Gemeinderatsprotokoll 1891

Gemeinderats-Protokoll von 1891 bis 1912

Im Gemeinderaths-Protokoll sind die Beschlüsse des Gemeinderates und des Bürgerausschusses protokolliert.
Wir wollen hier auszugsweise mit Datum die Original- Niederschriften wiedergeben um einen Überblick über die Tätigkeiten des Gemeinderates in der Zeit von 1891 bis 1912 darzustellen.
Das Original ist Kursiv geschrieben.


Die nachfolgenden Übertragungen erfolgen bis 1906 nur noch dem Sinn nach, da die Schrift vom Schultheiß & Ratsschreiber Joh. Schanz sehr schlecht lesbar ist. 

17. September 1891 
Die Brücke über den Aisterbach bei Ortsdiener Oesterles Haus über die Ortsstraße ist schadhaft und muß repariert werden.
Das Holz soll im Gemeindewald geschlagen und beigeführt werden. Den Auftrag erhält der Ortsdiener Oesterle für 6 Mark. Er muß hierfür noch den Zimmermann beim Sägen helfen und den Morast entfernen. 

 19. Juni 1892 
Der Schuster Johannes Finkbeiner von Untermusbach neuer Bürger hier beabsichtigt auf seinem erworbenen Grundstück N. 267 & 268 zusammen 1 h 3 ar 26 qm an der Straße von hier nach Untermusbach in Thalwiesen ein Wohnhaus zu erstellen. Die betheiligten nächsten Anlieger sind Friedrich Hofer Ziegeleibesitzer und der Gemeindepfleger Wörner hier.
Die bei der Baubesichtigung interessierten nächsten Anlieger erklären gegen diese Beabsichtigung nach vorangegangener reichlicher Überlegung keine Einwendungen zu machen.
Unterschriften bezeugen
Unterschrift des Hofers ist wegen der großen Entfernung des Bauplatzes nicht nöthig.
Unterschrift Wörner
Die bürgerlichen Collegien beschließen die Zustimmung bei Einhaltung der Baugrenzen.   
Gemeinderath Schanz Wörner Bohnet Braun Kappler
Bürgerausschuß Seeger Schneider Braun Bohnet Oesterle    

3. Oktober 1892 
Lt. Oberamtlich. Erlaß im Grenzer No 153 wird heute von den sämtlichen bürgerlichen Collegien der streng aufgetrettenen Maul & Klauenseuche des Rindviehs beschlossen indem in der Nachbargemeinde Untermusbach die Maul & Klauenseuche  in mehreren Stallungen sehr gefährlich aufgetretten ist, das Weiden auf hiesiger Markung sowie das Durchtreiben von Rindvieh Schafen Ziegen & Schweinen gänzlich untersagt werden soll von fraglicher Gemeinde bei Strafvermeidung vorzugehen sein soll.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Schneider  

20. April 1893 
Infolge Ablebens des Christian Friedrich Hofer hier sodann erfolgten Hofverkaufs an Joh. Hofer wurde die Einschätzung der Feuerversicherung erforderlich.
Der Aufschlag hierin beträgt 9900 Mark, 800 Mark für Geräte der Ziegelhütte sind enthalten.
Außerdem wird die Feuerversicherung der Wittwe des Hofer neu eingeschätzt mit 3500 Mark, hierin sind 500 Mark für Fahrniß in der Ziegelhütte No 4 enthalten. 
In der heutiger Sitzung wurde weiter beschloßen daß der Mäusefänger Gottlieb Witzenman wieder soll als Mäusefänger angestellt sein und soll per Stük erhalten von der Gemeindepflege hier sechzehn Pfennig nach der Abzählung welche durch den Gemeindepfleger zu geschehen hat auf das Jahr 1893.
Zur Bedingung wird auferlegt daß die betreffende Mäuse sind auf der hiesigen Felder-Markung gefangen werden dürfen & nicht im Wald.
Unterschrift Gottlieb Wizemannz.
Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner  

25. April 1893 
Infolge deß hier am 24. d. Monats stattgefundenen Waldbrandes im Gewand Brand Parz N. 341, 342 & 343 also wird beschlossen daß sämtliche Kosten welche der Brand verursacht hat, nammentlich von der Wachmannschaft 20 Mann stark Feuerwehrleute von Abends 6 Uhr bis 12 und bis 6 Uhr Morgens sollen aus der hiesigen Gemeindekasse bezahlt werden.
vorstehendes Anerkannt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Hofer  

