Braun Wurster Ziefle
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet 

Obermusbach, verhandelt den 22 ten April 1841
Auf daß ansuchen der annam Wurster von hier die Absicht erklärt hat, zu zum Dorf O/A Nagold sich niderzulassen wird von dem unterzeichneten Gemeinderath beurkundet:
1. daß gedachte Annamaria Tochter des Michael Wurster und seiner Gattin Maria geb. Schittenhelm und laut vorgelegten Taufschein am zu Obermusbach geboren ist.
2. daß dieselbe zur evegelischen Confession sich bekennt,
3. daß sie zur zeit verehlicht mit und Wüfer?,
4. daß sie Württembergergischer Staatsbürgerin und Gemeindebürg zu Obermusbach ist,
5. daß sie hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keiner der in dem revidirten x Gesetz von 4. Dez. 1833, art 19 bezeichnet Mangel leit,
6. daß was ihr Vermögen betrifft, auch x nach Glaubhaften ausweißen von ihrem Vater den wir nach seinem eigenen Vermögen zur Abreichung eines solchen Heirathsguts für befähigt erachten. Zu Heirathsgut erhält an baaren Geld 1800 f.
x 100 f besitz, wovon nichts in x bei stehen und worauf unsers Wissen keine Schulten haften,
7. daß ihrem Austritt kein Hinderniß aus dem dießeitigen Stats und Gemeindeverbund unseres Wissens kein in Wegen steht. 
Obermusbach, den 22.ten April 1841 Gemeinderath Hofer 

26. April 1841
Heute wurde dahier die Gutsverkäufe des Michael Wurster an seinen Sohn Friedrich Wurster u. an Adam Hornberger und Consorten gerichtlich erkannt. Es hat bei dieser Veranlassung den Sohn Friedrich erklärt, daß er für alle und jede Schulden seines Vaters welche von den noch ausstehenden Kaufschillingen etwa ausbezahlt werde könnten als Bürger, Schuldner und Selbstzähler sich verbindlich mache ohne Rüchsichd ob jene Schulden viel oder wenig betragen.
Er verzichtet auf alle Einwände so wie auf die Vorausklage? und willigt zu Bewirkung eines Vorzugs Rechts in die nachgesagte Beurkundung des Gemeinderaths von dem er die obige Bürgschaft übernommen hat,
ein Kraft seiner Unterschrift auf Vorlesen Friedrich Wurster
Das der Friedrich Wurster hiesiger Bürger uns wohl bekannt versehende Verbindlichkeit im unteren Gegenwerth übernommen hat,
beurkundet Gemeinderath Hofer Braun Wurster Hofer Seeger Ziefle 

e.g.s.
Bei der heutigen Gemeinderathssitzung wurde über folgende Kontrakte gerichtlich erkannt:
1. ober den Waldverkauf des Michael Wurster an Adam Hornberger u. Cons. pro 5200 Gulden mit den im Kaufbuch Bl. 118 gemachten Bemerkung.
2. über den Gutsverkauf des Michael Wurster ihre? Eheleuten an die Friedrich Wurster ihren? Eheleuten, ebenfalls mit denn in Kaufbuch Bl.119 genannten Bemerkungen.
3. über den Waldverkauf des Hirschwirth Martin Müller zu Grünthal an seinen Tochtermann Joh. Georg Müller von dort.
4. über den Gutskauf des Peten Braunschen u. Jacob Friedrich  Braunschen Eheleute pro 11600 Gulden. Kfb. Bl. 114_123
5. über die Verkauf des Friedrich Klumpp an
a. Sebastian Frey v. Schwarzenberg pro 8212 Gulden
b. Martin Wurster 704 Gulden
c. Johannes Mast 625 Gulden
d. Adam Klumpp 106 Gulden
e. Adam Klumpp u. Johannes Blöchle 400 Gulden
Zur Beurkundung Gemeinderath Hofer Seeger Hofer Wurster Braun Ziefle 

