Kaufbuch II von 1856

29. Mai 1867 
Geschehen am 6. April 1867.
Mit Zustimmung beidseitger Eltern haben sich heute ehelich verlobt
Jung Johannes Mast Bauer in Obermusbach, Sohn des alt Hirschwirth Johannes Mast allda, und
Marie, Tochter des alt Hirschwirth Johann Georg Müller in Grünthal,
und hat heute hirwegen unter den Brautleuten folgende Vereinbarung stattgefunden:
A. Die Ehe wird nach Würtemb: Gesetzen abgeschloßen, die zukünftigen Eheleute leben somit in Landrechtlicher Errungengesellschaft.
B. In die zukünftige Ehe bringen an an Vermögen:
1. Der Bräutigam außer seinen Fahrniß von seinen beeden Eltern
als Heurathgut 4000 Gulden unverzinsliches Anlehen 1000 Gulden zusammen 5000 Gulden
zahlbar durch Abrechnung am schuldig werdenden Gutskaufschilling.
Das unverzinsliche Anlehen von 1000 Gulden muß wieder an die Eltern zurück bezahlt werden, wenn der Käufer vor seiner Frau und noch bei Lebzeiten seiner Eltern sterben sollte.
2. Die Braut außer einer angemeßenen Aussteuer noch ein Heurathgut von 7000 Gulden, zalbar längstens innerhalb eines Jahres, jedoch mit Zinsvergütung von 4 % von Martini 1867 an. Das Heurathgut wird zunächst auf Abrechnung am verstorbenen mütterlichen Vermögen abgegeben. Bei dieser Veranlaßung wird zwischen den alt Hirschwirth Johannes Mastschen Eheleuten hier als Verkäufer und ihrem Sohn Johannes Mast hier als Käufer folgender Kaufvertrag abgeschloßen:
A. Gegenstand des Verkaufs
Sämtliche Ligenschaften der alt Johannes Mast Eheleute durchweg auf hießiger Markung und im Güterbuch I Ths. Blt. 111 bis 137 speziell beschrieben, jedoch mit Ausnahme folgender Grundstüke, welche im ausdrüklichen Eigenthum der Verkäufer bleiben:
Gütb.I B.132b 20 bis 22 Morg hinweggemeßen von 51 3/8 Morg 25,1 Rzth Wald im Reichenbacher Wald Parzelle 359,
B.133b 3 4/8 Morg 16,7 Ruth Wald im Eichholz Parzelle 385,
B.257 1/24tel oder 1/2 Tag an der Bauernsägmühle,
B.260 Die Hälfte an seinem bisherigen Antheil an dem Bauerschaftswald, die andere Hälfte geht auf den Sohn über.
Die Ligenschaft besteht:
Güterb.I B: Bl.111b in 1/8 Morg 1,8 Rzth Ein 2 stokites Wohnhauß mit Scheuer, Stall, Schopf und gewölbtem Keller unter einem Dach. Ein Waschhauß mit Backofen, eingerichteter Potaschesiederei und Brenntenweinbrauerei mitten im Dorf neben dem Weeg und Martin Wurster.
Gärten
Blt. 112b  3,6 Ruth Gemüßgarten beim Hauß mitten im Dorf neben dem Weeg und sich selbst.
Den 1/12 Theil an der hießigen Sägmühl.
Auf die Auflistung der Güter wird verzichtet. 
B: Die Braut Marie geb. Müller trifft mit dem Vollzug der Ehe in vorstehenden Kauf ein, es wird hirnach dießer Kauf als ein gemeinschaftlicher – erst während der Ehe abgeschloßener – angesehen und betreffend der Kaufschilling für die sämtlich erkaufte Ligenschaft wird auf 14000 Gulden festgesetzt. 

Die restlichen Vertragsbedingungen inkl. der Leibgedingvereinbarungen wird hier wegen des Umfanges nicht wiedergegeben. 