12. Juni 1893 
Infolge der großen Dürre wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien beschlossen daß das früher bestehende Weiden im Wald wieder soll ausgeführt werden und zwar in sämtlichen auf hiesiger Markung befindlichen Streuplätz & Waldungen beschloßen um der großen Futternoth Abhilfe zu beschaffen und es solle bald als möglich noch einem tüchtigen Viehhirten umgesehen werden.
vorstehender Beschluß wird für ganz richtig anerkannt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Oesterle Bohnet Hofer  

14. Juni 1893 
Lt. Antragsbogen N. 47 von der württembergischen Feuerversicherungs Anstalt Stuttgart so wird heute dem Johannes Finkbeiner Schuster hier seine Fahrniß zu dem Preis von 3130 Mark taxiert & Angeschlagen und für richtig gehalten worden.
Unterschiften bekräftigen
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun  

25. August 1893 
Von der Witwe Bohnet hier wird in Folge ihres Hofverkaufs verlangt, daß die Wohnung hier im Gemeindehaus „Schulhaus“  Ihr möchte überlassen werden und zwar jährlich für 50 Mark.
Dem Vorbringen gemäß wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien dahier beschlossen daß dem Wunsch entsprechend insofern zugesagt wird, daß die Witwe Bohnet soll einen jährlichen Pacht von sämtlichen Räumlichkeiten, 4 Zimmer & Bühne, Flur & Keller  und was für die Gemeinde nicht im Gebrauch stehend ist für jährlich zu 60 Mark und zwar vom 1. September 1893 an geltende Pacht und auf stets widerrufliche Weise und vierteljährliche Kündigung und wie die Wohnungen angetreten werden von der Mieterin so müssen sie in gleichem Zustand wieder hergestellt werden beim verlassen der Wohnung.
vorstehendes Anerkannt
die Mieterin Barbara Bohnet
vorstehender Pachtvertrag wird von den bürgerlichen Collegien genehmigt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Hofer  

4. September 1893 
Infolge des kleinen Wasserstandes der hiesigen Brunnen wurde von den bürgerlichen Kollegien beschlossen vorläufig durch den Herrn Oberamtsbaumeister einen Kostenüberschlag zur hiesigen Quellen-Wasserleitung fertigen zu lassen um erwägen zu können wie hoch sich die Kosten derstellen belaufen & damit sich der Gemeinde-Etat nicht zu sehr steigert indem die Kosten des betreff Überschlags soll aus der Gemeindekasse solle bezahlt werden.
Vorstehenden Beschluß genehmigt
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Hofer  

5. Mai 1894 
Ferner wird beschlossen da die Fahrbahn der Etterstrasse von den Teicheln der hiesigen Brunnen infolge Ausgraben von den alten und Einlegung von den neuen sehr schlecht besteht daß sollen cirka 36 Cubm Kalksteinschutt von Hallwangen hierherbeigeführt werden in die fragl. Etterstrassenbahn und für den qbm soll 3 Mark als Fuhrlohn bezahlt werden. Die Beifuhr hat erhalten Andreas Bauer hier für drei Mark.
dieses Anerkennt Unterschrift Bauer
Vorstehende Beschlußfassung für durchaus richtig erachtet , daß die Genehmigung keinen Zweifel unterliegt.
Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Braun  

29. Juni 1894 
Die Jagdpachtzeit ist abgelaufen und wird neu verpachtet.
Der bisherige Pachtzins betrug 265 Mark/Jahr. Es liegt ein Angebot für 600 Mark/Jahr vor.
Die Jagd wird aufgeteilt.
Die Pacht für die Jagd auf Hirsch, Reh, Füchse, Hasen erhält für 300 Mark/Jahr Emil Hamma aus Stuttgart als Pächter und als Theilhaber Friedrich Schmenk Fabrikant aus Reutlingen,
als Stellvertreter Friedrich Kappler von hier, als Selbstzähler und Selbstschuldner Bürger Max Lutz Fabrikant aus Stuttgart.
An Stelle von Herrn Schmenk tritt Herr Lehmann Fabrikant aus Stuttgart. 
Die Jagd auf Auerwild wird extra verpachtet zu 300 Mark/Jahr und erhält Herr Privatier A. Schierenberg aus Frankfurt am Main als Pächter, als Theilhaber Herr Otto Goeringer Badbesitzer in Rippoldsau.
Die Pacht gilt von 1895 bis 1901.  