2. Juli 1841
In Folge des unterm 4. Jan. d.J. gegebenen Preißes über die Gemeindepflegerechnung 1839/40 auf S. 3 haben sich heute die beiden bürgerlichen Collegien in der Absicht versammelt zu beraten, wie hoch sich bis dato der Aufwand auf das Neue Schulhaus Bauwesen belaufe und Berathung zu pfleegen, auf welche Art derselbe aufzubringen und zu diesen Preise.
Die zuerst angestellte Berechnung zeigt einen gesammten Aufwand von 2317 Gulden 5 Kreuzer,welcher auch statt gefundener Berathung auf folgende Art gedacht werden soll.u.z.
1. sage? das nach lezter Rechnung sich heraus gestellte Remanet von 500 Gulden sodenn
2. das Activ Capital von der Gemeindepflege 100 Guldenhierzu zu verwenden,
3. zu Deilung des Rests aber eine Capital Aufnahme zu bewerkstelligen von 1700 Gulden. 

Der nachfolgende schwer lesbare Text wurde nicht übertragen 

Beschluß
es sei zu diesem Vorhaben höhere Genehmigung nachzusuchen
zur Beurkundung
Gemeinderath Hofer Hofer Seeger Ziefle Wurster
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet Frey 

20. Juli 1841
Es findet eine Revision des BrandCatasters statt. Schätzer sind Schultheiß Hofer, Johannes Blechle Maurermeister aus Untermusbach, Jacob Dosten Zimmermeister aus Untermusbach.
Eingeschätzt wurde das neu erbaute Schulhaus.
Wie folgt beschrieben:
2stockiges Wohnhaus, mit Stallung, Holzschopf und gewölbtem Keller und Ziegeldach
das Gemeindeschulhaus am Sägmühleweeg
Werth 1500 Gulden 

15. Juli 1841
Kammeralamt Dornstetten
Vertrag mit den Gemeinden Igelsberg et Obermusbach über die Ablösung von Fruchtbeifuhrfrohnen. 

Nach dem Lagerbuch vom Kloster Reichenbach von 1667 II Band Bl. 244b & 401b bis 409b sind die Innsassen von Obermusbach u. Igelsberg welche Lehen, so Hufrecht u. die Waldgerechtigkeit haben, besitzen schuldig und verbunden, die Gültzehend und Astignatiens Früchte so dem Kloster Reichenbach alljährlich gefallen und bei anderen Verwaltungen angewiesen wurden in der Frohn u. einem gewissen Tag an den betreffenden Orten abzuholen u. nach Reichenbach zu führen, dieser Tag richtet sich nach der Entfernung der Orte u. Beträgt p. Schffl. 2, 3 und 4 Kreuzer. 
Laut einer von diesen beiden Gemeinden unterm 10. März 1838 bei durch Oberamt Freudenstadt abgegebenen Erklärung sind dieselben gesonnen, diese Frohpflicht abzulösen.
Nach der vom Kameralamt gefertigten u. von der K. Finanzkammer des Schwarzwald Kreises ervidirten u. genehmigten 30jährigen Durchschnitttsberechnung beträgt abzüglich der Gegenleistungen der Jahreswerth dieser Frohn Verbindlichkeit = 19 Gulden 18 2/3 Kreuzer.