Gerichtlich Anerkannt am 29. Mai 1867  

2. Februar 1874 
Am 13. Januar 1874 verkauft
Friedrich Mast Wittwe, Barbara geb. Rothfuß heute an ihren Sohn
Johannes Mast Schreiner und seine Braut Christina eine geb. Plocher von Beuren
mit Zustimmung des Pfleger der noch minderjährigen Tochter  Johannes Mast Gemeinderath hier ihre hirnach beschriebene Ligenschaft an die beeden Verlobten.
Güterb. I B. Blt. 106b  24,7 Ruth Ein zweystokigtes Wohnhaus mit Scheuer, Stall und gewölbten Keller mitten im Dorf.
Blt. 107b  1/8 Morg 0,4 Ruth Gemüßgarten beim Haus, neben dem Weeg & Johannes Mast.

Auf die Auflistung der Güterflächen wird hier verzichtet.

In den Kauf wird gegeben
2 Kühe, 2 Stier, 2 Schweine, 5 Henne, an Geschirr 1 Waagen, 2 Pflug, 1 Dunglachenfaß, dito Kübel, 2 Wasserkübel, 1 Melkkübel, 1 Milchheie, 1 Rahmfaß, alles Scheunengeschirr, sowie alles Bauerngeschirr.
Ferner wird in den Kauf gegeben:
ein aufgemachtes Bett samt Bettlade nebst Zubehör, das heißt mit den nöthigen Anziechen. An Schreinwerk wird in den Kauf gegeben: eine Lackmulde, ein Kasten, 2 Stühl, eine Stubenuhr.
Summe für die ganze Ligenschaft somit Fahrniß und Vieh wie solches beschrieben ist 2800 Gulden.
Als Leibgeding dingt sich die Verkäuferin aus …

Auf die Leibgedingbeschreibung wird hier verzichtet.

Unterschriften
Verkäuferin Barbara Mast und Pfleger der Tochter Johannes Mast
Käufer & Brautleute Johannes Mast Christina Plocher
Eltern der Braut Michael Kalmbach Chatarina Kalmbach
Zeugen Schultheiß Seeger v. Beuren
Die richtige Abschrift beglaubigt Schultheiß Braun  

12. Mai 1874 
Verhandelt am 2./3. März 1869
In dem Güterbuch I.Band für Obermusbach von Blatt 262 an bis 268 befinden sich noch mehrere Waldcomplece ungeteilt, welche seit undenklicher Zeit den hießigen Lehensbauern gemeinschaftlich zugehört, von den selben besonders besteuert wird, auch bei den seit 10 Jahren einigemal stattgefundenen Holznutzungen von niemand eine Einsprache erhoben wurde.
Es ist nun von sämtlichen Beteiligten der Antrag gestellt worden um später allen Streitigkeiten vorzubeigen den größten Theil der Waldungen unter sich zu verteilen und man nimmt deswegen auch keinen Anstand dießes zu bewerkstelligen und auszuführen, da nach einem Vertrag vom 15. Dezember 1842 und 17. Mai 1843 die etwaigen Rechte der Gemeinde Obermusbach, sowie deren Aktivbürger vollkommen abgefunden sind.
Da ferner die 2 Taglöhner hier Johannes Frey und Johann Martin Döttling durch hohes Decret der Königlichen Kreiß Regierung vom 31. Januar 1862 und durch höchste Entschließung des Königlichen Ministeriums vom 16. Dezember 1862 mit ihren Ansprüchen an genannte Lehensbauernschaft abgewiesen wurden, so ist eine Beanstandung zur Auftheilung betreff Waldungen unter die gegenwärtigen Besitzer nicht denkbar. Als Grundlage der Vertheilung sollen die Gebäude maßgebend sein, da das Lagerbuch in dießer Beziehung keine geordnete Grundlage an die Hand gibt.
Heute wurde die Vertheilung betreff Waldungen vorgenommen und es ist jeder mit einig daß dem Schultheiß Braun nebst 2 Parzellen im rothen Rein und Stutzwald und die bei der der Vertheilung übriggebliebenen Reste im Bäumle I bloße Par 11 Mißele II Claße Par 11 daneben und Brund III Claß Par 11 auf der Mühlerin stoßend als seinen Theil übernimmt, diese Nummer 11 wurde daher nicht gezogen.
Offensichtlich wurden dann im Losverfahren Nummern gezogen und damit die Waldstücke zugewiesen, die einzelnen Zuweisungen werden nicht aufgelistet.
Mit den dießen Nummer zufallenden Waldparzellen erklären sich die Beteiligten nicht nur einverstanden sondern zeigen sich auch bereit, die betreffende Geldentschädigungen zu übernehmen, beziehungsweiße heraus zu bezahlen.
Zur Beurkundung den 13. Mai 1874
Schultheiß Braun, Mast, Schneider, Schanz, Seeger, Bohnet, Kappler, Schwemmle, Hofer 