19. November 1894 
Es wird heute bei vollständiger Versammlung des Gemeinderaths und Bürgerausschußes daß hier jeder Bürger verpflichtet sein soll soweit den Weg und Etterstrasse an sein Eigenthum angrenzt durch den Ort der Reinigung der Strasse in Ordnung zu halten und zwar jeder unentgeltlich namentlich die Entfernung des Morastabzugs der Strasse.
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet  

28. Merz 1895 
Infolge der Abtheilung beziehungsweise Verkaufs des Johs. Schanz an seinen Sohn Johs. Ziefle wurde eine neue Einschätzungs Aufnahme erforderlich und was heute vor dem versammelten Gemeinderath zur Verhandlung anberaunt wurde und wurde die Einschätz von der sämtlichen Fahrniß des Johs Ziefle für Durchaus richtig beurteilt nach Antrag Bogen N. 52 für 11.820 Mark.
Desgleichen wurde der Einschätzungs-Anschlag von Johs Schanz mit dem Betrag der sämtlichen Fahrniß von 11.620 Mark lt. Antrags-Bogen N. 54 für Durchaus richtig angenommen und woraus sichtlich der Werth vollkommen vorgefunden ist.
z B. Gemeinderath Wörner Kappler Bohnet Braun  

30. Merz 1895 
Es soll für die hiesige Gemeinde eine Viehwaage angeschaft werden mit cirka 25 Centner Tragkraft und soll dieselbe auf die hiesige Gemeindekosten angeschaft werden.
Zur Besorgung der Anschaffung wird Hr. Gemeindepfleger Wörner hierzu beauftragt.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet  

30. August 1895 
In heutiger Sitzung des Gemeinderaths wurde nachstehendes beschlossen.
Das den Hagelgeschädigten des Oberamtsbezirkes Nagold und Calw vom Juli 1895 soll aus der Armenkasse hiern jedem von den genannten Bezirk je ein Betrag von 20 Mark wo sofort aus der Armenkasse übergeben werden soll. 
Ferner wurde beschlossen daß dem hiesigen Veteran vom Feldzug 1870/71 Andreas Wörner hier soll aus der Gemeindekasse 10 Mark ausbezahlt werden anläßlich der Erinnerung des 25jährigen Jubiläums-Feier. Obiger Betrag mit 10 Mark soll sogleich zur Ausbezahlung übergeben werden.
vorstehendes genehmigt.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun 
Ferner soll anläßlich dieser vorgebrachten Feier des Geburtstags der Schlacht bei Sedan also Sedansfestfeier 1870 der hiesigen Schuljugend ein Geschenk aus der Schulfondkasse je 50 Pfennig ausbezahlt werden, würde bei 7 Kinder a. 50  P zusammen 3,50 Mark.
vorstehendes genehmigt
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun  

20. September 1895 
Lt. Grenzer 182 von 1895 betreffend das überhandnehmen der Feldmäuse usw. soll hier nach Bedürfniß Mäusekörnergift auf Rechnung der Gemeindekasse angekauft werden.
Gemeinderath Schanz Wörner Kappler Bohnet Braun  

4. Dezember 1895 
Der hiesige Ansäzige Bürger & Schuhmacher Johannes Finkbeiner trägt vor daß er sich möchte als Aktivbürger einkaufen und sei bereit den hier bestehen Betrag-Bürgergeld von 10 Mark an die hiesige Gemeindekasse sofort zu bezahlen.
Diesem Vertrag wurde sofort entsprochen und sind sich der Gemeinderat & Bürgerausschuß  die Annahme des Hr. Finkbeiner veranlaßt sofort zu genehmigen Zumal der fragliche als ein strebsammer- fleißiger & sparsamer Haushälter geschildert werden kann.
vorstehenden Beschluß genehmigt
z. B. Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Bohnet Hofer 
Randbemerkung: d. 22. Dezember 1896 nach Erzgrub Mitteilung geben. z.B.Schulheiß Schanz  

