Kaufbuch II von 1856

14. April 1879 
Nach einer mündlichen Anzeige von heute hat verkauft
Johann Martin Döttling Schuhmacher hier an
Christian Seeger, Säger hier, bürgerlich in Frutenhof
16 a 76 qm Aker in Eichäkern um 120 Mark.

Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.

Verkäufer Döttling
Käufer Christian Seeger 

8. März 1880 
Verhandelt den 24. Februar 1880
In der Schuldensache des Johann Martin Döttling Schuhmacher hier kommt in Folge Auftrags desselben und seiner Gläubiger die hirnach beschriebene Ligenschaft zum Aufstreich und zwar aus freien Grund. Dieselbe ist vom Gemeinderath angeschlagen im ganzen zu 4700 Mark.
Zu dießer Verhandlung hat man den heutigen Tag anberaumt, und dieß im Amtsblatt und Schwarzwälder Botten, sowie mittels Ausschellen in hießiger Gemeinde zwey mal, je am 17. u. 21. nesp 23 Februar bekannt gemacht.
Den Döttlingschen Eheleuten und den Gläubigern hat man in besonderen Schreiben den Verkaufstag eröffnet.
Als Verkaufsbedingungen werden festgesetzt:
1. Der Kaufschilling welcher vom Tag des Zuschlags an mit 5 % zu verzinsen ist muß in drei gleichen auf einanderfolgenden Jahreszielen pro 1. März 1880/82 abgetragen werden, und zwar kostenfrei nach der zu erwarteten Verweißung.
2. Bis zur Bezahlung des Kaufschilling samt Zinsen wird sich das Pfandrecht auf den verkuften Objekten vorbehalten; auch hat jeder Käufer sogleich einen tüchtigen Bürgen zu stellen, welcher sich als Selbstzähler verbindlich macht.
3. Das Anwesen wird mit allen darauf haftenden Rechten und Lasten verkauft, wie solches der Eigenthümer bisher besesen hat, ohne Garantie für den Meßgehalt.
4. Zu den Häuslichkeiten gehört alles, was Band und Nagel hällt, insbesondere die eißerne Herdeinrichtung und die Vorfenster wenn solche vorhanden sind.
5. Mit der Eröffnung des Zuschlagsbescheids, oder der Genehmigung des Verkaufs von Verkäuferischer Seite werden die verkauften Objekte in den Besitz der Käufer übergeben, welche auch von da an zum Bezug der Mietzinse u.s.w. berechtigt sind, dagegen bleibt der Eigenthumsübergang so lange aufgeschoben, bis die Pfandrechtsvorbehalte in das Pfandbuch eingetragen sind.
6. Die Gebäulichkeiten sind von der Familie des Gemeinschuldners 14 Tag nach der Genehmigung des Verkaufs zu räumen und können am darauf folgenden Tage vom Käufer bezogen werden.
7. Die Käufer haben die Steuern und Abgaben erstmals am 1. April 1880, das Landcassengeld erstmals vom Kalenderjahr 1880 zu bezahlen.
8. Die Kosten der Einleitung des Verkaufs werden Verkäuferischer Seits getragen, während die Acciße, die Erkenn Protokoll- und Pfandgebühren der Käufer zu übernehmen hat. Sowie die Kosten der Vermarkung der Verweißung.
9. Jeder Käufer bleibt an sein Angebott gebunden, bis ein höheres Angebott gemacht und angenommen ist, während Verkäuferischer Seits weitere Ausstreichsverhandlungen eintreten können, und sich die Ratification ausdrüklich vorbehalten wird.
10. Ein Reurecht findet nicht statt, indem die Käufer aud dießes Recht seinem ganzen Umfange nach verzichten.
11. Das Haus kann 14 Tage nach dem Verkauf bezogen werden. 
Unter diesen Bedingungen welche zunächst verlesen worden sind kommen zum Verkauf:
Güterbuch I.Band
Blt. 293b: Par.4  2 a 62 qm Ein zweystokigtes Wohnhauß mit Scheuer, Stallung und Keller unter 1/2  Ziegel 1/2 Schindeldach, Wagenschopf und Bakhütte beim Hauß, oben im Dorf, neben dem Weeg und sich selbst. Anschlag 3440 Mark.
Ein Holz und Wagenschopf unter einem Ziegeldach. Anschlag 60 Mark.
Anschlag zusammen 2000 Mark (hier scheint ein Fehler vorzuliegen, 3440 + 60 = 3500).
Blt. 294b  Parz 33.34  21 a 45 qm Gemüße, Haus und Baumgarten und Wieße im Bachwiesen neben dem Weeg und Adam Seeger. Anschlag 300 Mark.
Auf die Auflistung der weiteren Grundstücke wird verzichtet, sie haben einen Anschlag-Wert von etwa 2300 Mark.
Zusammen 4700 Mark. (Hier stimmt die Rechnung auch nicht, sind 3500+2300=5800).  

Den 24. Febr 1880 hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten Christian Wößner von Hallwangen 3300 Mark.
Den 24. Febr Nachmittags 3 Uhr hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten Michael Dölker Bauer in Untermusbach 3600 Mark.
Auf Antrag des Massenverwalters wird beschlossen am Dienstag den 2. März Nachmitags 1 Uhr einen wiederholten aber letzten Aufstreich vorzunehmen, jedoch von einer öffentlichen Bekanntmachung abzustehen, und sämtliche Kauflustige von diesem Termin in Kentniß gesetzt wurden.
z.B. Amtsnotar Seeger, Massenverwalter Schneider, Schultheiß Braun 

Verhandelt den 2. März 1880
Dem Beschluß der Gläubigen gemäß kommt heute die beschriebene Ligenschaft in ihrer Gesamtheit noch einmal im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf, nachdem die Verkaufsbedingungen oben Blt. 1a und b wörtlich und deutlich vorgelesen worden ist.
Dieselben verblieb im letzten Streich dem Michael Dölker Bauer von Untermusbach um3850 Mark. Unterschriften Käufer Michael Dölker
Bürg und Selbstzähler Christian Weisser v. Untermusbach
Verkäufer , Masseverwalter unter Ertheilung der Genehmigung Schneider
Vorstehende Verkaufsverhandlung beurkundet mit dem Anfügen, daß der Kaufvertrag nach seinem ganzen Inhalt von beeden Theilen als richtig anerkannt wurde.
Obermusbach den 2. März 1880
Amtsnotar Seeger Schultheiß Braun
Bei dem am 8. März 1880 stattfinden gerichtlichen Erkenntniß hat Käufer vorstehenden Vertrag auf deutliches vorlesen als durch aus richtig anerkannt und hirnach unterschrieben.
Käufer Michael Dölker, Bürg Dölker
gerichtlich erkannt den 8. März 1880
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz

 Hiermit ist das Kaufbuch II. Band  geschlossen.

Das Kaufbuch liegt im Archiv Musbach.
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.

Letzte Änderung am 21.12.21