Am 1. März 1875 werden die dann offensichtlich verlosten und vermessenen Waldgrundstücke endgültig verteilt.
An diesem Termin werden dann auch den 2 Taglöhner-Gütern Waldstücke zugestanden.
Johann Martin Döttling erhält 1 h 98 a 57 qm Wald im Hilpertshöfle und
Johannes Mast Schreiner hier 43 a 34 qm Wald im Hilpertshöfle und 31 a 27 qm Wald im Brand. 
Am 20. März 1875 werden dann die letzten restlichen Waldstücke verschenkt.
Es erhält Johann Martin Döttling nochmals 22 a 19 qm Aker im Aucht und
die Gemeinde Obermusbach 11 Grundstücke mit in Summe etwa 8 h geschenkt.  

24. Juli 1874 
Verkauft alt Johannes Mast Leibgedinger hier an seinen Sohn
Johannes Mast Bauer und Gemeinderath hier
seinen 24ten Antheil an der hießigen Sägmühl wie solcher im Güterb. I Band Blt. 257 näher beschrieben ist um die Summe von 150 Gulden. Dem Käufer wird zur Bedingung gemacht, daß beim gerichtlichen  Erkenntniß der Käufer alle Kosten als Accis Erkenngeld zu bezahlen hat Kraft der Unterschriften.
Verkäufer alt Johannes Mast
Käufer Johs Mast  

30. Dezember 1874  
Wurde folgender Kauf-Vertrag hirher übergeben.
Obermusbach Gerichtsbezirk Freudenstadt
Ligenschafts-Verkaufsprotkl. des Gutsbesitzer Fried. Schwemmle 

Friedrich Schwemmle mit Einverständniß seiner Ehefrau Eva Chatarina geb. Kalmbach haben sich Familien-Verhältniße wegen entschloßen ihr Besitzthum Theilweiße zu verkaufen,
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen und die versteigerten Grundstücke werden nicht geschrieben.
Es werden etwa 10 h verkauft.
Am 17. April 1875 werden weitere 14 h verkauft.  

30. Mai 1876 
Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe Franzißka geb. Frey verkauft unter dem 1. Mai 1876 an die Sägmühlgesellschaft zu einem Klötzplatz oder Holzlagerplatz
Güterb. I.B. Blt. 169b: von ihrem Stük Graß und Baumgarten Karte XII Parzelle 13 mit 53 a 62 qm zusammen 9 a 36 qm.
Der Lagerplatz wird entsprechend der Anzahl der Sägetage auf die 10 Theilhaber Seeger Wittwe, Johannes Schanz, Johannes Mast, Friedrich Braun Schultheiß, Georg Kappler, Friedrich Hofer, Adam Bohnet Witwe, Friedrich Schwemmle, jung Adam Bohnet und Michael Schneider aufgeteilt.
Bestimmungen sind folgende:
1. Sämtliche Theile werden als unzertrennlich der Sägmühlgesellschaft einverleibt, daher wenn ein Theil der Sägmühl verkauft würde so muß selbstverständlich nach dem verkauften Antheil der Holzlagerplatz auch nach Verhältniß dazu gegeben werden.
2. Steuern und sonstige Abgaben gehen vom 1. Juli dieß Jahr an auf die Sägmühlgesellschaft über.
3. Die Kosten des gerichtlichen Erkenntnißes bezahlt die Sägmühlgesellschaft so auch den Holzlagerplatz, sowie die Vermarkung. 
Sämtliche Theilhaber der Sägmühl erklären sich mit der Vertheilung einverstanden und genehmigen vorstehenden Vertrag durch ihre Unterschriften.
Verkäuferin Franziska Seeger
Schultheiß Braun Bohnet Schanz Schwemmle Kappler Hofer Schneider Mast Bohnet  