29. Mai 1896 
Auf Antrag von den Güterbesitzer im Hilperswiesen und Weilersteig so verlangen dieselben daß der Feldweg N. 9 hinter dem Ochsen entlang soll wegen der steilen Steigung etwa um 1 1/2 Meter abgegraben werden Diesem Verlangen wurde zugesagt und sofort in Angriff genommen worden. Zu diesem Abgraben sollen zwei tüchtige Arbeiter aufgestellt werden, und soll am 1. Juni 1896 angefangen. Zur Aufsicht dieser Arbeiter wird aufgestellt Joh. Gg. Kappler, Gemeindrat als Belohnung hierfür erhällt derselbe 7 Mark.
Ferner muß die Mauer auf der linken Seite des gemeinden Weg neu aufgeführt werden. Diese Arbeit soll der Jakob Seele Maurer von Grünthal voll übergeben werden im Taglohn.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun
Bürgerausschuß Seeger Braun Oesterle Bohnet Hofer  

1. Oktober 1896 
Adam Seeger z. Ochsen hier trägt vor daß er ein neues Piano für 600 Mark angeschaft habe und es in seinem Haus -Gebäude N. 6 erstellt und daß fragl. Gegenstand wie oben erwähnt gestellt sowie auch der Wert hiervon vorhanden, so daß die Zulässigkeit zur Feuerversicherung mit dem Betrag v. 600 M unterliegt.
z.B. Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun  

18. November 1896 
Infolge Neuanschaffung von vorschriftsmäßig vorgeschriebenen Markungssteinen, so daß der frühere Tax pro Stein von 20 Pf, auf 60 Pf für das setzen soll erhöht werden weil der Stein die Gemeinde 40 Pf Ankauf kostet und soll ein alter Stein wieder frisch gesetzt werden, soll der frühere Tax v. 20 Pf sein verbleiben haben.
Genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Bohnet Hofer 
Randbemerkung: Auszug übergeben ans Kgl. OberamtWar aber nicht erforderlich
Randbemerkung: mit Wirkung zum 1. April 1896  

30. November 1896 
Die hölzerne Brüke bei der Ziegelhütte soll neu gemacht werden und zwar soll eine gewölbte Steinen-Brüke angelegt werden.
Der Anschlag hiervon beträgt 70 Mark.
Es bietet ab Jakob Seele Maurer und Steinhauer bis auf 60 Mark und wird demselben für 60 Mark überlassen.
Anerkannt Unterschrift Jakob Säle v. Grünthal
Randbemerkung: von fragl. Brücke ist die Garantiezeit bis 30. November 1899 
Zu der vorgenannten Brüke sind cirka 6 Cbm Steine erforderlich welche im Reichenbacher Berg geholt werden müssen und wird für die Beifuhr per Cbm 4 Mark Taxirt & hat erhalten Johannes Bohnet zur Beifuhr.
Die Annahme anerkannt Unterschrift Bohnet
vorstehende Accordverträge genehmigt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner
Bürgerausschuß A. Seeger Braun Oesterle Hofer  

20. Januar 1897 
Lt. Oberamtlichen Erlaß Grenzer N. 6.1897 betreffend die Festsetzung der Ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbeiter so wird hier beschlossen daß der veröffentlichte Tagelohntarif von dem Bezirk Freudenstadt Minist. Amtsbl. 1892 S. 471 N. 15 soll sein verbleiben haben, nehmlich:
Männlich Erwachsen 1 Mark 70 Pfennig,
Weiblich Erwachsen 1 Mark 10 Pfennig,
Männlich Jugendlich 1 Mark,
Weiblich Jugendlich 80 Pfennig.
vorstehenden Beschluß anerkannt
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner  

10. Merz 1897 
Der ortsansäßige Michael Dölker Strassenwärter hier seit 1880 Wohnhaft hier trägt vor, daß er sich wolle als Aktiv-Bürger hier Einkaufen, gegen die Entrichtung des hier zu zahlenden Bürgergeld von 10 Mark.
Anerkannt Unterschrift Dölker 
Auf vorstehenden Antrag wird von Seiten des Gemeinderats kein Hinderniß entgegen gehalten da der fragliche ein sehr strebsammer Mann und guter & richtiger Haushälter angesehen ist.
Gemeinderath Schanz Kappler Bohnet Braun Wörner 
Randbemerkung: Dem 12. Merz 1897 nach Untermusbach Anzeige erstattet z.B. Schultheißenamt Schanz  

18. April 1897 
Der gestorbene Amtsdiener Johann Oesterle war vom 5. Jan. – 19. Febr. 1897 im ganzen 45 Tage, im Diakonissenhaus in Stuttgart, wofür dessen Witwe, bei einem Taggeld von 1,50 Mark, 67 M 50 Pfg auszulegen hatte.
Es wird beschlossen, der Witwe des + Johann Oesterle im Anbetracht ihrer Kinderzahl & ihrer bedrängten Verhältnisse diese Summe zu ersetzen, indem ihr aus der Ortsarmenkasse die runde Summe von 70 Mark zugewiesen wird.
z.B. Ortsarmenbehörde Schanz Bohnet Wörner Braun Kappler, Zeller Ar.  