Worauf sie vermöge hohen Entschlusses vom 29. Sept. d.J. (M 12,464) dem Kameralamt die Ermächtigung erteilt wurde, mit Unterstellung der persönlichen Eigenschaft dieselben einen Ablösungs Vertrag abzuschliessen und zur definitiven Genehmigung vorzulegen.
Hiernach wird nun über diese Ablösung folgende Urkunde aufgenommen.
§1 Die Gemeinden Igelsberg u. Obermusbach lösen gedachte Frohnverbindlichkeite im 10fachen Betrag mit Ein Hundert Neunzig drei Gulden (193 G) ab.
Randbemerkung: 193Gulden 7 Kr Ablösungs Kapital der Gemeinden,
193 Gulden 7 Kr, aus dem Ablösungsfond ist beizuschließen: der 6fache Betrag 115 Gulden 52 Kr, zusammen 308 Gulden 59 Kreuzer.
§2 Nach Eröffnung der höheren Genehmigung des Vertrags von Seiten der K. Kreis Regierung erfolgt baare Bezahlung des Ablösungs-Schilling.
§3 Die Gemeinden haften solidarisch für die Bezahlung der Ablösungs-Summe mit dem gesammten Gemeinde-Vermögen.
§4 Die Staats-Finanz-Verwaltung verzichtet von nun an für ewige Zeiten auf die Leistung dieser Frohnpflicht.
§5 Beide Kontrahirende Theile behalten sich die Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörden vor.
§6 Das gerichtliche Erkenntnis erfolgt unentgeltlich.
§7 Für die 3fache Abschrift dieses Vertrags haben die Gemeinden die erlaubten Gebühren, sonst aber keine weitere Unkosten zu bezahlen.
§8 Gegenwärtig 3fach ausgefertigten Vertrag stets u. fest zu halten, machen sich verbindlich,
Dornstetten / Igelsberg & Dornsteten den 19. Oktober 1840 
K. Kammeralamt Dornstetten Mayer
Gemeinderath u. Bürgerausschuß
Igelsberg Schultheiß Ziefle Seid Faißt Frey Eberhard Kappler
Obmann Stokinger Schinz? Girrbach Sekmann
Obermusbach Hofer Hofer Seeger Braun Ziefle Wurster Mast Klumpp Wurster Wurster Bohnet
zur Beurkundung K. Oberamt Freudenstadt Fleischhauer
Mit dem Beifügen genehmigt, daß die gesetzliche Verzinsung des Ablösungs-Schillings mit dem 1. Jan. 1841 beginnen soll, wenn derselbe bis dahin noch nicht berichtigt wird.
Reutlingen den 10. Dez. 1840 p.18.kjm. K. Finanz Kammer Wetter?
Kammeralamt Dornstetten 15,464 Enselin Pro O.A.Fr.1841 / 739
Gegenwärtigen Frohnablösungsvertrag wird von Gemeinde x stifts wegen der Genehmigung ertheilt.
Reutlingen d. 15. März 1841Köngl. Kreis Regierung für den Direktor Widenmann
Köngl. Oberamt Freudenstadt 3,043 

Über vorstehenden Vertrag wurde laut Gemeinderath Protokoll S.35 heute gerichtlich erkannt, die beurkundet
Igelsberg den 15. Juli 1841
Gemeinderath Ziefle Kappler Said Frey Eberhard Pfeile
dergleichen
Obermusbach den  Juli 1841
Gemeinderath Hofer Seeger Hofer Ziefle 

Verhandelt am 26. May 1841 vor den beiden bürgerlichen Collegien
Auf besonderes Verlangen der beiden bürgerlichen Collegien ist Verwaltungs Acteur Schmid von Aach heute gereißt, um die vom 2. Jul. v.M. x Verhandlung zu leiten, auf welche Weise der große Schulhaußkostenaufwand auf x woher wir ihren an Tagegeld und Reisekosten – drei Gulden- unter Vorbehalt x x x
Zur Beurkundung Gemeinderath Hofer Hofer Wurster Ziefle Braun
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet 

Verhandelt am 3. Septbr. 1841 vor dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
1. Wird über die Bezahlung des Verwaltungsacteurs Schmid verhandelt.
2. Wird die Bezahlung Schmids für die Schulhausrechungsprüfung behandelt. 

Wegen der schlechten Lesbarkeit hier keine weitere Übertragung. 

Dem Königlichen Oberamt Freudenstadt, Obermusbach den 15. Dez. 1841
Habe ich gehorsamst zu berichten daß der Gemeinderath auf 14. Dez. nach Eintrag in das Gemeinderathsprotokoll Blatt 27 beschlossen hat, die Felduntergänger zu beauftragen von zwei zu zwei Jahre die Marksteine der Markung zu untersuchen und das x zu ergänzen oder zu berichtigen.
Schultheiß und Rathsschreiber Hofer 

Letzte Änderung am 21.12.21