30. November 1876 
Nach einem vom 16. Oktober 1876 vorgelegten Kaufbrief hat verkauft
Alt Johannes Mast Leibgedinger hier an seinen Tochtermann
Christian Friedrich Hofer Ziegler hier
Güterb. II. Band Blt 53:  1 h 11 a 68 qm Wald im Eichholz um 857 Mark 14 Pfg.  

30. November 1876 
Kauf und Ehevertrag
geschehen am 14. September der Kauf wurde aber erst rechtsgültig am 26. Oktober 1876.
Es hat sich heute durch Gottes Schikung zugetragen, daß sich Friedrich Braun, Sohn des Schultheißen Jak. Friedr. Braun mit der ehelichen Tochter des Gutsbesitzers Fried. Mast Nahmens Christina ehelich verlobt und versprochen hat.
Auf Grund dieses ehelichen Versprechens verkauft der Vatter Jakob Fried. Braun, Bauer und Schultheiß hier an die beeden Verlobten Friedrich Braun und Christina Braun geb. Mast nachfolgende Gebäude , Güter und Waldungen.
Güterb. I.Band Blt. 36
1. 8 a 15 qm Ein zweystokigtes Wohnhauß mit Scheuer, Stallungen, 2 Schöpfen unter einem Dach nebst 4 Schweinestallen.
2. Ein Kellerhauß mit gewölbten Keller.
3. Ein Waschhauß mit Bakofen und Potaschesiederei Einrichtung oben im Dorf neben sich selbst und dem Weeg. Anschlag 11220 Mark.
Blt. 37b:  35 a 3 qm Hauß und Baumgarten unten beim Hauß.

Auf die Auflistung der Grundstücke wird verzichtet.

Die gesamte Ligenschaft wird angeschlagen zu 16000 Gulden An dieser Summe läßt der Vatter seinem kaufenden Sohn Friedrich mit Einschluß seines Mutterguts und Erbschafts Antheil von Jakob Mast in Besenfeld abgehen als Heurathgut 7000 Gulden sowie gehauhenes Holz 1000 Gulden, bleiben noch zu veraccißen 8000 Gulden.
Diese Ligenschaft geht durchaus Leibgeding frei auf Käufer über.
Weiter wird in den Kauf gegeben das gänzlich ungefichte Haus mit Früchten, Futter u. dergleichen.
2 Fuchsenpferde mit 1. 5 Jahr 1. 12 Jahre alt,
3 Kühe, 5 St. schmal Vieh,
2 große Schweine,
1 eiserner aufgemachter Waagen,
1 hölzerner,
die Hälfte der vorhandenen Ketten, Latteisen, 1 Grif und 1 Schlitten.
Das Bernerwägele bleibt im Besitz des Verkäufers sowie auch der Spazierschlitten, wird aber den Käufer zur Benutzung eingeräumt.
Weiter erhällt Käufer die Futterschneidmaschiene, die Hälfte des vorhandenen Scheunengeschirr.
Die neu angeschaffte Putzmühle bleibt Eigenthum des Verkäufers welche Käufer aber auch benutzen darf wenn solche Verkäufer nicht braucht.
Weiter wird in den Kauf gegeben Weinfaß zu cirk 7 Eimer Getränke, 2 1/2 Eimer, 1 Amerikaner Wendepflug, 1 Ege die sonstige Hälfte des vorhandenen Waschgeschirr.
Vorstehende Realitäten werden den Käufer mit Einschluß des zu 1000 Gulden taxierten gehauenen Holzes zu 7000 Gulden überlaßen.
Die Eltern der Braut versprechen zu dieser ehelichen Verbindung ihrer Tochter Christina neben einer ordentlichen Aussteuer 7000 Gulden, zahlbar bis Georgii 1877 oder von da an mit 4 1/2 % zu verzinsen.