30. April 1897 
Zufolge des Ableben des hiesigen Leichenschauer & Totengräber Johann Georg Oesterle Schreiner hier wurden diese beiden Stellen erledigt und sollen wieder bestellt werden u. zu dieser Stelle wurde der Schreiner Bernhardt Klumpp von Untermusbach berufen und bestellt, und sofort in Pflichten genommen und in sein Amt eingesetzt.
Anerkannt Unterschrift Bernh. Klumpp
z.B. vorstehendes genehmigt Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun  

16. November 1897 
Es ist die Ausscheidung der Gemeinde Aach aus der Kirchengemeinde Grünthal erfolgt und da die Gemeinde Aach eine eigene Kirche erbaut hat und zu diesem Anlaß soll ein Gedenk von der Gemeinden in die neue Kirche gewidmet werden im Betrag von cirka 10 Mark und zu diesem sollen die fragl. 10 Mark aus der Kirchenpflege genommen werden für welches die Kirchengemeinderäte einverstanden sind.
Anerkannt Kirchenrat Schanz Kappler Bohnet Wörner Braun,  Zeller Ar.  

21. April 1898 
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig beziehungsweise  an den Herrn Chr. Anseln, Hotelier von Stuttgart abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in Freudenstadt, sodenn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898 bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung, widerruflichen Weise , voraussichtlich bis 1. April 1901.
Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche, Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die Miethwohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie ihm Übergeben wurde am Aufzug 1898.
Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschafft wurde, soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters.
Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen der Küche mit dem Kamienschacht sowie die Rohreinrichtungen zur sämtlichen Feuerungen werden gleichfalls sämtliche entstehende Kosten von dem Hausmieter bestitten.
vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun 
Randbemerkung: Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni 1899 mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910 jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Bohnet Braun Seeger 
Bürgerausschuß Ziefle Schneider Bohnet  

30. Mai 1898 
Auf den Antrag des Herrn J. Autenrieth Kunsthandlung in Stuttgart, betreffende Feuerversicherungs Gegenstände welche in dem von ihm gemietheten Haus Gebäude N. 2 hier untergebracht sind, sollen nach der Angabe der Agentur der Feuerversicherungs-Bank für Deutschland zu Gotha im Werthbetrag von zusammen 2325 Mark versichert aufgenommen werden. Diesem Antrag steht kein Hinderniß entgegen indem nach der Besichtigung der Mobilien sich der Werth derselben nach dem erachten des Gemeinderats vollständig bewiesen hat.
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Braun Wörner   

30. Mai 1898 
Durch die Anschaffung einer neuen Viehwaage für die Gemeinde hier so denn ist zu derselben ein Waagmeister erforderlich, und dieser wurde heute aufgestellt und zwar in der Person des Johs Finkbeiner Schuhmacher hier und derselbe erklärt sich darüber daß er das Waagmeister-Amt für ein jährliches Warte-Geld (Gehalth) von 0 Mark und verpflichtet sich über die Waag und Häusigen zu wachen oder sonstige etwaige unvorhergesehenen Unanehmlichkeiten  unentgeltlich zu besorgen wo der fraglichen Waage schaden.
Der Waagmeister wird auf die Zeit von 5 Jahre in stets wiederruflicher Weise angestellt, wird sogleich in Pflichten genommen und in seine Stelle eingesetzt.
Anerkannt Johs Finkbeiner
Gemeinderat genehmigt Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemerkung: Der Waagmeister erhält von jeden was abgezogen wird. 

16. Juni 1898 
Das Wiegegeld (Tax) soll in nachfolgender Weise erhoben werden und zwar:
von
1 Stück Rindvieh u.s.w. per  x  50 Pfg
1 Stück Kalb bis zu 1/2 Jahr alt x 20 Pfg
1 Stück Schwein   “       “            “   30 Pfg
wird
auf vorstehenden Betrag festgesetzt.
genehmigt Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Hofer Seeger Braun Ziefle 
Randbemerkung: Dem Waagmeister wurde nebenstehendes eröffnet, das Stück Schwein soll für 30 Pfg nicht mehr sondern blos noch für 20 Pfg Waaggeld vom 1. April 1899.   