Die üblichen Vertragsbedingungen werden nicht aufgelistet.

Unterschriften
Verkäufer Jak. Fried. Braun Maria Braun
Käufer und Brautleute Friedrich Braun Christina Braun
Eltern der Braut Friedrich Mast Friederika Mast
Zeugen Schneider, der Sohn Martin Braun, Tochtermann Georg Kappler  

2. Februar 1877 
Nach einem vorgelegten Kaufvertrag vom 5. Dezember 1876, der Kauf wurde aber erst rechtskräftig am 16. Januar 1877.
Hat verkauft Johannes Mast Schreiner hier an
Johann Georg Oesterle Schreiner von Thumlingen und seiner nunmehrigen Ehefrau Chatarina eine geb. Mast nunmehr bürgerlich hier hirnach beschriebene Gebäude und Ligenschaften.
Güterb. I.Band
Blt. 106b: 2 a 2 qm Ein zweystokigtes Wohnhauß mit Scheuer, Stall, gewölbten Keller unter einem Dach, mitten im Dorf neben dem Weeg und Johannes Mast. Anschlag 3460 Mark.
Gärten
Blt. 107b  3 a 97 qm Gemüßgarten beim Hauß neben dem Weeg und Johannes Mast.

Aus die Auflistung der Äker und des Leibgeding wird verzichtet.

Unterschriften
Verkäufer Joh. Mast, die Mutter der Braut Barbara Mast
Käufer Johann Georg Oesterle, Katarina Mast, Johannes Oesterle, Christian Fischer
Schultheiß Braun  

23. Januar 1877 
Hat verkauft Alt Johannes Mast hier den ine gehabten gemeinschaftlichen Waldantheil welcher derselbe in Gemeinschaft mit seinem + Sohn Johannes Mast von der Bauerschaft erworben hat an deßen hinterbliebene Wittwe Maria eine geb. Müller hier, dieselbe bestehen ….

Auf die Auflistung der Waldstücke wird verzichtet.

Verkäufer Johannes Mast
Käuferin Anna Marie Mast  

31. Mai 1877 
Verhandelt am 26. Mai 1877
Unter dem heutigen Datum kauft Friedrich Hofer Bauer und Ziegeleibesitzer
von seinem Schwärvatter alt Johannes Mast hier
Güterbuch II.Band Blt. 52b:  6 h 22 a 63 qm Wald im Reichenbacher Wald neben Schultheiß Braun und Müller Haisch von Reichenbach um die Summe von 8500 Gulden gleich 14571 Mark 43 Pfennig.
Unter vorstehenden Bedingungen:
1. An betreffenden Kaufschilling läßt Verkäufer seinem Tochtermann als weiteres Vermögen für seine Ehefrau Christina geb. Mast abgehen 4000 Gulden gleich 6857 M 14 Pfg.
Somit wären noch zu eraccißen 4500 Gulden gleich 7714 M 28 Pfg.

Die restlichen Bedingungen werden nicht geschrieben, da immer gleich.

Unterschrift Verkäufer Johannes Mast,
Käufer Friedrich Hofer  

14. April 1879 
Nach einem vorgelegten Kaufbrief vom 25. May 1879 hat verkauft
Johann Martin Döttling Schuster hier an
Bernhardt Döttling Bauer in Hallwangen
ungefähr 1 Morgen Streueplatz im Brünnle um 100 Mark.

Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.

Verkäufer Döttling
Käufer Bernhardt Döttling  

Letzte Änderung am 21.12.21