24. Juni 1898 
Durch Uebergabe eines Anfragebogen des hier wohnenden Toff. Löwinger Kaufmann aus Stuttgart betreff für diesen seine Mobilarfeuerversicherungs-Gegenstände (Bewegliche) von der Aachner Münchener Feuerversicherungs Gesellschaft mit Betrag von zusammen zu 3.160 Mark angeschlagen von Stuttgart übergeben worden sind, wird von dem Gemeinderat nach vorher genommener Einsicht von den fragl. Gegenständen welche in dem Gebäude N. 2 hier untergebracht worden sind, nicht im geringsten beanstandet, da der volle Werth des Anschlagewert vorhanden zu betrachten ist.
z.B. Gemeinderat Schanz Braun Bohnet Wörner  

29. Juni 1898 
Lt. R..ßbuch vom 22. April 1898 wurde vom Kgl. Oberamt den bürgerlichen Collegien nach Wunsch aufgegeben, daß an den hiesigen Friedhof soll ein Stück dazu gekauft werden von dem daran angrenzenden Anlieger Johannes Bohnet und zwar 1 Ar lt. Meßurkunde.
Derselbe soll pro 1 Ar 30 Mark erhalten, die Kosten zahlt die Gemeinde.
Anerkannt Unterschrift Bohnet 
Ferner wurde beschlossen daß wenn sich in der Gemeinde irgend jemand sollte veren lassen ein oder zwei Gräber für eigen kaufen will so muß derjenige für jedes einzelne Grab ohne Ausnahme von einem Kind oder Erwachsenen 15 Mark der Gemeindekasse ersetzen oder bezahlen.
vorstehende Beschlüsse genehmigt z.B.Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Seeger Braun Hofer Ziefle  

29. Juni 1898 
Der Amtsdiener Oesterle zugleich auch noch Feld & Waldschütz sowie auch Nachtwächter ist gestorben und ist an dessen Stelle ein anderer zu wählen oder aufzustellen.
Zu dieser Stelle xx wurde des verstorbenen Sohn Johannes Oesterle auf eine unbestimmte Zeit vorgeschlagen und auch gewählt.
Derselbe soll nun als fixium baar erhalten aus der Gemeindekasse wie folgt pro 1 Jahr vom 1. April 1898 an
1. als Amtsdiener 50 Mark
2. als Nachtwächter 20 Mark
3. als Feld & Waldschütz 100 Mark
zusammen 170 Mark.
R
Ferner was die regulierung betrifft bei den Gerichtlichen Ernennungskosten sodenn erhält er vom je 100 Mark  Kaufpreis 90 Pfg. von jeden weiteren 100 Mark nur 5 Pfg.. Es werden aber über 100 M die ungerade für volle 100 M berechnet.
Nachtrag: vom weiteren von 1000 M die Hälfte.
Es wäre nun das erste 1000 M 55 Pfg., die weitere 100 M 28 Pfg. je xx.Vorstehende Wahl oder Amtsanstellung nimmt an und wird sogleich in Pflichten genommen sowie mit einer Dienstvorschrift betraut und in sein Amt eingesetzt.
vorstehendes anerkennt Unterschrift Oesterle
vorstehenden Beschluß genehmigt
z.B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Bürgerausschuß Bohnet Braun Hofer Seeger   

25. Juli 1898 
Da die Gemeinde eine neue Viehwaage angeschaft hat, so ist zur Bedachung derselben ein Häuschen darüber zu erstellen erforderlich.
Auf dem Gemeindeplatz und zwar an der Strasse entlang von hier nach Untermusbach führend.
Und wurde zu der Erbauung dieses Häuschen der Schultheiß Schanz hierzu beauftragt.
Dieses anerkannt Unterschrift Schanz
genehmigt
Gemeinderat Bohnet Wörner Braun  

30. November 1898 
Dem Johannes Ziefle Bauer hier soll der Plaz von der Gemeinde 51 qm für 65 Mark überlassen werden, welcher von ihm als sein Eigenthum im guten Glauben 1897 überbaut worden ist und wird hiermit von den bürgerlichen Collegien in sofern genehmigt, und soll der Beschluß dem Kgl. Oberamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
vorstehenden Beschluß anerkannt Johannes Ziefle
genehmigt
Gemeinderat Schanz Bohnet Braun
Bürgerausschuß Bohnet Braun Hofer Seeger  

Letzte Änderung am 21.12.21